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Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz_Ausgabe_Nr. 2.

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5 Tops der Mitbestimmung bei der<br />

psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />

Der Arbeitsschutz ist natürlich in vielen Punkten seitens der<br />

Arbeitnehmervertretung mitbestimmungspflichtig. Aber es<br />

sind viele Punkte, auf die man achten muss – und man verliert<br />

dabei schnell den Überblick. Ich habe Ihnen daher im<br />

Folgenden die 5 Tops der Mitbestimmung einmal aufgelistet,<br />

auf die Sie bei der psychischen Gefährdungs beurteilung<br />

unbedingt achten sollten.<br />

Mitbestimmungspflichtig sind folgende<br />

Abläufe/Entscheidungen:<br />

1. Die Organisation des Arbeitsschutzes und die Übertragung<br />

von dessen Aufgaben an bestimmte Arbeitnehmer<br />

(LAG H<strong>am</strong>burg, Beschluss vom 11.9.2012, Az. 1 TaBV 5/12)<br />

<strong>2.</strong> Die konkreten Aufgaben des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft<br />

(DGUV-Vorschrift 2)<br />

3. Die Festlegung der betrieblichen Ausgestaltung der Vorschriften<br />

des Gesundheitsschutzes<br />

4. Die Mitarbeiterbefragung<br />

5. Fallweise: Festlegung von Maßnahmen, die sich aufgrund<br />

einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ergeben<br />

Das bedeutet für Sie: Es bietet sich an, eine Betriebsvereinbarung<br />

zu schließen, in der die genannten Punkte klar<br />

definiert und konkret beschrieben werden. Sie finden Beispiele<br />

dazu bei der Hans-Böckler-Stifung unter dem folgenden<br />

Link: https://www.boeckler.de/594.htm#bvdoku32574■<br />

BGF: Welche Coaching-Ansätze gehören zum<br />

psychischen Arbeitsschutz?<br />

Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet nicht nur Betriebssport oder Yoga-Kurse. Auch ein betriebliches Coaching kann<br />

dazugezählt werden. Doch die Zahl der Anbieter ist groß und es entsteht daher eine große Unsicherheit darüber, welches<br />

Angebot überhaupt sinnvoll sein könnte. In diesem Fall möchte ich Sie noch auf ein wichtiges rechtliches Risiko hinweisen.<br />

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Themenvorschau<br />

Best Practice:<br />

<strong>Psychische</strong> Gefährdungsbeurteilungen<br />

bei Filialbetrieben<br />

Neues Konzept:<br />

Wie kleinere Unternehmen Stress-<br />

Prävention leichter umsetzen können<br />

Praxis-Tipps:<br />

3 Ansätze, wo die EU Sie kostenlos<br />

beim psychischen Arbeitsschutz unterstützt<br />

Unterscheiden Sie immer zwischen Business und private Coaching: Während<br />

das Business Coaching dazu führen soll, Ablauf- und Entscheidungsprobleme<br />

im beruflichen Alltag zu erkennen und/oder zu korrigieren bzw. zu vermeiden,<br />

ist das private Coaching auf das persönliche Verhaltensmuster des Kunden<br />

ausgerichtet. Warum das so wichtig ist? Weil Business Coaching Teil des<br />

psychischen Arbeitsschutzes im Unternehmen ist, während private Coaching<br />

eine individuelle Beratung darstellt, die vom Arbeitnehmer versteuert werden<br />

muss, auch wenn der Arbeitgeber diese Maßnahme bezahlt hat (siehe Urteil,<br />

Az. 5 K 30/07). Hier droht also eine echte Zahlungsfalle!<br />

Der Unterschied wird durch der Auftrag deutlich: Wenn es um die Gestaltung<br />

von Verhältnissen geht, wenn Verfahren angepasst oder optimiert werden sollen,<br />

wenn Strukturen betroffen sind, kann dieses Coaching im Rahmen Ihrer<br />

psychischen Gefährdungsbeurteilung auch als Maßnahme anerkannt werden.<br />

Geht es aber um „Zeitmanagement“, „Stressbewältigung bzw. Resilienz“<br />

oder „Gedankenblockaden“, sollte der Mitarbeiter selbst das Coaching bezahlen<br />

und kann es später in der Einkommensteuererklärung absetzen.<br />

Download-Hinweis: Sie finden 2 typische Musterverträge für Business<br />

und private Coaching in unserem Archiv.<br />

BGM-Tipp: Ein multimodaler Stress-Managementkurs der Krankenkasse<br />

kann ein Coaching oft ersetzen. Sie finden dazu passende Angebote – die gemäß<br />

dem Präventionsgesetz auch von den Krankenkassen bezahlt werden<br />

müssen – in der Kurs-Datenbank der Krankenkassen, bei denen Ihre Mitarbeiter<br />

versichert sind.<br />

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www.psychische-gefährdung-portal.de

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