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Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.

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02/18<br />

DIGITALISIERUNG<br />

Welche Faktoren bei Mitarbeitern Stress<br />

und Ängste auslösen und wie Sie darauf<br />

reagieren können. ➜ Seite 2<br />

BETRIEBSRAT<br />

Oft unterschätzt: Auch für Mitglieder des<br />

Betriebsrats sind gesonderte Gefährdungsbeurteilungen<br />

gefragt. ➜ Seite 4<br />

DEPRESSIONEN<br />

Wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die<br />

an Depressionen leiden – 5 wirks<strong>am</strong>e<br />

und zielführende Schritte. ➜ Seite 5<br />

Jürgen Loga<br />

Ihr Experte für die<br />

Umsetzung des psychischen<br />

Arbeitsschutzes<br />

im Betrieb mit jahrelanger<br />

Erfahrung.<br />

Zeit für die Zeitplanung?!<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

das kennen Sie bestimmt aus Ihrem Alltag:<br />

Menschen, die sich in belastenden<br />

Situationen befinden, sind oft nicht bereit,<br />

etwas zu verändern.<br />

„Keine Zeit!“ oder „Geht gerade nicht!“<br />

sind typische Aussagen, die wir zu hören<br />

bekommen. Aber eigentlich ist doch eines<br />

klar: Es geht nicht um die Zeit, sondern<br />

um die Prioritäten.<br />

Wir sollten endlich wieder einsehen,<br />

dass nicht alles Dringende wichtig und<br />

nicht alles Wichtige dringend sein muss.<br />

Wenn wir falsche Prioritäten setzen oder<br />

setzen lassen, erzeugen wir dann nicht<br />

zwangsläufig unnötige Belastungen?<br />

Wobei sich natürlich die Frage stellt,<br />

wann wir uns die Zeit nehmen, endlich<br />

einmal die Prioritäten zu überdenken.<br />

Der Jahresbeginn kann dafür eine passende<br />

Zeit sein. Nehmen Sie sich also<br />

Zeit für die Zeit, d<strong>am</strong>it Sie die Zeit im Griff<br />

haben – und nicht umgekehrt.<br />

Herzlichst Ihr<br />

Jürgen Loga<br />

Neues Urteil: <strong>Psychische</strong> Belastung<br />

als Arbeitsunfall anerkannt<br />

Wenn eine psychische Belastung während<br />

der Arbeit entsteht und daraus<br />

ein Gesundheitsschaden wird, liegt<br />

ein Arbeitsunfall vor. Dieses aktuelle<br />

Urteil des Hessischen Landessozialgerichts<br />

in Darmstadt sollten Sie unbedingt<br />

kennen, und ich zeige Ihnen, wo<br />

es sich auswirkt.<br />

Wann liegt ein Arbeitsunfall vor – und<br />

wann nicht? Immer dann, wenn ein gesundheitlicher<br />

Schaden eintritt, stellt<br />

sich diese Frage. Doch gerade bei psychischen<br />

Gesundheitsschäden ist die<br />

Abgrenzung zwischen privat und beruflich<br />

verursachten Schäden in der Regel<br />

sehr schwierig und auch nicht eindeutig.<br />

Eine Definition hat das Hessische Landessozialgericht<br />

in Darmstadt jetzt in<br />

einem wegweisenden Urteil festgelegt<br />

und begründet.<br />

Der Fall: Stresssituation<br />

<strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

Eine Mitarbeiterin in einem Servicezentrum<br />

der deutschen Bahn erhielt während<br />

ihrer Tätigkeit von der Bahnsteigaufsicht<br />

einen Rucksack, dessen Inhalt<br />

sie im Beisein eines Kollegen dokumentierte.<br />

Später stellten Be<strong>am</strong>te der<br />

Bundespolizei fest, dass Geld, Schmuck<br />

und eine Festplatte aus der Fundsache<br />

fehlten.<br />

Sie nahmen dann die 44-jährige Frau<br />

mit auf das Polizeirevier, wo sie sich<br />

komplett entkleiden und einer Leibesvisitation<br />

unterziehen musste. Dabei<br />

fühlte sie sich ausgeliefert, hilflos und<br />

ohnmächtig. In der Folge löste diese –<br />

aus Sicht der Frau ungerechtfertigte<br />

Maßnahme – bei ihr eine psychische<br />

Erkrankung aus.<br />

Aufgrund des Ausgeliefertseins, der<br />

Hilflosigkeit und Ohnmacht ist durch<br />

diese ungerechtfertigte Maßnahme aus<br />

Sicht der Frau später eine psychische<br />

Erkrankung entstanden.<br />

Die Unfallversicherung lehnte aber eine<br />

Anerkennung als Arbeitsunfall ab und<br />

meinte, es habe sich bei der polizeilichen<br />

Kontrolle um eine private Verrichtung<br />

gehandelt, die den gesetzlichen<br />

