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RAL 1015 taxi news - Heft 05-2021

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taxinews

RAL 1015

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

28. Jahrgang • 2,70 Euro

BTV

Ist Bolt böse?

Überbrückungshilfe

Nochmals verlängert

Nr. 5

Juni 2021

BVTM

Positionierung zur Bundestagswahl


RENTE MIT 68?

Berliner

Taxiservice

Liebe TaxifahrerInnen,

liebe TaxiunternehmerInnen,

kurz vor den Bundestagswahlen wird ein

„altes“ Thema wieder aus der Schublade

geholt.

Die gesetzliche Rentenversicherung steht

vor einer scheinbar unlösbaren Aufgabe

– zukünftig wird es immer mehr Rentner

geben.

Doch wer soll das bezahlen?

Der Bund zahlt bereits jetzt schon etwa

100 Milliarden Euro Zuschuss, damit die

Ausgaben der Deutsche Rentenversicherung

gesichert werden können. Und

jährlich wird sich dieser Zuschuss erhöhen

müssen, um zukünftige Renten zu

sichern.

Rentenexperten schlagen der Bundesregierung

nun deshalb vor, die Lebensarbeitszeit

auf 68 Jahre zu erhöhen.

Aber ist es realistisch,

bis 68 zu arbeiten?

Wir denken eher NEIN. Doch was ist die

Folge?

Man hat die Möglichkeit mit Abschlägen

(derzeit 0,3 Prozent pro Monat lebenslang!)

vorzeitig in Rente zu gehen. Aber

die Absenkung des Rentenniveaus und

die Minderung der Renten durch die Abschläge

bringen hohe finanzielle Einbußen

mit sich.

Laut unserer Berechnung hat ein Angestellter

mit einem Bruttoeinkommen von

3.000 EUR derzeit ein Rentenniveau (vor

Steuern) von etwa 47 Prozent - das entspricht

einer Altersrente mit 67 in Höhe

von 1.410 EUR.

Zu seinem Netto (St.Kl. IV) in Höhe von etwas

mehr als 2.000 EUR fehlen ihm dann

bereits 590 EUR.

Wenn das Rentenniveau in den nächsten

Jahren wie geplant auf 43 Prozent sinkt,

fehlen noch einmal 120 EUR.

Nun möchte er zum regulären Rentenantritt

mit 67 Jahren anstatt mit 68 Jahren

seine Altersrente erhalten. Hierfür kürzt

man noch einmal 0,3 Prozent pro Monat

– also 166 EUR pro Jahr.

Zu seinem heutigen Netto fehlen ihm jetzt

875 EUR!!! Es bleiben 1.125 EUR anstatt

der heutigen 2.000 EUR Nettoeinkommen.

Wenn Sie also Ihr Rentner-Dasein ohne

massive finanzielle Einschränkungen

starten möchten, sollten Sie jetzt schon

Ihre Altersvorsorge überprüfen und gegebenenfalls

anpassen.

Bereits schon zusätzliche monatliche

Beiträge von 25 EUR können helfen. Je

früher, desto besser.

Sprechen Sie uns gerne an – wir werden

dann gemeinsam mit Ihnen an einer individuellen

und maßgeschneiderten Lösung

für Ihre Altersversorgung arbeiten.

.

Ihr Team der ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer &

Petra von Chamier GbR

ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer & Petra von Chamier GbR

Sie erreichen uns auch in unserem

nachstehend genannten Büro:

Berghofer Weg 38,

15569 Woltersdorf

Telefon 03362 880788

Fax 03362 880789


intro

Herzlich Willkommen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Inzidenzen fallen und fallen, allerdings steigt der

prozentuale Anteil der indischen Variante, nun Delta

genannt, immer weiter an. In England hat sie rasch

überhand gewonnen, in Deutschland liegt sie aktuell

bei etwa 15 Prozent, steil steigend.

So sicher, wie einst geglaubt und aktuell auch gefühlt,

wird der Sommer dann vielleicht doch nicht werden,

denn diese nochmals aggressivere Variante tritt

größtenteils bei jüngeren Menschen auf.

Warum?

Einfache Frage, einfache Antwort: Impfpriorisierung!

Diese wurde kürzlich aufgehoben, doch versuchen Sie

doch mal ohne „Vitamin B“ einen Impftermin für einen

jugendlichen Kassenpatienten zu erhalten. Eben.

Wir impfen die Ältesten der Ältesten zuerst, dann

die „Systemrelevanten“, aber diejenigen, welche

am meisten unter der Pandemie leiden, die jungen

Menschen lassen wir völlig außen vor, wir lassen sie

nur leiden, obwohl sie die Zukunft der Gesellschaft

bedeuten. Sind sie nicht die Systemrelevantesten,

da sie die Zukunft der Gesellschaft darstellen?

Angefangen beim fehlenden Schulunterricht, welcher

online in diesem „digitalen Entwicklungsland“ nicht

wirklich stattgefunden hat, mangels passender

Infrastruktur und ja, auch mangels der Kompetenzen

seitens der Lehrkräfte!

Sie mussten zwar „zusammengefercht“ in den Öffis

zur Schule fahren (zumindest die Abschlußklassen),

dort in geschlossenen Räumen, mit vielen Personen

wieder viel Zeit verbringen. Aber außerhalb dieser

Gegebenheiten durften sie sich nahezu gar nicht

treffen.

Zurückblickend auf unsere Jugend relativert sich da

einiges, zumindest meinerseits.

Wie schön wird es sein, wenn die ganze Welt

durchgeimpft sein wird und Sie auch bei uns weder in

der Zeitschrift thematisch, noch hier im Intro mit dem

Thema „Corona“ konfrontiert werden?!?!

Wir informieren Sie in dieser Ausgabe

selbstverständlich nicht nur über die Verlängerungen

der Überbrückungshilfen III und der KuG-Verordnung,

welche beide diesem unendlichen Thema „Corona“

zuzuschreiben sind.

Das einseitige Verbrennerverbot scheitert am EU-

Recht, die Reaktionen werden bestimmt spannend.

Allerdings haben viele große Hersteller ihren

Verbrennerausstieg bereits vor langer Zeit oder auch

kürzlich für relativ zeitnahe Jahre angekündigt.

Was dabei allerdings nicht berücksichtigt wird, ist die

Infrastruktur, welche nicht nur in Deutschland eine

reine E-Auto-Situation auch nur als sinnvoll erscheinen

lässt. Die Lobby hat es gerichtet.

„Ist Bolt böse?“ lautet ein mehrseitiger, spannender

Beitrag Richard Leipolds, welcher auch die

Zukunftsfähigkeit und Sinnhaftigkeit betrachtet.

In genau diesem Sinne wurde dieses Intro verfasst.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.

Ihre Redaktion

„Der Klimawandel ist nach Corona die nächste

pandemische Herausforderung..“

Markus Söder, CSU, Ministerpräsident Bayern

5/2021 · RAL 1015 taxinews 3


Inhalt

Nr. 5

Juni 2021

intro

Intro ............................................................................................................ 3

Inhaltsverzeichnis .................................................................................. 4

recht & steuern

Einseitiges Verbrennerverbot scheitert am EU-Recht ................. 5

Überbrückungshilfe III - Verlängerung bis

September und Restart-Prämie ................................................... 6 - 7

KuG-Verordnung - erleichterter Zugang bis

30. September verlängert .................................................................... 7

Anerkennung der Klimanotlage ......................................................... 8

Seite

5

Einseitiges Verbrennerverbot scheitert am EU-Recht

information

Wasserstoff - BMWi + BMVI bringen

Großprojekte auf den Weg .................................................................... 9

Wasserstoff-Taxi Hyundai Nexo ............................................... 10 - 11

BVTM Positionierung zur Bundestagswahl .......................... 12 - 13

Sommerreiseverkehr 2021 ...................................................... 13 - 14

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ....................................... 15

VW PowerDay ..................................................................................... 16 - 17

Uralt mit Garantie ...................................................................................... 22

berliner taxivereinigung e.V.

Ist Bolt böse? ................................................................................. 18 - 21

Seite

8

kommentar

Scheuer, Diener zweier Herren? ....................................................... 22

Anerkennung der Klimanotlage

hinweise & kleinanzeigen

Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 23

Seite

13 - 14

anzeigen- und redaktionsschluss

Heft 6-2021 erscheint im Juli

Redaktionelle Beiträge bitte bis 28. Juni 2021

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

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Sommerreiseverkehr 2021 Flugangebot zieht deutlich an

Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen

übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen

Verant wortung der jeweiligen Gewerbevertretung.

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Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.

Titelbild: Adobe Stock – Inhaltsseite: ampnet

4 RAL 1015 taxinews · 5/2021


recht und steuern

Einseitiges Verbrennerverbot

scheitert am EU-Recht

Das Rennen ist eröffnet und

jeder versucht, der Erste zu

sein. Wenn es um das Verbot

des Verbrennungsmotors geht,

kann es einigen Zeitgenossen

gar nicht schnell genug gehen. Doch bevor

die nationalen Regierungen ihre Ankündigungen

wahr machen, lohnt ein Blick nach

Brüssel. Denn die rechtlichen Grundlagen

für einen derart massiven Eingriff in das

Zulassungsrecht liegen in den europäischen

Vorschriften.

Die Regelung für die Zulassung von

Fahrzeugen in der Europäischen Union

wurde zuletzt zum 1. September 2020

(EU 858/2018) aktualisiert. Damit, so ein

Rechtsgutachten der Berliner Rechtsanwaltkanzlei

Becker Büttner Held, „schafft

die Verordnung ein unionsweites Genehmigungsverfahren

zur Verwirklichung

des Binnenmarktes, wozu vor allem eine

Harmonisierung und Spezifikation der technischen

Anforderungen an Pkw und leichte

Nutzfahrzeuge und die Anerkennung einer

erteilten EU-Typengenehmigung gehören“.

Das Gutachten erstellte die Kanzlei im

Auftrag der Berliner Stiftung Klimaneutralität.

Danach darf einem Fahrzeug, das

diese europäischen Bestimmungen erfüllt,

in keinem EU-Staat die Zulassung verweigert

werden.

„Die Verordnung EU 858/2018“, so das

Gutachten, „und die damit verbundenen

Rechtsakte werden daher so verstanden

werden müssen, dass sie einem nationalen

Verbrennerverbot entgegenstehen.“

Schließlich ist es das Ziel der EU, dass

Fahrzeuge, die in einem Mitgliedsland

zugelassen sind, in allen anderen Mitgliedsländern

angeboten und verkauft werden

dürfen. Bei einem Verbot von Fahrzeugen

mit Verbrennungsmotoren in einzelnen Mitgliedsstaaten,

wie aktuell in Deutschland

geplant, würde die „EU-Typengenehmigung

für Fahrzeuge nicht mehr anerkannt“. Ein

Verbot von Fahrzeugen mit konventionellen

Antrieben müsste daher so gestaltet sein,

dass der Binnenmarkt nicht beeinträchtigt

wird. „Doch das scheint nicht möglich zu

sein“, erklären die Gutachter. Auch die nationalen

Anstrengungen, den Umweltschutz

zu stärken, reichen aus ihrer Sicht nicht

aus, um ein generelles Verbot von Verbrennungsmotoren

einseitig zu erlassen, denn

„Umweltschutz sowie das Erreichen der

internationalen Klimaziele sind keine spezifisch

Deutschland betreffenden Probleme“.

Ein Verbot von Fahrzeugen mit Benzinoder

Dieselmotor müsste, so das Gutachten,

„auf europäischer Ebene angestrengt

werden, etwa durch Einführung einer

neuen EU-Norm“. Außerdem muss eine

verstärkte Schutzmaßnahme auch mit

den existierenden Verträgen vereinbar

sein. Tatsächlich würde ein einseitig in

Deutschland verhängtes Verbot klasssischer

Fahrzeugantriebe den Binnenmarkt

aushebeln und ein Hindernis für den

Marktzugang darstellen. Ein Verbot würde

schließlich nichts anderes bedeuten, als

dass ein Fahrzeug zwar nach Deutschland

eingeführt und verkauft werden dürfte, hier

aber keine Zulassung erhalten würde und

so nicht genutzt werden könnte. „Faktisch“,

so die Juristen in ihrem Gutachten, „würde

ein Verbrennerverbot den freien Handel

im Binnenmarkt beschränken.“ Und: „Es

könnte sogar argumentiert werden, dass

dies mittelbar einem Verkaufsverbot gleichkommt,

da die überwiegende Anzahl der

in Deutschland verkauften Kraftfahrzeuge

wohl auch in Deutschland für den Straßenverkehr

zugelassen werden wird.“

Am Ende müsste wahrscheinlich über ein

einseitiges deutsches Verbrennerverbot

der Europäische Gerichtshof in Luxemburg

entscheiden. Und dort hat der Binnenmarkt

einen sehr hohen Stellenwert.

