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Beelitzer Nachrichten - Januar 2017

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über Gelder für die Erstausstattung und<br />

sämtliche andere Themen über sozialrechtliche<br />

Belange an Frau Folgner stellen,<br />

denn sie wird mit dabei sein. Für<br />

eine genaue Planung, meldet Euch bitte<br />

kurz an: 033204-434 732.<br />

Wann:<br />

Freitag, 27.01.17, 10.oo – 11.30Uhr<br />

Freitag, 24.02.17, 10.oo – 11.30Uhr<br />

Freitag, 31.03.17, 10.oo – 11.30Uhr<br />

Kosten: 3€<br />

Bitte kurze Anmeldung unter<br />

033204/ 434732 oder<br />

familienzentrum.beelitz@job-ev.de<br />

Liebe kleine wie große <strong>Beelitzer</strong>innen<br />

und <strong>Beelitzer</strong>,<br />

es ist soweit: Meine berufliche Reise<br />

führt mich weiter zu meiner nächsten<br />

Aufgabe. Diese Entscheidung war nicht<br />

ganz leicht für mich, da ich über die<br />

letzten Jahre hinweg eine halbe <strong>Beelitzer</strong>in<br />

geworden bin. 2010 habe ich hier<br />

im Familienzentrum meine Arbeit begonnen<br />

und durfte viele Mütter und<br />

Väter mit ihren Kindern in unseren<br />

Räumen begrüßen. Ich konnte zusehen<br />

und zuhören, wie ihr wöchentlich neue<br />

Geschichten durch die Tür tragt und<br />

gemeinsam spielt, lacht oder weint.<br />

Zusammen sind wir gewachsen.<br />

Ich bedanke mich aus tiefstem Herzen<br />

für diese wunderschöne Zeit mit euch<br />

Eltern, Kindern und auch mit den vielen<br />

Kooperationspartnern, mit denen<br />

ich über die Jahre<br />

zutun hatte: die<br />

Stadtverwaltung, die<br />

Kitas, die Kinderärzte,<br />

das Jugendamt,<br />

alle lieben Beteiligten<br />

des Babybegrüßungsdiensts<br />

und<br />

auch unsere Strickomis!<br />

Das Ende einer<br />

Reise, lässt den Start<br />

einer neuen Reise zu! Seid gedrückt!<br />

Bis bald!<br />

Alle Angebote des Familienzentrums<br />

bleiben bestehen und werden fortgeführt.<br />

Ab spätestens Februar gibt es<br />

eine neue liebe Kollegin, die sich in die<br />

Arbeit hineinfinden und sich über viele<br />

„neue“ und „alte“ Besucher freuen<br />

wird. Bitte guckt auf die website, um<br />

auf den aktuellen Stand zu sein:<br />

www.job-ev.de/FZ-Beelitz/<br />

Claudia Weißgrab<br />

FAMILIENZENTRUM / RATGEBER<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

und Krankengeld<br />

Was im Krankheitsfall zu berücksichtigen ist<br />

Sie sind Arbeitnehmer und erkranken<br />

arbeitsunfähig. Mit dem Tag der ärztlichen<br />

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit<br />

erfolgt die Entgeltfortzahlung<br />

durch den Arbeitgeber für insgesamt 6<br />

Wochen. Sind Sie länger als 6 Wochen<br />

arbeitsunfähig, setzt der Anspruch auf<br />

Krankengeldzahlung durch Ihre gesetzlich<br />

Krankenversicherung ein. Voraussetzung<br />

hierfür sind immer eine von<br />

einem Vertragsarzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit<br />

sowie das Bestehen eines<br />

Krankenversicherungsverhältnisses<br />

mit Anspruch<br />

auf Krankengeld.<br />

Danach haben zum Beispiel<br />

Familienversicherte<br />

und Bezieher von<br />

Arbeitslosengeld II keinen<br />

Anspruch auf Krankengeld.<br />

Wenn das Beschäftigungsverhältnis<br />

während der fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit<br />

endet, muss die ärztliche Feststellung<br />

der Arbeitsunfähigkeit spätestens<br />