Unfallversicherungsschutz unterbrochen<br />

habe.<br />

Das Urteil<br />

Das Gericht in Darmstadt folgte dieser<br />

Begründung nicht und verurteilte<br />

die Versicherung zur Anerkennung der<br />

polizeilichen Maßnahmen als Arbeitsunfall.<br />

Es k<strong>am</strong> dabei zu der folgenden<br />

Begründung.<br />

Das Fehlen von Wertgegenständen<br />

machte die Bahnangestellte verdächtig.<br />

➜ Weiter AuF seite 2<br />

Arbeitshilfen unter www.psychische-gefährdung-portal.de ➔ Passwort: Stress 1


➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

Die Begründung: Mitarbeiterin wurde<br />

„Opfer der Situation“<br />

Es war wohl entscheidend, dass die Arbeitnehmerin nicht<br />

selbst aktiv etwas getan hatte, was zu der späteren psychischen<br />

Belastung geführt hat. Als Sachverständiger möchte<br />

ich dies noch ergänzend erläutern: Da kein aktives Handeln<br />

vorlag, die Frau also quasi „Opfer der Situation“ wurde, ist<br />

die daraus entstehende psychische Erkrankung eine Folge<br />

der beruflichen Situation – und für diese Folge muss die Berufsgenossenschaft<br />

dann natürlich aufkommen.<br />

Doch was bedeutet dieses Urteil allgemein?<br />

Es ist ein wegweisendes Urteil, denn eindeutig legt die<br />

Rechtsprechung d<strong>am</strong>it fest, dass der Arbeitnehmer aktiv<br />

werden muss, d<strong>am</strong>it kein Arbeitsunfall vorliegt. In der Konsequenz<br />

bedeutet dies eine deutliche Klarstellung: Wenn der<br />

Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er selbst nicht durch<br />

sein eigenes Handeln seine psychische Belastung ausgelöst<br />

hat, haftet der Arbeitgeber – im Normalfall der unmittelbare<br />

Vorgesetzte. Dann zahlt auch die Berufsgenossenschaft<br />

die Behandlung. Im Regelfall wird der Verursacher (also die<br />

Führungskraft) dann von der Berufsgenossenschaft in Regress<br />

genommen, also an den Kosten beteiligt.<br />

Das bedeutet für Sie<br />

Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen<br />

bekommt d<strong>am</strong>it eine noch viel größere Rolle im<br />

betrieblichen Arbeitsschutz. Bislang konnten sich viele herausreden<br />

und betonen, dass auch eine private Komponente<br />

dabei eine wesentliche Rolle spielen könnte. Mit diesem Urteil<br />

ist das Argument jetzt vom Tisch. Das Gericht hat nicht<br />

eine genetische Disposition oder eine frühere traumatische<br />

Erfahrung berücksichtigt, sondern eindeutig auf die jeweiligen<br />

Verhältnisse Bezug genommen.<br />

Rechtshinweis<br />

Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken, stellt keine<br />

Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle<br />

rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten<br />

des Einzelfalles berücksichtigt. Aus diesem Artikel kann<br />

auch nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in<br />

anderen Fällen geschlossen werden.<br />

Linktipp<br />

Sie finden das Urteil im Internet unter der Kennung „Hessisches<br />

Landessozialgericht“.<br />

Urteil vom 17.10.2017, Az. L 3 U 70/14.<br />

■<br />

BKK-Studie zeigt, warum Digitalisierung Stress<br />

auslösen kann und welche Maßnahmen helfen<br />

Wenn 38 % aller Arbeitnehmer Angst haben, durch die<br />

Digitalisierung den Job zu verlieren, dann merkt man<br />

schnell, dass Emotionen bei dem Thema eine große Rolle<br />

spielen. Dabei findet die Digitalisierung schon jetzt an<br />

vielen Arbeitsplätzen statt, ohne dass es den Beteiligten<br />

oft bewusst wird. Wo aber löst die Digitalisierung den wenigsten<br />

Stress aus? Ich habe für Sie die Studie ausgewertet<br />

und möchte Ihnen zeigen, welche Konsequenzen sich<br />

daraus ergeben.<br />

erhöhte Belastung, während etwa bei Gartenarbeitern nur zu<br />

19 % solche Tendenzen zu verzeichnen sind. Im Schnitt befürchten<br />

übrigens 26 % aller Mitarbeiter grundsätzlich einen<br />

erhöhten Aufwand durch die Digitalisierung.<br />

„Digitalisierung“ bedeutet zuerst einmal, dass wesentliche<br />

Abläufe <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> „digital“ stattfinden, also beispielsweise<br />

