Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.
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➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
Die Begründung: Mitarbeiterin wurde<br />
„Opfer der Situation“<br />
Es war wohl entscheidend, dass die Arbeitnehmerin nicht<br />
selbst aktiv etwas getan hatte, was zu der späteren psychischen<br />
Belastung geführt hat. Als Sachverständiger möchte<br />
ich dies noch ergänzend erläutern: Da kein aktives Handeln<br />
vorlag, die Frau also quasi „Opfer der Situation“ wurde, ist<br />
die daraus entstehende psychische Erkrankung eine Folge<br />
der beruflichen Situation – und für diese Folge muss die Berufsgenossenschaft<br />
dann natürlich aufkommen.<br />
Doch was bedeutet dieses Urteil allgemein?<br />
Es ist ein wegweisendes Urteil, denn eindeutig legt die<br />
Rechtsprechung d<strong>am</strong>it fest, dass der Arbeitnehmer aktiv<br />
werden muss, d<strong>am</strong>it kein Arbeitsunfall vorliegt. In der Konsequenz<br />
bedeutet dies eine deutliche Klarstellung: Wenn der<br />
Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er selbst nicht durch<br />
sein eigenes Handeln seine psychische Belastung ausgelöst<br />
hat, haftet der Arbeitgeber – im Normalfall der unmittelbare<br />
Vorgesetzte. Dann zahlt auch die Berufsgenossenschaft<br />
die Behandlung. Im Regelfall wird der Verursacher (also die<br />
Führungskraft) dann von der Berufsgenossenschaft in Regress<br />
genommen, also an den Kosten beteiligt.<br />
Das bedeutet für Sie<br />
Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen<br />
bekommt d<strong>am</strong>it eine noch viel größere Rolle im<br />
betrieblichen Arbeitsschutz. Bislang konnten sich viele herausreden<br />
und betonen, dass auch eine private Komponente<br />
dabei eine wesentliche Rolle spielen könnte. Mit diesem Urteil<br />
ist das Argument jetzt vom Tisch. Das Gericht hat nicht<br />
eine genetische Disposition oder eine frühere traumatische<br />
Erfahrung berücksichtigt, sondern eindeutig auf die jeweiligen<br />
Verhältnisse Bezug genommen.<br />
Rechtshinweis<br />
Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken, stellt keine<br />
Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle<br />
rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten<br />
des Einzelfalles berücksichtigt. Aus diesem Artikel kann<br />
auch nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in<br />
anderen Fällen geschlossen werden.<br />
Linktipp<br />
Sie finden das Urteil im Internet unter der Kennung „Hessisches<br />
Landessozialgericht“.<br />
Urteil vom 17.10.2017, Az. L 3 U 70/14.<br />
■<br />
BKK-Studie zeigt, warum Digitalisierung Stress<br />
auslösen kann und welche Maßnahmen helfen<br />
Wenn 38 % aller Arbeitnehmer Angst haben, durch die<br />
Digitalisierung den Job zu verlieren, dann merkt man<br />
schnell, dass Emotionen bei dem Thema eine große Rolle<br />
spielen. Dabei findet die Digitalisierung schon jetzt an<br />
vielen Arbeitsplätzen statt, ohne dass es den Beteiligten<br />
oft bewusst wird. Wo aber löst die Digitalisierung den wenigsten<br />
Stress aus? Ich habe für Sie die Studie ausgewertet<br />
und möchte Ihnen zeigen, welche Konsequenzen sich<br />
daraus ergeben.<br />
erhöhte Belastung, während etwa bei Gartenarbeitern nur zu<br />
19 % solche Tendenzen zu verzeichnen sind. Im Schnitt befürchten<br />
übrigens 26 % aller Mitarbeiter grundsätzlich einen<br />
erhöhten Aufwand durch die Digitalisierung.<br />
„Digitalisierung“ bedeutet zuerst einmal, dass wesentliche<br />
Abläufe <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> „digital“ stattfinden, also beispielsweise<br />
kein Papier-Archiv vorhanden ist, sondern alle<br />
Informationen als Dateien auf Datenträgern gespeichert<br />
werden. Sie merken schon: Die Digitalisierung betrifft vor<br />
allem Arbeitsplätze, an denen Informationen erzeugt, bearbeitet,<br />
ausgewertet oder gespeichert werden. Der Pfleger<br />
dürfte also davon weniger betroffen sein als ein Sachbearbeiter.<br />
Die Studie zeigt auch deutlich auf, dass Mitarbeiter, die an<br />
einem Schreibtisch arbeiten, deutlich kritischer gegenüber<br />
der Digitalisierung eingestellt sind. Beispielsweise befürchten<br />
Mitarbeiter der IT-Dienstleistungsberufe zu 32,6 % eine<br />
Die Digitalisierung kann Arbeitserleichterung und psychische<br />
Belastung zugleich hervorrufen.<br />
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www.psychische-gefährdung-portal.de