Ärzteblatt Juni 2011 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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Tab. 2<br />
Voraussetzung für eine Rehabilitation durch die Träger<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung:<br />
■ Die Eltern haben in den letzten zwei Jahren vor dem Rehabilitationsantrag<br />
für mindestens sechs Kalendermonate<br />
Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung<br />
oder Tätigkeit gezahlt<br />
oder<br />
■ ein Elternteil hat eine Ausbildung begonnen oder ist<br />
nach Ausbildungsende arbeitslos geworden<br />
oder<br />
■ sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine<br />
Wartezeit von fünf Jahren erfüllt<br />
oder<br />
■ sie sind bereits Rentner und erhalten eine Alters- oder<br />
Erwerbsminderungsrente<br />
oder<br />
■ das Kind bezieht selber Waisenrente<br />
nahme. Kostenträger ist in den meisten Fällen die Rentenversicherung,<br />
die Bewilligungsdauer beträgt in der Regel<br />
mindestens vier Wochen.<br />
Bei einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme geht es schwerpunktmäßig<br />
um die Gesundheit des Erwachsenen und erst<br />
in zweiter Linie um die Gesundheit des Kindes. In den meisten<br />
Fällen handelt es sich für das Kind um eine Vorsorgemaßnahme<br />
oder das Kind reist als Begleitkind ohne medizinische<br />
Indikation an. Eine solche Maßnahme dauert drei<br />
Wochen, Kostenträger sind meist die gesetzlichen Krankenkassen.<br />
entwicklung der Rehabilitationsmaßnahmen<br />
Über die Antrags- und Bewilligungszahlen der Krankenkassen<br />
liegen keine verläßlichen Zahlen vor. Die Deutsche Rentenversicherung,<br />
die wesentlich mehr Rehabilitationsmaßnahmen<br />
für Kinder und Jugendliche bewilligt, veröffentlicht<br />
die Zahlen bereitwillig, beispielsweise im Internet. Insbesondere<br />
in den letzten zwei Jahren ist zu beobachten, daß jedes<br />
Jahr weniger Rehabilitationsanträge gestellt werden (- 3,1 %<br />
in 2010 im Vergleich zu 2009). Allerdings werden darüber<br />
hinaus überproportional weniger Anträge bewilligt (- 12,7 %<br />
in 2010 zu 2009), die Bewilligungsquote sank von 52,7 % in<br />
2004 auf 40,2 % in 2010.<br />
Ursachen für den Rückgang der Kinderrehabilitation<br />
Neben dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft,<br />
der die Veränderungen nur geringfügig erklärt, sind an<br />
AUSGABE 6/<strong>2011</strong> 21. JAHRGANG<br />
AKtUeLLeS<br />
Eine Rehabilitation durch die Rentenversicherung ist<br />
ausgeschlossen:<br />
■ Die Eltern üben eine Beschäftigung aus, aus der Sie beamtenrechtliche<br />
oder entsprechende Ansprüche haben<br />
oder<br />
■ die Eltern erhalten bereits eine Pension<br />
oder<br />
■ wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist (beispielsweise<br />
bei Folgen eines Schulunfalls, bei dem der Träger<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung leistungspflichtig<br />
ist)<br />
dem Rückgang der Rehabilitationsanträge und der Bewilligungsquote<br />
vielfältige Faktoren beteiligt (Tab. 1).<br />
Antragstellung<br />
Die meisten Maßnahmen zur Rehabilitation von Kindern und<br />
Jugendlichen werden von den Trägern der Rentenversicherung<br />
bewilligt. Einen Rehabilitationsantrag der Träger der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung darf jeder Arzt ausfüllen.<br />
Kommt die Rentenversicherung nicht als Kostenträger in Frage,<br />
weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme<br />
nicht vorliegen (Tab. 2) oder kein Bezug zu einer<br />
späteren Erwerbstätigkeit erkennbar ist, muß in aller Regel<br />
ein Rehabilitationsantrag bei der zuständigen Krankenkasse<br />
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