kein Papier-Archiv vorhanden ist, sondern alle<br />

Informationen als Dateien auf Datenträgern gespeichert<br />

werden. Sie merken schon: Die Digitalisierung betrifft vor<br />

allem Arbeitsplätze, an denen Informationen erzeugt, bearbeitet,<br />

ausgewertet oder gespeichert werden. Der Pfleger<br />

dürfte also davon weniger betroffen sein als ein Sachbearbeiter.<br />

Die Studie zeigt auch deutlich auf, dass Mitarbeiter, die an<br />

einem Schreibtisch arbeiten, deutlich kritischer gegenüber<br />

der Digitalisierung eingestellt sind. Beispielsweise befürchten<br />

Mitarbeiter der IT-Dienstleistungsberufe zu 32,6 % eine<br />

Die Digitalisierung kann Arbeitserleichterung und psychische<br />

Belastung zugleich hervorrufen.<br />

2<br />

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Digitalisierung: Vor diesen Einflüssen haben Mitarbeiter Angst<br />

Wenn bei Ihnen die Digitalisierung von Arbeitsplätzen ansteht, müssen Ihre<br />

Führungskräfte die folgende Checkliste berücksichtigen:<br />

<strong>Nr</strong>. To-do Beispiel<br />

1.<br />

<strong>2.</strong><br />

Überlastung durch paralleles<br />

Arbeiten schon bei der Planung<br />

vermeiden<br />

Schnellere Erledigung nicht<br />

erzwingen<br />

Das gleichzeitige Arbeiten in verschiedenen Progr<strong>am</strong>men vermeiden, indem<br />

von Anfang an klare Prioritäten gesetzt und zeitliche Abläufe festgelegt<br />

werden. E-Mails werden also nicht ununterbrochen abgerufen, sondern nur zu<br />

bestimmten Zeiten.<br />

Die Arbeitsabläufe dürfen nicht um jeden Preis zeitlich enger gefasst werden –<br />

viel besser ist es, den gewonnenen zeitlichen Freiraum für eine Qualitätskontrolle<br />

zu nutzen.<br />

3. Überforderung vermeiden<br />

Die Menge der zu verarbeitenden Daten muss klar eingeschätzt und festgelegt<br />

werden. Dies darf nicht willkürlich „von oben herab“ geschehen.<br />

4.<br />

Automatische Überwachungseffekte<br />

besprechen und erörtern<br />

Durch die Digitalisierung werden oft automatisch Zeit und Menge messbar und<br />

erfasst. Dies muss transparent dem Arbeitnehmer aufgezeigt werden.<br />

5.<br />

Planung und Struktur der<br />

Aufgaben neu festlegen und<br />

kontrollieren<br />

Die Digitalisierung der Arbeitsplätze ist auch die ideale Gelegenheit und optimale<br />

Chance, „alte Zöpfe abzuschneiden“ und bessere Strukturen festzulegen. Es darf<br />

