2010/2011 - Kapellmann und Partner Rechtsanwälte
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Vertragsverletzungsverfahren Europäische Kommission/<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
Hintergr<strong>und</strong><br />
Im ersten sogenannten Eisenbahnpaket der EU wurden Vorschriften<br />
erlassen, nach denen die Mitgliedstaaten gehalten waren, innerhalb<br />
einer bestimmten Umsetzungsfrist bestimmte Entflechtungsmaßnahmen<br />
zwischen den nationalen Eisenbahngesellschaften <strong>und</strong> den<br />
Netzbetreibern vorzunehmen. Die Europäische Kommission ist der<br />
Auffassung, dass Deutschland hier seinen Pflichten nicht umfassend<br />
nachgekommen ist. Nach der Durchführung eines Vorverfahrens hat<br />
nunmehr die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof verklagt <strong>und</strong> beantragt festzustellen, dass Deutsch land<br />
gegen seine Pflichten aus dem EU-Recht verstoßen hat.<br />
Mandant<br />
Die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, vertreten durch die B<strong>und</strong>esregierung<br />
(B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie – BMWi),<br />
hat <strong>Kapellmann</strong> <strong>und</strong> <strong>Partner</strong> beauftragt, ihre Interessen in diesem<br />
hochpolitischen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wahrzunehmen<br />
<strong>und</strong> darzulegen, dass die Verpflichtungen aus der Richtlinie<br />
hinreichend umgesetzt wurden.<br />
Europäisches Parlament,<br />
Brüssel<br />
Mandat<br />
In enger Kooperation mit dem BMWi, dem B<strong>und</strong>esministerium für<br />
Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung sowie der Deutschen Bahn AG<br />
legen unsere zuständigen <strong>Rechtsanwälte</strong> die Strategie der B<strong>und</strong>esregierung<br />
in diesem politisch brisanten Verfahren vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof fest. Im Ergebnis wird es darum gehen, ob die<br />
Richter in Luxemburg davon überzeugt werden können, dass<br />
Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich<br />
der Entflechtung von Netzbetreibern <strong>und</strong> Eisenbahngesellschaften<br />
hinreichend nachgekommen ist <strong>und</strong> sich eine Nachbesserung erübrigt.<br />
Problematisiert wird ebenfalls die richtige Festsetzung von Trassenkapazitäten<br />
<strong>und</strong> Entgelten. Neben den EU-rechtlichen Aspekten<br />
des Verfahrens geht es vor allem um die richtige gesellschaftsrechtliche<br />
Einschätzung der vonseiten der deutschen Regierung ergriffenen<br />
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinie.<br />
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