Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.
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02/18<br />
DIGITALISIERUNG<br />
Welche Faktoren bei Mitarbeitern Stress<br />
und Ängste auslösen und wie Sie darauf<br />
reagieren können. ➜ Seite 2<br />
BETRIEBSRAT<br />
Oft unterschätzt: Auch für Mitglieder des<br />
Betriebsrats sind gesonderte Gefährdungsbeurteilungen<br />
gefragt. ➜ Seite 4<br />
DEPRESSIONEN<br />
Wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die<br />
an Depressionen leiden – 5 wirks<strong>am</strong>e<br />
und zielführende Schritte. ➜ Seite 5<br />
Jürgen Loga<br />
Ihr Experte für die<br />
Umsetzung des psychischen<br />
Arbeitsschutzes<br />
im Betrieb mit jahrelanger<br />
Erfahrung.<br />
Zeit für die Zeitplanung?!<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
das kennen Sie bestimmt aus Ihrem Alltag:<br />
Menschen, die sich in belastenden<br />
Situationen befinden, sind oft nicht bereit,<br />
etwas zu verändern.<br />
„Keine Zeit!“ oder „Geht gerade nicht!“<br />
sind typische Aussagen, die wir zu hören<br />
bekommen. Aber eigentlich ist doch eines<br />
klar: Es geht nicht um die Zeit, sondern<br />
um die Prioritäten.<br />
Wir sollten endlich wieder einsehen,<br />
dass nicht alles Dringende wichtig und<br />
nicht alles Wichtige dringend sein muss.<br />
Wenn wir falsche Prioritäten setzen oder<br />
setzen lassen, erzeugen wir dann nicht<br />
zwangsläufig unnötige Belastungen?<br />
Wobei sich natürlich die Frage stellt,<br />
wann wir uns die Zeit nehmen, endlich<br />
einmal die Prioritäten zu überdenken.<br />
Der Jahresbeginn kann dafür eine passende<br />
Zeit sein. Nehmen Sie sich also<br />
Zeit für die Zeit, d<strong>am</strong>it Sie die Zeit im Griff<br />
haben – und nicht umgekehrt.<br />
Herzlichst Ihr<br />
Jürgen Loga<br />
Neues Urteil: <strong>Psychische</strong> Belastung<br />
als Arbeitsunfall anerkannt<br />
Wenn eine psychische Belastung während<br />
der Arbeit entsteht und daraus<br />
ein Gesundheitsschaden wird, liegt<br />
ein Arbeitsunfall vor. Dieses aktuelle<br />
Urteil des Hessischen Landessozialgerichts<br />
in Darmstadt sollten Sie unbedingt<br />
kennen, und ich zeige Ihnen, wo<br />
es sich auswirkt.<br />
Wann liegt ein Arbeitsunfall vor – und<br />
wann nicht? Immer dann, wenn ein gesundheitlicher<br />
Schaden eintritt, stellt<br />
sich diese Frage. Doch gerade bei psychischen<br />
Gesundheitsschäden ist die<br />
Abgrenzung zwischen privat und beruflich<br />
verursachten Schäden in der Regel<br />
sehr schwierig und auch nicht eindeutig.<br />
Eine Definition hat das Hessische Landessozialgericht<br />
in Darmstadt jetzt in<br />
einem wegweisenden Urteil festgelegt<br />
und begründet.<br />
Der Fall: Stresssituation<br />
<strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />
Eine Mitarbeiterin in einem Servicezentrum<br />
der deutschen Bahn erhielt während<br />
ihrer Tätigkeit von der Bahnsteigaufsicht<br />
einen Rucksack, dessen Inhalt<br />
sie im Beisein eines Kollegen dokumentierte.<br />
Später stellten Be<strong>am</strong>te der<br />
Bundespolizei fest, dass Geld, Schmuck<br />
und eine Festplatte aus der Fundsache<br />
fehlten.<br />
Sie nahmen dann die 44-jährige Frau<br />
mit auf das Polizeirevier, wo sie sich<br />
komplett entkleiden und einer Leibesvisitation<br />
unterziehen musste. Dabei<br />
fühlte sie sich ausgeliefert, hilflos und<br />
ohnmächtig. In der Folge löste diese –<br />
aus Sicht der Frau ungerechtfertigte<br />
Maßnahme – bei ihr eine psychische<br />
Erkrankung aus.<br />
Aufgrund des Ausgeliefertseins, der<br />
Hilflosigkeit und Ohnmacht ist durch<br />
diese ungerechtfertigte Maßnahme aus<br />
Sicht der Frau später eine psychische<br />
Erkrankung entstanden.<br />