A&M

KFZ-Sachverständigenbüro

Jürgen Boenigk

A&M KFZ-SV-Büro

J. Boenigk

Wilhelmshavener Str. 30

10551 Berlin

Telefon: 030 - 396 61 51

Funktel: 0171 - 740 84 53

Telefax: 030 - 39 87 75 97

Quelle: (ampnet/ww)

Schadengutachten und

Bewertungen

Pkw, Lkw, Motorräder,

Motorroller

E-Mail:

juergen-boenigk@web.de

5/2021 · RAL 1015 taxinews 5


recht und steuern

Überbrückungshilfe III

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September

Die Corona-bedingten Schließungen

und Beschränkungen

dauern in einigen Branchen

weiter an. Die Bundesregierung

verlängert deshalb die Überbrückungshilfen

für betroffene Unternehmen

und Soloselbstständige bis zum

30. September 2021 als Überbrückungshilfe

III Plus. Die bewährten Förderbedingungen

werden in der Überbrückungshilfe

III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die

Restart-Prämie, mit der Unternehmen

einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten

erhalten können. Die Neustarthilfe

wird ebenfalls bis zum 30. September 2021

als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier:

„Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen

bis zum 30. September 2021. Das

ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen

nach der Krise wieder Gas geben

können. Der Konjunkturmotor läuft zum

Glück wieder, aber aktuell noch nicht für

alle. Daher geben wir denen, die noch

Unterstützung benötigen, ein klares Signal

der Sicherheit und Planungssicherheit.

Wir setzen Anreize für den Neustart und

zahlen denjenigen Unternehmen eine

Restart- Prämie, die Mitarbeiter früher aus

der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu

einstellen. Und schließlich verlängern und

erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbständige

auf bis zu 12.000 Euro für die

ersten drei Quartale dieses Jahres.“

Bundesfinanzminister Scholz:

„Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich

besser durchstanden als viele andere,

weil die Bundesregierung entschlossen

Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung

wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt,

das wäre ökonomischer Unsinn. Stattdessen

verlängern wir die Überbrückungshilfen.

Auch wenn sinkende Inzidenzzahlen

auf ein Ende der Pandemie hoffen lassen,

sind viele Unternehmen weiterhin von den

Folgen der Pandemie betroffen. Deshalb

stehen wir den Unternehmen und ihren

Beschäftigten weiter zur Seite. Das sind

gute Nachrichten für alle. Die Obergrenze

für die Zuschüsse aus den Corona-Hilfen

wird erhöht. Zudem bauen wir die Neustarthilfe

für Soloselbstständige weiter aus.

Mir ist besonders wichtig, dass Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer auch ganz

direkt profitieren durch die heute ebenfalls

beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

und die „Restart-Prämie“. Es ist

ein neuer, sozial gerechter Aspekt unseres

breiten Hilfsangebots, das Anreize zur

Beendigung von Kurzarbeit und zu Neueinstellungen

setzt. Gerecht ist zudem, dass

die Unternehmen, die Überbrückungshilfe

erhalten, keine Gewinne und Dividenden

ausschütten dürfen. Das gilt auch für die

Zahlung von Boni und den Rückkauf von

Aktien.“

Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze

für die Förderung im Rahmen der

Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe

III Plus. Künftig können Unternehmen,

die von staatlichen Schließungsmaßnahmen

direkt oder indirekt betroffen

sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich

im Rahmen der Überbrückungshilfe

geltend machen. Grundlage dafür ist die

Bundesregelung Schadensausgleich,

welche die Europäische Kommission auf

Antrag der Bundesregierung hin genehmigt

hat. Zusammen mit der bislang geltenden

Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beträgt

der maximale Förderbetrag künftig in der

Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe

III Plus 52 Mio. Euro. Anträge

auf Schadensausgleich nach der neuen

Regelung können in Kürze gestellt werden.

Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden

12 Mio. Euro gelten in Anlehnung an die

im KfW-Sonderprogramm 2020 und dem

Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereits

angewandten Regelungen Beschränkungen

zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen,

Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen.

Ergänzende Informationen

zur Fortführung der

Überbrückungshilfe III:

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe

III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe

III Plus umgesetzt, das

inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit

der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der

Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen

mit einem Corona-bedingten

Umsatzeinbruch von mindestens

30 Prozent antragsberechtigt. Das neue

Programm wird ebenfalls durch die

prüfenden Dritten über das Corona-Portal

des Bundes beantragt.

Für beide Programme

gemeinsam gilt künftig:

• Die maximale monatliche Förderung

in der Überbrückungshilfe III und der

Überbrückungshilfe III Plus beträgt

10 Mio. Euro.

• Die Obergrenze für Förderungen aus

beiden Programmen beträgt maximal

52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus

dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend

aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie

Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus

dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung

Schadensausgleich. Die neue

EU-Regelung zum Schadensausgleich

gilt für Unternehmen, die von staatlichen

Schließungsmaßnahmen direkt oder

indirekt betroffen sind. Diese können

künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro

geltend machen.

Neu im Programm der

Überbrückungshilfe III Plus ist:

Zusätzlich enthält die Überbrückungshilfe III Plus folgende Neuerungen:

- Eine „Restart-Prämie“ als Personalkostenhilfe. Unternehmen, welche für die

Wiedereröffnung Mitarbeiter aus der Kurzarbeit holen, neues Personal einstellen

oder „anderweitig die Beschäftigung erhöhen“, können zusätzlich zur

bestehenden Personalkostenpauschale die Restart-Prämie erhalten. Die Prämie

berechnet sich prozentual an der Differenz zwischen den tatsächlichen Personalkosten

im Mai 2021 und in den Fördermonaten Juli bis September:

Juli 2021:

August 2021:

September 2021:

60 Prozent

40 Prozent

20 Prozent

Nach dem September 2021 läuft die Restart-Prämie aus.

6 RAL 1015 taxinews · 5/2021


recht und steuern

• Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung

Personal aus der Kurzarbeit

zurückholen, neu einstellen oder

anderweitig die Beschäftigung erhöhen,

erhalten wahlweise zur bestehenden

Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe

(„Restart-Prämie“) als

Zuschuss zu den dadurch steigenden

Personalkosten. Sie erhalten auf die

Differenz der tatsächlichen Personalkosten

im Fördermonat Juli 2021 zu den

Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss

von 60 Prozent. Im August beträgt

der Zuschuss noch 40 Prozent und im

September 20 Prozent. Nach September

2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

• Ersetzt werden künftig Anwalts- und

Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro

pro Monat für die insolvenzabwendende

Restrukturierung von Unternehmen in

einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

• Die Neustarthilfe für Soloselbstständige

wird verlängert und erhöht sich von bis

zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum

von Januar bis Juni 2021 auf bis zu

1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum

von Juli bis September 2021. Für den

gesamten Förderzeitraum von Januar bis

September 2021 können Soloselbstständige

somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden

überarbeitet und zeitnah veröffentlicht.

Nach Anpassung des Programms kann die

Antragstellung über die bekannte Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung

erfolgen in der Verantwortung der

Länder.

Die Härtefallhilfen der Länder sollen im

Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis

Ende September 2021 verlängert werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie /

Bundesministerium der Finanzen

recht und steuern

Kurzarbeitergeldverordnung

Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV)

Die Regelungen der Kurzarbeitergeldverordnung

sollen

für die Unternehmen und

Beschäftigten, die von der

COVID-19-Pandemie und ihren

Folgen betroffen sind, eine beschäftigungssichernde

Brücke in das Jahr 2022 bauen

und Planungssicherheit geben. Die Verordnung

trat mit Wirkung vom 1. März 2020 in

Kraft und ist bis Ende 2021 befristet. Sie ist

durch zwei Änderungsverordnungen angepasst

wurden, zuletzt am 31. März 2021

durch die Zweite Verordnung zur Änderung

der Kurzarbeitergeldverordnung.

Die Dritte Änderungsverordnung ist vom

Bundeskabinett am 09. Juni 2021 beschlossen

worden und wird in Kürze in Kraft

treten.

Erleichterter Zugang zur

Kurzarbeit wird verlängert

Für Unternehmen und Beschäftigte ist die

weitere Entwicklung der Corona-Pandemie

mit vielen Unsicherheiten behaftet. Sollten

Betriebe nach einer Unterbrechung der

Kurzarbeit von drei Monaten oder mehr ab

April 2021 wieder oder erstmals pandemiebedingt

von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten

Schließungen betroffen sein,

stünde ihnen der erleichterte Zugang zur

Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes

nicht mehr zur Verfügung. Mit der 3. Änderungsverordnung

wird daher der Zugang

zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen

zum Kurzarbeitergeld um

drei Monate vom 30. Juni 2021 bis zum 30.

September 2021 erweitert, um für die betroffenen

Betriebe und deren Beschäftigten

klare Perspektiven zu schaffen.

Vereinfachte Regelungen für die

Gewährung von Kurzarbeitergeld

Die Kurzarbeitergeldverordnung regelt insbesondere

die Zugangserleichterungen für

die Gewährung des Kurzarbeitergeldes:

• Verzicht auf den Aufbau von negativen

Arbeitssalden.

• Das Mindesterfordernis, wonach mindestens

ein Drittel der Beschäftigten von

Arbeitsausfall betroffen sein müssen,

wird auf 10 Prozent abgesenkt.

• Es besteht die Möglichkeit, auch Leiharbeiternehmer*innen

Kurzarbeitergeld

zu zahlen, wenn der Verleihbetrieb ebenfalls

Kurzarbeit eingeführt hat.

Diese Regelungen gelten bis zum

31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis

zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen.

Sie verfolgen alle den Zweck, während

der COVID-19-Pandemie den Zugang

zur Kurzarbeit und zur Zahlung von Kurzarbeitergeld

für Beschäftigte und Betriebe

zu erleichtern oder im Falle der Leiharbeit

Kurzarbeit überhaupt zu ermöglichen.

Erstattung von Beiträgen

zur Sozialversicherung

Dem Arbeitgeber werden die von ihm

während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung

auf Antrag von der Bundesagentur

für Arbeit in pauschalisierter Form

erstattet, wenn der Betrieb bis zum 30. Juni

2021 Kurzarbeit eingeführt hat.

Die Erstattungen gelten für Arbeitsausfälle

vom 1. Januar bis zum 30. September 2021

in voller Höhe und für Arbeitsausfälle vom

1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021 in

Höhe von 50 Prozent.

Quelle: BMAS

5/2021 · RAL 1015 taxinews 7


recht und steuern

Anerkennung der Klimanotlage

Senat beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr Klimaschutz

Der Senat hat in seiner Sitzung

am 08. Juni 2021 den von der

Senatorin für Umwelt, Verkehr

und Klimaschutz, Regine

Günther, vorgelegten Maßnahmenplan

„Verstärkte Maßnahmen Berlins in

Anerkennung der Klimanotlage“ beschlossen.

Der Beschluss adressiert 28 Themenbereiche,

in denen der Senat das Engagement

Berlins für den Klimaschutz und für

die Anpassung Berlins an die Folgen des

Klimawandels noch weiter verstärken will.

Der Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen

soll deutlich verringert und die Stadt

robuster gegen Klimawandelfolgen wie

Trockenheit und Starkregen aufgestellt

werden.

Im Dezember 2019 hatte Berlin als erstes

Bundesland das Bestehen einer Klimanotlage

anerkannt. Mit dem Beschluss vom

08. Juni zieht der Senat daraus praktische

Konsequenzen für sein klimapolitisches

Handeln.

Regine Günther, Senatorin für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:

„Die Anerkennung der Klimanotlage 2019

war der Ausgangspunkt für das jetzt

beschlossene Maßnahmenbündel. Wir

setzen ein klares Zeichen, dass wir schnell,

konsequent und nachhaltig die klimaschädlichen

CO2-Emissionen in allen Bereichen

reduzieren wollen. Berlin will mit neuen

klimaneutralen Stadtquartieren, der

raschen Nachrüstung öffentlicher Gebäude

mit Solartechnik, der Dekarbonisierung

seiner Fahrzeugflotten und mittelfristig

einer Zero-Emission-Zone eine Führungsrolle

im Klimaschutz übernehmen. Von entscheidender

Bedeutung für die Schlagkraft

dieses Pakets ist aber auch die baldige

Verabschiedung des Energiewendegesetzes

durch das Abgeordnetenhaus. Erst mit

diesem Doppelpack kann Berlins Engagement

für konsequenten Klimaschutz seine

volle Wirkung entfalten.“

Insbesondere mit den folgenden Maßnahmen

nimmt Berlin im Ländervergleich

eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz ein:

• Eine gesetzliche Solarpflicht soll die

klimafreundliche Energieerzeugung auf

dem eigenen Dach insbesondere für Neubauten

in Berlin zum Standard machen,

für Kitas, Schulen und Rat häuser (Energiewendegesetz)

ebenso wie für Mietshäuser

und Eigenheime (Solargesetz).

• Künftig sind neue Stadtquartiere am Ziel

der Klimaneutralität auszurichten.

• Für Neubau und Sanierung öffentlicher

Gebäude in Berlin plant der Senat

ehrgeizige Energiestandards (mindestens

KfW-Effizienzhaus 40 bzw. 55), die

geltende bundesrechtliche Vorgaben an

die Energieeffizienz deutlich übertreffen.

• Im Verkehrsbereich soll die bestehende

Umweltzone innerhalb des S-Bahnrings

mittelfristig zu einer Null-Emissions-

Zone („Zero Emission Zone“) weiterentwickelt

werden, in der Diesel- und Benzinfahrzeuge

grundsätzlich nicht mehr

fahren dürfen. In einem zweiten Schritt

kann die Ausweitung der Zero Emission

Zone auf das Gebiet der Gesamtstadt

erfolgen.

• Die Berechnung von Start- und Landeentgelten

am BER soll um eine wirksame

CO2-Komponente ergänzt werden. Berlin

wird sich als Gesellschafter der FBB

GmbH für ein entsprechendes Konzept

einsetzen.

• Die Kraftfahrzeugflotten der Berliner

Landesverwaltung werden bis 2030

grundsätzlich auf emissionsfreie Elektro-

oder Brennstoffzellen-Antriebe umgestellt.

