RAL 1015 taxi news - Heft 05-2021
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
taxinews
RAL 1015
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
28. Jahrgang • 2,70 Euro
BTV
Ist Bolt böse?
Überbrückungshilfe
Nochmals verlängert
Nr. 5
Juni 2021
BVTM
Positionierung zur Bundestagswahl
RENTE MIT 68?
Berliner
Taxiservice
Liebe TaxifahrerInnen,
liebe TaxiunternehmerInnen,
kurz vor den Bundestagswahlen wird ein
„altes“ Thema wieder aus der Schublade
geholt.
Die gesetzliche Rentenversicherung steht
vor einer scheinbar unlösbaren Aufgabe
– zukünftig wird es immer mehr Rentner
geben.
Doch wer soll das bezahlen?
Der Bund zahlt bereits jetzt schon etwa
100 Milliarden Euro Zuschuss, damit die
Ausgaben der Deutsche Rentenversicherung
gesichert werden können. Und
jährlich wird sich dieser Zuschuss erhöhen
müssen, um zukünftige Renten zu
sichern.
Rentenexperten schlagen der Bundesregierung
nun deshalb vor, die Lebensarbeitszeit
auf 68 Jahre zu erhöhen.
Aber ist es realistisch,
bis 68 zu arbeiten?
Wir denken eher NEIN. Doch was ist die
Folge?
Man hat die Möglichkeit mit Abschlägen
(derzeit 0,3 Prozent pro Monat lebenslang!)
vorzeitig in Rente zu gehen. Aber
die Absenkung des Rentenniveaus und
die Minderung der Renten durch die Abschläge
bringen hohe finanzielle Einbußen
mit sich.
Laut unserer Berechnung hat ein Angestellter
mit einem Bruttoeinkommen von
3.000 EUR derzeit ein Rentenniveau (vor
Steuern) von etwa 47 Prozent - das entspricht
einer Altersrente mit 67 in Höhe
von 1.410 EUR.
Zu seinem Netto (St.Kl. IV) in Höhe von etwas
mehr als 2.000 EUR fehlen ihm dann
bereits 590 EUR.
Wenn das Rentenniveau in den nächsten
Jahren wie geplant auf 43 Prozent sinkt,
fehlen noch einmal 120 EUR.
Nun möchte er zum regulären Rentenantritt
mit 67 Jahren anstatt mit 68 Jahren
seine Altersrente erhalten. Hierfür kürzt
man noch einmal 0,3 Prozent pro Monat
– also 166 EUR pro Jahr.
Zu seinem heutigen Netto fehlen ihm jetzt
875 EUR!!! Es bleiben 1.125 EUR anstatt
der heutigen 2.000 EUR Nettoeinkommen.
Wenn Sie also Ihr Rentner-Dasein ohne
massive finanzielle Einschränkungen
starten möchten, sollten Sie jetzt schon
Ihre Altersvorsorge überprüfen und gegebenenfalls
anpassen.
Bereits schon zusätzliche monatliche
Beiträge von 25 EUR können helfen. Je
früher, desto besser.
Sprechen Sie uns gerne an – wir werden
dann gemeinsam mit Ihnen an einer individuellen
und maßgeschneiderten Lösung
für Ihre Altersversorgung arbeiten.
.
Ihr Team der ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer &
Petra von Chamier GbR
ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer & Petra von Chamier GbR
Sie erreichen uns auch in unserem
nachstehend genannten Büro:
Berghofer Weg 38,
15569 Woltersdorf
Telefon 03362 880788
Fax 03362 880789
intro
Herzlich Willkommen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Inzidenzen fallen und fallen, allerdings steigt der
prozentuale Anteil der indischen Variante, nun Delta
genannt, immer weiter an. In England hat sie rasch
überhand gewonnen, in Deutschland liegt sie aktuell
bei etwa 15 Prozent, steil steigend.
So sicher, wie einst geglaubt und aktuell auch gefühlt,
wird der Sommer dann vielleicht doch nicht werden,
denn diese nochmals aggressivere Variante tritt
größtenteils bei jüngeren Menschen auf.
Warum?
Einfache Frage, einfache Antwort: Impfpriorisierung!
Diese wurde kürzlich aufgehoben, doch versuchen Sie
doch mal ohne „Vitamin B“ einen Impftermin für einen
jugendlichen Kassenpatienten zu erhalten. Eben.
Wir impfen die Ältesten der Ältesten zuerst, dann
die „Systemrelevanten“, aber diejenigen, welche
am meisten unter der Pandemie leiden, die jungen
Menschen lassen wir völlig außen vor, wir lassen sie
nur leiden, obwohl sie die Zukunft der Gesellschaft
bedeuten. Sind sie nicht die Systemrelevantesten,
da sie die Zukunft der Gesellschaft darstellen?
Angefangen beim fehlenden Schulunterricht, welcher
online in diesem „digitalen Entwicklungsland“ nicht
wirklich stattgefunden hat, mangels passender
Infrastruktur und ja, auch mangels der Kompetenzen
seitens der Lehrkräfte!
Sie mussten zwar „zusammengefercht“ in den Öffis
zur Schule fahren (zumindest die Abschlußklassen),
dort in geschlossenen Räumen, mit vielen Personen
wieder viel Zeit verbringen. Aber außerhalb dieser
Gegebenheiten durften sie sich nahezu gar nicht
treffen.
Zurückblickend auf unsere Jugend relativert sich da
einiges, zumindest meinerseits.
Wie schön wird es sein, wenn die ganze Welt
durchgeimpft sein wird und Sie auch bei uns weder in
der Zeitschrift thematisch, noch hier im Intro mit dem
Thema „Corona“ konfrontiert werden?!?!
Wir informieren Sie in dieser Ausgabe
selbstverständlich nicht nur über die Verlängerungen
der Überbrückungshilfen III und der KuG-Verordnung,
welche beide diesem unendlichen Thema „Corona“
zuzuschreiben sind.
Das einseitige Verbrennerverbot scheitert am EU-
Recht, die Reaktionen werden bestimmt spannend.
Allerdings haben viele große Hersteller ihren
Verbrennerausstieg bereits vor langer Zeit oder auch
kürzlich für relativ zeitnahe Jahre angekündigt.
Was dabei allerdings nicht berücksichtigt wird, ist die
Infrastruktur, welche nicht nur in Deutschland eine
reine E-Auto-Situation auch nur als sinnvoll erscheinen
lässt. Die Lobby hat es gerichtet.
„Ist Bolt böse?“ lautet ein mehrseitiger, spannender
Beitrag Richard Leipolds, welcher auch die
Zukunftsfähigkeit und Sinnhaftigkeit betrachtet.
In genau diesem Sinne wurde dieses Intro verfasst.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.
Ihre Redaktion
„Der Klimawandel ist nach Corona die nächste
pandemische Herausforderung..“
Markus Söder, CSU, Ministerpräsident Bayern
5/2021 · RAL 1015 taxinews 3
Inhalt
Nr. 5
Juni 2021
intro
Intro ............................................................................................................ 3
Inhaltsverzeichnis .................................................................................. 4
recht & steuern
Einseitiges Verbrennerverbot scheitert am EU-Recht ................. 5
Überbrückungshilfe III - Verlängerung bis
September und Restart-Prämie ................................................... 6 - 7
KuG-Verordnung - erleichterter Zugang bis
30. September verlängert .................................................................... 7
Anerkennung der Klimanotlage ......................................................... 8
Seite
5
Einseitiges Verbrennerverbot scheitert am EU-Recht
information
Wasserstoff - BMWi + BMVI bringen
Großprojekte auf den Weg .................................................................... 9
Wasserstoff-Taxi Hyundai Nexo ............................................... 10 - 11
BVTM Positionierung zur Bundestagswahl .......................... 12 - 13
Sommerreiseverkehr 2021 ...................................................... 13 - 14
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ....................................... 15
VW PowerDay ..................................................................................... 16 - 17
Uralt mit Garantie ...................................................................................... 22
berliner taxivereinigung e.V.
Ist Bolt böse? ................................................................................. 18 - 21
Seite
8
kommentar
Scheuer, Diener zweier Herren? ....................................................... 22
Anerkennung der Klimanotlage
hinweise & kleinanzeigen
Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 23
Seite
13 - 14
anzeigen- und redaktionsschluss
Heft 6-2021 erscheint im Juli
Redaktionelle Beiträge bitte bis 28. Juni 2021
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
So erreichen Sie uns
V & V Verkehrsverlag GmbH
Friedrich-Olbricht-Damm 62/Stieffring 2 , 13627 Berlin
Tel.: (030) 26 93 97-0
helga.jaeger@jmzb.de
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
Sommerreiseverkehr 2021 Flugangebot zieht deutlich an
Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen
übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen
Verant wortung der jeweiligen Gewerbevertretung.
Leserbriefe geben die Meinung unserer Leser wieder, nicht die der Redaktion.
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.
Titelbild: Adobe Stock – Inhaltsseite: ampnet
4 RAL 1015 taxinews · 5/2021
recht und steuern
Einseitiges Verbrennerverbot
scheitert am EU-Recht
Das Rennen ist eröffnet und
jeder versucht, der Erste zu
sein. Wenn es um das Verbot
des Verbrennungsmotors geht,
kann es einigen Zeitgenossen
gar nicht schnell genug gehen. Doch bevor
die nationalen Regierungen ihre Ankündigungen
wahr machen, lohnt ein Blick nach
Brüssel. Denn die rechtlichen Grundlagen
für einen derart massiven Eingriff in das
Zulassungsrecht liegen in den europäischen
Vorschriften.
Die Regelung für die Zulassung von
Fahrzeugen in der Europäischen Union
wurde zuletzt zum 1. September 2020
(EU 858/2018) aktualisiert. Damit, so ein
Rechtsgutachten der Berliner Rechtsanwaltkanzlei
Becker Büttner Held, „schafft
die Verordnung ein unionsweites Genehmigungsverfahren
zur Verwirklichung
des Binnenmarktes, wozu vor allem eine
Harmonisierung und Spezifikation der technischen
Anforderungen an Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge und die Anerkennung einer
erteilten EU-Typengenehmigung gehören“.
Das Gutachten erstellte die Kanzlei im
Auftrag der Berliner Stiftung Klimaneutralität.
Danach darf einem Fahrzeug, das
diese europäischen Bestimmungen erfüllt,
in keinem EU-Staat die Zulassung verweigert
werden.
„Die Verordnung EU 858/2018“, so das
Gutachten, „und die damit verbundenen
Rechtsakte werden daher so verstanden
werden müssen, dass sie einem nationalen
Verbrennerverbot entgegenstehen.“
Schließlich ist es das Ziel der EU, dass
Fahrzeuge, die in einem Mitgliedsland
zugelassen sind, in allen anderen Mitgliedsländern
angeboten und verkauft werden
dürfen. Bei einem Verbot von Fahrzeugen
mit Verbrennungsmotoren in einzelnen Mitgliedsstaaten,
wie aktuell in Deutschland
geplant, würde die „EU-Typengenehmigung
für Fahrzeuge nicht mehr anerkannt“. Ein
Verbot von Fahrzeugen mit konventionellen
Antrieben müsste daher so gestaltet sein,
dass der Binnenmarkt nicht beeinträchtigt
wird. „Doch das scheint nicht möglich zu
sein“, erklären die Gutachter. Auch die nationalen
Anstrengungen, den Umweltschutz
zu stärken, reichen aus ihrer Sicht nicht
aus, um ein generelles Verbot von Verbrennungsmotoren
einseitig zu erlassen, denn
„Umweltschutz sowie das Erreichen der
internationalen Klimaziele sind keine spezifisch
Deutschland betreffenden Probleme“.
Ein Verbot von Fahrzeugen mit Benzinoder
Dieselmotor müsste, so das Gutachten,
„auf europäischer Ebene angestrengt
werden, etwa durch Einführung einer
neuen EU-Norm“. Außerdem muss eine
verstärkte Schutzmaßnahme auch mit
den existierenden Verträgen vereinbar
sein. Tatsächlich würde ein einseitig in
Deutschland verhängtes Verbot klasssischer
Fahrzeugantriebe den Binnenmarkt
aushebeln und ein Hindernis für den
Marktzugang darstellen. Ein Verbot würde
schließlich nichts anderes bedeuten, als
dass ein Fahrzeug zwar nach Deutschland
eingeführt und verkauft werden dürfte, hier
aber keine Zulassung erhalten würde und
so nicht genutzt werden könnte. „Faktisch“,
so die Juristen in ihrem Gutachten, „würde
ein Verbrennerverbot den freien Handel
im Binnenmarkt beschränken.“ Und: „Es
könnte sogar argumentiert werden, dass
dies mittelbar einem Verkaufsverbot gleichkommt,
da die überwiegende Anzahl der
in Deutschland verkauften Kraftfahrzeuge
wohl auch in Deutschland für den Straßenverkehr
zugelassen werden wird.“
Am Ende müsste wahrscheinlich über ein
einseitiges deutsches Verbrennerverbot
der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
entscheiden. Und dort hat der Binnenmarkt
einen sehr hohen Stellenwert.