Die Unfallversicherung lehnte aber eine<br />
Anerkennung als Arbeitsunfall ab und<br />
meinte, es habe sich bei der polizeilichen<br />
Kontrolle um eine private Verrichtung<br />
gehandelt, die den gesetzlichen<br />
Unfallversicherungsschutz unterbrochen<br />
habe.<br />
Das Urteil<br />
Das Gericht in Darmstadt folgte dieser<br />
Begründung nicht und verurteilte<br />
die Versicherung zur Anerkennung der<br />
polizeilichen Maßnahmen als Arbeitsunfall.<br />
Es k<strong>am</strong> dabei zu der folgenden<br />
Begründung.<br />
Das Fehlen von Wertgegenständen<br />
machte die Bahnangestellte verdächtig.<br />
➜ Weiter AuF seite 2<br />
Arbeitshilfen unter www.psychische-gefährdung-portal.de ➔ Passwort: Stress 1
➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
Die Begründung: Mitarbeiterin wurde<br />
„Opfer der Situation“<br />
Es war wohl entscheidend, dass die Arbeitnehmerin nicht<br />
selbst aktiv etwas getan hatte, was zu der späteren psychischen<br />
Belastung geführt hat. Als Sachverständiger möchte<br />
ich dies noch ergänzend erläutern: Da kein aktives Handeln<br />
vorlag, die Frau also quasi „Opfer der Situation“ wurde, ist<br />
die daraus entstehende psychische Erkrankung eine Folge<br />
der beruflichen Situation – und für diese Folge muss die Berufsgenossenschaft<br />
dann natürlich aufkommen.<br />
Doch was bedeutet dieses Urteil allgemein?<br />
Es ist ein wegweisendes Urteil, denn eindeutig legt die<br />
Rechtsprechung d<strong>am</strong>it fest, dass der Arbeitnehmer aktiv<br />
werden muss, d<strong>am</strong>it kein Arbeitsunfall vorliegt. In der Konsequenz<br />
bedeutet dies eine deutliche Klarstellung: Wenn der<br />
Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er selbst nicht durch<br />
sein eigenes Handeln seine psychische Belastung ausgelöst<br />
hat, haftet der Arbeitgeber – im Normalfall der unmittelbare<br />
Vorgesetzte. Dann zahlt auch die Berufsgenossenschaft<br />
die Behandlung. Im Regelfall wird der Verursacher (also die<br />
Führungskraft) dann von der Berufsgenossenschaft in Regress<br />
genommen, also an den Kosten beteiligt.<br />
Das bedeutet für Sie<br />
Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen<br />
bekommt d<strong>am</strong>it eine noch viel größere Rolle im<br />
betrieblichen Arbeitsschutz. Bislang konnten sich viele herausreden<br />
und betonen, dass auch eine private Komponente<br />
dabei eine wesentliche Rolle spielen könnte. Mit diesem Urteil<br />
ist das Argument jetzt vom Tisch. Das Gericht hat nicht<br />
eine genetische Disposition oder eine frühere traumatische<br />
Erfahrung berücksichtigt, sondern eindeutig auf die jeweiligen<br />
Verhältnisse Bezug genommen.<br />
Rechtshinweis<br />
Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken, stellt keine<br />
Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle<br />
rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten<br />
des Einzelfalles berücksichtigt. Aus diesem Artikel kann<br />
auch nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in<br />
anderen Fällen geschlossen werden.<br />
Linktipp<br />
Sie finden das Urteil im Internet unter der Kennung „Hessisches<br />
Landessozialgericht“.<br />
Urteil vom 17.10.2017, Az. L 3 U 70/14.<br />
■<br />
BKK-Studie zeigt, warum Digitalisierung Stress<br />
auslösen kann und welche Maßnahmen helfen<br />
Wenn 38 % aller Arbeitnehmer Angst haben, durch die<br />
Digitalisierung den Job zu verlieren, dann merkt man<br />
schnell, dass Emotionen bei dem Thema eine große Rolle<br />
spielen. Dabei findet die Digitalisierung schon jetzt an<br />
vielen Arbeitsplätzen statt, ohne dass es den Beteiligten<br />
oft bewusst wird. Wo aber löst die Digitalisierung den wenigsten<br />
Stress aus? Ich habe für Sie die Studie ausgewertet<br />
