Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />
68<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Einleitung<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption von der VSG II dargestellt. Eine<br />
Beteiligung an der VSG II stellt eine Beteiligung an einer<br />
Personengesellschaft dar. Die steuerlichen Angaben betreffen<br />
daher aufgrund des so genannten Transparenzprinzips<br />
vor allem die Besteuerung der Anleger. Unter anderem<br />
werden die Art der Einkünfte, die eine Beteiligung an der<br />
VSG II vermittelt, die Möglichkeiten und Einschränkungen<br />
des Verlustausgleichs sowie steuerliche Sonderverhältnisse<br />
dargestellt.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Konzeption von der VSG<br />
II geht ferner auf die steuerlichen Auswirkungen in der<br />
Investitionsphase / Erwerbsphase, in der Nutzungsphase<br />
und bei Beendigung der <strong>Vermögen</strong>sanlage ein. Neben ertragsteuerlichen<br />
Aspekten werden verkehrs- und substanzsteuerliche<br />
Auswirkungen sowie zusätzliche Belastungen<br />
und Abgaben dargestellt.<br />
Auf Konsequenzen anzuwendenden ausländischen Steuerrechts<br />
ist nicht einzugehen, da sich die Geschäftstätigkeit<br />
von der VSG II im Wesentlichen auf inländische Sachverhalte<br />
bezieht und Grundannahme der steuerlichen Angaben<br />
ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger<br />
Anleger ist.<br />
Anlegerkreis<br />
Die steuerlichen Angaben richten sich an einen Privatanleger<br />
mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland, der<br />
sich mittel- oder unmittelbar an der VSG II beteiligt. Es<br />
wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anleger um<br />
eine natürliche Person handelt, die die Beteiligung an der<br />
Emission VSG II in ihrem steuerlichen Privatvermögen hält.<br />
Die nachfolgenden steuerlichen Angaben richten sich daher<br />
an einen solchen Anleger. Wir weisen darauf hin, dass<br />
sich andere steuerliche Konsequenzen ergeben, sofern eine<br />
Beteiligung an VSG II im steuerlichen Betriebsvermögen<br />
gehalten wird. Die steuerlichen Angaben können darüber<br />
hinaus nicht alle Aspekte berücksichtigen, die sich für den<br />
Anleger aus seiner Beteiligung an der VSG II ergeben können,<br />
sondern berücksichtigen nur die wesentlichen Aspekte.<br />
Insbesondere können nicht solche Aspekte berücksichtigt<br />
werden, die sich aus den persönlichen Umständen des einzelnen<br />
Anlegers ergeben. Jedem Anleger wird daher angeraten,<br />
sich wegen der Steuerfolgen einer Beteiligung an der<br />
VSG II mit seinem persönlichen Steuerberater in Verbindung<br />
zu setzen. Alle nachfolgenden Hinweise begründen<br />
auch keinen konkreten Steuerrat, sondern stellen lediglich<br />
eine allgemeine Darstellung der anlagespezifischen Aspekte<br />
aus steuerlicher Sicht dar.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />
des im Juli 2007 geltenden deutschen Rechts, den bis zu<br />
diesem Zeitpunkt veröffentlichten Gerichtsurteilen sowie<br />
der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung, sofern<br />
diese bekannt ist.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle vorgenannten<br />
Grundlagen während der Laufzeit der Gesellschaft ändern<br />
und hierdurch für den Anleger steuerliche Effekte eintreten<br />
können, die von den folgenden Ausführungen für<br />
den Anleger nachteilig abweichen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin wird sich jedoch bemühen, soweit dies<br />
rechtlich und tatsächlich möglich ist, negative Steuerfolgen<br />
durch entsprechende Maßnahmen zu begrenzen oder<br />
auszuschließen.<br />
Weitreichende Änderungen der maßgeblichen steuerlichen<br />
Regelungen können sich insbesondere durch das Unternehmensteuerreformgesetz<br />
2008 (UntStRefG 2008) ergeben,<br />
das unter anderem eine grundlegende Neuregelung der<br />
Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />
vorsieht. Am 25. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag<br />
das UntStRefG 2008 beschlossen und der Bundesrat<br />
in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 seine Zustimmung<br />
erteilt. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags<br />
dient als Grundlage für nachstehende Ausführungen zum<br />
UntStRefG 2008. Es sieht vor, dass die Neuregelung der<br />
Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />
ab 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Nachstehend<br />
werden jeweils die steuerlichen Folgen einer Beteiligung<br />
an der VSG II zunächst auf der Basis des derzeit noch geltenden<br />
Rechts dargestellt. Die für eine Beteiligung an der<br />
VSG II wesentlichen Auswirkungen der mit dem UntStRefG<br />
2008 verbundenen Änderungen werden im Anschluss aufgezeigt.