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Sonderausgabe zu<br />

Nr. 2/17<br />

ARBEITSPLATZGESTALTUNG<br />

PRAKTISCHE TOOLS<br />

KENNZEICHNUNGEN<br />

Unfallquelle Bandsäge<br />

Wie Sie das Verletzungsrisiko<br />

für Ihre Mitarbeiter in Holzbetrieben<br />

und Fleischereien<br />

verringern. Seite 3<br />

Smartphones & Tablets<br />

Was die BAuA-Studie zur<br />

Verringerung der physischen<br />

Belastung und Beanspruchung<br />

empfiehlt. Seite 4‒5<br />

Arbeitsunfälle<br />

Welche Punkte Sie beim Aufarbeiten<br />

eines Arbeitsunfalls in<br />

Ihrem Betrieb nicht vergessen<br />

dürfen. Seite 6<br />

FRIEDHELM KRING<br />

friedhelm.kring@mediaforwork.de<br />

Hippokrates<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

hatten Sie auch zum Jahreswechsel<br />

gute Vorsätze gefasst? Mehr Bewegung,<br />

weniger oder gesünder essen usw.?<br />

Ganz neu ist die Erkenntnis nicht, dass<br />

derlei Vorsätze – erfolgreich umgesetzt<br />

– unserer Gesundheit zugutekommen.<br />

Die Aufforderung „Wer stark, gesund<br />

und jung bleiben will, sei mäßig, übe<br />

den Körper, atme reine Luft und heile<br />

sein Weh eher durch Fasten als durch<br />

Medikamente“ deutet in die gleiche<br />

Richtung. Sie wird dem griechischen<br />

Arzt Hippokrates zugeschrieben und ist<br />

damit etwa 2.400 Jahre alt.<br />

Wie konsequent dieser „Vater der Heilkunst“<br />

nach seinen eigenen Ratschlägen<br />

lebte, ist nicht bekannt. Aber um<br />

die Bedeutung von Führung und Vorbild<br />

hat er gewusst, schreibt er doch: „Wohlgetan<br />

ist es, die Gesunden sorgfältig zu<br />

führen, damit sie nicht krank werden.“<br />

Dem ist auch zweieinhalb Jahrtausende<br />

später nichts hinzuzufügen.<br />

Dies sollten Sie zur neuen EMFV<br />

unbedingt wissen<br />

Die am 15. November in Kraft getretene neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten<br />

vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) legt Schutzmaßnahmen fest.<br />

Wichtig sind die Schutzmaßnahmen, die durch das Überschreiten von Grenzwerten nötig<br />

werden.<br />

Die neue Arbeitsschutzverordnung befasst sich mit den Wirkungen statischer und zeitveränderlicher<br />

elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder bis 300 GHz. Diese Felder wirken<br />

direkt auf das menschliche Körpergewebe oder indirekt auf medizinische Implantate.<br />

weiter auf Seite 2<br />

Nutzen Sie jetzt standardisierte Arbeitsverfahren<br />

zum Befüllen von Kanistern<br />

und Fässern<br />

Das Technische Regelwerk wird laufend überarbeitet und aktualisiert. Folgende Änderungen<br />

standen zuletzt bei den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) an.<br />

In der TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />

Inhalative Exposition“ gab es folgende redaktionelle Anpassungen:<br />

n „Bestimmungsgrenze“ ersetzt „Nachweisgrenze“<br />

n „keimzellmutagen“ ersetzt „erbgutverändernd“<br />

n „reproduktionstoxisch“ ersetzt „fruchtbarkeitsgefährdend“<br />

An der Umsetzung der TRGS ändert sich dadurch für Sie nichts.<br />

Mit besten Grüßen Ihr<br />

Friedhelm Kring,<br />

selbstständiger Fachautor<br />

Die TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung<br />

der inhalativen Exposition“ enthält ein Verzeichnis der vom AGS als VSK anerkannten standardisierten<br />

Arbeitsverfahren. Dieses wurde ergänzt um 2 neue Handlungsanleitungen:<br />

n Befüllen von Kanistern, Fässern und IBC mit organischen Flüssigkeiten.<br />

n Tetrachlorethen (P ER) – Exposition von Beschäftigten bei Tätigkeiten in Chemischreinigungen.<br />

Seine besondere Stärke: selbst fachlich<br />

komplizierte Themen in verständlicher<br />

und klarer Sprache aufbereiten.<br />

Die ehemalige TRGS 726 wurde zur TRGS 746 „Ortsfeste Druckanlagen für Gase“. Sie entspricht inhaltlich der<br />

TRBS 3146. Es gibt keine wesentlichen Neuerungen, aber eine klarere Strukturierung. weiter auf Seite 2<br />

WWW.UNTERWEISUNG-PORTAL.DE<br />

Aktuelles Passwort: sicher


DIES SOLLTEN SIE ZUR NEUEN EMFV UNBEDINGT WISSEN<br />

➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

Davor müssen Sie Implantatträger schützen<br />

Bei aktiven medizinischen Geräten und Implantaten besteht die Gefahr,<br />

dass deren Elektronik und damit deren Funktionieren durch elektromagnetische<br />