Damit sollen künftig im Regelfall

keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

mehr für die öffentliche Hand beschafft

werden.

• Der Senat steigt bei den Dienstwagen

seiner Mitglieder bis Ende der aktuellen

Legislaturperiode auf emissionsfreie

Fahrzeuge um. Ausnahmen gelten nur,

wenn dem im Einzelfall besondere

Sicherheitserfordernisse entgegenstehen.

Die am 13. April 2021 vom Senat beschlossene

Novelle des Berliner Energiewendegesetzes

(EWG Bln), mit der viele der

genannten Klimaschutzmaßnahmen (etwa

Dekarbonisierung der Fernwärme, Solarpflicht

für öffentliche Bauten, CO2-freie

Landesflotten etc.) rechtlich umgesetzt

werden, soll noch in dieser Legislaturperiode

vom Abgeordnetenhaus verabschiedet

werden. Die im Senats beschluss

genannte Klimaschutzprüfung für

Senatsvorlagen („Klimacheck“) ist seit April

2021 bereits verpflichtend. Die Einrichtung

eines Klimabürgerinnenrats wird von der

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und

Klimaschutz vorbereitet.

Quelle: Aus der Sitzung des Senats

am 8. Juni 2021

8 RAL 1015 taxinews · 5/2021


information

BMWi -

„Wir wollen bei Wasserstofftechnologien

Nummer 1 in der Welt werden“

Das Bundeswirtschaftsministerium

und das Bundesverkehrsministerium

haben Ende Mai

62 Wasserstoff-Großprojekte

ausgewählt, die im Rahmen

eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts

(sog. Wasserstoff-IPCEI

- Important Projects of Common European

Interest) staatlich gefördert werden sollen.

Sie setzen damit eine wichtige Maßnahme

der Nationalen Wasserstoffstrategie um.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier:

„Wir wollen bei Wasserstofftechnologien

die Nummer 1 in der Welt werden. Dafür

bündeln wir unsere Kräfte in Europa

und stoßen durch das erste gemeinsame

europäische Wasserstoffprojekt massive

Investitionen in die Zukunftstechnologie

Wasserstoff an. Das sichert Wettbewerbsfähigkeit

und Arbeitsplätze – in Deutschland

wie auch in Europa. Wir stellen für die

ausgewählten 62 deutschen Projekte über

8 Milliarden Euro an Bundes- und Landesmitteln

zur Verfügung und bilden mit den

Projekten die gesamte Wertschöpfungskette

ab – von der Wasserstofferzeugung,

über den Transport bis hin zu Anwendungen

in der Industrie. Wir machen damit

einen großen Schritt auf dem Weg hin zur

Klimaneutralität unserer Wirtschaft. Ein

zentraler Bereich hierfür ist die Stahlindustrie

ebenso wie die Chemieindustrie, wo

jährlich durch diese Wasserstoffprojekte

mehrere Millionen Tonnen CO2 eingespart

werden können.“

Bundesverkehrsminister Scheuer: „Wir machen

Deutschland zum Wasserstoff-Land.

Dabei denken wir die Mobilität neu, europäisch

und ganzheitlich - vom Energiesystem

über die Antriebstechnologien bis hin zur

Tankinfrastruktur. Derzeit ist der Verkehr

noch zu mehr als 95 Prozent vom Einsatz

fossiler Energien abhängig. Daher brauchen

wir dringend Mobilität, die auf erneuerbare

Energien setzt. Grüner Wasserstoff

und Brennstoffzellen sind - quer über alle

Verkehrsträger hinweg - eine super

Ergänzung zu reinen Batteriefahrzeugen.

Tatsache ist: Wir müssen und WOLLEN

den Umstieg auf eine klimafreundliche

Mobilität dringend vorantreiben. Um alle

Bereiche der Mobilität mit Null-Emissionslösungen

abzudecken, brauchen wir Technologieoffenheit.

Deshalb unterstützen wir

auch die Brennstoffzellentechnologie sowie

Fahrzeug- und Komponentenhersteller, um

international den Anschluss nicht zu

verpassen. Heute gehen wir einen Riesenschritt

in Richtung klimafreundliche

Mobilität.“

Nähere Informationen zu den 62

Wasserstoff-Projekten:

Die 8 Mrd. Euro staatliche Fördermittel

setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln

zusamen. Rund 4,4 Mrd. Euro kommen aus

dem Bundeswirtschaftsministerium; bis zu

1,4 Mrd. Euro aus dem Bundesverkehrsministerium.

Die übrigen Fördermittel werden

von den Bundesländern zur Verfügung

gestellt. Insgesamt sollen Investitionen in

Höhe von 33 Mrd. Euro ausgelöst werden,

davon über 20 Mrd. Euro von privaten

Investoren. Die 62 Wasserstoff-Großprojekte

wurden aus über 230 eingegangenen

Projektskizzen ausgewählt und bilden die

gesamte Wertschöpfungskette des Wasserstoffmarktes

ab.

Im Bereich des BMWi wurden 50 Projektskizzen

ausgewählt. Darunter sind

Projektskizzen für Erzeugungsanlagen, die

zusammen genommen über 2 Gigawatt

Elektrolyseleistung für die Produktion von

grünen Wasserstoff umfassen. Dass

entspricht 40 Prozent des in der Nationalen

Wasserstoffstrategie gesetzten Ziels von

5 Gigawatt bis 2030. Zudem denken wir

die Infrastruktur von Anfang an mit und

wollen Wasserstoffleitungen mit einer

Länge von rund 1.700 km voranbringen.

Besonders viele Emissionen können in der

CO2-intensiven Stahlindustrie eingespart

werden. Mit ArcelorMittal, Stahl Holding

Saar, Salzgitter Stahl und Thyssenkrupp

Steel haben alle in Deutschland tätigen

Stahlerzeuger Investitionsvorhaben eingereicht.

Auch eine Reihe von innovativen

Vorhaben der Chemieindustrie, wie z. B. von

BASF am Standort Ludwigshafen, zeigen

durch die CO2-freie Herstellung von Wasserstoff

und dessen Weiterverwendung,

z.B. zur Herstellung von Ammoniak oder

synthetischen Kraftstoffen für den Lastoder

Flugverkehr, enorme Reduktionspotenziale

auf.

Das Bundesverkehrsministerium fördert

12 Vorhaben im Mobilitätssektor. Diese

betreffen die Entwicklung und Herstellung

von Brennstoffzellen-Systemen und Fahrzeugen

- vom Pkw über den LKW bis hin zu

Kommunalfahrzeugen. Außerdem soll

z.B. der Aufbau einer bundesweiten und

grenzüberschreitend vernetzten Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur

gefördert

werden. Auch wird mit einem Hamburger

Verbundprojekt die Luftfahrt und der

maritime Bereich mit einem ganzheitlichen

Ansatz adressiert: von Brennstoffzellen-Fahrzeugen

für die Hafenlogistik oder

den H2-Schubbooten im Hamburger Hafen

bis hin zu H2-Fahrzeugen beginnend für die

Intralogistik bei Airbus. Mit solchen integrierten

Reallaboren, die vor Ort entstehen,

wird die Brennstoffzellentechnologie weiter

voran und in den Einsatz gebracht.

Die Förderung der deutschen Vorhaben

erfolgt im Rahmen eines europäischen

Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam

mit bis zu 22 europäischen Partnerländern.

Die verschiedenen nationalen Projekte

sollen so miteinander vernetzt werden,

dass alle Länder voneinander profitieren

und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft

aufgebaut werden kann. Der

Startschuss zu dieser Initiative fiel durch

Bundeswirtschaftsminister Altmaier im

Dezember 2020 im Rahmen der deutschen

EU-Ratspräsidentschaft. Ziel ist es, dass

noch in diesem Jahr die Projekte von der

Europäischen Kommission beihilferechtlich

genehmigt werden können. BMWi und BMVI

arbeiten hierfür eng und vertrauensvoll mit

der Europäischen Kommission zusammen.

Quelle:

Gemeinsame PM des

Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie

sowie

Bundesministerium für Verkehr

und digitale Infrastruktur

5/2021 · RAL 1015 taxinews 9


information

Praxistest Hyundai Nexo:

Wasser marsch

Elektromobilität ohne Reichweitenangst,

kombiniert mit schnellem

Energietanken. Was wie eine

ferne Zukunftsvision klingt, ist

tatsächlich machbar und vor

allem erfahrbar. Allerdings rollt die Technik

noch in einer sehr überschaubaren Nische.

Einst auch von deutschen Herstellern als

die Technologie der Zukunft gefeiert, gehört

der Brennstoffzellenantrieb aktuell zu den

exotischen Antriebsalternativen. Während

also in Europa Wasserstoff als Treibmittel

einer weitgehend CO2-freien Mobilität noch

auf seine Chance wartet, machen zwei Hersteller

aus Asien ernst. Neben dem Toyota

Mirai rollt Hyundai seinen Nexo mit Brennstoffzellenantrieb

auf die Straße. Letzteren

haben wir ausprobiert.

Vor dem Fahrerlebnis steht allerdings

ein kleiner Ausflug in die Technik. Bei der

Brennstoffzelle - bereits im Jahr 1838 von

Friedrich Schönbein erfunden – reagiert

Sauerstoff mit Wasserstoff und erzeugt

auf diese Weise elektrische Energie. Diese

Energie treibt im konkreten Fall einen

163 PS (120 kW) starken Elektromotor an.

Die Antriebseinheit wird schließlich durch

eine Hochvolt-Batterie mit einer Kapazität

von 1,56 kWh abgerundet, die als Puffer

fungiert. Jules Verne war schon Ende

des 19. Jahrhunderts von dieser Technik

überzeugt: „Das Wasser ist die Kohle der

Zukunft. Die Energie von morgen ist Wasser.

Die zerlegten Elemente des Wassers,

Wasserstoff und Sauerstoff, werden auf

unabsehbare Zeit hinaus die Energieversorgung

der Erde sichern.“

Jules Verne würde heute wahrscheinlich

einen Nexo fahren. Der technische Hintergrund

mag kompliziert klingen, doch das

als SUV verkleidete „Future Utility Vehicle“

startet nach dem Druck auf den Startknopf

lautlos wie jedes andere Elektromobil,

reiht sich in den Verkehr ein und stellt vom

ersten Moment an sein volles Drehmoment

(395 Newtonmeter) bereit. Zwischen null

und 100 km/h vergehen 9,2 Sekunden, und

im Gegensatz zu den batterieelektrischen

Modellen lässt sich die Leistung ohne Angst

vor einer leeren Batterie auch einsetzen.

Als Höchstgeschwindigkeit gibt Hyundai

179 km/h an. Allerdings gestaltet sich die

Leistungsentfaltung nach Tempo 140 km/h

etwas zäh.

Darf es noch ein

Schalter

mehr sein

Im Innenraum erwartet

den Nexo-Piloten

(und selbstverständlich

auch die Pilotin)

eine unerwartet

große Kollektion an

Schaltern. Die Mittelkonsole

wurde von

den Designern der

Marke offensichtlich

nach dem Motto: „Darf es noch ein Schalter

mehr sein“ gestaltet. Neben dem Ausflug in

die analoge Epoche der Instrumentierung

wachsen vor dem Lenkrad zwei Bildschirme

zu einer Einheit zusammen. Der rechte

Bildschirm ist für das Infotainment samt

Navigation reserviert und informiert zudem

über die Arbeit der Antriebstechnik. Die

andere Hälfte zeigt die Geschwindigkeit und

andere wichtige Angaben. Wobei sich der

Blick auf den Tacho durchaus lohnt, denn

dank des lautlosen Antriebs ist der Nexo

mitunter schneller als erlaubt unterwegs,

und erst der kleine rote Blitz am Straßenrand

registriert das Tempo unbestechlich.

Hier wäre ein Head-up-Display hilfreich.

Über die beiden Schaltwippen am Lenkrad

lässt sich die Energierückgewinnung

beim Verzögern steuern, um so zusätzliche

10 RAL 1015 taxinews · 5/2021


information

Reichweite zu gewinnen. Das Cockpit mag

an eine Flugzeugkanzel erinnern, doch die

Anordnung der verschiedenen Elemente ist

logisch angeordnet und nach kurzer Zeit

intuitiv beherrschbar. Wird der Blinker zum

Spurwechsel gesetzt, blendet die Kamera

der Außenspiegel das Geschehen hinter

und neben dem Nexo ein. Das funktioniert

am Tag und ohne Regen sehr gut, lässt jedoch

bei Dunkelheit und bei regnerischem

Wetter stark nach. Als Verbrauch verspricht

Hyundai 0,84 Kilogramm Wasserstoff auf

100 Kilometer. Tatsächlich genehmigte sich

der Nexo im gemischten Einsatz

1,2 Kilogramm H2.

Das „Future Utility Vehicle“

ist sehr gegenwartsbezogen

Mit einer Außenlänge von 4,67 Metern

gehört der Nexo zu den kompakten Vertretern

seiner Gattung. Dank des Radstands

von 2,79 Metern finden fünf Menschen

angenehme Platzverhältnisse vor und

die komfortablen Sitze bieten auch auf

langen Strecken angenehmen Komfort. Das

Fahrverhalten des „Future Utility Vehicle“

ist sehr gegenwartsbezogen und stellt

den Fahrer nicht vor Probleme. Unebenheiten

werden problemlos geschluckt, die

Geräusch entwicklung hält sich in angenehmen

Grenzen, und unsichtbare Helfer

wie der Einparkassistent und weitere

elektronische Unterstützer nehmen dem

Menschen hinter dem Lenkrad viel Arbeit

ab. Allerdings könnte die Verkehrszeichenerkennung

etwas aufmerksamer sein.

