Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.
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5 Tops der Mitbestimmung bei der<br />
psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />
Der Arbeitsschutz ist natürlich in vielen Punkten seitens der<br />
Arbeitnehmervertretung mitbestimmungspflichtig. Aber es<br />
sind viele Punkte, auf die man achten muss – und man verliert<br />
dabei schnell den Überblick. Ich habe Ihnen daher im<br />
Folgenden die 5 Tops der Mitbestimmung einmal aufgelistet,<br />
auf die Sie bei der psychischen Gefährdungs beurteilung<br />
unbedingt achten sollten.<br />
Mitbestimmungspflichtig sind folgende<br />
Abläufe/Entscheidungen:<br />
1. Die Organisation des Arbeitsschutzes und die Übertragung<br />
von dessen Aufgaben an bestimmte Arbeitnehmer<br />
(LAG H<strong>am</strong>burg, Beschluss vom 11.9.2012, Az. 1 TaBV 5/12)<br />
<strong>2.</strong> Die konkreten Aufgaben des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft<br />
(DGUV-Vorschrift 2)<br />
3. Die Festlegung der betrieblichen Ausgestaltung der Vorschriften<br />
des Gesundheitsschutzes<br />
4. Die Mitarbeiterbefragung<br />
5. Fallweise: Festlegung von Maßnahmen, die sich aufgrund<br />
einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ergeben<br />
Das bedeutet für Sie: Es bietet sich an, eine Betriebsvereinbarung<br />
zu schließen, in der die genannten Punkte klar<br />
definiert und konkret beschrieben werden. Sie finden Beispiele<br />
dazu bei der Hans-Böckler-Stifung unter dem folgenden<br />
Link: https://www.boeckler.de/594.htm#bvdoku32574■<br />
BGF: Welche Coaching-Ansätze gehören zum<br />
psychischen Arbeitsschutz?<br />
Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet nicht nur Betriebssport oder Yoga-Kurse. Auch ein betriebliches Coaching kann<br />
dazugezählt werden. Doch die Zahl der Anbieter ist groß und es entsteht daher eine große Unsicherheit darüber, welches<br />
Angebot überhaupt sinnvoll sein könnte. In diesem Fall möchte ich Sie noch auf ein wichtiges rechtliches Risiko hinweisen.<br />
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Themenvorschau<br />
Best Practice:<br />
<strong>Psychische</strong> Gefährdungsbeurteilungen<br />
bei Filialbetrieben<br />
Neues Konzept:<br />
Wie kleinere Unternehmen Stress-<br />
Prävention leichter umsetzen können<br />
Praxis-Tipps:<br />
3 Ansätze, wo die EU Sie kostenlos<br />
beim psychischen Arbeitsschutz unterstützt<br />
Unterscheiden Sie immer zwischen Business und private Coaching: Während<br />
das Business Coaching dazu führen soll, Ablauf- und Entscheidungsprobleme<br />
im beruflichen Alltag zu erkennen und/oder zu korrigieren bzw. zu vermeiden,<br />
ist das private Coaching auf das persönliche Verhaltensmuster des Kunden<br />
ausgerichtet. Warum das so wichtig ist? Weil Business Coaching Teil des<br />
psychischen Arbeitsschutzes im Unternehmen ist, während private Coaching<br />
eine individuelle Beratung darstellt, die vom Arbeitnehmer versteuert werden<br />
muss, auch wenn der Arbeitgeber diese Maßnahme bezahlt hat (siehe Urteil,<br />
Az. 5 K 30/07). Hier droht also eine echte Zahlungsfalle!<br />
Der Unterschied wird durch der Auftrag deutlich: Wenn es um die Gestaltung<br />
von Verhältnissen geht, wenn Verfahren angepasst oder optimiert werden sollen,<br />
wenn Strukturen betroffen sind, kann dieses Coaching im Rahmen Ihrer<br />
psychischen Gefährdungsbeurteilung auch als Maßnahme anerkannt werden.<br />
Geht es aber um „Zeitmanagement“, „Stressbewältigung bzw. Resilienz“<br />
oder „Gedankenblockaden“, sollte der Mitarbeiter selbst das Coaching bezahlen<br />
und kann es später in der Einkommensteuererklärung absetzen.<br />
Download-Hinweis: Sie finden 2 typische Musterverträge für Business<br />
und private Coaching in unserem Archiv.<br />
BGM-Tipp: Ein multimodaler Stress-Managementkurs der Krankenkasse<br />
kann ein Coaching oft ersetzen. Sie finden dazu passende Angebote – die gemäß<br />
dem Präventionsgesetz auch von den Krankenkassen bezahlt werden<br />
müssen – in der Kurs-Datenbank der Krankenkassen, bei denen Ihre Mitarbeiter<br />
versichert sind.<br />
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www.psychische-gefährdung-portal.de