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starke Männer - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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echnung bei einem Umlagebedarf in<br />

Höhe von insgesamt 95,1 Millionen<br />

Euro jedoch unverändert. <strong>Die</strong> Zahlung<br />

ist tatsächlich im November 2012<br />

an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> zur<br />

Weiterleitung an die ausgleichsberechtigten<br />

landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften<br />

zu zahlen.<br />

senkung der Bundesmittel<br />

<strong>Die</strong> Bundesmittel wurden von zuletzt<br />

bundesweit 200 Millio nen Euro (Anteil<br />

LBG NB: 26,3 Millionen Euro) auf<br />

nun 175 Millionen Euro (Anteil LBG<br />

NB: 23,3 Millio nen Euro) abgesenkt.<br />

Dabei stehen 75 Millionen Euro dieser<br />

Bundesmittel unter dem Vorbehalt,<br />

dass das LSV­Neuordnungsgesetz<br />

noch in diesem Jahr verkündet wird.<br />

Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes<br />

ist dabei die Errichtung eines LSV­<br />

Bundesträgers zum 1. Januar 2013. Da<br />

mit einer Verkündung des Gesetzes<br />

im März dieses Jahres zu rechnen ist,<br />

konnte der Vorstand bei seiner Beitragsfestsetzung<br />

Anfang Februar von<br />

Bundesmitteln in Höhe von bundesweit<br />

175 Millionen Euro ausgehen,<br />

ohne dass damit der Vorbehalt seine<br />

Wirkung verloren hätte. Und auch<br />

damit war eine Senkung der Bundesmittel<br />

um 25 Millionen Euro bzw.<br />

12,5 Prozent hinzunehmen.<br />

Trotz der weiteren Berücksichtigung<br />

von einmaligen Einnahmepositionen<br />

war für den Vorstand eine Erhöhung<br />

des Brutto­Beitrages pro Berech­<br />

Mit Wie VieL<br />

BundeSMitteLn kann<br />

gerechnet Werden?<br />

<strong>Die</strong> Bundesmittel zur landwirtschaftlichen<br />

Unfallversicherung<br />

sind im Unterschied zu entsprechenden<br />

Zahlungen in der Alterssicherung<br />

für Landwirte und in<br />

der landwirtschaftlichen Krankenversicherung<br />

gesetzlich nicht<br />

geregelt.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Bundesmittel wird<br />

jährlich – ohne dass die landwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften<br />

hierauf einen Anspruch<br />

oder gar Einfluss haben – durch<br />

Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums<br />

für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

festgesetzt.<br />

nungseinheit von 5,72 Euro auf 5,92<br />

Euro (+ 3,5 Prozent) und des Netto­<br />

Beitrages von 3,86 Euro auf 4,25 Euro<br />

(+ 10,1 Prozent) unvermeidbar. Bei<br />

dem Brutto­Beitrag handelt es sich<br />

dabei um den Beitrag ohne Berücksichtigung<br />

der Bundesmittel. Der<br />

Netto­Beitrag ist von den Unternehmern<br />

pro Berechnungseinheit zu<br />

zahlen, die im vollen Umfang bundesmittelberechtigt<br />

sind. <strong>Die</strong> Bundesmittelsenkungsquote<br />

beläuft sich<br />

danach auf 28,2 Prozent.<br />

<strong>Die</strong> auf Basis dieses Beschlusses erstellten<br />

Beitragsbescheide wurden<br />

Mitte Februar 2012 versandt. Der<br />

Beitrag wird damit am 15. März 2012<br />

zur Zahlung fällig (Geldeingang bei<br />

der Berufsgenossenschaft). Sofern<br />

nach den unveränderten Regelungen<br />

der Satzung eine Zahlung in drei<br />

Raten zulässig ist, wurde hierauf im<br />

Beitragsbescheid besonders hingewiesen.<br />

Der Beitrag muss dann in<br />

drei Raten am 15. März, 15. Juni und<br />

15. September 2012 gezahlt werden.<br />

Auch in diesen Fällen ist auf die<br />

pünktliche Beitragszahlung zu achten.<br />

Schon eine eintägige Verspätung<br />

führt aufgrund eindeutiger gesetzlicher<br />

Vorgaben zu einem Säumniszuschlag.<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

ist daher gerade bei Teilzahlungen<br />

unbedingt zu empfehlen.<br />

Beitragshebung 2013<br />

<strong>Die</strong> Errichtung des LSV­Bundesträgers<br />

zum 1. Januar 2013 wird sich beitragsrechtlich<br />

erstmalig Anfang 2014<br />

auswirken (Beitragshebung für 2013).<br />

Auch bei der Beitragsrechnung im<br />

kommenden Jahr wird es sich daher<br />

noch um eine Berechnung nach dem<br />

bisherigen Beitragsmaßstab und ausschließlich<br />

für Niedersachsen­Bremen<br />

handeln. Leider ist aufgrund gesetzlicher<br />

Regelung bereits jetzt eine<br />

stärkere Wirkung des Lastenausgleichs<br />

sicher und eine weitere Absenkung<br />

der Bundesmittel auf dann<br />

bundesweit 150 Millionen Euro angekündigt.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass die<br />

Forderung vonseiten des Berufsstandes<br />

doch noch aufgegriffen wird.<br />

Danach sollte der Übergang zum<br />

LSV­Bundesträger durch Zuweisung<br />

von Bundesmitteln von zunächst unverändert<br />

200 Millionen Euro jährlich<br />

begleitet und auf eine verlässliche<br />

Basis gestellt werden. ■<br />

Hartmut Fanck<br />

die karte Mit BiLd<br />

aktueLL ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Die</strong> elektronische Gesundheitskarte (eGK)<br />

mit Bild ist Nachfolgerin der bestens<br />

bekannten Krankenversicherungskarte.<br />

<strong>Die</strong> Tage der Krankenversicherungskarte<br />

sind zwar noch nicht vorbei, ihre Tage sind<br />

aber nun endgültig „gezählt“.<br />

Nur noch bis Ende dieses Jahres wird im<br />

Bedarfsfall die alte Krankenversicherungskarte<br />

versandt. Auch wenn es bei der<br />

aufgedruckten Gültigkeit der Krankenversicherungskarte<br />

bleiben wird und der<br />

Krankenversicherungsschutz deshalb<br />

gesichert ist: Ab 2013 kommt die „Karte<br />

mit Bild“. Und das dies funktioniert, hat<br />

die <strong>Landwirtschaftliche</strong> Krankenkasse für<br />

Nordrhein-Westfalen Ende des vergangenen<br />

Jahres durch Ausstattung aller Versicherten<br />

bereits erprobt und bewiesen.<br />

Natürlich sind nicht nur die Versicherten<br />

der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Krankenkassen<br />

mit der elektronischen Gesundheitskarte<br />

auszustatten. Schon deshalb werden die<br />

gesetzlichen Krankenkassen die neue<br />

Karte zu unterschiedlichen Zeitpunkten<br />

versenden. <strong>Die</strong> neue Gesundheitskarte<br />

des bei einer anderen Krankenkasse<br />

versicherten Nachbarn ist daher kein<br />

Grund zur Sorge.<br />

Bereits übersandte Lichtbilder sollen<br />

verwendet werden. Fehlende Lichtbilder<br />

werden rechtzeitig angefordert.<br />

Weitere Informationen zur neuen Gesundheitskarte<br />

gibt es unter www.bmg.bund.de<br />

und dort unter Krankenversicherung ><br />

elektronische Gesundheitskarte.<br />

Februar I 12 LSV kompakt 7

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