UTW_SA_2_2017_Print_links
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Sonderausgabe zu<br />
Nr. 2/17<br />
ARBEITSPLATZGESTALTUNG<br />
PRAKTISCHE TOOLS<br />
KENNZEICHNUNGEN<br />
Unfallquelle Bandsäge<br />
Wie Sie das Verletzungsrisiko<br />
für Ihre Mitarbeiter in Holzbetrieben<br />
und Fleischereien<br />
verringern. Seite 3<br />
Smartphones & Tablets<br />
Was die BAuA-Studie zur<br />
Verringerung der physischen<br />
Belastung und Beanspruchung<br />
empfiehlt. Seite 4‒5<br />
Arbeitsunfälle<br />
Welche Punkte Sie beim Aufarbeiten<br />
eines Arbeitsunfalls in<br />
Ihrem Betrieb nicht vergessen<br />
dürfen. Seite 6<br />
FRIEDHELM KRING<br />
friedhelm.kring@mediaforwork.de<br />
Hippokrates<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
hatten Sie auch zum Jahreswechsel<br />
gute Vorsätze gefasst? Mehr Bewegung,<br />
weniger oder gesünder essen usw.?<br />
Ganz neu ist die Erkenntnis nicht, dass<br />
derlei Vorsätze – erfolgreich umgesetzt<br />
– unserer Gesundheit zugutekommen.<br />
Die Aufforderung „Wer stark, gesund<br />
und jung bleiben will, sei mäßig, übe<br />
den Körper, atme reine Luft und heile<br />
sein Weh eher durch Fasten als durch<br />
Medikamente“ deutet in die gleiche<br />
Richtung. Sie wird dem griechischen<br />
Arzt Hippokrates zugeschrieben und ist<br />
damit etwa 2.400 Jahre alt.<br />
Wie konsequent dieser „Vater der Heilkunst“<br />
nach seinen eigenen Ratschlägen<br />
lebte, ist nicht bekannt. Aber um<br />
die Bedeutung von Führung und Vorbild<br />
hat er gewusst, schreibt er doch: „Wohlgetan<br />
ist es, die Gesunden sorgfältig zu<br />
führen, damit sie nicht krank werden.“<br />
Dem ist auch zweieinhalb Jahrtausende<br />
später nichts hinzuzufügen.<br />
Dies sollten Sie zur neuen EMFV<br />
unbedingt wissen<br />
Die am 15. November in Kraft getretene neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten<br />
vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) legt Schutzmaßnahmen fest.<br />
Wichtig sind die Schutzmaßnahmen, die durch das Überschreiten von Grenzwerten nötig<br />
werden.<br />
Die neue Arbeitsschutzverordnung befasst sich mit den Wirkungen statischer und zeitveränderlicher<br />
elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder bis 300 GHz. Diese Felder wirken<br />
direkt auf das menschliche Körpergewebe oder indirekt auf medizinische Implantate.<br />
weiter auf Seite 2<br />
Nutzen Sie jetzt standardisierte Arbeitsverfahren<br />
zum Befüllen von Kanistern<br />
und Fässern<br />
Das Technische Regelwerk wird laufend überarbeitet und aktualisiert. Folgende Änderungen<br />
standen zuletzt bei den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) an.<br />
In der TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />
Inhalative Exposition“ gab es folgende redaktionelle Anpassungen:<br />
n „Bestimmungsgrenze“ ersetzt „Nachweisgrenze“<br />
n „keimzellmutagen“ ersetzt „erbgutverändernd“<br />
n „reproduktionstoxisch“ ersetzt „fruchtbarkeitsgefährdend“<br />
An der Umsetzung der TRGS ändert sich dadurch für Sie nichts.<br />
Mit besten Grüßen Ihr<br />
Friedhelm Kring,<br />
selbstständiger Fachautor<br />
Die TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung<br />
der inhalativen Exposition“ enthält ein Verzeichnis der vom AGS als VSK anerkannten standardisierten<br />
Arbeitsverfahren. Dieses wurde ergänzt um 2 neue Handlungsanleitungen:<br />
n Befüllen von Kanistern, Fässern und IBC mit organischen Flüssigkeiten.<br />
n Tetrachlorethen (P ER) – Exposition von Beschäftigten bei Tätigkeiten in Chemischreinigungen.<br />
Seine besondere Stärke: selbst fachlich<br />
komplizierte Themen in verständlicher<br />
und klarer Sprache aufbereiten.<br />
Die ehemalige TRGS 726 wurde zur TRGS 746 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“. Sie entspricht inhaltlich der<br />
TRBS 3146. Es gibt keine wesentlichen Neuerungen, aber eine klarere Strukturierung. weiter auf Seite 2<br />
WWW.UNTERWEISUNG-PORTAL.DE<br />
Aktuelles Passwort: sicher
DIES SOLLTEN SIE ZUR NEUEN EMFV UNBEDINGT WISSEN<br />
➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
Davor müssen Sie Implantatträger schützen<br />
Bei aktiven medizinischen Geräten und Implantaten besteht die Gefahr,<br />
dass deren Elektronik und damit deren Funktionieren durch elektromagnetische<br />
Felder gestört wird. Dazu gehören z. B.<br />
n Herzschrittmacher, die stetig oder bei Bedarf Impulse erzeugen, welche<br />
die Eigensteuerung des Herzens ersetzen<br />
n Defibrillatoren, welche die Herzaktivität überwachen<br />
n Insulin-Infusionspumpen<br />
n Innenohrimplantate / elektronische Innenohrprothesen / Cochlea-<br />
Implantat<br />
n Magenschrittmacher und Blasenstimulatoren<br />
Dazu kommen weitere Körperhilfsmittel, die nicht dauerhaft getragen,<br />
sondern für Diagnosezwecke vorübergehend eingesetzt werden. Mengenmäßig<br />
den größten Anteil haben Herzschrittmacher. Die Zahl der<br />
