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Balderschwang in historischen Aufnahmen

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Im Jahre 1808 gründete König Max I. die königliche Steuervermessungskommission und<br />

ordnete erstmals die Vermessung sämtlicher Grundstücke <strong>in</strong> Bayern an.<br />

Ziel war e<strong>in</strong>e gerechte und e<strong>in</strong>heitliche Besteuerung des Grundbesitzes. Bei der Gründung<br />

des Königreichs Bayern 1805 bestanden über 114 verschiedene Grundsteuersysteme.<br />

Die Grundsteuer bildete damals die Haupte<strong>in</strong>nahmequelle des Staates. Die Erfassung der<br />

Besitzstände geschah nicht zur Freude der Eigentümer, kam diese Maßnahme doch<br />

e<strong>in</strong>er Steuererklärung gleich. Als Ordnungsfaktor diente die Hausnummerierung, d.h.<br />

Flächen des gleichen Besitzers wurden mit se<strong>in</strong>er Hausnummer bezeichnet.<br />

Den Umfang ihres beanspruchten Bodens mussten die Eigentümer selbst, z.B. mit Pflöcken<br />

markieren. Wer sich weigerte wurde bestraft.<br />

Landesamt für Vermessung und Geo<strong>in</strong>formationen, 2015<br />

<strong>Balderschwang</strong><br />

<strong>Balderschwang</strong><br />

<strong>in</strong><br />

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<strong>historischen</strong><br />

<strong>historischen</strong><br />

<strong>Aufnahmen</strong><br />

<strong>Aufnahmen</strong> 11<br />

Innenseiten_1-45_endkorr_1.<strong>in</strong>dd 11<br />

11/30/2016 6:28:02 PM

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