RAL 1015 taxi news - Heft 04-2021
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taxinews
RAL 1015
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
28. Jahrgang • 2,70 Euro
BTV
Kann das noch was werden?
Überbrückungshilfe
Nochmals erweitert
Nr. 4
Mai 2021
Gesetz zum autonomen Fahren
„Nicht für Individualverkehr“
ALARM! ALARM! ALARM!
Berliner
Taxiservice
Liebe TaxifahrerInnen,
liebe TaxiunternehmerInnen,
laut einer Statistik können bereits 25 Prozent
(also ein Viertel!!) aller Kinder und
Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
keine Absicherung mehr gegen Berufsunfähigkeit
erhalten – ihr Gesundheitszustand
und ihre Vorerkrankungen stehen
dem entgegen.
Es gilt zu handeln, solange der Nachwuchs
noch gesund ist!
Folgende Situation ereignete sich tatsächlich
letzten Monat in einem Beratungsgespräch
mit einem unserer Taxifahrer-Kunden,
und gab den Anlass für
diesen Artikel:
Herr P. sprach uns an, welche Möglichkeiten
es gibt, das zukünftige Einkommen
seiner drei Kinder abzusichern.
Ein Kollege klagte ihm kürzlich sein Leid,
da dieser von der Versicherung den gewünschten
Versicherungsschutz gegen
Berufsunfähigkeit abgelehnt bekam. Sein
Sohn hatte beim Fußball das Knie so unglücklich
verdreht, dass ein bleibender
Schaden am Knie die Folge war. Das
Knie als wichtiger Bestandteil des Bewegungsapparates
konnte nicht per Klausel
ausgeschlossen werden, sodass der gesamte
Vertrag nicht zustande kommen
konnte.
Von einem weiteren Kollegen erfuhr er
dann zusätzlich von einer ähnlichen Begebenheit.
Die zwei Kinder dieses Kollegen
hatten aufgrund der Trennung der
Eltern an einer Familientherapie teilgenommen.
Auch diese „psychologische“
Behandlung des Therapeuten führte zur
Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes
für die beiden Kinder.
Der Ansatz des Herrn P. ist also vollkommen
richtig.
Man sollte grundsätzlich über die Einkommensabsicherung
nachdenken, solange
man noch gesund ist; auch das jünge-
re Eintrittsalter wirkt sich positiv auf die
Prämie aus.
Es gibt mittlerweile zahlreiche vernünftige
Absicherungsmöglichkeiten
für Kinder und Jugendliche.
Herr P. hat sich beispielsweise bei zwei
seiner Kinder (9 und 11 Jahre alt) für eine
Absicherung für den Verlust von Grundfähigkeiten
entschieden – welche im Übrigen
unter bestimmten Voraussetzungen
ohne erneute Gesundheitsprüfung
in einen Berufsunfähigkeits-Schutzbrief
umgewandelt werden kann.
Für sein drittes Kind (16 Jahre) wählte er
einen Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief,
welcher ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung
in den Berufsunfähigkeits-
Schutzbrief gewechselt werden kann.
Helfen auch Sie Ihren Kindern – schaffen
Sie bereits heute die Grundlage für
einen Versicherungsschutz, den Ihr Kind
im schlimmsten Fall zu einem späteren
Zeitpunkt nicht mehr erhalten kann.
Sprechen Sie uns gerne an – wir werden
dann gemeinsam mit Ihnen an einer
individuellen und maßgeschneiderten Lösung
für Ihren Nachwuchs arbeiten.
Ihr Team der ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer &
Petra von Chamier GbR
ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer & Petra von Chamier GbR
Sie erreichen uns auch in unserem
nachstehend genannten Büro:
Berghofer Weg 38,
15569 Woltersdorf
Telefon 03362 880788
Fax 03362 880789
intro
Herzlich Willkommen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wenn uns die indische Corona-Mutante verschont,
scheinen wir so langsam wieder in die „alte
Normalität“ navigieren zu können.
Die Inzidenz geht seit Wochen stetig nach unten, die
Impfungen laufen mittlerweile auf akzeptablem Niveau
und Lockerungen nehmen zu. Schon bald dürfen
wir (endlich) wieder im Biergarten sitzen, Geschäfte
können ganz ohne Gewerbeschein, Termin oder
negativem Coronatest besucht werden ...
Damit scheint, zumindest für den Sommer, das Licht
am Ende des Tunnels deutlich sichtbar.
Ob dadurch das Taxigeschäft auch wieder belebter
wird und die Fahrgastzahlen, zumindest tagsüber, in
Richtung der Vor-Corona-Zeit ansteigen, insbesondere
da die Impffahrten der Ü70 auslaufen, wird die Realität
zeigen.
Richard Leipold hat unter dem Titel: „Kann das
noch was werden? Und wenn ja, was?“ einen sehr
lesenswerten Artikel zur Corona-Situation geschrieben
und dabei nicht nur das Taxigewerbe berücksichtigt.
Stellvertretend, natürlich nur um Sie zum Lesen zu
animieren, seien ein paar Stichpunkte aufgeführt:
Lockdown, am Boden, Impffahrten, Stolz, Andreas
Scheuer, PBefG, Mindestlohn, dumm gelaufen und
Bullerbü ... Wie Bullerbü? Sie erinnern sich doch
bestimmt an Pippi Langstrumpf. Was verbindet die
aktuelle Situation, die aktuelle Politik und diese „kleine
Göre“? Eben, unbedingt lesen!
Es ist bestimmt schon einigen Leser*innen aufgefallen,
dass in US-amerikanischen Filmen und Serien
oftmals gar nicht mehr von Taxi gesprochen wird,
sondern „Ich rufe einen Uber.“ Hierzulande hat das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main zumindest die
Untersagung der Fahrdienstvermittlung für Mietwagen
per Uber-App bestätigt. Genaueres hierzu lesen Sie auf
Seite 13.
Die Mobilitätswende ist ein nicht mehr weg
zu denkendes Thema, welches zwangsläufig
E-Mobilität und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
auf den Plan bringt. Zu beiden Konzepten haben wir
interessante Artikel, aus teilweise unterschiedlichen
Betrachtungswinkeln.
Zum Thema BEV stößt mir immer wieder ein Satz auf,
welcher zu meiner Fahrschulzeit (1990) gepredigt
wurde: „Nimm unnötiges Gepäck, o.ä. aus dem
Kofferraum, denn bereits 10 kg unnötiges Gewicht
erhöhen den Benzinverbrauch!“ Nun, ein Audi e-tron
(nur als Beispiel, gilt für andere BEV ähnlich) schleppt
einen Akku mit insgesamt 700 kg Gewicht mit sich
herum, ob dieser voll oder leer ist.
Der VW Golf I hatte als Einstiegsmodell ein Leergewicht
von ca. 750 kg, insgesamt, das komplette Fahrzeug!