operativen Herzschrittmachereingriffe liegt in Deutschland bei mehr<br />
als 100.000 pro Jahr.<br />
Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko kann auch durch passive Implantate<br />
bestehen. Denn sie können die biologischen Wirkungen elektromagnetischer<br />
Felder beeinflussen und verstärken. Insbesondere metallische<br />
Werkstoffe können unter Einfluss von elektromagnetischen Feldern<br />
das umliegende Gewebe erwärmen und schädigen. Maßgeblich<br />
für den Grad der Beeinflussung sind:<br />
n die Stärke eines Feldes,<br />
n seine Modulation, d. h., ob ein Feld kontinuierlich / statisch oder<br />
pulsierend / impulsförmig einwirkt,<br />
n seine Frequenz, d. h., ob im Nieder-, Mittel- oder Hochfrequenzbereich<br />
gearbeitet wird.<br />
Hier bestehen besondere Gefährdungen<br />
Die heute üblichen Implantate sind weitgehend unempfindlich gegen<br />
Einwirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen<br />
Feldern. Unter den normalerweise bei Arbeit und Freizeit bestehenden<br />
Feldeinwirkungen sind keine Funktionsstörungen zu erwarten.<br />
In den folgenden Arbeitssituationen können deutlich stärkere elektrische<br />
und magnetische Felder auftreten als im privaten Umfeld:<br />
n einige Schweißtechniken wie Elektro-Lichtbogenschweißen, Widerstandsschweißen,<br />
Punktschweißen, Hochfrequenzschweißen<br />
n Induktionsanwendungen wie Anlagen zur induktiven Erwärmung oder<br />
Warmumformung, zum induktiven Härten, Schmelzen, Glühen etc.<br />
n elektronische Waren- und Artikelsicherungsanlagen<br />
n Durchgangskontrollen und andere Systeme zur Personenidentifikation<br />
n Sendeeinrichtungen<br />
n Hochspannungsleitungen<br />
n Therapie- oder Diagnostikeinrichtungen<br />
Schutzmaßnahmen nach dem (S)TOP-Gebot<br />
Bei Überschreitung von Grenzwerten oder Auslöseschwellen müssen<br />
Sie Schutzmaßnahmen festlegen. Auch hier gilt das (S)TOP-Gebot.<br />
Wenn es nicht möglich ist, Arbeitsverfahren und -mittel durch solche<br />
mit geringeren EMF-Emissionen zu ersetzen (Substitution), so folgen<br />
n technische (z. B. Abschirmung, Kennzeichnung, Abstand zur Emissionsquelle<br />
erhöhen) vor<br />
n organisatorischen (z. B. Expositionsdauer begrenzen) vor<br />
n personenbezogenen Maßnahmen wie Unterweisungen und<br />
Schutzausrüstung.<br />
ACHTUNG<br />
Sie dürfen Mitarbeitern, die ein aktives Implantat tragen, die<br />
Weiterbeschäftigung nicht pauschal verweigern. Setzen Sie sich hier<br />
mit den möglichen Risiken auseinander. FK<br />
NUTZEN SIE JETZT STANDARDISIERTE ARBEITSVERFAHREN ZUM BEFÜLLEN VON KANISTERN UND FÄSSERN<br />
➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
In der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ kamen neue Einträge oder<br />
Ergänzungen (z. B. um die CAS-Nummern) in der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte<br />
(AGW).<br />
Wenn Sie die folgenden Stoffe in Ihrem Unternehmen verwenden, sollten<br />
Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren:<br />
Neu aufgenommen wurde auch eine Übergangsregelung<br />
n bis 31.10.<strong>2017</strong> für die Bereiche konventioneller Tunnelbau und geschlossene<br />
Arbeitsbereiche Bau<br />
n bis 31.10.2021 für den Bereich Bergbau.<br />
Diese Übergangsfristen sind z. B. für die AGW für Stickstoffmonoxid und<br />
Stickstoffdioxid relevant.<br />
FK<br />
TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“<br />
Monoethanolamin<br />
(2-Aminoethanol)<br />
Dichlortoluole (Dichlormethylbenzol,<br />
Isomerengemisch)<br />
Methacrylsäure<br />
o-Phenylphenol (Biphenyl-2-ol) und das entsprechende<br />
Natriumsalz (Natrium-2-biphenylat)<br />
Methylbromid (Brommethan),<br />
n-Butylamin<br />
Methylal<br />
(Dimethoxymethan)<br />
Methoxyessigsäure<br />
Phosphortrichlorid<br />
iso-Butylamin, sec-Butylamin<br />
und tert-Butylamin<br />
Dimethylsulfoxid, Acrylsäureethylester<br />
(Ethylacrylat)<br />
Mesityloxid<br />
(4-Methylpent-3-en-2-on)<br />
Phosphorylchlorid<br />
Diethylamin<br />
Glycerin,<br />
Hexachlorbuta-1,3-dien<br />
Dipropylenglykol<br />
(Oxydipropanol)<br />
isopropyliertes Triphenylphosphat<br />
(isopropylierter Phosphorsäuretriphenylester)<br />
Butylchlorid (1-Chlorbutan)<br />
Iodocarb (3-Iod-2-<br />
propinylbutylcarbamat)<br />
Pentanole mit allen<br />
8 Isomeren<br />
Stickstoffmonoxid und<br />
Stickstoffdioxid<br />
2
AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />
Unfallgefahren an Bandsägen erfolgreich vorbeugen<br />
Wer einmal an einer Bandsäge gearbeitet hat, wird auf diese Maschine bei der Holzbearbeitung nicht mehr verzichten wollen.<br />
Auch in Fleischereien wird dieser Maschinentyp mit Endlos-Sägeband gern eingesetzt. Doch bei einem Unfall sind die Folgen oft<br />
tragisch, wie in den letzten Wochen wieder mehrere Fälle gezeigt haben.<br />
23.11.2016 im Altenburger Land: Eine 41-jährige Angestellte eines Supermarktes<br />