A&M
KFZ-Sachverständigenbüro
Jürgen Boenigk
A&M KFZ-SV-Büro
J. Boenigk
Wilhelmshavener Str. 30
10551 Berlin
Telefon: 030 - 396 61 51
Funktel: 0171 - 740 84 53
Telefax: 030 - 39 87 75 97
Quelle: (ampnet/ww)
Schadengutachten und
Bewertungen
Pkw, Lkw, Motorräder,
Motorroller
E-Mail:
juergen-boenigk@web.de
5/2021 · RAL 1015 taxinews 5
recht und steuern
Überbrückungshilfe III
Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September
Die Corona-bedingten Schließungen
und Beschränkungen
dauern in einigen Branchen
weiter an. Die Bundesregierung
verlängert deshalb die Überbrückungshilfen
für betroffene Unternehmen
und Soloselbstständige bis zum
30. September 2021 als Überbrückungshilfe
III Plus. Die bewährten Förderbedingungen
werden in der Überbrückungshilfe
III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die
Restart-Prämie, mit der Unternehmen
einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten
erhalten können. Die Neustarthilfe
wird ebenfalls bis zum 30. September 2021
als Neustarthilfe Plus weitergeführt.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier:
„Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen
bis zum 30. September 2021. Das
ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen
nach der Krise wieder Gas geben
können. Der Konjunkturmotor läuft zum
Glück wieder, aber aktuell noch nicht für
alle. Daher geben wir denen, die noch
Unterstützung benötigen, ein klares Signal
der Sicherheit und Planungssicherheit.
Wir setzen Anreize für den Neustart und
zahlen denjenigen Unternehmen eine
Restart- Prämie, die Mitarbeiter früher aus
der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu
einstellen. Und schließlich verlängern und
erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbständige
auf bis zu 12.000 Euro für die
ersten drei Quartale dieses Jahres.“
Bundesfinanzminister Scholz:
„Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich
besser durchstanden als viele andere,
weil die Bundesregierung entschlossen
Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung
wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt,
das wäre ökonomischer Unsinn. Stattdessen
verlängern wir die Überbrückungshilfen.
Auch wenn sinkende Inzidenzzahlen
auf ein Ende der Pandemie hoffen lassen,
sind viele Unternehmen weiterhin von den
Folgen der Pandemie betroffen. Deshalb
stehen wir den Unternehmen und ihren
Beschäftigten weiter zur Seite. Das sind
gute Nachrichten für alle. Die Obergrenze
für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen
wird erhöht. Zudem bauen wir die Neustarthilfe
für Soloselbstständige weiter aus.
Mir ist besonders wichtig, dass Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer auch ganz
direkt profitieren durch die heute ebenfalls
beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
und die „Restart-Prämie“. Es ist
ein neuer, sozial gerechter Aspekt unseres
breiten Hilfsangebots, das Anreize zur
Beendigung von Kurzarbeit und zu Neueinstellungen
setzt. Gerecht ist zudem, dass
die Unternehmen, die Überbrückungshilfe
erhalten, keine Gewinne und Dividenden
ausschütten dürfen. Das gilt auch für die
Zahlung von Boni und den Rückkauf von
Aktien.“
Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze
für die Förderung im Rahmen der
Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe
III Plus. Künftig können Unternehmen,
die von staatlichen Schließungsmaßnahmen
direkt oder indirekt betroffen
sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich
im Rahmen der Überbrückungshilfe
geltend machen. Grundlage dafür ist die
Bundesregelung Schadensausgleich,
welche die Europäische Kommission auf
Antrag der Bundesregierung hin genehmigt
hat. Zusammen mit der bislang geltenden
Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beträgt
der maximale Förderbetrag künftig in der
Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe
III Plus 52 Mio. Euro. Anträge
auf Schadensausgleich nach der neuen
Regelung können in Kürze gestellt werden.
Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden
12 Mio. Euro gelten in Anlehnung an die
im KfW-Sonderprogramm 2020 und dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereits
angewandten Regelungen Beschränkungen
zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen,
Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen.
Ergänzende Informationen
zur Fortführung der
Überbrückungshilfe III:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe
III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe
III Plus umgesetzt, das
inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit
der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der
Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen
mit einem Corona-bedingten
Umsatzeinbruch von mindestens
30 Prozent antragsberechtigt. Das neue
Programm wird ebenfalls durch die
prüfenden Dritten über das Corona-Portal
des Bundes beantragt.
Für beide Programme
gemeinsam gilt künftig:
• Die maximale monatliche Förderung
in der Überbrückungshilfe III und der
Überbrückungshilfe III Plus beträgt
10 Mio. Euro.
• Die Obergrenze für Förderungen aus
beiden Programmen beträgt maximal
52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus
dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend
aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie
Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus
dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung
Schadensausgleich. Die neue
EU-Regelung zum Schadensausgleich
gilt für Unternehmen, die von staatlichen
Schließungsmaßnahmen direkt oder
indirekt betroffen sind. Diese können
künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro
geltend machen.
Neu im Programm der
Überbrückungshilfe III Plus ist:
Zusätzlich enthält die Überbrückungshilfe III Plus folgende Neuerungen:
- Eine „Restart-Prämie“ als Personalkostenhilfe. Unternehmen, welche für die
Wiedereröffnung Mitarbeiter aus der Kurzarbeit holen, neues Personal einstellen
oder „anderweitig die Beschäftigung erhöhen“, können zusätzlich zur
bestehenden Personalkostenpauschale die Restart-Prämie erhalten. Die Prämie
berechnet sich prozentual an der Differenz zwischen den tatsächlichen Personalkosten
im Mai 2021 und in den Fördermonaten Juli bis September:
Juli 2021:
August 2021:
September 2021:
60 Prozent
40 Prozent
20 Prozent
Nach dem September 2021 läuft die Restart-Prämie aus.
6 RAL 1015 taxinews · 5/2021
recht und steuern
• Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung
Personal aus der Kurzarbeit
zurückholen, neu einstellen oder
anderweitig die Beschäftigung erhöhen,
erhalten wahlweise zur bestehenden
Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe
(„Restart-Prämie“) als
Zuschuss zu den dadurch steigenden
Personalkosten. Sie erhalten auf die
Differenz der tatsächlichen Personalkosten
im Fördermonat Juli 2021 zu den
Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss
von 60 Prozent. Im August beträgt
der Zuschuss noch 40 Prozent und im
September 20 Prozent. Nach September
2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
• Ersetzt werden künftig Anwalts- und
Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro
pro Monat für die insolvenzabwendende
Restrukturierung von Unternehmen in
einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
• Die Neustarthilfe für Soloselbstständige
wird verlängert und erhöht sich von bis
zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum
von Januar bis Juni 2021 auf bis zu
1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum
von Juli bis September 2021. Für den
gesamten Förderzeitraum von Januar bis
September 2021 können Soloselbstständige
somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden
überarbeitet und zeitnah veröffentlicht.
Nach Anpassung des Programms kann die
Antragstellung über die bekannte Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung
erfolgen in der Verantwortung der
Länder.
Die Härtefallhilfen der Länder sollen im
Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis
Ende September 2021 verlängert werden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie /
Bundesministerium der Finanzen
recht und steuern
Kurzarbeitergeldverordnung
Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV)
Die Regelungen der Kurzarbeitergeldverordnung
sollen
für die Unternehmen und
Beschäftigten, die von der
COVID-19-Pandemie und ihren
Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde
Brücke in das Jahr 2022 bauen
und Planungssicherheit geben. Die Verordnung
trat mit Wirkung vom 1. März 2020 in
Kraft und ist bis Ende 2021 befristet. Sie ist
durch zwei Änderungsverordnungen angepasst
wurden, zuletzt am 31. März 2021
durch die Zweite Verordnung zur Änderung
der Kurzarbeitergeldverordnung.
Die Dritte Änderungsverordnung ist vom
Bundeskabinett am 09. Juni 2021 beschlossen
worden und wird in Kürze in Kraft
treten.
Erleichterter Zugang zur
Kurzarbeit wird verlängert
Für Unternehmen und Beschäftigte ist die
weitere Entwicklung der Corona-Pandemie
mit vielen Unsicherheiten behaftet. Sollten
Betriebe nach einer Unterbrechung der
Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab
April 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt
von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten
Schließungen betroffen sein,
stünde ihnen der erleichterte Zugang zur
Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes
nicht mehr zur Verfügung. Mit der 3. Änderungsverordnung
wird daher der Zugang
zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen
zum Kurzarbeitergeld um
drei Monate vom 30. Juni 2021 bis zum 30.
September 2021 erweitert, um für die betroffenen
Betriebe und deren Beschäftigten
klare Perspektiven zu schaffen.
Vereinfachte Regelungen für die
Gewährung von Kurzarbeitergeld
Die Kurzarbeitergeldverordnung regelt insbesondere
die Zugangserleichterungen für
die Gewährung des Kurzarbeitergeldes:
• Verzicht auf den Aufbau von negativen
Arbeitssalden.
• Das Mindesterfordernis, wonach mindestens
ein Drittel der Beschäftigten von
Arbeitsausfall betroffen sein müssen,
wird auf 10 Prozent abgesenkt.
• Es besteht die Möglichkeit, auch Leiharbeiternehmer*innen
Kurzarbeitergeld
zu zahlen, wenn der Verleihbetrieb ebenfalls
Kurzarbeit eingeführt hat.
Diese Regelungen gelten bis zum
31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis
zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen.
Sie verfolgen alle den Zweck, während
der COVID-19-Pandemie den Zugang
zur Kurzarbeit und zur Zahlung von Kurzarbeitergeld
für Beschäftigte und Betriebe
zu erleichtern oder im Falle der Leiharbeit
Kurzarbeit überhaupt zu ermöglichen.
Erstattung von Beiträgen
zur Sozialversicherung
Dem Arbeitgeber werden die von ihm
während des Bezugs von Kurzarbeitergeld
allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung
auf Antrag von der Bundesagentur
für Arbeit in pauschalisierter Form
erstattet, wenn der Betrieb bis zum 30. Juni
2021 Kurzarbeit eingeführt hat.
Die Erstattungen gelten für Arbeitsausfälle
vom 1. Januar bis zum 30. September 2021
in voller Höhe und für Arbeitsausfälle vom
1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021 in
Höhe von 50 Prozent.
Quelle: BMAS
5/2021 · RAL 1015 taxinews 7
recht und steuern
Anerkennung der Klimanotlage
Senat beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr Klimaschutz
Der Senat hat in seiner Sitzung
am 08. Juni 2021 den von der
Senatorin für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, Regine
Günther, vorgelegten Maßnahmenplan
„Verstärkte Maßnahmen Berlins in
Anerkennung der Klimanotlage“ beschlossen.
Der Beschluss adressiert 28 Themenbereiche,
in denen der Senat das Engagement
Berlins für den Klimaschutz und für
die Anpassung Berlins an die Folgen des
Klimawandels noch weiter verstärken will.
Der Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen
soll deutlich verringert und die Stadt
robuster gegen Klimawandelfolgen wie
Trockenheit und Starkregen aufgestellt
werden.
Im Dezember 2019 hatte Berlin als erstes
Bundesland das Bestehen einer Klimanotlage
anerkannt. Mit dem Beschluss vom
08. Juni zieht der Senat daraus praktische
Konsequenzen für sein klimapolitisches
Handeln.
Regine Günther, Senatorin für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Die Anerkennung der Klimanotlage 2019
war der Ausgangspunkt für das jetzt
beschlossene Maßnahmenbündel. Wir
setzen ein klares Zeichen, dass wir schnell,
konsequent und nachhaltig die klimaschädlichen
CO2-Emissionen in allen Bereichen
reduzieren wollen. Berlin will mit neuen
klimaneutralen Stadtquartieren, der
raschen Nachrüstung öffentlicher Gebäude
mit Solartechnik, der Dekarbonisierung
seiner Fahrzeugflotten und mittelfristig
einer Zero-Emission-Zone eine Führungsrolle
im Klimaschutz übernehmen. Von entscheidender
Bedeutung für die Schlagkraft
dieses Pakets ist aber auch die baldige
Verabschiedung des Energiewendegesetzes
durch das Abgeordnetenhaus. Erst mit
diesem Doppelpack kann Berlins Engagement
für konsequenten Klimaschutz seine
volle Wirkung entfalten.“
Insbesondere mit den folgenden Maßnahmen
nimmt Berlin im Ländervergleich
eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz ein:
• Eine gesetzliche Solarpflicht soll die
klimafreundliche Energieerzeugung auf
dem eigenen Dach insbesondere für Neubauten
in Berlin zum Standard machen,
für Kitas, Schulen und Rat häuser (Energiewendegesetz)
ebenso wie für Mietshäuser
und Eigenheime (Solargesetz).
• Künftig sind neue Stadtquartiere am Ziel
der Klimaneutralität auszurichten.
• Für Neubau und Sanierung öffentlicher
Gebäude in Berlin plant der Senat
ehrgeizige Energiestandards (mindestens
KfW-Effizienzhaus 40 bzw. 55), die
geltende bundesrechtliche Vorgaben an
die Energieeffizienz deutlich übertreffen.
• Im Verkehrsbereich soll die bestehende
Umweltzone innerhalb des S-Bahnrings
mittelfristig zu einer Null-Emissions-
Zone („Zero Emission Zone“) weiterentwickelt
werden, in der Diesel- und Benzinfahrzeuge
grundsätzlich nicht mehr
fahren dürfen. In einem zweiten Schritt
kann die Ausweitung der Zero Emission
Zone auf das Gebiet der Gesamtstadt
erfolgen.
• Die Berechnung von Start- und Landeentgelten
am BER soll um eine wirksame
CO2-Komponente ergänzt werden. Berlin
wird sich als Gesellschafter der FBB
GmbH für ein entsprechendes Konzept
einsetzen.
• Die Kraftfahrzeugflotten der Berliner
Landesverwaltung werden bis 2030
grundsätzlich auf emissionsfreie Elektro-
oder Brennstoffzellen-Antriebe umgestellt.
Damit sollen künftig im Regelfall
keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor
mehr für die öffentliche Hand beschafft
werden.
• Der Senat steigt bei den Dienstwagen
seiner Mitglieder bis Ende der aktuellen
Legislaturperiode auf emissionsfreie
Fahrzeuge um. Ausnahmen gelten nur,
wenn dem im Einzelfall besondere
Sicherheitserfordernisse entgegenstehen.