Der Audi e-tron wiegt ca. 2.300 kg.
Natürlich sind beide Fahrzeuge absolut nicht
vergleichbar, aber es geht hierbei um die 10 kg, versus
der 700 kg, welche den Verbrauch beeinflussen! :)
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.
Ihre Redaktion
„Zukunft: die Zeit, von der man spricht, wenn man in der
Gegenwart mit einem Problem nicht fertig wird.“
Walter Hesselbach
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Inhalt
Nr. 4
Mai 2021
intro
Intro ............................................................................................................ 3
Inhaltsverzeichnis .................................................................................. 4
recht & steuern
Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft ........................................... 5
BMF - Überbrückungshilfe nochmals erweitert ...................... 6 - 7
Kassensicherungsverordnung - Stellungnahme BVTM ........ 8 - 9
information
BG Verkehr fordert Impfpriorisierung von Fahrpersonal .......... 10
MOIA ab 2025 mit autonomen VWs ................................................. 11
Gesetz zum autonomen Fahren ....................................................... 12
UBER vom OLG abgewiesen .............................................................. 13
Elektroautos: Bestand steigt weltweit auf 10,9 Millionen . 14 - 15
Toyota Mirai Wasserstoff-Auto ..................................................... 16 - 18
Wasserstoff - Chancen und Risiken ........................................... 18 - 19
Seite
10
BG Verkehr fordert Impfpriorisierung von Fahrpersonal
berliner taxivereinigung e.V.
Kann das noch was werden? Und wenn ja, was? .............. 20 - 21
kommentar
Tesla macht mobil - Gaga statt Giga? ............................................. 22
Seite
12
hinweise & kleinanzeigen
Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 23
Gesetz zum autonomen Fahren
Seite
16 - 18
anzeigen- und redaktionsschluss
Heft 5-2021 erscheint im Juni
Redaktionelle Beiträge bitte bis 28. Mai 2021
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Toyota Mirai Wasserstoff-Auto
Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen
übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen
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Leserbriefe geben die Meinung unserer Leser wieder, nicht die der Redaktion.
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.
Titelbild: Gerd Altmann – Inhaltsseite: ampnet und Pixabay
4 RAL 1015 taxinews · 4/2021
recht und steuern
Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft:
Unternehmen müssen schnell reagieren
Der BDU unterstützt die Entscheidung
der Politik, die
corona-bedingte Aussetzung
der Insolvenz antragspflicht
nicht mehr zu verlängern und
empfiehlt fünf Maßnahmen zur Unternehmenssicherung.
Dabei: Schnell einen
Kassensturz machen und gleichzeitig trotz
Pandemie Ihre Transformation anstoßen.
Die Politik hat die corona-bedingte Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht für
alle Firmen nicht mehr verlängert. Das
von dieser Entscheidung ausgehende
politische Signal findet auch die Unterstützung
von Ralf Strehlau, Präsident
des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
(BDU). „Angesichts der
aktuellen Entwicklung in der Pandemie
ist dies der richtige Zeitpunkt. Die Unternehmen
– egal, ob überschuldet oder
zahlungsunfähig – müssen seit 1. Mai
wieder alle rechtlichen Regelungen bei
eingetretener Insolvenz beachten. Das
bedeutet: Es gilt, dringend einen ehrlichen
Kassensturz zu machen.“ Der BDU und die
Restrukturierungs experten seines Fachverbandes
Sanierungs- und Insolvenzberatung
empfehlen, dabei neben der Bestandsaufnahme
hinsichtlich der aktuellen Liquidität
insbesondere einen starken Fokus auf die
Transformation Ihrer Geschäftsgrund lage
zu legen. Burkhard Jung, Vorsitzender
des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und
Insolvenzberatung: „Die Unternehmen
müssen ganz schnell den Schalter umlegen
und nach vorne denken. Denn ein weiter so,
wie vor Corona wird es für viele nicht geben
können. In den letzten Wochen wurde stark
über eine drohende Insolvenzwelle, die
Frage der Verlängerung der Aussetzung
der Insolvenzantragspflichten sowie die Gewährung
weiterer Hilfen gesprochen. In der
jetzt offensichtlich ausklingenden Pandemiephase
sind aber wieder aktive, auf die
unternehmerische Zukunft ausgerichtete
Entscheidungen gefragt!“
Deutlich zu kurz gekommen sei leider in
der öffentlichen – aber auch unternehmerischen
Wahrnehmung – die Frage, wie es
jetzt für viele Firmen und Organisationen
weitergehen kann. Fünf Handlungsfelder
spielen aus Sicht der Unternehmensberater
aus dem BDU eine wichtige Rolle. Diese
gelte es, selbstkritisch zu analysieren und
zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln,
um kraftvoll aus der Krise beziehungsweise
aus der Sondersituation herauszukommen:
1. Kassensturz und Planung machen
Es ist eine sachgerechte Analyse der
eigenen Situation notwendig. Dabei
sollte insbesondere beachtet werden, ob
beispielsweise die Liquidität nur deshalb
positiv ist, weil Finanzämter, Sozialversicherungsträger
und/oder Vermieter
ihre Ansprüche gestundet haben. Wann
werden diese Beträge fällig? Und: An eine
fundierte Planung denken: Das Bestehende
sinnvoll zu verändern funktioniert
nur, wenn die Unternehmen wissen, wo
sie stehen und wie sie sich ohne und mit
Maßnahmen entwickeln.
2. Wieder-Anlauf managen
Die bisherigen staatlichen Hilfen haben
in der Corona-Krisenzeit für die Unternehmen
eine wichtige Unterstützung dargestellt.
Perspektivisch reichen sie aber
nicht aus. Wenn die Auftragslage bzw.
die Auslastung wieder anzieht, wird die
Liquidität zunächst durch einen erhöhten
Working Capital-Bedarf in Anspruch genommen.
Verschärft werden könnte die
Situation dadurch, dass die Lieferanten
wegen vorsichtiger Warenkreditversicherer
(WKV) – der derzeitige Schutzschirm
der WKV läuft ja zum 30.6.2021
aus – zu kürzen Zahlungszielen neigen.
Die Unternehmen sind gut beraten, sehr
rechtzeitig Lösungen für diesen möglichen
Engpass zu erarbeiten.
3. Reorganisation angehen
Wenn auch die Aussichten noch nicht
für alle Wirtschaftszweige wirklich klar
sind: Der „Neustart“ muss jetzt angegangen
werden, denn spätestens 2022
werden auch die Branchen, die heute von
Corona besonders betroffen sind, wieder
marktübliche Renditen erzielen müssen,
um weiterhin finanzierbar zu bleiben.
Die Grundlagen müssen nun geschaffen
werden.