gerät beim Schneiden von Fleisch mit der linken Hand in eine<br />
Bandsäge. Mit schweren Schnittverletzungen wird sie vom Rettungshubschrauber<br />
in die Klinik geflogen.<br />
1.11.2016 in Schwaben: Ein 64-jähriger Mann ist in seinem Hof mit Holzarbeiten<br />
an einer Bandsäge beschäftigt. Dabei stürzt er und verletzt sich an<br />
der laufenden Säge so schwer, dass er noch an der Unfallstelle stirbt.<br />
Bereits im Februar 2016 war in der Uckermark ein 57-jähriger Mitarbeiter<br />
eines holzverarbeitenden Betriebs bei Arbeiten ums Leben gekommen. Er<br />
war ebenfalls von einer Bandsäge erfasst worden.<br />
Die Gefahrenquelle „Sägeblatt“ entschärfen<br />
Vor Verwendung einer Bandsäge gilt:<br />
n eingerissene Sägeblätter verwenden.<br />
n Die Schutzverkleidung muss stets angebracht sein.<br />
n Der Schutz sollte das Sägeblatt so weit wie möglich (bis auf die Schnittbreite)<br />
verdecken, auch unterhalb des Sägetisches.<br />
n Die Sägeblattführung muss richtig eingestellt sein.<br />
n Vor dem Einschalten ist die Sägeblattspannung zu prüfen.<br />
Besonders gefährlich wird es an einer Bandsäge, wenn sich ein Werkstück<br />
verklemmt. Der Maschinenbediener ist dann intuitiv geneigt, mit Kraft<br />
und Druck vorzugehen. Kommt das Werkstück dann ruckartig frei, geraten<br />
Hände und Finger leicht in den Bereich des Sägeblattes.<br />
Daher gilt für das Arbeiten an der Bandsäge:<br />
n Geeignete Hilfsmittel verwenden wie Anschläge, Schiebestock und andere<br />
Zuführ- und Andrückvorrichtungen, Fingerschutzsteg, Schutzleisten<br />
etc.<br />
n Niemals Finger und Hand in die Schnittlinie bewegen.<br />
n Bei Verschieben eines Werkstücks darauf achten, dass die Sägefuge<br />
nicht zusammengedrückt wird.<br />
n Bei einem verklemmt oder gebrochenen Sägeblatt oder einer anderen<br />
Störung die Säge sofort stillsetzen.<br />
n Stets eng anliegende Kleidung tragen.<br />
n Gehörschutz verwenden.<br />
n Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen; Finger<br />
nicht spreizen.<br />
n Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.<br />
n Schnittschutzhandschuhe tragen.<br />
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen (unter Aufsicht<br />
und nur dann, wenn für Ausbildung nötig) an einer Bandsäge arbeiten.<br />
Auch für alle anderen gilt: „Ich darf eine Bandsäge nur benutzen, wenn ich<br />
dazu unterwiesen worden bin.“<br />
FK<br />
n Eine Maschine blockiert? Klären Sie zu Verhaltensregeln auf, damit sich Ihr Mitarbeiter<br />
in diesem Fall nicht in Gefahr bringt............................................................................<br />
Beleuchtungsmängel bei 4 von<br />
10 Nutzfahrzeugen!<br />
Seit 10 Jahren bieten Meisterbetriebe und speziell ausgerüstete<br />
Werkstätten der Prüforganisationen einen kostenlosen Licht-<br />
Test für Nutzfahrzeuge an. Für 2016 haben der Zentralverband<br />
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und die Deutsche Verkehrswacht<br />
erschreckende Zahlen veröffentlicht.<br />
Beleuchtungsmängel sind kein Kavaliersdelikt. Wer mit defekten<br />
Front- oder Hecklichtern auf der Straße unterwegs ist, gefährdet sich<br />
und andere. Die Bilanz der diesjährigen Licht-Test-Aktion für Nutzfahrzeuge:<br />
41,5 % der getesteten Lkw und Busse wiesen Mängel in Sachen<br />
Beleuchtung auf. Das ist ein deutlicher Anstieg um mehr als 5 Prozentpunkte<br />
gegenüber dem Vorjahr. Achten Sie bei den Fahrzeugen in Ihrem<br />
Betrieb auf die folgenden, am häufigsten festgestellten Mängel:<br />
n zu hoch eingestellte Scheinwerfer, welche den Gegenverkehr<br />
blenden<br />
n zu niedrig eingestellte Frontlichter<br />
n vollständig ausgefallener Scheinwerfer<br />
n Defekte der Heckbeleuchtung wie ausgefallene Bremslichter FK<br />
ACHTUNG<br />
Wichtig zu wissen: Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter<br />
ist für den verkehrstechnischen Zustand eines Fahrzeugs<br />
verantwortlich. Weisen Sie Ihre Berufskraftfahrer auf ihre<br />
Pflicht hin, vor Abfahrt die wichtigsten Fahrzeugfunktionen zu<br />
kontrollieren. Dazu gehört auch die Beleuchtung.<br />
© Jeanette Dietl – Fotolia.com<br />
3
SCHWERPUNKTTHEMA<br />
BAuA-Review: Wie Smartphones und Tablets die Gesundheit<br />
belasten und was Sie in Ihrem Betrieb dagegen tun können<br />
Gesundheitsbeschwerden durch Mobilgeräte: Schmerzende<br />
Daumen, Finger, Schultern und Nacken<br />
In dem Ende November vorgelegten „Review zu physischer Beanspru-<br />
Mobile Kommunikationsgeräte können den Körper stärker belasten, als es uns bewusst ist. Ein neuer Review der Bundesanstalt für<br />
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst den aktuellen Stand der Arbeitsmedizin zur körperlichen Belastung und Beanspruchung<br />
durch Tablet-PCs und Smartphones zusammen. Darin finden sich auch Hinweise, wie Sie diese Belastungen für Ihre Mitarbeiter<br />
verringern können.<br />