Felder gestört wird. Dazu gehören z. B.<br />

n Herzschrittmacher, die stetig oder bei Bedarf Impulse erzeugen, welche<br />

die Eigensteuerung des Herzens ersetzen<br />

n Defibrillatoren, welche die Herzaktivität überwachen<br />

n Insulin-Infusionspumpen<br />

n Innenohrimplantate / elektronische Innenohrprothesen / Cochlea-<br />

Implantat<br />

n Magenschrittmacher und Blasenstimulatoren<br />

Dazu kommen weitere Körperhilfsmittel, die nicht dauerhaft getragen,<br />

sondern für Diagnosezwecke vorübergehend eingesetzt werden. Mengenmäßig<br />

den größten Anteil haben Herzschrittmacher. Die Zahl der<br />

operativen Herzschrittmachereingriffe liegt in Deutschland bei mehr<br />

als 100.000 pro Jahr.<br />

Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko kann auch durch passive Implantate<br />

bestehen. Denn sie können die biologischen Wirkungen elektromagnetischer<br />

Felder beeinflussen und verstärken. Insbesondere metallische<br />

Werkstoffe können unter Einfluss von elektromagnetischen Feldern<br />

das umliegende Gewebe erwärmen und schädigen. Maßgeblich<br />

für den Grad der Beeinflussung sind:<br />

n die Stärke eines Feldes,<br />

n seine Modulation, d. h., ob ein Feld kontinuierlich / statisch oder<br />

pulsierend / impulsförmig einwirkt,<br />

n seine Frequenz, d. h., ob im Nieder-, Mittel- oder Hochfrequenzbereich<br />

gearbeitet wird.<br />

Hier bestehen besondere Gefährdungen<br />

Die heute üblichen Implantate sind weitgehend unempfindlich gegen<br />

Einwirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen<br />

Feldern. Unter den normalerweise bei Arbeit und Freizeit bestehenden<br />

Feldeinwirkungen sind keine Funktionsstörungen zu erwarten.<br />

In den folgenden Arbeitssituationen können deutlich stärkere elektrische<br />

und magnetische Felder auftreten als im privaten Umfeld:<br />

n einige Schweißtechniken wie Elektro-Lichtbogenschweißen, Widerstandsschweißen,<br />

Punktschweißen, Hochfrequenzschweißen<br />

n Induktionsanwendungen wie Anlagen zur induktiven Erwärmung oder<br />

Warmumformung, zum induktiven Härten, Schmelzen, Glühen etc.<br />

n elektronische Waren- und Artikelsicherungsanlagen<br />

n Durchgangskontrollen und andere Systeme zur Personenidentifikation<br />

n Sendeeinrichtungen<br />

n Hochspannungsleitungen<br />

n Therapie- oder Diagnostikeinrichtungen<br />

Schutzmaßnahmen nach dem (S)TOP-Gebot<br />

Bei Überschreitung von Grenzwerten oder Auslöseschwellen müssen<br />

Sie Schutzmaßnahmen festlegen. Auch hier gilt das (S)TOP-Gebot.<br />

Wenn es nicht möglich ist, Arbeitsverfahren und -mittel durch solche<br />

mit geringeren EMF-Emissionen zu ersetzen (Substitution), so folgen<br />

n technische (z. B. Abschirmung, Kennzeichnung, Abstand zur Emissionsquelle<br />

erhöhen) vor<br />

n organisatorischen (z. B. Expositionsdauer begrenzen) vor<br />

n personenbezogenen Maßnahmen wie Unterweisungen und<br />

Schutzausrüstung.<br />

ACHTUNG<br />

Sie dürfen Mitarbeitern, die ein aktives Implantat tragen, die<br />

Weiterbeschäftigung nicht pauschal verweigern. Setzen Sie sich hier<br />

mit den möglichen Risiken auseinander. FK<br />

NUTZEN SIE JETZT STANDARDISIERTE ARBEITSVERFAHREN ZUM BEFÜLLEN VON KANISTERN UND FÄSSERN<br />

➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

In der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ kamen neue Einträge oder<br />

Ergänzungen (z. B. um die CAS-Nummern) in der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte<br />

(AGW).<br />

Wenn Sie die folgenden Stoffe in Ihrem Unternehmen verwenden, sollten<br />

Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren:<br />

Neu aufgenommen wurde auch eine Übergangsregelung<br />

n bis 31.10.<strong>2017</strong> für die Bereiche konventioneller Tunnelbau und geschlossene<br />

Arbeitsbereiche Bau<br />

n bis 31.10.2021 für den Bereich Bergbau.<br />

Diese Übergangsfristen sind z. B. für die AGW für Stickstoffmonoxid und<br />

Stickstoffdioxid relevant.<br />

FK<br />

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“<br />

Monoethanolamin<br />

(2-Aminoethanol)<br />

Dichlortoluole (Dichlormethylbenzol,<br />

Isomerengemisch)<br />

Methacrylsäure<br />

o-Phenylphenol (Biphenyl-2-ol) und das entsprechende<br />

Natriumsalz (Natrium-2-biphenylat)<br />

Methylbromid (Brommethan),<br />

n-Butylamin<br />

Methylal<br />

(Dimethoxymethan)<br />

Methoxyessigsäure<br />

Phosphortrichlorid<br />

iso-Butylamin, sec-Butylamin<br />

und tert-Butylamin<br />

Dimethylsulfoxid, Acrylsäureethylester<br />

(Ethylacrylat)<br />

Mesityloxid<br />

(4-Methylpent-3-en-2-on)<br />

Phosphorylchlorid<br />

Diethylamin<br />

Glycerin,<br />

Hexachlorbuta-1,3-dien<br />

Dipropylenglykol<br />

(Oxydipropanol)<br />

isopropyliertes Triphenylphosphat<br />

(isopropylierter Phosphorsäuretriphenylester)<br />

Butylchlorid (1-Chlorbutan)<br />

Iodocarb (3-Iod-2-<br />

propinylbutylcarbamat)<br />

Pentanole mit allen<br />

8 Isomeren<br />

Stickstoffmonoxid und<br />

Stickstoffdioxid<br />

2


AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />

Unfallgefahren an Bandsägen erfolgreich vorbeugen<br />

Wer einmal an einer Bandsäge gearbeitet hat, wird auf diese Maschine bei der Holzbearbeitung nicht mehr verzichten wollen.<br />