Viel Licht also, doch dann gibt es doch einen

Schatten. Die Wasserstoff-Infrastruktur

ist noch sehr ausbaubar, und wenn gleich

beide Tankstellen in

der näheren Umgebung

die Abgabe von

Wasserstoff verweigern,

hilft nur noch

die Hoffnung, dass

der freundliche Mitarbeiter

doch noch

mit dem Ersatzteil

auftaucht.

(ampnet/ww)

Daten Hyundai Nexo

Länge x Breite x Höhe (m):

4,67 x 2,11 x 1,63

Radstand (m): 2,79

Motor: Elektromotor, Energieerzeugung

über Brennstoffzelle

Leistung: 120 kW / 163 PS

Max. Drehmoment:

95 Nm bei 3500-4500 U/min

Elektromotor: 34 kW / 55 PS

Drehmoment E-Motor: 395 Nm

Höchstgeschwindigkeit: 179 km/h

Beschleunigung 0 auf 100 km/h:

9,2 Sek.

Elektr. Reichweite: 666 km (WLTP)

WLTP-Durchschnittsverbrauch:

0,84 kg Wasserstoff

Effizienzklasse: A+

CO2-Emissionen: 0 (Wasserdampf)

Testverbrauch: 1,2 kg

Leergewicht / Zuladung:

min. 1814 kg / max. 526 kg

Kofferraumvolumen: 461–1466 Liter

Max. Anhängelast: -

Wendekreis: 11,2 m

Bereifung: 225/60 R 17

Luftwiderstandsbeiwert: 0,32

Wartungsintervalle:

30.000 km oder alle zwei Jahre

Basispreis: 79.000 Euro

Testwagenpreis: 82.500 Euro

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information

BVTM-Positionierung zur Bundestagswahl

Steigen Sie ein in das Taxi von Morgen

Die Taxibranche steht vor drei

epochalen Herausforderungen.

Erstens: Die Corona-Krise setzt

dem Gewerbe dramatisch zu, er -

hebliche Verluste stellen sich ein.

Zweitens: Die Digitalisierung beim Kunden

hat das Interesse großer Plattform-Anbieter

am Mobilitätsmarkt geweckt. Sie greifen

bewährte Unternehmensstrukturen an und

schmälern die ohnehin knappen Margen,

die im Markt zu erwirtschaften sind.

Und schließlich steht die Taxibranche (Drittens)

vor dem Hintergrund der Klima krise

am Beginn einer grundlegenden Transformation

der Fahrzeugflotten hin zu batterieelektrischen,

emissionsfreien Fahrzeugen.

Eine moderne Mobilitätspolitik muss das

Mobilitätsangebot in der Fläche aufrechterhalten,

das Taxi als Alternative zum

privaten Pkw im Sinne von ÖPNV und

Pooling weiterentwickeln und die Flotten-

Trans formation voranbringen. Gerade das

Taxigewerbe als Teil des ÖPNV, mit seinen

großen Laufleistungen, bietet enormes

Potenzial zur Verbesserung der Daseinsvorsorge

und zur Entlastung von Klima und

Umwelt. Dieses Potenzial gilt es zu heben.

Die Kraft hierfür wird die Branche nicht

allein aufbringen können. Die Branche ist

bereit sich in den Dienst der Gesellschaft zu

stellen. Die Rahmenbedingungen für eine

partnerschaftliche Umsetzung zu schaffen,

wird Aufgabe der künftigen Bundesregierung

bzw. des Gesetzgebers sein. bzw. des

Gesetzgebers sein.

In der aktuellen Legislaturperiode hat der

Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

viele Maßnahmen in die Tat umgesetzt.

So konnte mit Hilfe zahlreicher Veranstaltungen

zum Thema Elektromobilität ein

wesentlicher Beitrag zur Schaffung von

Akzeptanz in der Branche geleistet werden.

Dies zeigt u.a. der Erfolg des Gemeinschaftsprojekts

„Zukunftstaxi“ in Hamburg,

initiiert durch die Stadt Hamburg und den

Senator für Verkehr, Anjes Tjarks.

Projekte wie dieses und viele weitere zeigen

aber auch, dass die Ausgestaltung der

Mobilität von morgen nur gemeinschaftlich

und durch (landes-) sowie bundespolitische

Unterstützung gelingt. Starke Partner sind

hier das A und O. Das gilt nicht nur für die

Elektromobilität, sondern für alle bedeutsamen

mobilitätspolitischen Themen. Der

Bundesverband ruft deshalb im Rahmen

der Bundestagwahl 2021 dazu auf, in der

kommenden Legislaturperiode noch stärker

gemeinschaftlich an der Mobilität der

Zukunft zu arbeiten und unsere Branche

noch intensiver im Sinne der nachfolgenden

Schwerpunktthemen zu unterstützen.

Das sind unsere

wichtigsten Forderungen:

1. Einstieg in den Umstieg:

Anreize für die nachhaltige

Transformation der Taxiflotten

Elektromobilität ist die Schlüsseltechnologie

für emissionsfreie Flotten. Das

Taxi mit rund sieben Milliarden Fahrkilometern

im Jahr ist besonders geeignet,

einen Beitrag zum Erreichen der

Klimaziele zu leisten. Deshalb appelliert

der Bundesverband Taxi und Mietwagen

e.V. an die künftige Bundesregierung, ein

zielgerichtetes Förderprogramm speziell

für den Einsatz mit E-Taxis aufzusetzen.

2. Wissen was geht:

enges Monitoring des neu

gestalteten Mobilitätsmarktes

Der Markt der Mobilität ist in Bewegung.

Um politisch steuern zu können, müssen

Veränderungen schnell und fundiert

erfasst werden. Der Bundesverband

Taxi und Mietwagen e.V. fordert die

künftige Bundesregierung auf, jährlich

aktualisierte gewerbespezifische Zahlen,

Daten, Fakten zu erheben und bereitzustellen.

Dabei geht es auch und gerade

um dynamische Handlungsfelder wie

E-Taxis, Inklusionstaxis, Pooling-Verkehre.

3. ÖPNV-Mobilitätsgarantie

geht nur mit Taxi:

Mobilität integriert denken

Im Sinne der Daseinsvorsorge leistet

das Taxi einen elementaren Beitrag für

die Gesellschaft. Das zeigt die Corona-Pandemie

eindrucksvoll. Sozialverträgliche

Tarife und Beschäftigungen

stehen auch in Zeiten der Krise stets an

erster Stelle. Deshalb ersucht der Bundesverband

Taxi und Mietwagen e.V. die

künftige Bundesregierung, den Verkehr

mit Taxen zukünftig stärker als integralen

Bestandteil des ÖPNV zu denken und

zu verankern. Wenn der ÖPNV für jeden

in wenigen Minuten erreichbar sein soll,

dann geht das nur mit Taxi. Das bedeutet

auch, dass Taxis im ländlichen Raum in

die ÖPNV-Finanzierung aufgenommen

werden.

4. Aus Erfahrung lernen:

laufende Evaluation der

Steuerungs-Instrumente

im Mobilitätsmarkt

Das neue PBefG stellt den Kommunen

optionale Steuerungsinstrumente zur

Verfügung – u.a. vermittelte Mietwagenverkehre

unter bestimmten Umständen

zu begrenzen oder Mindestpreise für

Miet wagen festzulegen. Der Bundesverband

Taxi und Mietwagen e.V. ersucht

die künftige Bundesregierung, die

Funktions fähigkeit und Umsetzung der

neuen Instrumente stetig zu evaluieren

und, sofern erforderlich, nachzusteuern.

5. Kommunen auf den Fahrersitz:

Frühzeitiges Nachsteuern

beim PBefG

Zur Ausgestaltung des Marktes bedarf

es leicht zu kontrollierender Instrumente,

die in der Praxis für fairen Wettbewerb

sorgen. Der Bundesverband Taxi

und Mietwagen e.V. appelliert an die

künftige Bundes regierung, den Kommunen

frühzeitig durch Nachbesserung am

PBefG effizientere Instrumente wie die

optionale Vorbestellfrist für vermittelte

Mietwagen an die Hand zu geben. Kommunen

gehören auf den Fahrersitz bei

der Gestaltung des Mobilitätsangebots

vor Ort und brauchen wirksame und

praktikable Instrumente.

6. Kein Übersteuern: der

Mindestlohn braucht Augenmaß

Das Taxigewerbe verzeichnet nicht

zuletzt durch die Corona-Krise einen

Rückgang der Beschäftigung. Bei politischen

Eingriffen in diesen Prozess droht

zusätzlich ein deutlicher Umsatz- und

Beschäftigungsverlust im Gewerbe. Der

Bundesverband Taxi und Mietwagen

e.V. fordert dazu auf, die Festlegung des

12 RAL 1015 taxinews · 5/2021


information

Mindestlohns auch weiterhin politisch

unabhängig durch die Mindestlohnkommission

vornehmen zu lassen. Ein

sprunghafter Anstieg des Mindestlohns

über die Empfehlungen der unabhängigen

Kommission hinaus hätte

dramatische Verwerfungen innerhalb

des Gewerbes mit einem Rückgang des

Mobilitätsangebots und der Beschäftigung

zur Folge.

7. Kein Freifahrtschein für Brüssel:

Vor-Ort-Mobilität vor Ort regeln

Deutschland verfügt, nicht zuletzt durch

eine gelungene PBefG-Novelle, über

einen starken gesetzlichen Rahmen in

der Personenbeförderung. Dies gilt es

zu erhalten und mögliche Aushöhlungen

durch die EU zu vermeiden. Der

Bundesverband Taxi und Mietwagen

e.V. fordert deshalb, das Subsidiaritätsprinzip

walten zu lassen und sich als

Bundesrepublik Deutschland gegenüber

den EU-Institutionen entschlossen für

eine nationale Regulierung des lokalen

Mobilitätsmarktes auszusprechen.

Quelle:

Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

information

Sommerreiseverkehr 2021

Flugangebot zieht deutlich an

Mit Beginn der Sommerferien

wird der Flugverkehr in der

Hauptstadtregion merklich

ansteigen. Zahlreiche Airlines

nehmen ihren Flugbetrieb

wieder auf oder bauen ihr Angebot schrittweise

deutlich aus.

Während im Winter und Frühjahr 2021 das

Verkehrsvolumen auf niedrigem Niveau

blieb, ist seit Mai eine leichte Erholung zu

erkennen. So flogen im Mai über 360.000

Passagiere vom, zum und via BER. Das sind

knapp 2,5-mal so viele Passagiere wie im

Februar 2021. Aktuell fliegen 45 Airlines zu

90 Zielen in 40 Ländern.

Ein weiterer Anstieg wird von Mitte Juni

bis Mitte Juli erwartet. Mit Ferienbeginn

wird die Zahl der täglichen Gäste dann

regelmäßig zwischen 20.000 und 30.000

Passagieren liegen und in den Wochen

danach weiter ansteigen. Besonders an

den klassischen Ferienreisetagen Freitag

und Sonntag steigt das Passagiervolumen

deutlich auf bis zu 50.000 Passagiere am

Tag an.

Im August wird mit einem weiteren Wachstum

der Passagierzahlen und Ausbau der

Kapazitäten auf Seiten der Airlines gerechnet.

Insgesamt wird damit in den beiden

Sommermonaten voraussichtlich rund

50 Prozent des Verkehrsvolumens aus dem

Jahr 2019 erreicht. Das bedeutet auch in

etwa eine Verdopplung der Zahlen im Vergleich

zu 2020, als in den Monaten Juli und

August rund 1,5 Millionen Passagiere in

Schönefeld und Tegel abgefertigt wurden.

Der positive Trend lässt sich auch im

Flugangebot ablesen. Im Juli und August

werden rund 70 Airlines zu rund 160 Zielen

in 50 Ländern fliegen. Damit ist fast das Niveau

des Sommerflugplans 2019 erreicht,

als 86 Fluggesellschaften 183 Ziele in

57 Ländern ansteuerten. Unterschiede

gibt es in der Häufigkeit der ange botenen

Verbindungen. Insbesondere beliebte

Urlaubsdestinationen in Europa profitieren

von den Öffnungen und Lockerungen der

Reiserestriktionen.

Mit Spanien, der Türkei, Griechenland und

Italien stehen insbesondere Reiseziele in

der Mittelmeerregion im Fokus. Spanien erreicht

im Juli rund 50 Prozent der An- und

Abflüge im Vergleich zu 2019, in die Türkei

sind es 80 Prozent und Griechenland wird

in diesem Jahr im Juli die Anzahl der Anund

Abflüge des Vergleichszeitraums aus

2019 wahrscheinlich sogar übertreffen.

