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Aktuell - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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Sicher Leben<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n <strong>Sozialversicherung</strong><br />

Niedersachsen-Bremen<br />

Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse<br />

www.nb.lsv.de<br />

Zur Pediküre in den Stall<br />

Seite 4<br />

6 / 2008 A<br />

H 1606


Beiträge 2009<br />

<strong>Die</strong> Beiträge zur <strong>Landwirtschaftliche</strong>n<br />

Krankenkasse Niedersachsen-Bremen<br />

waren in der Vergangenheit<br />

vergleichsweise stabil.<br />

2009 ist eine Erhöhung nicht zu<br />

vermeiden.<br />

Betriebliche<br />

Änderungen melden<br />

Um die BG-Beiträge für 2008 richtig<br />

berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft<br />

auf die Hilfe der<br />

Landwirte angewiesen.<br />

Einmannarbeit –<br />

aber keine Alleinarbeit<br />

Im vergangenen Winter wurde ein<br />

Landwirt beim Fällen von Eichen<br />

in Alleinarbeit schwer verletzt.<br />

20<br />

Zum Titelbild:<br />

Zur Klauenpflege, einer der schwereren<br />

Arbeiten in der Tierhaltung, gehören Liebe<br />

zum Tier und zum Beruf.<br />

Allen Leserinnen und Lesern<br />

sowie ihren Familien ein<br />

frohes Weihnachtsfest und<br />

für 2009 Gesundheit,<br />

Glück und<br />

Erfolg<br />

2 Sicher Leben 6 / 2008<br />

6<br />

8<br />

Seit fast vier Jahrzehnten hat<br />

„Sicher Leben“ seine Leserinnen<br />

und Leser mit der landwirtschaftlichen<strong>Sozialversicherung</strong><br />

vertraut gemacht. In<br />

Bayern war es zuletzt „LSVak<br />

tu ell“ und beim Gartenbau<br />

„Guter Rat“. Infolge des LSV-<br />

Modernisierungsgesetzes werden<br />

nun alle drei Mitgliederzeitschriften<br />

zu einem einheitlichen<br />

Magazin vereinigt.<br />

„LSV kompakt“ wird zukünftig<br />

das gemeinsame Sprachrohr<br />

der gesamten landwirtschaftlichen<strong>Sozialversicherung</strong>.<br />

Auf Tuchfühlung<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Sicher Leben geht –<br />

LSV kompakt kommt<br />

„LSV kompakt – Magazin für Sicherheit und Gesundheit“:<br />

Das ist der neue Titel des künftig bundesweit<br />

erscheinenden LSV-Mitteilungsblattes.<br />

Ziel war und bleibt es, im mer<br />

auf „Tuchfühlung“ mit dem<br />

Leser zu sein. Selbstverwaltung<br />

und Politik, Spitzenverband und regionale Träger werden<br />

weiterhin zu Wort kommen und ihre Positionen offen darstellen.<br />

Neben Informationen mit praktischem Nutzen sollen auch<br />

schwierige agrarsoziale Zusammenhänge verständlich in Wort<br />

und Bild vermittelt werden.<br />

Über alle Medien gut informiert<br />

MAGAZIN FÜR SICHERHEIT & GESUNDHEIT<br />

MAGAZIN FÜR SICHERHEIT & GESUNDHEIT<br />

KAMPF<br />

DIE HAUT<br />

DEM STRESS<br />

WEHRT SICH<br />

Schutz und Pfl ege für Ihr wichtigstes Werkzeug<br />

„LSV kompakt“ wird ab der ersten Ausgabe im Februar 2009<br />

fünf Mal im Jahr erscheinen. Dabei steht weiterhin der Nutzen<br />

für die Leser an oberster Stelle. Zur Öffentlichkeitsarbeit und<br />

zum Dialog mit den LSV - Versicherten zählen neben dem Mitgliedermagazin<br />

auch Broschüren, Faltblätter und andere Informationsquellen<br />

sowie selbstverständlich auch das ebenfalls erneuerte<br />

Internet. Schließlich können, wie bisher, jederzeit im direkten<br />

telefonischen oder persönlichen Kontakt spezielle Informationen<br />

abgerufen und Sachverhalte abgeklärt werden. <strong>Die</strong><br />

zuständigen Fachleute helfen immer.<br />

<strong>Die</strong> Herausgeber hoffen auf eine aufmerksame und kritische<br />

Begleitung und vielfältige Reaktionen.<br />

Impressum: Sicher Leben Herausgeber: <strong>Landwirtschaftliche</strong> Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen, 30156 Hannover, Tel. (05 11) 80 73-0; Bundesverband<br />

der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel – Redaktion: Erster Direktor Hartmut Andrä, A. Münz, Bundesverband<br />

der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften – Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel, http://www.nb.lsv.de, E-Mail: info@nb.lsv.de. Erscheint zweimonatlich<br />

– Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Keine Gewähr für unverlangte Manuskripte. Kosten loser Nachdruck ist bei Quellenangabe gestattet.<br />

Druck: <strong>Die</strong>richs Druck + Media GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel. Bei den Adressangaben werden die Bestim mungen des Datenschutzes<br />

beachtet.<br />

WWW.LSV.DE<br />

LSV kompakt<br />

www.lsv.de 01/2009<br />

MEHR<br />

UNFÄLLE IM<br />

WALD<br />

Deutlicher Anstieg<br />

im Jahr 2008<br />

SICHER<br />

ZUM STEHEN<br />

KOMMEN<br />

Optimale Bremsen<br />

und Aufstiege für<br />

Anhänger und Kipper<br />

Initiative ergreifen – Allein oder mit Hilfe Anderer<br />

LSV_kompakt_Titel_fin.indd Abs3:9 09.12.2008 10:33:30 Uhr


Präventionskampagne Haut<br />

Hautschutz nachhaltig verankert<br />

In den vergangenen zwei Jahren ist das Thema Hautschutz in der Öffentlichkeit nachhaltig verankert<br />

worden. Ein einheitliches Erscheinungsbild und geschlossenes Auftreten aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften<br />

und Krankenkassen haben wesentlich dazu beigetragen. <strong>Die</strong> Kampagne hat ihr<br />

Ziel erreicht.<br />

Erstmals ist die landwirtschaftliche<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> (LSV) zu einer gemeinsamen<br />

Präventionskampagne<br />

der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen<br />

angetreten. So konnte<br />

zielgruppenorientierte Vorsorge realisiert<br />

werden. Regional und bundesweit<br />

wurde und wird den Versicherten<br />

das Thema Hautschutz in<br />

vielfältiger Form nahe gebracht – über<br />

Informations veranstaltungen, Radiospots,<br />

Broschüren, Hautschutzpläne,<br />

Checklisten, Muster-Betriebsanweisungen,<br />

einen Präventions-Film, Hautschutzkoffer<br />

für Beratungen im Betrieb<br />

und vieles mehr. Eines hat sich<br />

Im laufenden Kalenderjahr 2008 werden<br />

voraussichtlich 6,9 Milliarden Euro<br />

für die Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft<br />

aufgewendet. An Bundesmitteln<br />

werden rund vier Milliarden<br />

Euro bereitgestellt. Der Haushalt erhöht<br />

sich im Wesentlichen durch die<br />

zusätzlichen Finanzmittel für den Bereich<br />

der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

(LUV) und die Mittel des<br />

Bundes für die besondere Abfindung<br />

gezeigt: Be troffene setzen sich aufgrund<br />

der Auf klärung viel intensiver<br />

mit dem Problem auseinander.<br />

Landwirte häufig belastet<br />

Viele Tätigkeiten in der Landwirtschaft<br />

sind mit Belastungen der Haut verbunden.<br />

So verwundert es auch nicht,<br />

dass Hautprobleme häufig auftreten.<br />

Insbesondere auf Messeveranstaltungen<br />

und Gesundheitstagen, bei denen<br />

die Versicherten die Hautschutz-Beratungsstände<br />

der LSV rege in Anspruch<br />

genommen haben, wurde deutlich,<br />

wie groß der Kreis der Betroffenen<br />

ist, die unter schmerzhaften Hautek-<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong> <strong>Sozialversicherung</strong><br />

Beitragsgestaltung bleibt kalkulierbar<br />

von Kleinrenten. Darauf machte der alternierende<br />

Verbandsvorsitzende Arnd<br />

Spahn anlässlich der Mitgliederversammlung<br />

der Spitzenverbände der<br />

landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong><br />

Ende November 2008 in Gör litz<br />

aufmerksam.<br />

Für 2009 geht die landwirtschaftliche<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> (LSV) von einem<br />

leichten Rückgang der Gesamtausgaben<br />

aus. Damit bleibt die Beitragsge-<br />

Foto: Münz<br />

zemen und Hauteinrissen leiden. Einschränkungen<br />

der Lebensqualität und<br />

wirtschaftliche Folgen werden dabei<br />

von den Betroffenen oftmals in Kauf<br />

genommen.<br />

Positives Fazit<br />

Mit der Kampagne hat die LSV für<br />

den bewussten Umgang mit der Haut<br />

geworben. Das Wissen rund um „DIE<br />

WICHTIGSTEN 2 m² DEINES LEBENS“<br />

hat zugenommen, die Aktivitäten<br />

werden weitergeführt. Informationen<br />

stehen auch unter www.lsv.de zur<br />

Verfügung.<br />

staltung in allen Bereichen kalkulierbar,<br />

wird von Seiten der Selbstverwaltung<br />

festgestellt. Neuerungen ergeben<br />

sich in der Unfallversicherung durch<br />

die Umstellung der Zahlweise. <strong>Die</strong> Umlagebeiträge<br />

zur Unfallversicherung ab<br />

einer bestimmten Höhe sind zukünftig<br />

in Teilbeträgen zu zahlen.<br />

Das laufende Kalenderjahr und 2009<br />

sind von der beginnenden Umsetzung<br />

des Gesetzes zur Modernisierung des<br />

Rechts der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong><br />

geprägt.<br />

Für Eckhard Engert vom BMELV ist<br />

mit den neuen gesetzlichen Regelungen<br />

das „Terrain für die LSV im politischen<br />

Umfeld stabilisiert“. Zum richtigen<br />

Zeitpunkt wurden zukunftsfeste<br />

Strukturen geschaffen, die ein hohes<br />

Maß an agrarsozialer Sicherheit gewährleisten.<br />

Zum Foto: Vorstand und Geschäftsführung<br />

der Spitzenverbände der LSV (von links<br />

nach rechts): Leo Blum, Eckhardt Stüwe<br />

(Hauptgeschäftsführer), Hans-Jürgen Kleimann,<br />

Gerhard Sehnert (stellvertretender<br />

Hauptgeschäftsführer), Arnd Spahn<br />

Sicher Leben 6 / 2008 3


Was gleich beim Betreten des Arbeitsbereiches<br />

der Klauenpfleger auffällt: Es<br />

herrscht Ruhe. Außer dem Motor der<br />

Schleifmaschine und der „Unterhaltung“<br />

der Kühe im Vorwartebereich ist<br />

kaum etwas zu hören. Andreas Busch<br />

und sein Kollege Erhard Schmidt kümmern<br />

sich gerade um die Klauen einer<br />

der Milchkühe in der Landfarm Melaune.<br />

Kurze Wortwechsel reichen zur<br />

Verständigung aus. Auch der anschließende<br />

Wechsel der Tiere kommt ohne<br />

lautes Rufen oder gar Handgreiflichkeiten<br />

aus. <strong>Die</strong>se Ruhe scheint sich<br />

auch über die leichte Nervosität im<br />

Vorwartebereich zu legen.<br />

Beruf für Überzeugte<br />

<strong>Die</strong> beiden Klauenpfleger, Mitglieder<br />

der Genossenschaft Klauenpfleger<br />

e. G. Sachsen arbeiten seit zehn Jahren<br />

im Team und sind sogenannte Seiteneinsteiger.<br />

Nach Umschulung – der<br />

4 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Prävention<br />

Moderne Klauenpflege<br />

Zur Pediküre in den Stall<br />

Eine der schweren Arbeiten in der Tierhaltung ist die Klauenpflege. Für den Klauenpfleger bestehen<br />

Gesundheitsrisiken durch körperliche Schwerarbeit und verschiedenste Unfallgefahren. Außerdem<br />

birgt der Kontakt mit den Tieren die Gefahr der Übertragung von Krankheiten. Voraussetzung für die<br />

eigene Gesunderhaltung ist also das Einhalten von Spielregeln, technischer Fortschritt – und die Liebe<br />

zum Beruf.<br />

eine war Schäfer, der andere Stahlwerker<br />

– erlebten sie zunächst die<br />

ganze Schwere des Berufes. Mangelnde<br />

Übung und wenig technische Hilfe<br />

ließen Zweifel an der Berufswahl aufkommen.<br />

Heute würde Busch, 58-jährig und<br />

mittlerweile 25 Jahre dabei, die Wahl<br />

immer wieder so treffen. <strong>Die</strong> Liebe zu<br />

den Tieren und das selbstständige Arbeiten<br />

sind Gründe dafür. „Klar muss<br />

man Geld verdienen. Aber der beste<br />

Lohn ist das Wohlbefinden der Tiere.“<br />

Busch weiß jedoch, dass er seine Arbeit<br />

nur unter Beachtung bestimmter<br />

Spielregeln bis heute machen kann.<br />

Technischer Wandel<br />

Voraussetzung für die Klauenbehandlung<br />

ist die sichere Fixierung der Tiere.<br />

Das Einsperren im Fressgitter wird<br />

dabei mehr und mehr vom Einsatz moderner<br />

Klauenpflegestände abgelöst.<br />

Damit kann auch weitgehend auf die<br />

Pflege mit der Klauenschere verzichtet<br />

werden, die nur mit viel Übung und<br />

gro ßem Kraftaufwand zu handhaben<br />

ist. Außerdem muss das zu behandelnde<br />

Bein nicht mehr angehoben oder<br />

sogar aufgehalten werden.<br />

Das Tier ist mit mechanischen Mitteln<br />

wesentlich besser zu fixieren, ohne<br />

dabei verletzt zu werden. Seine Bewegungsfreiheit<br />

wird weitgehend eingeschränkt.<br />

Menschliche Kraft muss in<br />

viel geringerem Maße eingesetzt werden.<br />

Das bringt auch die hier – und<br />

nur hier – erlaubte Benutzung der<br />

Schleifmaschine mit speziellen Schleifklingen<br />

oder -körpern mit sich. Damit<br />

kann die Klauenschere fast komplett<br />

ersetzt werden.<br />

Arbeitsplatz ohne „Fallen“<br />

<strong>Die</strong> Schleifmaschine wird nach der Benutzung<br />

in einer einfachen Halterung<br />

Im Team: So ist das Tagespensum gut zu schaffen Kontrollblick: <strong>Die</strong> Länge stimmt