Auch in Fleischereien wird dieser Maschinentyp mit Endlos-Sägeband gern eingesetzt. Doch bei einem Unfall sind die Folgen oft<br />

tragisch, wie in den letzten Wochen wieder mehrere Fälle gezeigt haben.<br />

23.11.2016 im Altenburger Land: Eine 41-jährige Angestellte eines Supermarktes<br />

gerät beim Schneiden von Fleisch mit der linken Hand in eine<br />

Bandsäge. Mit schweren Schnittverletzungen wird sie vom Rettungshubschrauber<br />

in die Klinik geflogen.<br />

1.11.2016 in Schwaben: Ein 64-jähriger Mann ist in seinem Hof mit Holzarbeiten<br />

an einer Bandsäge beschäftigt. Dabei stürzt er und verletzt sich an<br />

der laufenden Säge so schwer, dass er noch an der Unfallstelle stirbt.<br />

Bereits im Februar 2016 war in der Uckermark ein 57-jähriger Mitarbeiter<br />

eines holzverarbeitenden Betriebs bei Arbeiten ums Leben gekommen. Er<br />

war ebenfalls von einer Bandsäge erfasst worden.<br />

Die Gefahrenquelle „Sägeblatt“ entschärfen<br />

Vor Verwendung einer Bandsäge gilt:<br />

n eingerissene Sägeblätter verwenden.<br />

n Die Schutzverkleidung muss stets angebracht sein.<br />

n Der Schutz sollte das Sägeblatt so weit wie möglich (bis auf die Schnittbreite)<br />

verdecken, auch unterhalb des Sägetisches.<br />

n Die Sägeblattführung muss richtig eingestellt sein.<br />

n Vor dem Einschalten ist die Sägeblattspannung zu prüfen.<br />

Besonders gefährlich wird es an einer Bandsäge, wenn sich ein Werkstück<br />

verklemmt. Der Maschinenbediener ist dann intuitiv geneigt, mit Kraft<br />

und Druck vorzugehen. Kommt das Werkstück dann ruckartig frei, geraten<br />

Hände und Finger leicht in den Bereich des Sägeblattes.<br />

Daher gilt für das Arbeiten an der Bandsäge:<br />

n Geeignete Hilfsmittel verwenden wie Anschläge, Schiebestock und andere<br />

Zuführ- und Andrückvorrichtungen, Fingerschutzsteg, Schutzleisten<br />

etc.<br />

n Niemals Finger und Hand in die Schnittlinie bewegen.<br />

n Bei Verschieben eines Werkstücks darauf achten, dass die Sägefuge<br />

nicht zusammengedrückt wird.<br />

n Bei einem verklemmt oder gebrochenen Sägeblatt oder einer anderen<br />

Störung die Säge sofort stillsetzen.<br />

n Stets eng anliegende Kleidung tragen.<br />

n Gehörschutz verwenden.<br />

n Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen; Finger<br />

nicht spreizen.<br />

n Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.<br />

n Schnittschutzhandschuhe tragen.<br />

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen (unter Aufsicht<br />

und nur dann, wenn für Ausbildung nötig) an einer Bandsäge arbeiten.<br />

Auch für alle anderen gilt: „Ich darf eine Bandsäge nur benutzen, wenn ich<br />

dazu unterwiesen worden bin.“<br />

FK<br />

n Eine Maschine blockiert? Klären Sie zu Verhaltensregeln auf, damit sich Ihr Mitarbeiter<br />

in diesem Fall nicht in Gefahr bringt............................................................................<br />

Beleuchtungsmängel bei 4 von<br />

10 Nutzfahrzeugen!<br />

Seit 10 Jahren bieten Meisterbetriebe und speziell ausgerüstete<br />

Werkstätten der Prüforganisationen einen kostenlosen Licht-<br />

Test für Nutzfahrzeuge an. Für 2016 haben der Zentralverband<br />

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und die Deutsche Verkehrswacht<br />

erschreckende Zahlen veröffentlicht.<br />

Beleuchtungsmängel sind kein Kavaliersdelikt. Wer mit defekten<br />

Front- oder Hecklichtern auf der Straße unterwegs ist, gefährdet sich<br />

und andere. Die Bilanz der diesjährigen Licht-Test-Aktion für Nutzfahrzeuge:<br />

41,5 % der getesteten Lkw und Busse wiesen Mängel in Sachen<br />

Beleuchtung auf. Das ist ein deutlicher Anstieg um mehr als 5 Prozentpunkte<br />

gegenüber dem Vorjahr. Achten Sie bei den Fahrzeugen in Ihrem<br />

Betrieb auf die folgenden, am häufigsten festgestellten Mängel:<br />

n zu hoch eingestellte Scheinwerfer, welche den Gegenverkehr<br />

blenden<br />

n zu niedrig eingestellte Frontlichter<br />

n vollständig ausgefallener Scheinwerfer<br />

n Defekte der Heckbeleuchtung wie ausgefallene Bremslichter FK<br />

ACHTUNG<br />

Wichtig zu wissen: Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter<br />

ist für den verkehrstechnischen Zustand eines Fahrzeugs<br />

verantwortlich. Weisen Sie Ihre Berufskraftfahrer auf ihre<br />

Pflicht hin, vor Abfahrt die wichtigsten Fahrzeugfunktionen zu<br />

kontrollieren. Dazu gehört auch die Beleuchtung.<br />

© Jeanette Dietl – Fotolia.com<br />

3


SCHWERPUNKTTHEMA<br />

BAuA-Review: Wie Smartphones und Tablets die Gesundheit<br />

belasten und was Sie in Ihrem Betrieb dagegen tun können<br />

Gesundheitsbeschwerden durch Mobilgeräte: Schmerzende<br />

Daumen, Finger, Schultern und Nacken<br />

In dem Ende November vorgelegten „Review zu physischer Beanspru-<br />

Mobile Kommunikationsgeräte können den Körper stärker belasten, als es uns bewusst ist. Ein neuer Review der Bundesanstalt für<br />

