RAL 1015 taxi news Heft 10-2016
Freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
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echt & steuern<br />
Überladung<br />
prozentual<br />
Überladung<br />
tatsächlich*<br />
Daraus errechnet sich allein für die Überladung<br />
das Bußgeld in dem Beispielsfall wie<br />
folgt:<br />
Beispiel 3 –<br />
Bußgeld/Punkte bei Überladung:<br />
Wird unser Taximodell „Posterius“ um<br />
<strong>10</strong>0,00 kg überladen (siehe Beispiel 2), liegt<br />
eine Überladung von über 5 % aber unter<br />
<strong>10</strong> % vor. Damit würde ein Bußgeld in Höhe<br />
von <strong>10</strong>,00 € drohen. Mit einem Punkt auf<br />
Bußgeld<br />
Punkte<br />
ab 5 % ab 89,50 kg <strong>10</strong>,00 € -<br />
ab <strong>10</strong> % ab 179,00 kg 30,00 € -<br />
ab 15 % ab 268,50 kg 35,00 € -<br />
ab 20 % ab 358,00 kg 95,00 € 1 Punkt<br />
ab 25 % ab 447,50 kg 140,00 € 1 Punkt<br />
ab 30 % ab 537,00 kg 235,00 € 1 Punkt<br />
Tabelle: Bußgeld/Punkte je nach Höhe der Überladung.<br />
*Die tatsächliche Überladung bezieht sich auf das Taxi mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />
von 1.790 kg.<br />
dem Punktekonto wäre jedoch nicht zu<br />
rechnen.<br />
c. weitere rechtliche<br />
Konsequenzen<br />
Die weiteren möglichen rechtlichen Konsequenzen<br />
stehen in einem engen Zusammenhang<br />
mit den möglichen technischen/<br />
mechanischen Folgen einer „Überladung“.<br />
Das Paradebeispiel hierfür dürfte eine Kollision<br />
sein, die dadurch verursacht wurde,<br />
geboren 1973 in Berlin<br />
Studium an der Freien Universität<br />
Berlin<br />
Referendariat ebenfalls in Berlin<br />
u.a. bei der Kanzlei Waldheim<br />
Rechtsanwälte<br />
Seit 2003 bin ich als Rechtsanwalt<br />
für die Kanzlei Waldheim<br />
Rechtsanwälte tätig, die sich seit<br />
über 25 Jahren intensiv im Taxigewerbe<br />
engagiert<br />
weil das Taxi überladungsbedingt nicht<br />
mehr rechtzeitig zum Stehen kam. Wird<br />
im Falle eines Verkehrsunfalls festgestellt,<br />
dass der Unfall auf der Überladung des<br />
Taxis beruht, könnte dies zur Folge haben,<br />
dass der Taxifahrer/-halter für die möglichen<br />
Schäden überwiegend, unter Umständen<br />
sogar allein, aufzukommen hätte. Da<br />
eine Überladung auch einen Verstoß gegen<br />
vertragliche Obliegenheiten/Pflichten<br />
gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
und möglicherweise weiteren Versicherungen<br />
darstellt, besteht das Risiko, dass<br />
die Versicherer eine Kostenübernahme<br />
versagen bzw. die verauslagten Kosten der<br />
Regulierung von dem Taxifahrer/-halter zurück<br />
verlangen. Schließlich könnten je nach<br />
den Umständen im Einzelnen (Verletzung<br />
von Personen u. ä.) ggf. auch erhebliche<br />
strafrechtliche Konsequenzen drohen.<br />
Zur Feststellung, ob ein Unfall tatsächlich<br />
auf einer Überladung des Taxis beruht, ist<br />
regelmäßig die Begutachtung durch einen<br />
Sachverständigen für Verkehrsunfälle und<br />
Unfallrekonstruktion erforderlich. Dieser<br />
kann anhand der Schäden an den Fahrzeugen<br />
und den sonstigen Unfallspuren ggf.<br />
eine Überladung herausfinden.<br />
Die meisten eingesetzten Taximodelle dürften<br />
zumindest derzeit – anderes als unser<br />
Beispiel<strong>taxi</strong> – eine eher komfortable Zuladung<br />
gestatten. Die durchschnittliche zulässige<br />
Zuladung liegt bei etwa bei 500,00<br />
kg. Überladungsbedingte Verkehrsunfälle<br />
sind daher bei den meisten Fahrzeugen<br />
eher eine rein theoretische Frage.<br />
Sollte es dennoch zu einem Unfall gekommen<br />
sein, bei dem auch die Frage einer<br />
Überladung im Raum steht, sollte in jedem<br />
Fall frühzeitig eine professionelle Rechtsberatung<br />
eingeholt werden.<br />
Gute Fahrt wünschen Ihnen<br />
Ihre Rechtsanwälte<br />
www.wws-law.de<br />
Robert Bussenius<br />
Tätigkeitsschwerpunkte<br />
Unfallabwicklung, Straf- und<br />
Bußgeldverfahren im Verkehrsbereich,<br />
spezialisierte Beratung von<br />
Taxiunternehmern und -fahrern<br />
Anmerkung der Redaktion:<br />
Der vorstehende Beitrag wurde auf Grund<br />
einer Lesernachfrage erstellt. Unser Leser<br />
hatte festgestellt, dass er regelmäßig mit<br />
seinem Toyota PRIUS das zulässige Gesamtgewicht<br />
überschreitet.<br />
<strong>10</strong>/<strong>2016</strong> · <strong>RAL</strong> <strong><strong>10</strong>15</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> 7