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RAL 1015 taxi news Heft 10-2016

Freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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echt & steuern<br />

Überladung<br />

prozentual<br />

Überladung<br />

tatsächlich*<br />

Daraus errechnet sich allein für die Überladung<br />

das Bußgeld in dem Beispielsfall wie<br />

folgt:<br />

Beispiel 3 –<br />

Bußgeld/Punkte bei Überladung:<br />

Wird unser Taximodell „Posterius“ um<br />

<strong>10</strong>0,00 kg überladen (siehe Beispiel 2), liegt<br />

eine Überladung von über 5 % aber unter<br />

<strong>10</strong> % vor. Damit würde ein Bußgeld in Höhe<br />

von <strong>10</strong>,00 € drohen. Mit einem Punkt auf<br />

Bußgeld<br />

Punkte<br />

ab 5 % ab 89,50 kg <strong>10</strong>,00 € -<br />

ab <strong>10</strong> % ab 179,00 kg 30,00 € -<br />

ab 15 % ab 268,50 kg 35,00 € -<br />

ab 20 % ab 358,00 kg 95,00 € 1 Punkt<br />

ab 25 % ab 447,50 kg 140,00 € 1 Punkt<br />

ab 30 % ab 537,00 kg 235,00 € 1 Punkt<br />

Tabelle: Bußgeld/Punkte je nach Höhe der Überladung.<br />

*Die tatsächliche Überladung bezieht sich auf das Taxi mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />

von 1.790 kg.<br />

dem Punktekonto wäre jedoch nicht zu<br />

rechnen.<br />

c. weitere rechtliche<br />

Konsequenzen<br />

Die weiteren möglichen rechtlichen Konsequenzen<br />

stehen in einem engen Zusammenhang<br />

mit den möglichen technischen/<br />

mechanischen Folgen einer „Überladung“.<br />

Das Paradebeispiel hierfür dürfte eine Kollision<br />

sein, die dadurch verursacht wurde,<br />

geboren 1973 in Berlin<br />

Studium an der Freien Universität<br />

Berlin<br />

Referendariat ebenfalls in Berlin<br />

u.a. bei der Kanzlei Waldheim<br />

Rechtsanwälte<br />

Seit 2003 bin ich als Rechtsanwalt<br />

für die Kanzlei Waldheim<br />

Rechtsanwälte tätig, die sich seit<br />

über 25 Jahren intensiv im Taxigewerbe<br />

engagiert<br />

weil das Taxi überladungsbedingt nicht<br />

mehr rechtzeitig zum Stehen kam. Wird<br />

im Falle eines Verkehrsunfalls festgestellt,<br />

dass der Unfall auf der Überladung des<br />

Taxis beruht, könnte dies zur Folge haben,<br />

dass der Taxifahrer/-halter für die möglichen<br />

Schäden überwiegend, unter Umständen<br />

sogar allein, aufzukommen hätte. Da<br />

eine Überladung auch einen Verstoß gegen<br />

vertragliche Obliegenheiten/Pflichten<br />

gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

und möglicherweise weiteren Versicherungen<br />

darstellt, besteht das Risiko, dass<br />

die Versicherer eine Kostenübernahme<br />

versagen bzw. die verauslagten Kosten der<br />

Regulierung von dem Taxifahrer/-halter zurück<br />

verlangen. Schließlich könnten je nach<br />

den Umständen im Einzelnen (Verletzung<br />

von Personen u. ä.) ggf. auch erhebliche<br />

strafrechtliche Konsequenzen drohen.<br />

Zur Feststellung, ob ein Unfall tatsächlich<br />

auf einer Überladung des Taxis beruht, ist<br />

regelmäßig die Begutachtung durch einen<br />

Sachverständigen für Verkehrsunfälle und<br />

Unfallrekonstruktion erforderlich. Dieser<br />

kann anhand der Schäden an den Fahrzeugen<br />

und den sonstigen Unfallspuren ggf.<br />

eine Überladung herausfinden.<br />

Die meisten eingesetzten Taximodelle dürften<br />

zumindest derzeit – anderes als unser<br />

Beispiel<strong>taxi</strong> – eine eher komfortable Zuladung<br />

gestatten. Die durchschnittliche zulässige<br />

Zuladung liegt bei etwa bei 500,00<br />

kg. Überladungsbedingte Verkehrsunfälle<br />

sind daher bei den meisten Fahrzeugen<br />

eher eine rein theoretische Frage.<br />

Sollte es dennoch zu einem Unfall gekommen<br />

sein, bei dem auch die Frage einer<br />

Überladung im Raum steht, sollte in jedem<br />

Fall frühzeitig eine professionelle Rechtsberatung<br />

eingeholt werden.<br />

Gute Fahrt wünschen Ihnen<br />

Ihre Rechtsanwälte<br />

www.wws-law.de<br />

Robert Bussenius<br />

Tätigkeitsschwerpunkte<br />

Unfallabwicklung, Straf- und<br />

Bußgeldverfahren im Verkehrsbereich,<br />

spezialisierte Beratung von<br />

Taxiunternehmern und -fahrern<br />

Anmerkung der Redaktion:<br />

Der vorstehende Beitrag wurde auf Grund<br />

einer Lesernachfrage erstellt. Unser Leser<br />

hatte festgestellt, dass er regelmäßig mit<br />

seinem Toyota PRIUS das zulässige Gesamtgewicht<br />

überschreitet.<br />

<strong>10</strong>/<strong>2016</strong> · <strong>RAL</strong> <strong><strong>10</strong>15</strong> <strong>taxi</strong><strong>news</strong> 7

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