Die am 13. April 2021 vom Senat beschlossene
Novelle des Berliner Energiewendegesetzes
(EWG Bln), mit der viele der
genannten Klimaschutzmaßnahmen (etwa
Dekarbonisierung der Fernwärme, Solarpflicht
für öffentliche Bauten, CO2-freie
Landesflotten etc.) rechtlich umgesetzt
werden, soll noch in dieser Legislaturperiode
vom Abgeordnetenhaus verabschiedet
werden. Die im Senats beschluss
genannte Klimaschutzprüfung für
Senatsvorlagen („Klimacheck“) ist seit April
2021 bereits verpflichtend. Die Einrichtung
eines Klimabürgerinnenrats wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz vorbereitet.
Quelle: Aus der Sitzung des Senats
am 8. Juni 2021
8 RAL 1015 taxinews · 5/2021
information
BMWi -
„Wir wollen bei Wasserstofftechnologien
Nummer 1 in der Welt werden“
Das Bundeswirtschaftsministerium
und das Bundesverkehrsministerium
haben Ende Mai
62 Wasserstoff-Großprojekte
ausgewählt, die im Rahmen
eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts
(sog. Wasserstoff-IPCEI
- Important Projects of Common European
Interest) staatlich gefördert werden sollen.
Sie setzen damit eine wichtige Maßnahme
der Nationalen Wasserstoffstrategie um.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier:
„Wir wollen bei Wasserstofftechnologien
die Nummer 1 in der Welt werden. Dafür
bündeln wir unsere Kräfte in Europa
und stoßen durch das erste gemeinsame
europäische Wasserstoffprojekt massive
Investitionen in die Zukunftstechnologie
Wasserstoff an. Das sichert Wettbewerbsfähigkeit
und Arbeitsplätze – in Deutschland
wie auch in Europa. Wir stellen für die
ausgewählten 62 deutschen Projekte über
8 Milliarden Euro an Bundes- und Landesmitteln
zur Verfügung und bilden mit den
Projekten die gesamte Wertschöpfungskette
ab – von der Wasserstofferzeugung,
über den Transport bis hin zu Anwendungen
in der Industrie. Wir machen damit
einen großen Schritt auf dem Weg hin zur
Klimaneutralität unserer Wirtschaft. Ein
zentraler Bereich hierfür ist die Stahlindustrie
ebenso wie die Chemieindustrie, wo
jährlich durch diese Wasserstoffprojekte
mehrere Millionen Tonnen CO2 eingespart
werden können.“
Bundesverkehrsminister Scheuer: „Wir machen
Deutschland zum Wasserstoff-Land.
Dabei denken wir die Mobilität neu, europäisch
und ganzheitlich - vom Energiesystem
über die Antriebstechnologien bis hin zur
Tankinfrastruktur. Derzeit ist der Verkehr
noch zu mehr als 95 Prozent vom Einsatz
fossiler Energien abhängig. Daher brauchen
wir dringend Mobilität, die auf erneuerbare
Energien setzt. Grüner Wasserstoff
und Brennstoffzellen sind - quer über alle
Verkehrsträger hinweg - eine super
Ergänzung zu reinen Batteriefahrzeugen.
Tatsache ist: Wir müssen und WOLLEN
den Umstieg auf eine klimafreundliche
Mobilität dringend vorantreiben. Um alle
Bereiche der Mobilität mit Null-Emissionslösungen
abzudecken, brauchen wir Technologieoffenheit.
Deshalb unterstützen wir
auch die Brennstoffzellentechnologie sowie
Fahrzeug- und Komponentenhersteller, um
international den Anschluss nicht zu
verpassen. Heute gehen wir einen Riesenschritt
in Richtung klimafreundliche
Mobilität.“
Nähere Informationen zu den 62
Wasserstoff-Projekten:
Die 8 Mrd. Euro staatliche Fördermittel
setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln
zusamen. Rund 4,4 Mrd. Euro kommen aus
dem Bundeswirtschaftsministerium; bis zu
1,4 Mrd. Euro aus dem Bundesverkehrsministerium.
Die übrigen Fördermittel werden
von den Bundesländern zur Verfügung
gestellt. Insgesamt sollen Investitionen in
Höhe von 33 Mrd. Euro ausgelöst werden,
davon über 20 Mrd. Euro von privaten
Investoren. Die 62 Wasserstoff-Großprojekte
wurden aus über 230 eingegangenen
Projektskizzen ausgewählt und bilden die
gesamte Wertschöpfungskette des Wasserstoffmarktes
ab.
Im Bereich des BMWi wurden 50 Projektskizzen
ausgewählt. Darunter sind
Projektskizzen für Erzeugungsanlagen, die
zusammen genommen über 2 Gigawatt
Elektrolyseleistung für die Produktion von
grünen Wasserstoff umfassen. Dass
entspricht 40 Prozent des in der Nationalen
Wasserstoffstrategie gesetzten Ziels von
5 Gigawatt bis 2030. Zudem denken wir
die Infrastruktur von Anfang an mit und
wollen Wasserstoffleitungen mit einer
Länge von rund 1.700 km voranbringen.
Besonders viele Emissionen können in der
CO2-intensiven Stahlindustrie eingespart
werden. Mit ArcelorMittal, Stahl Holding
Saar, Salzgitter Stahl und Thyssenkrupp
Steel haben alle in Deutschland tätigen
Stahlerzeuger Investitionsvorhaben eingereicht.
Auch eine Reihe von innovativen
Vorhaben der Chemieindustrie, wie z. B. von
BASF am Standort Ludwigshafen, zeigen
durch die CO2-freie Herstellung von Wasserstoff
und dessen Weiterverwendung,
z.B. zur Herstellung von Ammoniak oder
synthetischen Kraftstoffen für den Lastoder
Flugverkehr, enorme Reduktionspotenziale
auf.
Das Bundesverkehrsministerium fördert
12 Vorhaben im Mobilitätssektor. Diese
betreffen die Entwicklung und Herstellung
von Brennstoffzellen-Systemen und Fahrzeugen
- vom Pkw über den LKW bis hin zu
Kommunalfahrzeugen. Außerdem soll
z.B. der Aufbau einer bundesweiten und
grenzüberschreitend vernetzten Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur
gefördert
werden. Auch wird mit einem Hamburger
Verbundprojekt die Luftfahrt und der
maritime Bereich mit einem ganzheitlichen
Ansatz adressiert: von Brennstoffzellen-Fahrzeugen
für die Hafenlogistik oder
den H2-Schubbooten im Hamburger Hafen
bis hin zu H2-Fahrzeugen beginnend für die
Intralogistik bei Airbus. Mit solchen integrierten
Reallaboren, die vor Ort entstehen,
wird die Brennstoffzellentechnologie weiter
voran und in den Einsatz gebracht.
Die Förderung der deutschen Vorhaben
erfolgt im Rahmen eines europäischen
Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam
mit bis zu 22 europäischen Partnerländern.
Die verschiedenen nationalen Projekte
sollen so miteinander vernetzt werden,
dass alle Länder voneinander profitieren
und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft
aufgebaut werden kann. Der
Startschuss zu dieser Initiative fiel durch
Bundeswirtschaftsminister Altmaier im
Dezember 2020 im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft. Ziel ist es, dass
noch in diesem Jahr die Projekte von der
Europäischen Kommission beihilferechtlich
genehmigt werden können. BMWi und BMVI
arbeiten hierfür eng und vertrauensvoll mit
der Europäischen Kommission zusammen.
Quelle:
Gemeinsame PM des
Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie
sowie
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
5/2021 · RAL 1015 taxinews 9
information
Praxistest Hyundai Nexo:
Wasser marsch
Elektromobilität ohne Reichweitenangst,
kombiniert mit schnellem
Energietanken. Was wie eine
ferne Zukunftsvision klingt, ist
tatsächlich machbar und vor
allem erfahrbar. Allerdings rollt die Technik
noch in einer sehr überschaubaren Nische.
Einst auch von deutschen Herstellern als
die Technologie der Zukunft gefeiert, gehört
der Brennstoffzellenantrieb aktuell zu den
exotischen Antriebsalternativen. Während
also in Europa Wasserstoff als Treibmittel
einer weitgehend CO2-freien Mobilität noch
auf seine Chance wartet, machen zwei Hersteller
aus Asien ernst. Neben dem Toyota
Mirai rollt Hyundai seinen Nexo mit Brennstoffzellenantrieb
auf die Straße. Letzteren
haben wir ausprobiert.
Vor dem Fahrerlebnis steht allerdings
ein kleiner Ausflug in die Technik. Bei der
Brennstoffzelle - bereits im Jahr 1838 von
Friedrich Schönbein erfunden – reagiert
Sauerstoff mit Wasserstoff und erzeugt
auf diese Weise elektrische Energie. Diese
Energie treibt im konkreten Fall einen
163 PS (120 kW) starken Elektromotor an.
Die Antriebseinheit wird schließlich durch
eine Hochvolt-Batterie mit einer Kapazität
von 1,56 kWh abgerundet, die als Puffer
fungiert. Jules Verne war schon Ende
des 19. Jahrhunderts von dieser Technik
überzeugt: „Das Wasser ist die Kohle der
Zukunft. Die Energie von morgen ist Wasser.
Die zerlegten Elemente des Wassers,
Wasserstoff und Sauerstoff, werden auf
unabsehbare Zeit hinaus die Energieversorgung
der Erde sichern.“
Jules Verne würde heute wahrscheinlich
einen Nexo fahren. Der technische Hintergrund
mag kompliziert klingen, doch das
als SUV verkleidete „Future Utility Vehicle“
startet nach dem Druck auf den Startknopf
lautlos wie jedes andere Elektromobil,
reiht sich in den Verkehr ein und stellt vom
ersten Moment an sein volles Drehmoment
(395 Newtonmeter) bereit. Zwischen null
und 100 km/h vergehen 9,2 Sekunden, und
im Gegensatz zu den batterieelektrischen
Modellen lässt sich die Leistung ohne Angst
vor einer leeren Batterie auch einsetzen.
Als Höchstgeschwindigkeit gibt Hyundai
179 km/h an. Allerdings gestaltet sich die
Leistungsentfaltung nach Tempo 140 km/h
etwas zäh.
Darf es noch ein
Schalter
mehr sein
Im Innenraum erwartet
den Nexo-Piloten
(und selbstverständlich
auch die Pilotin)
eine unerwartet
große Kollektion an
Schaltern. Die Mittelkonsole
wurde von
den Designern der
Marke offensichtlich
nach dem Motto: „Darf es noch ein Schalter
mehr sein“ gestaltet. Neben dem Ausflug in
die analoge Epoche der Instrumentierung
wachsen vor dem Lenkrad zwei Bildschirme
zu einer Einheit zusammen. Der rechte
Bildschirm ist für das Infotainment samt
Navigation reserviert und informiert zudem
über die Arbeit der Antriebstechnik. Die
andere Hälfte zeigt die Geschwindigkeit und
andere wichtige Angaben. Wobei sich der
Blick auf den Tacho durchaus lohnt, denn
dank des lautlosen Antriebs ist der Nexo
mitunter schneller als erlaubt unterwegs,
und erst der kleine rote Blitz am Straßenrand
registriert das Tempo unbestechlich.
Hier wäre ein Head-up-Display hilfreich.
Über die beiden Schaltwippen am Lenkrad
lässt sich die Energierückgewinnung
beim Verzögern steuern, um so zusätzliche
10 RAL 1015 taxinews · 5/2021
information
Reichweite zu gewinnen. Das Cockpit mag
an eine Flugzeugkanzel erinnern, doch die
Anordnung der verschiedenen Elemente ist
logisch angeordnet und nach kurzer Zeit
intuitiv beherrschbar. Wird der Blinker zum
Spurwechsel gesetzt, blendet die Kamera
der Außenspiegel das Geschehen hinter
und neben dem Nexo ein. Das funktioniert
am Tag und ohne Regen sehr gut, lässt jedoch
bei Dunkelheit und bei regnerischem
Wetter stark nach. Als Verbrauch verspricht
Hyundai 0,84 Kilogramm Wasserstoff auf
100 Kilometer. Tatsächlich genehmigte sich
der Nexo im gemischten Einsatz
1,2 Kilogramm H2.
Das „Future Utility Vehicle“
ist sehr gegenwartsbezogen
Mit einer Außenlänge von 4,67 Metern
gehört der Nexo zu den kompakten Vertretern
seiner Gattung. Dank des Radstands
von 2,79 Metern finden fünf Menschen
angenehme Platzverhältnisse vor und
die komfortablen Sitze bieten auch auf
langen Strecken angenehmen Komfort. Das
Fahrverhalten des „Future Utility Vehicle“
ist sehr gegenwartsbezogen und stellt
den Fahrer nicht vor Probleme. Unebenheiten
werden problemlos geschluckt, die
Geräusch entwicklung hält sich in angenehmen
Grenzen, und unsichtbare Helfer
wie der Einparkassistent und weitere
elektronische Unterstützer nehmen dem
Menschen hinter dem Lenkrad viel Arbeit
ab. Allerdings könnte die Verkehrszeichenerkennung
etwas aufmerksamer sein.
Viel Licht also, doch dann gibt es doch einen
Schatten. Die Wasserstoff-Infrastruktur
ist noch sehr ausbaubar, und wenn gleich
beide Tankstellen in
der näheren Umgebung
die Abgabe von
Wasserstoff verweigern,
hilft nur noch
die Hoffnung, dass
der freundliche Mitarbeiter
doch noch
mit dem Ersatzteil
auftaucht.
(ampnet/ww)
Daten Hyundai Nexo
Länge x Breite x Höhe (m):
4,67 x 2,11 x 1,63
Radstand (m): 2,79
Motor: Elektromotor, Energieerzeugung
über Brennstoffzelle
Leistung: 120 kW / 163 PS
Max. Drehmoment:
95 Nm bei 3500-4500 U/min
Elektromotor: 34 kW / 55 PS
Drehmoment E-Motor: 395 Nm
Höchstgeschwindigkeit: 179 km/h
Beschleunigung 0 auf 100 km/h:
9,2 Sek.