chung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices“ haben die BAuA-Autoren<br />
einige Dutzend wissenschaftliche Befunde zu Risiken der körperlichen<br />
Beanspruchung durch Smartphones gesammelt und ausgewertet.<br />
Belegt sind Belastungen und Risiken für den Schulter-Nacken-Bereich,<br />
den oberen Rücken, die Unterarme, Hände und Finger.<br />
n Das Smartphone ist längst zu unserem täglichen Begleiter geworden..................................<br />
© lassedesignen – Fotolia.com<br />
Für die folgenden Beschwerden zeigt sich ein Zusammenhang mit einer<br />
intensiven Nutzung von Mobilgeräten mit Touchscreens:<br />
n Sehnenscheidenentzündungen im Daumen<br />
n Tendinopathien im Daumen, das sind nichtentzündliche Erkrankungen<br />
der Sehnen, meist im Bereich des Handgelenks<br />
n Tendinosis im langen Daumenstrecker, eine degenerative Erkrankung<br />
n myofaziales Schmerzsyndrom = Schmerzen durch Überlastung, insbesondere<br />
im Zeigefingermuskel und Fingerstrecker<br />
n Schmerzen im Bereich des Nackens und des oberen Rückens<br />
Etwa 9 von 10 Menschen in Deutschland bis 64 Jahren nutzen ein Smartphone.<br />
Wie kaum ein anderes technisches Gerät sind die handlichen<br />
Kreuzungen aus Mobiltelefon und Computer in unseren Alltag vorgedrungen.<br />
Auch an immer mehr Arbeitsplätzen werden die „Smart Devices“<br />
eingesetzt. Damit wird das Smartphone oder Tablet zum Arbeitsmittel<br />
und das hat Folgen für Arbeitgeber und Arbeitsschutzverantwortliche:<br />
Die Mobilgeräte müssen<br />
1. sicher sein.<br />
2. für ihren Einsatzzweck geeignet sein.<br />
3. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich ihres sicheren<br />
und gesundheitsgerechten Einsatzes geprüft werden.<br />
4. ggf. in ihrer Verwendung durch geeignete Schutzmaßnahmen begleitet<br />
werden.<br />
Auf Punkt 1, die Sicherheit mobiler Geräte, haben Sie als Arbeitsschützer<br />
kaum Einflussmöglichkeiten. Auch bei den zuletzt immer wieder<br />
diskutierten Brandrisiken durch explodierende Lithium-Ionen-Akkus<br />
können Sie sich nur an den Empfehlungen der Hersteller orientieren<br />
und ggf. Rückrufaktionen nutzen. In diesem Fachbeitrag geht es jedoch<br />
nicht um diese physikalisch-technischen Risiken, sondern um Gesundheitsrisiken.<br />
Wer meint, solche gäbe es nicht und dass die handlichen<br />
Geräte unseren Körper nicht belasten, wird durch eine neue BAuA-Studie<br />
eines Besseren belehrt.<br />
Wann und wodurch die Smartphone-Nutzung zur Belastung wird<br />
Es ist leider kaum möglich, allgemein gültige Richtlinien aufzustellen,<br />
um die genannten Belastungen sicher zu unterbinden. Zu diesem<br />
Schluss kommen auch die Autoren der BAuA-Studie. Denn die individuellen<br />
Unterschiede der Nutzung und damit der möglichen physischen<br />
Belastung sind zu groß: Nicht nur Größe und Gewicht der Geräte unterscheiden<br />
sich, auch die Umgebungsfaktoren wie Beleuchtung sowie<br />
die Art der Nutzung (z. B. im Stehen oder im Sitzen, mit dem Gerät in der<br />
Hand oder auf dem Schoß). Damit wären „Grenzwerte für Nutzungsdauern“<br />
o. Ä. wenig sinnvoll und entsprechende Regelungen nicht zu<br />
erwarten. Gleichwohl gibt die Studie Aufschluss darüber, wo und wodurch<br />
die Gesundheitsgefährdungen bestehen. Machen Sie in Ihren<br />
Unterweisungen auf die folgenden Punkte aufmerksam. Die physische<br />
Belastung steigt,<br />
n wenn wir Smartphones wie Tablets länger verwenden.<br />
n wenn wir Mobilgeräte aufgrund der kleinen Eingabefläche eng halten<br />
müssen, um sie mit beiden Händen greifen zu können.<br />
n wenn sich Bewegungen häufig wiederholen, etwa beim Eintippen<br />
von Text.<br />
n wenn wir bei der Nutzung von Mobilgeräten in eine statische Körperhaltung<br />
verfallen ‒ typisch sind ein gebeugter Nacken, vorgezogene<br />
Schultern und ein vorgebeugter Rumpf.<br />
Die Belastung wird durch folgende Faktoren zusätzlich verstärkt:<br />
n Die Tablets werden aufgrund der kleinen virtuellen Tastatur oft mit<br />
deutlich überstreckten und seitlich gebeugten Handgelenken bedient.<br />
4
SCHWERPUNKTTHEMA<br />
n Je nach Daumenlänge und Bildschirmgröße muss der Daumen<br />
beim Tippen gestreckt oder stark abgeknickt werden.<br />
n Es ist beim Eingeben von Text oder Daten per Touchscreen oft<br />
schwieriger, eine Tipppause einzulegen, weil man jede nicht gezielte<br />
Berührung des Bildschirms vermeiden muss. Die Finger schweben<br />
stattdessen über der Bildschirmtastatur. Damit entfallen die<br />
wichtigen Ruhepausen für die Muskulatur der Handgelenke.<br />
n Nicht nur die Muskulatur von Rücken und Oberkörper erstarrt oft<br />
während des Tippens einer Nachricht, auch der Atem wird kurz und<br />
flach, der ganze Körper angespannter.<br />
n Diese verkrampfte Haltung kann auf Dauer Schmerzen auslösen..........................................<br />
© georgejmclittle – Fotolia.com<br />
Die meisten dieser Vorgänge und physiologischen Veränderungen werden<br />