4. Transformation trotz aber auch wegen
der Pandemie in Gang setzen
Die Pandemie hat die Transformation der
Wirtschaft und damit der Geschäftsmodelle
beschleunigt. Auch, wenn in den
letzten Monaten das Hauptaugenmerk
auf das Überleben des eigenen Unternehmens
gerichtet war: Jetzt muss sich
der Blick weiten und überlegt werden,
womit wirklich in Zukunft Geld verdient
werden kann. Die Megatrends, wie beispielsweise
ein veränderten Mobilitätsoder
Einkaufverhaltens oder das Agieren
in Plattformökonomien, beeinflussen
aktuell schon das unternehmerische
Handeln. Die Frage eines digitalen Workflows
oder das Adaptieren auf digitalisierte
Geschäftsmodelle muss beantwortet
werden können. Hier entscheidet
sich die Zukunftsfähigkeit des eigenen
Unternehmens.
5. Jetzt investieren
Die Unternehmen haben zurecht in den
letzten Monaten meist das Geld zusammengehalten
und ihre Liquidität über
Corona-Finanzierungen gesichert. Für
Investitionen fehlte – tatsächlich oder
vermeintlich – das Geld. Dies darf jedoch
nicht dazu führen, dass die Transformation
unterstützende Investitionen nicht
oder nicht konsequent durchgeführt
werden. Im Gegenteil: Zielgerichtete
Gespräche mit Hausbank oder alternativen
Finanzierern sind unbedingt
erforderlich, um die jetzt notwendigen
Investitionen zu tätigen. Die aktive
Kommunikation ist umso wichtiger, da es
in der Praxis der Unternehmensberater
vermehrt vorkommt, dass Kreditlinien
von Finanzinstituten zurzeit oft zögerlich
oder überhaupt nicht verlängert oder neu
vergeben werden. Hinzu kommt, dass
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
offensichtlich angesichts der von der
Politik auf den Weg gebrachten volumenstarken
Corona-Hilfsprogramme sich bei
weiteren Finanzierungsangeboten zurzeit
eher zurückhält.
Quelle: Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V.
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4/2021 · RAL 1015 taxinews 5
recht und steuern
Überbrückungshilfe nochmals
erweitert und verbessert
Die Überbrückungshilfe III ist das
zentrale Programm der Bundesregierung
für Unternehmen mit
einem erheblichen Corona-bedingten
Umsatzrückgang. Die
Beantragung ist einfacher, die Förderung
großzügiger als bisher und sie steht mehr
Unternehmen zur Verfügung. Für Härtefälle,
die keinen Anspruch auf die bestehenden
Programme haben, wurden gesonderte
Hilfen des Bundes und der Länder vereinbart.
Außerdem wird die Neustarthilfe für
Selbstständige verbessert und der Zugang
erweitert. Das KfW-Sonderprogramm wurde
zudem verlängert und ausgeweitet.
Damit möglichst alle gut durch diese Krise
kommen, wurden die umfangreichen
Wirtschaftshilfen ausgebaut und neue
Entwicklungen berücksichtigt. Durch die
Anpassungen wird die Überbrückungshilfe
III und deren Beantragung deutlich einfacher,
die Förderung großzügiger und steht
einem größeren Kreis an Unternehmen zur
Verfügung. Unternehmen, die besonders
schwer und über eine sehr lange Zeit von
Schließungen betroffen sind, erhalten zusätzliche
Unterstützung. Außerdem wird die
Neustarthilfe für Selbstständige verbessert.
Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern
ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu
unterstützen, die aufgrund von speziellen
Fallkonstellationen unter den bestehenden
umfassenden Hilfsprogrammen von Bund
und Ländern nicht berücksichtigt sind,
deren wirtschaftliche Existenz aber aufgrund
der Corona-Pandemie bedroht wird.
Unternehmen können zudem weiterhin auf
Hilfen über die KfW zählen. Das KfW-Sonderprogramm
wird bis Jahresende 2021
verlängert und Kredithöchstbeträge werden
erhöht.
Zu den wichtigsten Punkten
zählen unter anderem:
Zugang zur Überbrückungshilfe III
vereinfacht und erweitert
Antragsberechtigung bei Corona-bedingtem
Umsatzeinbruch in einem Monat von
mindestens 30 Prozent
• Für Unternehmen mit Jahresumsatz von
bis zu 750 Mio. Euro
• Bei direkt von den Schließungen betroffenen
Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenze
Fördervolumen und
Abschlagshöhe erhöht
• Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe
pro Monat, maximal 12 Mio. Euro
• Abschlagszahlungen von bis zu 800.000
Euro
• Fixkostenerstattung abhängig vom Umsatzrückgang
nun bis zu 100 Prozent
• Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für
Unternehmen, die besonders schwer und
über eine sehr lange Zeit von Schließungen
betroffen sind
• Überbrückungshilfe III auch für November
und Dezember 2020
Gezielte Regelungen für
besonders betroffene Branchen
• Einzelhandel: Abschreibungen auf
Saisonware können zu 100 Prozent als
Fixkosten angesetzt werden
• Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung
von Kosten und Umsatzausfällen
durch Absagen und Stornierungen
Härtefallfhilfen für Sonderfälle
• Für spezielle Fälle Corona-bedingter
wirtschaftlicher Härte, die von bestehenden
Programmen von Bund und Ländern
nicht berücksichtigt sind, richten Bund
und Länder gesonderte Härtefallhilfen
ein
• Bund und Länder steuern hierfür insgesamt
bis zu 1,5 Milliarden Euro bei
Neustarthilfe für
Soloselbstständige
• Neustarthilfe von einmalig 50 Prozent
des Referenzumsatzes
• Zugang auch für nicht fest angestellte
Schauspieler*innen und vergleichbar
Beschäftigte
• Maximale Betriebskostenpauschale von
bis zu 7.500 Euro
Weitere Verbesserungen der
Corona-Hilfen
Unternehmen können auch weiterhin
auf die Hilfen über die KfW zählen: Das
KfW-Sonderprogramm einschließlich des
KfW-Schnellkredits ist bis Ende 2021 verlängert
worden. Von dem Angebot profitieren
vor allem kleine und mittelständische
Unternehmen. Die Kreditobergrenzen
wurden zudem zum 1. April 2021 mehr als
verdoppelt.
Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses
vom 3. Februar 2021 gibt es
außerdem weitere Corona-Hilfen insbesondere
für Familien, einkommensschwache
Haushalte, die Gastronomie, den Kulturbereich
und für Unternehmen:
• Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger
erhalten eine einmalige Sonderzahlung
in Höhe von 150 Euro.
• Kinderbonus
Pro Kind wird auf das Kindergeld ein
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recht und steuern
einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt.
Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen
Kinderfreibetrag vergleichbar
dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht
auf die Grundsicherung angerechnet.
• Erleichterter Zugang zur
Grundsicherung
Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme
wurde bis zum 31.
