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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />

68<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Einleitung<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption von der VSG II dargestellt. Eine<br />

Beteiligung an der VSG II stellt eine Beteiligung an einer<br />

Personengesellschaft dar. Die steuerlichen Angaben betreffen<br />

daher aufgrund des so genannten Transparenzprinzips<br />

vor allem die Besteuerung der Anleger. Unter anderem<br />

werden die Art der Einkünfte, die eine Beteiligung an der<br />

VSG II vermittelt, die Möglichkeiten und Einschränkungen<br />

des Verlustausgleichs sowie steuerliche Sonderverhältnisse<br />

dargestellt.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Konzeption von der VSG<br />

II geht ferner auf die steuerlichen Auswirkungen in der<br />

Investitionsphase / Erwerbsphase, in der Nutzungsphase<br />

und bei Beendigung der <strong>Vermögen</strong>sanlage ein. Neben ertragsteuerlichen<br />

Aspekten werden verkehrs- und substanzsteuerliche<br />

Auswirkungen sowie zusätzliche Belastungen<br />

und Abgaben dargestellt.<br />

Auf Konsequenzen anzuwendenden ausländischen Steuerrechts<br />

ist nicht einzugehen, da sich die Geschäftstätigkeit<br />

von der VSG II im Wesentlichen auf inländische Sachverhalte<br />

bezieht und Grundannahme der steuerlichen Angaben<br />

ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger<br />

Anleger ist.<br />

Anlegerkreis<br />

Die steuerlichen Angaben richten sich an einen Privatanleger<br />

mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland, der<br />

sich mittel- oder unmittelbar an der VSG II beteiligt. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anleger um<br />

eine natürliche Person handelt, die die Beteiligung an der<br />

Emission VSG II in ihrem steuerlichen Privatvermögen hält.<br />

Die nachfolgenden steuerlichen Angaben richten sich daher<br />

an einen solchen Anleger. Wir weisen darauf hin, dass<br />

sich andere steuerliche Konsequenzen ergeben, sofern eine<br />

Beteiligung an VSG II im steuerlichen Betriebsvermögen<br />

gehalten wird. Die steuerlichen Angaben können darüber<br />

hinaus nicht alle Aspekte berücksichtigen, die sich für den<br />

Anleger aus seiner Beteiligung an der VSG II ergeben können,<br />

sondern berücksichtigen nur die wesentlichen Aspekte.<br />

Insbesondere können nicht solche Aspekte berücksichtigt<br />

werden, die sich aus den persönlichen Umständen des einzelnen<br />

Anlegers ergeben. Jedem Anleger wird daher angeraten,<br />

sich wegen der Steuerfolgen einer Beteiligung an der<br />

VSG II mit seinem persönlichen Steuerberater in Verbindung<br />

zu setzen. Alle nachfolgenden Hinweise begründen<br />

auch keinen konkreten Steuerrat, sondern stellen lediglich<br />

eine allgemeine Darstellung der anlagespezifischen Aspekte<br />

aus steuerlicher Sicht dar.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />

des im Juli 2007 geltenden deutschen Rechts, den bis zu<br />

diesem Zeitpunkt veröffentlichten Gerichtsurteilen sowie<br />

der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung, sofern<br />

diese bekannt ist.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle vorgenannten<br />

Grundlagen während der Laufzeit der Gesellschaft ändern<br />

und hierdurch für den Anleger steuerliche Effekte eintreten<br />

können, die von den folgenden Ausführungen für<br />

den Anleger nachteilig abweichen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird sich jedoch bemühen, soweit dies<br />

rechtlich und tatsächlich möglich ist, negative Steuerfolgen<br />

durch entsprechende Maßnahmen zu begrenzen oder<br />

auszuschließen.<br />

Weitreichende Änderungen der maßgeblichen steuerlichen<br />

Regelungen können sich insbesondere durch das Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 (UntStRefG 2008) ergeben,<br />

das unter anderem eine grundlegende Neuregelung der<br />

Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />

vorsieht. Am 25. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag<br />

das UntStRefG 2008 beschlossen und der Bundesrat<br />

in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 seine Zustimmung<br />

erteilt. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags<br />

dient als Grundlage für nachstehende Ausführungen zum<br />

UntStRefG 2008. Es sieht vor, dass die Neuregelung der<br />

Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />

ab 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Nachstehend<br />

werden jeweils die steuerlichen Folgen einer Beteiligung<br />

an der VSG II zunächst auf der Basis des derzeit noch geltenden<br />

Rechts dargestellt. Die für eine Beteiligung an der<br />

VSG II wesentlichen Auswirkungen der mit dem UntStRefG<br />

2008 verbundenen Änderungen werden im Anschluss aufgezeigt.

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