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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Die Gesellschaft verfügt über ein gesamthänderisch gebundenes<br />

Rücklagenkonto, an dem jeder Anleger anteilig<br />

entsprechend seiner Beteiligung nach dem Kapitalkonto<br />

III beteiligt ist.<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

Für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist von dem<br />

Gewinn und Verlust auszugehen, der sich aus der jährlich<br />

aufzustellenden und durch Gesellschafterbeschluss<br />

festgestellten Handelsbilanz der Gesellschaft unter Berücksichtigung<br />

der an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und die Treuhandkommanditistin vorab zu<br />

zahlenden Vergütungen sowie unter Berücksichtigung<br />

der an die Verwahrerin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

zu zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils<br />

als Aufwand gelten (vgl. hierzu auch Seite. 74 f. „Angaben<br />

über die Gründungsgesellschafter“).<br />

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder Verlust<br />

eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend<br />

dem Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet<br />

nach dem Kapitalkonto III, voll zuzuweisen. Im Falle der<br />

ratenweisen Einzahlung von Einlagen wird der Stand<br />

des Kapitalkontos III zum jeweiligen 30. Juni eines jeden<br />

Geschäftsjahres zugrunde gelegt, soweit die Raten<br />

vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so<br />

wird der Stand des Kapitalkontos III zum 1. Januar des<br />

betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Soweit<br />

Gesellschaftern den fälligen Teil der Einlage ganz oder<br />

teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten, nehmen<br />

sie mit dem verspätet gezahlten Teil der Einlage am<br />

Ergebnis der Gesellschaft erst in dem entsprechenden<br />

Jahr teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus<br />

eingezahltes Kapital wird nicht berücksichtigt, es<br />

sei denn, es ist auf Empfehlung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin eingezahlt worden. Diese Einzahlungen<br />

werden bei der Zuweisung des im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />

Gewinns oder Verlustes eines Geschäftsjahres<br />

entsprechend berücksichtigt. Das eingezahlte Agio wird<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Ideelle Anteile an der Gesellschaft<br />

An dem wie vorstehend errechneten ermittelten Gewinn<br />

oder Verlust nimmt jeder Gesellschafter / Treugeber<br />

grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis seiner Anteile<br />

(Kapitalkonto III) zur Summe der Kapitalkonten<br />

III aller Gesellschafter teil.<br />

Die Berechnung entspricht der Regelung in § 6 Ziff. 10<br />

des Gesellschaftsvertrages. Danach entspricht eine Beteiligung<br />

in Höhe von € 500,00 zum erstmöglichen Beitrittszeitpunkt<br />

einem ideellen Anteil an der Gesellschaft.<br />

Für jeden letzten Werktag eines Monats wird der aktuelle<br />

Wert eines solchen ideellen Anteils festgelegt und von<br />

der Emittentin veröffentlicht. Der Wert eines Anteils<br />

erhöht sich bei steigenden Edelmetallkursen und fällt<br />

bei sinkenden Edelmetallkursen. Für die Kursberechnung<br />

entscheidend ist der jeweils letzte Kurs des letzten<br />

Handelstages eines Monats für Gold, Silber und Platin<br />

an der Börse in London.<br />

Damit auch einem neu beitretenden Kommanditisten<br />

oder Treugeber die Möglichkeit eröffnet bleibt, zu niedrigen,<br />

festen Beträgen (für Direkteinlagen € 2.500,00 zzgl.<br />

5,5 % Agio und für Spareinlagen € 1.000,00 inkl. 5,5 %<br />

Agio, also € 947,79 Einlage und € 52,13 Agio sowie der<br />

monatlichen Spareinlage von mindestens € 100,00 inkl.<br />

5,5 % Agio, davon € 94,79 Einlage und € 5,21 Agio) und<br />

ohne Zahlung eines Aufpreises in die Rücklagen der Gesellschaft<br />

beizutreten, wird seinem Kapitalkonto III nicht<br />

der Gesamtbetrag seiner Einlage gutgeschrieben, sondern<br />

jeweils der Anteil seiner Einlage, der dem Verhältnis<br />

zum tatsächlichen Wert einer Einlage in gleicher Höhe<br />

zum erstmöglichen Ankauf von Edelmetallen durch die<br />

Gesellschaft entspricht. Der so errechnete Betrag wird<br />

dem Kapitalkonto III des Kommanditisten / Treugebers<br />

gutgeschrieben. Der Betrag auf dem Kapitalkonto III ist<br />

entscheidend für Gewinn- und Verlustbeteiligung des<br />

Kommanditisten / Treugebers. Überschießende Beträge<br />

werden durch die anteilige Beteiligung an den Gewinnrücklagen<br />

der Gesellschaft abgebildet. <strong>Sie</strong> verfallen daher<br />

nicht, sondern werden beim Ausscheiden entsprechend<br />

der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages ausgekehrt;<br />

das Agio wird zusätzlich zu der Einlage gezahlt<br />

und wirkt sich daher nicht auf die anteilige Beteiligung<br />

an der Emittentin aus.<br />

Der beitretende Anleger zahlt daher praktisch ein Aufgeld<br />

entsprechend dem Wertzuwachs des Gesellschafts-<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

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