Eingehängt: So wird die Flex nicht zur<br />

Stolperfalle<br />

Schreibtisch im Stall: Dokumentation ist<br />

unerlässlich<br />

aufbewahrt und liegt nicht als Stolperfalle<br />

herum. <strong>Die</strong> Klingen sind so auch<br />

vor ungewolltem Zugriff sicher.<br />

Auch andere am Boden herumliegende<br />

Geräte einschließlich der elektrischen<br />

Kabel oder der Wasserschlauch stellen<br />

Stolperstellen und Unfallgefahren<br />

dar. Zuleitungen (Strom oder Wasser)<br />

werden immer häufiger von oben herangeführt.<br />

So können sie den Füßen<br />

nicht mehr zum Verhängnis werden,<br />

sind bei Bedarf aber in Griffweite.<br />

Das Hufmesser, das die feinere Schnittführung<br />

ermöglicht, verschwindet<br />

nach Benutzung in einer Tasche „am<br />

Mann“ und bleibt so griffbereit, aber<br />

sicher verwahrt.<br />

Prävention<br />

Weitere Anforderungen an den Klauenpflege-Arbeitsplatz<br />

sind:<br />

� Bereich abgegrenzt und unabhängig<br />

vom Produktionsablauf,<br />

� Vor- und Nachwartebereich,<br />

� gute Beleuchtung,<br />

� gute Belüftung ohne Zugluft.<br />

Aus der Erfahrung vieler Berufsjahre<br />

leiten Busch und sein Kollege noch<br />

weitere Unfallquellen und Gesundheitsgefahren,<br />

aber auch die Möglichkeiten<br />

zu deren Vermeidung ab:<br />

� Kontakt mit Desinfektionsmitteln<br />

(Reste vom Klauenbad), Möglichkeit<br />

der Infektion mit vom Tier<br />

auf den Menschen übertragbaren<br />

Krankheiten – Benutzung von Einweghandschuhen,Hautschutzmaßnahmen<br />

(Schutz, Reinigung, Pflege)<br />

wirken unterstützend;<br />

� beim Verwenden von Schleifmaschinen<br />

müssen die Augen vor<br />

mechanischen Verletzungen und<br />

Infektio nen geschützt werden –<br />

Schutzbrille tragen;<br />

� beim Umgang mit Rindern sind<br />

grundsätzlich Schutzschuhe mit Zehenschutzkappe<br />

zu tragen;<br />

� das Verhalten der Tiere ist nicht<br />

immer vorausplanbar – deshalb besonders<br />

ruhig und vorausschauend<br />

an die Tiere herantreten, laute Geräusche<br />

und fremde Gerüche vermeiden,<br />

Reaktion auf Tierbewegungen<br />

trainieren;<br />

� regelmäßig die Funktionstüchtigkeit<br />

des Behandlungsstandes und der<br />

Arbeitsgeräte prüfen.<br />

Sehr wichtig sind Aspekte der Ergonomie,<br />

deshalb:<br />

� immer vorhandene Hilfsmittel zur<br />

Arbeitserleichterung nutzen;<br />

� möglichst wenig in gebeugter Haltung<br />

arbeiten, Hocke oder Halbkniestand<br />

bevorzugen, dabei die<br />

Wirbelsäule aufrichten und gerade<br />

halten;<br />

� häufig die Position wechseln, in<br />

voller Größe aufrichten und strecken.<br />

Unerlässlich, so Busch und Schmidt<br />

einstimmig, sei die gute Zusammenarbeit<br />

mit dem Landwirt. Der Geschäftsführer<br />

der Landfarm bestätigt: „Auf<br />

die beiden kann ich mich verlassen<br />

und will keinen sonst an meine Kühe<br />

lassen. Dank ihrer guten Arbeit haben<br />

wir gesunde Tiere. Durch eine lückenlose<br />

Dokumentation können wir Klauenkrankheiten<br />

schnell auf die Spur<br />

kommen und deren Ursachen ausschalten.<br />

Jeder Landwirt sollte diese<br />

Arbeit den Profis überlassen.“<br />

Brennholzkreissäge<br />

nachrüsten<br />

Der Fa. Güde wurde das GS-Zeichen<br />

für die Brennholzwippenkreissäge<br />

vom Typ GWS 700 EC entzogen.<br />

<strong>Die</strong> ursprünglich geprüfte Variante<br />

wurde technisch verändert,<br />

wodurch jetzt eine erhebliche Unfallgefahr<br />

besteht.<br />

Nach einem schweren Unfall, bei<br />

dem eine umkippende Säge zu<br />

schweren Verletzungen bei dem<br />

daran arbeitenden Landwirt führte,<br />

hat die Fa. Güde Umrüstsätze auf<br />

den Markt gebracht. Besitzer der<br />

Brennholzwippenkreissäge vom Typ<br />

GWS 700 EC wenden sich bitte an<br />

den Hersteller unter<br />

� 0 79 04 7 00 55 55 oder<br />

� 0 79 04 70 04 20<br />

Sie erhalten dann einen kostenlosen<br />

Umbausatz (bestehend aus einem<br />

Gummipuffer, einer Unterlegscheibe<br />

und einer Schraube mit selbstsichernder<br />

Mutter) sowie eine Umbauanleitung.<br />

Weitergehende Informationen erteilen<br />

auch die landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaften und der<br />

Bundesverband der landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaften, Abteilung<br />

Prävention.<br />

<strong>Die</strong>ser Federsplint löste sich bei der Unfallmaschine<br />

– Verbogener Rahmen<br />

(trotz Materialverstärkung) wegen fehlender<br />

Dämpfung des Anschlages<br />

Sicher Leben 6 / 2008 5


Vom bundesweit einheitlichen Beitragssatz<br />

ab 2009 in Höhe von 15,5 Prozent<br />

ist die landwirtschaftliche Krankenversicherung<br />

nicht direkt betroffen. <strong>Die</strong> im<br />

nächsten Jahr absehbaren Ausgabensteigerungen,<br />

z. B. im ärztlichen Bereich<br />

und bei den Krankenhauskosten, wirken<br />

sich jedoch auch bei der LKK NB aus. Leider<br />

können die kalkulierten Mehrausgaben<br />

dabei nicht von den höheren Zuweisungen<br />

aus den vom Bund getragenen<br />

Steuermitteln für die sogenannten versicherungsfremden<br />

Leistungen (insbesondere<br />

für die beitragsfreie Familienversicherung)<br />

ausgeglichen werden. <strong>Die</strong><br />

LKK NB muss in 2009 insbesondere von<br />

folgenden Ausgabenzuwächsen ausgehen:<br />

� Ärztliche Behandlung + 15,0 Prozent<br />

� Arzneimittel + 6,5 Prozent<br />

� Krankenhausbehandlung + 6,0 Prozent<br />

Insgesamt ist mit Mehrausgaben in Höhe<br />

von 7,0 Prozent (das sind 4,3 Millionen<br />

Euro) zu rechnen.<br />

Trotz unverändert sparsamer Haushaltsführung<br />

sind Beitragserhöhungen deshalb<br />

ab 2009 nicht zu vermeiden. Da<br />

bei den Beiträgen zur LKK NB nach 20<br />

Beitragsklassen unterschieden wird, ist<br />

die Mehrbelastung im Einzelfall unterschiedlich.<br />

Durchschnittlich kommt es zu<br />

6 Sicher Leben 6 / 2008<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Beiträge 2009<br />

Höhere Krankenkassenbeiträge<br />

nicht zu vermeiden<br />

<strong>Die</strong> Beiträge zur <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Krankenkasse Niedersachsen-Bremen (LKK NB) waren in der<br />

Vergangenheit vergleichsweise stabil. Nach einer Beitragssenkung für Unternehmer zum 1. März 2004<br />

mussten für Unternehmer und freiwillige Mitglieder seit 2002 die Beiträge „nur“ ein Mal zum<br />

1. März 2006 generell erhöht werden.<br />

Beitragserhöhungen bei den Unternehmern<br />

von rund 6 Prozent und bei den<br />

freiwillig Versicherten von rund 11,5 Prozent.<br />

Unter Berücksichtigung der neuen<br />

Einkommensverordnung für die Landwirtschaft<br />

sowie der individuellen Einkommensentwicklung<br />

bei den Freiwilligen<br />

kann es zusätzlich zur Einstufung in<br />

eine höhere Beitragsklasse kommen.<br />

Bleibt die LKK günstig?<br />

Jedes freiwillige Mitglied kann seinen<br />

„Beitragssatz“ zur LKK NB selbst berechnen<br />

und vergleichen. Eine günstigere<br />

gesetzliche Krankenkasse wird<br />

schwer zu finden sein. Bei den Landwirten<br />

ist ein Vergleich nicht so leicht,<br />

aber dennoch möglich und im Ergebnis<br />

ähnlich positiv: Der von der LKK NB<br />

für die Beitragsberechnung für Landwirte<br />

verwendete „korrigierte Flächenwert“<br />

wird dem Einkommen gleichgestellt.<br />

Bei einem realistischen Vergleich<br />

sollte vor allem der Mindestbeitrag<br />

von 288,80 Euro monatlich für hauptberuflich<br />

Selbstständige bei anderen<br />

Krankenkassen beachtet werden.<br />

Pflegekasse<br />

Der Beitrag (Zuschlag zum Krankenkassenbeitrag)<br />

für landwirtschaftliche Un-<br />

Krankenkasse: Leistungsausgaben steigen weiter<br />

ärztliche<br />

Behandlung<br />

+ 15,0 %<br />

Arzneimittel<br />

+ 6,5 %<br />

Krankenhausbehandlung<br />

+ 6,0 %<br />

voraussichtliche Mehrausgaben 2009: 4,3 Millionen Euro (+ 7 %)<br />

ternehmer und mitarbeitende Familienangehörige<br />

wird ab 2009 von 13,9 Prozent<br />

auf 12,6 Prozent sinken. Der Beitragssatz<br />

für Altenteiler und freiwillig<br />

Versicherte bleibt mit 1,95 Prozent unverändert.<br />

Für Kinderlose ergibt sich ab<br />

Jahresbeginn 2009 ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag<br />

von 13,77 Prozent<br />

bzw. 2,20 Prozent.<br />

Berufsgenossenschaft<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Beiträge zur LBG NB in Euro<br />

und Cent kann der Vorstand erst Anfang<br />

2009 nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

2008 beschließen. Schon jetzt ist aber<br />

festzustellen, dass sich die beitragsrelevanten<br />

Eckwerte erfreulich stabil darstellen.<br />

<strong>Die</strong> Ausgaben und der erfasste Flächen-<br />

/ Tierbestand liegen bisher auf dem<br />

Niveau des Vorjahres. Auch in 2009 darf<br />

zudem mit einer unveränderten Bundesmittelzuweisung<br />

von bundesweit 200<br />

Mio. Euro gerechnet werden; in Zeiten<br />

außerordentlicher Ausgaben des Bundes<br />

sicher keine Selbstverständlichkeit!<br />

Zusätzlich zu berücksichtigen sind jedoch<br />

die nach wissenschaftlicher Untersuchung<br />

aktualisierten Ansätze für die<br />

einzelnen Produktionsverfahren. So hat<br />

der beauftragte Gutachter bei mehreren<br />

Produktionsverfahren einen Rückgang<br />

des durchschnittlichen Arbeitsbedarfs<br />

festgestellt. <strong>Die</strong>s führt im Ergebnis<br />

zu einer Abnahme der Summe der<br />

mit Beiträgen zu belegenden Berechnungseinheiten<br />

und dies wiederum wird<br />

zwangsläufig zu einer Erhöhung des Beitrages<br />

pro Berechnungseinheit (Umlagefuß)<br />

führen müssen. Im Einzelfall können<br />

sich ein geringerer Ansatz für ein<br />

Produktionsverfahren und ein höherer<br />

Umlagefuß aufheben oder sogar zu geringeren<br />

Beiträgen führen. Ebenso sind<br />

aber auch geringfügig höhere Beiträge<br />

nicht ganz auszuschließen.<br />

Alterskasse<br />

Der Beitrag zur Alterskasse wird bundeseinheitlich<br />

festgesetzt und wird


sich ab 2009 auf 217 Euro monatlich<br />

belaufen. Weitere Informationen hierzu<br />

auf Seite 23.<br />

Wege zur Ausgabensenkung<br />

Insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen<br />

Unfallversicherung wurden<br />

durch das „Gesetz zur Modernisierung<br />

der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong>“<br />

Maßnahmen zur Reduzierung<br />

der Ausgaben ergriffen.<br />

Erinnert sei an die Aktion zur Abfindung<br />

laufender Unfallrenten und an<br />

die eingeschränkten Leistungsvoraussetzungen<br />

für Landwirte und deren<br />

Ehegatten nach Arbeitsunfällen und<br />

Berufskrankheiten. Wie die aktuelle<br />

Situation in der Krankenversicherung<br />

zeigt, ist aber auch die landwirtschaftliche<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> im Bereich der<br />