Dezember 2021 verlängert, analog zur
pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
Das bietet insbesondere
krisenbedingt plötzlich in Not geratenen
Selbständigen und Beschäftigten mit
kleinen Einkommen Absicherung.
maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro
(bei Zusammenveranlagung) angehoben.
Das schafft in der Krise die notwendige
Liquidität, insbesondere für den Mittelstand.
Steuerliche Hilfen für
Beschäftigte und Unternehmen
Über die jüngsten Verbesserungen hinaus
gelten für Beschäftigte und Unternehmen
weiterhin zahlreiche bereits beschlossene
steuerliche Hilfen und Vereinfachungen.
Dazu zählen unter anderem die Stundung
von Steuerzahlungen und erleichterte
Anpassung von Steuervorauszahlungen,
verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen
durch Angehörige der Steuerberatenden
Berufe, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
bei beweglichen
Wirtschaftsgütern, steuerfreie Zuschüsse
des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld,
Homeoffice-Pauschale sowie die dauerhafte
Erhöhung des Entlastungsbetrags für
Alleinerziehende.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten
Sie unter www.bundesfinanzministerium.de
im Überblick über steuerliche Maßnahmen
zur Bewältigung der Corona-Pandemie und
in den FAQ „Corona“ (Steuern).
Quelle: Bundesfinanzministerium
• Mehrwertsteuersenkung
Gastronomie
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der
Gastronomie wird über den 30. Juni 2021
hinaus befristet bis zum 31. Dezember
2022 auf den ermäßigten Steuersatz von
7 % gesenkt.
• Unterstützung der
Kulturschaffenden in der
Corona-Krise
Ein Anschlussprogramm für das Rettungs-
und Zukunftsprogramm „Neustart
Kultur“ in Höhe von abermals 1 Milliarde
Euro soll dem besonders betroffenen
Kulturbereich helfen.
• Steuerlicher Verlustrücktrag
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag
wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf
Der Eigenkapitalzuschuss im Überblick:
a) Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens
50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis
Juni 2021.
b) Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent
des Betrages, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis
11 erstattet. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen
einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt
wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat
25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent
erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht
er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben
sich somit folgende Fördersätze:
Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
3. Monat 25 Prozent
4. Monat 35 Prozent
5. und jeder weitere Monat 40 Prozent
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recht und steuern
Taxameter und Wegstreckenzähler
Einbeziehung von Taxametern und Wegstreckenzählern
in die Kassensicherungsverordnung
Der Bundesverband Taxi und
Mietwagen e.V. hat im Rahmen
der Verbändeanhörung Stellung
zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
genommen,
die federführend von der Abteilung IV A
(Steuerabteilung) des BMF begleitet wird.
Bereits im Dezember 2020 hatte der BVTM
in einer Positionierung gegenüber dem
BMF seine Altforderung erneuert und die
grundsätzliche Aufnahme von EU-Taxametern
und Wegstreckenzählern als kassenähnliche
Systeme in den Anwendungsbereich
der Kassensicherungsverordnung bei
angemessenen Übergangsfristen gefordert.
Vor dem Hintergrund der sich beispielsweise
abzeichnenden Änderungen durch die
PBefG-Novelle wichtige steuerrechtliche,
wettbewerbsrechtliche und technische
Erwägungen wurden ebenfalls geltend
gemacht, die zwingend einzubeziehen sind.
Dazu gehört z.B., dass die ausufernden
Wegstreckenzählerbefreiungen eingedämmt
werden müssen, um eine gleichmäßige
fiskalische Erfassung zu ermöglichen
und eine Flucht nicht steuerehrlicher
Unternehmen in den Mietwagenbereich zu
verhindern.
Der vorliegende Entwurf aus dem
BMF ist diesen Forderungen nicht
gerecht geworden.
Innerhalb der kurzen Stellungnahmefrist
wurde vom BVTM ein Ad-hoc-Expertenkreis
aus Finanzverwaltung, Verkehrsaufsichtsbehörden
sowie Vertretern der Taxameterhersteller
und Eichbehörden konsultiert.
Das eindeutige Ergebnis: Der Entwurf muss
gestoppt und grundlegend überarbeitet
werden.
Konkret erklärt der BVTM in seiner
Stellungnahme vom 7. April:
„… Zunächst vorangestellt und wie in unserer
Stellungnahme vom 18.12.2020 bereits
mitgeteilt, befürworten wir die Aufnahme
von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern
als kassenähnliche Systeme in den Anwendungsbereich
der Kassensicherungsverordnung.
Mit unserem Schreiben haben
wir allerdings auch gewichtige Vorbehalte
mitgeteilt, denen der vorliegende Entwurf
nun in entschiedenden Punkten nicht
gerecht wird und das Ziel einer gleichmäßigen
Steuererfassung weit verfehlen würde.
Wir begrüßen die Intention des Entwurfs,
sowohl Taxameter als auch Wegstreckenzähler
in den Anwendungsbereich der
KassenSichV aufzunehmen und hierfür angemessene
Übergangsfristen vorzusehen.
Nach Beratung mit Experten aus den
Bereichen der Finanzverwaltung, Verkehrsaufsichtsbehörden,
Vertretern der
Taxameterhersteller und Eichbehörden
sowie Experten für Verschlüsselungs- und
Kassensicherungsverfahren kommen wir
zu dem Schluss, dass der vorliegende
Entwurf nicht praxistauglich umsetzbar
ist, das Gebot der Technologieoffenheit
verletzt, erhebliche juristische Probleme
nicht hinreichend auflöst und vor allem
nicht geeignet ist, die Umsätze im Verkehrsmarkt
Taxi/Mietwagen annähernd
vollständig zu erfassen. Damit wird er
nicht nur dem Anspruch der gleichmäßigen
Steuererfassung nicht gerecht, vielmehr
wären massive Wettbewerbsverzerrungen
zulasten steuerehrlicher Unternehmen die
unausweichliche Folge.
Die Kritikpunkte sind erheblich
und nicht in der gebotenen Kürze
der Zeit (geplante Kabinettsbefassung
am 21.04.2021) reparabel.
Wir kommen deshalb nicht umhin mit
Nachdruck zu empfehlen, den Erlass der
Verordnung auszusetzen bzw. diejenigen
Regelungen, die Taxameter und Wegstreckenzähler
betreffen, aus der anstehenden
Änderung auszuklammern. Vielmehr ist
nach unserer Auffassung eine grundlegende
Überarbeitung nach Einbeziehung
von Experten der Finanzverwaltung, der
Verkehrsaufsichtsbehörden sowie Spezialisten
aus dem Taxameterbereich, dem BSI
und der PTB zwingend erforderlich. Eine
Verschiebung würde darüber hinaus ermöglichen,
die Auswirkungen der aktuellen
Novelle des Personenbeförderungsgesetzes
gleich mit aufgreifen und adressieren
zu können.
