Balderschwang in historischen Aufnahmen
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Im Jahre 1808 gründete König Max I. die königliche Steuervermessungskommission und<br />
ordnete erstmals die Vermessung sämtlicher Grundstücke <strong>in</strong> Bayern an.<br />
Ziel war e<strong>in</strong>e gerechte und e<strong>in</strong>heitliche Besteuerung des Grundbesitzes. Bei der Gründung<br />
des Königreichs Bayern 1805 bestanden über 114 verschiedene Grundsteuersysteme.<br />
Die Grundsteuer bildete damals die Haupte<strong>in</strong>nahmequelle des Staates. Die Erfassung der<br />
Besitzstände geschah nicht zur Freude der Eigentümer, kam diese Maßnahme doch<br />
e<strong>in</strong>er Steuererklärung gleich. Als Ordnungsfaktor diente die Hausnummerierung, d.h.<br />
Flächen des gleichen Besitzers wurden mit se<strong>in</strong>er Hausnummer bezeichnet.<br />
Den Umfang ihres beanspruchten Bodens mussten die Eigentümer selbst, z.B. mit Pflöcken<br />
markieren. Wer sich weigerte wurde bestraft.<br />
Landesamt für Vermessung und Geo<strong>in</strong>formationen, 2015<br />
<strong>Balderschwang</strong><br />
<strong>Balderschwang</strong><br />
<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong><br />
<strong>historischen</strong><br />
<strong>historischen</strong><br />
<strong>Aufnahmen</strong><br />
<strong>Aufnahmen</strong> 11<br />
Innenseiten_1-45_endkorr_1.<strong>in</strong>dd 11<br />
11/30/2016 6:28:02 PM