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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />

40<br />

Der Anleger stellt die Treuhandkommanditistin von ihren<br />

Kapitaleinzahlungsverpflichtungen frei, indem er den jeweils<br />

fälligen Betrag auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Konto der VSG II überweist. Gerät der Anleger mit<br />

seiner Verpflichtung zur Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />

in Verzug, ist die Treuhandkommanditistin zur<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt. Für den Fall<br />

einer solchen Kündigung des Treuhandvertrages überträgt<br />

die Treuhandkommanditistin den für den Anleger gehaltenen<br />

Kommanditanteil an der VSG II an den Anleger. Die<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag sich ergebenen Verzugsfolgen<br />

gelten insoweit auch für den sich mittelbar als Treugeber<br />

beteiligenden Anleger.<br />

Die Treuhandkommanditistin handelt mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes und haftet – soweit sie<br />

schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt – nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen ist<br />

die Haftung der Treuhandkommanditistin auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Das Treuhandverhältnis wird seitens der Treuhandkommanditist<br />

für die Zeit der Beteiligung als Treuhandkommanditisten<br />

an der Gesellschaft geschlossen. Eine Kündigung<br />

des Treuhandvertrages durch die Treuhandkommanditistin<br />

kann nur aus wichtigem Grund oder nach Maßgabe der<br />

Regelung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Der Anleger<br />

ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung des anteilig<br />

von der Treuhandkommanditistin für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />

einschließlich der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu verlangen. Mit<br />

Übertragung des Kommanditanteils auf den jeweiligen<br />

Treugeber wird der Treuhandvertrag als Verwaltungsvertrag<br />

(Verwaltungstreuhand) fortgeführt.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird in Gesellschafterversammlungen<br />

nur nach Weisung des jeweiligen Anlegers<br />

abstimmen. Erteilt ein Anleger keine Weisung, wird sich die<br />

Treuhandkommanditistin insoweit ihrer Stimme enthalten.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält nach § 5 Abs. 1 lit. b<br />

des Gesellschaftsvertrags für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />

von 0,15 % p.a. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer des Depotwertes<br />

vor Kosten zum 31. Dezember eines jeden Jahres.<br />

Diese Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />

Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />

€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />

bis zum 31. Dezember 2008 erhält die Treuhandkommanditistin<br />

für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage eines<br />

prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine Vergütung<br />

von € 3.371,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für<br />

das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />

von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 27.524,00<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft<br />

der Komplementärin, der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />

bestehen nicht.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Emittentin hat mit dem Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

(Mittelverwendungskontrolleur) am 27. Juli 2007 einen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.<br />

Die auf dem Mittelverwendungskonto vorhandenen Gelder<br />

dürfen laut Mittelverwendungskontrollvertrag nur für<br />

prospektgemäße Investitionen von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

freigegeben werden, wenn ihm gegenüber<br />

nachgewiesen wurde, dass die jeweils angeforderten Gelder<br />

für Investitionen in Edelmetalle oder in andere prospektgemäße<br />

Kosten oder Gebühren verwendet werden. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur erhält bis zum 31. Dezember<br />

2008 gemäß § 11 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages eine<br />

Vergütung in Höhe von 0,0825 % p.a. des Depotwertes vor<br />

Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />

monatlich anteilig berechnet.<br />

Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />

€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />

bis zum 31. Dezember 2008 erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage<br />

eines prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine<br />

Vergütung von € 1.854,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />

für das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />

von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 15.138,00<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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