nicht das alte Prinzip auf das neue System eins zu eins übertragen werden.<br />

Das bedeutet für Sie: Die geplante und später realisierte Digitalisierung<br />

bedeutet naturgemäß die zentrale Veränderung<br />

an dem betreffenden <strong>Arbeitsplatz</strong>.<br />

Dieser Prozess kann nur mithilfe Ihrer Sicherheitsfachkraft<br />

vorangetrieben werden, denn eine psychische Gefährdungsbeurteilung<br />

ist danach in jedem Fall unvermeidlich. Ideal ist<br />

es, wenn Sie davor und danach eine Mitarbeiterbefragung<br />

durchführen, um die relevanten Themen und Probleme im<br />

Blick zu behalten. Vergessen Sie dabei nicht:<br />

Das Ziel der Digitalisierung ist nicht die Einführung einer<br />

modernen Technik, sondern die Verbesserung der Abläufe<br />

und des Ergebnisses.<br />

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3


<strong>Psychische</strong> Gefährdungsbeurteilung für<br />

Betriebsratsmitglieder – achten Sie auf 3 Punkte!<br />

Auf jeden Fall müssen alle Arbeitsplätze auf eine mögliche<br />

psychische Belastung hin beurteilt werden. Davon sind<br />

auch die Betriebsräte nicht ausgeschlossen, doch das ist<br />

natürlich auch ein heikles Thema. Wie geht man dabei vor<br />

und worauf sollten Sie achten? Die 3 wichtigsten Punkte<br />

finden Sie in diesem Beitrag.<br />

Die psychische Gefährdungsbeurteilung verlangt die Analyse<br />

der vorliegenden Verhältnisse, um diese bei Bedarf anzupassen.<br />

Daher haben die Aufsichtsbehörden als „Gemeins<strong>am</strong>e<br />

Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ konkrete Vorgehensweisen<br />

zus<strong>am</strong>mengestellt, die unterstützend wirken und inhaltlich<br />

natürlich auch bei der Gefährdungsbeurteilung für<br />

Betriebsräte umgesetzt werden sollen. Die Frage ist dabei<br />

aber, wie der Arbeitgeber darin eingebunden wird. Denn das<br />

Wissen um psychisch belastende Verhältnisse kann für den<br />

Arbeitgeber auch einen Verhandlungsvorteil bedeuten, das<br />

heißt, auf interne Strategien und Entwicklungen hinweisen,<br />

die vertraulich bleiben sollen. Ich selbst kenne das Thema<br />

nur zu gut und rat deshalb aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung<br />

zu den folgenden Punkten:<br />

1. Die Aufsichtsbehörden erlauben eine Auswertung von<br />

Personal- und BGM-Kennzahlen. Sind diese „auffällig“,<br />

kann dies schon auf eine psychische Belastung hinweisen.<br />

Der Betriebsrat ist aber aufgrund des Urteils des<br />

LAG H<strong>am</strong>m (Az. 7 TaBV 74/13) von der Zeiterfassung ausgenommen.<br />

Mein Hinweis: Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />

können Kennzahlen der Betriebsräte nicht ausgewertet<br />

werden.<br />

<strong>2.</strong> Weitere Werkzeuge sind die Mitarbeiterbefragung und<br />

danach zu erörternde Maßnahmen. Obwohl die Mitarbeiterbefragung<br />

nur nach den Verhältnissen fragt, ist dennoch<br />

eine Vertraulichkeit zu gewährleisten. Daher sollte<br />

die Befragung nicht durch Sicherheitsfachkräfte (Sifa)<br />

realisiert werden, die beim Arbeitgeber angestellt sind,<br />

sondern durch externe zusätzliche Sifas, die dann auch<br />

den Workshop durchführen und Vorschläge zur Verbesserung<br />

der Verhältnisse erarbeiten können.<br />

Mein Hinweis: Oft bietet es sich an, dass der Betriebsrat<br />

selbst an einem externen Seminar bzw. einen Workshop<br />

zum Thema „Mitarbeiterbefragung“ teilnimmt und dabei<br />

lernt, die entsprechenden Werkzeuge selbst oder über<br />

einen externen Experten einzusetzen.<br />

3. Räumliche und technische Verhältnisse können auch in<br />

einem Betriebsratsbüro psychische Belastungen hervorrufen.<br />

Wenn dies durch den Workshop (siehe Punkt 2)<br />

ersichtlich wird, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen.<br />

Mein Hinweis: Sollte es hier zu Streitigkeiten kommen,<br />

bietet es sich an, dass eine interne und eine externe Sifa<br />

genau diese Themen untereinander abgleichen und so zu<br />

einer Lösung kommen.<br />

Natürlich ist eine kooperative Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen<br />

dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung auch hier<br />

in beiderseitigem Interesse. Bestehen psychisch belastende<br />

Verhältnisse, werden Entscheidungen falsch oder nur verzögert<br />

getroffen, was nicht im Sinne aller Beteiligten sein kann.<br />

Das bedeutet für Sie: Binden Sie den Betriebsrat von Anfang<br />

an in die Entscheidungsprozesse ein und bieten Sie ihm<br />

an, für das eigene Gremium ebenfalls psychisch belastende<br />

Verhältnisse zu ermitteln. So wird Vertrauen von Anfang an<br />

geschaffen und es können später etwaige Missverständnisse<br />

ausgeräumt werden.<br />

■<br />

4<br />

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Umgang mit Depressionen <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>:<br />

5 Schritte zur Vorbeugung<br />

Die Krankenkassen sprechen von einer „Volkskrankheit“, die Rentenversicherung sieht darin einen wesentlichen Grund zur<br />