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst den aktuellen Stand der Arbeitsmedizin zur körperlichen Belastung und Beanspruchung<br />

durch Tablet-PCs und Smartphones zusammen. Darin finden sich auch Hinweise, wie Sie diese Belastungen für Ihre Mitarbeiter<br />

verringern können.<br />

chung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices“ haben die BAuA-Autoren<br />

einige Dutzend wissenschaftliche Befunde zu Risiken der körperlichen<br />

Beanspruchung durch Smartphones gesammelt und ausgewertet.<br />

Belegt sind Belastungen und Risiken für den Schulter-Nacken-Bereich,<br />

den oberen Rücken, die Unterarme, Hände und Finger.<br />

n Das Smartphone ist längst zu unserem täglichen Begleiter geworden..................................<br />

© lassedesignen – Fotolia.com<br />

Für die folgenden Beschwerden zeigt sich ein Zusammenhang mit einer<br />

intensiven Nutzung von Mobilgeräten mit Touchscreens:<br />

n Sehnenscheidenentzündungen im Daumen<br />

n Tendinopathien im Daumen, das sind nichtentzündliche Erkrankungen<br />

der Sehnen, meist im Bereich des Handgelenks<br />

n Tendinosis im langen Daumenstrecker, eine degenerative Erkrankung<br />

n myofaziales Schmerzsyndrom = Schmerzen durch Überlastung, insbesondere<br />

im Zeigefingermuskel und Fingerstrecker<br />

n Schmerzen im Bereich des Nackens und des oberen Rückens<br />

Etwa 9 von 10 Menschen in Deutschland bis 64 Jahren nutzen ein Smartphone.<br />

Wie kaum ein anderes technisches Gerät sind die handlichen<br />

Kreuzungen aus Mobiltelefon und Computer in unseren Alltag vorgedrungen.<br />

Auch an immer mehr Arbeitsplätzen werden die „Smart Devices“<br />

eingesetzt. Damit wird das Smartphone oder Tablet zum Arbeitsmittel<br />

und das hat Folgen für Arbeitgeber und Arbeitsschutzverantwortliche:<br />

Die Mobilgeräte müssen<br />

1. sicher sein.<br />

2. für ihren Einsatzzweck geeignet sein.<br />

3. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich ihres sicheren<br />

und gesundheitsgerechten Einsatzes geprüft werden.<br />

4. ggf. in ihrer Verwendung durch geeignete Schutzmaßnahmen begleitet<br />

werden.<br />

Auf Punkt 1, die Sicherheit mobiler Geräte, haben Sie als Arbeitsschützer<br />

kaum Einflussmöglichkeiten. Auch bei den zuletzt immer wieder<br />

diskutierten Brandrisiken durch explodierende Lithium-Ionen-Akkus<br />

können Sie sich nur an den Empfehlungen der Hersteller orientieren<br />

und ggf. Rückrufaktionen nutzen. In diesem Fachbeitrag geht es jedoch<br />

nicht um diese physikalisch-technischen Risiken, sondern um Gesundheitsrisiken.<br />

Wer meint, solche gäbe es nicht und dass die handlichen<br />

Geräte unseren Körper nicht belasten, wird durch eine neue BAuA-Studie<br />

eines Besseren belehrt.<br />

Wann und wodurch die Smartphone-Nutzung zur Belastung wird<br />

Es ist leider kaum möglich, allgemein gültige Richtlinien aufzustellen,<br />

um die genannten Belastungen sicher zu unterbinden. Zu diesem<br />

Schluss kommen auch die Autoren der BAuA-Studie. Denn die individuellen<br />

Unterschiede der Nutzung und damit der möglichen physischen<br />

Belastung sind zu groß: Nicht nur Größe und Gewicht der Geräte unterscheiden<br />

sich, auch die Umgebungsfaktoren wie Beleuchtung sowie<br />

die Art der Nutzung (z. B. im Stehen oder im Sitzen, mit dem Gerät in der<br />

Hand oder auf dem Schoß). Damit wären „Grenzwerte für Nutzungsdauern“<br />

o. Ä. wenig sinnvoll und entsprechende Regelungen nicht zu<br />

erwarten. Gleichwohl gibt die Studie Aufschluss darüber, wo und wodurch<br />

die Gesundheitsgefährdungen bestehen. Machen Sie in Ihren<br />

Unterweisungen auf die folgenden Punkte aufmerksam. Die physische<br />

Belastung steigt,<br />

n wenn wir Smartphones wie Tablets länger verwenden.<br />

n wenn wir Mobilgeräte aufgrund der kleinen Eingabefläche eng halten<br />

müssen, um sie mit beiden Händen greifen zu können.<br />

n wenn sich Bewegungen häufig wiederholen, etwa beim Eintippen<br />

von Text.<br />

n wenn wir bei der Nutzung von Mobilgeräten in eine statische Körperhaltung<br />

verfallen ‒ typisch sind ein gebeugter Nacken, vorgezogene<br />

Schultern und ein vorgebeugter Rumpf.<br />

Die Belastung wird durch folgende Faktoren zusätzlich verstärkt:<br />

n Die Tablets werden aufgrund der kleinen virtuellen Tastatur oft mit<br />

deutlich überstreckten und seitlich gebeugten Handgelenken bedient.<br />

4


SCHWERPUNKTTHEMA<br />

n Je nach Daumenlänge und Bildschirmgröße muss der Daumen<br />

beim Tippen gestreckt oder stark abgeknickt werden.<br />

n Es ist beim Eingeben von Text oder Daten per Touchscreen oft<br />

schwieriger, eine Tipppause einzulegen, weil man jede nicht gezielte<br />

Berührung des Bildschirms vermeiden muss. Die Finger schweben<br />

stattdessen über der Bildschirmtastatur. Damit entfallen die<br />

wichtigen Ruhepausen für die Muskulatur der Handgelenke.<br />

n Nicht nur die Muskulatur von Rücken und Oberkörper erstarrt oft<br />

während des Tippens einer Nachricht, auch der Atem wird kurz und<br />

flach, der ganze Körper angespannter.<br />

n Diese verkrampfte Haltung kann auf Dauer Schmerzen auslösen..........................................<br />

