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Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.

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➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

Die Begründung: Mitarbeiterin wurde<br />

„Opfer der Situation“<br />

Es war wohl entscheidend, dass die Arbeitnehmerin nicht<br />

selbst aktiv etwas getan hatte, was zu der späteren psychischen<br />

Belastung geführt hat. Als Sachverständiger möchte<br />

ich dies noch ergänzend erläutern: Da kein aktives Handeln<br />

vorlag, die Frau also quasi „Opfer der Situation“ wurde, ist<br />

die daraus entstehende psychische Erkrankung eine Folge<br />

der beruflichen Situation – und für diese Folge muss die Berufsgenossenschaft<br />

dann natürlich aufkommen.<br />

Doch was bedeutet dieses Urteil allgemein?<br />

Es ist ein wegweisendes Urteil, denn eindeutig legt die<br />

Rechtsprechung d<strong>am</strong>it fest, dass der Arbeitnehmer aktiv<br />

werden muss, d<strong>am</strong>it kein Arbeitsunfall vorliegt. In der Konsequenz<br />

bedeutet dies eine deutliche Klarstellung: Wenn der<br />

Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er selbst nicht durch<br />

sein eigenes Handeln seine psychische Belastung ausgelöst<br />

hat, haftet der Arbeitgeber – im Normalfall der unmittelbare<br />

Vorgesetzte. Dann zahlt auch die Berufsgenossenschaft<br />

die Behandlung. Im Regelfall wird der Verursacher (also die<br />

Führungskraft) dann von der Berufsgenossenschaft in Regress<br />

genommen, also an den Kosten beteiligt.<br />

Das bedeutet für Sie<br />

Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen<br />

bekommt d<strong>am</strong>it eine noch viel größere Rolle im<br />

betrieblichen Arbeitsschutz. Bislang konnten sich viele herausreden<br />

und betonen, dass auch eine private Komponente<br />

dabei eine wesentliche Rolle spielen könnte. Mit diesem Urteil<br />

ist das Argument jetzt vom Tisch. Das Gericht hat nicht<br />

eine genetische Disposition oder eine frühere traumatische<br />

Erfahrung berücksichtigt, sondern eindeutig auf die jeweiligen<br />

Verhältnisse Bezug genommen.<br />

Rechtshinweis<br />

Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken, stellt keine<br />

Rechtsberatung dar und kann insbesondere keine individuelle<br />

rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten<br />

des Einzelfalles berücksichtigt. Aus diesem Artikel kann<br />

auch nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in<br />

anderen Fällen geschlossen werden.<br />

Linktipp<br />

Sie finden das Urteil im Internet unter der Kennung „Hessisches<br />

Landessozialgericht“.<br />

Urteil vom 17.10.2017, Az. L 3 U 70/14.<br />

■<br />

BKK-Studie zeigt, warum Digitalisierung Stress<br />

auslösen kann und welche Maßnahmen helfen<br />

Wenn 38 % aller Arbeitnehmer Angst haben, durch die<br />

Digitalisierung den Job zu verlieren, dann merkt man<br />

schnell, dass Emotionen bei dem Thema eine große Rolle<br />

spielen. Dabei findet die Digitalisierung schon jetzt an<br />

vielen Arbeitsplätzen statt, ohne dass es den Beteiligten<br />

oft bewusst wird. Wo aber löst die Digitalisierung den wenigsten<br />

Stress aus? Ich habe für Sie die Studie ausgewertet<br />

und möchte Ihnen zeigen, welche Konsequenzen sich<br />

daraus ergeben.<br />

erhöhte Belastung, während etwa bei Gartenarbeitern nur zu<br />

19 % solche Tendenzen zu verzeichnen sind. Im Schnitt befürchten<br />

übrigens 26 % aller Mitarbeiter grundsätzlich einen<br />

erhöhten Aufwand durch die Digitalisierung.<br />

„Digitalisierung“ bedeutet zuerst einmal, dass wesentliche<br />

Abläufe <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> „digital“ stattfinden, also beispielsweise<br />

kein Papier-Archiv vorhanden ist, sondern alle<br />

Informationen als Dateien auf Datenträgern gespeichert<br />

werden. Sie merken schon: Die Digitalisierung betrifft vor<br />

allem Arbeitsplätze, an denen Informationen erzeugt, bearbeitet,<br />

ausgewertet oder gespeichert werden. Der Pfleger<br />

dürfte also davon weniger betroffen sein als ein Sachbearbeiter.<br />

Die Studie zeigt auch deutlich auf, dass Mitarbeiter, die an<br />

einem Schreibtisch arbeiten, deutlich kritischer gegenüber<br />

der Digitalisierung eingestellt sind. Beispielsweise befürchten<br />

Mitarbeiter der IT-Dienstleistungsberufe zu 32,6 % eine<br />

Die Digitalisierung kann Arbeitserleichterung und psychische<br />

Belastung zugleich hervorrufen.<br />

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www.psychische-gefährdung-portal.de

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