Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB - Bayern
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB - Bayern
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB - Bayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> <strong>Weilheim</strong><br />
L 2: Beratung u. Bildung<br />
Bayerisches Liquiditätshilfeprogramm 2009<br />
Zur Stärkung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher<br />
Betriebe wurde aus Mitteln des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> des Freistaates <strong>Bayern</strong> ein Zinsverbilligungsprogramm<br />
aufgelegt.<br />
Die zinsverbilligten Darlehen müssen zwingend<br />
zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben, die<br />
vom Tag der Antragstellung an bis zum 30. Juni<br />
2010 anfallen, verwendet werden (z.B. Betriebsmittel,<br />
laufende betriebliche Aufwendungen,<br />
Ersatzinvestitionen, u.U. auch Neuinvestitionen).<br />
Ausgenommen davon sind Ausgaben, die in<br />
anderen Programmen gefördert werden (z.B.<br />
geförderte Baumaßnahmen) sowie Ausgaben,<br />
die nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen<br />
(z.B. Photovoltaik, Wohnhaus etc.). Ebenfalls<br />
nicht anerkannt werden Aufwendungen <strong>für</strong><br />
Steuern, Zins- <strong>und</strong> Tilgungsleistungen <strong>und</strong><br />
Landankauf.<br />
Bei den Darlehen handelt es sich um Darlehen<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong>lichen Rentenbank in Frankfurt,<br />
die über die Hausbanken ausgereicht werden.<br />
Die Laufzeit ist vier Jahre, mit einem tilgungsfreien<br />
Jahr. Der Zinszuschuss beträgt im<br />
Normalfall zwei Prozent.<br />
Mit einem Teil der Betriebsprämien, die noch in<br />
diesem Jahr ausgezahlt werden, kann eine<br />
Sondertilgung erfolgen. In diesem Fall steigt der<br />
Zinszuschuss auf drei Prozent an. Je nach Darlehensangebot<br />
der Bank kann damit der Zins<br />
nach Abzug der Zinsverbilligung auf bis zu null<br />
Prozent sinken.<br />
Damit die Hausbanken die Darlehen ausreichen<br />
können, muss beim zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samt<br />
ein Antrag gestellt werden. Dies ist<br />
noch bis zum 30.10.2009 möglich. Die Antragsunterlagen<br />
können über die Internetseite des<br />
Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>,<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> unter der Rubrik<br />
„Förderwegweiser“ ausgedruckt oder vom zuständigen<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>samt bezogen werden.<br />
Nähere Hinweise zu diesem Förderprogramm<br />
geben die Mitarbeiter d. Beratungsabteilung L 2:<br />
Josef Kirchhofer Tel.: Tel: 0881 994 120<br />
Martina Altenburger 125<br />
Stefanie Bauer 131<br />
Matthias Löffler 132<br />
<strong>und</strong> in Vertretung<br />
Johann Graf 124<br />
Informationsveranstaltung zum Bayer. Liquiditätshilfeprogramm<br />
In Beratungsgesprächen zum Liquiditätshilfeprogramm<br />
stellte sich heraus, dass bei vielen<br />
Landwirten die notwendigen Detailkenntnisse zu<br />
diesem Programm noch fehlen.<br />
Das AELF führt deshalb im Dienstgebiet an drei<br />
Standorten Informationsveranstaltungen zum<br />
Thema „Bayerisches Liquiditätshilfeprogramm“<br />
durch.<br />
Dabei sollen einerseits die Hintergründe <strong>und</strong><br />
Antragsformalitäten vorgestellt, andererseits das<br />
Zusammenspiel zwischen <strong>Amt</strong>, Hausbank <strong>und</strong><br />
<strong>Landwirtschaft</strong>licher Rentenbank beleuchtet<br />
werden. Auch die Vor-<strong>und</strong> Nachteile des Liquiditätshilfeprogramms<br />
sollen diskutiert werden.<br />
Schließlich wird ausreichend Zeit <strong>für</strong> Fragen zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Die Veranstaltungen finden statt am:<br />
Mittwoch, den 29.07.2009 20:00 Uhr<br />
Aula der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule <strong>Weilheim</strong><br />
Donnerstag, den 30.07.2009 20:00 Uhr<br />
Brückenwirt in Eschenlohe<br />
Mittwoch, den 05.08.2009 20:00 Uhr<br />
La Fattoria in Drößling<br />
Stand der Verb<strong>und</strong>beratung im Dienstgebiet<br />
des AELF <strong>Weilheim</strong><br />
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde ein<br />
drastischer Personalabbau beschlossen. Neben<br />
den bereits abgebauten Stellen muss die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung<br />
im Bereich <strong>Landwirtschaft</strong><br />
bis 2019 noch 287 Stellen abbauen. Das sind im<br />
Durchschnitt je <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> 6 Stellen. Als Antwort auf<br />
diese drastische Stellenreduzierung sieht das<br />
Ministerium den Aufbau der Verb<strong>und</strong>beratung.<br />
Dies ist die vertragliche Auslagerung von bisher<br />
vorwiegend staatlichen Beratungsangeboten an<br />
nichtstaatliche Anbieter. Der Landwirt bezahlt <strong>für</strong><br />
eine Beratungsleistung anerkannter Verb<strong>und</strong>partner<br />
wie z.B. LKV, LKP u.a. eine Gebühr, die<br />
50% der tatsächlichen Kosten abdeckt, der Rest<br />
ist staatliche Förderung. Aufgr<strong>und</strong> des beschlossenen<br />
Personalabbaus werden v.a. die<br />
produktionstechnische Beratung in tierischer<br />
<strong>und</strong> pflanzlicher Erzeugung aber auch betriebswirtschaftliche<br />
Angebote ausgegliedert. Welcher<br />
aktuelle Stand wurde bisher erreicht?<br />
Tierische Erzeugung: Milchviehfütterung<br />
Produktionstechnische Verb<strong>und</strong>beratung wird in<br />
den Betriebszweigen Milchviehhaltung, Rinder-<br />
9