Frühverrentung: Die Depression gehört mittlerweile leider fest zu unserem Alltag. Diese ernste psychische Störung wirkt<br />

sich aber gerade <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> sehr gravierend aus: Vermeidbare Unfälle, mangelnde Qualität und hohe Unzuverlässigkeit<br />

sind nahezu immer die Folge. Als Arbeitgeber sollten Sie daher unbedingt dafür sorgen, dass die Verhältnisse nicht<br />

unnötig eine Depression unterstützen bzw. fördern. Das kann schon mit 5 einfachen Schritten zur Vorbeugung gelingen.<br />

Psychosoziale<br />

Aspekte<br />

Neurobiologische<br />

Aspekte<br />

Erhöhte Anfälligkeit<br />

z. B. durch frühe<br />

traumatische Erlebnisse<br />

z. B. genetische Faktoren<br />

(Vererbung)<br />

Auslöser<br />

z. B. Verlusterlebnisse,<br />

chronische Überlastung,<br />

Urlaubsantritt<br />

z. B. Veränderungen auf der<br />

Stresshormonachse<br />

Depressiver Zustand<br />

z. B. Freudlosigkeit,<br />

Hoffnungslosigkeit<br />

z. B. Ungleichgewicht der<br />

Botenstoffe in bestimmten<br />

Hirnregionen<br />

Therapie Psychotherapie Medik<strong>am</strong>entöse Therapie<br />

Nahezu jeder Arbeitnehmer erlebt im Laufe eines Jahres<br />

depressive Verstimmungen oder Episoden. Ob der Tod eines<br />

nahen Angehörigen, eine Krankheit, ein Konflikt – Anlässe<br />

dazu gibt es genug. Es sind aber immer auch mehrere Faktoren<br />

daran beteiligt:<br />

• entweder psychosoziale Aspekte<br />

(Trauer, Streit, Überlastung etc.)<br />

oder<br />

• körperliche Aspekte: genetische Faktoren,<br />

Medik<strong>am</strong>ente, Sucht etc.<br />

Für Arbeitgeber spielt dabei auch eine Rolle, dass das Verhalten<br />

von Führungskräften Verhältnisse für die Arbeitnehmer<br />

schaffen kann, die ebenfalls zu einer Depression führen<br />

können. Deshalb hier nun die 5 Schritte zur Prävention:<br />

Schritt 1: Schulen Sie Ihre Führungskräfte<br />

Denn nur wenn sie in der Lage sind, eine Laune von einer<br />

Depression zu unterscheiden, können sie geeignete Maßnahmen<br />

einleiten. Sehr hilfreich sind hier auch die Informationen<br />

und Schulungsmaterialien der Deutschen Depressionshilfe<br />

(www.deutsche-depressionshilfe.de). Sie können hier beispielsweise<br />

eine DVD erwerben und sie den Führungskräften<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Mein Tipp für Sie: Binden Sie das Thema unbedingt in<br />