Elektr. Reichweite: 666 km (WLTP)
WLTP-Durchschnittsverbrauch:
0,84 kg Wasserstoff
Effizienzklasse: A+
CO2-Emissionen: 0 (Wasserdampf)
Testverbrauch: 1,2 kg
Leergewicht / Zuladung:
min. 1814 kg / max. 526 kg
Kofferraumvolumen: 461–1466 Liter
Max. Anhängelast: -
Wendekreis: 11,2 m
Bereifung: 225/60 R 17
Luftwiderstandsbeiwert: 0,32
Wartungsintervalle:
30.000 km oder alle zwei Jahre
Basispreis: 79.000 Euro
Testwagenpreis: 82.500 Euro
5/2021 · RAL 1015 taxinews 11
information
BVTM-Positionierung zur Bundestagswahl
Steigen Sie ein in das Taxi von Morgen
Die Taxibranche steht vor drei
epochalen Herausforderungen.
Erstens: Die Corona-Krise setzt
dem Gewerbe dramatisch zu, er -
hebliche Verluste stellen sich ein.
Zweitens: Die Digitalisierung beim Kunden
hat das Interesse großer Plattform-Anbieter
am Mobilitätsmarkt geweckt. Sie greifen
bewährte Unternehmensstrukturen an und
schmälern die ohnehin knappen Margen,
die im Markt zu erwirtschaften sind.
Und schließlich steht die Taxibranche (Drittens)
vor dem Hintergrund der Klima krise
am Beginn einer grundlegenden Transformation
der Fahrzeugflotten hin zu batterieelektrischen,
emissionsfreien Fahrzeugen.
Eine moderne Mobilitätspolitik muss das
Mobilitätsangebot in der Fläche aufrechterhalten,
das Taxi als Alternative zum
privaten Pkw im Sinne von ÖPNV und
Pooling weiterentwickeln und die Flotten-
Trans formation voranbringen. Gerade das
Taxigewerbe als Teil des ÖPNV, mit seinen
großen Laufleistungen, bietet enormes
Potenzial zur Verbesserung der Daseinsvorsorge
und zur Entlastung von Klima und
Umwelt. Dieses Potenzial gilt es zu heben.
Die Kraft hierfür wird die Branche nicht
allein aufbringen können. Die Branche ist
bereit sich in den Dienst der Gesellschaft zu
stellen. Die Rahmenbedingungen für eine
partnerschaftliche Umsetzung zu schaffen,
wird Aufgabe der künftigen Bundesregierung
bzw. des Gesetzgebers sein. bzw. des
Gesetzgebers sein.
In der aktuellen Legislaturperiode hat der
Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
viele Maßnahmen in die Tat umgesetzt.
So konnte mit Hilfe zahlreicher Veranstaltungen
zum Thema Elektromobilität ein
wesentlicher Beitrag zur Schaffung von
Akzeptanz in der Branche geleistet werden.
Dies zeigt u.a. der Erfolg des Gemeinschaftsprojekts
„Zukunftstaxi“ in Hamburg,
initiiert durch die Stadt Hamburg und den
Senator für Verkehr, Anjes Tjarks.
Projekte wie dieses und viele weitere zeigen
aber auch, dass die Ausgestaltung der
Mobilität von morgen nur gemeinschaftlich
und durch (landes-) sowie bundespolitische
Unterstützung gelingt. Starke Partner sind
hier das A und O. Das gilt nicht nur für die
Elektromobilität, sondern für alle bedeutsamen
mobilitätspolitischen Themen. Der
Bundesverband ruft deshalb im Rahmen
der Bundestagwahl 2021 dazu auf, in der
kommenden Legislaturperiode noch stärker
gemeinschaftlich an der Mobilität der
Zukunft zu arbeiten und unsere Branche
noch intensiver im Sinne der nachfolgenden
Schwerpunktthemen zu unterstützen.
Das sind unsere
wichtigsten Forderungen:
1. Einstieg in den Umstieg:
Anreize für die nachhaltige
Transformation der Taxiflotten
Elektromobilität ist die Schlüsseltechnologie
für emissionsfreie Flotten. Das
Taxi mit rund sieben Milliarden Fahrkilometern
im Jahr ist besonders geeignet,
einen Beitrag zum Erreichen der
Klimaziele zu leisten. Deshalb appelliert
der Bundesverband Taxi und Mietwagen
e.V. an die künftige Bundesregierung, ein
zielgerichtetes Förderprogramm speziell
für den Einsatz mit E-Taxis aufzusetzen.
2. Wissen was geht:
enges Monitoring des neu
gestalteten Mobilitätsmarktes
Der Markt der Mobilität ist in Bewegung.
Um politisch steuern zu können, müssen
Veränderungen schnell und fundiert
erfasst werden. Der Bundesverband
Taxi und Mietwagen e.V. fordert die
künftige Bundesregierung auf, jährlich
aktualisierte gewerbespezifische Zahlen,
Daten, Fakten zu erheben und bereitzustellen.
Dabei geht es auch und gerade
um dynamische Handlungsfelder wie
E-Taxis, Inklusionstaxis, Pooling-Verkehre.
3. ÖPNV-Mobilitätsgarantie
geht nur mit Taxi:
Mobilität integriert denken
Im Sinne der Daseinsvorsorge leistet
das Taxi einen elementaren Beitrag für
die Gesellschaft. Das zeigt die Corona-Pandemie
eindrucksvoll. Sozialverträgliche
Tarife und Beschäftigungen
stehen auch in Zeiten der Krise stets an
erster Stelle. Deshalb ersucht der Bundesverband
Taxi und Mietwagen e.V. die
künftige Bundesregierung, den Verkehr
mit Taxen zukünftig stärker als integralen
Bestandteil des ÖPNV zu denken und
zu verankern. Wenn der ÖPNV für jeden
in wenigen Minuten erreichbar sein soll,
dann geht das nur mit Taxi. Das bedeutet
auch, dass Taxis im ländlichen Raum in
die ÖPNV-Finanzierung aufgenommen
werden.
4. Aus Erfahrung lernen:
laufende Evaluation der
Steuerungs-Instrumente
im Mobilitätsmarkt
Das neue PBefG stellt den Kommunen
optionale Steuerungsinstrumente zur
Verfügung – u.a. vermittelte Mietwagenverkehre
unter bestimmten Umständen
zu begrenzen oder Mindestpreise für
Miet wagen festzulegen. Der Bundesverband
Taxi und Mietwagen e.V. ersucht
die künftige Bundesregierung, die
Funktions fähigkeit und Umsetzung der
neuen Instrumente stetig zu evaluieren
und, sofern erforderlich, nachzusteuern.
5. Kommunen auf den Fahrersitz:
Frühzeitiges Nachsteuern
beim PBefG
Zur Ausgestaltung des Marktes bedarf
es leicht zu kontrollierender Instrumente,
die in der Praxis für fairen Wettbewerb
sorgen. Der Bundesverband Taxi
und Mietwagen e.V. appelliert an die
künftige Bundes regierung, den Kommunen
frühzeitig durch Nachbesserung am
PBefG effizientere Instrumente wie die
optionale Vorbestellfrist für vermittelte
Mietwagen an die Hand zu geben. Kommunen
gehören auf den Fahrersitz bei
der Gestaltung des Mobilitätsangebots
vor Ort und brauchen wirksame und
praktikable Instrumente.
6. Kein Übersteuern: der
Mindestlohn braucht Augenmaß
Das Taxigewerbe verzeichnet nicht
zuletzt durch die Corona-Krise einen
Rückgang der Beschäftigung. Bei politischen
Eingriffen in diesen Prozess droht
zusätzlich ein deutlicher Umsatz- und
Beschäftigungsverlust im Gewerbe. Der
Bundesverband Taxi und Mietwagen
e.V. fordert dazu auf, die Festlegung des
12 RAL 1015 taxinews · 5/2021
information
Mindestlohns auch weiterhin politisch
unabhängig durch die Mindestlohnkommission
vornehmen zu lassen. Ein
sprunghafter Anstieg des Mindestlohns
über die Empfehlungen der unabhängigen
Kommission hinaus hätte
dramatische Verwerfungen innerhalb
des Gewerbes mit einem Rückgang des
Mobilitätsangebots und der Beschäftigung
zur Folge.
7. Kein Freifahrtschein für Brüssel:
Vor-Ort-Mobilität vor Ort regeln
Deutschland verfügt, nicht zuletzt durch
eine gelungene PBefG-Novelle, über
einen starken gesetzlichen Rahmen in
der Personenbeförderung. Dies gilt es
zu erhalten und mögliche Aushöhlungen
durch die EU zu vermeiden. Der
Bundesverband Taxi und Mietwagen
e.V. fordert deshalb, das Subsidiaritätsprinzip
walten zu lassen und sich als
Bundesrepublik Deutschland gegenüber
den EU-Institutionen entschlossen für
eine nationale Regulierung des lokalen
Mobilitätsmarktes auszusprechen.
Quelle:
Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
information
Sommerreiseverkehr 2021
Flugangebot zieht deutlich an
Mit Beginn der Sommerferien
wird der Flugverkehr in der
Hauptstadtregion merklich
ansteigen. Zahlreiche Airlines
nehmen ihren Flugbetrieb
wieder auf oder bauen ihr Angebot schrittweise
deutlich aus.
Während im Winter und Frühjahr 2021 das
Verkehrsvolumen auf niedrigem Niveau
blieb, ist seit Mai eine leichte Erholung zu
erkennen. So flogen im Mai über 360.000
Passagiere vom, zum und via BER. Das sind
knapp 2,5-mal so viele Passagiere wie im
Februar 2021. Aktuell fliegen 45 Airlines zu
90 Zielen in 40 Ländern.
Ein weiterer Anstieg wird von Mitte Juni
bis Mitte Juli erwartet. Mit Ferienbeginn
wird die Zahl der täglichen Gäste dann
regelmäßig zwischen 20.000 und 30.000
Passagieren liegen und in den Wochen
danach weiter ansteigen. Besonders an
den klassischen Ferienreisetagen Freitag
und Sonntag steigt das Passagiervolumen
deutlich auf bis zu 50.000 Passagiere am
Tag an.
Im August wird mit einem weiteren Wachstum
der Passagierzahlen und Ausbau der
Kapazitäten auf Seiten der Airlines gerechnet.
Insgesamt wird damit in den beiden
Sommermonaten voraussichtlich rund
50 Prozent des Verkehrsvolumens aus dem
Jahr 2019 erreicht. Das bedeutet auch in
etwa eine Verdopplung der Zahlen im Vergleich
zu 2020, als in den Monaten Juli und
August rund 1,5 Millionen Passagiere in
Schönefeld und Tegel abgefertigt wurden.
Der positive Trend lässt sich auch im
Flugangebot ablesen. Im Juli und August
werden rund 70 Airlines zu rund 160 Zielen
in 50 Ländern fliegen. Damit ist fast das Niveau
des Sommerflugplans 2019 erreicht,
als 86 Fluggesellschaften 183 Ziele in
57 Ländern ansteuerten. Unterschiede
gibt es in der Häufigkeit der ange botenen
Verbindungen. Insbesondere beliebte
Urlaubsdestinationen in Europa profitieren
von den Öffnungen und Lockerungen der
Reiserestriktionen.
Mit Spanien, der Türkei, Griechenland und
Italien stehen insbesondere Reiseziele in
der Mittelmeerregion im Fokus. Spanien erreicht
im Juli rund 50 Prozent der An- und
Abflüge im Vergleich zu 2019, in die Türkei
sind es 80 Prozent und Griechenland wird
in diesem Jahr im Juli die Anzahl der Anund
Abflüge des Vergleichszeitraums aus
2019 wahrscheinlich sogar übertreffen.
An Spitzentagen werden bis zu 18 Abflüge
nach Griechenland erwartet. Palma
de Mallorca (Spanien), Antalya (Türkei)
und Heraklion (Griechenland) führen das
Ranking der nach den Buchungszahlen
beliebtesten Reiseziele ab BER außerhalb
Deutschlands an. An Spitzentagen werden
bis zu 1.500 Touristen zu diesen Zielen ab
BER starten. Ebenfalls gut gebucht sind
Flüge nach Großbritannien, Moskau in
Russland oder Hurghada in Ägypten.
Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH:
„Sinkende Inzidenzen, der Fortschritt der
Corona-Impfungen verbunden mit Reiseerleichterungen
lassen den Flugverkehr
wieder in Gang kommen. Zunehmend
mehr Menschen erfüllen sich jetzt ihre
Urlaubsträume. Die Buchungszahlen bei
den Airlines ziehen an, Fluggesellschaften
kehren zurück bzw. weiten ihr Angebot
ab BER deutlich aus. Auch wenn wir noch
weit von den Zahlen vor der Pandemie
entfernt sind, freuen wir uns auf den ersten
Reisesommer ab BER und wünschen allen
Passagieren einen guten Flug.“
Die Airlines easyJet, Ryanair und Eurowings
bauen ihre Präsenz am BER wieder
deutlich aus und bieten einen umfangreichen
Mix an beliebten europäischen Städteund
vor allem Urlaubszielen. Parallel
5/2021 · RAL 1015 taxinews 13
information
stocken sie die Anzahl der am Flughafenstandort
Berlin-Brandenburg eingesetzten
Flugzeuge deutlich auf.
» Sonnenziele in Spanien, Portugal, Italien,
Griechenland und Bulgarien sowie die
Insel Sylt stehen wieder häufiger im
Flugplan von easyJet. Dabei setzt die Airline
auf beliebte wie neue Destinationen.