© georgejmclittle – Fotolia.com<br />

Die meisten dieser Vorgänge und physiologischen Veränderungen werden<br />

uns gar nicht bewusst. Und sie wirken sich kurzzeitig auch kaum aus.<br />

Doch bei häufiger und länger anhaltender Benutzung werden sie zum Belastungsfaktor<br />

für Muskulatur, Sehnen und Gelenke. Für Beeinträchtigungen<br />

des visuellen Systems, unserer Augen, gibt die Studie Entwarnung.<br />

Eine große Bedeutung kommt jedoch der Beleuchtung zu. Denn wenn<br />

schlechte oder wechselnde Lichtverhältnisse zu Blendungen und Reflexionen<br />

führen, wirkt sich das auch auf die physische Anspannung der Muskulatur<br />

aus. Wer z. B. versucht, den Bildschirm mit dem eigenen Körper<br />

zu beschatten, gerät dabei oft unmerklich in eine ungünstige Körperhaltung.<br />

Verspannungen, Kopfschmerzen und Müdigkeit sind die Folgen.<br />

In Sachen Licht und Beleuchtung gilt für Mobilgeräte:<br />

n Blendungen stets vermeiden, reflexionsarme Displays mit hohem<br />

Kontrast und in geeigneter Größe bevorzugen, ggf. reflexionsmindernde<br />

Folien anbringen.<br />

n Geräte mit mattem Bildschirm und hellem Hingergrund sind günstiger<br />

als glänzende Bildschirme.<br />

n Smart Devices für den Außen-Einsatz sollten über eine große Helligkeit<br />

verfügen.<br />

n Mobilgeräte nicht ab einer Beleuchtung von mehr als 1.000 Lux einsetzen,<br />

wenn Kontrastverluste, Reflexionen oder Blendungen das<br />

Ablesen und Erkennen erschweren.<br />

So verringern Sie die Belastungen für Ihre Mitarbeiter<br />

Als Arbeits- und Gesundheitsschützer in einem Unternehmen, in dem<br />

Smartphones oder andere mobile Kleingeräte wie Tablets oder Blackberrys<br />

eingesetzt werden, sollten Sie nicht nur um die genannten Risiken<br />

wissen. Diese physischen Belastungen sind auch ein Thema für Mitarbeiterunterweisungen.<br />

Machen Sie – optimalerweise unterstützt durch<br />

Ihren Betriebsarzt – deutlich, auf welche Weise Ihre Mitarbeiter die Belastungen<br />

und Risiken im Umgang mit Mobilgeräten verringern können:<br />

n Mobilgeräte grundsätzlich gezielt und eher kurzzeitig einsetzen,<br />

nicht zur dauerhaften Verwendung vorsehen.<br />

n Wenn viele Daten dargestellt oder viel Text eingegeben werden<br />

muss, eher ein Tablet verwenden.<br />

n Wenn das Gerät viel getragen und gehalten werden muss, ein<br />

Smartphone vorziehen.<br />

n Besser beide Daumen benutzen, als in die häufig gesehene Ein-Daumen-Bedienung<br />

zu verfallen.<br />

n Ablage- oder Aufstellmöglichkeiten zur Entlastung für Arme und Rücken<br />

nutzen.<br />

n Eingabefreundliches Zubehör verwenden, wie z. B. eine externe<br />

Tastatur oder Maus.<br />

n Tablets nach Möglichkeit horizontal statt vertikal benutzen.<br />

n Für unvermeidliche und länger andauernde Lese- oder Eingabetätigkeiten<br />

das Gerät an einen größeren Monitor, TV o. Ä. anschließen<br />

bzw. vernetzen.<br />

n Wenn es unvermeidlich ist, längere Texte einzutippen, beide Hände<br />

benutzen und in mäßigem Tempo tippen.<br />

Die genannten Aspekte gelten gleichermaßen sowohl für die privat mitgebrachten<br />

wie auch die vom Unternehmen bereitgestellten Mobilgeräte.<br />

Für Kommunikationsgeräte gilt die Betriebssicherheitsverordnung<br />

Sie bestimmt, dass ein Arbeitsmittel für „die Art der auszuführenden Arbeiten<br />

geeignet“ sein muss. Smartphones und Tablets sind für viele Aufgaben<br />

sinnvoll, zum Schreiben längerer Texte oder Eingeben größerer<br />

Datenmengen sind sie definitiv aber nicht geeignet, zumindest nicht,<br />

solange dies per Finger- und Daumentipperei auf einem kleinen Touchscreen<br />

geschehen muss. Bei der Nutzung von Spracherkennungssystemen<br />

ist dies neu zu bewerten. Funktioniert eine Spracherkennung zuverlässig<br />

und kann mühsames Eintippen ersetzen, kann dies durchaus<br />

zu einer gesundheitsgerechteren Nutzung von Mobilgeräten beitragen.<br />

FAZIT: Das Smartphone und Co können ebenso wie viele andere mobile<br />

technische Geräte unsere Arbeit erleichtern. Doch wie bei allen anderen<br />

Arbeitsmitteln kann eine falsche oder ungünstige Art der Nutzung körperliche<br />

Beschwerden und Erkrankungen verursachen. Klären Sie Ihre<br />

Mitarbeiter über die Zusammenhänge auf und leiten Sie sie zu einer gesundheitsgerechten<br />

