starke Männer - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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echnung bei einem Umlagebedarf in<br />
Höhe von insgesamt 95,1 Millionen<br />
Euro jedoch unverändert. <strong>Die</strong> Zahlung<br />
ist tatsächlich im November 2012<br />
an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen<br />
<strong>Sozialversicherung</strong> zur<br />
Weiterleitung an die ausgleichsberechtigten<br />
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften<br />
zu zahlen.<br />
senkung der Bundesmittel<br />
<strong>Die</strong> Bundesmittel wurden von zuletzt<br />
bundesweit 200 Millio nen Euro (Anteil<br />
LBG NB: 26,3 Millionen Euro) auf<br />
nun 175 Millionen Euro (Anteil LBG<br />
NB: 23,3 Millio nen Euro) abgesenkt.<br />
Dabei stehen 75 Millionen Euro dieser<br />
Bundesmittel unter dem Vorbehalt,<br />
dass das LSVNeuordnungsgesetz<br />
noch in diesem Jahr verkündet wird.<br />
Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes<br />
ist dabei die Errichtung eines LSV<br />
Bundesträgers zum 1. Januar 2013. Da<br />
mit einer Verkündung des Gesetzes<br />
im März dieses Jahres zu rechnen ist,<br />
konnte der Vorstand bei seiner Beitragsfestsetzung<br />
Anfang Februar von<br />
Bundesmitteln in Höhe von bundesweit<br />
175 Millionen Euro ausgehen,<br />
ohne dass damit der Vorbehalt seine<br />
Wirkung verloren hätte. Und auch<br />
damit war eine Senkung der Bundesmittel<br />
um 25 Millionen Euro bzw.<br />
12,5 Prozent hinzunehmen.<br />
Trotz der weiteren Berücksichtigung<br />
von einmaligen Einnahmepositionen<br />
war für den Vorstand eine Erhöhung<br />
des BruttoBeitrages pro Berech<br />
Mit Wie VieL<br />
BundeSMitteLn kann<br />
gerechnet Werden?<br />
<strong>Die</strong> Bundesmittel zur landwirtschaftlichen<br />
Unfallversicherung<br />
sind im Unterschied zu entsprechenden<br />
Zahlungen in der Alterssicherung<br />
für Landwirte und in<br />
der landwirtschaftlichen Krankenversicherung<br />
gesetzlich nicht<br />
geregelt.<br />
<strong>Die</strong> Höhe der Bundesmittel wird<br />
jährlich – ohne dass die landwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften<br />
hierauf einen Anspruch<br />
oder gar Einfluss haben – durch<br />
Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums<br />
für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
festgesetzt.<br />
nungseinheit von 5,72 Euro auf 5,92<br />
Euro (+ 3,5 Prozent) und des Netto<br />
Beitrages von 3,86 Euro auf 4,25 Euro<br />
(+ 10,1 Prozent) unvermeidbar. Bei<br />
dem BruttoBeitrag handelt es sich<br />
dabei um den Beitrag ohne Berücksichtigung<br />
der Bundesmittel. Der<br />
NettoBeitrag ist von den Unternehmern<br />
pro Berechnungseinheit zu<br />
zahlen, die im vollen Umfang bundesmittelberechtigt<br />
sind. <strong>Die</strong> Bundesmittelsenkungsquote<br />
beläuft sich<br />
danach auf 28,2 Prozent.<br />
<strong>Die</strong> auf Basis dieses Beschlusses erstellten<br />
Beitragsbescheide wurden<br />
Mitte Februar 2012 versandt. Der<br />
Beitrag wird damit am 15. März 2012<br />
zur Zahlung fällig (Geldeingang bei<br />
der Berufsgenossenschaft). Sofern<br />
nach den unveränderten Regelungen<br />
der Satzung eine Zahlung in drei<br />
Raten zulässig ist, wurde hierauf im<br />