Die hierfür tragenden Punkte in
bewusst kompakter Darstellung:
1. Der Entwurf berücksichtigt nicht die mit
der jüngst am 29.03.2021 verabschiedeten
Novelle des Personenbeförderungsgesetzes
für den Taxibestellmarkt
vorgesehenen, aber nicht näher definierten
„Tarifkorridore“ sowie individuell
vereinbarten Festpreise. Hier ist z.B. noch
völlig unklar, wie diese eichtechnisch
umgesetzt und die auf dieser Basis getätigten
Umsätze dann auch sicher erfasst
werden können. Noch unklarer ist, wie
die nach PBefG bzw. BOKraft nunmehr
möglichen „konformitätsbewerteten“
Software-Taxameter und -Wegstreckenzähler
aussehen könnten. Nach unserer
gemeinsamen Bewertung mit Spezialisten
der Taxameterhersteller und der
Eichbehörden ist eine Umsetzung nach
aktuellem Eichrecht nicht darstellbar.
Noch unklarer ist, wie eine sichere Erfassung
und Dokumentation aller Branchenumsätze
damit erfolgen könnte.
2. Die von der Verordnung in § 6a zur Übermittlung
vorgesehenen Daten gehen über
die von der maßgeblichen Europäischen
Messgeräterichtlinie MID 2014/32/EU
AnhangIXin Nr. 4 geregelten Konstruktionsanforderungen
hinaus. So wird in
§ 6a Absatz 2 Nr. 3 eine „eindeutige und
fortlaufende Transaktionsnummer“ und
in Nr. 4 ein „Prüfwert“ verlangt, den die
MID nicht vorschreibt.
Dieses ist juristisch nach unserer Auffassung
allein schon deshalb bedenklich, da
hier eine eigene Rechtssetzung für konstruktive
Bauartanforderungen erfolgt, die
MID diese für den Taxameterbereich aber
europarechtlich abschließend regelt.
In diesem Zusammenhang sei auch
darauf hingewiesen, dass die Übermittlung
der Tarifdaten bei jeder Transaktion
überflüssig ist. Je nach Beschaffenheit
des Tarifs handelt es sich hier um ein
erhebliches Datenvolumen (eben die
gesamte Tarifprogrammierung), dies
widerspricht schon dem Grundsatz der
Datensparsamkeit. Möglich und sinnvoll
erscheint es, hier die Zusammensetzung
des Fahrpreises festzuhalten (Weganteil,
Zeitanteil, €/km, €/h, Zuschläge).
3. Die vorgesehene Übergangsvorschrift
des § 6 c für Insika-Systeme ist nicht
praxisgerecht. Nach dem vorliegenden
8 RAL 1015 taxinews · 4/2021
recht und steuern
Entwurf darf Insika nur bei Einbau vor
dem 01.01.2021 bis Ende 2025 genutzt
werden, nicht aber bspw. bei einem Fahrzeugwechsel
(z.B. nach unfallbedingtem
Wechsel nach dem 01.01.2021).
Insika ist DAS eingeführte und bewährte
System und wird z.B. in Hamburg und
Berlin flächendeckend in praktisch der
gesamten Taxiflotte wie auch in Mietwagenbetrieben
(!) eingesetzt, bundesweit in
rund 20.000 Fahrzeugen. Es ist mit einem
speziellen Datenmodell spezifisch auf die
Bedürfnisse des Gewerbes zugeschnitten,
es gibt kein System vergleichbarer
Funktionalität für das Taxi- und Mietwagengewerbe.
Den Finanz- und Verkehrsaufsichtsbehörden
stehen kostenlose
Tools für ihre Aufgaben zur Verfügung.
Die Unternehmen haben erhebliche Mittel
investiert, teilweise unterstützt durch
Landesförderungen. Speziell in Berlin
und Hamburg, wo die fiskalische Erfassung
der Umsätze praktisch flächendeckend
erfolgt, würde dies absehbar zu
einem Chaos führen. In anderen Städten
und Regionen würde die Ausrüstung
mit fiskalischen Erfassungssystemen
vermutlich um Jahre verzögert, weil niemand
jetzt noch Investitionen in ein auslaufendes
System tätigt. Die mittelfristige
Abschaffung von Insika ist auch deshalb
widersinnig, da bei der Bundesdruckerei
aktuell TIM-Karten mit einer den Vorgaben
des BSI entsprechenden höheren
Verschlüsselung entwickelt werden und
bis spätestens Ende 2021 zur Verfügung
stehen sollen. Auf jeden Fall aber würde
durch den aktuellen Entwurfsstand ein
Vakuum in der sicheren Datenaufzeichnung
entstehen, wobei für die Taxi-und
Mietwagenunternehmen völlig unsicher
ist, ob überhaupt ein zukunftssicheres
System zur Verfügung steht.
4. Für den Wegstreckenzähler werden
Anforderungen gestellt, die nicht der
nationalen Bauartvorschrift entsprechen.
Gegenwärtig sind noch geltende
Vorschrift die PTB-Anforderungen PTB-A
18.1 von April 1988, die z.B. überhaupt
keine Schnittstellen vorsehen. Aus
dem Jahr 2015 gibt es einen ENTWURF
der PTB (PTB-A 18.1 Entwurfsstand
10.11.2015) für eine zeitgemäße Bauartvorschrift,
die aber noch nicht geltendes
Recht ist. Gleichwohl gibt es bereits
mehrere Geräte von den Herstellern
Hale (SPW 03), Semitron (P6LW, P6SW)
und Ternica (WA12-Mietwagen), die dem
Entwurfsstand aus 2015 und seinen Voraussetzungen
entsprechen und zugelassen
wurden. Wir halten es für zumindest
problematisch, dass jetzt faktisch über
die Kassensicherungsverordnung Bauartzulassungsanforderungen
erfolgen,
die noch nicht rechtsgültig von der PTB
geregelt sind. Dies ist unseres Erachtens
nicht über die Ermächtigungsgrundlage
des § 146a Abs. 3 AO gedeckt. Zunächst
muss eine sichere und dem heutigen
technischen Stand entsprechende
Rechtsgrundlage für Wegstreckenzähler
in Kraft gesetzt werden. Danach sollte
das im aktuellen Entwurf § 8 Absatz
3 KassenSichV aufschiebend bedingte
(und im Bundesgesetzblatt separat zu
verkündende) Inkrafttreten für Wegstreckenzähler
gestrichen und rechtssicher
mit den gleichen Fristen wie bei Taxametern
geregelt werden – die entsprechenden
Geräte von drei unabhängigen
Herstellern sind bereits heute am Markt
verfügbar. Die in § 8 Absatz 3 Nr. 2 vorgesehene
erfolgreiche Konformitätsfeststellung
ist u.E. an dieser Stelle verfehlt,
da mit dieser Feststellung lediglich die
individuelle eichrechtliche Konformität
des „Gesamtmesssystems“, also des
individuell eingesetzten Fahrzeuges mit
eingebautem Taxameter/Wegstreckenzähler,
bestätigt wird. Diese speziell für
bestimmte Fahrzeug-Messgeräte-Kombinationen
vorgesehene Prüfung kann
nicht zusätzliche Voraussetzung für die
Erfassung der ganzen Gattung (ja bereits
bauartzugelassener) Wegstreckenzähler
sein. Sinnvoll könnte dies an eine
Baumusterprüfbescheinigung gekoppelt
werden.