am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses<br />

festgestellt sein. Wichtig<br />

für den Weiterbezug von Krankengeld<br />

sind lückenlose ärztliche Folgebescheinigungen<br />

der Arbeitsunfähigkeit. Seit<br />

Juli 2015 kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,<br />

die sich an einen<br />

Der große Widerspruch -<br />

oder geht es hier nur um Profit<br />

Seite 39<br />

Krankenhausaufenthalt anschließt, auch<br />

von einem Krankenhausarzt vorgenommen<br />

werden. Krankengeld wird für die<br />

„dieselbe“ Krankheit innerhalb eines<br />

Dreijahreszeitraums längstens für 78<br />

Wochen (einschließlich der 6 Wochen<br />

Entgeltfortzahlung) gezahlt. „Dieselbe“<br />

Krankheit liegt vor, wenn die Erkrankung<br />

des Versicherten, die die Arbeitsunfähigkeit<br />

begründet, auf ein medizinisch<br />

nicht ausgeheiltes Grundleiden<br />

zurückzuführen ist. Wenn die Krankenkasse<br />

Ihren Anspruch<br />

auf Krankengeld beendet,<br />

weil ihr Medizinische<br />

Dienst (MDK) die<br />

Feststellung getroffen<br />

habe, dass die Arbeitsunfähigkeit<br />

beendet<br />

sei, können Sie gegen<br />

Der Krankenschein. diesen Bescheid innerhalb<br />

eines Monats Widerspruch<br />

einlegen. Wichtig ist, dass Ihr<br />

behandelnder Arzt den Fortbestand Ihrer<br />

Arbeitsunfähigkeit ärztlich weiter<br />

feststellt. Zudem wäre eine Stellungnahme<br />

Ihres Arztes zu dieser Feststellung<br />

hilfreich.<br />

Rechtsanwältin Michaela Toepel,<br />

Fachanwältin für Sozialrecht, Rechtsanwälte<br />

und Fachanwälte Toepel &<br />

Toepel-Berger.<br />

Unsere Region um Beelitz wird geprägt<br />

durch den <strong>Beelitzer</strong> Spargel und mit<br />

seinen sich immer weiterentwickelnden<br />

Spargelhöfe. Besonders der Klaistower<br />

Erlebnishof erweitert ständig sein Angebot<br />

an Atttraktionen für Groß und Klein,<br />

seine Beliebtheit beweisen die Besucherzahlen.<br />

Vor allem die Tiergehege mit<br />

den vielen einheimischen Wildtieren und<br />

dem<br />

Streichelzoo für die Kinder sind Anziehungspunkte<br />

für die Gäste aus Nah und<br />

Fern. Es ist eine heile und mit der Natur<br />

in Einklang stehende schöne ländliche<br />

Welt.<br />

Im Widerspruch dazu stand die Werbeankündigung<br />

des Klaistower Spargelhofes<br />

für ein Silvesterspektakel vom 29. bis<br />

31.Dezember. Das bedeutete drei Tage<br />

Musik und Fröhlichkeit aber auch an<br />

drei Tagen Feuerwerk für die hier eingehegten<br />

Wildtiere, Hirsche, Rehe und<br />

Wildschweine. Sie sind Fluchttiere, die<br />

mit Feuerwerk nun an drei Tagen in<br />

Angst und Panik versetzt wurden. Fliehen<br />

konnten sie nicht, aber durch Angst<br />

und Panik hatten sie in ihren Gehegen<br />

ein hohes Verletzungsrisiko. Darüber<br />

hatten sich die Veranstalter anscheinend<br />

keine Gedanken gemacht. Wo blieb hier<br />

der Tierschutzbeauftragte und was sagte<br />

das Veterinäramt dazu ?? Auf Drängen<br />

vieler Bürger wurde das Feuerwerk auf<br />

täglich 30 Minuten reduziert. Aber auch<br />

diese reduzierte Zeit reichte aus, um<br />

Wildtiere ( und auch unsere Haustiere )<br />

in Panik geraten zu lassen. Setzt der<br />

Klaistower Spargelhof damit nicht seinen<br />

guten Ruf aufs Spiel oder ist der<br />

Profit wichtiger ???<br />

Dieter Riese,<br />

CDU Stadtverordneter Beelitz

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