Ausgaben teilweise „fremdbestimmt“<br />

und muss gesetzlich vorgegebene<br />

Ausgabensteigerungen umsetzen. Aus<br />

Sicht der Beitragszahler bleibt zu hoffen,<br />

dass es in absehbarer Zeit nicht erneut<br />

zu so deutlichen Zusagen an die<br />

Leistungserbringer im Gesundheitswesen<br />

kommt. Das belastet die Ausgabensituation<br />

der Krankenkasse wie<br />

auch der Berufsgenossenschaft gegenwärtig<br />

überproportional.<br />

Selbstverwaltung und Geschäftsführung<br />

versuchen, das gesetzlich vorgegebene<br />

Ziel der Einsparung von<br />

20 Prozent der Verwaltungskosten bis<br />

2014 (zu 2004) zu erreichen. <strong>Die</strong> Verwaltungskosten<br />

sind mit unter 4 Prozent<br />

ohnehin vergleichsweise günstig.<br />

<strong>Die</strong> deshalb nicht leichte Aufgabe<br />

wird z. B. durch tarifliche Lohnerhöhungen<br />

und steigende Sachkosten<br />

noch erschwert, denn diese sind zusätzlich<br />

einzusparen.<br />

Umso wichtiger ist die weiterhin konsequente<br />

Umsetzung des seit 2003 fortgeschriebenen<br />

Personal- und Organisationsentwicklungskonzeptes<br />

der LSV-<br />

Gemeinschaft Niedersachsen-Bremen.<br />

Nur dann besteht eine Chance, das<br />

vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel zu<br />

erreichen und die regionale LSV-Gemeinschaft<br />

für die Landwirte in Niedersachsen<br />

und Bremen zu erhalten.<br />

Allerdings muss auch darauf hingewiesen<br />

werden, dass trotz aller Anstrengungen<br />

von Haupt- und Ehrenamt<br />

die Höhe der Beiträge selbstständiger<br />

Landwirte für ihr eigenständiges <strong>Sozialversicherung</strong>ssystem<br />

nur dann akzeptabel<br />

gestaltet werden kann, wenn<br />

der Gesetzgeber sich auch weiterhin<br />

an der Finanzierung der Lasten durch<br />

Bundesmittel beteiligt.<br />

Seit zwei Jahren werden bei der Festlegung<br />

der beitragsrelevanten Berechnungseinheiten<br />

(BE) pro Hektar / Tier<br />

neben dem geschätzten Arbeitsbedarf<br />

auch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen<br />

der Berufsgenossenschaft<br />

berücksichtigt. Bereits in 2006 wurde<br />

hierzu festgelegt, dass eine Überprüfung<br />

der gefundenen Ansätze schon<br />

nach zwei Jahren erfolgen soll. Nach<br />

der deshalb erneut durchgeführten wissenschaftlichen<br />

Bewertung der Arbeitsbedarfe<br />

und der entstandenen Aufwendungen<br />

sind mehrere Ansätze zu<br />

ändern. Grundsätzlich ist festzustellen,<br />

dass sich die Arbeitsbedarfe ganz überwiegend<br />

verringert haben. Bei den Aufwendungen<br />

der einzelnen Produktionsverfahren<br />

wurden die Feststellungen aus<br />

dem Jahr 2006 im Wesentlichen bestätigt.<br />

Insgesamt reduziert sich durch<br />

die Änderungen die Gesamtsumme der<br />

Berechnungseinheiten. Auch wenn die<br />

sonstigen Eckwerte für die Beitragsfestsetzung<br />

stabil sind, wird der Vorstand<br />

deshalb im Februar 2009 den Wert einer<br />

BE (Umlagefuß) erhöhen müssen. Einzelbetrieblich<br />

wird das Niveau der Beiträge<br />

jedoch voraussichtlich und vorbehaltlich<br />

der Vorstandsentscheidung in den meisten<br />

Fällen unverändert bleiben können.<br />

Geringfügige einzelbetriebliche „Verwerfungen“<br />

sind allerdings nicht auszuschließen.<br />

Ursächlich hierfür ist z.B. die<br />

Absenkung des Beitragsansatzes für allgemeine<br />

Arbeiten. <strong>Die</strong> neuen Ansätze –<br />

ausgedrückt in BE – sind im Detail im Internet<br />

unter www.nb.lsv.de zu finden.<br />

Teilzahlungen<br />

<strong>Die</strong> Einführung von Teilzahlungen bei<br />

Beiträgen zur Berufsgenossenschaft von<br />

mehr als 1.200 Euro ist Folge einer gesetzlichen<br />

Vorgabe. Für alle Beitragszahlungen<br />

bis 1.200 Euro ändert sich<br />

nichts. Der Beitrag ist in einer Summe<br />

voraussichtlich am 15. März 2009 zu<br />

zahlen. Übersteigt der Beitrag jedoch<br />

den genannten Grenzwert, wird der Beitrag<br />

in drei Teilbeträgen voraussichtlich<br />

am 15. März 2009, am 15. Juni 2009<br />

und am 15. September 2009 fällig, das<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Berufsgenossenschaft<br />

Änderungen beim Beitrag<br />

Nach wissenschaftlicher Überprüfung wurde der Abschätztarif aktualisiert.<br />

Außerdem können Beiträge über 1.200 Euro künftig in<br />

drei Teilbeträgen gezahlt werden. Beide Änderungen gelten bereits<br />

ab der Beitragsrechnung 2009 für 2008.<br />

heißt, das Geld muss an diesen Tagen<br />

bei der Berufsgenossenschaft eingegangen<br />

sein! Auf die rechtzeitige Überweisung<br />

sollte unbedingt geachtet werden,<br />

denn jede verspätete Zahlung führt unweigerlich<br />

zu hohen Säumniszuschlägen.<br />

Um dies für alle Beitragszahler zu<br />

vermeiden, sollten die Beiträge im Bankeinzugsverfahren<br />

gezahlt werden. Eine<br />

kurze formlose Erklärung reicht hierfür<br />

aus. <strong>Die</strong>se wird auch gern telefonisch<br />

entgegengenommen und schriftlich<br />

bestätigt. Säumniszuschläge, Mahnungen<br />

u. ä. können dann nicht mehr<br />

entstehen.<br />

Im Februar des kommenden Jahres werden<br />

die Beitragsbescheide 2009 (für<br />

2008) übersandt. <strong>Die</strong> Zahltermine werden<br />

in den Beitragsbescheiden ausdrücklich<br />

genannt.<br />

Hartmut Fanck<br />

Kataster – Mitgliedschaft – Beitrag<br />

� 05 11 80 73 - 5 50<br />

Sicher Leben 6 / 2008 7


Gesetz und Satzung verpflichten die<br />

Unternehmer, Änderungen im Unternehmen<br />

(z. B. Zu- oder Abgang von<br />

Flächen, Unternehmerwechsel, Art der<br />

Flächennutzung) der Berufsgenossenschaft<br />

innerhalb von vier Wochen nach<br />

Eintritt schriftlich mitzuteilen. Betroffen<br />

ist auch die Nutzung von ehemals<br />

stillgelegten Flächen.<br />

Tierhaltung<br />

Änderungen im Tierbereich sollen bis<br />

spätestens zum 15. Januar des folgenden<br />

Jahres schriftlich mitgeteilt<br />

werden. Das heißt, dass die im Jahr<br />

2008 eingetretenen Änderungen der<br />

Tierhaltung / -erzeugung bis spätestens<br />

15. Januar 2009 zu melden sind.<br />

Stillgelegte Flächen<br />

<strong>Die</strong> meisten der stillgelegten Flächen<br />

werden wieder bewirtschaftet. Um<br />

Beitragsnachforderungen zu vermeiden,<br />

muss dies der Berufsgenossen-<br />

8 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Mitwirkungspflicht<br />

Betriebliche Änderungen melden<br />

<strong>Die</strong> Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach Ablauf des Kalenderjahres im Wege der Umlage<br />

festgesetzt. Um die Beiträge für das Jahr 2008, die im kommenden Februar angefordert werden, auf<br />

der Grundlage der tatsächlichen Betriebsverhältnisse richtig berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft<br />

auf die Hilfe ihrer Landwirte angewiesen.<br />

In eigener Sache<br />

Erreichbarkeit<br />

zum Jahreswechsel<br />

Am Montag, dem 29. und <strong>Die</strong>nstag,<br />

dem 30. Dezember 2008 sind<br />

die Büros der LSV Niedersachsen-<br />

Bremen an allen Standorten regulär<br />

geöffnet. Für Fragen sind unsere<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

unter den bekannten Telefonnummern<br />

wie gewohnt zu erreichen.<br />

Am Freitag, dem 2. Januar 2009,<br />

bleiben die <strong>Die</strong>nststellen wegen<br />

des zu erwartenden geringen Beratungsbedarfs<br />

und erforderlicher<br />

Systemarbeiten an unserer Elektronischen<br />

Datenverarbeitung geschlossen.<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />

Ihre <strong>Landwirtschaftliche</strong><br />

<strong>Sozialversicherung</strong><br />

Niedersachsen - Bremen<br />

schaft unter Angabe der Nutzungsart<br />

mitgeteilt werden.<br />

Auch Zupachtungen zählen<br />

<strong>Die</strong> Verpflichtung der Unternehmer erstreckt<br />

sich nicht nur auf die Mitteilung<br />

von Verringerungen der beitragsrelevanten<br />

Betriebsdaten. Auch Flächenübernahmen,<br />

Erhöhungen der Tierzahlen<br />

(z. B. nach Neu- oder Umbau von<br />

Stallungen), der Beginn neuer Tierhaltungsformen<br />

oder die Aufnahme<br />

neuer Betriebszweige (z. B. Bauerncafe,<br />

Landschaftspflege, Lohnfuhren)<br />

sind meldepflichtig.<br />

Genaue Angaben<br />

Genaue und vollständige Angaben zu<br />

den Betriebsverhältnissen sind ferner<br />

für die zügige Antragsbearbeitung –<br />

insbesondere auch bei Alterskasse und<br />

Krankenkasse – von großer Wichtigkeit.<br />

Von Meldungen an andere Stellen<br />

(Landwirtschaftskammer, Gemein-<br />

den) erhält die Berufsgenossenschaft<br />

zwar teilweise Kenntnis. Da die erforderlichen<br />

Angaben dort aber nicht<br />

vollständig vorliegen, ist die Berufsgenossenschaft<br />

auf separate Informationen<br />

angewiesen.<br />

Formular zurücksenden<br />

<strong>Die</strong> Änderungsanzeige auf den folgenden<br />

Seiten sollte bei noch nicht<br />

mitgeteilten Änderungen der Berufsgenossenschaft<br />

jetzt unverzüglich<br />

übersandt werden. Weitere Formulare<br />

stehen auch im Internet unter<br />

www.nb.lsv.de<br />

Rubrik Mitgliedschaft / Beitrag ><br />

Berufsgenossenschaft ><br />

Mitgliedschaft > Meldepflichten<br />

zur Verfügung.<br />

Hartmut Fanck<br />

Kataster – Mitgliedschaft – Beitrag<br />

� 05 11 80 73 - 5 50


<strong>Landwirtschaftliche</strong> Berufsgenossenschaft<br />

Niedersachsen-Bremen<br />

30156 Hannover<br />

Anzeige von Änderungen (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)<br />

im Betrieb<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

(Familien- und Vorname) (Beruf) (Geburtsdatum)<br />

_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

(Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Wohnort, Ortsteil) (Kreis) (Telefon/Telefax)<br />

I. Ich habe Flächen abgegeben an:<br />

Familien- u. Vorname<br />

des neuen Bewirtschafters<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Wohnort<br />

II. Ich habe Flächen übernommen von:<br />

Familien- u. Vorname<br />

des früheren Bewirtschafters<br />

Aktenzeichen<br />

________________________________________________________________<br />

Bitte unbedingt angeben!<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Wohnort<br />

BITTE BEACHTEN !<br />

Änderungen im Unternehmen immer schriftlich und<br />

innerhalb von vier Wochen melden!<br />

Hierzu gehören u.a. Vergrößerung und Verkleinerung der<br />

Flächen, Änderung der Art der Bodennutzung und natürlich<br />

Unternehmerwechsel. Änderungen der Tierhaltung<br />

sind spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

Zeitpunkt<br />

Kulturart/<br />

Flächengröße<br />

der Abgabe<br />

Nutzungsform<br />

Tag, Monat, Jahr � ha ar<br />

Zeitpunkt<br />

Kulturart/<br />

Flächengröße<br />

der Übernahme Nutzungsform<br />

Tag, Monat, Jahr � ha ar<br />

� <strong>Die</strong> zu unterscheidenden Kulturarten (Nutzungsformen) entnehmen Sie bitte der Ziffer III auf der Rückseite dieses Vordruckes.<br />

Veranlassen Sie bitte auch Ihren Vertragspartner, eine „Anzeige von Änderungen“ abzugeben. Sofern kein weiterer Vordruck<br />

vorhanden ist, wird er auf Anforderung - auch telefonisch - sofort übersandt. Er steht auch im Internet unter www.nb.lsv.de zur Verfügung.


III. Ich bewirtschafte jetzt<br />

Form der Nutzung Flächengröße<br />

ha | ar<br />

- Ackerbau<br />

Mähdruschfrüchte (z.B. Getreide, Ölfrüchte,<br />

Körnerleguminosen, Körnermais,<br />

Grassamen, Ganzpflanzensilage, Flachs, Öllein)<br />

........................................................... 0041 |<br />

Zuckerrüben .................................................<br />

andere Hackfrüchte (z.B. Kartoffeln,<br />

0005 |<br />

Futterrüben) .................................................. 0018 |<br />

Hausgarten ...................................................<br />

Feldfutterbau (z.B. Silomais, Corn Cob Mix,<br />

0006 |<br />

Gras) .............................................................<br />

aus der Produktion genommene Flächen<br />

(z.B. Dauerbrache, Einfache Stilllegung)<br />

Nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen sind<br />

0042 |<br />

nicht hier, sondern unter der jeweiligen Kulturart anzugeben.<br />

….…………………………………………………….<br />

- Grünland<br />

intensive Nutzung (z.B. Milchviehweide,<br />

0129 |<br />

Mähweide, mehrschürig) ...............................<br />

extensive Nutzung (z.B. Färsen- und Standweide,<br />

Pensionsvieh, Flächen mit nutzungsbeschränkenden<br />

Bewirtschaftungsauflagen,<br />

0002 |<br />

einschürig) ..................................................... 0017 |<br />

Schafweiden .................................................. 0004 |<br />

k<br />

Form der Nutzung Flächengröße<br />

ha | ar<br />

- Obstbau .......................................................... 0021 |<br />

- Feldgemüsebau (Hauptfrucht)<br />

Spargel .......................................................... 0030 |<br />

Gurken, Knollensellerie, Kopfsalat,<br />

Meerrettich .................................................... 0036 |<br />

Lauch, verschiedene Kohlarten, Kohlrabi .....<br />

Zwiebeln, Rote Rüben, Spinat, Möhren, Grün-<br />

0013 |<br />

kohl …… ........................................................ 0015 |<br />

Dicke Bohnen, Buschbohnen, Erbsen........... 0016 |<br />

- Tabakbau ........................................................ 0028 |<br />

- Forst ................................................................ 0009 |<br />

- Weihnachtsbaumkulturen .............................<br />

- Geringstland (im Einheitswertbescheid<br />

0011 |<br />

mit 50,- DM/ha bewertet) .................................<br />

- Sonstige Flächen (z.B. Wallhecken,<br />

Gräben, unkultivierte Flächen, Heide, Moor,<br />

im Einheitswertbescheid nicht bewertete<br />

0003 |<br />

Flächen) ........................................................... 0083 |<br />

- Hof- und Gebäudeflächen ............................. 0086 |<br />

Gesamtfläche<br />

- bisher nicht aufgeführte Nutzung<br />

Art: __________________________________<br />

|<br />

IV. Ich habe folgenden Viehbestand (Achten Sie auf die Unterscheidungen zwischen Tierhaltung und Tiererzeugung!):<br />

�<strong>Die</strong> Angaben gelten für das Jahr (z.B. 2008) �<br />

Angaben zu den gehaltenen Tieren<br />

Durchschnittsbestand im Jahr<br />

Eigene Pferde aller Art .......................................... 0125<br />

Milchkühe, Deckbullen .......................................... 0099<br />

Mutterkühe ............................................................ 0126<br />

Zuchtsauen, Eber .................................................. 0107<br />

Mutterschafe .......................................................... 0127<br />