So plant die Airline Verbindungen nach
Valencia und Ibiza in Spanien, Lamezia
Terme in Italien, die griechischen Inseln
Kreta, Mykonos und Santorin sowie
Burgas in Bulgarien. Aber auch zahlreiche
andere Ziele innerhalb Europas
werden von der paneuropäischen Airline
wieder deutlich häufiger angesteuert.
Mit bis zu 18 Flugzeugen bedient easyJet
dieses Jahr den Sommerflugverkehr am
BER.
» Ryanair bietet eine große Auswahl an
beliebten Feriendestinationen in ganz
Südeuropa, darunter viele Ziele in Italien,
Spanien, Griechenland und Portugal.
Neben den Feriendestinationen fliegt die
Airline auch viele europäische Hauptstädte
wieder an. Mit bis zu acht Flugzeugen
und bis zu 35 täglichen Flügen
wird die irische Low-Cost-Airline am
Flughafenstandort Berlin-Brandenburg
im Einsatz sein, mit der Aussicht, im weiteren
Verlauf des Sommers das Angebot
weiter auszubauen und annähernd das
Vorkrisenniveau zu erreichen.
» Eurowings stockt neben dem innerdeutschen
Flugangebot die Anzahl der Flüge
nach Palma de Mallorca sowie auf die
griechischen Inseln auf. Palma wird dann
bis zu dreimal täglich angeflogen, Heraklion
auf Kreta sechsmal wöchentlich.
Mit Kroatien (Dubrovnik, Rijeka und Split)
sowie Bastia auf Korsika und Salzburg in
Österreich kommen zum Ferienbeginn
weitere Urlaubsziele hinzu. Die Airline ist
ab BER diesen Sommer mit drei Flugzeugen
im Einsatz.
» Die Lufthansa-Gruppe stockt die
Frequenzen nach Frankfurt auf bis zu
neun und München auf bis zu sechs
Flüge täglich auf.
» SunExpress fliegt ebenfalls wieder häufiger.
Mit Beginn der Sommerferien wird
die Airline bis zu fünfmal täglich statt
bislang bis zu zweimal täglich in die Türkei
fliegen, unter anderem nach Antalya,
Izmir und Dalaman.
» Turkish Airlines fliegt im Juli und August
fünf- bis achtmal täglich nach Istanbul,
Ankara und weitere Ziele in der Türkei.
Zwei Fluggesellschaften werden
erstmalig den Flughafenstandort
Berlin-Brandenburg anfliegen.
• Ab dem 2. Juli will die isländische Airline
Play den BER viermal pro Woche mit
der isländischen Hauptstadt Reykjavík
verbinden.
• Die Südtiroler Regionalairline Sky Alps
plant ab dem 30. Juni Flüge zweimal pro
Woche vom BER nach Bozen in Italien.
Folgende Airlines planen
den Flugverkehr ab
Berlin-Brandenburg
wiederaufzunehmen:
• Air Cairo mit bis zu zwei Flügen pro Woche
nach Hurghada in Ägypten
(ab dem 19. Juni 2021)
• Air Dolomiti mit bis zu zwei Flügen pro
Woche nach Verona in Italien
(ab dem 19. Juni 2021)
• Air Lingus mit bis zu drei Flügen pro
Woche nach Dublin in Irland
(ab dem 02. Juli 2021)
• Air Malta mit bis zu zwei Flügen pro
Woche nach Malta (ab dem 28. Juni 2021)
• BA CityFlyer mit einem Flug pro Woche
neu nach Southampton in Großbritannien
(ab dem 16. Juli 2021)
• Icelandair mit bis zu vier Flügen die
Woche nach Reykjavík in Island
(seit 05. Juni 2021)
• Croatia Airlines mit einem Flug pro Woche
nach Split in Kroatien
(ab dem 19. Juni 2021)
• DAT Airlines mit zwei wöchentlichen Flügen
neu auf die dänische Insel Bornholm
(ab dem 19. August 2021)
• Israir mit bis zu drei wöchentlichen Flügen
nach Tel Aviv in Israel
(ab dem 24. Juni 2021)
• LOT Airlines mit bis zu acht Flügen pro
Woche nach Warschau in Polen
(ab dem 18. Juni 2021)
• Norwegian Air Shuttle mit Flügen nach
Oslo in Norwegen (bis zu fünfmal pro
Woche), Stockholm in Schweden (bis zu
zweimal pro Woche) und Kopenhagen in
Dänemark (bis zu viermal pro Woche)
(ab dem 18. bzw. 28. Juni 2021)
• Nouvelair Tunis mit jeweils einem Flug
pro Woche nach Monastir und neu nach
Tunis in Tunesien (ab dem 22.Juni 2021)
• Royal Jordanian mit bis zu zwei Flügen
pro Woche nach Amman in Jordanien
(ab dem 24. Juni 2021)
• Transavia Airlines mit einem Flug pro
Woche nach Montpellier in Frankreich
(ab dem 10. Juli 2021)
Passagierhinweis
Aufgrund des noch bestehenden weltweiten
Infektionsgeschehens kann es
zu Änderungen in den Zielländern und
damit im Flugplan der jeweiligen Fluggesellschaft
kommen. Viele Airlines haben
darauf jedoch reagiert und bieten flexible
Umbuchungsmöglichkeiten. Die Passagiere
sind jedoch angehalten, sich vor ihrem Flug
über die Reisebedingungen im Zielland
sowie den aktuellen Flugstatus bei ihrer
Airline zu erkundigen.
Quelle:
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
14 RAL 1015 taxinews · 5/2021
information
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat am
15. Juni 2021 auf Vorlage
von Gesundheitssenatorin
Dilek Kalayci die Dritte
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
beschlossen.
Diese trat zum 18. Juni 2021 in Kraft und
gilt zunächst bis zum 11. Juli 2021. Mit
der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
wird die Zweite
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
abgelöst.
Mit der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vollzieht
der Senat einen weiteren der bereits im
Mai 2021 diskutierten Öffnungsschritte
und reagiert damit auf die seit mehreren
Wochen sinkenden Neuinfektionszahlen.
Die neue Verordnung ist in ihrer Struktur
darauf ausgerichtet mehr gesellschaftliches
Leben zu ermöglichen.
Folgende wesentliche inhaltliche
Änderungen nimmt der Senat
mit der Neufassung der
Verordnung vor:
» Die Maskenpflicht auf den in der Anlage
der bisherigen Verordnung genannten
Straßen und Plätzen entfällt, solange der
Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten
werden kann.
Änderungen im
Veranstaltungsbereich:
» Anhebung der Personenobergrenzen:
Veranstaltungen im Freien mit mehr als
1000 – bisher 500 – zeitgleich Anwesenden
sind verboten. Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen mit mehr als
250 – bisher 100 – zeitgleich Anwesenden
sind verboten.
» Bei Veranstaltungen mit mehr als 20
zeitgleich Anwesenden ist diesen grundsätzlich
ein fester Platz zuzuweisen. Die
Differenzierung zwischen Veranstaltungen
in geschlossen Räumen und im
Freien und die Regelung unabhängig von
der Personenzahl entfällt insoweit. Die
Platzzuweisungspflicht besteht nicht,
wenn alle Anwesenden negativ getestet
sind (bis 250 Personen).
mehr als 20 zeitgleich anwesenden
Personen nur teilnehmen, wer negativ
getestet ist.
» Private Veranstaltungen, ins besondere
Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern,
Abschlussfeiern oder Feierlichkeiten
anlässlich religiöser Feste dürfen in geschlossenen
Räumen mit bis zu 50 zeitgleich
anwesenden Personen stattfinden
und im Freien mit bis zu 100 zeitgleich
anwesenden Personen.
» Jahrmärkte und Volksfeste dürfen wieder
stattfinden.
» Das Verbot von Ausschank, Abgabe und
Verkauf von alkoholischen Getränken in
der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr wird aufgehoben.
» Sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr
sind bis 30. Juni nicht
erlaubt.
» In den Einrichtungen der Kindertagesförderung
endet ab dem 21. Juni 2021 der
eingeschränkte Regelbetrieb und es
findet ein Regelbetrieb statt.
» Sport im Freien ist auch in Gruppen und
bei Unterschreitung des Mindestabstands
erlaubt.
» Hallenbäder dürfen wieder öffnen.
Weitere Öffnungen:
» Tanzlustbarkeiten dürfen im Freien mit
bis zu 250 zeitgleich Anwesenden wieder
durchgeführt werden. Sie dürfen nur von
Personen aufgesucht werden, die negativ
getestet sind.
» Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen
dürfen wieder geöffnet werden
und nur von Besucherinnen und Besuchern
aufgesucht werden, die negativ
getestet sind. Aufgüsse sind verboten.
Dampfbäder sind geschlossen zu halten.
» Vergnügungsstätten, Freizeitparks und
Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie
Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
und ähnliche Betriebe
dürfen wieder öffnen.
Besucherinnen und Besucher der vorgenannten
Einrichtungen und Stätten müssen
eine FFP2-Maske tragen, soweit sich Besucherinnen
und Besucher nicht auf ihrem
Platz aufhalten.
Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des
Regierenden Bürgermeisters auf Twitter,
Facebook, Instagram und Youtube!
Quelle:
Sprecher der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
» An Veranstaltungen in geschlossenen
Räumen darf bei einer Beteiligung von
5/2021 · RAL 1015 taxinews 15
information
VW Power Day
Volkswagen präsentiert Technology-Roadmap für Batterie und Laden bis 2030
Der Volkswagen Konzern hat im
Frühjahr auf seinem ersten
Power Day seine Technologie-
Roadmap für die Bereiche
Batterie und Laden bis 2030
präsentiert. Ziel der Roadmap ist, Komplexität
und Kosten der Batterie signifikant
zu senken, um das E-Auto für möglichst
viele Menschen attraktiv und bezahlbar
zu machen. Zugleich will der Konzern den
Bedarf an Batteriezellen über 2025 hinaus
absichern. Allein in Europa sollen bis Ende
des Jahrzehnts sechs Gigafabriken mit
einer Gesamtkapazität von 240 Gigawattstunden
entstehen. Auch den weltweiten
Ausbau des öffentlichen Schnelllade -
netzes treibt Volkswagen energisch voran.
In Europa hat das Unternehmen dazu
Kooperationen mit den Energieunternehmen
BP (Großbritannien), Iberdrola (Spanien)
und Enel (Italien) vereinbart.
Der erste Volkswagen Power Day
zu den Themen Batterie und Laden
„E-Mobilität ist zu unserem Kerngeschäft
geworden. Nun integrieren wir systematisch
weitere Stufen in der Wertschöpfungskette.
Wir sichern uns langfristig eine
Pole-Position im Rennen um die beste
Batterie und das beste Kundenerlebnis im
Zeitalter der emissionslosen Mobilität“, so
Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender des
Volkswagen Konzerns. Die markenübergreifende
Verantwortung für diese Technologie-Roadmap
trägt dabei die Volkswagen
Group Components unter Leitung von
Thomas Schmall, Vorstand für den Geschäftsbereich
Technik der Volkswagen AG
und Vorstandsvorsitzender der Volkswagen
Group Components.
Volkswagen will Zellproduktion
in Europa deutlich aufstocken
Um den steigenden Bedarf an Batteriezellen
abzudecken, treibt der Konzern
den Aufbau von Produktionskapazitäten
in Europa mit voller Kraft voran. „Bis
2030 wollen wir gemeinsam mit Partnern
insgesamt sechs Zellfabriken in Europa in
Betrieb nehmen und so Versorgungssicherheit
garantieren”, erklärt Thomas Schmall.
Die neuen Werke sollen im Endausbau
» Einheitszelle und Synergien reduzieren Batteriekosten um bis zu 50 Prozent
» Sechs Gigafabriken mit insgesamt 240 GWh sichern im Partnerschaftsmodell
Batteriebedarf ab
» „Northvolt Ett“ im schwedischen Skellefteå wird auf bis zu 40 GWh ausgebaut
» Salzgitter als zweite Gigafabrik mit bis zu 40 GWh vorgesehen
» Integration der Wertschöpfungskette: Zusammenarbeit mit Lieferanten wird vertieft,
um bis zu 95 Prozent der Rohstoffe zu recyceln
» 18.000 Schnellladepunkte: Europäisches Netz soll gemeinsam mit Partnern verfünffacht
werden
» Ökosystem Energie: Energiemanagement wird zum neuen Geschäftsfeld
» Zur Einhaltung der strategischen Finanzziele werden gestaffelte Investitionen mit
Partnern angestrebt
» „Unser Ziel ist, Kosten und Komplexität der Batterie zu senken und gleichzeitig ihre
Reichweite und Performance zu steigern“, so Technik-Vorstand Thomas Schmall.
„Damit wird die E-Mobilität endgültig erschwinglich und zur Hauptantriebstechnologie.“
16 RAL 1015 taxinews · 5/2021
information
Zellen mit einem Energiegesamtwert von
240 Giga wattstunden pro Jahr produzieren.
Damit trägt Volkswagen aktiv dazu bei, die
Ziele des Green Deals der Europäischen
Union zu erreichen. Die ersten beiden Fabriken
entstehen im schwedischen Skellefteå
und in Salzgitter. Aufgrund des höheren
Bedarfs hat Volkswagen entschieden, die
bislang geplante Zellproduktion neu aufzustellen.
Die Produktion von Volkswagen
Premium- Zellen wird in Zusammenarbeit
mit Northvolt in der schwedischen Gigafabrik
„Northvolt Ett“ in Skellefteå konzentriert.
Die Produktion dieser Zellen soll 2023
starten und schrittweise auf bis zu 40 GWh
Jahreskapazität ausgebaut werden.
Die nun von Volkswagen betriebene Gigafabrik
in Salzgitter wird ab 2025 die Einheitszelle
für das Volumensegment produzieren
und Innovationen in Prozess, Design
und Chemie entwickeln. Auch Salzgitter
wird perspektivisch bis zu 40 GWh pro
Jahr fertigen. Durch diese Neuaufstellung
werden bessere Skaleneffekte erzielt und
die Produktionskomplexität reduziert. Beide
Gigafabriken sollen zudem mit Strom aus
erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für die weiteren Fabriken werden derzeit
mögliche Standorte und Partner geprüft.
