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Daseinsvorsorge

demografiebericht_2016_teil_2

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Tab. 3: Vergleich der Gemeindegrößenklassen 1990 und 2015<br />

Größenklassen aller Gemeinden<br />

(einschl. kreisfreie Städte)<br />

Anzahl aller Gemeinden<br />

Stand vom 3.10.1990<br />

Anzahl aller Gemeinden<br />

Stand vom 31.12.2015<br />

unter 500 916 (53,7 %) 355 (41,8 %)<br />

500-999 398 (23,3 %) 198 (23,3 %)<br />

1.000-2.999 287 (16,8 %) 156 (18,3 %)<br />

3.000-4.999 44 (2,6 %) 62 (7,3 %)<br />

5.000-9.999 28 (1,6 %) 45 (5,3 %)<br />

über 10.000 34 (2,0 %) 33 (3,8 %)<br />

Summe 1.707 843<br />

Quelle: TLS 2016<br />

Handlungsansätze<br />

Im Koalitionsvertrag der Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des<br />

Thüringer Landtags vom November 2014 wird die erfolgreiche Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und<br />

Gebietsreform zu den wichtigen Herausforderungen Thüringens gezählt. Das Reformpaket soll so vorangetrieben<br />

werden, dass die einzelnen Reformen spätestens zu den kommenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen im Jahr<br />

2019 wirksam werden können.<br />

In dem Beschluss des Landtags „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen“ vom 27. Februar<br />

2015 (Drucksache 6/316) hat der Landtag unter anderem festgestellt, dass diese Reformen notwendig sind für<br />

die Zukunftsfähigkeit des Landes, der Landkreise, Städte und Gemeinden in Thüringen.<br />

Ziel der Gebietsreform ist in erster Linie die Bildung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften, die<br />

den an sie gestellten Herausforderungen dauerhaft gewachsen sind. Dies betrifft in der Zeit des demografischen<br />

Wandels insbesondere den Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben. Die Landkreise und Gemeinden in<br />

Thüringen sollen eine größere Gestaltungskraft in einem größeren Hoheitsgebiet entwickeln und damit den Bedürfnissen<br />

der örtlichen Gemeinschaft in den Gemeinden und den überörtlichen Erfordernissen in den Landkreisen<br />

besser gerecht werden können. Sie sollen ihre Selbstverwaltungsaufgaben umfassender, selbstständiger und wirtschaftlicher<br />

erfüllen können.<br />

Mit der Gebietsreform sollen darüber hinaus die Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement und die ehrenamtliche<br />

Wahrnehmung von gemeinwohlorientierten Aufgaben dauerhaft gesichert werden. Darüber hinaus sollen<br />

die Zentralen Orte zur gleichmäßigen Entwicklung aller Landesteile gestärkt werden.<br />

Die Gebietsreform in Thüringen ist Teil einer Gesamtreform, die als weitere Teile die Durchführung einer Funktionalreform<br />

und einer Verwaltungsreform beinhaltet. Der gesamte Reformprozess soll so vorangetrieben werden,<br />

dass die wesentlichen Maßnahmen spätestens im Jahr 2019 wirksam werden können. Die Ziele der Verwaltungsund<br />

Funktionalreform stehen mit der Gebietsreform im Zusammenhang. Die größeren Landkreise und Gemeinden<br />

werden in der Lage sein, eine leistungsstärkere kommunale Behördenstruktur zu entwickeln und damit mehr Landesaufgaben<br />

als bisher erledigen können. Nur mit einer starken und leistungsfähigen kommunalen Verwaltungsebene<br />

können diese Reformansätze zweckmäßig umgesetzt werden.<br />

Erreichtes<br />

In Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen“ vom<br />

27. Februar 2015 (Drucksache 6/316) hat die Landesregierung am 22. Dezember 2015 das Leitbild „Zukunftsfähiges<br />

Thüringen“ beschlossen.<br />

Das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016, das am 13. Juli 2016 in<br />

Kraft getreten ist, dient der gesetzlichen Verankerung der im Leitbild vorgesehenen Ziele und der wesentlichen Vorgaben<br />

für die Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Strukturen in Thüringen.<br />

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