uns gar nicht bewusst. Und sie wirken sich kurzzeitig auch kaum aus.<br />
Doch bei häufiger und länger anhaltender Benutzung werden sie zum Belastungsfaktor<br />
für Muskulatur, Sehnen und Gelenke. Für Beeinträchtigungen<br />
des visuellen Systems, unserer Augen, gibt die Studie Entwarnung.<br />
Eine große Bedeutung kommt jedoch der Beleuchtung zu. Denn wenn<br />
schlechte oder wechselnde Lichtverhältnisse zu Blendungen und Reflexionen<br />
führen, wirkt sich das auch auf die physische Anspannung der Muskulatur<br />
aus. Wer z. B. versucht, den Bildschirm mit dem eigenen Körper<br />
zu beschatten, gerät dabei oft unmerklich in eine ungünstige Körperhaltung.<br />
Verspannungen, Kopfschmerzen und Müdigkeit sind die Folgen.<br />
In Sachen Licht und Beleuchtung gilt für Mobilgeräte:<br />
n Blendungen stets vermeiden, reflexionsarme Displays mit hohem<br />
Kontrast und in geeigneter Größe bevorzugen, ggf. reflexionsmindernde<br />
Folien anbringen.<br />
n Geräte mit mattem Bildschirm und hellem Hingergrund sind günstiger<br />
als glänzende Bildschirme.<br />
n Smart Devices für den Außen-Einsatz sollten über eine große Helligkeit<br />
verfügen.<br />
n Mobilgeräte nicht ab einer Beleuchtung von mehr als 1.000 Lux einsetzen,<br />
wenn Kontrastverluste, Reflexionen oder Blendungen das<br />
Ablesen und Erkennen erschweren.<br />
So verringern Sie die Belastungen für Ihre Mitarbeiter<br />
Als Arbeits- und Gesundheitsschützer in einem Unternehmen, in dem<br />
Smartphones oder andere mobile Kleingeräte wie Tablets oder Blackberrys<br />
eingesetzt werden, sollten Sie nicht nur um die genannten Risiken<br />
wissen. Diese physischen Belastungen sind auch ein Thema für Mitarbeiterunterweisungen.<br />
Machen Sie – optimalerweise unterstützt durch<br />
Ihren Betriebsarzt – deutlich, auf welche Weise Ihre Mitarbeiter die Belastungen<br />
und Risiken im Umgang mit Mobilgeräten verringern können:<br />
n Mobilgeräte grundsätzlich gezielt und eher kurzzeitig einsetzen,<br />
nicht zur dauerhaften Verwendung vorsehen.<br />
n Wenn viele Daten dargestellt oder viel Text eingegeben werden<br />
muss, eher ein Tablet verwenden.<br />
n Wenn das Gerät viel getragen und gehalten werden muss, ein<br />
Smartphone vorziehen.<br />
n Besser beide Daumen benutzen, als in die häufig gesehene Ein-Daumen-Bedienung<br />
zu verfallen.<br />
n Ablage- oder Aufstellmöglichkeiten zur Entlastung für Arme und Rücken<br />
nutzen.<br />
n Eingabefreundliches Zubehör verwenden, wie z. B. eine externe<br />
Tastatur oder Maus.<br />
n Tablets nach Möglichkeit horizontal statt vertikal benutzen.<br />
n Für unvermeidliche und länger andauernde Lese- oder Eingabetätigkeiten<br />
das Gerät an einen größeren Monitor, TV o. Ä. anschließen<br />
bzw. vernetzen.<br />
n Wenn es unvermeidlich ist, längere Texte einzutippen, beide Hände<br />
benutzen und in mäßigem Tempo tippen.<br />
Die genannten Aspekte gelten gleichermaßen sowohl für die privat mitgebrachten<br />
wie auch die vom Unternehmen bereitgestellten Mobilgeräte.<br />
Für Kommunikationsgeräte gilt die Betriebssicherheitsverordnung<br />
Sie bestimmt, dass ein Arbeitsmittel für „die Art der auszuführenden Arbeiten<br />
geeignet“ sein muss. Smartphones und Tablets sind für viele Aufgaben<br />
sinnvoll, zum Schreiben längerer Texte oder Eingeben größerer<br />
Datenmengen sind sie definitiv aber nicht geeignet, zumindest nicht,<br />
solange dies per Finger- und Daumentipperei auf einem kleinen Touchscreen<br />
geschehen muss. Bei der Nutzung von Spracherkennungssystemen<br />
ist dies neu zu bewerten. Funktioniert eine Spracherkennung zuverlässig<br />
und kann mühsames Eintippen ersetzen, kann dies durchaus<br />
zu einer gesundheitsgerechteren Nutzung von Mobilgeräten beitragen.<br />
FAZIT: Das Smartphone und Co können ebenso wie viele andere mobile<br />
technische Geräte unsere Arbeit erleichtern. Doch wie bei allen anderen<br />
Arbeitsmitteln kann eine falsche oder ungünstige Art der Nutzung körperliche<br />
Beschwerden und Erkrankungen verursachen. Klären Sie Ihre<br />
Mitarbeiter über die Zusammenhänge auf und leiten Sie sie zu einer gesundheitsgerechten<br />
Verwendung ihrer Mobilgeräte am Arbeitsplatz an.<br />
Wer die nachgewiesenen Belastungen durch das Benutzen von Smartphone<br />
und Co nicht ernst nimmt, konterkariert ein jahrelanges Engagement<br />
für ergonomisch hochwertiges Mobiliar und optimal ausgestattete<br />
Bildschirmarbeitsplätze. FK<br />
TIPP<br />
Den kompletten Review zu physischer Beanspruchung bei der<br />
Nutzung von Smart Mobile Devices finden Sie zum Herunterladen auf<br />
www.unterweisung-portal.de<br />
5
PRAXISHILFEN<br />
An diese Punkte müssen Sie nach einem Arbeitsunfall in<br />
Ihrem Betrieb unbedingt denken<br />
In Ihrem Unternehmen ist ein Arbeitsunfall passiert. Ersthelfer und Notarzt waren schnell vor Ort, der Verletzte wurde medizinisch<br />
