Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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8. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der Rechtsnachfolger<br />
hinsichtlich der Ergebnisverteilung in die Rechtsposition<br />
seines Vorgängers ein und übernimmt die Gesellschafterkonten<br />
seines Rechtsvorgängers.<br />
9. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine schriftliche<br />
Aufstellung über die Entwicklung seiner Gesellschaftskonten<br />
zu übersenden. Auf Verlangen ist einem<br />
Gesellschafter darüber hinaus jederzeit Auskunft über<br />
seine Konten durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu erteilen.<br />
10. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, berechnet zu jedem ersten Werktag<br />
eines Monats (im Folgenden „Monatsbeginn“) den Ausgabepreis<br />
und zu jedem letzten Werktag eines Monats<br />
(im Folgenden „Monatsende“) den Rücknahmepreis,<br />
der einem Anteil über € 500,00 bei Beginn der Gesellschaft<br />
entspricht (ein „Anteil mit einem Nominalwert<br />
von € 500,00“ oder ein „Anteil“). Bei Beginn der Gesellschaft<br />
(erster Edelmetallerwerb durch die Gesellschaft)<br />
beträgt der objektive Wert eines Anteils € 500,00.<br />
Für eine Einlage (zur Höhe der Einlage, insb. für Ratenanleger<br />
vergl. § 5 Ziff. 1b) von je € 500,00 erhält ein<br />
Kommanditist oder Treugeber daher den Bruchteil eines<br />
Anteils, der dem Verhältnis von 500 zu dem jetzigen Wert<br />
eines Anteils über € 500,00 entspricht, der zu Beginn<br />
der Gesellschaft gezeichnet wurde. Der Bruchteil eines<br />
Anteils im Nominalwert von € 500,00, den ein Kommanditist<br />
oder Treugeber für eine Einlage in Höhe von<br />
€ 500,00 erhält, wird nach folgender Formel errechnet:<br />
M = 500 : F<br />
Die Anzahl der Gesamtanteile zu nominal € 500,00 der<br />
eingebrachten Einlage wird nach folgender Formel errechnet:<br />
N = E : F<br />
Der aktuelle Ausgabepreis kann dabei nicht im Vorfeld<br />
bekannt gegeben werden, da er von den jeweils geltenden<br />
Einkaufspreisen und der Gewichtung des jeweiligen<br />
Einkaufvolumens eines jeden Edelmetalls (Gold, Silber,<br />
Platin) abhängig ist.<br />
Die Ermittlung des jeweiligen Ausgabepreises erfolgt<br />
daher nach folgender Formel:<br />
F = + + ·<br />
d² · g e² · h f ² · i 500<br />
a b c j<br />
Dabei bezeichnet<br />
M den rechnerischen Anteil, den ein Kommanditist<br />
oder Treuhänder zum Zeitpunkt seiner Beteiligung<br />
an der Gesellschaft für € 500,00 Einlage erhält.<br />
N die Anteile, mit denen ein neuer Kommanditist oder<br />
Treugeber an der Gesellschaft für seine Gesamteinlage<br />
im Zeitpunkt seines Eintretens beteiligt ist. Diese<br />
werden dem Kapitalkonto III gutgeschrieben.<br />
E die Gesamtsumme der Einlage des neuen Kommanditisten<br />
oder Treugebers<br />
F den aktuellen Ausgabepreis für einen Gesellschaftsanteil<br />
zu nominal € 500,00 im Zeitpunkt des Eintretens<br />
des neuen Kommanditisten oder Treugebers<br />
a: Goldpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />
b: Silberpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />
c: Platinpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />
d: Goldpreis des aktuellen Kaufes<br />
e: Silberpreis des aktuellen Kaufes<br />
f: Platinpreis des aktuellen Kaufes<br />
g: Goldmenge des aktuellen Kaufes<br />
h: Silbermenge des aktuellen Kaufes<br />
i: Platinmenge des aktuellen Kaufes<br />
j: Gesamtkaufpreis des aktuellen Kaufes aller<br />
Edelmetalle (Gold + Silber + Platin)<br />
Der Wert N multipliziert mit dem Wert F ergibt im Zeitpunkt<br />
des Beitritts eines Kommanditisten oder Treuhänders<br />
die Summe seiner Nettoeinlage, die dem Kapitalkonto I<br />
gutgeschrieben wird. Dabei wird dem Kapitalkonto I der<br />
errechnete Betrag gutgeschrieben.<br />
§ 7 Kündigung der Gesellschaft; Ausscheiden<br />
von Gesellschaftern<br />
1. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter mit<br />
einer Frist von 3 Werktagen zum Ende des Kalender-<br />
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
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