5. Weiter ungelöst ist das Problem der
ausufernden Befreiungen von Mietwagenunternehmen
von der Wegstreckenzählerpflicht
durch Genehmigungsbehörden
- wir verweisen hier auf unsere
Ausführungen vom 18.12.2020. Nach
unserer Einschätzung werden vor allem
plattformvermittelte Mietwagen (Uber)
ohne nachvollziehbaren Grund von den
Verkehrsbehörden von der Einbaupflicht
befreit. Damit können sich die betreibenden
Unternehmen auch zukünftig
weiterhin einer steuerlichen Erfassung
entziehen.
Ohne Streichung der Befreiungsmöglichkeit
von der Wegstreckenzählerpflicht
in § 43 BOKraft durch das BMVI ist die
Einbeziehung von Wegstreckenzählern in
die KassenSichVnicht wirksam und stellt
höchstens ein Placebo dar.
Diese allgemeine Problemlage verschärft
sich insbesondere durch die unter 1. geschilderten
Punkte.
Es bedarf deshalb zwingend einer grundlegenden
Überarbeitung des Entwurfs im
Wege einer Ministeriums-übergreifenden
Zusammenarbeit vor allem mit dem BMVI
und unter Einbeziehung von Spezialisten
aus den o.g. Bereichen, um die gewünschte
und aus Wettbewerbsgesichtspunkten
zwingend erforderliche gleichmäßige
Erfassung aller Umsätze aus dem Bereich
des Taxi- und Mietwagengewerbes zu erreichen.
Keinesfalls darf nur das Taxigewerbe
allein fiskalisch erfasst werden, ansonsten
werden die sich schon seit Längerem zu
beobachtenden „Ausweichbewegungen“ in
den Mietwagenbereich massiv verstärken.
Hierfür bieten wir unsere intensive Mitarbeit
an. Neben den obigen, elementaren
Punkten erlauben wir uns zu dem Entwurf
noch folgende Anmerkungen: § 6a: In
Absatz 3 ist vorgesehen, dass der Beleg die
Zählwerksdaten enthalten muss. Wir gehen
von einem redaktionellen Irrtum aus. Dies
sind Umsatzdaten eines Unternehmers und
gehören (für die Verkehrsgewerbeaufsicht
und die Finanzbehörden) in das Sicherheitsmodul,
nicht aber auf einen Kundenbeleg.
Zu den Punkten 3. und 4. gelten die
oben gemachten Vorbehalte. § 6b: Nach
Absatz 2 Satz 2 sind die Daten nach Satz
1 Nummer 1 und 2 nur aufzuzeichnen,
soweit „diese durch den Wegstreckenzähler
erzeugt“ werden. Wir können den Sinn nicht
ganz nachvollziehen, verstehen dies aber
im Sinne einer Erfassung der Umsätze als
„Soll-Regelung“. Hier bedarf es einer klaren
„Muss-Regelung“. Auch bspw. bei Pauschalpreisen
müssen die Umsätze durch den
Wegstreckenzähler erfasst werden, ggf.
durch händische Eingabe vor Fahrtantritt.“
Quelle: BTMV
4/2021 · RAL 1015 taxinews 9
information
Selbstverwaltung der BG Verkehr fordert:
Mobile Beschäftigte bei der Impfpriorisierung vorziehen
Beschäftigte aus Verkehrswirtschaft,
Post-Logistik und Telekommunikation
gehören bisher
nicht zu den Berufsgruppen,
die bei der Covid-19-Impfung
höchste Priorität haben – trotz erhöhtem
Infektionsrisiko und hoher Systemrelevanz.
Das muss sich schnellstens ändern, fordert
die Vertreterversammlung der BG Verkehr.
Die Selbstverwaltung der BG Verkehr sieht
die Beschäftigten in Verkehrswirtschaft,
Post-Logistik und Telekommunikation
gegenüber anderen Berufsgruppen bei der
Impfung gegen Covid-19 unangemessen
benachteiligt. Die paritätisch mit Arbeitgeber
und Arbeitnehmervertretern und
-vertreterinnen besetzte Vertreterversammlung
der Berufsgenossenschaft
verabschiedete auf ihrer Sitzung am
12. Mai einen Appell an Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn, zumindest die
mobilen Berufe innerhalb der Prioritätsgruppe
3 vorzuziehen.
Dazu gehören unter anderem das Fahrpersonal
von Lkw, Bussen und Taxis, Zusteller
und Zustellerinnen, Servicetechniker
und -technikerinnen, Schiffbesatzungen,
Müllwerker und Müllwerkerinnen sowie die
Besatzung von Flugzeugen.
In Verkehrsberufen gibt es keine
Chance auf Homeoffice
„Ein erheblicher Teil unserer Versicherten
hat nicht die Möglichkeit, ihre Arbeit vom
Homeoffice aus zu machen. Sie sind im
Lkw, Bus, Taxi, Transporter, Schiff und Flugzeug
unterwegs. Dabei sind Kontakte zu
zahlreichen Menschen unvermeidbar. Wir
fordern den Bundesgesundheitsminister
auf, diesen Beschäftigten höchste Priorität
bei der Impfung gegen Covid-19 einzuräumen.
Durch ihre hohe Mobilität und hohe
Kontaktrate haben sie ein vergleichsweise
hohes Infektionsrisiko und können ihrerseits
bei einer Infektion mehr Menschen
anstecken als beispielsweise Beschäftigte
im Büro“, sagt Klaus Peter Röskes, Vorsitzender
des Vorstandes der BG Verkehr.
Schnelle Impfung statt warmer
Dankesworte der Politik
Röskes und der Vorsitzende der Vertreterversammlung
auf Arbeitnehmerseite, Wolfgang
Witzke, verweisen auf die Systemrelevanz
der in der BG Verkehr versicherten
Wirtschaftszweige. „Unsere Mitgliedsunternehmen
haben während der Lockdowns
und zeitweisen Grenzschließungen die
Versorgung der deutschen Unternehmen
und Verbraucher jederzeit sicherstellen
können“, betont Röskes. Trotz Einhaltung
der von der BG Verkehr verabschiedeten
Regeln zum Gesundheitsschutz gäbe es
für die Beschäftigen eine beträchtliche
Gefahr, sich mit Covid-19 anzustecken. „Da
mittlerweile Impfstoff in erheblichem Maße
zur Verfügung steht, wollen wir das nicht
mehr hinnehmen. Wir erwarten von der
Politik jetzt mehr als warme Dankesworte“,
betonen Röskes und Witzke. Eine Lösung
könnte sein, in den betroffenen Mitgliedsunternehmen
zügig über die Betriebsärzte
und Betriebsärztinnen impfen zu lassen.