Beitragsbescheid besonders hingewiesen.<br />
Der Beitrag muss dann in<br />
drei Raten am 15. März, 15. Juni und<br />
15. September 2012 gezahlt werden.<br />
Auch in diesen Fällen ist auf die<br />
pünktliche Beitragszahlung zu achten.<br />
Schon eine eintägige Verspätung<br />
führt aufgrund eindeutiger gesetzlicher<br />
Vorgaben zu einem Säumniszuschlag.<br />
<strong>Die</strong> Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />
ist daher gerade bei Teilzahlungen<br />
unbedingt zu empfehlen.<br />
Beitragshebung 2013<br />
<strong>Die</strong> Errichtung des LSVBundesträgers<br />
zum 1. Januar 2013 wird sich beitragsrechtlich<br />
erstmalig Anfang 2014<br />
auswirken (Beitragshebung für 2013).<br />
Auch bei der Beitragsrechnung im<br />
kommenden Jahr wird es sich daher<br />
noch um eine Berechnung nach dem<br />
bisherigen Beitragsmaßstab und ausschließlich<br />
für NiedersachsenBremen<br />
handeln. Leider ist aufgrund gesetzlicher<br />
Regelung bereits jetzt eine<br />
stärkere Wirkung des Lastenausgleichs<br />
sicher und eine weitere Absenkung<br />
der Bundesmittel auf dann<br />
bundesweit 150 Millionen Euro angekündigt.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass die<br />
Forderung vonseiten des Berufsstandes<br />
doch noch aufgegriffen wird.<br />
Danach sollte der Übergang zum<br />
LSVBundesträger durch Zuweisung<br />
von Bundesmitteln von zunächst unverändert<br />
200 Millionen Euro jährlich<br />
begleitet und auf eine verlässliche<br />
Basis gestellt werden. ■<br />
Hartmut Fanck<br />
die karte Mit BiLd<br />
aktueLL ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />
<strong>Die</strong> elektronische Gesundheitskarte (eGK)<br />
mit Bild ist Nachfolgerin der bestens<br />
bekannten Krankenversicherungskarte.<br />
<strong>Die</strong> Tage der Krankenversicherungskarte<br />
sind zwar noch nicht vorbei, ihre Tage sind<br />
aber nun endgültig „gezählt“.<br />
Nur noch bis Ende dieses Jahres wird im<br />
Bedarfsfall die alte Krankenversicherungskarte<br />
versandt. Auch wenn es bei der<br />
aufgedruckten Gültigkeit der Krankenversicherungskarte<br />
bleiben wird und der<br />
Krankenversicherungsschutz deshalb<br />
gesichert ist: Ab 2013 kommt die „Karte<br />
mit Bild“. Und das dies funktioniert, hat<br />
die <strong>Landwirtschaftliche</strong> Krankenkasse für<br />
Nordrhein-Westfalen Ende des vergangenen<br />
Jahres durch Ausstattung aller Versicherten<br />
bereits erprobt und bewiesen.<br />
Natürlich sind nicht nur die Versicherten<br />
der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Krankenkassen<br />
mit der elektronischen Gesundheitskarte<br />
auszustatten. Schon deshalb werden die<br />
gesetzlichen Krankenkassen die neue<br />
Karte zu unterschiedlichen Zeitpunkten<br />
versenden. <strong>Die</strong> neue Gesundheitskarte<br />
des bei einer anderen Krankenkasse<br />
versicherten Nachbarn ist daher kein<br />
Grund zur Sorge.<br />
Bereits übersandte Lichtbilder sollen<br />
verwendet werden. Fehlende Lichtbilder<br />
werden rechtzeitig angefordert.<br />
Weitere Informationen zur neuen Gesundheitskarte<br />
gibt es unter www.bmg.bund.de<br />
und dort unter Krankenversicherung ><br />
elektronische Gesundheitskarte.<br />
Februar I 12 LSV kompakt 7