versorgt und ist bereits beim Durchgangsarzt oder im Krankenhaus. Gut, wenn die Rettungskette in Ihrem Unternehmen einwandfrei<br />
funktioniert. Doch damit ist die Sache für Sie als Arbeits- und Gesundheitsschützer noch nicht vorbei, denn jeder Arbeitsunfall bringt<br />
Nacharbeiten und Folgeaufgaben mit sich.<br />
Je nach Unfallhergang und -schwere ist nach der Versorgung des Verletzten<br />
nicht nur Papierkram zu erledigen, sondern Sie müssen sich auch um<br />
den Unfallort, die Kollegen und das Klären der Unfallursache kümmern.<br />
Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht der<br />
wichtigsten Punkte, die Sie beim Nacharbeiten eines Arbeitsunfalls nicht<br />
vergessen dürfen.<br />
FK<br />
Checkliste: Wurden diese Folgeaufgaben nach einem Unfall erfüllt?<br />
Wurden – sofern nicht andere Anordnungen, etwa der Polizei, dem entgegenstehen – die direkten Unfallfolgen beseitigt, wie z. B.<br />
Scherben, ausgelaufene Flüssigkeiten, heruntergefallene Materialien?<br />
Wurden die vom Unfallopfer benutzten Werkzeuge und anderen Arbeitsmittel, ggf. auch benutzte Schutzausrüstungen,<br />
eingesammelt und verräumt?<br />
Wurde geprüft, ob die Arbeit, z. B. an einer Maschine, wieder aufgenommen werden kann oder ob mit der Freigabe so lange gewartet<br />
werden muss, bis die Unfallursache geklärt ist?<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
Müssen die Angehörigen informiert werden und fühlt sich auch tatsächlich jemand dafür verantwortlich und kümmert sich darum? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Wurde der Unfall ins Verbandbuch eingetragen? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Ist der Eintrag im Verbandbuch vollständig vorgenommen mit Namen des Verletzten, Ort und Zeitpunkt des Unfalls,<br />
Art der Verletzung, Art und Zeitpunkt der durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen, Namen der Ersthelfers und ggf. Zeugen?<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
Ist der Arbeitsunfall meldepflichtig (ab 3 Tage Arbeitsunfähigkeit)? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Wurde ein meldepflichtiger Unfall der Berufsgenossenschaft und der Arbeitsschutzbehörde gemeldet? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Sind die verwendeten Erste-Hilfe-Kästen wieder an ihrem Platz? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Wurden benutzte Erste-Hilfe-Kästen geprüft und ggf. nachgefüllt und, je nach Bedarf, auch gereinigt? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Gibt es Kollegen, die den Unfall miterlebt haben, und werden diesen Personen Möglichkeiten zur psychologischen Unterstützung<br />
angeboten, um traumatischen Symptomen vorzubeugen?<br />
Wenn bei Ausfall des Unfallopfers eine Vertretung gefunden werden muss: Ist die Vertretung ausreichend qualifiziert? Wird sie vor<br />
Arbeitsbeginn unterwiesen? Ist für sie eine geeignete Schutzausrüstung vorhanden?<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
Wird der Unfall betriebsintern untersucht? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Sind an der Unfallanalyse die unmittelbaren Vorgesetzten des Unfallopfers und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beteiligt? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Wird dabei der Arbeitsplatz besichtigt? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Werden die Kollegen zum Unfallhergang befragt, und haben die Beschäftigten die Möglichkeit, sich zum Unfallgeschehen offen zu<br />
äußern?<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
Wird der Betriebsrat bei der Unfalluntersuchung einbezogen? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Wird bei unklarer Unfallursache, bei wiederholten gleichartigen Unfällen oder bei besonders schweren Unfällen die Unterstützung<br />
durch Experten, z. B. des Unfallversicherungsträgers, gesucht?<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
Wird die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in die Hand genommen und anhand der Unfallursache kritisch hinterfragt? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Werden festgestellte Mängel unverzüglich behoben?<br />
Wird ermittelt, ob und welche Schutzmaßnahmen auf welche Art und Weise verschärft oder anderweitig verändert werden müssen? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Wird der Unfall in der nächsten Sicherheitsunterweisung thematisiert?<br />
Geht der Unfall in betriebsinterne Unfallstatistiken ein? ❏ Ja ❏ Nein<br />
6
LESERFRAGEN<br />
„Haushaltsgeräte für Verbraucher im Betrieb nutzen?“<br />
Frage: „In unserem Betrieb steht in einem Nebengebäude eine Waschmaschine, die für bestimmte Reinigungsaufgaben ab und zu benutzt wird. Es<br />
handelt sich um ein ganz normales Haushaltsgerät, keine gewerbliche Waschmaschine wie in einer Wäscherei. Nun meint ein Kollege, dass wir eine<br />
solche Maschine im Betrieb eigentlich gar nicht benutzen dürften, da eine Haushaltswaschmaschine nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen würde.<br />