An Spitzentagen werden bis zu 18 Abflüge

nach Griechenland erwartet. Palma

de Mallorca (Spanien), Antalya (Türkei)

und Heraklion (Griechenland) führen das

Ranking der nach den Buchungszahlen

beliebtesten Reiseziele ab BER außerhalb

Deutschlands an. An Spitzentagen werden

bis zu 1.500 Touristen zu diesen Zielen ab

BER starten. Ebenfalls gut gebucht sind

Flüge nach Großbritannien, Moskau in

Russland oder Hurghada in Ägypten.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der

Geschäftsführung der Flughafen Berlin

Brandenburg GmbH:

„Sinkende Inzidenzen, der Fortschritt der

Corona-Impfungen verbunden mit Reiseerleichterungen

lassen den Flugverkehr

wieder in Gang kommen. Zunehmend

mehr Menschen erfüllen sich jetzt ihre

Urlaubsträume. Die Buchungszahlen bei

den Airlines ziehen an, Fluggesellschaften

kehren zurück bzw. weiten ihr Angebot

ab BER deutlich aus. Auch wenn wir noch

weit von den Zahlen vor der Pandemie

entfernt sind, freuen wir uns auf den ersten

Reisesommer ab BER und wünschen allen

Passagieren einen guten Flug.“

Die Airlines easyJet, Ryanair und Eurowings

bauen ihre Präsenz am BER wieder

deutlich aus und bieten einen umfangreichen

Mix an beliebten europäischen Städteund

vor allem Urlaubszielen. Parallel

5/2021 · RAL 1015 taxinews 13


information

stocken sie die Anzahl der am Flughafenstandort

Berlin-Brandenburg eingesetzten

Flugzeuge deutlich auf.

» Sonnenziele in Spanien, Portugal, Italien,

Griechenland und Bulgarien sowie die

Insel Sylt stehen wieder häufiger im

Flugplan von easyJet. Dabei setzt die Airline

auf beliebte wie neue Destinationen.

So plant die Airline Verbindungen nach

Valencia und Ibiza in Spanien, Lamezia

Terme in Italien, die griechischen Inseln

Kreta, Mykonos und Santorin sowie

Burgas in Bulgarien. Aber auch zahlreiche

andere Ziele innerhalb Europas

werden von der paneuropäischen Airline

wieder deutlich häufiger angesteuert.

Mit bis zu 18 Flugzeugen bedient easyJet

dieses Jahr den Sommerflugverkehr am

BER.

» Ryanair bietet eine große Auswahl an

beliebten Feriendestinationen in ganz

Südeuropa, darunter viele Ziele in Italien,

Spanien, Griechenland und Portugal.

Neben den Feriendestinationen fliegt die

Airline auch viele europäische Hauptstädte

wieder an. Mit bis zu acht Flugzeugen

und bis zu 35 täglichen Flügen

wird die irische Low-Cost-Airline am

Flughafenstandort Berlin-Brandenburg

im Einsatz sein, mit der Aussicht, im weiteren

Verlauf des Sommers das Angebot

weiter auszubauen und annähernd das

Vorkrisenniveau zu erreichen.

» Eurowings stockt neben dem innerdeutschen

Flugangebot die Anzahl der Flüge

nach Palma de Mallorca sowie auf die

griechischen Inseln auf. Palma wird dann

bis zu dreimal täglich angeflogen, Heraklion

auf Kreta sechsmal wöchentlich.

Mit Kroatien (Dubrovnik, Rijeka und Split)

sowie Bastia auf Korsika und Salzburg in

Österreich kommen zum Ferienbeginn

weitere Urlaubsziele hinzu. Die Airline ist

ab BER diesen Sommer mit drei Flugzeugen

im Einsatz.

» Die Lufthansa-Gruppe stockt die

Frequenzen nach Frankfurt auf bis zu

neun und München auf bis zu sechs

Flüge täglich auf.

» SunExpress fliegt ebenfalls wieder häufiger.

Mit Beginn der Sommerferien wird

die Airline bis zu fünfmal täglich statt

bislang bis zu zweimal täglich in die Türkei

fliegen, unter anderem nach Antalya,

Izmir und Dalaman.

» Turkish Airlines fliegt im Juli und August

fünf- bis achtmal täglich nach Istanbul,

Ankara und weitere Ziele in der Türkei.

Zwei Fluggesellschaften werden

erstmalig den Flughafenstandort

Berlin-Brandenburg anfliegen.

• Ab dem 2. Juli will die isländische Airline

Play den BER viermal pro Woche mit

der isländischen Hauptstadt Reykjavík

verbinden.

• Die Südtiroler Regionalairline Sky Alps

plant ab dem 30. Juni Flüge zweimal pro

Woche vom BER nach Bozen in Italien.

Folgende Airlines planen

den Flugverkehr ab

Berlin-Brandenburg

wiederaufzunehmen:

• Air Cairo mit bis zu zwei Flügen pro Woche

nach Hurghada in Ägypten

(ab dem 19. Juni 2021)

• Air Dolomiti mit bis zu zwei Flügen pro

Woche nach Verona in Italien

(ab dem 19. Juni 2021)

• Air Lingus mit bis zu drei Flügen pro

Woche nach Dublin in Irland

(ab dem 02. Juli 2021)

• Air Malta mit bis zu zwei Flügen pro

Woche nach Malta (ab dem 28. Juni 2021)

• BA CityFlyer mit einem Flug pro Woche

neu nach Southampton in Großbritannien

(ab dem 16. Juli 2021)

• Icelandair mit bis zu vier Flügen die

Woche nach Reykjavík in Island

(seit 05. Juni 2021)

• Croatia Airlines mit einem Flug pro Woche

nach Split in Kroatien

(ab dem 19. Juni 2021)

• DAT Airlines mit zwei wöchentlichen Flügen

neu auf die dänische Insel Bornholm

(ab dem 19. August 2021)

• Israir mit bis zu drei wöchentlichen Flügen

nach Tel Aviv in Israel

(ab dem 24. Juni 2021)

• LOT Airlines mit bis zu acht Flügen pro

Woche nach Warschau in Polen

(ab dem 18. Juni 2021)

• Norwegian Air Shuttle mit Flügen nach

Oslo in Norwegen (bis zu fünfmal pro

Woche), Stockholm in Schweden (bis zu

zweimal pro Woche) und Kopenhagen in

Dänemark (bis zu viermal pro Woche)

(ab dem 18. bzw. 28. Juni 2021)

• Nouvelair Tunis mit jeweils einem Flug

pro Woche nach Monastir und neu nach

Tunis in Tunesien (ab dem 22.Juni 2021)

• Royal Jordanian mit bis zu zwei Flügen

pro Woche nach Amman in Jordanien

(ab dem 24. Juni 2021)

• Transavia Airlines mit einem Flug pro

Woche nach Montpellier in Frankreich

(ab dem 10. Juli 2021)

Passagierhinweis

Aufgrund des noch bestehenden weltweiten

Infektionsgeschehens kann es

zu Änderungen in den Zielländern und

damit im Flugplan der jeweiligen Fluggesellschaft

kommen. Viele Airlines haben

darauf jedoch reagiert und bieten flexible

Umbuchungsmöglichkeiten. Die Passagiere

sind jedoch angehalten, sich vor ihrem Flug

über die Reisebedingungen im Zielland

sowie den aktuellen Flugstatus bei ihrer

Airline zu erkundigen.

Quelle:

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

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information

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat am

15. Juni 2021 auf Vorlage

von Gesundheitssenatorin

Dilek Kalayci die Dritte

SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

beschlossen.

Diese trat zum 18. Juni 2021 in Kraft und

gilt zunächst bis zum 11. Juli 2021. Mit

der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

wird die Zweite

SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

abgelöst.

Mit der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

vollzieht

der Senat einen weiteren der bereits im

Mai 2021 diskutierten Öffnungsschritte

und reagiert damit auf die seit mehreren

Wochen sinkenden Neuinfektionszahlen.

Die neue Verordnung ist in ihrer Struktur

darauf ausgerichtet mehr gesellschaftliches

Leben zu ermöglichen.

Folgende wesentliche inhaltliche

Änderungen nimmt der Senat

mit der Neufassung der

Verordnung vor:

» Die Maskenpflicht auf den in der Anlage

der bisherigen Verordnung genannten

Straßen und Plätzen entfällt, solange der

Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten

werden kann.

Änderungen im

Veranstaltungsbereich:

» Anhebung der Personenobergrenzen:

Veranstaltungen im Freien mit mehr als

1000 – bisher 500 – zeitgleich Anwesenden

sind verboten. Veranstaltungen in

geschlossenen Räumen mit mehr als

250 – bisher 100 – zeitgleich Anwesenden

sind verboten.

» Bei Veranstaltungen mit mehr als 20

zeitgleich Anwesenden ist diesen grundsätzlich

ein fester Platz zuzuweisen. Die

Differenzierung zwischen Veranstaltungen

in geschlossen Räumen und im

Freien und die Regelung unabhängig von

der Personenzahl entfällt insoweit. Die

Platzzuweisungspflicht besteht nicht,

wenn alle Anwesenden negativ getestet

sind (bis 250 Personen).

mehr als 20 zeitgleich anwesenden

Personen nur teilnehmen, wer negativ

getestet ist.

» Private Veranstaltungen, ins besondere

Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern,

Abschlussfeiern oder Feierlichkeiten

anlässlich religiöser Feste dürfen in geschlossenen

Räumen mit bis zu 50 zeitgleich

anwesenden Personen stattfinden

und im Freien mit bis zu 100 zeitgleich

anwesenden Personen.

» Jahrmärkte und Volksfeste dürfen wieder

stattfinden.

» Das Verbot von Ausschank, Abgabe und

Verkauf von alkoholischen Getränken in

der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr wird aufgehoben.

» Sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr

sind bis 30. Juni nicht

erlaubt.

» In den Einrichtungen der Kindertagesförderung

endet ab dem 21. Juni 2021 der

eingeschränkte Regelbetrieb und es

findet ein Regelbetrieb statt.

» Sport im Freien ist auch in Gruppen und

bei Unterschreitung des Mindestabstands

erlaubt.

» Hallenbäder dürfen wieder öffnen.

Weitere Öffnungen:

» Tanzlustbarkeiten dürfen im Freien mit

bis zu 250 zeitgleich Anwesenden wieder

durchgeführt werden. Sie dürfen nur von

Personen aufgesucht werden, die negativ

getestet sind.

» Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen

dürfen wieder geöffnet werden

und nur von Besucherinnen und Besuchern

aufgesucht werden, die negativ

getestet sind. Aufgüsse sind verboten.

Dampfbäder sind geschlossen zu halten.

» Vergnügungsstätten, Freizeitparks und

Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie

Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen

und ähnliche Betriebe

dürfen wieder öffnen.

Besucherinnen und Besucher der vorgenannten

Einrichtungen und Stätten müssen

eine FFP2-Maske tragen, soweit sich Besucherinnen

und Besucher nicht auf ihrem

Platz aufhalten.

Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des

Regierenden Bürgermeisters auf Twitter,

Facebook, Instagram und Youtube!

Quelle:

Sprecher der Senatsverwaltung für

Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

» An Veranstaltungen in geschlossenen

Räumen darf bei einer Beteiligung von

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information

VW Power Day

Volkswagen präsentiert Technology-Roadmap für Batterie und Laden bis 2030

Der Volkswagen Konzern hat im

Frühjahr auf seinem ersten

Power Day seine Technologie-

Roadmap für die Bereiche

Batterie und Laden bis 2030

präsentiert. Ziel der Roadmap ist, Komplexität

und Kosten der Batterie signifikant

zu senken, um das E-Auto für möglichst

viele Menschen attraktiv und bezahlbar

zu machen. Zugleich will der Konzern den

Bedarf an Batteriezellen über 2025 hinaus

absichern. Allein in Europa sollen bis Ende

des Jahrzehnts sechs Gigafabriken mit

einer Gesamtkapazität von 240 Gigawattstunden

entstehen. Auch den weltweiten

Ausbau des öffentlichen Schnelllade -

netzes treibt Volkswagen energisch voran.

In Europa hat das Unternehmen dazu

Kooperationen mit den Energieunternehmen

BP (Großbritannien), Iberdrola (Spanien)

und Enel (Italien) vereinbart.

Der erste Volkswagen Power Day

zu den Themen Batterie und Laden

„E-Mobilität ist zu unserem Kerngeschäft

geworden. Nun integrieren wir systematisch

weitere Stufen in der Wertschöpfungskette.

Wir sichern uns langfristig eine

Pole-Position im Rennen um die beste

Batterie und das beste Kundenerlebnis im

Zeitalter der emissionslosen Mobilität“, so

Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender des

Volkswagen Konzerns. Die markenübergreifende

Verantwortung für diese Technologie-Roadmap

trägt dabei die Volkswagen

Group Components unter Leitung von

Thomas Schmall, Vorstand für den Geschäftsbereich

Technik der Volkswagen AG

und Vorstandsvorsitzender der Volkswagen

Group Components.

Volkswagen will Zellproduktion

in Europa deutlich aufstocken

Um den steigenden Bedarf an Batteriezellen

abzudecken, treibt der Konzern

den Aufbau von Produktionskapazitäten

in Europa mit voller Kraft voran. „Bis

2030 wollen wir gemeinsam mit Partnern

insgesamt sechs Zellfabriken in Europa in

Betrieb nehmen und so Versorgungssicherheit

garantieren”, erklärt Thomas Schmall.

