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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

18<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie als nicht gewerblich<br />

tätige Anbieterin im einkommensteuerlichen Sinne,<br />

sondern als lediglich vermögensverwaltend anzusehen ist.<br />

<strong>Sie</strong> ist daher nicht mit Gewerbesteuern belastet.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung ihre Ansicht<br />

zu der Einstufung einer Tätigkeit als vermögensverwaltend<br />

ändert und die Gesellschaft sodann gewerbliche<br />

Einkünfte gemäß § 15 EStG erzielt. Dies würde zu einer<br />

Erhöhung der Steuerlast bei der Gesellschaft durch anfallende<br />

Gewerbesteuer und bei einem Privatanleger zur generellen<br />

Steuerpflicht möglicherweise erzielter Veräußerungsgewinne<br />

führen, da in diesem Fall von den Gesellschaftern<br />

gewerbliche Einkünfte erzielt würden.<br />

Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden in ihrer<br />

Höhe erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung endgültig<br />

festgestellt. In der Regel erfolgt diese erst einige Jahre nach<br />

Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />

bei jedem einzelnen Gesellschafter führen, die<br />

ggf. zu verzinsen sind.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Dem Engagement in einer unternehmerischen Beteiligung<br />

sollten stets langfristige Aspekte zugrunde liegen.<br />

Der Anleger sollte sich auf ein mehrjähriges Engagement<br />

einrichten. Der vorzeitige Verkauf von Beteiligungen ist<br />

jederzeit möglich. Erforderlich hierfür ist aber die Zustimmung<br />

der Gesellschaft, vertreten durch die L’or triple value<br />

concept GmbH. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass<br />

kein amtlicher oder institutionalisierter Markt existiert,<br />

an dem eine Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG gehandelt werden kann.<br />

Es besteht daher das Risiko für den Anleger, dass er kei-<br />

nen Käufer für seine Beteiligung findet. Deshalb sollten<br />

die Gesellschafter berücksichtigen, dass ein vorzeitiger Verkauf<br />

der Beteiligung insbesondere in der Startphase und<br />

bei nicht prognose gemäßer Entwicklung wahrscheinlich<br />

nur mit Preis abschlägen auf den Nominalwert, oder unter<br />

Umständen gar nicht zu realisieren ist.<br />

Bei vorzeitigem Verkauf besteht weiterhin das Risiko, dass<br />

unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses der Beteiligung<br />

nicht insgesamt ein steuerlicher Gewinn (Totalgewinn)<br />

erzielt wird. Dann bestünde die Möglichkeit, dass<br />

die Finanzverwaltung die Beteiligung des betreffenden<br />

Gesellschafters an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG als Liebhaberei einstuft, insbesondere<br />

wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass dieses Vorhaben<br />

von Anfang an vorgesehen war. Daraus würde folgen, dass<br />

die bis zum Zeitpunkt der Veräußerung geltend gemachten<br />

negativen Betriebsergebnisse nachzuversteuern und Zinsen<br />

zu zahlen wären. Etwaige Einkommensteuererstattungen<br />

finden keinen Eingang in die Berechnung des Totalgewinns.<br />

Änderungen der rechtlichen und steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen ändern. So besteht die Möglichkeit,<br />

dass Änderungen bestehender Gesetze für die <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG oder<br />

die Anleger negative Folgen haben. Die steuerlichen Aspekte<br />

dieses Prospektes beruhen nicht auf einer verbindlichen<br />

Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Daher kann<br />

keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die zur Zeit<br />

der Herausgabe dieses Prospektes geltenden Steuergesetze<br />

und -verordnungen sowie die Finanzrechtsprechung und<br />

Verwaltungspraxis in unveränderter Form fortbestehen.<br />

Die steuerliche Behandlung der Erträge steht erst nach<br />

Bestandskraft der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft<br />

endgültig fest.<br />

Weitere wesentliche Risiken<br />

Über die in diesem Abschnitt dargestellten tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken sind dem Prospektverantwortlichen<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren<br />

wesentlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Risiken<br />

bekannt.

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