Hat mein Kollege damit recht?“<br />
Antwort: Ihr Kollege hat insofern recht, als für den häuslichen Gebrauch<br />
bestimmte Haushaltsgeräte, die nicht für die industrielle Anwendung<br />
vorgesehen sind, tatsächlich nicht unter die Maschinenrichtlinie<br />
(2006/42/ EG) fallen, sondern unter die Niederspannungsrichtlinie<br />
(2006/95/ EG).<br />
Andererseits hat Ihr Kollege nicht recht, da auch eine solche Waschmaschine<br />
in bzw. von einem Gewerbebetrieb eingesetzt werden darf,<br />
wenn sie den Sicherheitsanforderungen entspricht und über eine CE-<br />
Kennzeichnung sowie eine Betriebsanleitung verfügt.<br />
Genauso dürften Sie z. B. einen ganz normalen Haushaltsgeschirrspüler<br />
anschaffen, wenn er lediglich für eine Teeküche vorgesehen ist und<br />
nicht für den gewerbsmäßigen Dauerbetrieb in einer Großküche. Nur<br />
weil der Käufer ein Gewerbebetrieb ist, muss er nicht zwangsläufi g ein<br />
„gewerbliches“ Gerät kaufen. Es kommt hier auf den konkreten Einsatzzweck<br />
an. Entscheidend ist, dass<br />
n ein solches Haushaltsgerät so genutzt wird, wie vom Hersteller<br />
vorgesehen,<br />
n die Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden und dass<br />
n die Arbeitsschutzanforderungen wie Gefährdungsbeurteilung und<br />
Prüfpflichten genauso erfüllt werden wie bei einem Profigerät.<br />
Allerdings könnten sich beim Einsatz außerhalb eines Privathaushaltes<br />
die Garantiebedingungen ändern; das müsste dann den Herstellerunterlagen<br />
zu entnehmen sein. Heikel könnte es auch werden,<br />
wenn Sie z. B. Haushaltswaschmaschinen und gewerbliche Waschmaschinen<br />
nebeneinander betreiben und es zu Fehlbedienungen<br />
kommt.<br />
Denn statt mit 230 V laufen die gewerblichen Maschinen oft mit Drehstrom<br />
oder haben zusätzliche Anschlüsse, z. B. für Warmwasser usw.<br />
Hier wären dann sorgsame Anweisungen, wann und wozu welche Maschine<br />
verwendet werden soll, unverzichtbar.<br />
FK<br />
Erfolgreiche Inklusion im Unternehmen:<br />
So lernen Sie von bewährten Praxisbeispielen<br />
Immer wieder tauchen Fragen auf, wie Mitarbeiter mit einer Einschränkung, z. B. nach einem schweren Unfall, wieder an ihrem<br />
Arbeitsplatz integriert werden können. Im REHADAT-Portal „Gute Praxis“ finden Sie dazu hunderte erfolgreiche Beispiele und<br />
Anregungen.<br />
Ob man es Behinderung nennt, eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung,<br />
ob es um die Folgen chronischer Erkrankungen geht oder eines<br />
Unfalls, gibt es unzählige Gründe, warum Mitarbeiter mit Einschränkungen<br />
leben müssen. Etwa 17 Millionen Menschen in Deutschland leben<br />
mit gesundheitlichen Problemen, die ihren Lebensalltag einschränken.<br />
Viele davon sind im erwerbsfähigen Alter. In Betrieben und Unternehmen<br />
weiß man oft noch zu wenig um die Möglichkeiten, für Menschen mit Einschränkungen<br />
Arbeitsplätze zu schaffen oder einen Arbeitsplatz zu erhalten,<br />
auch wenn ein Mitarbeiter dauerhaft erkrankt.<br />
Hier setzt das REHADAT-Portal an. In einer gut sortierten Datenbank lässt<br />
sich von Adipositas bis zu Zwerchfellbruch recherchieren. Die Fülle an<br />
Beispielen erfolgreicher Inklusion ist beeindruckend, z. B. findet man:<br />
n 108 Beispiele „Guter Praxis“ zu Maßnahmen an Arbeitsplätzen für<br />
Mitarbeiter mit Einschränkungen im Hören<br />
n 118 Beispiele zu Maßnahmen für Mitarbeiter mit Gehbehinderung<br />
n 50 Beispiele für eine Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation<br />
für Menschen mit einer Einschränkung im Lesen<br />
Menschen mit einer Einschränkung bzw. Behinderung muss die Teilnahme<br />
an der Arbeitswelt nicht verwehrt bleiben. Mit einer behinderungsgerechten<br />
Arbeitsgestaltung ermöglichen Sie einen Einstieg oder<br />
Verbleib im Beruf. Viele Anregungen dazu und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement<br />
(BEM) in Ihrem Unternehmen finden Sie auf<br />
www.rehadat-gutepraxis.de FK<br />
IMPRESSUM<br />
• Erscheint monatlich bei mediaforwork, einem Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-<br />
Str. 2–4, 53177 Bonn, Telefon: 02 28 / 9 55 499, Fax: 02 28 / 36 96 486, Internet: www.mediaforwork.de, E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de • ISSN 2193-2913 • Vorstand: Helmut Graf,<br />
Guido Ems, Frederik Palm • Erscheinungsweise: 26 x pro Jahr • Heraugeber: Martin Grashoff, Bonn • Chefredakteur: Friedhelm Kring (FK), Allensbach • Redakteur: Jürgen Loga (JL) •<br />
Verlagsleitung: Martin Grashoff, Bonn • Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn • Produktmanagement: Sonja Heynen-Pianka, Bonn • Layout: André Provedel, Aachen • Satz: Design by Salanowski,<br />
Hennef • Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart • Alle Angaben in „UNTERWEISUNG professionell“ wurden mit äusserster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf<br />