Ziegen, die nicht der Milchgewinnung dienen .......<br />

Milchziegen und -schafe mit Käsen und Vermark-<br />

0131<br />

tung ..............................................................<br />

Legehennen<br />

0102<br />

• mit eigener Vermarktung ...............................<br />

• ohne eigene Vermarktung (sowie Elterntiere<br />

0128<br />

für alle Hühner) .............................................. 0130<br />

Damwild ................................................................. 0117<br />

Kaninchen ............................................................. 0252<br />

Anzahl<br />

Im Jahr erzeugte Tiere aus allen (Mast-)Durchgängen<br />

(nicht die Zahl der zz. vorhandenen Tiere)<br />

Kälberaufzucht, Kälbermast, Fressermast,<br />

Anzahl<br />

Fresseraufzucht ....................................................<br />

Bullenmast ab Fresser, Rosémast ab Kalb,<br />

0132<br />

Zuchtbullen ...........................................................<br />

Bullen-, Ochsen- und Färsenmast sowie Färsen-<br />

0135<br />

aufzucht, jeweils ab Kalb ..................................... 0134<br />

Mastschweine, Jungsauenaufzucht ...................... 0095<br />

Ferkelaufzucht ..................................................... 0113<br />

Junghennenaufzucht ............................................<br />

0112<br />

Masthähnchen ohne eigene Vermarktung ............ 0136<br />

Mastputen und Flugenten ohne eigene<br />

Vermarktung sowie Elterntiere .............................. 0138<br />

Mastgänse ohne eigene Vermarktung<br />

sowie Elterntiere .................................................... 0109<br />

Pekingenten ohne eigene Vermarktung sowie<br />

Elterntiere .............................................................. 0218<br />

Mastgeflügel mit eigener Vermarktung ................ 0110<br />

A) Wie viele der angegebenen Pferde sind Ponys? _______ Ponys<br />

B) Aus welchem Grund werden die Pferde/Ponys gehalten? als Arbeitstiere zu Zuchtzwecken ausschließlich als Reitpferde<br />

V. Ich betreibe ein landwirtschaftliches Nebenunternehmen<br />

ein land- oder forstwirtschaftliches Lohnunternehmen<br />

oder ein Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung<br />

� Ja<br />

� Nein<br />

Art des Unternehmens ___________________________________________________________seit ____________<br />

Art und Anzahl der verwendeten Maschinen _________________________________________________________<br />

Anzahl sämtlicher im Unternehmen tätigen Personen (einschl. Unternehmer u. Familienangehörige) ______ Personen<br />

Davon das ganze Jahr über tätig ______ Personen<br />

Saison- /Teilzeitkräfte ______ Personen<br />

Anzahl der von sämtlichen Personen aufgewendeten Arbeitsstunden ________ Std. täglich / wöchentlich<br />

(Nichtzutreffendes bitte streichen)<br />

Ich versichere, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ich erkläre mich bereit, der LBG Niedersachsen-Bremen auf besondere Anforderung Fotokopien von<br />

Flächennachweisen zu übersenden. Mir ist auch bewusst, dass ein Datenabgleich mit den Angaben in Förderanträgen nach dem SGB VII zulässig und in Umsetzung ist und<br />

dass eine Verwaltungskontrolle durch Prüfung der Angaben vor Ort erfolgen kann.<br />

_________________________________________________________________<br />

Datum Unterschrift des Betriebsunternehmers<br />

Um Sie umfassend beraten und betreuen zu können, sind wir darauf angewiesen, Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dabei beachten<br />

wir die geltenden Datenschutzbestimmungen.


Stichpunktartig soll die folgende Auflistung<br />

einen kurzen Überblick über<br />

diese Satzungsänderungen sowie die<br />

in der Satzung der Pflegekasse eingetretenen<br />

Änderungen geben.<br />

Weitere Satzungsänderungen werden<br />

ausführlich in gesonderten Artikeln<br />

dieser Ausgabe von Sicher Leben dargestellt.<br />

Berufsgenossenschaft<br />

§ 23 Abs. 3 Wiedererkrankung<br />

Für die Betriebs- und Haushaltshilfe<br />

während Arbeitsunfähigkeit anlässlich<br />

von Wiedererkrankungen wird nunmehr<br />

eine Höchstanspruchsdauer von<br />

16 Wochen innerhalb einer 3-Jahres-<br />

Frist (Blockfrist) eingeführt. <strong>Die</strong> Blockfrist<br />

beginnt mit dem Tag der erstmaligen<br />

Inanspruchnahme von Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe. Im Ergebnis handelt<br />

es sich um die gleiche Regelung,<br />

wie sie schon seit vielen Jahren für die<br />

LKK NB oder LAK NB gelten.<br />

§ 25 Erstreckung der Betriebshilfe<br />

Zweck des geänderten Abs. 1 (…, oder<br />

die die Mindestgröße nach § 1 Abs. 5<br />

ALG nicht erreichen …):<br />

Mit der Ergänzung wird dem Bedürfnis,<br />

z. B. der Unternehmen mit geringem<br />

Flächenbestand, aber erheblichem<br />

Viehbesatz, Rechnung getragen.<br />

Zweck des neuen Absatzes 2:<br />

<strong>Die</strong>se Vorschrift bildet nunmehr die<br />

rechtliche Grundlage für den Anspruch<br />

auf Betriebshilfe für die einem landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen zugeordneten<br />

Nebenunternehmen.<br />

§§ 27 – 27b Art und Form der Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe, Ersatzkräfte<br />

<strong>Die</strong> Neufassung entspricht der seit<br />

1. Januar 2008 neu geregelten Leistungsgewährung<br />

nach § 55 Abs.1 SGB<br />

VII i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung<br />

des Rechts der landwirtschaftlichen<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> (LSVMG).<br />

<strong>Die</strong> bisherige vorrangige Gestellung<br />

einer Ersatzkraft vor der Erstattung der<br />

Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft<br />

ist für die Zukunft aufgehoben.<br />

Aus diesem Grund müssen § 27<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Satzungsänderungen<br />

Neben den lediglich redaktionellen und textlichen Anpassungen der Satzungen von Berufsgenossenschaft,<br />

Alterskasse, Kranken- und Pflegekasse wurden bei der Berufsgenossenschaft die Textabschnitte<br />

„Betriebs- und Haushalftshilfe“ komplett überarbeitet.<br />

bis § 27 b neu in die Satzung der LBG<br />

NB aufgenommen werden. Allerdings<br />

sind Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte<br />

grundsätzlich zu berücksichtigen.<br />

§ 27c Selbstbeteiligung bei Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe (10 Euro pro Einsatztag)<br />

<strong>Die</strong> Neufassung entspricht der Neuregelung<br />

des § 55 Abs.2 SGB VII i. d. F.<br />

des LSVMG<br />

Pflegekasse<br />

<strong>Die</strong> Neuausgabe der Satzung der Pflegekasse<br />

resultiert u. a. aus einer Anpassung<br />

an die Mustersatzung der<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong>n Pflegekassen. Ergänzt<br />

wurde die Satzung um den Bereich<br />

„Kooperation mit privaten Versicherungsunternehmen“.<br />

Zur Ergän-<br />

Unfall in der Tierhaltung<br />

Drängelnde Kühe<br />

verletzten Landwirtin<br />

Landwirtin Thea V. melkte morgens<br />

in einem Durchtreibe-Melkstand die<br />

Kühe. Der Melkstandbereich ist durch<br />

Absperrgitter und ein Schwenktor<br />

vom Warteraum der Kühe getrennt.<br />

Als die Landwirtin das Tor zum Warteraum<br />

öffnete, um die nächsten Tiere<br />

in den Melkstand zu lassen, drängelten<br />

einige Kühe so stark durch die<br />

Toröffnung, dass die Landwirtin zwischen<br />

zwei Kühe geriet und die rechte<br />

Hand erheblich verletzt wurde.<br />

Um einen derartigen Unfall zukünftig<br />

zu vermeiden, will der Unternehmer<br />

das Tor auf pneumatische Betätigung<br />

mit Fernbedienung umbauen.<br />

Sein Kommentar: „Das ist nicht nur<br />

sicherer, sondern spart auch noch<br />

Zeit“! Ein gutes Beispiel, das Schule<br />

machen sollte.<br />

Werner Köhne<br />

Technischer Aufsichtsdienst<br />

� 05 11 80 73 - 4 84<br />

zung des sozialen Pflegeversicherungsschutzes<br />

bietet die Pflegekasse jetzt<br />

die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge<br />

zwischen ihren Versicherten<br />

und privaten Versicherungsunternehmen<br />

auf Grundlage der jeweiligen<br />

Kooperationsvereinbarung an.<br />

<strong>Die</strong> abschließenden Genehmigungen<br />

der zuständigen Aufsichtsbehörden,<br />

dem Niedersächsischen Ministerium<br />

für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit<br />

(MS) lagen bei Redaktionsschluss<br />

noch nicht vor.<br />

Alle Neuregelungen der Satzungen<br />

werden nach Genehmigung im Internet<br />

unter www.nb.lsv.de Rubrik „Wir<br />

über uns“ veröffentlicht.<br />

Thomas Borsutzke<br />

Selbstverwaltung<br />

� 05 11 80 73 - 1 12<br />

Nach einem Unfall wird dieses Tor auf<br />

Fernbedienung umgebaut<br />

Foto: Köhne<br />

Sicher Leben 6 / 2008 11


Paragraf 123 Absatz 1 Nummer 5 des<br />

Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB<br />

VII) unterstellt die Jagden der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung. <strong>Die</strong>se von<br />

der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Berufsgenossenschaft<br />

durchgeführte Versicherung<br />

tritt als Pflichtversicherung kraft Gesetzes<br />

mit der Übernahme eines Jagdreviers<br />

automatisch in Kraft. <strong>Die</strong>s gilt<br />

sowohl für die Eigenjagd als auch<br />

für die von einer Jagdgenossenschaft<br />

genutzte Jagd und eine gepachtete<br />

Jagd.<br />

Der Versicherungsschutz erstreckt sich<br />

nur auf Körperschäden, die dem Versicherten<br />

selbst entstehen. Dabei kann<br />

es sich sowohl um Arbeitsunfälle als<br />

auch um Berufskrankheiten (Versicherungsfälle)<br />

handeln.<br />

Eine eindeutige schematische Darstellung<br />

darüber, wer bei welcher Tätigkeit<br />

im Jagdrevier unter Versicherungsschutz<br />

steht, ist nicht möglich. Entscheidungen<br />

über den Versicherungsschutz<br />

sind immer unter Beachtung<br />

der besonderen Umstände des Einzelfalles<br />

zu treffen.<br />

<strong>Die</strong> nachfolgenden Ausführungen<br />

sol len daher eine erste Orientierung<br />

geben.<br />

Versicherter Personenkreis –<br />

Versicherte Tätigkeiten<br />

Neben dem Jagdunternehmer (Revierpächter)<br />

ist auch der im Unternehmen<br />

mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner<br />

versichert, wenn er eine Tätigkeit<br />

für das Jagdunternehmen ausübt.<br />

<strong>Die</strong>s gilt jedoch z. B. nicht für die Jagdausübung<br />

im Revier des Partners.<br />

Bei einer gepachteten Jagd ist für die<br />

Beurteilung des Versicherungsschutzes<br />

von entscheidender Bedeutung, welche<br />

Personen laut Jagdpachtvertrag<br />

als Pächter bzw. Mitpächter auftreten<br />

und der unteren Jagdbehörde entsprechend<br />

gemeldet worden sind.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst alle<br />

mit der Jagdausübung zusammenhängenden<br />

Tätigkeiten einschließlich der<br />

Nebentätigkeiten, die zur Bestanderhaltung<br />

des eigenen Reviers im jagdlichen<br />

Sinne erforderlich sind (z. B.<br />

Jagdausübung, Bau jagdlicher Einrich-<br />

12 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Gut versichert in die Jagdsaison<br />

<strong>Die</strong> Buchstaben des Gesetzes sind häufig nicht so eindeutig; oft liegt die Tücke im Detail. <strong>Die</strong> Umstände<br />

des Einzelfalles können bei vermeintlich gleichem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen<br />

führen.<br />

tungen, Wildfütterung). <strong>Die</strong>s umfasst<br />

im fremden Revier auch die vereinbarte<br />

Wildfolge als unmittelbare Notwendigkeit<br />

der zuvor im eigenen Revier<br />

ausgeübten Jagd.<br />

Außerdem ist die Bergung von Fallwild<br />

auf Straßen am oder im eigenen Revier<br />

(Ausübung des Aneignungsrechts)<br />

wie „Jagdausübung“ zu beurteilen<br />

und somit versichert. Auf Straßen außerhalb<br />

des eigenen Reviers als unaufschiebbare<br />

Maßnahme auf Anforderung<br />

z. B. der Polizei oder als Nothilfe<br />

besteht Versicherungsschutz über<br />

die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverband,<br />

Landesunfallkasse).<br />

Außerdem stehen Personen unter dem<br />

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />

die in dem Jagdunternehmen –<br />

auch unentgeltlich – aufgrund eines<br />

Arbeits-, <strong>Die</strong>nst- oder Ausbildungsverhältnisses<br />

beschäftigt (z. B. Jagdaufseher,<br />

Berufsjäger) oder, ohne in einem<br />

solchen Verhältnis zu stehen, in dem<br />

Jagdunternehmen wie ein Versicherter<br />

tätig werden, auch wenn dies nur vorübergehend,<br />

aber jedenfalls mit mutmaßlichem<br />

Willen des Unternehmers<br />

geschieht (z. B. Treiber).<br />

Jagdgäste nicht versichert<br />

Nicht versichert sind hingegen Personen,<br />

die lediglich aufgrund einer<br />

vom Jagdausübungsberechtigten erteilten<br />

Jagderlaubnis die Jagd ausüben.<br />

Hierbei ist unerheblich, ob es<br />

sich um eine entgeltliche oder unentgeltlicheJagdausübungsberechtigung<br />

handelt. <strong>Die</strong>se Personen (Begehungsscheininhaber,<br />

zur Jagd eingeladene<br />

Gäste) sind vom Gesetzgeber<br />

ausdrücklich vom Versicherungsschutz<br />

ausgenommen (Paragraf 4 Absatz 2<br />

Nummer 1 SGB VII) und somit im Rahmen<br />

der auf der Grundlage der erteilten<br />

(einmaligen oder regelmäßigen)<br />

Jagderlaubnis ausgeübten Tätigkeiten<br />

nicht versichert.<br />

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />

haben die <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Berufsgenossenschaften<br />

zudem weder die<br />

Möglichkeit, den Versicherungsschutz<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