Massive Kostenreduktion durch
neue Einheitszelle ab 2023
Große Fortschritte strebt Volkswagen beim
Batteriesystem mit allen seinen Komponenten
bis hin zur Zelle an. „Unser Ziel ist,
Kosten und Komplexität der Batterie zu
senken und gleichzeitig ihre Reichweite und
Performance zu steigern“, so Technik-Vorstand
Thomas Schmall. „Damit wird die
E-Mobilität endgültig erschwinglich und
zur Hauptantriebstechnologie.“ Neben der
geplanten Eigenfertigung wird vor allem die
neue Einheitszelle erhebliche Kostenvorteile
bringen. Sie wird ab 2023 eingeführt
und im Jahr 2030 markenübergreifend in
bis zu 80 Prozent aller E-Fahrzeuge des
Konzerns verbaut werden. Weitere Einsparungen
werden durch eine Optimierung des
Zelltyps, innovative Produktionsmethoden
sowie das konsequente Recycling erzielt.
Volkswagen will damit die Kosten für Batterien
im Einstiegssegment schrittweise um
bis zu 50 Prozent und im Volumensegment
um bis zu 30 Prozent reduzieren. „Auch bei
der Batterie werden wir unsere Größenvorteile
zugunsten der Kunden nutzen. Im
Durchschnitt werden wir damit die Kosten
für Batteriesysteme auf deutlich unter
100 Euro pro Kilowattstunde senken. Damit
wird die E-Mobilität endgültig erschwinglich
und zur bestimmenden Antriebstechnologie“,
so Thomas Schmall.
Integration der
Wertschöpfungskette
Neben der Einheitszelle und dem konsequenten
Aufbau der Eigenfertigung umfasst
die neue Technologie-Roadmap des Konzerns
auch die Integration weiterer Schritte
entlang der Wertschöpfungskette bis hin
zum industriellen Recycling. Gemeinsam
mit ausgewählten strategischen Partnern
will Volkswagen so den Bedarf an Zellen für
seine E-Offensive langfristig absichern.
Neben Kostenvorteilen werden auch
Fortschritte bei Speicherkapazität und
Schnellladefähigkeit erwartet. Die neue,
prismatische Einheitszelle bietet zudem die
besten Voraussetzungen für den Übergang
zur Festkörperzelle – dem nächsten
Quantensprung in der Batterietechnologie,
den Volkswagen ab Mitte des Jahrzehnts
erwartet. Sowohl bei der Batterie als auch
beim Laden setzt der Konzern konsequent
auf strategische Partnerschaften und einen
effizienten Mitteleinsatz. Der Konzern hält
an seinen strategischen Finanzzielen fest
und strebt nach wie vor eine Sachinvestitionsquote
von rund sechs Prozent bis 2025
sowie einen jährlichen bereinigten Netto
Cash Flow von mehr als zehn Milliarden
Euro im Kerngeschäft Automobile an.
Ausbau des globalen
Schnellladenetzes:
Partnerschaften mit
BP, Iberdrola und Enel
Seine Batterie-Offensive flankiert Volkswagen
mit dem groß angelegten Ausbau
des Schnellladenetzes. Bis 2025 will das
Unternehmen im Verbund mit Partnern
rund 18.000 öffentliche Schnellladepunkte
in Europa betreiben. Das entspricht einer
Verfünffachung des Schnellladenetzes
gegenüber heute und rund einem Drittel
des für 2025 prognostizierten Gesamtbedarfs
auf dem Kontinent.
Dazu werden neben dem Joint-Venture
IONITY auch eine Reihe von strategischen
Partnerschaften beitragen. Gemeinsam
mit BP will Volkswagen europaweit rund
8.000 Schnellladepunkte aufbauen. Die
Schnelllader mit 150 kW Ladeleistung
werden an insgesamt 4.000 Tankstellen
von BP und ARAL entstehen, ein Großteil
davon in Deutschland und Großbritannien.
In Spanien sollen in Kooperation mit
Iberdrola vor allem die Hauptverkehrsachsen
erschlossen werden. In Italien will
Volkswagen mit Enel kooperieren, um das
Schnellladenetz sowohl an Autobahnen als
auch im städtischen Raum auszubauen.
Für das Gesamtprogramm in Europa wird
Volkswagen bis 2025 circa 400 Millionen
Euro aufwenden. Weitere Umfänge werden
von externen Partnern getragen.
Auch in den USA und China baut Volkswagen
das öffentliche Schnellladenetz aus.
Electrify America plant bis Ende des Jahres
rund 3.500 Schnellladepunkte in Nordamerika.
In China plant Volkswagen über
das Joint-Venture CAMS mit insgesamt
17.000 Schnellladepunkten bis 2025.
Volkswagen macht das E-Auto
zum Teil des Energiesystems
Das Elektroauto wird Volkswagen künftig
in private, geschäftliche und öffentliche
Energiesysteme integrieren. Regenerativer
Strom aus der Solaranlage kann dann
im Fahrzeug gespeichert und bei Bedarf
wieder in das Hausnetz zurückgespeist
werden. Damit machen sich Kunden nicht
nur unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz,
sondern sparen auch Kosten und
CO2. Modelle auf Basis des Volkswagen-eigenen
MEB Elektro-Baukastens werden
diese Technologie ab 2022 unterstützen.
Volkswagen wird außerdem ein Gesamtpaket
mit allen Modulen und digitalen
Diensten anbieten – von der bidirektionalen
Wallbox bis zum Energiemanagement. Die
Technologie soll zudem bald im größeren
Maßstab zum Einsatz kommen – etwa
in Wohnanlagen, Unternehmen oder im
allgemeinen Stromnetz.
Quelle: Volkswagen
5/2021 · RAL 1015 taxinews 17
berliner taxivereinigung e.V.
Wie lange geht das noch gut?
Berliner Taxivereinigung e.V.
Grunewaldstraße 70
10823 Berlin
Tel. 030 / 21 45 888-1
Fax 030 / 21 45 888-2
Vorstand:
Richard Leipold (1. Vorsitzender)
Jamal Derzi
(stellvertretender Vorsitzender)
Tichomir Rangelov
(stellvertretender Vorsitzender)
Jürgen Kaiser (Schatzmeister)
Ulrich Skerhut (Schriftführer)
Bernd Stumpf (1. Kassenprüfer)
Goran Djukic (2. Kassenprüfer)
Kontakt:
info@berliner-taxi-vereinigung.de
Informationen, Satzung und
Aufnahmeantrag finden Sie unter:
www.berliner-taxi-vereinigung.de
Verbandsbeiträge:
Beitrag pro Jahr und Stimme: € 20,00
(alle 5 Konzessionen gibt es eine
Stime, maximal hat ein Mitglied
7 Stimmen)
Aufnahmegebühr: € 25,00
Beratung:
Richard Leipold 030/8518734
(telefonische
(telefonische
Terminvereinbarung,
Terminvereinbarung,
bitte
bitte
Terminwunsch
Terminwunsch
auf
auf
Anrufbeantworter)
Anrufbeantworter)
Mo, Di, Do, Fr:
10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr
Versicherungsberatung:
Matthias Albinger, FinanceCollect
Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
Agentur Petra von Chamier
Dienstag: 14:00-18:00 Uhr
Presserechtlich verantwortlich:
Richard Leipold
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Vereinsregister Nr.: VR 22433 B
Berlin Finanzamt für Körperschaften I
Steuernummer: 27/620/56674
Anfang Februar 2020 meldete
das Landesamt für Bürgerund
Ordnungsaufgaben kurz
LABO Berlin die Januarzahlen
berliner taxivereinigung für das Taxi- und e.V. Mietwagengewerbe
in unserer schönen Stadt. Der
Berliner Bevölkerung stehen jetzt 7.928
Taxen Ist und 3.954 Bolt Mietwagen böse?
zur Verfügung.
Für Kunden ist das schön. Beförderungsangebote
gibt es im Überfluss, und
auch die BVG bietet mit ihrem BerlKönig-
Ein Service weiterer ein weiteres Vermittler „Taxiangebot“. Mit
In 156 Berlin Fahrzeugen möchte ein werden neuer in Fahrtvermittler
Friedrichshain
Markt virtuelle um die Haltestellen raren Personenbeför
angefahren.
den
derungsaufträge Die Nutzer finden aufmischen. das Angebot Die Klasse. Vermittlungsfirma
Es ist schließlich Bolt will beinahe seinen Konkurrenten
so komfortabel
UBER wie Taxifahren, und FreeNow bloß Marktanteile viel billiger. abjagen. Auch
Sie die verlangt Mietwagen nur bieten 15 Prozent ihren des Taxiservice Bruttoumsatzes
deutlich preiswerter als Vermittlungsprovision als das Taxi an. von Im
seinen Durchschnitt „Partnern“. zahlen Das die sind Kunden zwar drei etwa Prozentpunkte
20 % weniger mehr, für als die die Mietwagenfahrt, Firma FreeNow, als
aber wenn satte sie zehn sich ein Prozentpunkte Taxi genommen weniger hätten.
als die Forderung des Konkurrenten UBER.
Das Fakten Taxi soll und mit Meinungen
einer Niedrigpreispolitik
vom Taxibetriebe Markt gedrängt schließen werden. massenhaft Die Dumpingstrategie
Tore. Im verbindet Lauf eines alle Jahres drei neuen (vom Januar Anbieter.
ihre
2019 bis zum Januar 2020) warfen
Geiz 339 Betriebe ist geil das Handtuch und gaben
Die auf. Kunden Die Kontrollbehörde sollen mit dem findet Konzept das „billig, noch
billig, nicht am problematisch. billigsten“ überzeugt Schließlich werden. habe
Ginge die Taxenanzahl ein neuer Anbieter seit 2016 mit sogar eigenen um Fahrzeugen
31 Fahrzeuge und eigenem zugenommen. Personal an Kommentatoren
würden in verschiedenen die Investoren Foren ihm selbstver
haben
den Markt,
dann
ständlich den Sachverhalt kein Geld gründlich zur Verfügung analysiert stellen. und
Jeder, sind zu der dem rechnen Schluss kann gekommen, weiß ja, dass dass so
eine das Niedrigpreisstrategie Taxigewerbe selber sich schuld nicht an rechnen seiner
kann. Misere Wenn ist. die Die Lohnkosten, Taxen seien die dreckig, variablen die
und Fahrer die festen ortsunkundig, Fahrzeug unfreundlich kosten höher sind und
als der die deutschen Einnahmen, Sprache die im besten kaum mächtig Fall möglich
und sind, zu allem dann ist Überfluss absehbar, sei wann Taxifahren und wie viel
das zu teuer. Spiel endet. Deshalb Deshalb sei es wird überfällig, das Risiko dass der
Fahrzeug endlich günstige beschaffung Angebote und der auf Bezahlung den Markt
des kämen. Personals an die „Partner“ ausgelagert.
Diese „Partner“ müssen sich überlegen, wie
sie Mietwagen
mit den störenden Steuer- und Sozialgesetzen
Interessant „fertig“ finde werden. ich, dass Die Vermittlungsfirmnehmer
kassiert den Stein jedem der Fall Weisen die Provision. noch nicht
die Taxiunter-
Das gefunden einzige haben. Risiko besteht Sie könnten darin an doch genug einfach
selber saubere zu kommen Taxen und anbieten, genügend die
Fahraufträge
verzweifelte von ortskundigen, Menschen freundlichen zu finden, die und sich gut
als deutsch „Partner“ sprechenden zur Verfügung Fahrern stellen. gesteuert
werden. Diese Qualitätsfahrer gibt es
Gesetze scheinbar passend offenkundig in Massen. Wie
Das sonst ist könnten mit den Novellen die Mietwagenfirmen des Personensonst
derart expandieren? Sie haben ihren
Fahrzeugbestand schließlich seit Anfang
2018 von 1.606 auf jetzt 3.954 Fahrzeuge
mehr als verdoppelt.
Preise
Preislich können Taxen natürlich weder
mit den Mietwagenangeboten, noch mit
dem BerlKönig mithalten. Sie dürfen das
schlicht nicht, weil sie an den Taxitarif
gebunden sind. Die Senatsbehörde für
beförderungsgesetzes Umwelt, Verkehr und und Klimaschutz der Fahrerlaubnisverordnung
SenUmVuK) setzt leichter den Taxipreis geworden. nach
(kurz
Fahrer sorgfältiger müssen Abwägung jetzt keine von Ortskunde Kundeninteresse
und betrieblicher und den Behörden Notwendigkeit wird mit
mehr
nachweisen,
„Kann“-Vorschriften fest. Das muss sie, freigestellt, denn sie ist ob vom sie den
Wildwuchs Gesetzgeber der dazu Mietwagenfirmen verpflichtet. Wenn beschneiden.