Die neuen Werke sollen im Endausbau

» Einheitszelle und Synergien reduzieren Batteriekosten um bis zu 50 Prozent

» Sechs Gigafabriken mit insgesamt 240 GWh sichern im Partnerschaftsmodell

Batteriebedarf ab

» „Northvolt Ett“ im schwedischen Skellefteå wird auf bis zu 40 GWh ausgebaut

» Salzgitter als zweite Gigafabrik mit bis zu 40 GWh vorgesehen

» Integration der Wertschöpfungskette: Zusammenarbeit mit Lieferanten wird vertieft,

um bis zu 95 Prozent der Rohstoffe zu recyceln

» 18.000 Schnellladepunkte: Europäisches Netz soll gemeinsam mit Partnern verfünffacht

werden

» Ökosystem Energie: Energiemanagement wird zum neuen Geschäftsfeld

» Zur Einhaltung der strategischen Finanzziele werden gestaffelte Investitionen mit

Partnern angestrebt

» „Unser Ziel ist, Kosten und Komplexität der Batterie zu senken und gleichzeitig ihre

Reichweite und Performance zu steigern“, so Technik-Vorstand Thomas Schmall.

„Damit wird die E-Mobilität endgültig erschwinglich und zur Hauptantriebstechnologie.“

16 RAL 1015 taxinews · 5/2021


information

Zellen mit einem Energiegesamtwert von

240 Giga wattstunden pro Jahr produzieren.

Damit trägt Volkswagen aktiv dazu bei, die

Ziele des Green Deals der Europäischen

Union zu erreichen. Die ersten beiden Fabriken

entstehen im schwedischen Skellefteå

und in Salzgitter. Aufgrund des höheren

Bedarfs hat Volkswagen entschieden, die

bislang geplante Zellproduktion neu aufzustellen.

Die Produktion von Volkswagen

Premium- Zellen wird in Zusammenarbeit

mit Northvolt in der schwedischen Gigafabrik

„Northvolt Ett“ in Skellefteå konzentriert.

Die Produktion dieser Zellen soll 2023

starten und schrittweise auf bis zu 40 GWh

Jahreskapazität ausgebaut werden.

Die nun von Volkswagen betriebene Gigafabrik

in Salzgitter wird ab 2025 die Einheitszelle

für das Volumensegment produzieren

und Innovationen in Prozess, Design

und Chemie entwickeln. Auch Salzgitter

wird perspektivisch bis zu 40 GWh pro

Jahr fertigen. Durch diese Neuaufstellung

werden bessere Skaleneffekte erzielt und

die Produktionskomplexität reduziert. Beide

Gigafabriken sollen zudem mit Strom aus

erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für die weiteren Fabriken werden derzeit

mögliche Standorte und Partner geprüft.

Massive Kostenreduktion durch

neue Einheitszelle ab 2023

Große Fortschritte strebt Volkswagen beim

Batteriesystem mit allen seinen Komponenten

bis hin zur Zelle an. „Unser Ziel ist,

Kosten und Komplexität der Batterie zu

senken und gleichzeitig ihre Reichweite und

Performance zu steigern“, so Technik-Vorstand

Thomas Schmall. „Damit wird die

E-Mobilität endgültig erschwinglich und

zur Hauptantriebstechnologie.“ Neben der

geplanten Eigenfertigung wird vor allem die

neue Einheitszelle erhebliche Kostenvorteile

bringen. Sie wird ab 2023 eingeführt

und im Jahr 2030 markenübergreifend in

bis zu 80 Prozent aller E-Fahrzeuge des

Konzerns verbaut werden. Weitere Einsparungen

werden durch eine Optimierung des

Zelltyps, innovative Produktionsmethoden

sowie das konsequente Recycling erzielt.

Volkswagen will damit die Kosten für Batterien

im Einstiegssegment schrittweise um

bis zu 50 Prozent und im Volumensegment

um bis zu 30 Prozent reduzieren. „Auch bei

der Batterie werden wir unsere Größenvorteile

zugunsten der Kunden nutzen. Im

Durchschnitt werden wir damit die Kosten

für Batteriesysteme auf deutlich unter

100 Euro pro Kilowattstunde senken. Damit

wird die E-Mobilität endgültig erschwinglich

und zur bestimmenden Antriebstechnologie“,

so Thomas Schmall.

Integration der

Wertschöpfungskette

Neben der Einheitszelle und dem konsequenten

Aufbau der Eigenfertigung umfasst

die neue Technologie-Roadmap des Konzerns

auch die Integration weiterer Schritte

entlang der Wertschöpfungskette bis hin

zum industriellen Recycling. Gemeinsam

mit ausgewählten strategischen Partnern

will Volkswagen so den Bedarf an Zellen für

seine E-Offensive langfristig absichern.

Neben Kostenvorteilen werden auch

Fortschritte bei Speicherkapazität und

Schnellladefähigkeit erwartet. Die neue,

prismatische Einheitszelle bietet zudem die

besten Voraussetzungen für den Übergang

zur Festkörperzelle – dem nächsten

Quantensprung in der Batterietechnologie,

den Volkswagen ab Mitte des Jahrzehnts

erwartet. Sowohl bei der Batterie als auch

beim Laden setzt der Konzern konsequent

auf strategische Partnerschaften und einen

effizienten Mitteleinsatz. Der Konzern hält

an seinen strategischen Finanzzielen fest

und strebt nach wie vor eine Sachinvestitionsquote

von rund sechs Prozent bis 2025

sowie einen jährlichen bereinigten Netto

Cash Flow von mehr als zehn Milliarden

Euro im Kerngeschäft Automobile an.

Ausbau des globalen

Schnellladenetzes:

Partnerschaften mit

BP, Iberdrola und Enel

Seine Batterie-Offensive flankiert Volkswagen

mit dem groß angelegten Ausbau

des Schnellladenetzes. Bis 2025 will das

Unternehmen im Verbund mit Partnern

rund 18.000 öffentliche Schnellladepunkte

in Europa betreiben. Das entspricht einer

Verfünffachung des Schnellladenetzes

gegenüber heute und rund einem Drittel

des für 2025 prognostizierten Gesamtbedarfs

auf dem Kontinent.

Dazu werden neben dem Joint-Venture

IONITY auch eine Reihe von strategischen

Partnerschaften beitragen. Gemeinsam

mit BP will Volkswagen europaweit rund

8.000 Schnellladepunkte aufbauen. Die

Schnelllader mit 150 kW Ladeleistung

werden an insgesamt 4.000 Tankstellen

von BP und ARAL entstehen, ein Großteil

davon in Deutschland und Großbritannien.

In Spanien sollen in Kooperation mit

Iberdrola vor allem die Hauptverkehrsachsen

erschlossen werden. In Italien will

Volkswagen mit Enel kooperieren, um das

Schnellladenetz sowohl an Autobahnen als

auch im städtischen Raum auszubauen.

Für das Gesamtprogramm in Europa wird

Volkswagen bis 2025 circa 400 Millionen

Euro aufwenden. Weitere Umfänge werden

von externen Partnern getragen.

Auch in den USA und China baut Volkswagen

das öffentliche Schnellladenetz aus.

Electrify America plant bis Ende des Jahres

rund 3.500 Schnellladepunkte in Nordamerika.

In China plant Volkswagen über

das Joint-Venture CAMS mit insgesamt

17.000 Schnellladepunkten bis 2025.

Volkswagen macht das E-Auto

zum Teil des Energiesystems

Das Elektroauto wird Volkswagen künftig

in private, geschäftliche und öffentliche

Energiesysteme integrieren. Regenerativer

Strom aus der Solaranlage kann dann

im Fahrzeug gespeichert und bei Bedarf

wieder in das Hausnetz zurückgespeist

werden. Damit machen sich Kunden nicht

nur unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz,

sondern sparen auch Kosten und

CO2. Modelle auf Basis des Volkswagen-eigenen

MEB Elektro-Baukastens werden

diese Technologie ab 2022 unterstützen.

Volkswagen wird außerdem ein Gesamtpaket

mit allen Modulen und digitalen

Diensten anbieten – von der bidirektionalen

Wallbox bis zum Energiemanagement. Die

Technologie soll zudem bald im größeren

Maßstab zum Einsatz kommen – etwa

in Wohnanlagen, Unternehmen oder im

allgemeinen Stromnetz.

Quelle: Volkswagen

5/2021 · RAL 1015 taxinews 17


berliner taxivereinigung e.V.

Wie lange geht das noch gut?

Berliner Taxivereinigung e.V.

Grunewaldstraße 70

10823 Berlin

Tel. 030 / 21 45 888-1

Fax 030 / 21 45 888-2

Vorstand:

Richard Leipold (1. Vorsitzender)

Jamal Derzi

(stellvertretender Vorsitzender)

Tichomir Rangelov

(stellvertretender Vorsitzender)

Jürgen Kaiser (Schatzmeister)

Ulrich Skerhut (Schriftführer)

Bernd Stumpf (1. Kassenprüfer)

Goran Djukic (2. Kassenprüfer)

Kontakt:

info@berliner-taxi-vereinigung.de

Informationen, Satzung und

Aufnahmeantrag finden Sie unter:

www.berliner-taxi-vereinigung.de

Verbandsbeiträge:

Beitrag pro Jahr und Stimme: € 20,00

(alle 5 Konzessionen gibt es eine

Stime, maximal hat ein Mitglied

7 Stimmen)

Aufnahmegebühr: € 25,00

Beratung:

Richard Leipold 030/8518734

(telefonische

(telefonische

Terminvereinbarung,

Terminvereinbarung,

bitte

bitte

Terminwunsch

Terminwunsch

auf

auf

Anrufbeantworter)

Anrufbeantworter)

Mo, Di, Do, Fr:

10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr

Versicherungsberatung:

Matthias Albinger, FinanceCollect

Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr

Agentur Petra von Chamier

Dienstag: 14:00-18:00 Uhr

Presserechtlich verantwortlich:

Richard Leipold

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

Vereinsregister Nr.: VR 22433 B

Berlin Finanzamt für Körperschaften I

Steuernummer: 27/620/56674

Anfang Februar 2020 meldete

das Landesamt für Bürgerund

Ordnungsaufgaben kurz

LABO Berlin die Januarzahlen

berliner taxivereinigung für das Taxi- und e.V. Mietwagengewerbe

in unserer schönen Stadt. Der

Berliner Bevölkerung stehen jetzt 7.928

Taxen Ist und 3.954 Bolt Mietwagen böse?

zur Verfügung.

Für Kunden ist das schön. Beförderungsangebote

gibt es im Überfluss, und

auch die BVG bietet mit ihrem BerlKönig-

Ein Service weiterer ein weiteres Vermittler „Taxiangebot“. Mit

In 156 Berlin Fahrzeugen möchte ein werden neuer in Fahrtvermittler

Friedrichshain

Markt virtuelle um die Haltestellen raren Personenbeför­

angefahren.

den

derungsaufträge Die Nutzer finden aufmischen. das Angebot Die Klasse. Vermittlungsfirma

Es ist schließlich Bolt will beinahe seinen Konkurrenten

so komfortabel

UBER wie Taxifahren, und FreeNow bloß Marktanteile viel billiger. abjagen. Auch

Sie die verlangt Mietwagen nur bieten 15 Prozent ihren des Taxiservice Bruttoumsatzes

deutlich preiswerter als Vermittlungsprovision als das Taxi an. von Im

seinen Durchschnitt „Partnern“. zahlen Das die sind Kunden zwar drei etwa Prozentpunkte

20 % weniger mehr, für als die die Mietwagenfahrt, Firma FreeNow, als

aber wenn satte sie zehn sich ein Prozentpunkte Taxi genommen weniger hätten.

als die Forderung des Konkurrenten UBER.

Das Fakten Taxi soll und mit Meinungen

einer Niedrigpreispolitik

vom Taxibetriebe Markt gedrängt schließen werden. massenhaft Die Dumpingstrategie

Tore. Im verbindet Lauf eines alle Jahres drei neuen (vom Januar Anbieter.

ihre

2019 bis zum Januar 2020) warfen

Geiz 339 Betriebe ist geil das Handtuch und gaben

Die auf. Kunden Die Kontrollbehörde sollen mit dem findet Konzept das „billig, noch

billig, nicht am problematisch. billigsten“ überzeugt Schließlich werden. habe

Ginge die Taxenanzahl ein neuer Anbieter seit 2016 mit sogar eigenen um Fahrzeugen

31 Fahrzeuge und eigenem zugenommen. Personal an Kommentatoren

würden in verschiedenen die Investoren Foren ihm selbstver­

haben

den Markt,

dann

ständlich den Sachverhalt kein Geld gründlich zur Verfügung analysiert stellen. und

Jeder, sind zu der dem rechnen Schluss kann gekommen, weiß ja, dass dass so

eine das Niedrigpreisstrategie Taxigewerbe selber sich schuld nicht an rechnen seiner

kann. Misere Wenn ist. die Die Lohnkosten, Taxen seien die dreckig, variablen die

und Fahrer die festen ortsunkundig, Fahrzeug unfreundlich kosten höher sind und

als der die deutschen Einnahmen, Sprache die im besten kaum mächtig Fall möglich

und sind, zu allem dann ist Überfluss absehbar, sei wann Taxifahren und wie viel

das zu teuer. Spiel endet. Deshalb Deshalb sei es wird überfällig, das Risiko dass der

Fahrzeug endlich günstige beschaffung Angebote und der auf Bezahlung den Markt

des kämen. Personals an die „Partner“ ausgelagert.

