Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Die Gesellschaft verfügt über ein gesamthänderisch gebundenes<br />
Rücklagenkonto, an dem jeder Anleger anteilig<br />
entsprechend seiner Beteiligung nach dem Kapitalkonto<br />
III beteiligt ist.<br />
Ergebnisbeteiligung<br />
Für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist von dem<br />
Gewinn und Verlust auszugehen, der sich aus der jährlich<br />
aufzustellenden und durch Gesellschafterbeschluss<br />
festgestellten Handelsbilanz der Gesellschaft unter Berücksichtigung<br />
der an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und die Treuhandkommanditistin vorab zu<br />
zahlenden Vergütungen sowie unter Berücksichtigung<br />
der an die Verwahrerin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils<br />
als Aufwand gelten (vgl. hierzu auch Seite. 74 f. „Angaben<br />
über die Gründungsgesellschafter“).<br />
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder Verlust<br />
eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend<br />
dem Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet<br />
nach dem Kapitalkonto III, voll zuzuweisen. Im Falle der<br />
ratenweisen Einzahlung von Einlagen wird der Stand<br />
des Kapitalkontos III zum jeweiligen 30. Juni eines jeden<br />
Geschäftsjahres zugrunde gelegt, soweit die Raten<br />
vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so<br />
wird der Stand des Kapitalkontos III zum 1. Januar des<br />
betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Soweit<br />
Gesellschaftern den fälligen Teil der Einlage ganz oder<br />
teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten, nehmen<br />
sie mit dem verspätet gezahlten Teil der Einlage am<br />
Ergebnis der Gesellschaft erst in dem entsprechenden<br />
Jahr teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus<br />
eingezahltes Kapital wird nicht berücksichtigt, es<br />
sei denn, es ist auf Empfehlung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin eingezahlt worden. Diese Einzahlungen<br />
werden bei der Zuweisung des im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />
Gewinns oder Verlustes eines Geschäftsjahres<br />
entsprechend berücksichtigt. Das eingezahlte Agio wird<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Ideelle Anteile an der Gesellschaft<br />
An dem wie vorstehend errechneten ermittelten Gewinn<br />
oder Verlust nimmt jeder Gesellschafter / Treugeber<br />
grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis seiner Anteile<br />
(Kapitalkonto III) zur Summe der Kapitalkonten<br />
III aller Gesellschafter teil.<br />
Die Berechnung entspricht der Regelung in § 6 Ziff. 10<br />
des Gesellschaftsvertrages. Danach entspricht eine Beteiligung<br />
in Höhe von € 500,00 zum erstmöglichen Beitrittszeitpunkt<br />
einem ideellen Anteil an der Gesellschaft.<br />
Für jeden letzten Werktag eines Monats wird der aktuelle<br />
Wert eines solchen ideellen Anteils festgelegt und von<br />
der Emittentin veröffentlicht. Der Wert eines Anteils<br />
erhöht sich bei steigenden Edelmetallkursen und fällt<br />
bei sinkenden Edelmetallkursen. Für die Kursberechnung<br />
entscheidend ist der jeweils letzte Kurs des letzten<br />
Handelstages eines Monats für Gold, Silber und Platin<br />
an der Börse in London.<br />
Damit auch einem neu beitretenden Kommanditisten<br />
oder Treugeber die Möglichkeit eröffnet bleibt, zu niedrigen,<br />
festen Beträgen (für Direkteinlagen € 2.500,00 zzgl.<br />
5,5 % Agio und für Spareinlagen € 1.000,00 inkl. 5,5 %<br />
Agio, also € 947,79 Einlage und € 52,13 Agio sowie der<br />
monatlichen Spareinlage von mindestens € 100,00 inkl.<br />
5,5 % Agio, davon € 94,79 Einlage und € 5,21 Agio) und<br />
ohne Zahlung eines Aufpreises in die Rücklagen der Gesellschaft<br />
beizutreten, wird seinem Kapitalkonto III nicht<br />
der Gesamtbetrag seiner Einlage gutgeschrieben, sondern<br />
jeweils der Anteil seiner Einlage, der dem Verhältnis<br />
zum tatsächlichen Wert einer Einlage in gleicher Höhe<br />
zum erstmöglichen Ankauf von Edelmetallen durch die<br />
Gesellschaft entspricht. Der so errechnete Betrag wird<br />
dem Kapitalkonto III des Kommanditisten / Treugebers<br />
gutgeschrieben. Der Betrag auf dem Kapitalkonto III ist<br />
entscheidend für Gewinn- und Verlustbeteiligung des<br />
Kommanditisten / Treugebers. Überschießende Beträge<br />
werden durch die anteilige Beteiligung an den Gewinnrücklagen<br />
der Gesellschaft abgebildet. <strong>Sie</strong> verfallen daher<br />
nicht, sondern werden beim Ausscheiden entsprechend<br />
der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages ausgekehrt;<br />
das Agio wird zusätzlich zu der Einlage gezahlt<br />
und wirkt sich daher nicht auf die anteilige Beteiligung<br />
an der Emittentin aus.<br />
Der beitretende Anleger zahlt daher praktisch ein Aufgeld<br />
entsprechend dem Wertzuwachs des Gesellschafts-<br />
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
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