Verwendung ihrer Mobilgeräte am Arbeitsplatz an.<br />

Wer die nachgewiesenen Belastungen durch das Benutzen von Smartphone<br />

und Co nicht ernst nimmt, konterkariert ein jahrelanges Engagement<br />

für ergonomisch hochwertiges Mobiliar und optimal ausgestattete<br />

Bildschirmarbeitsplätze. FK<br />

TIPP<br />

Den kompletten Review zu physischer Beanspruchung bei der<br />

Nutzung von Smart Mobile Devices finden Sie zum Herunterladen auf<br />

www.unterweisung-portal.de<br />

5


PRAXISHILFEN<br />

An diese Punkte müssen Sie nach einem Arbeitsunfall in<br />

Ihrem Betrieb unbedingt denken<br />

In Ihrem Unternehmen ist ein Arbeitsunfall passiert. Ersthelfer und Notarzt waren schnell vor Ort, der Verletzte wurde medizinisch<br />

versorgt und ist bereits beim Durchgangsarzt oder im Krankenhaus. Gut, wenn die Rettungskette in Ihrem Unternehmen einwandfrei<br />

funktioniert. Doch damit ist die Sache für Sie als Arbeits- und Gesundheitsschützer noch nicht vorbei, denn jeder Arbeitsunfall bringt<br />

Nacharbeiten und Folgeaufgaben mit sich.<br />

Je nach Unfallhergang und -schwere ist nach der Versorgung des Verletzten<br />

nicht nur Papierkram zu erledigen, sondern Sie müssen sich auch um<br />

den Unfallort, die Kollegen und das Klären der Unfallursache kümmern.<br />

Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht der<br />

wichtigsten Punkte, die Sie beim Nacharbeiten eines Arbeitsunfalls nicht<br />

vergessen dürfen.<br />

FK<br />

Checkliste: Wurden diese Folgeaufgaben nach einem Unfall erfüllt?<br />

Wurden – sofern nicht andere Anordnungen, etwa der Polizei, dem entgegenstehen – die direkten Unfallfolgen beseitigt, wie z. B.<br />

Scherben, ausgelaufene Flüssigkeiten, heruntergefallene Materialien?<br />

Wurden die vom Unfallopfer benutzten Werkzeuge und anderen Arbeitsmittel, ggf. auch benutzte Schutzausrüstungen,<br />

eingesammelt und verräumt?<br />

Wurde geprüft, ob die Arbeit, z. B. an einer Maschine, wieder aufgenommen werden kann oder ob mit der Freigabe so lange gewartet<br />

werden muss, bis die Unfallursache geklärt ist?<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

Müssen die Angehörigen informiert werden und fühlt sich auch tatsächlich jemand dafür verantwortlich und kümmert sich darum? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Wurde der Unfall ins Verbandbuch eingetragen? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Ist der Eintrag im Verbandbuch vollständig vorgenommen mit Namen des Verletzten, Ort und Zeitpunkt des Unfalls,<br />

Art der Verletzung, Art und Zeitpunkt der durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen, Namen der Ersthelfers und ggf. Zeugen?<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

Ist der Arbeitsunfall meldepflichtig (ab 3 Tage Arbeitsunfähigkeit)? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Wurde ein meldepflichtiger Unfall der Berufsgenossenschaft und der Arbeitsschutzbehörde gemeldet? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Sind die verwendeten Erste-Hilfe-Kästen wieder an ihrem Platz? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Wurden benutzte Erste-Hilfe-Kästen geprüft und ggf. nachgefüllt und, je nach Bedarf, auch gereinigt? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Gibt es Kollegen, die den Unfall miterlebt haben, und werden diesen Personen Möglichkeiten zur psychologischen Unterstützung<br />

angeboten, um traumatischen Symptomen vorzubeugen?<br />

Wenn bei Ausfall des Unfallopfers eine Vertretung gefunden werden muss: Ist die Vertretung ausreichend qualifiziert? Wird sie vor<br />

Arbeitsbeginn unterwiesen? Ist für sie eine geeignete Schutzausrüstung vorhanden?<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

Wird der Unfall betriebsintern untersucht? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Sind an der Unfallanalyse die unmittelbaren Vorgesetzten des Unfallopfers und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beteiligt? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Wird dabei der Arbeitsplatz besichtigt? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Werden die Kollegen zum Unfallhergang befragt, und haben die Beschäftigten die Möglichkeit, sich zum Unfallgeschehen offen zu<br />

äußern?<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

Wird der Betriebsrat bei der Unfalluntersuchung einbezogen? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Wird bei unklarer Unfallursache, bei wiederholten gleichartigen Unfällen oder bei besonders schweren Unfällen die Unterstützung<br />

durch Experten, z. B. des Unfallversicherungsträgers, gesucht?<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

Wird die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in die Hand genommen und anhand der Unfallursache kritisch hinterfragt? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Werden festgestellte Mängel unverzüglich behoben?<br />

Wird ermittelt, ob und welche Schutzmaßnahmen auf welche Art und Weise verschärft oder anderweitig verändert werden müssen? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Wird der Unfall in der nächsten Sicherheitsunterweisung thematisiert?<br />

Geht der Unfall in betriebsinterne Unfallstatistiken ein? ❏ Ja ❏ Nein<br />

6


LESERFRAGEN<br />

„Haushaltsgeräte für Verbraucher im Betrieb nutzen?“<br />

Frage: „In unserem Betrieb steht in einem Nebengebäude eine Waschmaschine, die für bestimmte Reinigungsaufgaben ab und zu benutzt wird. Es<br />

handelt sich um ein ganz normales Haushaltsgerät, keine gewerbliche Waschmaschine wie in einer Wäscherei. Nun meint ein Kollege, dass wir eine<br />

solche Maschine im Betrieb eigentlich gar nicht benutzen dürften, da eine Haushaltswaschmaschine nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen würde.<br />