Ihre laufenden Führungskräfte-Schulungen mit ein.<br />

Schritt 2: Informieren Sie die Mitarbeiter<br />

Ein Schutz vor einer Depression erfordert auch immer ein<br />

aktives Handeln und Tun. Deshalb macht es Sinn, wenn Ihre<br />

Mitarbeiter z. B. bei einem Gesundheitstag auch dieses Thema<br />

kennen lernen und erfahren, wie sie sich selbst helfen<br />

können bzw. wo sie Unterstützung finden.<br />

BGM-Tipp: Bei dem nächsten Gesundheitstag kann ein<br />

Experte der Krankenkasse zu diesem Thema sicher einen<br />

kompetenten Vortrag halten.<br />

Schritt 3: Überprüfen Sie die Verhältnisse<br />

nach ISO 10075<br />

Es gibt eine ISO-Norm, die ISO 10075, die ganz konkret auf<br />

das Thema „psychische Belastung“ und daraus resultierend<br />

➜ Weiter AuF seite 6<br />

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5


➜ Fortsetzung von Seite 5<br />

auf die psychische Beanspruchung fokussiert. Dort werden<br />

die Schwerpunkte „psychische Ermüdung“ und „psychische<br />

Erschöpfung“ betrachtet und ausgewertet. Für Sie bedeutet<br />

dies, dass Sie bei jedem <strong>Arbeitsplatz</strong>typ fragen sollten:<br />

• Welche Verhältnisse führen dazu, dass der Arbeitnehmer<br />

resigniert, innerlich kündigt, frustriert und zynisch wird?<br />

Das könnten z. B. eine mangelnde Anerkennung, kein<br />

vorhandenes Vorschlagswesen, fehlende Kommunikation<br />

etc. sein.<br />

• Welche Verhältnisse führen dazu, dass der Arbeitnehmer<br />

überfordert, überlastet oder erschöpft ist? Das könnten<br />

beispielsweise falsche Einstellungsvoraussetzungen, falsche<br />

Abläufe oder unrealistische Vorgaben sein.<br />

Mein Tipp für Sie: Die Überprüfung ist Teil Ihrer psychischen<br />

Gefährdungsbeurteilung. Sprechen Sie also Ihre Sicherheitsfachkraft<br />

darauf an, dass nur Verfahren angewandt<br />

werden, die eben diese ISO-Norm erfüllen.<br />

Schritt 4: Beobachten Sie ständig die<br />

Personal- und BGM-Kennzahlen<br />

Ihre Krankenkasse wird Ihnen regelmäßig Material zur Verfügung<br />

stellen, das Ihnen zeigt, ob es grundsätzlich depressive<br />

Tendenzen im Unternehmen gibt. Vor allem das gesetzlich<br />

vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement<br />

zeigt sehr deutlich auf, ob Depressionen zunehmen.<br />

Auch eine Überlastungsanzeige oder ein anderer schriftlicher<br />

Hinweis ist ein Indikator dafür, dass sich eine Depression<br />

entwickelt.<br />

Sollten Sie einen Suchtberater in Ihrem Unternehmen ausgebildet<br />

haben, kann auch er eventuell eine beginnende<br />

Depression erkennen, da diese oft mit zunehmender Sucht<br />

einhergeht.<br />

Schritt 5: Schulen Sie Ihre Fach-Experten<br />

Es gibt mittlerweile auch Schulungen für Sicherheitsfachkräfte,<br />

Betriebsräte und engagierte Mitarbeiter, die sich genau<br />

dieses Themas annehmen. Sorgen Sie dafür, dass auch<br />

hier das Wissen präsent ist, und achten Sie darauf, dass es<br />

regelmäßig aktualisiert wird.<br />

Mein Tipp für Sie: Hilfreich ist es auch, wenn Mitarbeiter<br />

lernen, Depressionen im privaten Umfeld zu erkennen, denn<br />

so werden Folgebelastungen vermieden. Auch dazu werden<br />

immer wieder Schulungen der Krankenkassen angeboten.<br />

Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, rufen Sie die Internetseite<br />

www.BGF-Koordinierungsstelle.de auf. Hier wird Ihnen<br />

sofort ein Ansprechpartner der Krankenkasse angegeben.<br />

Diese 5 Schritte kosten wenig und bringen viel. Zögern Sie<br />

deshalb nicht und machen Sie daraus ein Jahresprojekt. Sorgen<br />

Sie dafür, dass durch diese Prävention schon vorab Depressionen<br />

vermeiden werden.<br />

■<br />

6<br />

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Quick-Check: Depression beim Chef erkennen<br />

Ausgerechnet Führungskräfte, die als Multiplikator viel<br />

erreichen, aber auch viel zunichtemachen können, sind für<br />

Depressionen besonders empfänglich. Die Studie an der<br />

Universität Heidelberg hat offengelegt, dass 13 % der Chefs,<br />

aber nur 2 % der Mitarbeiter depressive Tendenzen aufweisen.<br />

Doch woran erkennt man, dass hier etwas schiefgeht?<br />

Es sind vor allem 10 Merkmale, die Ihnen zeigen, ob bei<br />

einer Führungskraft ein Anfangsverdacht besteht.<br />

Denn letztendlich ist es ja das Verhaltensmuster der Führungskraft,<br />

an dem ein Trend erkennbar ist. Die folgenden<br />

10 Fragen sollten Sie sich daher stellen, wenn Ihr Bauchgefühl<br />

meint, dass eine ständige Niedergeschlagenheit vorhanden<br />

ist.<br />

Kreuzen Sie dazu die Antwort an, wenn Sie mit „Ja“ antworten.<br />

Dann sollte auch der dahinterliegende Wert aufsummiert<br />

werden. Prüfen Sie selbst und berücksichtigen Sie<br />

dazu mindestens die letzten 4 Wochen:<br />

<br />

<br />

<br />

Wirkt er gedrückt oder niedergeschlagen?<br />

Wert: 4<br />

Ist er noch begeistert von Themen oder Projekten?<br />

Wert: –5<br />

Sieht er müde oder erschöpft aus?<br />

Leidet er unter Schlafproblemen?<br />

Wert: 6<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beobachten Sie einen Gewichtsverlust von<br />