Mietwagen Auch so viel für billiger genug Nachschub anbieten an
„Soloselbständigen“ können, dann ist entweder ist gesorgt. bei Das den Milieu Mietwagenpreisen
Verzweifelten etwas ist groß faul, genug. oder Viele unsere sind
an
bereit Behörde Augen ist und zu dusselig Ohren vor einen der Wirklichkeimessenen
zu verschließen Taxitarif um festzulegen. einen schnellen Diesen
ange-
EUR Verdacht zu machen. hegen Nachdem hochrangige die Qualifikationshürdvertreter
offenbar „Ortskundeprüfung“ selbst. Ein Referats-
gefallen
Behörden-
ist leiter brauchen äußerte, die seiner künftigen Behörde “Billiglöhner“ fehle die
nur Kompetenz noch einen zur gültigen Festlegung Führerschein, eines angemessenen
Tauglichkeitsbescheinigung gesetzeskonformen Taxi-
und
eine
ärztliche
einen tarifes Nachweis, und deshalb dass wurde sie ein ein sauberes externer
Führungszeugnis Gutachter beigezogen. haben. In Für seinem Menschen, Gutachten
sich so empfahl als Soloselbständige dieser allerdings auf sogar den
die
Weg einen machen, noch höheren gibt es keinerlei Preis als Hürden, von aber den
auch Taxiverbänden keinen Schutz beantragten. durch Arbeits- und
Mindestlohngesetze. Sie haben die Lizenz
zur Im schrankenlosen Februar 2020 teilte Selbstausbeutung die BVG dem und
stehen Senat als von moderne Berlin und Arbeitssklaven der Öffentlichkeit den
wohlhabenden mit, dass sie das urbanen BerlKönig-Angebot Stadtbewohnern gerne
Verfügung. auf die ganze Stadt ausweiten würde.
zur
Künftig stünden750 Fahrzeuge „appnutzenden“
Nachschub Kunden für 1,50 EUR pro Kilo-
Der
Das meter System zur Verfügung funktioniert und natürlich 100 Fahrzeuge auch mit
angestellten dieser Flotte Fahrern. würden Im so Taxigewerbe umgerüstet, sind dass
die auch Mehrheit Elektrorollstühle der Unternehmer befördert Soloselbständige,
könnten. mit Es zum gäbe Teil nur einem kleines angestellten Problem.
werden
Fahrer. Die bisherigen Bei den Mietwagenunternehmen
Sponsoren ViaVan und
ist Mercedes es genau möchten anders herum. die Verluste Die überwiegende
mehr Anzahl tragen. von Sollten Konzessionen nicht 43 Millionen wird von
nicht
größeren EUR jährlich Firmen aus gehalten. der Stadtkasse Wie kann an so die
eine BVG Firma überwiesen mit Umsätzen werden, überleben, dann müsste die
kaum die Berliner Lohn- & Bevölkerung Fahrzeugkosten auf decken? dieses hervorragende
wir genauer Angebot nachfragen, leider verzichten. dann
Wenn
erfahren wir, dass seriöse gesetzestreue
Firmen BVG in den staatlichen Stellen noch
einen Die Berliner weiteren Regierungsfraktionen Konkurrenten haben. Die (egal
Mietwagenfahrer welcher Partei) sind werden von in der den Kostenexplo-
Firmen als
18 24 RAL 1015 taxinews · · 5/2021 1/2020
berliner taxivereinigung e.V.
geringfügig Beschäftigte geführt und arbeiten
für 50 bis 70 EUR „bar auf die Tatze“
12 bis 16 Stunden am Tag. Mit so einem
Einkommen kann natürlich niemand sein
Essen bezahlen, wenn er auch noch Miete
und Krankenkasse finanzieren muss. Das
ist aber auch nicht nötig. Das Geld für Miete
und den Basisbedarf kommt vom Amt.
Für 1.000 bis 1.400 Bargeld zusätzlich zu
den staatlichen Leistungen lässt sich zwar
nicht flott, aber doch komfortabel leben.
Natürlich brauchen die Fahrer noch einen
Unternehmer, der es mit den Gesetzen zu
Umsatzsteuer, Sozialabgaben oder gar
zum Mindestlohn nicht so genau nimmt.
Um niemand auf dumme Ideen zu bringen
werde ich hier nicht genauer ausführen,
wie man so etwas machen könnte.
Was tun?
Vielen Menschen gefällt das gar nicht. Beim
Versuch etwas zu ändern, stoßen sie allerdings
auf eine scheinbar undurchdringliche
Phalanx aus geldgierigen Gaunern und
willfährigen Bürokraten. Gerichtsurteile
nützen nichts. Sie werden nicht umgesetzt.
In Berlin ignorierte die Verwaltung
geltendes Recht, indem sie Ausnahmegenehmigungen
(zum Verzicht auf den
Einbau von Wegstreckenzählern) schlicht
standardmäßig ausstellte. Ob Kontrolleure
überhaupt irgendwelche Überprüfungen
durchführen und ob diese etwas bewirken,
bleibt den Bürgern hinter der Nebelwand
des Datenschutzes verborgen. Wir sehen
nur, dass die Taxikonzessionen permanent
zurückgehen, die Mietwagenkonzessionen
aber dauernd ansteigen. Es scheint
unseren staatlichen Stellen egal zu sein,
dass dieser Prozess mit der Einführung
des Fiskaltaxameters begann. Taxibetriebe
müssen ihre Einnahmen fälschungssicher
aufzeichnen, Mietwagenunternehmer nicht.
Kontrollbehörden rechnen nicht mehr
nach, ob Unternehmer mit den öffentlich
ausgelobten Fahrpreisen der Vermittler
überhaupt legal arbeiten können. Das Geld
des Steuerzahlers fließt und füttert Gauner
und Betrüger. Der einzige noch verbleibende
legale Weg ist der Ausstieg. Vielleicht
hilft es, wenn Beamten klar wird, dass
sie am Ende die einzigen verbleibenden
Steuerzahler sein könnten, die die Zeche
begleichen müssen. Ich möchte aber darauf
hinweisen, dass Systeme, die nur noch auf
Betrug und Selbsttäuschung beruhen keine
lange Überlebensspanne haben.
Die Eingangsfrage
Natürlich ist Bolt nicht böse. Auch ein Hai
ist nicht böse. Er tut nur, was seine Natur
ihm befiehlt. Böse sind Menschen, die den
Hai hindern könnten seiner Natur zu folgen,
es aber nicht tun. Das kann daran liegen,
dass sie sich vom Tun des Hais Verteile
versprechen. Vielleicht sind sie auch nur
GRÜNES LICHT FÜR
IHRE SICHERHEIT
DER BERLINER TAXISERVICE
Als selbständiger Taxifahrer brauchen
Sie einen Versicherungspartner, wie
den Berliner Taxiservice, der weiß,
wie es in Ihrem Gewerbe und Alltag
läuft. Ob persönliche Beratung,
professionellen 24-h-Schutz oder
Schadenservice mit Direktregulierung.
Gerne beraten wir Sie:
FILIALDIREKTION
FRANK PATZER &
PETRA VON CHAMIER GBR
BERLINER TAXISERVICE
Baerwaldstraße 50
10961 Berlin
Telefon 030 21919980
ZUR
Fran
Sie e
nach
Persi
Telef
Fax 0
Telef
Fax 0
Berli
Telef
Fax 0
In de
Innu
Stork
Telef
Fax 0
5/2021 · RAL 1015 taxinews 19
berliner taxivereinigung e.V.
zu dumm, um zu begreifen, was geschieht.
Ihre Gründe sind aber letztlich egal. Wichtig
ist nur das Ergebnis.
Tabellen und Graphiken
zum Schluss:
Die nebenstehende Auswertung soll Euch
zeigen, dass das Preisangebot von Bolt
unter legalen Bedingungen nicht funktionieren
kann. Die Graphiken machen die
Entwicklung der Taxi - & Mietwagenkonzessionen
sichtbar.
Bolt und alle anderen
AppVermittler:
Es ist wichtig, uns vor Augen zu halten,
dass es bei der Beurteilung von Preisen
im Personenbeförderungsgewerbe auf
zwei Parameter ankommt. Wir müssen
wissen, wie schnell die Fahrzeuge in den
Genehmigungsgebieten fahren können, um
eine Vorstellung von der maximal durchfahrbaren
Strecke zu bekommen. Und wir
müssen errechnen, wie viel dem Kunden
pro Kilometer in Rechnung gestellt wird.
Die Preisangebote sind unterschiedlich verfasst,
lassen sich aber alle mit Hilfe dieser
beiden Informationen auf den Kilometerpreis
herunterbrechen. Ich denke es muss
jedem klar sein, dass es nicht möglich ist
bei einem Tempo von 23 km/h auch 23 km
pro Stunde mit zahlenden Fahrgästen zurückzulegen.
Unsere 60 Minuten pro Stunde
verbrauchen wir für:
• Gesetzliche Pausen und weitere unbezahlte
Ruhepausen.
• Für Bereithaltungszeiten, die notwendig
sind, damit Fahrgäste auch die Chance
auf eine Bestellung haben und die es den
Mietwagen erlauben Puffer für Auftragsschwankungen
zu bilden.
• Die Leerfahrten zwischen den Kunden.
• Die Fahrzeit mit den Kunden selber, die
als einzige den Kunden in Rechnung
gestellt werden kann.
Angebote Bolt Economie
Kilometerpreis 2,27 1,97
mögliche Fahrgeschwindigkeit in Berlin
durchschnittliche Fahrtlänge
23,00 km/h
6,000 km
maximale Anzahl der Fahrten pro Stunde 1,99
maximaler Durchschnittsumsatz bei einer Topauslastung 27,17 23,58
Kosten für Bolt Provision -4,08 -3,54
abzuführende Umsatzsteuer (19%) -4,34 -3,77
Lohnkosten pro Stunde (bei Mindestlohn) -14,40 -14,40
variable Kilometerkosten
(Treibstoff, Reparaturen, Wertverzehr der Fahrzeuge)
-4,60 -4,60
Kosten für bargeldlose Zahlungsabwicklung (1,5%) -0,41 -0,35
feste Kosten (auf die Stunde herunter gebrochen) -1,19 -1,19
Unternehmerlohn (Mindestlohn, 10 Fahrzeuge) -1,44 -1,44
Gesamtbetrag der Kosten -30,45 -29,29
Erlöse 27,17 23,58
Kosten -30,45 -29,29
Überschuss / Verluste -3,28 -5,70
Die „Partner“ von Bolt
können nicht gewinnen.
Die nebenstehende Tabelle zeigt
die Werte und Berechnungen
(pro Stunde).
Richard Leipold BTV
20 RAL 1015 taxinews · 5/2021
berliner taxivereinigung e.V.
Mietwagenkonzessionen in Berlin
Berlin
4.850
4.750
4.650
4.550
4.450
4.350
4.250
2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021
Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai
(hier sehen wir Anfang 2021 einen kleinen Einbruch der Konzessionszahlen)
(hier sehen wir Anfang 2021 einen kleinen Einbruch der Konzessionszahlen)
Taxikonzessionen Taxikonzessionen in Berlin
Berlin
7.900
7.700
7.500
7.300
7.100
6.900
6.700
6.500
2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021
Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai
5/2021 · RAL 1015 taxinews 21
Kommentar
Minister Scheuer, Diener zweier Herren
Nach seiner Kooperation mit
Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) – zusammen
fungierten beide als Taskforce-Chefs
der Corona-Testlogistik,
von der allerdings niemand etwas
bemerkt hat – stürzt sich Andreas Scheuer
(CSU), seines Zeichens Bundesminister für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),
in atemberaubendem Tempo auf zwei neue
Vorhaben.
Ende April verkündete er auf dem 7. Nationalen
Radverkehrskongress in Hamburg,
den Nationalen Radverkehrsplan NRVP 3.0,
mit dem er Deutschland bis zum Jahr 2030
zum Land der Radfahrer machen will. Dann
spätestens sollten die Bürger 180 statt nur
wie heute 120 Wege pro Jahr auf einem
Drahtesel zurücklegen, und zwar jeweils
sechs statt 3,7 Kilometer pro Fahrt.
Nur einen Tag später bläst Scheuer zur
„Wasserstoffoffensive des BMVI“. Auf
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit
der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm,
die auch Vorstandsmitglied des Wasserstoffzentrums
Bayern ist, bekräftigte der
Minister: „Deutschland wird Wasserstoffland.“
Die Brennstoffzellentechnologie in
Deutschland zu fördern sei Antrieb bei der
Schaffung eines Innovations- und Technologiezentrums
Wasserstofftechnologie (ITZ).
Es solle sich auf die Wertschöpfungskette
der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik
im Mobilitätsbereich konzentrieren
und kleineren und mittelständischen
Unternehmen sowie Start-ups die benötigte
Entwicklungsumgebung bieten.
So weit so gut. Schon Anfang April zitierte
das Hamburger „Manager Magazin“
die Wasserstoffexpertin Grimm mit der
Bemerkung: „Es ist utopisch zu glauben,
dass die batteriegestützte Elektromobilität
die alleinige Lösung sein wird“ – kurz
nachdem einige Autohersteller gemeldet
hatten, auf Wasserstoff als Antriebsart der
Zukunft weniger intensiv setzen zu wollen.
Ziel müsse sein, so fuhr das Blatt fort, ein
Tankstellennetz für Wasserstofffahrzeuge
zu errichten, von dem später auch der
Pkw-Verkehr profitieren könne. Ist das womöglich
ein längst fälliger Durchbruch?
Seit wann sich auch der Minister dieser
Auffassung angeschlossen hat, liegt im
Dunkeln. Immerhin war bislang gängige
Kabinettsmeinung – vielleicht mit Ausnahme
von Forschungsministerin Anja
Karliczek (CDU) – dem Brennstoffzellen-
Antrieb allenfalls im Güterfern-, Schienen-,
Luft- und Schiffsverkehr eine Chance zu
geben. Das Mantra für die Elektromobilität
per Pkw heißt dagegen Batterie, Batterie,
Batterie.
So scheint Andreas Scheuer zurzeit
politisch zweigleisig unterwegs und Diener
zweier Herren beziehungsweise Damen
zu sein. Was den Nationalen Radverkehrsplan
angeht, so folgt er gehorsam den
Spuren seines Parteichefs Markus Söder,
der sich seit seiner Niederlage im Kampf
um die Kanzlerkandidatur gegen Armin
Laschet eindeutig als Sympathisant bei der
Grünen Annalena Baerbock anbiedert. Und
Scheuers milliardenschwerer Investitionsplan
für Fahrradwege ist nichts anderes als
ein Friedensangebot an Grüne, den Bund
für Umwelt und Naturschutz BUND, den
Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC
und ähnliche automobilskeptische Vereinigungen.