Hat mein Kollege damit recht?“<br />

Antwort: Ihr Kollege hat insofern recht, als für den häuslichen Gebrauch<br />

bestimmte Haushaltsgeräte, die nicht für die industrielle Anwendung<br />

vorgesehen sind, tatsächlich nicht unter die Maschinenrichtlinie<br />

(2006/42/ EG) fallen, sondern unter die Niederspannungsrichtlinie<br />

(2006/95/ EG).<br />

Andererseits hat Ihr Kollege nicht recht, da auch eine solche Waschmaschine<br />

in bzw. von einem Gewerbebetrieb eingesetzt werden darf,<br />

wenn sie den Sicherheitsanforderungen entspricht und über eine CE-<br />

Kennzeichnung sowie eine Betriebsanleitung verfügt.<br />

Genauso dürften Sie z. B. einen ganz normalen Haushaltsgeschirrspüler<br />

anschaffen, wenn er lediglich für eine Teeküche vorgesehen ist und<br />

nicht für den gewerbsmäßigen Dauerbetrieb in einer Großküche. Nur<br />

weil der Käufer ein Gewerbebetrieb ist, muss er nicht zwangsläufi g ein<br />

„gewerbliches“ Gerät kaufen. Es kommt hier auf den konkreten Einsatzzweck<br />

an. Entscheidend ist, dass<br />

n ein solches Haushaltsgerät so genutzt wird, wie vom Hersteller<br />

vorgesehen,<br />

n die Sicherheitshinweise des Herstellers beachtet werden und dass<br />

n die Arbeitsschutzanforderungen wie Gefährdungsbeurteilung und<br />

Prüfpflichten genauso erfüllt werden wie bei einem Profigerät.<br />

Allerdings könnten sich beim Einsatz außerhalb eines Privathaushaltes<br />

die Garantiebedingungen ändern; das müsste dann den Herstellerunterlagen<br />

zu entnehmen sein. Heikel könnte es auch werden,<br />

wenn Sie z. B. Haushaltswaschmaschinen und gewerbliche Waschmaschinen<br />

nebeneinander betreiben und es zu Fehlbedienungen<br />

kommt.<br />

Denn statt mit 230 V laufen die gewerblichen Maschinen oft mit Drehstrom<br />

oder haben zusätzliche Anschlüsse, z. B. für Warmwasser usw.<br />

Hier wären dann sorgsame Anweisungen, wann und wozu welche Maschine<br />

verwendet werden soll, unverzichtbar.<br />

FK<br />

Erfolgreiche Inklusion im Unternehmen:<br />

So lernen Sie von bewährten Praxisbeispielen<br />

Immer wieder tauchen Fragen auf, wie Mitarbeiter mit einer Einschränkung, z. B. nach einem schweren Unfall, wieder an ihrem<br />

Arbeitsplatz integriert werden können. Im REHADAT-Portal „Gute Praxis“ finden Sie dazu hunderte erfolgreiche Beispiele und<br />

Anregungen.<br />

Ob man es Behinderung nennt, eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung,<br />

ob es um die Folgen chronischer Erkrankungen geht oder eines<br />

Unfalls, gibt es unzählige Gründe, warum Mitarbeiter mit Einschränkungen<br />

leben müssen. Etwa 17 Millionen Menschen in Deutschland leben<br />

mit gesundheitlichen Problemen, die ihren Lebensalltag einschränken.<br />

Viele davon sind im erwerbsfähigen Alter. In Betrieben und Unternehmen<br />

weiß man oft noch zu wenig um die Möglichkeiten, für Menschen mit Einschränkungen<br />

Arbeitsplätze zu schaffen oder einen Arbeitsplatz zu erhalten,<br />

auch wenn ein Mitarbeiter dauerhaft erkrankt.<br />

Hier setzt das REHADAT-Portal an. In einer gut sortierten Datenbank lässt<br />

sich von Adipositas bis zu Zwerchfellbruch recherchieren. Die Fülle an<br />

Beispielen erfolgreicher Inklusion ist beeindruckend, z. B. findet man:<br />

n 108 Beispiele „Guter Praxis“ zu Maßnahmen an Arbeitsplätzen für<br />

Mitarbeiter mit Einschränkungen im Hören<br />

n 118 Beispiele zu Maßnahmen für Mitarbeiter mit Gehbehinderung<br />

n 50 Beispiele für eine Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation<br />

für Menschen mit einer Einschränkung im Lesen<br />

Menschen mit einer Einschränkung bzw. Behinderung muss die Teilnahme<br />

an der Arbeitswelt nicht verwehrt bleiben. Mit einer behinderungsgerechten<br />

Arbeitsgestaltung ermöglichen Sie einen Einstieg oder<br />

Verbleib im Beruf. Viele Anregungen dazu und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement<br />

(BEM) in Ihrem Unternehmen finden Sie auf<br />

www.rehadat-gutepraxis.de FK<br />

IMPRESSUM<br />

• Erscheint monatlich bei mediaforwork, einem Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-<br />

Str. 2–4, 53177 Bonn, Telefon: 02 28 / 9 55 499, Fax: 02 28 / 36 96 486, Internet: www.mediaforwork.de, E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de • ISSN 2193-2913 • Vorstand: Helmut Graf,<br />

Guido Ems, Frederik Palm • Erscheinungsweise: 26 x pro Jahr • Heraugeber: Martin Grashoff, Bonn • Chefredakteur: Friedhelm Kring (FK), Allensbach • Redakteur: Jürgen Loga (JL) •<br />

Verlagsleitung: Martin Grashoff, Bonn • Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn • Produktmanagement: Sonja Heynen-Pianka, Bonn • Layout: André Provedel, Aachen • Satz: Design by Salanowski,<br />

Hennef • Druck: Paul Schürrle GmbH & Co. KG, Stuttgart • Alle Angaben in „UNTERWEISUNG professionell“ wurden mit äusserster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf<br />

der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. • © <strong>2017</strong> by mediaforwork, ein Unternehmensbereich der VNR<br />