In der BG Verkehr sind rund 1,7 Millionen
Beschäftigte gesetzlich unfallversichert.
Davon sind deutlich mehr als eine Million in
mobilen Berufen aktiv.
Quelle: BG Verkehr
Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung
für die Verkehrswirtschaft,
Post-Logistik und Telekommunikation.
Bei ihr sind rund 1,7 Millionen
Menschen versichert. Sie berät in den
fast 200.000 Mitgliedsunternehmen
zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen
und bei Berufskrankheiten
für die Behandlung, Rehabilitation und
Entschädigung ihrer Versicherten.
10 RAL 1015 taxinews · 4/2021
information
MOIA erster Anwender des ID. BUZZ AD
Volkswagen Nutzfahrzeuge und Argo AI starten internationalen Testbetrieb
für Autonomes Fahren
Die Entwicklung hat bereits
begonnen, in diesem Sommer
werden die ersten autonom
fahrenden Prototypen auf
Basis des künftigen ID. BUZZ im
Münchner Umland getestet. Ein Meilenstein
in der internationalen Zusammenarbeit im
Konzern, in der Volkswagen Nutzfahrzeuge
(VWN) die Entwicklung des Autonomen
Fahrens auf Level 4 für selbstfahrende
Shuttles und Transporter umsetzt. Leichte
Nutzfahrzeuge sind der erste, logische
Einsatzort für die autonome Beförderung
von Menschen und Gütern. „Unser Ziel
ist es, mit der autonomen Version des ID.
BUZZ ab 2025 kommerzielle Einsätze bei
Fahr- und Zustelldiensten zu ermöglichen“,
erklärte Christian Senger, Bereichsleiter
Autonomes Fahren bei VWN, in einer
digitalen Pressekonferenz. „Kunden können
sich dann in ausgewählten Städten mit
autonomen Fahrzeugen zu ihrem Ziel
bringen lassen, und auch Zusteller bei
Paket diensten werden durch das Autonome
Fahren deutlich entlastet.“
Volkswagen Nutzfahrzeuge hat für die Entwicklung
des Autonomen Fahrens ein eigenes
Geschäftsfeld gegründet und sich für
die Integration der Technologie in den vollelektrischen
ID. BUZZ AD an Argo AI beteiligt,
einem Unternehmen aus den USA, das das
sogenannte Self-Driving-System (SDS)
entwickelt. Im Frühjahr hat Argo bereits
einen ersten Prototyp damit ausgestattet
und testet damit erstmals auch in Deutschland.
„Wir betrachten das Argo-Testprogramm
als das größte für innerstädtisches
Fahren, mit sechs Standorten allein in den
USA“, berichtete Argo-CEO Bryan Salesky
auf der Pressekonferenz. „Jetzt freuen wir
uns, auf Basis dieser Entwicklungsarbeit
an unserem Standort München die Tests
für den Einsatz im europäischen Verkehr
durchzuführen. Dazu haben wir gerade ein
Testfeld in unmittelbarer Nähe zum Münchner
Flughafen errichtet.“
Sowohl Volkswagen Nutzfahrzeuge als
auch Argo AI halten den Einsatz einer
Kombination aus Sensoren und Kamerasystemen
im Fahrzeug für unverzichtbar.
Argo AI hat kürzlich einen Lidar-Scanner
(Light detection and ranging) vorgestellt,
der im Gegensatz zum Radar-System mit
Lichtwellen arbeitet und Objekte aus einer
Distanz von bis zu 400 Metern erfassen
kann. Sein patentierter Geiger-Modus
besitzt die Fähigkeit, selbst kleinste Partikel
(ein Phanton) zu erkennen, so dass auch
sehr schwach reflektierende Objekte
erfasst werden und damit sehr genaue
Darstellungen der Umgebung möglich sind.
„Diese Technologie setzen wir auch bei den
Fahrzeugen von Volkswagen Nutzfahrzeuge
ein“, so Salesky.
Auch für den kommerziellen Einsatz der
künftigen Technik bei Fahrdienstleistern
gibt es konkrete Pläne. Im Jahr 2025 wird
die Konzerntochter MOIA der erste Nutzer
des autonom fahrenden ID. BUZZ AD sein.
„MOIA verfügt über umfassende Erfahrungen
im Bereich der Mobilitätsdienstleistungen
und des Flottenmanagements. Inner -
halb kürzester Zeit haben wir Europas
größten, rein elektrischen Ridepooling-
Service aufgebaut und Millionen von Fahrgästen
befördert. Diese Expertise bringen
wir in die Kooperation mit Volkswagen
Nutzfahrzeuge und Argo AI ein. Hamburg
wird als erste Stadt einen autonomen Ridepooling-Service
mit einem ID. BUZZ haben”,
sagte Geschäftsführer Robert Henrich.
MOIA ist der flächengrößte Sharing-Anbieter
Hamburgs und beschäftigt aktuell 1.200
Mitarbeiter. Autonomes Fahren ist für das
Unternehmen ein wichtiger Schritt auf dem
Weg, dieses neue Geschäftsfeld auszubauen.
Quelle: Volkswagen Nutzfahrzeuge,
Argo AI und MOIA
Zweites Argo-Testfeld nach
dem Vorbild aus Pennsylvania
entsteht derzeit am Münchner
Flughafen
• Große Chance zur Steigerung der
Verkehrssicherheit auch in deutschen
Großstädten
• VWN setzt bei Level-4-Fahrzeugen
auf eine Kombination aus Lidar-, Radar-Sensoren
und Kamerasystemen
im Fahrzeug
• Kommerzieller Einsatz ab 2025:
Mobilitätsdienstleister MOIA wird autonomen
Service in Hamburg starten
4/2021 · RAL 1015 taxinews 11
information
Gesetz zum autonomen Fahren
„nicht für Individualverkehr“
Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung
Als einen Schritt in die richtige
Richtung haben die zu einer
öffentlichen Anhörung des
Verkehrsausschusses Anfang
Mai geladenen Sachverständigen
mehrheitlich den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum autonomen Fahren
bewertet. Die Regelungen zielten eher auf
gewerbliche Anbieter und weniger auf den
Individualverkehr ab, lautete der überwiegende
Tenor.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung
einen Regelungsrahmen schaffen, damit
autonome Fahrzeuge künftig bundesweit
ohne einen physisch anwesenden Fahrer
in festgelegten Betriebsbereichen des
öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb
fahren können. Dazu werden die
technischen Anforderungen an den Bau,
die Beschaffenheit und die Ausrüstung von
Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen
geregelt - ebenso wie die Prüfung und das
Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis
durch das Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA). Geregelt wird des Weiteren der
Umgang mit den für den Betrieb benötigten
Daten. Zudem wird der Begriff der Technischen
Aufsicht bestimmt. Diese muss laut
Bundesregierung eine natürliche Person
sein, die im Einzelfall die Deaktivierung
oder Freigabe von Fahrmanövern des Fahrzeuges
von außen vornehmen kann.
