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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB - Bayern

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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> <strong>Weilheim</strong><br />

L 2: Beratung u. Bildung<br />

Bayerisches Liquiditätshilfeprogramm 2009<br />

Zur Stärkung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher<br />

Betriebe wurde aus Mitteln des B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> des Freistaates <strong>Bayern</strong> ein Zinsverbilligungsprogramm<br />

aufgelegt.<br />

Die zinsverbilligten Darlehen müssen zwingend<br />

zur Finanzierung betrieblicher Ausgaben, die<br />

vom Tag der Antragstellung an bis zum 30. Juni<br />

2010 anfallen, verwendet werden (z.B. Betriebsmittel,<br />

laufende betriebliche Aufwendungen,<br />

Ersatzinvestitionen, u.U. auch Neuinvestitionen).<br />

Ausgenommen davon sind Ausgaben, die in<br />

anderen Programmen gefördert werden (z.B.<br />

geförderte Baumaßnahmen) sowie Ausgaben,<br />

die nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen<br />

(z.B. Photovoltaik, Wohnhaus etc.). Ebenfalls<br />

nicht anerkannt werden Aufwendungen <strong>für</strong><br />

Steuern, Zins- <strong>und</strong> Tilgungsleistungen <strong>und</strong><br />

Landankauf.<br />

Bei den Darlehen handelt es sich um Darlehen<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong>lichen Rentenbank in Frankfurt,<br />

die über die Hausbanken ausgereicht werden.<br />

Die Laufzeit ist vier Jahre, mit einem tilgungsfreien<br />

Jahr. Der Zinszuschuss beträgt im<br />

Normalfall zwei Prozent.<br />

Mit einem Teil der Betriebsprämien, die noch in<br />

diesem Jahr ausgezahlt werden, kann eine<br />

Sondertilgung erfolgen. In diesem Fall steigt der<br />

Zinszuschuss auf drei Prozent an. Je nach Darlehensangebot<br />

der Bank kann damit der Zins<br />

nach Abzug der Zinsverbilligung auf bis zu null<br />

Prozent sinken.<br />

Damit die Hausbanken die Darlehen ausreichen<br />

können, muss beim zuständigen <strong>Landwirtschaft</strong>samt<br />

ein Antrag gestellt werden. Dies ist<br />

noch bis zum 30.10.2009 möglich. Die Antragsunterlagen<br />

können über die Internetseite des<br />

Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>,<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> unter der Rubrik<br />

„Förderwegweiser“ ausgedruckt oder vom zuständigen<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>samt bezogen werden.<br />

Nähere Hinweise zu diesem Förderprogramm<br />

geben die Mitarbeiter d. Beratungsabteilung L 2:<br />

Josef Kirchhofer Tel.: Tel: 0881 994 120<br />

Martina Altenburger 125<br />

Stefanie Bauer 131<br />

Matthias Löffler 132<br />

<strong>und</strong> in Vertretung<br />

Johann Graf 124<br />

Informationsveranstaltung zum Bayer. Liquiditätshilfeprogramm<br />

In Beratungsgesprächen zum Liquiditätshilfeprogramm<br />

stellte sich heraus, dass bei vielen<br />

Landwirten die notwendigen Detailkenntnisse zu<br />

diesem Programm noch fehlen.<br />

Das AELF führt deshalb im Dienstgebiet an drei<br />

Standorten Informationsveranstaltungen zum<br />

Thema „Bayerisches Liquiditätshilfeprogramm“<br />

durch.<br />

Dabei sollen einerseits die Hintergründe <strong>und</strong><br />

Antragsformalitäten vorgestellt, andererseits das<br />

Zusammenspiel zwischen <strong>Amt</strong>, Hausbank <strong>und</strong><br />

<strong>Landwirtschaft</strong>licher Rentenbank beleuchtet<br />

werden. Auch die Vor-<strong>und</strong> Nachteile des Liquiditätshilfeprogramms<br />

sollen diskutiert werden.<br />

Schließlich wird ausreichend Zeit <strong>für</strong> Fragen zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die Veranstaltungen finden statt am:<br />

Mittwoch, den 29.07.2009 20:00 Uhr<br />

Aula der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule <strong>Weilheim</strong><br />

Donnerstag, den 30.07.2009 20:00 Uhr<br />

Brückenwirt in Eschenlohe<br />

Mittwoch, den 05.08.2009 20:00 Uhr<br />

La Fattoria in Drößling<br />

Stand der Verb<strong>und</strong>beratung im Dienstgebiet<br />

des AELF <strong>Weilheim</strong><br />

Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde ein<br />

drastischer Personalabbau beschlossen. Neben<br />

den bereits abgebauten Stellen muss die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung<br />

im Bereich <strong>Landwirtschaft</strong><br />

bis 2019 noch 287 Stellen abbauen. Das sind im<br />

Durchschnitt je <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Forsten</strong> 6 Stellen. Als Antwort auf<br />

diese drastische Stellenreduzierung sieht das<br />

Ministerium den Aufbau der Verb<strong>und</strong>beratung.<br />

Dies ist die vertragliche Auslagerung von bisher<br />

vorwiegend staatlichen Beratungsangeboten an<br />

nichtstaatliche Anbieter. Der Landwirt bezahlt <strong>für</strong><br />

eine Beratungsleistung anerkannter Verb<strong>und</strong>partner<br />

wie z.B. LKV, LKP u.a. eine Gebühr, die<br />

50% der tatsächlichen Kosten abdeckt, der Rest<br />

ist staatliche Förderung. Aufgr<strong>und</strong> des beschlossenen<br />

Personalabbaus werden v.a. die<br />

produktionstechnische Beratung in tierischer<br />

<strong>und</strong> pflanzlicher Erzeugung aber auch betriebswirtschaftliche<br />

Angebote ausgegliedert. Welcher<br />

aktuelle Stand wurde bisher erreicht?<br />

Tierische Erzeugung: Milchviehfütterung<br />

Produktionstechnische Verb<strong>und</strong>beratung wird in<br />

den Betriebszweigen Milchviehhaltung, Rinder-<br />

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