der Jagden<br />

Aufgaben<br />

Leistungen<br />

Finanzierung<br />

Unfallverhütungsvorschrift<br />

jagd_nb_2008.indd Abs1:1 25.11.2008 09:48:25<br />

Neu ab 2009 und zu finden unter<br />

www.nb.lsv.de > Rubrik Service / Information ><br />

Broschüren > Berufsgenossenschaft > Allgemein<br />

per Satzung auf diesen Personenkreis<br />

zu erweitern, noch ihm die freiwillige<br />

Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

zu ermöglichen (Paragrafen<br />

3 Absatz 2 Nummer 3 und 6<br />

Absatz 1 Nummer 1 SGB VII). Bei diesen<br />

Personen ist die Jagdausübung<br />

dem privaten und somit unversicherten<br />

Lebensbereich zuzurechnen.<br />

Allerdings können einzelne Revierarbeiten<br />

dem Versicherungsschutz unterliegen,<br />

wenn diese arbeitnehmerähnlichen<br />

Charakter haben, also die Weisungsgebundenheit<br />

gegenüber dem<br />

Revierinhaber hinsichtlich Arbeitszeit,<br />

-ort und -weise besteht. <strong>Die</strong>s bedeutet,<br />

dass der Arbeitsleistende seine Tätigkeit<br />

im Wesentlichen nicht selbst<br />

bestimmt, sondern dem Weisungsrecht<br />

des Revierinhabers unterliegt.<br />

Darüber hinaus ist für den Versicherungsschutz<br />

erforderlich, dass die Tätigkeit<br />

von der unmittelbaren Jagdausübung<br />

klar abgegrenzt werden kann.<br />

Demzufolge besteht regelmäßig kein<br />

Versicherungsschutz, wenn die Tätig-


Krankenkassen und Berufsgenossenschaften<br />

haben über die Verwendung<br />

der ihnen anvertrauten Mittel, also<br />

auch über die von den Mitgliedern und<br />

Versicherten gezahlten Beiträge, Rechenschaft<br />

abzulegen.<br />

Wir kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung<br />

gerne nach und informie-<br />

keit zweckgerichtet und ohne zeitliche<br />

Unterbrechung in die Jagdausübung<br />

übergeht. Es sei denn, die Tätigkeit<br />

hat einen derartigen Umfang oder<br />

erfordert einen derartigen Zusatzaufwand,<br />

dass sie neben der unmittelbaren<br />

Jagdausübung eine wesentliche<br />

eigene Bedeutung erlangt. So sind Begehungsscheininhaber<br />

im Revier ausnahmsweise<br />

versichert, wenn sie unabhängig<br />

von einer Jagdausübung beim<br />

Bau oder der Reparatur von Hochsitzen<br />

(Kanzeln, Ansitzleitern usw.) helfen<br />

oder dies in Abstimmung mit dem<br />

Revierinhaber selbst vornehmen.<br />

Übrigens: Das Mitführen einer Jagdwaffe<br />

bei derartigen Tätigkeiten ist regelmäßig<br />

als starkes Indiz gegen das<br />

Bestehen eines Versicherungsschutzes<br />

zu werten.<br />

Schweißhundeführer<br />

Schweißhundeführer werden bei der<br />

Nachsuche eigenverantwortlich tätig<br />

<strong>Aktuell</strong><br />

Krankenkasse und Berufsgenossenschaft<br />

Verwendung der Mittel 2007<br />

Leistungsaufwendungen der LKK (Auszug)<br />

(gesamt: 331.417.644,77 EUR)<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

37,45 %<br />

Krankenhausbehandlung<br />

20,56 %<br />

Arzneien, Verband-,<br />

Heil- und Hilfsmittel<br />

aus Apotheken<br />

15,91 %<br />

Behandlung<br />

durch Ärzte<br />

ren ausführlich über die Einnahmen<br />

und Ausgaben durch Veröffentlichung<br />

der jeweiligen Jahresrechnungen 2007<br />

der <strong>Landwirtschaftliche</strong>n Krankenkasse<br />

und Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen<br />

im Internet.<br />

Den Jahresrechnungen sind bei der<br />

Krankenkasse insbesondere die prozen-<br />

7,13 %<br />

Arzneien, Verband-,<br />

Heil- und Hilfsmittel<br />

von anderen<br />

5,21 %<br />

Behandlung<br />

durch Zahnärzte<br />

und stellen ihr besonderes Fachwissen<br />

dem Jagdunternehmer, unabhängig<br />

von Weisungen, zur Verfügung. Dadurch<br />

erhält diese Tätigkeit ein unternehmerähnliches<br />

Gepräge, das der Erfüllung<br />

eines Werk- oder selbstständigen<br />

<strong>Die</strong>nstvertrages ähnlich ist, so dass<br />

eine versicherte arbeitnehmerähnliche<br />

Tätigkeit nicht vorliegt. Auch wenn<br />

der Schweißhundeführer Mitglied<br />

eines Vereins ist, zu dessen satzungsgemäßen<br />

Aufgaben u. a. die Nachsuche<br />

im Sinne der allgemein anerkannten<br />

Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit<br />

sowie des Tierschutzes<br />

gehört, ist daraus Versicherungsschutz<br />

wie für ehrenamtlich Tätige in der<br />

landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

nicht abzuleiten, weil der Verein,<br />

wenn er denn als Unternehmen gewertet<br />

wird, jagdlichen Belangen und<br />

nicht unmittelbar der Sicherung, Überwachung<br />

oder Förderung der Landwirtschaft<br />

dient.<br />

tuale Verteilung der Leistungsausgaben<br />

und bei der Berufsgenossenschaft der<br />

Hebesatz aus der Umlage 2007 je Berechnungseinheit<br />

sowie die hierauf entfallenden<br />

Verwaltungs- und Verfahrenskosten<br />

zu entnehmen.<br />

<strong>Die</strong> Informationen sind zu finden unter<br />

www.nb.lsv.de > Rubrik <strong>Aktuell</strong>es ><br />

Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft<br />

> Verwendung der Mittel 2007<br />

Leistungsaufwendungen der LBG (Auszug)<br />

(gesamt: 86.451.996,54 EUR)<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

52,96 %<br />

Renten an Versicherte<br />

und Hinterbliebene<br />

12,95 % 11,59 % 11,21 %<br />

stationäre Behandlung/<br />

häusliche Krankenpflege<br />

sonstige Heilbehandlungskosten<br />

ambulante<br />

Heilbehandlung<br />

5,27 %<br />

Prävention<br />

Auch bei der Jagd eingesetzte Hundeführer,<br />

die lediglich zum Erlösen des<br />

Wildes und zum Eigenschutz sowie<br />

Schutz des Hundes eine Waffe mit sich<br />

führen, stehen nicht unter dem Schutz<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Um eine Verbesserung des Versicherungsschutzes<br />

speziell für den Personenkreis<br />

der Schweißhundeführer<br />

zu erreichen, müssten sich deren Interessenverbände<br />

für eine gesetzliche<br />

Neuregelung einsetzen.<br />

Fragen zum Versicherungsschutz und<br />

Leistungsumfang beantworten die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong>n Berufsgenossenschaft.<br />

Olaf Kruse<br />

Entschädigungsabteilung<br />

� 05 11 80 73 - 2 02<br />

JK<br />

Sicher Leben 6 / 2008 13


14 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Wat ick man noch seggen wull<br />

Wi Minschen werd<br />

jo veelen Unkenroopen<br />

ton Trotz<br />

jümmer öller.<br />

Gliek tiedig sind<br />

Qualität un Quanti<br />

tät in’n Medi zinberiek<br />

stegen un dat ward ok so<br />

wieter gahn. All dat drückt aber up de<br />

annern Siet up de Krankenkassenbiedräge.<br />

Un nu steiht siet der Fusion von<br />

2002 de tweete echte Biedragserhöhung<br />

von user Krankenkasse in’t Huus.<br />

Plus 6 % ab Januar 2009 – so ward dat<br />

kamen. De Utgaben wören bi unveränderten<br />

Biedrägen eenfach nich mehr afdeckt<br />

un eenen an Innahmen un Utgaben<br />

utgeglekenen Huushalt vörtoleggen,<br />

dat is nu mal böberste Plicht.<br />

De bundeseenheitliche Krankenkassenbiedrag<br />

von de annern gesetzlichen<br />

Krankenkassen bedrücht bekanntlich<br />

15,5 %. Mit eenem Taschenrekner kann<br />

siek jeder sülvst utreknen, wie hoch<br />

sien individueller Biedrag to’r landwirtschaftlichen<br />

Krankenkasse angesichts<br />

des Inkamensersatzmaßstabs „modifizierter<br />

Flächenwert“ in Prozenten utgedrückt<br />

is. Oder annersrum: De Frage<br />

na eener Bedeeligung von de landwirtschaftlichen<br />

Krankenkassen an den Gesundheitsfonds<br />

is tum Trotz von man-<br />

Regelmäßig wird die sogenannte<br />

Räum- und Streupflicht auch von öffentlichen<br />

Gehsteigen und Wegen von<br />

der Gemeinde kraft Satzung auf die<br />

anliegenden Grundstücke übertragen.<br />

Das trifft den Eingangsbereich von<br />

Wohnhäusern und bei landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen mit Publikumsverkehr<br />

alle Bereiche, die von Betriebsfremden<br />

gewöhnlich betreten werden.<br />

Sei es der Weg des Milchabholers oder<br />

z. B. im Falle von Hofläden und Pferdepensionsbetrieben<br />

ausgewiesene Parkbereiche<br />

und die Wege zum Laden<br />

bzw. zum Stall.<br />

Ist das Grundstück vermietet, sollte<br />

die Räum- und Streupflicht im Rahmen<br />

des Mietvertrages auf den Mieter<br />

cheener Dageszeitung endgültig un positiv<br />

klärt. Wi sind nich dorbie un dat is<br />

ok good so, wiel för Ünnernehmer keen<br />

kalkulierbaret Monatsinkamen faststellbar<br />

is. Un ick glöbe ok to weeten, dat de<br />

Tahl der Landwirte, de sick hen un wedder<br />

eene annere Krankenkasse ehrer<br />

Wahl wünschen – wenn et denn ginge<br />

– denkbar lütt is, wiel se nämlich reknen<br />

künnen.<br />

De Attraktivität von user berufsständischen<br />

landwirtschaftlichen Krankenkasse<br />

is nich to översehn. Use Kunden<br />

nehmt Kassenleistungen traditionell<br />

dörchut etwas weniger in Anspruch<br />

as de Dörchschnitt von de Bevölkerung.<br />

Un bie de Krankenversekerung von use<br />

Rentner, dat mutt man gerechterwiese<br />

dorto seggen, dor hülpt ok de Staat mit.<br />

Dor blivt to höpen, dat de in dat Rullen<br />

gekamene Zug tor Eenheitskrankenkasse<br />

demnächst up dat Abstellgleis rangiert<br />

un dor ok duurhaft entsorgt ward.<br />

Natürlich freut sick nüms öber stiegende<br />

Biedräge, dat sind jo jümmers Mehrkosten,<br />

de eerßigmol erwirtschaftet werd’n<br />

möt. Un öber de Berufsgenossenschaftsbiedräge<br />

för dat tokamende Johr ward<br />

erst in’n Februar 2009 entschieden<br />

warn. Aber man is – ünner us geseggt<br />

– dörchut der gooden Hoffnung, dat<br />

se wedder stabil bleiben künnen. Am<br />

übertragen werden. Kann der Eigentümer<br />

seinen Verpflichtungen nicht<br />

selbst nachkommen, so ist er verpflichtet,<br />

jemand anderen damit zu beauftragen.<br />

Dem Grundstückseigentümer<br />

obliegt es aber dennoch, die Maßnahmen<br />

Dritter stichprobenartig zu<br />

kontrollieren. Gegen die Gefahr aus<br />

versäumter Verkehrssicherungspflicht<br />

im Schadensfalle zur Haftung herangezogen<br />

zu werden, sollte eine Betriebshaftpflicht<br />

oder eine Haus- und<br />

Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen<br />

werden. Dennoch: Der Abschluss<br />

einer solchen Versicherung entbindet<br />

den Versicherungsnehmer nicht von<br />

seiner gesetzlichen Verpflichtung zum<br />

Räumen und Streuen.<br />

Rande geseggt: Dat mit de gesetzlich<br />

vörgeschrebenen Inföhrung von Afslagszahlungen<br />

bie de Berufsgenossenschaft<br />

af 2009 bie eenem Johresbiedrag<br />

von öber 1.200 EUR find’ ick persönlich<br />

veel to upwendig. Dor schüllt doch Verwaltungskosten<br />

inspoort werd’n – oder<br />

heff ick dor wat verkehrt verstahn? Aber<br />

nu is dat politisch so entschieden un irgendwie<br />

ward dat ok gahn, wenngliek<br />

mi dat Verständnis dorför gegenwärtig<br />

noch fehlt.<br />

Aber alles in aln wiest de Entwicklung<br />

aber, dat wi Landwirte in Neddersassen<br />

un Bremen mit use <strong>Sozialversicherung</strong><br />

von de afsoluten Tahlen her aber<br />

ok vergliekswiese good upgestellt sind.<br />

Dor wiest sick de Vördeel von eenem<br />

good organisierten starken Landesträger<br />

mit sienen struktur-<br />

un risikobedingt<br />

güns tigeren Biedrägen.<br />

Sick för den<br />

Er halt düsser Regionalität<br />

aktiv intosetten,<br />

dat müss’<br />

doch een lohnendet<br />

Ziel von alle Bedeeligten<br />

sien,<br />

dat meent<br />

Schorse<br />

Winterzeit<br />

Räum- und Streupflicht ernst nehmen<br />

Jeder Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherheit auf seinem Grundstück verantwortlich<br />

und hat dafür Sorge zu tragen, dass niemand der befugt ein zugänglich gemachtes Grundstück betritt<br />

durch Schnee- und Eisglätte zu Schaden kommt.<br />

Information<br />

Haftpflicht versicherungs anstalt<br />

Braunschweig<br />

Als regionaler<br />

Versicherer immer<br />

nah dran!<br />

Helene-Künne-Allee 5<br />

38122 Braunschweig<br />

� (05 31) 4 80 02-21<br />

Helga Gellrich<br />

� (05 31) 4 80 02-20<br />

Gudrun Gräwe<br />

Fax (05 31) 4 80 02-29<br />

E-Mail HVA-Braunschweig@nb.lsv.de<br />

Foto: Knoll


Viele Landwirte und Bäuerinnen tragen<br />

sich schon lange mit dem Gedanken,<br />

aktiv etwas für die eigene Gesundheit<br />

zu tun. Der gute Wille, Sport zu<br />

treiben, um so Fehlbelastungen auszugleichen,<br />

Gewicht zu reduzieren oder<br />

einfach nur Entspannung zu finden ist<br />

auch durchaus vorhanden. Was fehlt ist<br />

oft die Möglichkeit, die eigenen Bedürfnisse<br />

mit dem betrieblichen Tagesablauf<br />

und der Versorgung der Familie in Einklang<br />

zu bringen.<br />

Das bedeutet häufig gerade für Betriebsleiter<br />

und ihre Ehegatten: Dauerstress!<br />

Wer nicht rechtzeitig gegensteuert,<br />

läuft Gefahr, im eigenen Unternehmen<br />

aus gesundheitlichen Gründen<br />

langfristig auszufallen.<br />

Aktivität bringt Wohlbefinden<br />

Mit LKKaktiv bietet sich die Möglichkeit,<br />

Gesundheitsvorsorge selbst in die<br />

Hand zu nehmen, ohne dass Hof und<br />

Familie darunter leiden müssen.<br />

Anders als bei einer klassischen Kur, bei<br />

der bereits entstandene Krankheiten<br />

nur noch behandelt werden können,<br />

setzt LKKaktiv bei der Prävention, also<br />

bei der Verhinderung von Krankheiten<br />

an. Erreicht werden soll dies mit einem<br />

medizinischen Konzept, das in einem<br />

4-Tagesprogramm Kurse wie z. B.<br />

Aquafitness, Entspannungstraining und<br />

Nordic-Walking miteinander verbindet.<br />

Krankenkasse<br />

LKKaktiv 2009<br />

Termine stehen fest<br />

Im Bereich Primärprävention bietet die <strong>Landwirtschaftliche</strong> Krankenkasse<br />

