Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />
40<br />
Der Anleger stellt die Treuhandkommanditistin von ihren<br />
Kapitaleinzahlungsverpflichtungen frei, indem er den jeweils<br />
fälligen Betrag auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />
Konto der VSG II überweist. Gerät der Anleger mit<br />
seiner Verpflichtung zur Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />
in Verzug, ist die Treuhandkommanditistin zur<br />
Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt. Für den Fall<br />
einer solchen Kündigung des Treuhandvertrages überträgt<br />
die Treuhandkommanditistin den für den Anleger gehaltenen<br />
Kommanditanteil an der VSG II an den Anleger. Die<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag sich ergebenen Verzugsfolgen<br />
gelten insoweit auch für den sich mittelbar als Treugeber<br />
beteiligenden Anleger.<br />
Die Treuhandkommanditistin handelt mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes und haftet – soweit sie<br />
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt – nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen ist<br />
die Haftung der Treuhandkommanditistin auf Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Das Treuhandverhältnis wird seitens der Treuhandkommanditist<br />
für die Zeit der Beteiligung als Treuhandkommanditisten<br />
an der Gesellschaft geschlossen. Eine Kündigung<br />
des Treuhandvertrages durch die Treuhandkommanditistin<br />
kann nur aus wichtigem Grund oder nach Maßgabe der<br />
Regelung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Der Anleger<br />
ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung des anteilig<br />
von der Treuhandkommanditistin für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />
einschließlich der damit im Zusammenhang<br />
stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu verlangen. Mit<br />
Übertragung des Kommanditanteils auf den jeweiligen<br />
Treugeber wird der Treuhandvertrag als Verwaltungsvertrag<br />
(Verwaltungstreuhand) fortgeführt.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird in Gesellschafterversammlungen<br />
nur nach Weisung des jeweiligen Anlegers<br />
abstimmen. Erteilt ein Anleger keine Weisung, wird sich die<br />
Treuhandkommanditistin insoweit ihrer Stimme enthalten.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält nach § 5 Abs. 1 lit. b<br />
des Gesellschaftsvertrags für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />
von 0,15 % p.a. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer des Depotwertes<br />
vor Kosten zum 31. Dezember eines jeden Jahres.<br />
Diese Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />
Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />
€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />
bis zum 31. Dezember 2008 erhält die Treuhandkommanditistin<br />
für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage eines<br />
prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine Vergütung<br />
von € 3.371,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für<br />
das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />
von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 27.524,00<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft<br />
der Komplementärin, der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH. Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />
bestehen nicht.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Emittentin hat mit dem Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />
(Mittelverwendungskontrolleur) am 27. Juli 2007 einen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.<br />
Die auf dem Mittelverwendungskonto vorhandenen Gelder<br />
dürfen laut Mittelverwendungskontrollvertrag nur für<br />
prospektgemäße Investitionen von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
freigegeben werden, wenn ihm gegenüber<br />
nachgewiesen wurde, dass die jeweils angeforderten Gelder<br />
für Investitionen in Edelmetalle oder in andere prospektgemäße<br />
Kosten oder Gebühren verwendet werden. Der<br />
Mittelverwendungskontrolleur erhält bis zum 31. Dezember<br />
2008 gemäß § 11 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages eine<br />
Vergütung in Höhe von 0,0825 % p.a. des Depotwertes vor<br />
Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />
monatlich anteilig berechnet.<br />
Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />
€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />
bis zum 31. Dezember 2008 erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage<br />
eines prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine<br />
Vergütung von € 1.854,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />
für das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />
von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 15.138,00<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.