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, Bukarest, Johannesburg, London, Madrid, Manchester, Melbourne, Paris, Warschau.<br />

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KURZMELDUNGEN & TRENDS<br />

Sturz beim Firmenlauf ist Arbeitsunfall<br />

Um psychische Belastungen abzubauen, empfehle ich Ihnen, regelmäßig Sport zu treiben, am besten in der Gruppe, mit einem festen<br />

Ziel – sodass Sie dem Stress davonrennen! Doch was passiert, wenn ein Arbeitgeber genau das initiiert und es dann zu einem Unfall<br />

beim Firmenlauf kommt?<br />

Das Sozialgericht Detmold hatte am 19.3.2015 (Az. S 1 U 99/14) geurteilt,<br />

dass trotz des Einspruchs der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall<br />

vorliegen würde. Für den Arbeitgeber interessant ist die folgende Passage<br />

aus dem Urteil: „Der Firmenlauf war auch geeignet, zur Förderung<br />

des Gemeinschaftsgedankens beizutragen. Die Veranstaltung sollte ausdrücklich<br />

der Teambildung und der Unternehmensidentifikation dienen.<br />

Ein sportlicher Wettkampf habe nicht im Vordergrund gestanden.<br />

Schließlich komme es auch nicht darauf an, ob alle Mitarbeiter in der<br />

Lage gewesen wären, an dem Lauf teilzunehmen. Denn in jedem Unternehmen<br />

dürfte es (geh-)behinderte Mitarbeiter geben, die nicht in der<br />

Lage seien, auch nur wenige Meter zu gehen. Jeder Betriebsausflug, bei<br />

dem auch nur ein kleiner Spaziergang zum Programm gehört, stünde<br />

dann nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Außerdem habe die Möglichkeit für interessierte Beschäftigte bestanden,<br />

mit sogenannten Fan-Tickets an der Veranstaltung teilzunehmen,<br />

ohne sich an dem Lauf selbst zu beteiligen.“<br />

Firmenläufe sind also unfallversichert – und auch andere sportliche<br />

Aktivitäten, die den Gemeinschaftsgedanken fördern können, gehören<br />

dazu. Ob im Klettergarten, Cross-Country-Golf, beim Wandern in den<br />

Bergen: Nutzen Sie die Möglichkeit, psychische Belastungen durch gemeinsame<br />

Erlebnisse kostengünstig zu kompensieren!<br />

JL<br />

Worauf Sie beim Hautschutz im Winter auf jeden Fall achten<br />

sollten – Tipps, die weiterhelfen<br />

Im Winter leidet unsere Haut. Kälte und Heizungsluft trocknen sie aus und bei Kälte produzieren die Talgdrüsen weniger Fett. Die<br />

trockene Haut neigt dazu, rau, schuppig und rissig zu werden. Manche Menschen leiden gar unter einem „Winterjucken“. Nun ist<br />

die richtige Hautpflege besonders wichtig.<br />

Mit diesen Tipps helfen Sie Ihren Mitarbeitern, ihre Haut gut durch den<br />

Winter zu bringen:<br />

n Hautcremes mit einem höheren Fettgehalt wählen. „Wasser-in-<br />

ÖL“-Cremes (erkennbar an W/O) sind im Winter günstiger als „Öl-in-<br />

Wasser“-Emulsionen (O/W).<br />

n Pflegemittel verwenden, die feuchtigkeitsbindende Substanzen<br />

enthalten wie Glycerin, Urea (Harnstoff), Tocopherol (Vitamin E).<br />

n Darauf achten, dass Waschlotionen pH-neutral sind.<br />

n Wenn ein langes oder heißes Duschen / Baden der Haut zusätzlich<br />

Feuchtigkeit entzogen hat, anschließend rückfettende Pflegemittel<br />

verwenden.<br />

n Nicht den winterharten Helden spielen wollen, sondern bei Arbeiten<br />

im Freien wärmende Handschuhe anziehen.<br />

n Auch im Winter für ausreichend Bewegung sorgen, um Durchblutung<br />

und Sauerstoffversorgung der Haut zu fördern.<br />

Überprüfen Sie die Hautreinigungs- und -pflegeprodukte in Ihrem Betrieb<br />

auf Eignung für die kalte Jahreszeit.<br />

Aktualisieren Sie Ihre Hautschutzpläne und informieren Sie Ihre Mitarbeiter<br />

darüber, denn damit beugen Sie Erkrankungen und Ausfalltagen<br />

durch Hautprobleme am Arbeitsplatz vor.<br />

FK<br />

Neues zu Gefahrguttransporten in die Schweiz<br />

Sie haben mit Gefahrguttransporten in oder durch die Schweiz etwas zu tun? Dann sollten Sie sich unbedingt mit dem neuen SDR<br />

<strong>2017</strong> genauer beschäftigen. Das SDR ist die Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.<br />

Diese Verordnung entspricht in der Schweiz in etwa unserer GGVSEB und<br />

regelt den Transport gefährlicher Güter. Veröffentlicht wird das Regelwerk<br />

vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie<br />

und Kommunikation (UEVK), die aktuelle Version gilt seit 1.1.<strong>2017</strong>. Die<br />

IHK Schwaben macht in einem Rundschreiben auf Änderungen in 2 Anhängen<br />

des SDR aufmerksam, die für grenzüberschreitende Gefahrgutbeförderungen<br />

relevant sind:<br />

n Anhang 2 „Strassenstrecken mit zusätzlichen Beförderungsbeschränkungen“<br />

n Anhang 3 „Liste gefährlicher Güter, die nur unter besonderen Auflagen<br />

transportiert werden dürfen“.<br />

TIPP<br />

Ausführliche Informationen finden Sie auf https://goo.gl/J5dan0<br />

FK<br />

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