mehr als 25 %?<br />

Wert: 6<br />

Ist er vermehrt reizbar, cholerisch, ungerecht?<br />

Wert: 6<br />

Ist er noch genauso zuverlässig wie früher?<br />

Wert: –5<br />

Beobachten Sie Tabletten- oder Alkoholkonsum?<br />

Wert: 7<br />

Wenn die Summe der angekreuzten Felder den Wert „10“<br />

erreicht oder übersteigt, sollten Sie unbedingt ein Gespräch<br />

mit dem Betroffenen führen. Suizidgedanken sind immer<br />

behandlungsbedürftig – hier ist der Betriebsarzt sofort<br />

einzuschalten! Als Verantwortlicher für den Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutz stehen Sie oft mit Führungskräften in<br />

Kontakt. Ihre Wachs<strong>am</strong>keit ist daher gefragt. Auch wenn es<br />

eine größere Überwindung kostet, führende Angestellte auf<br />

Auffälligkeiten und Fehlverhalten hinzuweisen, können Sie<br />

ihnen letztendlich den ersten Schritt zur Selbsterkenntnis<br />

ermöglichen. Fällt eine Führungskraft aufgrund psychischer<br />

Belastungen nämlich aus, ist Ihr Arbeitgeber mit großen Herausforderungen<br />

konfrontiert.<br />

<br />

Beobachten Sie Vergesslichkeit,<br />

Konzentrationsmängel etc.?<br />

Wert: 5<br />

Sucht er Kontakt zu anderen<br />

Menschen, nimmt gemeins<strong>am</strong><br />

die Mahlzeit ein?<br />

Wert: –4<br />

Hat er schon Suizid-Gedanken<br />

geäußert?<br />

Wert: 10<br />

Auch unsoziales Verhalten in stressigen Situationen kann auf<br />

eine psychische Belastung hinweisen.<br />

Impressum<br />

„<strong>Psychische</strong> <strong>Gefährdungen</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“ erscheint bei mediaforwork, ein Unternehmensbereich<br />

der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG · Theodor-Heuss-Str. 2–4, 53095 Bonn · Telefon:<br />

02 28 / 95 50 120 · Fax: 02 28 / 36 96 486 · Internet: www.mediaforwork.de · www.psychischegefährdung-portal.de<br />

– E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de · Vorstand: Richard Rentrop<br />

· ISSN: 2509-6044 · Erscheinungsweise: 18-mal jährlich · Heraus geber: Martin Grashoff, Bonn<br />

· Chefredakteur: Jürgen Loga, Löwenstein · Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn · Produktmanagement:<br />

Sonja Heynen-Pianka, Bonn · Layout und Satz: Schmelzer Medien GmbH, Siegen ·<br />

Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart · Bildquellen von Fotolia.com: S. 1 pyansetia2008,<br />

S. 2 foxyburrow, S. 4 Viacheslav Iakobchuk, S. 7 Ivelin Radkov, zinkevych · Alle Angaben<br />

in „<strong>Psychische</strong> <strong>Gefährdungen</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“ wurden mit äußerster Sorgfalt<br />

ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter<br />

Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht<br />

übernommen werden. © 2018 by mediaforwork, ein Unternehmensbereich<br />

der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Manchester, Bonn, Bukarest,<br />

Manchester, Melbourne, Warschau.<br />

Mein Tipp für Sie: Im Rahmen der Fürsorgepflicht müssen<br />

Sie als Arbeitgeber sofort handeln, wenn solche Anzeichen<br />

auftreten – und da kennt der persönliche Mitarbeiter<br />

(Assistent, Sekretär/-in etc.) seinen Chef <strong>am</strong> besten.<br />

Es geht nicht darum, dass die Führungskraft sich outet.<br />

Viel wichtiger ist es, dass bei einer vermuteten Depression<br />

eine Bewegung entsteht und ein Psychotherapeut aufgesucht<br />

wird. Deshalb reicht es aus, wenn der persönliche<br />

Mitarbeiter mit seinem Chef diese Liste bespricht und so<br />

eine Handlung initiieren kann.<br />

■<br />

www.psychische-gefährdung-portal.de<br />

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5 Tops der Mitbestimmung bei der<br />

psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />

Der Arbeitsschutz ist natürlich in vielen Punkten seitens der<br />

Arbeitnehmervertretung mitbestimmungspflichtig. Aber es<br />

sind viele Punkte, auf die man achten muss – und man verliert<br />

dabei schnell den Überblick. Ich habe Ihnen daher im<br />

Folgenden die 5 Tops der Mitbestimmung einmal aufgelistet,<br />

auf die Sie bei der psychischen Gefährdungs beurteilung<br />

unbedingt achten sollten.<br />

Mitbestimmungspflichtig sind folgende<br />

Abläufe/Entscheidungen:<br />

1. Die Organisation des Arbeitsschutzes und die Übertragung<br />

von dessen Aufgaben an bestimmte Arbeitnehmer<br />

(LAG H<strong>am</strong>burg, Beschluss vom 11.9.2012, Az. 1 TaBV 5/12)<br />

<strong>2.</strong> Die konkreten Aufgaben des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft<br />

(DGUV-Vorschrift 2)<br />

3. Die Festlegung der betrieblichen Ausgestaltung der Vorschriften<br />

des Gesundheitsschutzes<br />

4. Die Mitarbeiterbefragung<br />

5. Fallweise: Festlegung von Maßnahmen, die sich aufgrund<br />

einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ergeben<br />

Das bedeutet für Sie: Es bietet sich an, eine Betriebsvereinbarung<br />

zu schließen, in der die genannten Punkte klar<br />

definiert und konkret beschrieben werden. Sie finden Beispiele<br />

dazu bei der Hans-Böckler-Stifung unter dem folgenden<br />

Link: https://www.boeckler.de/594.htm#bvdoku32574■<br />

BGF: Welche Coaching-Ansätze gehören zum<br />

psychischen Arbeitsschutz?<br />

Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet nicht nur Betriebssport oder Yoga-Kurse. Auch ein betriebliches Coaching kann<br />

dazugezählt werden. Doch die Zahl der Anbieter ist groß und es entsteht daher eine große Unsicherheit darüber, welches<br />

Angebot überhaupt sinnvoll sein könnte. In diesem Fall möchte ich Sie noch auf ein wichtiges rechtliches Risiko hinweisen.<br />

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Themenvorschau<br />

Best Practice:<br />

<strong>Psychische</strong> Gefährdungsbeurteilungen<br />

bei Filialbetrieben<br />

Neues Konzept:<br />

Wie kleinere Unternehmen Stress-<br />

Prävention leichter umsetzen können<br />

Praxis-Tipps:<br />

3 Ansätze, wo die EU Sie kostenlos<br />

beim psychischen Arbeitsschutz unterstützt<br />

Unterscheiden Sie immer zwischen Business und private Coaching: Während<br />

das Business Coaching dazu führen soll, Ablauf- und Entscheidungsprobleme<br />

im beruflichen Alltag zu erkennen und/oder zu korrigieren bzw. zu vermeiden,<br />

ist das private Coaching auf das persönliche Verhaltensmuster des Kunden<br />

ausgerichtet. Warum das so wichtig ist? Weil Business Coaching Teil des<br />

psychischen Arbeitsschutzes im Unternehmen ist, während private Coaching<br />

eine individuelle Beratung darstellt, die vom Arbeitnehmer versteuert werden<br />

muss, auch wenn der Arbeitgeber diese Maßnahme bezahlt hat (siehe Urteil,<br />

Az. 5 K 30/07). Hier droht also eine echte Zahlungsfalle!<br />

Der Unterschied wird durch der Auftrag deutlich: Wenn es um die Gestaltung<br />

von Verhältnissen geht, wenn Verfahren angepasst oder optimiert werden sollen,<br />

wenn Strukturen betroffen sind, kann dieses Coaching im Rahmen Ihrer<br />

psychischen Gefährdungsbeurteilung auch als Maßnahme anerkannt werden.<br />

Geht es aber um „Zeitmanagement“, „Stressbewältigung bzw. Resilienz“<br />

oder „Gedankenblockaden“, sollte der Mitarbeiter selbst das Coaching bezahlen<br />

und kann es später in der Einkommensteuererklärung absetzen.<br />

Download-Hinweis: Sie finden 2 typische Musterverträge für Business<br />

und private Coaching in unserem Archiv.<br />

BGM-Tipp: Ein multimodaler Stress-Managementkurs der Krankenkasse<br />

kann ein Coaching oft ersetzen. Sie finden dazu passende Angebote – die gemäß<br />

dem Präventionsgesetz auch von den Krankenkassen bezahlt werden<br />

müssen – in der Kurs-Datenbank der Krankenkassen, bei denen Ihre Mitarbeiter<br />

versichert sind.<br />

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