und möchte Ihnen zeigen, welche Konsequenzen sich<br />
daraus ergeben.<br />
erhöhte Belastung, während etwa bei Gartenarbeitern nur zu<br />
19 % solche Tendenzen zu verzeichnen sind. Im Schnitt befürchten<br />
übrigens 26 % aller Mitarbeiter grundsätzlich einen<br />
erhöhten Aufwand durch die Digitalisierung.<br />
„Digitalisierung“ bedeutet zuerst einmal, dass wesentliche<br />
Abläufe <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> „digital“ stattfinden, also beispielsweise<br />
kein Papier-Archiv vorhanden ist, sondern alle<br />
Informationen als Dateien auf Datenträgern gespeichert<br />
werden. Sie merken schon: Die Digitalisierung betrifft vor<br />
allem Arbeitsplätze, an denen Informationen erzeugt, bearbeitet,<br />
ausgewertet oder gespeichert werden. Der Pfleger<br />
dürfte also davon weniger betroffen sein als ein Sachbearbeiter.<br />
Die Studie zeigt auch deutlich auf, dass Mitarbeiter, die an<br />
einem Schreibtisch arbeiten, deutlich kritischer gegenüber<br />
der Digitalisierung eingestellt sind. Beispielsweise befürchten<br />
Mitarbeiter der IT-Dienstleistungsberufe zu 32,6 % eine<br />
Die Digitalisierung kann Arbeitserleichterung und psychische<br />
Belastung zugleich hervorrufen.<br />
2<br />
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Digitalisierung: Vor diesen Einflüssen haben Mitarbeiter Angst<br />
Wenn bei Ihnen die Digitalisierung von Arbeitsplätzen ansteht, müssen Ihre<br />
Führungskräfte die folgende Checkliste berücksichtigen:<br />
<strong>Nr</strong>. To-do Beispiel<br />
1.<br />
<strong>2.</strong><br />
Überlastung durch paralleles<br />
Arbeiten schon bei der Planung<br />
vermeiden<br />
Schnellere Erledigung nicht<br />
erzwingen<br />
Das gleichzeitige Arbeiten in verschiedenen Progr<strong>am</strong>men vermeiden, indem<br />
von Anfang an klare Prioritäten gesetzt und zeitliche Abläufe festgelegt<br />
werden. E-Mails werden also nicht ununterbrochen abgerufen, sondern nur zu<br />
bestimmten Zeiten.<br />
Die Arbeitsabläufe dürfen nicht um jeden Preis zeitlich enger gefasst werden –<br />
viel besser ist es, den gewonnenen zeitlichen Freiraum für eine Qualitätskontrolle<br />
zu nutzen.<br />
3. Überforderung vermeiden<br />
Die Menge der zu verarbeitenden Daten muss klar eingeschätzt und festgelegt<br />
werden. Dies darf nicht willkürlich „von oben herab“ geschehen.<br />
4.<br />
Automatische Überwachungseffekte<br />
besprechen und erörtern<br />
Durch die Digitalisierung werden oft automatisch Zeit und Menge messbar und<br />
erfasst. Dies muss transparent dem Arbeitnehmer aufgezeigt werden.<br />
5.<br />
Planung und Struktur der<br />
Aufgaben neu festlegen und<br />
kontrollieren<br />
Die Digitalisierung der Arbeitsplätze ist auch die ideale Gelegenheit und optimale<br />
Chance, „alte Zöpfe abzuschneiden“ und bessere Strukturen festzulegen. Es darf<br />
nicht das alte Prinzip auf das neue System eins zu eins übertragen werden.<br />
Das bedeutet für Sie: Die geplante und später realisierte Digitalisierung<br />
bedeutet naturgemäß die zentrale Veränderung<br />
an dem betreffenden <strong>Arbeitsplatz</strong>.<br />
Dieser Prozess kann nur mithilfe Ihrer Sicherheitsfachkraft<br />
vorangetrieben werden, denn eine psychische Gefährdungsbeurteilung<br />
ist danach in jedem Fall unvermeidlich. Ideal ist<br />
es, wenn Sie davor und danach eine Mitarbeiterbefragung<br />
durchführen, um die relevanten Themen und Probleme im<br />
Blick zu behalten. Vergessen Sie dabei nicht:<br />
Das Ziel der Digitalisierung ist nicht die Einführung einer<br />
modernen Technik, sondern die Verbesserung der Abläufe<br />
und des Ergebnisses.<br />
■<br />
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3
<strong>Psychische</strong> Gefährdungsbeurteilung für<br />
Betriebsratsmitglieder – achten Sie auf 3 Punkte!<br />