der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. • © <strong>2017</strong> by mediaforwork, ein Unternehmensbereich der VNR<br />
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, Bukarest, Johannesburg, London, Madrid, Manchester, Melbourne, Paris, Warschau.<br />
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KURZMELDUNGEN & TRENDS<br />
Sturz beim Firmenlauf ist Arbeitsunfall<br />
Um psychische Belastungen abzubauen, empfehle ich Ihnen, regelmäßig Sport zu treiben, am besten in der Gruppe, mit einem festen<br />
Ziel – sodass Sie dem Stress davonrennen! Doch was passiert, wenn ein Arbeitgeber genau das initiiert und es dann zu einem Unfall<br />
beim Firmenlauf kommt?<br />
Das Sozialgericht Detmold hatte am 19.3.2015 (Az. S 1 U 99/14) geurteilt,<br />
dass trotz des Einspruchs der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall<br />
vorliegen würde. Für den Arbeitgeber interessant ist die folgende Passage<br />
aus dem Urteil: „Der Firmenlauf war auch geeignet, zur Förderung<br />
des Gemeinschaftsgedankens beizutragen. Die Veranstaltung sollte ausdrücklich<br />
der Teambildung und der Unternehmensidentifikation dienen.<br />
Ein sportlicher Wettkampf habe nicht im Vordergrund gestanden.<br />
Schließlich komme es auch nicht darauf an, ob alle Mitarbeiter in der<br />
Lage gewesen wären, an dem Lauf teilzunehmen. Denn in jedem Unternehmen<br />
dürfte es (geh-)behinderte Mitarbeiter geben, die nicht in der<br />
Lage seien, auch nur wenige Meter zu gehen. Jeder Betriebsausflug, bei<br />
dem auch nur ein kleiner Spaziergang zum Programm gehört, stünde<br />
dann nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Außerdem habe die Möglichkeit für interessierte Beschäftigte bestanden,<br />
mit sogenannten Fan-Tickets an der Veranstaltung teilzunehmen,<br />
ohne sich an dem Lauf selbst zu beteiligen.“<br />
Firmenläufe sind also unfallversichert – und auch andere sportliche<br />
Aktivitäten, die den Gemeinschaftsgedanken fördern können, gehören<br />
dazu. Ob im Klettergarten, Cross-Country-Golf, beim Wandern in den<br />
Bergen: Nutzen Sie die Möglichkeit, psychische Belastungen durch gemeinsame<br />
Erlebnisse kostengünstig zu kompensieren!<br />
JL<br />
Worauf Sie beim Hautschutz im Winter auf jeden Fall achten<br />
sollten – Tipps, die weiterhelfen<br />
Im Winter leidet unsere Haut. Kälte und Heizungsluft trocknen sie aus und bei Kälte produzieren die Talgdrüsen weniger Fett. Die<br />
trockene Haut neigt dazu, rau, schuppig und rissig zu werden. Manche Menschen leiden gar unter einem „Winterjucken“. Nun ist<br />
die richtige Hautpflege besonders wichtig.<br />
Mit diesen Tipps helfen Sie Ihren Mitarbeitern, ihre Haut gut durch den<br />
Winter zu bringen:<br />
n Hautcremes mit einem höheren Fettgehalt wählen. „Wasser-in-<br />
ÖL“-Cremes (erkennbar an W/O) sind im Winter günstiger als „Öl-in-<br />
Wasser“-Emulsionen (O/W).<br />
n Pflegemittel verwenden, die feuchtigkeitsbindende Substanzen<br />
enthalten wie Glycerin, Urea (Harnstoff), Tocopherol (Vitamin E).<br />
n Darauf achten, dass Waschlotionen pH-neutral sind.<br />
n Wenn ein langes oder heißes Duschen / Baden der Haut zusätzlich<br />
Feuchtigkeit entzogen hat, anschließend rückfettende Pflegemittel<br />
verwenden.<br />
n Nicht den winterharten Helden spielen wollen, sondern bei Arbeiten<br />
im Freien wärmende Handschuhe anziehen.<br />
n Auch im Winter für ausreichend Bewegung sorgen, um Durchblutung<br />
und Sauerstoffversorgung der Haut zu fördern.<br />
Überprüfen Sie die Hautreinigungs- und -pflegeprodukte in Ihrem Betrieb<br />
auf Eignung für die kalte Jahreszeit.<br />
Aktualisieren Sie Ihre Hautschutzpläne und informieren Sie Ihre Mitarbeiter<br />
darüber, denn damit beugen Sie Erkrankungen und Ausfalltagen<br />
durch Hautprobleme am Arbeitsplatz vor.<br />
FK<br />
Neues zu Gefahrguttransporten in die Schweiz<br />
Sie haben mit Gefahrguttransporten in oder durch die Schweiz etwas zu tun? Dann sollten Sie sich unbedingt mit dem neuen SDR<br />
<strong>2017</strong> genauer beschäftigen. Das SDR ist die Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.<br />
Diese Verordnung entspricht in der Schweiz in etwa unserer GGVSEB und<br />
regelt den Transport gefährlicher Güter. Veröffentlicht wird das Regelwerk<br />
vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie<br />
und Kommunikation (UEVK), die aktuelle Version gilt seit 1.1.<strong>2017</strong>. Die<br />
IHK Schwaben macht in einem Rundschreiben auf Änderungen in 2 Anhängen<br />
des SDR aufmerksam, die für grenzüberschreitende Gefahrgutbeförderungen<br />
relevant sind:<br />
n Anhang 2 „Strassenstrecken mit zusätzlichen Beförderungsbeschränkungen“<br />
n Anhang 3 „Liste gefährlicher Güter, die nur unter besonderen Auflagen<br />
transportiert werden dürfen“.<br />
TIPP<br />
Ausführliche Informationen finden Sie auf https://goo.gl/J5dan0<br />
FK<br />
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