Diese „Partner“ müssen sich überlegen, wie

sie Mietwagen

mit den störenden Steuer- und Sozialgesetzen

Interessant „fertig“ finde werden. ich, dass Die Vermittlungsfirmnehmer

kassiert den Stein jedem der Fall Weisen die Provision. noch nicht

die Taxiunter-

Das gefunden einzige haben. Risiko besteht Sie könnten darin an doch genug einfach

selber saubere zu kommen Taxen und anbieten, genügend die

Fahraufträge

verzweifelte von ortskundigen, Menschen freundlichen zu finden, die und sich gut

als deutsch „Partner“ sprechenden zur Verfügung Fahrern stellen. gesteuert

werden. Diese Qualitätsfahrer gibt es

Gesetze scheinbar passend offenkundig in Massen. Wie

Das sonst ist könnten mit den Novellen die Mietwagenfirmen des Personen­sonst

derart expandieren? Sie haben ihren

Fahrzeugbestand schließlich seit Anfang

2018 von 1.606 auf jetzt 3.954 Fahrzeuge

mehr als verdoppelt.

Preise

Preislich können Taxen natürlich weder

mit den Mietwagenangeboten, noch mit

dem BerlKönig mithalten. Sie dürfen das

schlicht nicht, weil sie an den Taxitarif

gebunden sind. Die Senatsbehörde für

beförderungsgesetzes Umwelt, Verkehr und und Klimaschutz der Fahrerlaubnisverordnung

SenUmVuK) setzt leichter den Taxipreis geworden. nach

(kurz

Fahrer sorgfältiger müssen Abwägung jetzt keine von Ortskunde Kundeninteresse

und betrieblicher und den Behörden Notwendigkeit wird mit

mehr

nachweisen,

„Kann“-Vorschriften fest. Das muss sie, freigestellt, denn sie ist ob vom sie den

Wildwuchs Gesetzgeber der dazu Mietwagenfirmen verpflichtet. Wenn beschneiden.

Mietwagen Auch so viel für billiger genug Nachschub anbieten an

„Soloselbständigen“ können, dann ist entweder ist gesorgt. bei Das den Milieu Mietwagenpreisen

Verzweifelten etwas ist groß faul, genug. oder Viele unsere sind

an

bereit Behörde Augen ist und zu dusselig Ohren vor einen der Wirklichkeimessenen

zu verschließen Taxitarif um festzulegen. einen schnellen Diesen

ange-

EUR Verdacht zu machen. hegen Nachdem hochrangige die Qualifikationshürdvertreter

offenbar „Ortskundeprüfung“ selbst. Ein Referats-

gefallen

Behörden-

ist leiter brauchen äußerte, die seiner künftigen Behörde “Billiglöhner“ fehle die

nur Kompetenz noch einen zur gültigen Festlegung Führerschein, eines angemessenen

Tauglichkeitsbescheinigung gesetzeskonformen Taxi-

und

eine

ärztliche

einen tarifes Nachweis, und deshalb dass wurde sie ein ein sauberes externer

Führungszeugnis Gutachter beigezogen. haben. In Für seinem Menschen, Gutachten

sich so empfahl als Soloselbständige dieser allerdings auf sogar den

die

Weg einen machen, noch höheren gibt es keinerlei Preis als Hürden, von aber den

auch Taxiverbänden keinen Schutz beantragten. durch Arbeits- und

Mindestlohngesetze. Sie haben die Lizenz

zur Im schrankenlosen Februar 2020 teilte Selbstausbeutung die BVG dem und

stehen Senat als von moderne Berlin und Arbeitssklaven der Öffentlichkeit den

wohlhabenden mit, dass sie das urbanen BerlKönig-Angebot Stadtbewohnern gerne

Verfügung. auf die ganze Stadt ausweiten würde.

zur

Künftig stünden750 Fahrzeuge „appnutzenden“

Nachschub Kunden für 1,50 EUR pro Kilo-

Der

Das meter System zur Verfügung funktioniert und natürlich 100 Fahrzeuge auch mit

angestellten dieser Flotte Fahrern. würden Im so Taxigewerbe umgerüstet, sind dass

die auch Mehrheit Elektrorollstühle der Unternehmer befördert Soloselbständige,

könnten. mit Es zum gäbe Teil nur einem kleines angestellten Problem.

werden

Fahrer. Die bisherigen Bei den Mietwagenunternehmen

Sponsoren ViaVan und

ist Mercedes es genau möchten anders herum. die Verluste Die überwiegende

mehr Anzahl tragen. von Sollten Konzessionen nicht 43 Millionen wird von

nicht

größeren EUR jährlich Firmen aus gehalten. der Stadtkasse Wie kann an so die

eine BVG Firma überwiesen mit Umsätzen werden, überleben, dann müsste die

kaum die Berliner Lohn- & Bevölkerung Fahrzeugkosten auf decken? dieses hervorragende

wir genauer Angebot nachfragen, leider verzichten. dann

Wenn

erfahren wir, dass seriöse gesetzestreue

Firmen BVG in den staatlichen Stellen noch

einen Die Berliner weiteren Regierungsfraktionen Konkurrenten haben. Die (egal

Mietwagenfahrer welcher Partei) sind werden von in der den Kostenexplo-

Firmen als

18 24 RAL 1015 taxinews · · 5/2021 1/2020


berliner taxivereinigung e.V.

geringfügig Beschäftigte geführt und arbeiten

für 50 bis 70 EUR „bar auf die Tatze“

12 bis 16 Stunden am Tag. Mit so einem

Einkommen kann natürlich niemand sein

Essen bezahlen, wenn er auch noch Miete

und Krankenkasse finanzieren muss. Das

ist aber auch nicht nötig. Das Geld für Miete

und den Basisbedarf kommt vom Amt.

Für 1.000 bis 1.400 Bargeld zusätzlich zu

den staatlichen Leistungen lässt sich zwar

nicht flott, aber doch komfortabel leben.

Natürlich brauchen die Fahrer noch einen

Unternehmer, der es mit den Gesetzen zu

Umsatzsteuer, Sozialabgaben oder gar

zum Mindestlohn nicht so genau nimmt.

Um niemand auf dumme Ideen zu bringen

werde ich hier nicht genauer ausführen,

wie man so etwas machen könnte.

Was tun?

Vielen Menschen gefällt das gar nicht. Beim

Versuch etwas zu ändern, stoßen sie allerdings

auf eine scheinbar undurchdringliche

Phalanx aus geldgierigen Gaunern und

willfährigen Bürokraten. Gerichtsurteile

nützen nichts. Sie werden nicht umgesetzt.

In Berlin ignorierte die Verwaltung

geltendes Recht, indem sie Ausnahmegenehmigungen

(zum Verzicht auf den

Einbau von Wegstreckenzählern) schlicht

standardmäßig ausstellte. Ob Kontrolleure

überhaupt irgendwelche Überprüfungen

durchführen und ob diese etwas bewirken,

bleibt den Bürgern hinter der Nebelwand

des Datenschutzes verborgen. Wir sehen

nur, dass die Taxikonzessionen permanent

zurückgehen, die Mietwagenkonzessionen

aber dauernd ansteigen. Es scheint

unseren staatlichen Stellen egal zu sein,

dass dieser Prozess mit der Einführung

des Fiskaltaxameters begann. Taxibetriebe

müssen ihre Einnahmen fälschungssicher

aufzeichnen, Mietwagenunternehmer nicht.

Kontrollbehörden rechnen nicht mehr

nach, ob Unternehmer mit den öffentlich

ausgelobten Fahrpreisen der Vermittler

überhaupt legal arbeiten können. Das Geld

des Steuerzahlers fließt und füttert Gauner

und Betrüger. Der einzige noch verbleibende

legale Weg ist der Ausstieg. Vielleicht

hilft es, wenn Beamten klar wird, dass

sie am Ende die einzigen verbleibenden

Steuerzahler sein könnten, die die Zeche

begleichen müssen. Ich möchte aber darauf

hinweisen, dass Systeme, die nur noch auf

Betrug und Selbsttäuschung beruhen keine

lange Überlebensspanne haben.

Die Eingangsfrage

Natürlich ist Bolt nicht böse. Auch ein Hai

ist nicht böse. Er tut nur, was seine Natur

ihm befiehlt. Böse sind Menschen, die den

Hai hindern könnten seiner Natur zu folgen,

es aber nicht tun. Das kann daran liegen,

dass sie sich vom Tun des Hais Verteile

versprechen. Vielleicht sind sie auch nur

GRÜNES LICHT FÜR

IHRE SICHERHEIT

DER BERLINER TAXISERVICE

Als selbständiger Taxifahrer brauchen

Sie einen Versicherungspartner, wie

den Berliner Taxiservice, der weiß,

wie es in Ihrem Gewerbe und Alltag

läuft. Ob persönliche Beratung,

professionellen 24-h-Schutz oder

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5/2021 · RAL 1015 taxinews 19


berliner taxivereinigung e.V.

zu dumm, um zu begreifen, was geschieht.

Ihre Gründe sind aber letztlich egal. Wichtig

ist nur das Ergebnis.

Tabellen und Graphiken

zum Schluss:

Die nebenstehende Auswertung soll Euch

zeigen, dass das Preisangebot von Bolt

unter legalen Bedingungen nicht funktionieren

kann. Die Graphiken machen die

Entwicklung der Taxi - & Mietwagenkonzessionen

sichtbar.

Bolt und alle anderen

AppVermittler:

Es ist wichtig, uns vor Augen zu halten,

dass es bei der Beurteilung von Preisen

im Personenbeförderungsgewerbe auf

zwei Parameter ankommt. Wir müssen

wissen, wie schnell die Fahrzeuge in den

Genehmigungsgebieten fahren können, um

eine Vorstellung von der maximal durchfahrbaren

Strecke zu bekommen. Und wir

müssen errechnen, wie viel dem Kunden

pro Kilometer in Rechnung gestellt wird.

Die Preisangebote sind unterschiedlich verfasst,

lassen sich aber alle mit Hilfe dieser

beiden Informationen auf den Kilometerpreis

herunterbrechen. Ich denke es muss

jedem klar sein, dass es nicht möglich ist

bei einem Tempo von 23 km/h auch 23 km

pro Stunde mit zahlenden Fahrgästen zurückzulegen.

Unsere 60 Minuten pro Stunde

verbrauchen wir für:

• Gesetzliche Pausen und weitere unbezahlte

Ruhepausen.

• Für Bereithaltungszeiten, die notwendig

sind, damit Fahrgäste auch die Chance

auf eine Bestellung haben und die es den

Mietwagen erlauben Puffer für Auftragsschwankungen

zu bilden.

• Die Leerfahrten zwischen den Kunden.

• Die Fahrzeit mit den Kunden selber, die

als einzige den Kunden in Rechnung

gestellt werden kann.

Angebote Bolt Economie

Kilometerpreis 2,27 1,97

mögliche Fahrgeschwindigkeit in Berlin

durchschnittliche Fahrtlänge

23,00 km/h

6,000 km

maximale Anzahl der Fahrten pro Stunde 1,99

maximaler Durchschnittsumsatz bei einer Topauslastung 27,17 23,58

Kosten für Bolt Provision -4,08 -3,54

abzuführende Umsatzsteuer (19%) -4,34 -3,77

Lohnkosten pro Stunde (bei Mindestlohn) -14,40 -14,40

variable Kilometerkosten

(Treibstoff, Reparaturen, Wertverzehr der Fahrzeuge)

-4,60 -4,60

Kosten für bargeldlose Zahlungsabwicklung (1,5%) -0,41 -0,35

feste Kosten (auf die Stunde herunter gebrochen) -1,19 -1,19

Unternehmerlohn (Mindestlohn, 10 Fahrzeuge) -1,44 -1,44

Gesamtbetrag der Kosten -30,45 -29,29

Erlöse 27,17 23,58

Kosten -30,45 -29,29

Überschuss / Verluste -3,28 -5,70

Die „Partner“ von Bolt

können nicht gewinnen.

Die nebenstehende Tabelle zeigt

die Werte und Berechnungen

(pro Stunde).

Richard Leipold BTV

20 RAL 1015 taxinews · 5/2021


berliner taxivereinigung e.V.

Mietwagenkonzessionen in Berlin

Berlin

4.850

4.750

4.650

4.550

4.450

4.350

4.250

2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021

Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai

(hier sehen wir Anfang 2021 einen kleinen Einbruch der Konzessionszahlen)

(hier sehen wir Anfang 2021 einen kleinen Einbruch der Konzessionszahlen)

Taxikonzessionen Taxikonzessionen in Berlin

Berlin

7.900

7.700

7.500

7.300

7.100

6.900

6.700

6.500

2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021

Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai

5/2021 · RAL 1015 taxinews 21


Kommentar

Minister Scheuer, Diener zweier Herren

Nach seiner Kooperation mit

Gesundheitsminister Jens

Spahn (CDU) – zusammen

fungierten beide als Taskforce-Chefs

der Corona-Testlogistik,

von der allerdings niemand etwas

bemerkt hat – stürzt sich Andreas Scheuer

(CSU), seines Zeichens Bundesminister für

Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),

in atemberaubendem Tempo auf zwei neue

Vorhaben.

Ende April verkündete er auf dem 7. Nationalen

Radverkehrskongress in Hamburg,

den Nationalen Radverkehrsplan NRVP 3.0,

mit dem er Deutschland bis zum Jahr 2030

zum Land der Radfahrer machen will. Dann

spätestens sollten die Bürger 180 statt nur

wie heute 120 Wege pro Jahr auf einem

Drahtesel zurücklegen, und zwar jeweils

sechs statt 3,7 Kilometer pro Fahrt.