Auf jeden Fall müssen alle Arbeitsplätze auf eine mögliche<br />
psychische Belastung hin beurteilt werden. Davon sind<br />
auch die Betriebsräte nicht ausgeschlossen, doch das ist<br />
natürlich auch ein heikles Thema. Wie geht man dabei vor<br />
und worauf sollten Sie achten? Die 3 wichtigsten Punkte<br />
finden Sie in diesem Beitrag.<br />
Die psychische Gefährdungsbeurteilung verlangt die Analyse<br />
der vorliegenden Verhältnisse, um diese bei Bedarf anzupassen.<br />
Daher haben die Aufsichtsbehörden als „Gemeins<strong>am</strong>e<br />
Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ konkrete Vorgehensweisen<br />
zus<strong>am</strong>mengestellt, die unterstützend wirken und inhaltlich<br />
natürlich auch bei der Gefährdungsbeurteilung für<br />
Betriebsräte umgesetzt werden sollen. Die Frage ist dabei<br />
aber, wie der Arbeitgeber darin eingebunden wird. Denn das<br />
Wissen um psychisch belastende Verhältnisse kann für den<br />
Arbeitgeber auch einen Verhandlungsvorteil bedeuten, das<br />
heißt, auf interne Strategien und Entwicklungen hinweisen,<br />
die vertraulich bleiben sollen. Ich selbst kenne das Thema<br />
nur zu gut und rat deshalb aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung<br />
zu den folgenden Punkten:<br />
1. Die Aufsichtsbehörden erlauben eine Auswertung von<br />
Personal- und BGM-Kennzahlen. Sind diese „auffällig“,<br />
kann dies schon auf eine psychische Belastung hinweisen.<br />
Der Betriebsrat ist aber aufgrund des Urteils des<br />
LAG H<strong>am</strong>m (Az. 7 TaBV 74/13) von der Zeiterfassung ausgenommen.<br />
Mein Hinweis: Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />
können Kennzahlen der Betriebsräte nicht ausgewertet<br />
werden.<br />
<strong>2.</strong> Weitere Werkzeuge sind die Mitarbeiterbefragung und<br />
danach zu erörternde Maßnahmen. Obwohl die Mitarbeiterbefragung<br />
nur nach den Verhältnissen fragt, ist dennoch<br />
eine Vertraulichkeit zu gewährleisten. Daher sollte<br />
die Befragung nicht durch Sicherheitsfachkräfte (Sifa)<br />
realisiert werden, die beim Arbeitgeber angestellt sind,<br />
sondern durch externe zusätzliche Sifas, die dann auch<br />
den Workshop durchführen und Vorschläge zur Verbesserung<br />
der Verhältnisse erarbeiten können.<br />
Mein Hinweis: Oft bietet es sich an, dass der Betriebsrat<br />
selbst an einem externen Seminar bzw. einen Workshop<br />
zum Thema „Mitarbeiterbefragung“ teilnimmt und dabei<br />
lernt, die entsprechenden Werkzeuge selbst oder über<br />
einen externen Experten einzusetzen.<br />
3. Räumliche und technische Verhältnisse können auch in<br />
einem Betriebsratsbüro psychische Belastungen hervorrufen.<br />
Wenn dies durch den Workshop (siehe Punkt 2)<br />
ersichtlich wird, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen.<br />
Mein Hinweis: Sollte es hier zu Streitigkeiten kommen,<br />
bietet es sich an, dass eine interne und eine externe Sifa<br />
genau diese Themen untereinander abgleichen und so zu<br />
einer Lösung kommen.<br />
Natürlich ist eine kooperative Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen<br />
dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung auch hier<br />
in beiderseitigem Interesse. Bestehen psychisch belastende<br />
Verhältnisse, werden Entscheidungen falsch oder nur verzögert<br />
getroffen, was nicht im Sinne aller Beteiligten sein kann.<br />
Das bedeutet für Sie: Binden Sie den Betriebsrat von Anfang<br />
an in die Entscheidungsprozesse ein und bieten Sie ihm<br />
an, für das eigene Gremium ebenfalls psychisch belastende<br />
Verhältnisse zu ermitteln. So wird Vertrauen von Anfang an<br />
geschaffen und es können später etwaige Missverständnisse<br />
ausgeräumt werden.<br />
■<br />
4<br />
