Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
18<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie als nicht gewerblich<br />
tätige Anbieterin im einkommensteuerlichen Sinne,<br />
sondern als lediglich vermögensverwaltend anzusehen ist.<br />
<strong>Sie</strong> ist daher nicht mit Gewerbesteuern belastet.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung ihre Ansicht<br />
zu der Einstufung einer Tätigkeit als vermögensverwaltend<br />
ändert und die Gesellschaft sodann gewerbliche<br />
Einkünfte gemäß § 15 EStG erzielt. Dies würde zu einer<br />
Erhöhung der Steuerlast bei der Gesellschaft durch anfallende<br />
Gewerbesteuer und bei einem Privatanleger zur generellen<br />
Steuerpflicht möglicherweise erzielter Veräußerungsgewinne<br />
führen, da in diesem Fall von den Gesellschaftern<br />
gewerbliche Einkünfte erzielt würden.<br />
Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden in ihrer<br />
Höhe erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung endgültig<br />
festgestellt. In der Regel erfolgt diese erst einige Jahre nach<br />
Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />
bei jedem einzelnen Gesellschafter führen, die<br />
ggf. zu verzinsen sind.<br />
Fungibilität der Beteiligung<br />
Dem Engagement in einer unternehmerischen Beteiligung<br />
sollten stets langfristige Aspekte zugrunde liegen.<br />
Der Anleger sollte sich auf ein mehrjähriges Engagement<br />
einrichten. Der vorzeitige Verkauf von Beteiligungen ist<br />
jederzeit möglich. Erforderlich hierfür ist aber die Zustimmung<br />
der Gesellschaft, vertreten durch die L’or triple value<br />
concept GmbH. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass<br />
kein amtlicher oder institutionalisierter Markt existiert,<br />
an dem eine Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG gehandelt werden kann.<br />
Es besteht daher das Risiko für den Anleger, dass er kei-<br />
nen Käufer für seine Beteiligung findet. Deshalb sollten<br />
die Gesellschafter berücksichtigen, dass ein vorzeitiger Verkauf<br />
der Beteiligung insbesondere in der Startphase und<br />
bei nicht prognose gemäßer Entwicklung wahrscheinlich<br />
nur mit Preis abschlägen auf den Nominalwert, oder unter<br />
Umständen gar nicht zu realisieren ist.<br />
Bei vorzeitigem Verkauf besteht weiterhin das Risiko, dass<br />
unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses der Beteiligung<br />
nicht insgesamt ein steuerlicher Gewinn (Totalgewinn)<br />
erzielt wird. Dann bestünde die Möglichkeit, dass<br />
die Finanzverwaltung die Beteiligung des betreffenden<br />
Gesellschafters an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG als Liebhaberei einstuft, insbesondere<br />
wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass dieses Vorhaben<br />
von Anfang an vorgesehen war. Daraus würde folgen, dass<br />
die bis zum Zeitpunkt der Veräußerung geltend gemachten<br />
negativen Betriebsergebnisse nachzuversteuern und Zinsen<br />
zu zahlen wären. Etwaige Einkommensteuererstattungen<br />
finden keinen Eingang in die Berechnung des Totalgewinns.<br />
Änderungen der rechtlichen und steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen ändern. So besteht die Möglichkeit,<br />
dass Änderungen bestehender Gesetze für die <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG oder<br />
die Anleger negative Folgen haben. Die steuerlichen Aspekte<br />
dieses Prospektes beruhen nicht auf einer verbindlichen<br />
Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Daher kann<br />
keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die zur Zeit<br />
der Herausgabe dieses Prospektes geltenden Steuergesetze<br />
und -verordnungen sowie die Finanzrechtsprechung und<br />
Verwaltungspraxis in unveränderter Form fortbestehen.<br />
Die steuerliche Behandlung der Erträge steht erst nach<br />
Bestandskraft der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft<br />
endgültig fest.<br />
Weitere wesentliche Risiken<br />
Über die in diesem Abschnitt dargestellten tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken sind dem Prospektverantwortlichen<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren<br />
wesentlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Risiken<br />
bekannt.