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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Gemäß § 9 des Verkaufsprospektgesetzes liegt zwischen dem<br />

Beginn der für die Zeichnungen des Verkaufs der <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />

vorgesehenen Frist und der Veröffentlichung<br />

des vorliegenden Prospektes mindestens ein Werktag. Diese<br />

<strong>Vermögen</strong>sanlage kann daher einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes erstmals gezeichnet<br />

werden.<br />

Staaten, in denen das Angebot erfolgt<br />

Das Angebot der Beteiligung erfolgt ausschließlich in<br />

Deutschland.<br />

Erwerbspreis<br />

Der Erwerbspreis der Beteiligung beträgt in der Variante<br />

VSG II Direkt mindestens € 2.500,00 (zzgl. Agio von 5,5, %).<br />

Bei der Beteiligungsvariante VSG II Spar beträgt der Erwerbspreis<br />

mindestens einmalig € 947,87 (zzgl. Agio von<br />

5,5 %) nebst weiteren monatlichen Raten von mindestens<br />

€ 94,76 (zzgl. Agio von 5,5 % auf jede Rate).<br />

Beteiligt sich ein Anleger nicht zum erstmöglichen Beteiligungszeitpunkt,<br />

so bestimmt sich seine Beteiligung nach<br />

§ 6 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages, nämlich nach dem<br />

Wert des dann zu erwerbenden Anteils, der sich anhand der<br />

Entwicklung der Edelmetallpreise verändert (vgl. hierzu<br />

Seite 60, „Rechte aus der Beteiligung; ideelle Anteile an der<br />

Gesellschaft“).<br />

Weitere Kosten<br />

Der Anleger ist verpflichtet, neben dem Erwerbspreis ein Agio<br />

in Höhe von 5,5 % sowohl auf die einmaligen Beträge als auch<br />

auf die laufenden Raten zu entrichten. Verspätete Zahlungen<br />

auf die Kommanditeinlage berechtigen die Gesellschaft zur<br />

Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB,<br />

gerechnet vom Zeitpunkt des Verzugsbeginns an. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Schadens durch die Gesellschaft<br />

sowie die Möglichkeit, den Gesellschafter nach § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

auszuschließen, bleiben unberührt.<br />

Die anfallenden Kosten für eine Übertragung der Beteiligung<br />

und / oder für die Umwandlung einer Treugeberbeteiligung<br />

in eine Beteiligung als Kommanditist trägt der Anleger. Die<br />

Kosten der notariellen Beglaubigung, die für die Erteilung<br />

der Handelsregistervollmacht anfallen, trägt der Anleger (ca.<br />

€ 100,00 auf Basis der Mindestzeichnungssumme). Weitere<br />

Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung<br />

der Beteiligung hat der Anleger nicht zu tragen.<br />

Weitere Leistungspflichten<br />

Diejenigen Anleger, die sich an der Gesellschaft direkt als<br />

Kommanditisten beteiligen, haften gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen beschränkt, das heißt die Haftung<br />

ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist. Sollte der<br />

Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />

oder Gewinn- und Verlustzurechnungen einen<br />

Nominalwert unter der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme (Kapitalkonto I) aufweisen, lebt die Haftung<br />

jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung<br />

wieder auf. Auszahlungen sind nicht vorgesehen<br />

(§ 15 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages), so dass diese<br />

Haftung nur bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

für die es einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

bedarf, einsetzen kann.<br />

Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als Treugeber an der<br />

Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin beteiligten<br />

Anleger. Die Treugeber stellen gemäß dem Treuhandvertrag<br />

die Treuhandkommanditistin (anteilig) bezüglich des von<br />

dieser für sie gehaltenen Kommanditanteils von der vorstehend<br />

dargestellten Kommanditistenhaftung frei.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht<br />

der Gesellschafter untereinander, soweit sich<br />

nicht aus den nicht abdingbaren §§ 171 f. HGB etwas anderes<br />

ergibt. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen.<br />

Provisionen<br />

Einzelheiten zu den Provisionen sowie zu weiteren seitens<br />

der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Beteiligungs-<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

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