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Umgang mit Depressionen <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>:<br />
5 Schritte zur Vorbeugung<br />
Die Krankenkassen sprechen von einer „Volkskrankheit“, die Rentenversicherung sieht darin einen wesentlichen Grund zur<br />
Frühverrentung: Die Depression gehört mittlerweile leider fest zu unserem Alltag. Diese ernste psychische Störung wirkt<br />
sich aber gerade <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> sehr gravierend aus: Vermeidbare Unfälle, mangelnde Qualität und hohe Unzuverlässigkeit<br />
sind nahezu immer die Folge. Als Arbeitgeber sollten Sie daher unbedingt dafür sorgen, dass die Verhältnisse nicht<br />
unnötig eine Depression unterstützen bzw. fördern. Das kann schon mit 5 einfachen Schritten zur Vorbeugung gelingen.<br />
Psychosoziale<br />
Aspekte<br />
Neurobiologische<br />
Aspekte<br />
Erhöhte Anfälligkeit<br />
z. B. durch frühe<br />
traumatische Erlebnisse<br />
z. B. genetische Faktoren<br />
(Vererbung)<br />
Auslöser<br />
z. B. Verlusterlebnisse,<br />
chronische Überlastung,<br />
Urlaubsantritt<br />
z. B. Veränderungen auf der<br />
Stresshormonachse<br />
Depressiver Zustand<br />
z. B. Freudlosigkeit,<br />
Hoffnungslosigkeit<br />
z. B. Ungleichgewicht der<br />
Botenstoffe in bestimmten<br />
Hirnregionen<br />
Therapie Psychotherapie Medik<strong>am</strong>entöse Therapie<br />
Nahezu jeder Arbeitnehmer erlebt im Laufe eines Jahres<br />
depressive Verstimmungen oder Episoden. Ob der Tod eines<br />
nahen Angehörigen, eine Krankheit, ein Konflikt – Anlässe<br />
dazu gibt es genug. Es sind aber immer auch mehrere Faktoren<br />
daran beteiligt:<br />
• entweder psychosoziale Aspekte<br />
(Trauer, Streit, Überlastung etc.)<br />
oder<br />
• körperliche Aspekte: genetische Faktoren,<br />
Medik<strong>am</strong>ente, Sucht etc.<br />
Für Arbeitgeber spielt dabei auch eine Rolle, dass das Verhalten<br />
von Führungskräften Verhältnisse für die Arbeitnehmer<br />
schaffen kann, die ebenfalls zu einer Depression führen<br />
können. Deshalb hier nun die 5 Schritte zur Prävention:<br />
Schritt 1: Schulen Sie Ihre Führungskräfte<br />
Denn nur wenn sie in der Lage sind, eine Laune von einer<br />
Depression zu unterscheiden, können sie geeignete Maßnahmen<br />
einleiten. Sehr hilfreich sind hier auch die Informationen<br />
und Schulungsmaterialien der Deutschen Depressionshilfe<br />
(www.deutsche-depressionshilfe.de). Sie können hier beispielsweise<br />
eine DVD erwerben und sie den Führungskräften<br />
zur Verfügung stellen.<br />
Mein Tipp für Sie: Binden Sie das Thema unbedingt in<br />
Ihre laufenden Führungskräfte-Schulungen mit ein.<br />
Schritt 2: Informieren Sie die Mitarbeiter<br />
Ein Schutz vor einer Depression erfordert auch immer ein<br />
aktives Handeln und Tun. Deshalb macht es Sinn, wenn Ihre<br />
Mitarbeiter z. B. bei einem Gesundheitstag auch dieses Thema<br />
kennen lernen und erfahren, wie sie sich selbst helfen<br />
können bzw. wo sie Unterstützung finden.<br />
BGM-Tipp: Bei dem nächsten Gesundheitstag kann ein<br />
Experte der Krankenkasse zu diesem Thema sicher einen<br />
kompetenten Vortrag halten.<br />
Schritt 3: Überprüfen Sie die Verhältnisse<br />
nach ISO 10075<br />
Es gibt eine ISO-Norm, die ISO 10075, die ganz konkret auf<br />
das Thema „psychische Belastung“ und daraus resultierend<br />
➜ Weiter AuF seite 6<br />
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5
➜ Fortsetzung von Seite 5<br />
auf die psychische Beanspruchung fokussiert. Dort werden<br />
die Schwerpunkte „psychische Ermüdung“ und „psychische<br />
Erschöpfung“ betrachtet und ausgewertet. Für Sie bedeutet<br />
dies, dass Sie bei jedem <strong>Arbeitsplatz</strong>typ fragen sollten:<br />
• Welche Verhältnisse führen dazu, dass der Arbeitnehmer<br />