Nur einen Tag später bläst Scheuer zur

„Wasserstoffoffensive des BMVI“. Auf

einer gemeinsamen Pressekonferenz mit

der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm,

die auch Vorstandsmitglied des Wasserstoffzentrums

Bayern ist, bekräftigte der

Minister: „Deutschland wird Wasserstoffland.“

Die Brennstoffzellentechnologie in

Deutschland zu fördern sei Antrieb bei der

Schaffung eines Innovations- und Technologiezentrums

Wasserstofftechnologie (ITZ).

Es solle sich auf die Wertschöpfungskette

der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik

im Mobilitätsbereich konzentrieren

und kleineren und mittelständischen

Unternehmen sowie Start-ups die benötigte

Entwicklungsumgebung bieten.

So weit so gut. Schon Anfang April zitierte

das Hamburger „Manager Magazin“

die Wasserstoffexpertin Grimm mit der

Bemerkung: „Es ist utopisch zu glauben,

dass die batteriegestützte Elektromobilität

die alleinige Lösung sein wird“ – kurz

nachdem einige Autohersteller gemeldet

hatten, auf Wasserstoff als Antriebsart der

Zukunft weniger intensiv setzen zu wollen.

Ziel müsse sein, so fuhr das Blatt fort, ein

Tankstellennetz für Wasserstofffahrzeuge

zu errichten, von dem später auch der

Pkw-Verkehr profitieren könne. Ist das womöglich

ein längst fälliger Durchbruch?

Seit wann sich auch der Minister dieser

Auffassung angeschlossen hat, liegt im

Dunkeln. Immerhin war bislang gängige

Kabinettsmeinung – vielleicht mit Ausnahme

von Forschungsministerin Anja

Karliczek (CDU) – dem Brennstoffzellen-

Antrieb allenfalls im Güterfern-, Schienen-,

Luft- und Schiffsverkehr eine Chance zu

geben. Das Mantra für die Elektromobilität

per Pkw heißt dagegen Batterie, Batterie,

Batterie.

So scheint Andreas Scheuer zurzeit

politisch zweigleisig unterwegs und Diener

zweier Herren beziehungsweise Damen

zu sein. Was den Nationalen Radverkehrsplan

angeht, so folgt er gehorsam den

Spuren seines Parteichefs Markus Söder,

der sich seit seiner Niederlage im Kampf

um die Kanzlerkandidatur gegen Armin

Laschet eindeutig als Sympathisant bei der

Grünen Annalena Baerbock anbiedert. Und

Scheuers milliardenschwerer Investitionsplan

für Fahrradwege ist nichts anderes als

ein Friedensangebot an Grüne, den Bund

für Umwelt und Naturschutz BUND, den

Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC

und ähnliche automobilskeptische Vereinigungen.

Die Wasserstoff-Förderung hingegen

könnte dieses Angebot neutralisieren.

Denn erklärtes Ziel von Bündnis 90/Die

Grünen ist und bleibt batterieelektrische

Fort bewegung als umweltfreundliches

Non-Plus-Ultra.

Karl May hätte in seinen Indianerromanen

vor 150 Jahren geschrieben: „Der Minister

redet mit gespaltener Zunge.“

Quelle: (ampnet/hrr)

information

Wortklauberei: Uralt mit Garantie

Fossilien gehören ins Museum. So

manches Zeugnis der Erdgeschichte

findet sich aber – legal

oder nicht – in privaten Sammlungen

wieder. Das ist ärgerlich,

besonders in den Fällen, in denen

wesentlich Forschungsergebnisse so

verunmöglicht werden. Ein solcher Skandal

wurde jetzt beim Parteitag von Bündnis

90/Die Grünen an das politische Tageslicht

gezerrt: der fossile Verbrennungsmotor. Die

Erfindung des Rades, heute meist als Fahr-

oder Lastenrad bekannt, konnten unsere

Historiker einordnen. Die Fossilie eines

vorgeschichtlichen Verbrennungsmotors

blieb ihnen leider vorenthalten. So lernen

wir vermutlich erst viel zu spät, warum der

Verbrennungs motor mit fossilen Kraftstoffen

betrieben wird. Hätten wir das vorher

erkannt, hätten wir moderne Treibstoffe

entwickeln können.

Die weiteren Aussagen zu Klima und

Verkehr verblassen neben dieser wissenschaftlichen

Sensation. Alles beim Alten,

alles geprägt von dem schönen Bild, wie

der Mensch die Stadt erobert mit Standards

für Erreichbarkeit und Erschließung, erweiterten

Angeboten an öffentlicher Mobilität

in ländlichen Räumenn und mit Radwegen.

Im Wahlprogramm heißt das „Mobilitätsgarantie“.

Mal sehen, über welche Garantiefristen

wir uns freuen können. Spitze sind

zur Zeit sieben Jahre.

Quelle: ampnet/Sm

22 RAL 1015 taxinews · 5/2021


www.Taxi-Zentrum.de

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netto zzgl. MwSt.

Telefon:

03381- 36 86 85

Berlin-Brandenburg

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Hotline 08 000- 36 86 86

www.taxi-zentrum.de

Wichtige Rufnummern

W Notdienste

Feuerwehr / Notarzt 112

Polizei 110

Giftnotruf 192 40

Jugend-Notdienst 3 49 99 34

Kinderschutz-Hotline 61 00 66

Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111

Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33

Produktionsdaten

2021

Heft 1 / Februar

Anzeigen und Daten bis 28. Januar,

erscheint in 9. KW

Heft 2 / März

Anzeigen und Daten bis 25. Februar,

erscheint in 13. KW

Heft 3 / April

Anzeigen und Daten bis 26. März,

erscheint in 17. KW

Heft 4 / Mai

Anzeigen und Daten bis 28. April,

erscheint in 22. KW

Heft 5 / Juni

Anzeigen und Daten bis 27. Mai,

erscheint in 26. KW

Heft 6 / Juli

Anzeigen und Daten bis 26. Juni,

erscheint in 31. KW

Heft 7 / September

Anzeigen und Daten bis 25. August,

erscheint in 39. KW

Heft 8 / Oktober

Anzeigen und Daten bis 25. September,

erscheint in 44. KW

Heft 9 / November

Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,

erscheint in 48. KW

Heft 10 / Dezember

Anzeigen und Daten bis 26. November,

erscheint in 52. KW

In den Monaten Januar und August

erscheint keine Ausgabe.

Veranstaltungen

BerlKönig dankt ab!

20. Februar bis 01. März

Potsdamer Platz, Kino International etc

Berlinale

Internationales Filmfestival

28. Februar

Max-Schmeling-Halle

Wanda

Konzert

Beginn: 20 Uhr

28. Februar bis 01. März

Motorwerk Berlin

Seit kolektif August Berlin 2019 ist der BerlKönig BC

unter Fahrradmesse der Liniennummer 740 zwischen

dem täglich U-Bahnhof ab 9 UhrRudow, der Gemeinde

Schulzendorf und Zeuthen unterwegs.

Im 04. Auftrag bis 08. der März BVG werden die Kleinbusse

vom Taxigewerbe noch bis zum

Messegelände unter dem Funkturm

ITB: Internationale Tourismusbörse

23. Juni betrieben.

Leitmesse der Tourismusbranche

täglich von 10 bis 18 Uhr

Eingeführt wurde der BerlKönig mit dem

Ziel,

13. bis

Fahrten

15. März

des Individualverkehrs zu

reduzieren, Berlin ExpoCenter um so zur Airport Emissionsreduzierung

Auto Camping der Luftschadstoffe Caravan beizutragen.

Das Präsentations- Projekt sollte und zur Verkaufsmesse

Anbindung von

dünn für Reise-, besiedelten Wohnmobile Gegenden und im Campingzubehör

die Außenbezirke Berlins dienen und

Umland

an

den täglich Einsatz von großer 10 bis 18 Linienbusse, Uhr die hier

nicht wirtschaftlich wären, vermeiden.

Das 14. März Bundesministerium für Verkehr

und

Stadion

digitale

An der

Infrastruktur

Alter Försterei

unterstützte

1. FC Union Berlin – Bayern München

das Projekt seit knapp zwei Jahren in

Bundesligaspiel

Millionenhöhe.

Anstoß: 18:30 Uhr

„Leider ist das Angebot nicht so gut

21. März

angenommen

Olympiastadion

worden, wie wir uns das

vorgestellt Hertha BSC hatten.”, - 1. FC konstatiert Union Berlin die BVG.

Bundesligaspiel

Das Anstoß: Angebot 18:30 des Uhr Rufbusses löste in

Schulzendorf und Zeuthen keine Jubelstürme

aus. Es war Alle Angaben keine Seltenheit, ohne Gewähr

dass der 740 er nur mit einer Person

an Bord unterwegs war oder der Bus

Kleinanzeigen aufgeben:

gähnend leer auf dem Parkplatz am

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

Schulzendorfer Ortszentrum stand und

auf Fahrgäste wartete.

Kleinanzeigen

Wen wundert es, dass nun die Reißleine

Junger gezogen Prius+ wird. Hybrid Ab dem sucht 24. Juni Einzelfahrer ist der

BerlKönig mit Garagen-Option BC in Schulzendorf, für 5 Schichten Zeuthen

und Rudow wöchentlich. Geschichte. 2.000€s Fixum.

Schriftliche Bewerbungen bitte an

V & V Verkehrsverlag GmbH,

Chiffre 1806

Stieffring 2, 13627 Berlin.

www.metropolis-taxi.de:

zentral, korrekt, gut.

Wir suchen zuverlässige Fahrerinnen

und Fahrer – und solche, die es

werden wollen. Tel.: 618 81 18

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RAL 1015 taxinews

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das

Taxi ge werbe

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Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10

vom 1. Januar 2017.

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und Preise

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der Direktvertrieb erfolgt durch die V&V Verkehrsverlag

GmbH. RAL 1015 taxi news ist an

den Brennpunkten des Berliner Taxigewerbes

erhältlich.

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gekündigt wird. Einzelheft € 2,70 plus Versandkosten.

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26 RAL 1015 taxinews · 03/2021

1/2020 · RAL 1015 taxinews 27


Mit Platz für Fahrer * in

und 5 Fahrgäste plus

1 Rollstuhlfahrer * in

oder 7 Fahrgäste. 1

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Der neue eVito Tourer als rollstuhlgerechtes Taxi.

Sorgen Sie für mehr Bewegungsfreiheit – für Ihr Business und

für Rollstuhlfahrer*innen oder Fahrgäste mit eingeschränkter

Mobilität: Durch eine rutschfeste Rollstuhlrampe aus Aluminium

mit EasyUse Funktion wird der Zugang zum Innenraum

für diese Fahrgastgruppe zum Kinderspiel. Der vollelektrische

eVito Tourer PRO mit Heckausschnitt und Auffahrrampe der

Firma AMF-Bruns GmbH & Co. KG 3 fährt lokal immer emissionsfrei

– und das bis zu 421 km weit ohne Nachladen 4 . Ausführliche

Informationen erhalten Sie im Taxi-Kompetenzcenter im

AirportCenter der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin, ganz

in der Nähe des BER. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Kesja Gala,

erreichen Sie unter +49 30 3901 6212.

eVito Tourer PRO extralang: Leistung 150 kW, Stromverbrauch

in kWh/100 km (kombiniert): 26,2 4 ; CO 2

-Emissionen in g/km

(kombiniert): 0 4 ; Energieeffizienzklasse A+ 4 .

1

Konfigurationen sind abhängig von optional erhältlichen, aufpreispflichtigen Sonderausstatttungen. | 2 Der eVito

Tourer fährt lokal emissionsfrei. | 3 Mercedes-Benz VanPartner: AMF-Bruns GmbH & Co. KG, Hauptstraße 101,

26689 Apen; E-Mail: hubmatik@amf-bruns.de; Telefon: +49 4489 727101; www.amf-bruns.de. Rechtlicher Hinweis:

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Angaben zum Fahrzeug sind als annähernd zu betrachten. Informationen bezüglich des Aufbaus stammen ausschließlich

vom Aufbauhersteller und werden auch von diesem eingestellt. Die Mercedes-Benz AG hat die Informationen

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bilden beispielhaft eine zu erwerbende Fahrzeugvariante ab und können vom kaufbaren Fahrzeug abweichen.

Die Ansichten und Darstellung sind beispielhaft für das hier präsentierte Produkt und stellen nicht den am Ende

kaufbaren Endzustand des Fahrzeugs dar. Die teilweise hinterlegten Ausstattungsumfänge des Grundfahrzeugs

bilden nicht den vollen Umfang ab. Die Ausstattungsumfänge des Grundfahrzeugs müssen in Abstimmung mit

dem Aufbauhersteller gewählt werden, damit der volle Einsatzzweck und die Sicherheit für den Anwender gewährleistet

werden können. | 4 Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/

EG ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration, insbesondere

von der Auswahl der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. Die tatsächliche Reichweite ist zudem abhängig

von der individuellen Fahrweise, von Straßen- und Verkehrsbedingungen, der Außentemperatur, Nutzung von

Klimaanlage/Heizung etc. und kann ggf. abweichen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch

und zu den offiziellen spezifischen CO 2

-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über

den Kraftstoffverbrauch, die CO 2

-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen

werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich

erhältlich ist.

Anbieter:

Mercedes-Benz AG, Niederlassung Berlin | 10 x in und um Berlin

Salzufer 1, 10587 Berlin, Telefon +49 30 3901 2000, www.mercedes-benz-berlin.de

Taxi-Kompetenzcenter: AirportCenter Berlin-Brandenburg, Hans-Grade-Allee 61 in Schönefeld (Verkauf & Service) und Prinzessinnenstraße 21–24 in Kreuzberg (Service)

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