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Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.

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<strong>Psychische</strong> Gefährdungsbeurteilung für<br />

Betriebsratsmitglieder – achten Sie auf 3 Punkte!<br />

Auf jeden Fall müssen alle Arbeitsplätze auf eine mögliche<br />

psychische Belastung hin beurteilt werden. Davon sind<br />

auch die Betriebsräte nicht ausgeschlossen, doch das ist<br />

natürlich auch ein heikles Thema. Wie geht man dabei vor<br />

und worauf sollten Sie achten? Die 3 wichtigsten Punkte<br />

finden Sie in diesem Beitrag.<br />

Die psychische Gefährdungsbeurteilung verlangt die Analyse<br />

der vorliegenden Verhältnisse, um diese bei Bedarf anzupassen.<br />

Daher haben die Aufsichtsbehörden als „Gemeins<strong>am</strong>e<br />

Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ konkrete Vorgehensweisen<br />

zus<strong>am</strong>mengestellt, die unterstützend wirken und inhaltlich<br />

natürlich auch bei der Gefährdungsbeurteilung für<br />

Betriebsräte umgesetzt werden sollen. Die Frage ist dabei<br />

aber, wie der Arbeitgeber darin eingebunden wird. Denn das<br />

Wissen um psychisch belastende Verhältnisse kann für den<br />

Arbeitgeber auch einen Verhandlungsvorteil bedeuten, das<br />

heißt, auf interne Strategien und Entwicklungen hinweisen,<br />

die vertraulich bleiben sollen. Ich selbst kenne das Thema<br />

nur zu gut und rat deshalb aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung<br />

zu den folgenden Punkten:<br />

1. Die Aufsichtsbehörden erlauben eine Auswertung von<br />

Personal- und BGM-Kennzahlen. Sind diese „auffällig“,<br />

kann dies schon auf eine psychische Belastung hinweisen.<br />

Der Betriebsrat ist aber aufgrund des Urteils des<br />

LAG H<strong>am</strong>m (Az. 7 TaBV 74/13) von der Zeiterfassung ausgenommen.<br />

Mein Hinweis: Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />

können Kennzahlen der Betriebsräte nicht ausgewertet<br />

werden.<br />

<strong>2.</strong> Weitere Werkzeuge sind die Mitarbeiterbefragung und<br />

danach zu erörternde Maßnahmen. Obwohl die Mitarbeiterbefragung<br />

nur nach den Verhältnissen fragt, ist dennoch<br />

eine Vertraulichkeit zu gewährleisten. Daher sollte<br />

die Befragung nicht durch Sicherheitsfachkräfte (Sifa)<br />

realisiert werden, die beim Arbeitgeber angestellt sind,<br />

sondern durch externe zusätzliche Sifas, die dann auch<br />

den Workshop durchführen und Vorschläge zur Verbesserung<br />

der Verhältnisse erarbeiten können.<br />

Mein Hinweis: Oft bietet es sich an, dass der Betriebsrat<br />

selbst an einem externen Seminar bzw. einen Workshop<br />

zum Thema „Mitarbeiterbefragung“ teilnimmt und dabei<br />

lernt, die entsprechenden Werkzeuge selbst oder über<br />

einen externen Experten einzusetzen.<br />

3. Räumliche und technische Verhältnisse können auch in<br />

einem Betriebsratsbüro psychische Belastungen hervorrufen.<br />

Wenn dies durch den Workshop (siehe Punkt 2)<br />

ersichtlich wird, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen.<br />

Mein Hinweis: Sollte es hier zu Streitigkeiten kommen,<br />

bietet es sich an, dass eine interne und eine externe Sifa<br />

genau diese Themen untereinander abgleichen und so zu<br />

einer Lösung kommen.<br />

Natürlich ist eine kooperative Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen<br />

dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung auch hier<br />

in beiderseitigem Interesse. Bestehen psychisch belastende<br />

Verhältnisse, werden Entscheidungen falsch oder nur verzögert<br />

getroffen, was nicht im Sinne aller Beteiligten sein kann.<br />

Das bedeutet für Sie: Binden Sie den Betriebsrat von Anfang<br />

an in die Entscheidungsprozesse ein und bieten Sie ihm<br />

an, für das eigene Gremium ebenfalls psychisch belastende<br />

Verhältnisse zu ermitteln. So wird Vertrauen von Anfang an<br />

geschaffen und es können später etwaige Missverständnisse<br />

ausgeräumt werden.<br />

■<br />

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www.psychische-gefährdung-portal.de

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