resigniert, innerlich kündigt, frustriert und zynisch wird?<br />
Das könnten z. B. eine mangelnde Anerkennung, kein<br />
vorhandenes Vorschlagswesen, fehlende Kommunikation<br />
etc. sein.<br />
• Welche Verhältnisse führen dazu, dass der Arbeitnehmer<br />
überfordert, überlastet oder erschöpft ist? Das könnten<br />
beispielsweise falsche Einstellungsvoraussetzungen, falsche<br />
Abläufe oder unrealistische Vorgaben sein.<br />
Mein Tipp für Sie: Die Überprüfung ist Teil Ihrer psychischen<br />
Gefährdungsbeurteilung. Sprechen Sie also Ihre Sicherheitsfachkraft<br />
darauf an, dass nur Verfahren angewandt<br />
werden, die eben diese ISO-Norm erfüllen.<br />
Schritt 4: Beobachten Sie ständig die<br />
Personal- und BGM-Kennzahlen<br />
Ihre Krankenkasse wird Ihnen regelmäßig Material zur Verfügung<br />
stellen, das Ihnen zeigt, ob es grundsätzlich depressive<br />
Tendenzen im Unternehmen gibt. Vor allem das gesetzlich<br />
vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement<br />
zeigt sehr deutlich auf, ob Depressionen zunehmen.<br />
Auch eine Überlastungsanzeige oder ein anderer schriftlicher<br />
Hinweis ist ein Indikator dafür, dass sich eine Depression<br />
entwickelt.<br />
Sollten Sie einen Suchtberater in Ihrem Unternehmen ausgebildet<br />
haben, kann auch er eventuell eine beginnende<br />
Depression erkennen, da diese oft mit zunehmender Sucht<br />
einhergeht.<br />
Schritt 5: Schulen Sie Ihre Fach-Experten<br />
Es gibt mittlerweile auch Schulungen für Sicherheitsfachkräfte,<br />
Betriebsräte und engagierte Mitarbeiter, die sich genau<br />
dieses Themas annehmen. Sorgen Sie dafür, dass auch<br />
hier das Wissen präsent ist, und achten Sie darauf, dass es<br />
regelmäßig aktualisiert wird.<br />
Mein Tipp für Sie: Hilfreich ist es auch, wenn Mitarbeiter<br />
lernen, Depressionen im privaten Umfeld zu erkennen, denn<br />
so werden Folgebelastungen vermieden. Auch dazu werden<br />
immer wieder Schulungen der Krankenkassen angeboten.<br />
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, rufen Sie die Internetseite<br />
www.BGF-Koordinierungsstelle.de auf. Hier wird Ihnen<br />
sofort ein Ansprechpartner der Krankenkasse angegeben.<br />
Diese 5 Schritte kosten wenig und bringen viel. Zögern Sie<br />
deshalb nicht und machen Sie daraus ein Jahresprojekt. Sorgen<br />
Sie dafür, dass durch diese Prävention schon vorab Depressionen<br />
vermeiden werden.<br />
■<br />
6<br />
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Quick-Check: Depression beim Chef erkennen<br />
Ausgerechnet Führungskräfte, die als Multiplikator viel<br />
erreichen, aber auch viel zunichtemachen können, sind für<br />
Depressionen besonders empfänglich. Die Studie an der<br />
Universität Heidelberg hat offengelegt, dass 13 % der Chefs,<br />
aber nur 2 % der Mitarbeiter depressive Tendenzen aufweisen.<br />
Doch woran erkennt man, dass hier etwas schiefgeht?<br />
Es sind vor allem 10 Merkmale, die Ihnen zeigen, ob bei<br />
einer Führungskraft ein Anfangsverdacht besteht.<br />
Denn letztendlich ist es ja das Verhaltensmuster der Führungskraft,<br />
an dem ein Trend erkennbar ist. Die folgenden<br />
10 Fragen sollten Sie sich daher stellen, wenn Ihr Bauchgefühl<br />
meint, dass eine ständige Niedergeschlagenheit vorhanden<br />
ist.<br />
Kreuzen Sie dazu die Antwort an, wenn Sie mit „Ja“ antworten.<br />
Dann sollte auch der dahinterliegende Wert aufsummiert<br />
werden. Prüfen Sie selbst und berücksichtigen Sie<br />
dazu mindestens die letzten 4 Wochen:<br />
<br />
<br />
<br />
Wirkt er gedrückt oder niedergeschlagen?<br />
Wert: 4<br />
Ist er noch begeistert von Themen oder Projekten?<br />
Wert: –5<br />
Sieht er müde oder erschöpft aus?<br />
Leidet er unter Schlafproblemen?<br />