Niedersachsen-Bremen ihren Versicherten ein exklusives<br />

Angebot: LKKaktiv!<br />

Kontakt<br />

Rheuma-Klinik Bad Nenndorf<br />

13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Magdalena Engelking<br />

Bahnhofstraße 9<br />

31542 Bad Nenndorf<br />

� 0 57 23 70 27 37<br />

info@edelweiss-badnenndorf.de<br />

Reha-Zentrum am Meer<br />

8:00 bis 14:00 Uhr<br />

Renate Borgmann<br />

Unter den Eichen 18<br />

26160 Bad Zwischenahn<br />

� 0 44 03 6 14 93<br />

r.borgmann@fk.bad-zwischenahn.de<br />

Wichtigstes Anliegen ist dabei: <strong>Die</strong> Teilnehmer<br />

sollen das Erlernte auch zu<br />

Hause – im familiären und beruflichen<br />

Umfeld – weiterhin anwenden.<br />

Es wird von der LKK also kein Wellness-<br />

Programm bezuschusst. Der Wohlfühl-<br />

Effekt bei LKKaktiv tritt vielmehr durch<br />

die Eigeninitiative der Teilnehmer ein!<br />

Gute Investition<br />

Bei regelmäßiger Teilnahme übernimmt<br />

die LKK die Kosten für die angebotenen<br />

Gesundheitskurse. Für drei Übernachtungen<br />

inklusive Verpflegung, die<br />

bei unseren Kooperationspartnern anfallen,<br />

beträgt die Eigenbeteiligung der<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro<br />

Person in Bad Nenndorf bei 99 Euro im<br />

Doppel- und 149 Euro im Einzelzimmer,<br />

in Bad Zwischenahn bei 114 Euro im<br />

Doppel- und 169 Euro im Einzelzimmer.<br />

Aus Sicht der LKK NB ist hierbei jeder<br />

Euro, der heute in LKKaktiv fließt, gut<br />

angelegt. Schließlich gilt es, durch eine<br />

erfolgreiche Prävention den bäuerlichen<br />

Familien ein gesundes und selbstbestimmtes<br />

Leben bis in das hohe Alter<br />

hinein zu ermöglichen. Das Entstehen<br />

vor allem von chronischen Krankheiten<br />

zu verhindern oder diese noch möglichst<br />

lange hinauszuzögern, ist ein vorrangiger<br />

Auftrag der Gesundheitspolitik.<br />

Rund drei Viertel aller Aufwendungen<br />

der Krankenkasse entfallen allein auf<br />

die Komplexe Krankenhausbehandlung,<br />

Arznei-, Verband- und Hilfsmittel<br />

aus Apotheken sowie die ärztliche Behandlung.<br />

Mit Präventionsmaßnahmen<br />

wie LKKaktiv verbinden sich mittelfristig<br />

daher auch positive Effekte auf<br />

der Ausgabenseite. <strong>Die</strong> dadurch eingesparten<br />

Mittel kommen letztlich allen<br />

Versicherten zugute und leisten somit<br />

einen Beitrag zur Stabilisierung der sozialen<br />

Sicherungssysteme.<br />

Unbürokratisch<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme an LKKaktiv ist vollkommen<br />

unbürokratisch möglich. Weder<br />

eine ärztliche Verordnung noch eine<br />

gesonderte Kostenzusage der LKK NB<br />

sind erforderlich. <strong>Die</strong> Teilnahme steht<br />

grundsätzlich allen Versicherten der<br />

LKK NB unabhängig von ihrem Alter<br />

offen.<br />

Termine LKKaktiv<br />

In Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern<br />

können wir über das gesamte<br />

Jahr 2009 verteilt Termine anbieten.<br />

<strong>Die</strong> Termine stehen im Internet<br />

unter www.nb.lsv.de, Rubrik Leistungen<br />

> Vorsorge / Prävention > LKKaktiv<br />

> Termine.<br />

Anmeldungen können direkt in der<br />

Rheumaklinik Bad Nenndorf und im<br />

Reha-Zentrum am Meer in Bad Zwischenahn<br />

erfolgen:<br />

Wichtige Änderung<br />

Um jedem interessierten Versicherten<br />

zeitnah eine erstmalige Teilnahme an<br />

LKKaktiv zu ermöglichen, haben wir bei<br />

der Anmeldung für Termine ab 1. Januar<br />

2009 eine Änderung vorgenommen:<br />

Eine Kostenbeteiligung kann ab diesem<br />

Zeitpunkt nur noch von der LKK<br />

übernommen werden, wenn im vorangegangenen<br />

Kalenderjahr keine Teilnahme<br />

an LKKaktiv in Bad Nenndorf<br />

oder in Bad Zwischenahn stattgefunden<br />

hat. Mit dieser Regelung möchten<br />

wir allen Versicherten einen möglichst<br />

fairen Zugang zu unserem Leistungsangebot<br />

offen halten und auch den Rahmenbedingungen<br />

bei der Finanzierung<br />

der Kurse entsprechen.<br />

Allen Versicherten stehen aber weiterhin<br />

die Präventionsangebote der LKK<br />

vor Ort zur Verfügung.<br />

JK<br />

Sicher Leben 6 / 2008 15<br />

Foto: Knoll


Auch 2009 bietet die Landwirtschaftskammer<br />

Niedersachsen wieder Seminarreihen<br />

an:<br />

Fit bleiben, gut essen<br />

und leben ab 60 plus<br />

Hier lernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

die Möglichkeiten kennen,<br />

die sich durch Fortschritte in der Medizin,<br />

hochwertige Lebensmittel und<br />

einem gestiegenen Gesundheitsbewusstsein<br />

individuell ergeben können.<br />

Gemeinsam werden Konzepte erarbeitet,<br />

wie die Lebensjahre ab „60<br />

plus“ aktiv, gesund und vor allem<br />

selbstständig und selbstbestimmt gestaltet<br />

werden können.<br />

Im Mittelpunkt steht hierbei an sechs<br />

Nachmittagen der Zusammenhang<br />

zwischen körperlicher Fitness und gesunder<br />

Ernährung. Auch der Erfahrungsaustausch<br />

untereinander kommt<br />

nicht zu kurz.<br />

16 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Termine<br />

Seminare der Landwirtschaftskammer Niedersachsen<br />

Im Blick: Gesundheit<br />

und Arbeitssicherheit<br />

Nächster Kurs<br />

Ab Montag, 26. Januar 2009<br />

jeweils 14:30 bis 17:00 Uhr<br />

Gasthaus Perl, Otternhagen,<br />

Am Berggarten 2,<br />

31535 Neustadt<br />

Referentinnen:<br />

Monika Renziehausen-Blanke und<br />

Sabine Paulus, Dipl. Oecotrophologinnen<br />

und zertifizierte Ernährungsberaterinnen<br />

Information / Anmeldung:<br />

� 05 11 40 05 - 22 69<br />

sabine.paulus@<br />

lwk-nieder sachsen.de<br />

Kosten:<br />

120 EUR (sechs Nachmittage)<br />

Da es sich um eine anerkannte Präventionsmaßnahme<br />

handelt, erstattet die<br />

LKK Niedersachsen-Bremen ihren Versicherten<br />

(bei regelmäßiger Teilnahme<br />

und Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung<br />

der Landwirtschaftskammer)<br />

hiervon einen Betrag von 80 EUR.<br />

Leichter Leben –<br />

Wege zum Wohlfühlgewicht<br />

Weihnachten ist schnell vorbei, ein<br />

neues Jahr beginnt. Genau die richtige<br />

Zeit, um angesammelten überflüssigen<br />

Pfunden den Kampf anzusagen.<br />

Der Arbeitskreis „Leichter Leben<br />

– Wege zum Wohlfühlgewicht“ der<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen<br />

setzt mit seinem Konzept auf<br />

Nachhaltigkeit: Man orientiert sich<br />

nicht an kurzfristigen Erfolgen der<br />

allseits bekannten Diäten, die auf<br />

lange Sicht trotz Entbehrung meist zu<br />

noch höherem Gewicht und Frustration<br />

führen. Vielmehr werden die eigenen<br />

Ess- und Trinkgewohnheiten analysiert<br />

und ein individuelles Konzept<br />

entwickelt, durch das jeder mit mehr<br />

Bewegung auch einen höheren Energieverbrauch<br />

erzielen kann. Tipps, wie<br />

man den Verführungen über Auge<br />

und Nase im Alltag widerstehen kann,<br />

werden ebenfalls vermittelt.<br />

Nächster Kurs<br />

Ab Donnerstag, 22. Januar 2009<br />

jeweils 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

Kommunikationszentrum Alte Polizei<br />

und Mehrgenerationen-Haus<br />

Schaumburg,<br />

Obernstr. 29,<br />

31655 Stadthagen<br />

Information / Anmeldung:<br />

� 05 11 40 05 - 22 13<br />

sabine.paulus@<br />

lwk-nieder sachsen.de<br />

Kosten:<br />

150 EUR (10 Seminareinheiten)<br />

<strong>Die</strong> Seminarkosten werden (bei regelmäßiger<br />

Teilnahme und Vorlage einer<br />

entsprechenden Bescheinigung der<br />

Landwirtschaftskammer) vollständig von<br />

der LKK erstattet.<br />

Kooperation mit dem Technischen Aufsichtsdienst:<br />

Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutz in der<br />

Schweine- und Geflügelhaltung<br />

In zwei Vortragsveranstaltungen informieren<br />

die Landwirtschaftskammer<br />

Niedersachsen und der Technische<br />

Aufsichtsdienst der landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft<br />

über mögliche Gefährdungen durch<br />

Tiere, Staub und Gefahrstoffe. Das<br />

Seminarangebot richtet sich an Betriebsleiter<br />

/ innen und landwirtschaftliche<br />

Mitarbeiter / innen.<br />

Es werden Möglichkeiten zur Vermeidung<br />

von Erkrankungen (z. B. der<br />

Atemwege) und der Sicherheitstechnischen<br />

Betreuung für Betriebe mit<br />

Arbeitnehmern vorgestellt.<br />

Für die Teilnahme an dem Seminar<br />

wird kein Kostenbeitrag erhoben.<br />

JK<br />

Nächster Kurs<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz in<br />

der Schweinehaltung:<br />

Montag, 23. Februar 2009<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz in<br />

der Geflügelhaltung:<br />

<strong>Die</strong>nstag, 24. Februar 2009<br />

jeweils 13:00 bis 17:00 Uhr<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen,<br />

Außenstelle Vechta<br />

Rombergstraße 53<br />

49377 Vechta<br />

Information:<br />

Hermann Lohbeck<br />

� 0441/801-328<br />

Anmeldung:<br />

Manfred Schulte<br />

� 04441/9258-23


Prävention<br />

Rückfahrsysteme<br />

„Hinten“ den Überblick behalten<br />

Bei Rangierarbeiten mit Schleppern oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist der Bereich hinter<br />

dem Fahrzeug oft nicht einsehbar. <strong>Die</strong>s birgt große Gefahren für Personen, die sich nicht im Blickfeld<br />

des Fahrers befinden. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet. Eine zweite Person,<br />

die durch Einweisen dafür sorgen könnte, dass gefahrlos rückwärts gefahren wird, ist meistens nicht<br />

vorhanden.<br />

Eine sehr gute Alternative bieten Rückfahrkameras.<br />

Es gibt sie mit unterschiedlichstenAusstattungsmerkmalen.<br />

Positive Erfahrungen von Lohnunternehmern<br />

und Landwirten zeigen,<br />

dass selbst Anfangsschwierigkeiten<br />

wie z. B. Wasser oder Schmutz auf<br />

dem Objektiv, unscharfe Bilder, zu kleiner<br />

Blickwinkel usw., durch technische<br />

Lösungen behoben werden können.<br />

Bei größeren Maschinen ist es möglich,<br />

bis zu fünf Kameras an einen<br />

Bildschirm anzuschließen. Hierbei wird<br />

dann durch Umschalten am Bildschirm<br />

das gewünschte Bild aufgerufen. Blickwinkel<br />

je Kamera von 20° bis 150°<br />

sind möglich. Beim Einsatz von beheizten<br />

Geräten sind selbst Temperaturschwankungen<br />

von - 25 °C bis<br />

+ 60 °C kein Problem. Durch eine automatische<br />

Einstellung von Tag auf<br />

Nachtmodus passen sich die Kameras<br />

den natürlichen Lichtverhältnissen an.<br />

<strong>Die</strong>s ist durch Infrarot-LEDs an der Kamera<br />

möglich. Bildschirme sind in Farbe<br />

oder Schwarzweiß erhältlich. Das liegt<br />

jeweils „im Auge des Betrachters“ und<br />

spielt für die Arbeitssicherheit nur eine<br />

untergeordnete Rolle. Hauptsache der<br />

Fahrer kann den hinteren Bereich einsehen.<br />

Der Handel bietet auch Kamerasysteme<br />

an, die das Bild der Kamera<br />

drahtlos auf den Bildschirm übermitteln.<br />

Das sorgt für einen erheblich<br />

geringeren Montageaufwand. Jedoch<br />

ist vor dem Kauf abzuklären, ob nicht<br />

durch die Funkfrequenz wichtige Steuerungselemente<br />

wie z. B. die Bordelektronik<br />

an der Maschine gestört werden<br />

könnte.<br />

Praktiker berichten, dass für handwerklich<br />

Begabte die Montage solcher<br />

Rückfahrsysteme durchaus selbst<br />

zu leisten sei. Jedoch sollte man drei<br />

bis fünf Stunden je Kamera an Installationsaufwand<br />

einplanen. Einfache,<br />

aber durchaus praxistaugliche Systeme<br />

sind im Fachhandel ab 120 Euro<br />

zu bekommen. Ein komplettes Kamerasystem<br />

mit fünf Kameras liegt bei<br />

etwa 2.000 Euro einschließlich Mon-<br />

tage. Betriebsleiter, die einmal ein solches<br />

System montiert haben, sagen<br />

übereinstimmend aus, dass nicht nur<br />

die Arbeitssicherheit deutlich erhöht<br />

wird, sondern es auch wesentlich we-<br />

Rückfahrkamera, die oberhalb des Zugmauls installiert ist<br />

niger Sachschäden beim Rückwärtsfahren<br />

gibt.<br />

Manfred Eggers<br />

Technischer Aufsichtsdienst<br />

� 05 11 80 73 - 4 84<br />

<strong>Die</strong> von der Rückfahrkamera aufgenommene Person ist auf dem Bildschirm deutlich zu<br />

erkennen Fotos: Eggers<br />

Sicher Leben 6 / 2008 17


Für Dacharbeiten wurde das Eternitdach<br />

des Boxenlaufstalles ohne jegliche<br />

Absturzsicherung und lastverteilende<br />

Beläge betreten. Eine Unachtsamkeit<br />

des Unternehmers führte<br />

dazu, dass er durch die Lichtplatte<br />

18 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Prävention<br />

Wellplattendach<br />

Durchbruch endet tödlich<br />

Besucherandrang auf dem Stand der<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong>n Berufsgenossenschaft<br />

