Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.
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<strong>Psychische</strong> Gefährdungsbeurteilung für<br />
Betriebsratsmitglieder – achten Sie auf 3 Punkte!<br />
Auf jeden Fall müssen alle Arbeitsplätze auf eine mögliche<br />
psychische Belastung hin beurteilt werden. Davon sind<br />
auch die Betriebsräte nicht ausgeschlossen, doch das ist<br />
natürlich auch ein heikles Thema. Wie geht man dabei vor<br />
und worauf sollten Sie achten? Die 3 wichtigsten Punkte<br />
finden Sie in diesem Beitrag.<br />
Die psychische Gefährdungsbeurteilung verlangt die Analyse<br />
der vorliegenden Verhältnisse, um diese bei Bedarf anzupassen.<br />
Daher haben die Aufsichtsbehörden als „Gemeins<strong>am</strong>e<br />
Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ konkrete Vorgehensweisen<br />
zus<strong>am</strong>mengestellt, die unterstützend wirken und inhaltlich<br />
natürlich auch bei der Gefährdungsbeurteilung für<br />
Betriebsräte umgesetzt werden sollen. Die Frage ist dabei<br />
aber, wie der Arbeitgeber darin eingebunden wird. Denn das<br />
Wissen um psychisch belastende Verhältnisse kann für den<br />
Arbeitgeber auch einen Verhandlungsvorteil bedeuten, das<br />
heißt, auf interne Strategien und Entwicklungen hinweisen,<br />
die vertraulich bleiben sollen. Ich selbst kenne das Thema<br />
nur zu gut und rat deshalb aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung<br />
zu den folgenden Punkten:<br />
1. Die Aufsichtsbehörden erlauben eine Auswertung von<br />
Personal- und BGM-Kennzahlen. Sind diese „auffällig“,<br />
kann dies schon auf eine psychische Belastung hinweisen.<br />
Der Betriebsrat ist aber aufgrund des Urteils des<br />
LAG H<strong>am</strong>m (Az. 7 TaBV 74/13) von der Zeiterfassung ausgenommen.<br />
Mein Hinweis: Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />
können Kennzahlen der Betriebsräte nicht ausgewertet<br />
werden.<br />
<strong>2.</strong> Weitere Werkzeuge sind die Mitarbeiterbefragung und<br />
danach zu erörternde Maßnahmen. Obwohl die Mitarbeiterbefragung<br />
nur nach den Verhältnissen fragt, ist dennoch<br />
eine Vertraulichkeit zu gewährleisten. Daher sollte<br />
die Befragung nicht durch Sicherheitsfachkräfte (Sifa)<br />
realisiert werden, die beim Arbeitgeber angestellt sind,<br />
sondern durch externe zusätzliche Sifas, die dann auch<br />
den Workshop durchführen und Vorschläge zur Verbesserung<br />
der Verhältnisse erarbeiten können.<br />
Mein Hinweis: Oft bietet es sich an, dass der Betriebsrat<br />
selbst an einem externen Seminar bzw. einen Workshop<br />
zum Thema „Mitarbeiterbefragung“ teilnimmt und dabei<br />
lernt, die entsprechenden Werkzeuge selbst oder über<br />
einen externen Experten einzusetzen.<br />
3. Räumliche und technische Verhältnisse können auch in<br />
einem Betriebsratsbüro psychische Belastungen hervorrufen.<br />
Wenn dies durch den Workshop (siehe Punkt 2)<br />
ersichtlich wird, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen.<br />
Mein Hinweis: Sollte es hier zu Streitigkeiten kommen,<br />
bietet es sich an, dass eine interne und eine externe Sifa<br />
genau diese Themen untereinander abgleichen und so zu<br />
einer Lösung kommen.<br />
Natürlich ist eine kooperative Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen<br />
dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung auch hier<br />
in beiderseitigem Interesse. Bestehen psychisch belastende<br />
Verhältnisse, werden Entscheidungen falsch oder nur verzögert<br />
getroffen, was nicht im Sinne aller Beteiligten sein kann.<br />
Das bedeutet für Sie: Binden Sie den Betriebsrat von Anfang<br />
an in die Entscheidungsprozesse ein und bieten Sie ihm<br />
an, für das eigene Gremium ebenfalls psychisch belastende<br />
Verhältnisse zu ermitteln. So wird Vertrauen von Anfang an<br />
geschaffen und es können später etwaige Missverständnisse<br />
ausgeräumt werden.<br />
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www.psychische-gefährdung-portal.de