Wert: 6<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Beobachten Sie einen Gewichtsverlust von<br />
mehr als 25 %?<br />
Wert: 6<br />
Ist er vermehrt reizbar, cholerisch, ungerecht?<br />
Wert: 6<br />
Ist er noch genauso zuverlässig wie früher?<br />
Wert: –5<br />
Beobachten Sie Tabletten- oder Alkoholkonsum?<br />
Wert: 7<br />
Wenn die Summe der angekreuzten Felder den Wert „10“<br />
erreicht oder übersteigt, sollten Sie unbedingt ein Gespräch<br />
mit dem Betroffenen führen. Suizidgedanken sind immer<br />
behandlungsbedürftig – hier ist der Betriebsarzt sofort<br />
einzuschalten! Als Verantwortlicher für den Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutz stehen Sie oft mit Führungskräften in<br />
Kontakt. Ihre Wachs<strong>am</strong>keit ist daher gefragt. Auch wenn es<br />
eine größere Überwindung kostet, führende Angestellte auf<br />
Auffälligkeiten und Fehlverhalten hinzuweisen, können Sie<br />
ihnen letztendlich den ersten Schritt zur Selbsterkenntnis<br />
ermöglichen. Fällt eine Führungskraft aufgrund psychischer<br />
Belastungen nämlich aus, ist Ihr Arbeitgeber mit großen Herausforderungen<br />
konfrontiert.<br />
<br />
Beobachten Sie Vergesslichkeit,<br />
Konzentrationsmängel etc.?<br />
Wert: 5<br />
Sucht er Kontakt zu anderen<br />
Menschen, nimmt gemeins<strong>am</strong><br />
die Mahlzeit ein?<br />
Wert: –4<br />
Hat er schon Suizid-Gedanken<br />
geäußert?<br />
Wert: 10<br />
Auch unsoziales Verhalten in stressigen Situationen kann auf<br />
eine psychische Belastung hinweisen.<br />
Impressum<br />
„<strong>Psychische</strong> <strong>Gefährdungen</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“ erscheint bei mediaforwork, ein Unternehmensbereich<br />
der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG · Theodor-Heuss-Str. 2–4, 53095 Bonn · Telefon:<br />
02 28 / 95 50 120 · Fax: 02 28 / 36 96 486 · Internet: www.mediaforwork.de · www.psychischegefährdung-portal.de<br />
– E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de · Vorstand: Richard Rentrop<br />
· ISSN: 2509-6044 · Erscheinungsweise: 18-mal jährlich · Heraus geber: Martin Grashoff, Bonn<br />
· Chefredakteur: Jürgen Loga, Löwenstein · Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn · Produktmanagement:<br />
Sonja Heynen-Pianka, Bonn · Layout und Satz: Schmelzer Medien GmbH, Siegen ·<br />
Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart · Bildquellen von Fotolia.com: S. 1 pyansetia2008,<br />
S. 2 foxyburrow, S. 4 Viacheslav Iakobchuk, S. 7 Ivelin Radkov, zinkevych · Alle Angaben<br />
in „<strong>Psychische</strong> <strong>Gefährdungen</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“ wurden mit äußerster Sorgfalt<br />
ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter<br />
Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht<br />
übernommen werden. © 2018 by mediaforwork, ein Unternehmensbereich<br />
der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Manchester, Bonn, Bukarest,<br />
Manchester, Melbourne, Warschau.<br />
Mein Tipp für Sie: Im Rahmen der Fürsorgepflicht müssen<br />
Sie als Arbeitgeber sofort handeln, wenn solche Anzeichen<br />
auftreten – und da kennt der persönliche Mitarbeiter<br />
(Assistent, Sekretär/-in etc.) seinen Chef <strong>am</strong> besten.<br />
Es geht nicht darum, dass die Führungskraft sich outet.<br />
Viel wichtiger ist es, dass bei einer vermuteten Depression<br />
eine Bewegung entsteht und ein Psychotherapeut aufgesucht<br />
wird. Deshalb reicht es aus, wenn der persönliche<br />
Mitarbeiter mit seinem Chef diese Liste bespricht und so<br />
eine Handlung initiieren kann.<br />
■<br />
www.psychische-gefährdung-portal.de<br />
7
5 Tops der Mitbestimmung bei der<br />
psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />
Der Arbeitsschutz ist natürlich in vielen Punkten seitens der<br />
Arbeitnehmervertretung mitbestimmungspflichtig. Aber es<br />
sind viele Punkte, auf die man achten muss – und man verliert<br />
dabei schnell den Überblick. Ich habe Ihnen daher im<br />
Folgenden die 5 Tops der Mitbestimmung einmal aufgelistet,<br />
auf die Sie bei der psychischen Gefährdungs beurteilung<br />
unbedingt achten sollten.<br />
Mitbestimmungspflichtig sind folgende<br />
Abläufe/Entscheidungen:<br />
1. Die Organisation des Arbeitsschutzes und die Übertragung<br />
von dessen Aufgaben an bestimmte Arbeitnehmer<br />
(LAG H<strong>am</strong>burg, Beschluss vom 11.9.2012, Az. 1 TaBV 5/12)<br />
<strong>2.</strong> Die konkreten Aufgaben des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft<br />
(DGUV-Vorschrift 2)<br />
3. Die Festlegung der betrieblichen Ausgestaltung der Vorschriften<br />
des Gesundheitsschutzes<br />
4. Die Mitarbeiterbefragung<br />
5. Fallweise: Festlegung von Maßnahmen, die sich aufgrund<br />
einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ergeben<br />
Das bedeutet für Sie: Es bietet sich an, eine Betriebsvereinbarung<br />
zu schließen, in der die genannten Punkte klar<br />
definiert und konkret beschrieben werden. Sie finden Beispiele<br />
dazu bei der Hans-Böckler-Stifung unter dem folgenden<br />
Link: https://www.boeckler.de/594.htm#bvdoku32574■<br />
BGF: Welche Coaching-Ansätze gehören zum<br />
psychischen Arbeitsschutz?<br />
Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet nicht nur Betriebssport oder Yoga-Kurse. Auch ein betriebliches Coaching kann<br />
dazugezählt werden. Doch die Zahl der Anbieter ist groß und es entsteht daher eine große Unsicherheit darüber, welches<br />
Angebot überhaupt sinnvoll sein könnte. In diesem Fall möchte ich Sie noch auf ein wichtiges rechtliches Risiko hinweisen.<br />
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Prävention leichter umsetzen können<br />
Praxis-Tipps:<br />
3 Ansätze, wo die EU Sie kostenlos<br />
beim psychischen Arbeitsschutz unterstützt<br />
Unterscheiden Sie immer zwischen Business und private Coaching: Während<br />
das Business Coaching dazu führen soll, Ablauf- und Entscheidungsprobleme<br />
im beruflichen Alltag zu erkennen und/oder zu korrigieren bzw. zu vermeiden,<br />
ist das private Coaching auf das persönliche Verhaltensmuster des Kunden<br />
ausgerichtet. Warum das so wichtig ist? Weil Business Coaching Teil des<br />
psychischen Arbeitsschutzes im Unternehmen ist, während private Coaching<br />
eine individuelle Beratung darstellt, die vom Arbeitnehmer versteuert werden<br />
muss, auch wenn der Arbeitgeber diese Maßnahme bezahlt hat (siehe Urteil,<br />
Az. 5 K 30/07). Hier droht also eine echte Zahlungsfalle!<br />
Der Unterschied wird durch der Auftrag deutlich: Wenn es um die Gestaltung<br />
von Verhältnissen geht, wenn Verfahren angepasst oder optimiert werden sollen,<br />
wenn Strukturen betroffen sind, kann dieses Coaching im Rahmen Ihrer<br />
psychischen Gefährdungsbeurteilung auch als Maßnahme anerkannt werden.<br />
Geht es aber um „Zeitmanagement“, „Stressbewältigung bzw. Resilienz“<br />
oder „Gedankenblockaden“, sollte der Mitarbeiter selbst das Coaching bezahlen<br />
und kann es später in der Einkommensteuererklärung absetzen.<br />
Download-Hinweis: Sie finden 2 typische Musterverträge für Business<br />
und private Coaching in unserem Archiv.<br />
BGM-Tipp: Ein multimodaler Stress-Managementkurs der Krankenkasse<br />
kann ein Coaching oft ersetzen. Sie finden dazu passende Angebote – die gemäß<br />
dem Präventionsgesetz auch von den Krankenkassen bezahlt werden<br />
müssen – in der Kurs-Datenbank der Krankenkassen, bei denen Ihre Mitarbeiter<br />
versichert sind.<br />
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