Niedersachsen-Bremen: Mit einem<br />

Fällsimulator wurde die vorschriftsmäßige<br />

Fälltechnik sicher und anschaulich<br />

dargestellt. Das Interesse der Besucher<br />

war groß. Sie stellten auch Fragen<br />

zum Tragen der Schutzkleidung, zur<br />

Arbeitsorganisation und zum Umgang<br />

mit Gefahrstoffen bzw. dem Einsatz<br />

von Sonderkraftstoffen. Der Auftritt auf<br />

der Ausstellung hat sich gelohnt.<br />

Links: <strong>Die</strong> Forstwirtschaftsmeister Ingo<br />

Fiefeick und Dirk Grotelüschen bei der<br />

Demonstration von fachgerechter Fällung<br />

Rechts: Ingo Fiefeick erläutert den Besuchern<br />

verschiedene Fälltechniken<br />

Text und Fotos: Christian Lüschow<br />

auf das sieben Meter darunter liegende<br />

Fressgitter stürzte und sich tödliche<br />

Verletzungen zuzog.<br />

Wellplattendächer und Lichtplatten<br />

dürfen grundsätzlich nicht ohne lastverteilende<br />

Beläge betreten werden!<br />

„Heizen mit Holz“ in Fuhrberg<br />

An die eigene Sicherheit denken –<br />

Oben niemals ohne!<br />

Text und Fotos:<br />

Christian Lüschow<br />

Technischer Aufsichtsdienst<br />

� 05 11 80 73 - 4 84


Prävention<br />

Schwere Verletzungen beim Abschleppen<br />

Gerissener Gurt und die Folgen<br />

Seile, Ketten und Gurte zum Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen gehören in der Landwirtschaft<br />

eher zu den gelegentlich verwendeten Arbeitsmitteln. Trotzdem sollte man regelmäßig überprüfen,<br />

ob das Abschleppmittel noch den Anforderungen entspricht.<br />

Landwirt Heinrich B. bearbeitete seinen<br />

Acker mit der Scheibenegge. Aufgrund<br />

einiger nasser Stellen sollte ein<br />

zweiter Schlepper als Unterstützung<br />

dienen. Als „Schleppseil“ wurden drei<br />

mit Stahlschäkeln verbundene Textilgurte<br />

benutzt. Bei der ersten stärkeren<br />

Belastung ist der Gurt etwa 1,5 m vom<br />

gezogenen Schlepper entfernt gerissen.<br />

Der am ziehenden Schlepper verbliebene<br />

Teil entspannte sich schlagartig<br />

und schnellte in die Zugrichtung<br />

zurück. <strong>Die</strong> am Gurt befestigten Stahlschäkel<br />

durchschlugen die Heckscheibe<br />

und trafen den Fahrer des vorderen<br />

Schleppers am Hinterkopf. <strong>Die</strong>s<br />

hatte eine sofortige Bewusstlosigkeit<br />

zur Folge. Heinrich B. reagierte schnell<br />

und holte zu Fuß das nun führerlose<br />

Fahrzeug ein, um es zu stoppen. Anschließend<br />

setzte er per Handy den<br />

Notruf ab. Der stark blutende Verletzte<br />

wurde per Rettungshubschrauber in<br />

die Unfallklinik geflogen. Unfallursache<br />

war die Verwendung beschädigter<br />

Abschleppgurte.<br />

Zu beachten<br />

- Das Abschleppmittel muss für die<br />

auftretende Zugkraft ausgelegt sein<br />

(siehe Herstellerangabe auf dem Typenschild).<br />

Als Zugkraft sollte mindestens<br />

das Gesamtgewicht des<br />

ziehenden Fahrzeugs angenommen<br />

werden. Achtung! <strong>Die</strong> Zugkraft erhöht<br />

sich beim Anfahren aufgrund<br />

der Massenträgheit. <strong>Die</strong> vom Hersteller<br />

angegebene Bruchlast des<br />

Zugmittels ist als Maximalgröße zu<br />

verstehen, die im praktischen Betrieb<br />

nicht erreicht werden darf.<br />

- Regelmäßig überprüfen, ob das<br />

vorhandene Abschleppmittel noch<br />

für die aktuelle Schleppergröße<br />

ausreichend ist. Eine regelmäßige<br />

Kontrolle auf Beschädigungen ist<br />

ebenfalls unumgänglich.<br />

- Zur Befestigung des Abschleppmittels<br />

am Fahrzeug sind nur die vom<br />

Hersteller vorgesehenen Anschlagpunkte<br />

zu verwenden. Denn auch<br />

die Befestigungspunkte müssen na-<br />

türlich die auftretenden Kräfte aufnehmen<br />

können. Bitte immer die<br />

Bedienungsanleitung beachten.<br />

- Beim Schleppen bzw. Abschleppen<br />

im öffentlichen Straßenverkehr sind<br />

StVO und StVZO zu beachten.<br />

Als Abschleppmittel eignet sich die Abschleppstange<br />

oder ein Abschleppgurt<br />

aus Chemiefasern mit Rundschlingen<br />

an den Enden. <strong>Die</strong> Abschleppstange<br />

ist in der Lage, Druckkräfte zu übertragen.<br />

<strong>Die</strong>s ist beispielsweise beim Abschleppen<br />

von Fahrzeugen ohne funktionstüchtige<br />

Bremsanlage erforderlich.<br />

Der Vorteil von Gurten aus Chemiefasern<br />

ist das geringe Gewicht und<br />

die Flexibilität. Generell gilt: <strong>Die</strong> Festigkeit<br />

von Abschleppmitteln wird durch<br />

Beschädigungen stark reduziert.<br />

Seile, Ketten oder Gurte ohne Angabe<br />

der zulässigen Belastung bzw. mit<br />

Beschädigungen dürfen nicht verwendet<br />

werden.<br />

Jürgen Hesselbrock<br />

Technischer Aufsichtsdienst<br />

� 05 11 80 73 - 4 84<br />

Typenschild des Abschleppgurtes mit Angabe<br />

der Bruchlast<br />

Abschleppgurt aus Chemiefasern mit Rundschlingen Fotos: Fa. Hebezone<br />

Sicher Leben 6 / 2008 19


Der niederschlagende Stamm klemmte<br />

Erwin M. ein. Mit schwersten Verletzungen<br />

rief er um Hilfe und hatte<br />

Glück im Unglück. Ein Spaziergänger<br />

hatte die Rufe gehört, eilte zur Unfallstelle<br />

und konnte die Rettungsmaßnahmen<br />

einleiten.<br />

Oft wird das Unfallrisiko bei der Holzernte<br />

unterschätzt. Jedes Jahr ereignen<br />

sich zahlreiche zum Teil schwere<br />

und tödliche Unfälle bei der Waldarbeit.<br />

Leider findet der Grundsatz<br />

„Waldarbeit ist Einmannarbeit aber<br />

keine Alleinarbeit“ in der Praxis nicht<br />

immer Beachtung. Vor allem im Kleinprivatwaldbereich<br />

stellt sich immer wieder<br />

heraus, dass Land- und Forstwirte<br />

aus den unterschiedlichsten Gründen<br />

die Waldarbeit allein durchführen und<br />

nicht selten nur mangelnde Fachkunde<br />

aufweisen.<br />

Aus- und Fortbildung wichtig<br />

Auch wenn die Unfallzahlen durch verbesserte<br />

Arbeitsgeräte und immer weiter<br />

optimierte Persönliche Schutzausrüstung<br />

rückläufig sind, ist eine gute<br />

Ausbildung in Theorie und Praxis bei<br />

der Holzernte unverändert oberstes<br />

Gebot. Bei den von verschiedenen An-<br />

20 Sicher Leben 6 / 2008<br />

Prävention<br />

Waldarbeit<br />

Einmannarbeit – aber keine Alleinarbeit<br />

Im vergangenen Winter wurden von Landwirt Erwin M. Eichen am Feldrand in Alleinarbeit gefällt.<br />

Durch fehlerhafte Schnitttechnik platzte ein Stamm beim Fällvorgang auf und verletzte ihn schwer.<br />

bietern durchgeführten Motorsägenschulungen<br />

lernen Teilnehmer die individuellen<br />

und vielfältigen Gefährdungen<br />

bei der Holzernte richtig zu<br />

beurteilen und welche Maßnahmen<br />

sie ergreifen können, um Gefahren<br />

für Leib und Leben zu vermeiden oder<br />

möglichst gering zu halten. Ein Beispiel<br />

wäre die gewissenhafte Gefährdungsbeurteilung<br />

eines zu fällenden<br />

Baumes. Der eingangs geschilderte<br />

Unfall hätte mit einer richtigen Schnittführung<br />

vermieden werden können.<br />

Weiterhin sollte eine vorherige Analyse<br />

der Arbeitsorganisation umgesetzt<br />

werden. Wer leitet im Notfall die Rettungsmaßnahmen<br />

ein und wer leistet<br />

Erste Hilfe? Bei Erwin M. war es Zufall,<br />

dass die Hilferufe gehört wurden.<br />

Wegen des hohen Risikos ist bei Arbeiten<br />

mit der Motorsäge und der Seilwinde<br />

sowie beim Besteigen von Bäumen<br />

die Alleinarbeit nicht zulässig!<br />

Nur in bäuerlichen Betrieben ohne Arbeitnehmer<br />

ist die Alleinarbeit ausnahmsweise<br />

zulässig, wenn die ständige<br />

Verbindung mit einer anderen<br />

Person aufgrund betrieblicher oder<br />

technischer Gegebenheiten nicht zu<br />

gewährleisten ist, aber andere sicher-<br />

heitstechnische Vorkehrungen getroffen<br />

sind.<br />

Alleinarbeit vermeiden<br />

Lässt sich Alleinarbeit nicht vermeiden,<br />

so muss der Unternehmer im Rahmen<br />

einer Gefährdungsbeurteilung prüfen,<br />

ob der Einsatz anderer Maßnahmen,<br />

z. B. eines Funknotrufsystems, möglich<br />

ist. Beim Einsatz von Funknotrufsystemen<br />

muss berücksichtigt werden,<br />

ob eine ausreichende Netzabdeckung<br />

für das Arbeitsfeld besteht. Außerdem<br />

ist zu bedenken, dass im Ernstfall über<br />

ein Funknotrufsystem zwar eine Rettungsleitstelle<br />

mit den entsprechenden<br />

GPS-Daten informiert wird und somit<br />

Rettungskräfte zielgerichtet zum Unfallort<br />

geführt werden, jedoch im Zeitraum<br />

bis zum Eintreffen der Rettungskräfte<br />

keine Erste Hilfe geleistet werden<br />

kann. Aus diesem Grund ist die<br />

Alleinarbeit abzulehnen. Aber auch<br />

bei der Arbeit mit mehreren Personen<br />

muss die Sicherheit der Arbeit und der<br />

Ablauf der möglichen Rettungsmaßnahmen<br />

organisiert werden.<br />

Jürgen Meyer<br />

Technischer Aufsichtsdienst<br />

� 05 11 80 73 - 4 84<br />

Foto: Meyer


Fotos: Archiv<br />

Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme<br />

von Leistungen –<br />

Durch das Gesundheits-Modernisierungsgesetz<br />

ist den Krankenkassen<br />

die Möglichkeit eröffnet worden,<br />

verschiedene Wahltarife in die<br />

Satzung aufzunehmen. Bei der LKK<br />

NB wird zu Beginn des neuen Jahres<br />

zusätzlich zu den bereits bestehenden<br />

Wahltarifen eine Prämienzahlung<br />

bei Nichtinanspruchnahme von<br />

Leistungen eingeführt.<br />

Bei Abgabe einer entsprechenden<br />

schriftlichen Erklärung verpflichtet<br />

sich der Versicherte für sich und<br />

seine über 18 Jahre alten Familienangehörigen,<br />

keine Leistungen der<br />

LKK NB in Anspruch zu nehmen.<br />

<strong>Die</strong>se Erklärung kann erst nach Ablauf<br />

von drei Kalenderjahren widerrufen<br />

werden. <strong>Die</strong> Auszahlung der<br />

Prämie erfolgt durch die LKK NB au-<br />

... werden in der Adventszeit<br />

Häuser innen und außen mit<br />

Lichterketten, -schläuchen<br />

und anderen strahlenden Dekorationen<br />

geschmückt. Leider genügt<br />

die ausgewählte Beleuchtung nicht<br />

immer den erforderlichen technischen<br />

Standards. Hinter den bunten Lämpchen<br />

lauern oft Gefahren. Immer wieder<br />

tauchen auf dem Markt zweifelhafte<br />

Produkte auf, die im Dauerbetrieb<br />

in Brand geraten oder wegen<br />

zu dünner und minimaler Isolierung<br />

sogar lebensgefährliche Stromschläge<br />

verursachen können.<br />

Wer sicher gehen will, achtet beim<br />

Kauf von Weihnachtsschmuck oder<br />

Christbaumbeleuchtung auf das GS-<br />

Zeichen für geprüfte Sicherheit. Das<br />

Prüfzeichen dokumentiert, dass elektrische<br />

Erzeugnisse von einem unabhängigen<br />

Prüfinstitut hinsichtlich verschiedener<br />

Sicherheitsaspekte untersucht<br />

werden und die Fertigung einer<br />

regelmäßigen Überwachung unterliegt.<br />

Das freiwillige GS-Zeichen ist<br />

nicht mit der vorgeschriebenen CE-<br />

Unter die Lupe genommen<br />

LKK: Neuer Wahltarif ab 2009<br />

Alle Jahre wieder ...<br />

tomatisch im nächsten Kalenderjahr<br />

in Höhe von einem Zwölftel der an<br />

die LKK NB gezahlten Beiträge.<br />

Folgende Leistungen können auch<br />

bei Teilnahme am Wahltarif in Anspruch<br />

genommen werden:<br />

� Prävention und Selbsthilfe,<br />

� Leistungen zur Verhütung von<br />

Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe,<br />

Individualprophylaxe),<br />

� die zahnärztliche Untersuchung<br />

nach § 55 SGB V,<br />

� Medizinische Vorsorgeleistungen<br />

mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen<br />

in anerkannten<br />

Kurorten,<br />

� Gesundheitsuntersuchungen,<br />

� Kinderuntersuchungen.<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme an diesem Wahltarif<br />

sollte jedoch nicht dazu führen, medizinisch<br />

notwendige Maßnahmen<br />

nicht durchführen zu lassen.<br />

Kennzeichnung zu verwechseln. Mit<br />

dieser bestätigen Hersteller oder Importeure<br />

nur, dass ihre Produkte im<br />

Rahmen der EU-Richtlinien die Mindest-Sicherheitsanforderungenerfüllen.<br />

Es ist kein Nachweis für unabhängige<br />

Prüfungen.<br />

Hinweis<br />

Aus redaktionellen Gründen konnte in dieser Ausgabe von Sicher Leben der angekündigte Beitrag<br />

zu den Auswirkungen von Erwerbseinkommen auf die Familienversicherung nicht erscheinen.<br />