Die Wasserstoff-Förderung hingegen
könnte dieses Angebot neutralisieren.
Denn erklärtes Ziel von Bündnis 90/Die
Grünen ist und bleibt batterieelektrische
Fort bewegung als umweltfreundliches
Non-Plus-Ultra.
Karl May hätte in seinen Indianerromanen
vor 150 Jahren geschrieben: „Der Minister
redet mit gespaltener Zunge.“
Quelle: (ampnet/hrr)
information
Wortklauberei: Uralt mit Garantie
Fossilien gehören ins Museum. So
manches Zeugnis der Erdgeschichte
findet sich aber – legal
oder nicht – in privaten Sammlungen
wieder. Das ist ärgerlich,
besonders in den Fällen, in denen
wesentlich Forschungsergebnisse so
verunmöglicht werden. Ein solcher Skandal
wurde jetzt beim Parteitag von Bündnis
90/Die Grünen an das politische Tageslicht
gezerrt: der fossile Verbrennungsmotor. Die
Erfindung des Rades, heute meist als Fahr-
oder Lastenrad bekannt, konnten unsere
Historiker einordnen. Die Fossilie eines
vorgeschichtlichen Verbrennungsmotors
blieb ihnen leider vorenthalten. So lernen
wir vermutlich erst viel zu spät, warum der
Verbrennungs motor mit fossilen Kraftstoffen
betrieben wird. Hätten wir das vorher
erkannt, hätten wir moderne Treibstoffe
entwickeln können.
Die weiteren Aussagen zu Klima und
Verkehr verblassen neben dieser wissenschaftlichen
Sensation. Alles beim Alten,
alles geprägt von dem schönen Bild, wie
der Mensch die Stadt erobert mit Standards
für Erreichbarkeit und Erschließung, erweiterten
Angeboten an öffentlicher Mobilität
in ländlichen Räumenn und mit Radwegen.
Im Wahlprogramm heißt das „Mobilitätsgarantie“.
Mal sehen, über welche Garantiefristen
wir uns freuen können. Spitze sind
zur Zeit sieben Jahre.
Quelle: ampnet/Sm
22 RAL 1015 taxinews · 5/2021
www.Taxi-Zentrum.de
Mercedes-Benz E 220 d
TAXI KAMERA AVANTG Totwinkelas. SCHECKH.
EZ 03/2016, HU: Neu, 98.000 km, 143 kW,
Automatik, Glasdach
21.336 E
netto zzgl. MwSt.
Telefon:
03381- 36 86 85
Berlin-Brandenburg
Ersatz-Taxi-Vermietung
Bundesweit
Hotline 08 000- 36 86 86
www.taxi-zentrum.de
Wichtige Rufnummern
W Notdienste
Feuerwehr / Notarzt 112
Polizei 110
Giftnotruf 192 40
Jugend-Notdienst 3 49 99 34
Kinderschutz-Hotline 61 00 66
Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111
Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33
Produktionsdaten
2021
Heft 1 / Februar
Anzeigen und Daten bis 28. Januar,
erscheint in 9. KW
Heft 2 / März
Anzeigen und Daten bis 25. Februar,
erscheint in 13. KW
Heft 3 / April
Anzeigen und Daten bis 26. März,
erscheint in 17. KW
Heft 4 / Mai
Anzeigen und Daten bis 28. April,
erscheint in 22. KW
Heft 5 / Juni
Anzeigen und Daten bis 27. Mai,
erscheint in 26. KW
Heft 6 / Juli
Anzeigen und Daten bis 26. Juni,
erscheint in 31. KW
Heft 7 / September
Anzeigen und Daten bis 25. August,
erscheint in 39. KW
Heft 8 / Oktober
Anzeigen und Daten bis 25. September,
erscheint in 44. KW
Heft 9 / November
Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,
erscheint in 48. KW
Heft 10 / Dezember
Anzeigen und Daten bis 26. November,
erscheint in 52. KW
In den Monaten Januar und August
erscheint keine Ausgabe.
Veranstaltungen
BerlKönig dankt ab!
20. Februar bis 01. März
Potsdamer Platz, Kino International etc
Berlinale
Internationales Filmfestival
28. Februar
Max-Schmeling-Halle
Wanda
Konzert
Beginn: 20 Uhr
28. Februar bis 01. März
Motorwerk Berlin
Seit kolektif August Berlin 2019 ist der BerlKönig BC
unter Fahrradmesse der Liniennummer 740 zwischen
dem täglich U-Bahnhof ab 9 UhrRudow, der Gemeinde
Schulzendorf und Zeuthen unterwegs.
Im 04. Auftrag bis 08. der März BVG werden die Kleinbusse
vom Taxigewerbe noch bis zum
Messegelände unter dem Funkturm
ITB: Internationale Tourismusbörse
23. Juni betrieben.
Leitmesse der Tourismusbranche
täglich von 10 bis 18 Uhr
Eingeführt wurde der BerlKönig mit dem
Ziel,
13. bis
Fahrten
15. März
des Individualverkehrs zu
reduzieren, Berlin ExpoCenter um so zur Airport Emissionsreduzierung
Auto Camping der Luftschadstoffe Caravan beizutragen.
Das Präsentations- Projekt sollte und zur Verkaufsmesse
Anbindung von
dünn für Reise-, besiedelten Wohnmobile Gegenden und im Campingzubehör
die Außenbezirke Berlins dienen und
Umland
an
den täglich Einsatz von großer 10 bis 18 Linienbusse, Uhr die hier
nicht wirtschaftlich wären, vermeiden.
Das 14. März Bundesministerium für Verkehr
und
Stadion
digitale
An der
Infrastruktur
Alter Försterei
unterstützte
1. FC Union Berlin – Bayern München
das Projekt seit knapp zwei Jahren in
Bundesligaspiel
Millionenhöhe.
Anstoß: 18:30 Uhr
„Leider ist das Angebot nicht so gut
21. März
angenommen
Olympiastadion
worden, wie wir uns das
vorgestellt Hertha BSC hatten.”, - 1. FC konstatiert Union Berlin die BVG.
Bundesligaspiel
Das Anstoß: Angebot 18:30 des Uhr Rufbusses löste in
Schulzendorf und Zeuthen keine Jubelstürme
aus. Es war Alle Angaben keine Seltenheit, ohne Gewähr
dass der 740 er nur mit einer Person
an Bord unterwegs war oder der Bus
Kleinanzeigen aufgeben:
gähnend leer auf dem Parkplatz am
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
Schulzendorfer Ortszentrum stand und
auf Fahrgäste wartete.
Kleinanzeigen
Wen wundert es, dass nun die Reißleine
Junger gezogen Prius+ wird. Hybrid Ab dem sucht 24. Juni Einzelfahrer ist der
BerlKönig mit Garagen-Option BC in Schulzendorf, für 5 Schichten Zeuthen
und Rudow wöchentlich. Geschichte. 2.000€s Fixum.
Schriftliche Bewerbungen bitte an
V & V Verkehrsverlag GmbH,
Chiffre 1806
Stieffring 2, 13627 Berlin.
www.metropolis-taxi.de:
zentral, korrekt, gut.
Wir suchen zuverlässige Fahrerinnen
und Fahrer – und solche, die es
werden wollen. Tel.: 618 81 18
Impressum
RAL 1015 taxinews
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das
Taxi ge werbe
Verlag · Redaktion
V&V Verkehrsverlag GmbH
Geschäftsführerin: Geschäftsführer: Sebastian Helga Jäger Jäger
helga.jaeger@jmzb.de
V.i.S.d.P.: Helga Jäger
Friedrich-Olbricht-Damm 62 / Stieffring 2
13627 Berlin
Tel. (030) 26 93 97-0
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
www.taxi-news.de
AG Charlottenburg 49 HRB 40617
USt-IdNr.: DE 167448535
Anzeigen und Anzeigenpreisliste
V&V Verkehrsverlag GmbH,
Helga Jäger, helga.jaeger@jmzb.de
Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10
vom 1. Januar 2017.
Erscheinen, Bezugsmöglichkeiten
und Preise
RAL 1015 taxi news erscheint zehnmal jährlich,
der Direktvertrieb erfolgt durch die V&V Verkehrsverlag
GmbH. RAL 1015 taxi news ist an
den Brennpunkten des Berliner Taxigewerbes
erhältlich.
Ein Abonnement kostet € 27,– inkl. MwSt., ist
beim Verlag zu bestellen und gilt für zehn Ausgaben.
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr,
wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Einzelheft € 2,70 plus Versandkosten.
Gesamtherstellung
Jäger Fotosatz GmbH
Friedrich-Olbricht-Damm 62, 13627 Berlin
Tel. (030) 26 93 97-0
Nachdruck und Nutzungsrechte
Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind,
bzw. aus anderen Publikationen übernommen
wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder. Die Seiten unter der Rubrik
„Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen
Verantwortung der Gewerbevertretung.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird
keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch
auszugsweise – oder Fotokopien dürfen nur mit
Quellen angaben und ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung der V&V Verkehrsverlag GmbH
oder deren Autoren erfolgen.
Die Nutzung der Kennzeichnung „RAL 1015 taxi
news“ erfolgt mit freundlicher Genehmigung
des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e. V. und der RAL gGmbH.
Die V&V Verkehrsverlag GmbH in Berlin ist we-
weder gesellschaftsrechtlich noch noch wirtschaftlich wirtschaftlich
dem mit dem RAL RAL Deutsches Deutsches Institut Institut für Gütesi-
für Gütesicherung
und und Kennzeichnung e. e. V. V. oder oder der der RAL RAL
gGmbH verflochten oder verbunden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist mit
Berlin.
26 RAL 1015 taxinews · 03/2021
1/2020 · RAL 1015 taxinews 27
Mit Platz für Fahrer * in
und 5 Fahrgäste plus
1 Rollstuhlfahrer * in
oder 7 Fahrgäste. 1
Null Barrieren. Null lokale Emissionen 2 .
Der neue eVito Tourer als rollstuhlgerechtes Taxi.
Sorgen Sie für mehr Bewegungsfreiheit – für Ihr Business und
für Rollstuhlfahrer*innen oder Fahrgäste mit eingeschränkter
Mobilität: Durch eine rutschfeste Rollstuhlrampe aus Aluminium
mit EasyUse Funktion wird der Zugang zum Innenraum
für diese Fahrgastgruppe zum Kinderspiel. Der vollelektrische
eVito Tourer PRO mit Heckausschnitt und Auffahrrampe der
Firma AMF-Bruns GmbH & Co. KG 3 fährt lokal immer emissionsfrei
– und das bis zu 421 km weit ohne Nachladen 4 . Ausführliche
Informationen erhalten Sie im Taxi-Kompetenzcenter im
AirportCenter der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin, ganz
in der Nähe des BER. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Kesja Gala,
erreichen Sie unter +49 30 3901 6212.
eVito Tourer PRO extralang: Leistung 150 kW, Stromverbrauch
in kWh/100 km (kombiniert): 26,2 4 ; CO 2
-Emissionen in g/km
(kombiniert): 0 4 ; Energieeffizienzklasse A+ 4 .
1
Konfigurationen sind abhängig von optional erhältlichen, aufpreispflichtigen Sonderausstatttungen. | 2 Der eVito
Tourer fährt lokal emissionsfrei. | 3 Mercedes-Benz VanPartner: AMF-Bruns GmbH & Co. KG, Hauptstraße 101,
26689 Apen; E-Mail: hubmatik@amf-bruns.de; Telefon: +49 4489 727101; www.amf-bruns.de. Rechtlicher Hinweis:
Die Listung der aufgeführten Produkte stellt keine Empfehlung der Mercedes-Benz AG dar. Sie und ihre
verbundenen Unternehmen übernehmen keine Haftung für die Inhalte der hier dargestellten Informationen. Alle
Angaben zum Fahrzeug sind als annähernd zu betrachten. Informationen bezüglich des Aufbaus stammen ausschließlich
vom Aufbauhersteller und werden auch von diesem eingestellt. Die Mercedes-Benz AG hat die Informationen
des Aufbauherstellers nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und übernimmt auch keinerlei
Haftung oder Garantie für die Informationen des Aufbauherstellers. Die hier angegebenen technischen Daten
bilden beispielhaft eine zu erwerbende Fahrzeugvariante ab und können vom kaufbaren Fahrzeug abweichen.
Die Ansichten und Darstellung sind beispielhaft für das hier präsentierte Produkt und stellen nicht den am Ende
kaufbaren Endzustand des Fahrzeugs dar. Die teilweise hinterlegten Ausstattungsumfänge des Grundfahrzeugs
bilden nicht den vollen Umfang ab. Die Ausstattungsumfänge des Grundfahrzeugs müssen in Abstimmung mit
dem Aufbauhersteller gewählt werden, damit der volle Einsatzzweck und die Sicherheit für den Anwender gewährleistet
werden können. | 4 Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/
EG ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration, insbesondere
von der Auswahl der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. Die tatsächliche Reichweite ist zudem abhängig
von der individuellen Fahrweise, von Straßen- und Verkehrsbedingungen, der Außentemperatur, Nutzung von
Klimaanlage/Heizung etc. und kann ggf. abweichen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch
und zu den offiziellen spezifischen CO 2
-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über
den Kraftstoffverbrauch, die CO 2
-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen
werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich
erhältlich ist.
Anbieter:
Mercedes-Benz AG, Niederlassung Berlin | 10 x in und um Berlin
Salzufer 1, 10587 Berlin, Telefon +49 30 3901 2000, www.mercedes-benz-berlin.de
Taxi-Kompetenzcenter: AirportCenter Berlin-Brandenburg, Hans-Grade-Allee 61 in Schönefeld (Verkauf & Service) und Prinzessinnenstraße 21–24 in Kreuzberg (Service)