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Ärzteblatt Juni 2011 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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Tab. 2<br />

Voraussetzung für eine Rehabilitation durch die Träger<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung:<br />

■ Die Eltern haben in den letzten zwei Jahren vor dem Rehabilitationsantrag<br />

für mindestens sechs Kalendermonate<br />

Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung<br />

oder Tätigkeit gezahlt<br />

oder<br />

■ ein Elternteil hat eine Ausbildung begonnen oder ist<br />

nach Ausbildungsende arbeitslos geworden<br />

oder<br />

■ sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine<br />

Wartezeit von fünf Jahren erfüllt<br />

oder<br />

■ sie sind bereits Rentner und erhalten eine Alters- oder<br />

Erwerbsminderungsrente<br />

oder<br />

■ das Kind bezieht selber Waisenrente<br />

nahme. Kostenträger ist in den meisten Fällen die Rentenversicherung,<br />

die Bewilligungsdauer beträgt in der Regel<br />

mindestens vier Wochen.<br />

Bei einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme geht es schwerpunktmäßig<br />

um die Gesundheit des Erwachsenen und erst<br />

in zweiter Linie um die Gesundheit des Kindes. In den meisten<br />

Fällen handelt es sich für das Kind um eine Vorsorgemaßnahme<br />

oder das Kind reist als Begleitkind ohne medizinische<br />

Indikation an. Eine solche Maßnahme dauert drei<br />

Wochen, Kostenträger sind meist die gesetzlichen Krankenkassen.<br />

entwicklung der Rehabilitationsmaßnahmen<br />

Über die Antrags- und Bewilligungszahlen der Krankenkassen<br />

liegen keine verläßlichen Zahlen vor. Die Deutsche Rentenversicherung,<br />

die wesentlich mehr Rehabilitationsmaßnahmen<br />

für Kinder und Jugendliche bewilligt, veröffentlicht<br />

die Zahlen bereitwillig, beispielsweise im Internet. Insbesondere<br />

in den letzten zwei Jahren ist zu beobachten, daß jedes<br />

Jahr weniger Rehabilitationsanträge gestellt werden (- 3,1 %<br />

in 2010 im Vergleich zu 2009). Allerdings werden darüber<br />

hinaus überproportional weniger Anträge bewilligt (- 12,7 %<br />

in 2010 zu 2009), die Bewilligungsquote sank von 52,7 % in<br />

2004 auf 40,2 % in 2010.<br />

Ursachen für den Rückgang der Kinderrehabilitation<br />

Neben dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft,<br />

der die Veränderungen nur geringfügig erklärt, sind an<br />

AUSGABE 6/<strong>2011</strong> 21. JAHRGANG<br />

AKtUeLLeS<br />

Eine Rehabilitation durch die Rentenversicherung ist<br />

ausgeschlossen:<br />

■ Die Eltern üben eine Beschäftigung aus, aus der Sie beamtenrechtliche<br />

oder entsprechende Ansprüche haben<br />

oder<br />

■ die Eltern erhalten bereits eine Pension<br />

oder<br />

■ wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist (beispielsweise<br />

bei Folgen eines Schulunfalls, bei dem der Träger<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung leistungspflichtig<br />

ist)<br />

dem Rückgang der Rehabilitationsanträge und der Bewilligungsquote<br />

vielfältige Faktoren beteiligt (Tab. 1).<br />

Antragstellung<br />

Die meisten Maßnahmen zur Rehabilitation von Kindern und<br />

Jugendlichen werden von den Trägern der Rentenversicherung<br />

bewilligt. Einen Rehabilitationsantrag der Träger der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung darf jeder Arzt ausfüllen.<br />

Kommt die Rentenversicherung nicht als Kostenträger in Frage,<br />

weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme<br />

nicht vorliegen (Tab. 2) oder kein Bezug zu einer<br />

späteren Erwerbstätigkeit erkennbar ist, muß in aller Regel<br />

ein Rehabilitationsantrag bei der zuständigen Krankenkasse<br />

Seite 199

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