LSV kompakt wird das Thema in einer der nächsten Ausgaben ausführlich darstellen.<br />

Know how für<br />

„Junges Gemüse“<br />

Jeden Tag ist es in der<br />

Zeitung zu lesen, auch<br />

die Politik hat es erkannt:<br />

Übergewicht und Mangelerscheinungen<br />

infolge einer falschen Ernährung<br />

haben weitreichende Folgen<br />

– besonders für Kinder. Eine gesunde<br />

Lebensweise muss von klein<br />

auf vermittelt werden, damit sie zur<br />

Norm wird.<br />

Da kommt der immerwährende Kinderkochbuchkalender,<br />

herausgegeben<br />

von den hessischen Landfrauen, gerade<br />

recht. Kindgemäß wird gezeigt,<br />

was wann vor der eigenen Tür geerntet<br />

wird und deshalb saisonal gut<br />

in den Kochtopf passt. Jeden Monat<br />

wird ein heimisches Gemüse näher<br />

vorgestellt, werden seine „Stärken“<br />

für die Gesundheit gezeigt. Abgerundet<br />

wird das Ganze mit einem leckeren<br />

und einfach nachzukochendem<br />

Rezept. Schöner Nebennutzen: Mit<br />

dem Erlös aus dem Verkauf des Kochbuchkalenders<br />

werden Kinderkochkurse<br />

finanziert – nachahmenswert.<br />

Und Kater Moritz freut‘s.<br />

Der Kalender ist beim Landfrauenverband<br />

Hessen erhältlich; er kann<br />

gegen eine Schutzgebühr von 4 Euro<br />

(zuzüglich Versandkosten) erworben<br />

werden beim<br />

Landfrauenverband Hessen<br />

Taunusstraße 151<br />

61381 Friedrichsdorf<br />

Telefon 0 61 72 - 7 70 73<br />

Fax 0 61 72 - 7 70 75<br />

E-Mail mail@lfv-hessen.de<br />

Sicher Leben 6 / 2008 21


i<br />

l<br />

c<br />

V<br />

Und zum<br />

Jahresschluss...<br />

Auf jedem Kleeblatt findest<br />

du einen Buchstaben. In der<br />

richtigen Reihenfolge zusammengesetzt<br />

ergeben sie zwei<br />

Wörter, die dir sagen, was<br />

Moritz dir für 2009 wünscht.<br />

l<br />

G<br />

Linktipps<br />

Glücksbringer basteln:<br />

www.kikisweb.de/spezial/silvester/basteln/kleeblatt.htm<br />

Glück selber backen:<br />

www.zzzebra.de<br />

(Sucheingabe „Glücksschwein“ > backen)<br />

Kleines Silvester-Feuerwerk mit Wunderkerzen:<br />

www.zzzebra.de (Sucheingabe „Wunderkerzen“)<br />

Vorsicht:<br />

Knallfrosch!<br />

e<br />

ü<br />

k<br />

An Silvester gehört ein Feuerwerk einfach dazu, um das<br />

neue Jahr zu begrüßen. Mit Feuer und Knallern muss<br />

man allerdings sehr vorsichtig umgehen – es sollten<br />

immer Erwachsene dabei sein.<br />

• Übe das Anzünden der Knaller (schon vor dem<br />

Silvesterabend) mit deinen Eltern.<br />

• Halte einen Sicherheitsabstand und schütze deine<br />

Ohren vor dem Lärm.<br />

• Lass Blindgänger oder Reste von Knallern liegen.<br />

• Bastele nicht an Feuerwerkskörpern herum.<br />

• Transportiere keine Knaller in der Hosentasche.<br />

Party-Punsch<br />

(Zutaten für gut 1 Liter = 4 bis 5 Portionen)<br />

500 ml Früchtetee zubereiten und ausreichend lange<br />

ziehen lassen.<br />

500 ml schwarzen Johannisbeersaft oder roten<br />

Traubensaft und ein Glas Orangensaft dazugießen.<br />

2 Nelken, 1 Zimtstange und etwas Honig oder<br />

Ahornsirup ebenfalls dazugeben und alles erhitzen<br />

(nicht kochen!).<br />

Zum Schluss eine spiralförmig abgeschälte<br />

Zitronenschale (ungespritzt) in den Punsch legen.<br />

Sieht nicht ganz so dekorativ aus - aber zur Not<br />

tut´s auch ein Spritzer Zitronensaft.


<strong>Die</strong> Mittel für die von der Bundesagentur<br />

für Arbeit auszuzahlenden Insolvenzgelder<br />

wurden seit Jahrzehnten<br />

von den Berufsgenossenschaften eingezogen.<br />

Den Mitgliedern der landwirtschaftlichenBerufsgenossenschaften<br />

dürfte dies weitgehend unbekannt<br />

sein, da diese – mit Ausnahme der Berufsgenossenschaft<br />

für den Gartenbau<br />

– wegen des geringen Volumens<br />

auf einen zusätzlichen Beitrag verzichtet<br />

haben.<br />

Zum 1. Januar 2009 wird der Einzug<br />

der Insolvenzgeldumlage den Krankenkassen<br />

übertragen. Zuständig für<br />

den Einzug ist die Krankenkasse, an<br />

die die <strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge<br />

des Arbeitnehmers abgeführt werden.<br />

Für 2009 wurde ein bundesweit<br />

einheitlicher Beitragssatz von 0,1 Prozent<br />

festgesetzt. <strong>Die</strong>ser wird aus dem<br />

rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelt<br />

der Arbeitnehmer berechnet.<br />

Unverändert ist die Insolvenzgeldumlage<br />

ausschließlich vom Ar-<br />

Alterssicherung<br />

der Landwirte<br />

Neu für 2009<br />

In der landwirtschaftlichen Al terssicherung<br />

ist ab Januar 2009 eine<br />

Beitragsanpassung in Abhängigkeit<br />

von der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

auf monatlich 217 Euro in<br />

den alten Bundesländern und 183<br />

Euro in den neuen Bundesländern<br />

vorgesehen. Der Beitragszuschuss<br />

in der Alterssicherung wird entsprechend<br />

angepasst.<br />

Veranlasste Daueraufträge soll ten<br />

jetzt geändert werden.<br />

Das ändert sich 2009<br />

Information für landwirtschaftliche Arbeitgeber<br />

Insolvenzgeldumlage neu geregelt<br />

Durch gesetzliche Änderung wird ab 01.01.2009 der Einzug der Insolvenzgeldumlage den Krankenkassen<br />

übertragen. Zum gleichen Zeitpunkt werden die Entgeltmeldungen der Arbeitgeber (DEÜV-Meldungen)<br />

um einen „Datenbaustein Unfallversicherung“ ergänzt.<br />

beitgeber zu tragen. Im Beitragsnachweis<br />

ist der Umlagebetrag unter der<br />

neuen Beitragsgruppe „0050“ einzutragen.<br />

<strong>Die</strong> Krankenkassen leiten die<br />

Insolvenzgeldumlage an die Bundesagentur<br />

für Arbeit weiter.<br />

Auf den Beitragsgruppenschlüssel<br />

in der Meldung zur <strong>Sozialversicherung</strong><br />

hat die Insolvenzgeldumlage keinen<br />

Einfluss. Bei Arbeitslosenversicherungspflicht<br />

des Arbeitnehmers ist<br />

weiterhin die „0010“ – bzw. „0020“<br />

bei Personen über 65 Jahren – anzugeben.<br />

Ebenfalls ab 1. Januar 2009 werden<br />

die Entgeltmeldungen (auch für<br />

Zeiten des Jahres 2008!) um einen<br />

neuen „Datenbaustein Unfallversicherung“<br />

erweitert. Für Arbeitgeber, die<br />

Mitglieder einer landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft sind, werden<br />

jedoch nur Grunddaten benötigt. Bei<br />

Zugehörigkeit zur LBG Niedersachsen-<br />

Bremen sind nebenstehende Daten<br />

einzutragen.<br />

Betriebsnummer<br />

des UV-Trägers<br />

Mitgliedsnummer<br />

Betriebsnummer<br />

des UV-Trägers,<br />

dessen Gefahrtarifstelle<br />

angewandt wird<br />

GefahrtarifstelleBeitragspflichtiges<br />

Arbeitsentgelt<br />

Arbeitsstunden<br />

Beitragszuschuss 2009 (alle Werte in EUR)<br />

Information<br />

29 13 93 36<br />

keine Angaben<br />

erforderlich<br />

21 93 93 36<br />

88 88 88 88<br />

keine Angaben<br />

erforderlich<br />

keine Angaben<br />

erforderlich<br />

Etwaige Fragen sind zeitnah mit der<br />

zuständigen Krankenkasse zu klären.<br />

Hartmut Fanck<br />

Jahreseinkommen bis Beitragszuschuss<br />

Allein stehende Verhei ratete Alte Länder Neue Länder<br />

8.220 16.440 130 110<br />

8.740 17.480 122 102<br />

9.260 18.520 113 95<br />

9.780 19.560 104 88<br />

10.300 20.600 95 81<br />

10.820 21.640 87 73<br />

11.340 22.680 78 66<br />

11.860 23.720 69 59<br />

12.380 24.760 61 51<br />

12.900 25.800 52 44<br />

13.420 26.840 43 37<br />

13.940 27.880 35 29<br />

14.460 28.920 26 22<br />

14.980 29.960 17 15<br />

15.500 31.000 9 7<br />

Sicher Leben 6 / 2008 23


<strong>Landwirtschaftliche</strong> Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen<br />

30156 Hannover<br />

Deutsche Post AG - Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt<br />

Alle Beiträge und Bemessungsgrenzen Neue Länder Alte Länder<br />

Besondere Beiträge<br />

KV-Beitrag für Praktikanten und Studenten<br />

seit Wintersemester 08 / 09 monatlich 55,55 EUR<br />

PV-Beitrag für Studenten monatlich 9,98 EUR (11,26 EUR kinderlos)<br />

Beitragssatz Rentenversicherung 19,90 %<br />

Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2,80 %<br />

Beitragssatz Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 13 % (private Haushalte 5 %)<br />

Beitragssatz Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte<br />

Beitragsbemessungsgrenzen<br />

15 % (private Haushalte 5 %)<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich<br />

monatlich<br />

Krankenversicherung – Beitragsbemessung jährlich<br />

monatlich<br />

Bezugsgröße jährlich<br />

monatlich<br />

Beitragszuschuss in der Krankenversicherung<br />

24 Sicher Leben 6 / 2008<br />

54.600 EUR<br />

4.550 EUR<br />

25.620 EUR<br />

2.135 EUR<br />

44.100,00 EUR<br />

3.675,00 EUR<br />

64.800 EUR<br />

5.400 EUR<br />

30.240 EUR<br />

2.520 EUR<br />

Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind<br />

ohne Einkommensnachweis<br />

bei Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens<br />

monatlich mindestens 3.675,00 EUR<br />

monatlich mindestens 1.890,00 EUR<br />

bei Anspruch auf Existenzgründungszuschuss und Härtefälle monatlich 1.260,00 EUR<br />

Grenzwert für die Beurteilung der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht<br />

bei mitarbeitenden Familienangehörigen monatlich 530,00 EUR 630,00 EUR<br />

Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und Antragsteller auf ALG-Leistungen<br />

monatlich 840,00 EUR<br />

Mindestzahlbetrag für Beitragserhebung aus Versorgungsbezügen und außerland- und<br />

außerforst wirtschaftlichem Arbeitseinkommen<br />

1 / 20 der monatlichen Bezugsgröße monatlich 126,00 EUR<br />

Freigrenze in der Familienversicherung<br />

2008<br />

Freigrenze 1 / 7 der monatlichen Bezugsgröße (bei Minijob monatlich 400 EUR)<br />

monatlich 360,00 EUR<br />

Wer ein höheres Einkommen hat oder hauptberuflich selbstständig tätig ist, ist nicht mehr mitversichert, sondern muss<br />

sich selbst freiwillig versichern<br />

Das ändert sich 2009<br />

Krankengeld / Mutterschaftsgeld<br />

Das pauschalierte Krankengeld und das Mutterschaftsgeld betragen kalendertäglich 15,31 EUR<br />

Das nicht pauschalierte Krankengeld richtet sich, wie in der allgemeinen Krankenversicherung, nach dem Regellohn.<br />

Prüfung der Versicherungspflicht bei Kleinlandwirten<br />

Wenn das Unternehmen die von der LAK festgesetzte Mindestgröße um nicht mehr als die Hälfte unterschreitet und<br />

das sonstige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen die Hälfte der gesetzlichen jährlichen Bezugsgröße (2009 jährlich<br />

15.120,00 EUR) nicht übersteigt<br />

monatlich 115,00 EUR<br />

1999<br />

2000<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2010<br />

2011

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