Einige Sachverständigen-
Meinungen
Martin Schmitz (VDV) erwartet von dem
Gesetz „Impulse für die Mobilitäts- und
Verkehrswende“. Aus dem Entwurf gehe
hervor, dass eine Vernetzung des automatisierten
Fahrens mit den öffentlichen Verkehren
notwendig ist, um nicht Parallelsysteme
aufzubauen. Richtig sei es auch, den
Wegfall des Fahrers durch eine Rechtsfigur
- der Technischen Aufsicht - auszugleichen,
deren Haftung im Vergleich zum Hersteller
einzuschränken sei.
Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der
FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, hält die
technischen Vorgaben in dem Gesetz dem
neuesten Stand der Technik entsprechend.
Zu kurz komme ihm aber die Validierung
der Leistungsfähigkeit hoch- und vollautomatisierter
Fahrzeuge. Es fehle eine lernende
Rückspiegelung. Vergleichbar dem
lebenslangen Lernen eines Fahrers nach
dem Fahrerlaubniserwerb müsse auch
die Leistungsfähigkeit der automatisierten
Fahrzeuge über die Jahre im Verkehr validiert
werden, sagte Bönninger. Als unzureichend
im Sinne dieses Lernens bewertete
er die geplanten Datenerhebungen.
Für Barbara Lenz vom Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt bietet das Gesetz
die Chance, weiter in Richtung Verkehrswende
zu gehen. Im öffentlichen Verkehr,
aber auch bei geteilten Verkehren, könnten
so neue Angebote gemacht werden, die
den Umfang der Nutzung des Pkw in der
jetzigen Form deutlich reduzieren könnten.
Lenz forderte eine breite gesellschaftliche
Diskussion. Dabei müsse der Einfluss der
Fahrzeugautomatisierung auf Klima und
Umwelt stärker thematisiert werden und
gleichberechtigt neben ethischen, sicherheitsbezogenen
und rechtlichen Fragestellungen
stehen.
Peter Liggesmeyer, Leiter des Fraunhofer-Instituts
für Experimentelles Software
Engineering, nannte den Gesetzentwurf
„grundsätzlich positiv“ und die Einrichtung
der Technischen Aufsicht „vernünftig“. Festzustellen
sei aber, dass der Entwurf auf den
ÖPNV abziele und die Regelungen für den
Individualverkehr nicht realistisch seien.
Seiner Einschätzung nach ist das autonome
Fahren in einer deutschen Innenstadt auf
der Basis heutiger Technologien nicht abzudecken.
Es sei auch
nicht abschätzbar,
wann dies möglich
sein wird. Durch das
Gesetz könnten aber
benötigte Erfahrungen
mit autonomen
Systemen gewonnen
werden, sagte Liggesmeyer.
Auch aus Sicht von
Marion Jungbluth
vom Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) ist das
Gesetz „sinnvoll und richtig für gewerbliche
Anwendungsfälle“ - nicht aber für private
Fahrzeughalter. Diese würden durch die
im Gesetz auferlegten Aufgaben überfordert.
Daher, so ihre Forderung, sollte der
Anwendungsbereich des Gesetzes auch
auf gewerbliche Halter beschränkt werden.
Änderungsbedarf sieht Jungbluth bei der
Haftungsfrage.
Der Gesetzentwurf stellt nach Auffassung
des Rechtsanwalts Stefan Hessel, Erster
Vorsitzender des Vereins Algoright, allenfalls
die Vorstufe zu der benötigten umfassenden
Regulierung dar. Erhebliche Risiken
würden sich aktuell mit Blick auf Cyberangriffe
ergeben. Der Gesetzentwurf bleibe
hinter europäischen Regelungen zurück.
Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen
Verkehrssicherheitsrates, geht davon aus,
dass das automatisierte Fahren einen ganz
wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit leisten werde. Eichendorf
sprach sich unter anderem dafür aus,
die Leistungsfähigkeit der autonomen
Fahrfunktion durch das KBA im Rahmen
einer Feldüberwachung kontinuierlich zu
überwachen. Sollten potentiell sicherheitskritische
Fehler erkannt werden, müsse die
Betriebserlaubnis durch das KBA solange
entzogen werden können, bis der Fehler
durch ein Hard- oder Softwareupdate behoben
wurde, forderte er.
Quelle: Deutscher Bundestag
12 RAL 1015 taxinews · 4/2021
information
Untersagung der Fahrdienstvermittlung für
Mietwagen durch Uber-App bestätigt
Uber ist mit seiner Berufung gegen
ein gerichtliches Verbot der
Mietwagenvermittlung durch
die App des US-Unternehmens
gescheitert. Das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main (OLG) hat am
20. Mai die Berufung des Fahrdienstvermittlers
Uber gegen die Untersagung,
Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen
mittels einer Applikation zu
übermitteln, zurückgewiesen und damit
das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Der klagende Zusammenschluss von Taxizentralen
aus verschiedenen Städten
Deutschlands wendet sich gegen eine von
dem Fahrdienstvermittler Uber genutzte
Applikation. Über sie können Fahrten mit
Mietwagenfahrern gebucht und abgerechnet
werden. Der Fahrgast fragt mit der
App eine Fahrt zu einem angegebenen Ziel
an. Vor Bestätigung der Anfrage erhält er
u.a. Angaben zum Preis und zur Dauer der
Bereitstellung des Mietwagens. Die App
ermittelt dann automatisiert einen geeigneten
Fahrer eines Mietwagenunternehmens.
Dieser erhält eine Push-Mitteilung nebst
einer Dienstanweisung. Kommt es zur Auftragsannahme,
rechnet die Beklagte nach
Fahrtende die Fahrt über die App ab.
Die Kläger halten dieses Vorgehen unter
Hinweis auf die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) in mehrfacher
Hinsicht für wettbewerbswidrig.
Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben
und die Fahrdienstvermittlung für
Mietwagen untersagt. Zur Begründung hatte
das Landgericht u.a. darauf hin gewiesen,
dass Uber die hier für die Übermittlung
von Fahrten an Mietwagenfahrer erforderliche
Mietwagenkonzession fehle. Aus
der maßgeblichen Sicht des Fahrgastes
erbringe Uber selbst die Dienstleistung und
sei damit Unternehmerin. Uber trete als
Anbieter der Beförderungsleistung nach
außen auf, bestimme die Konditionen und
rechne ab. Folglich sei Uber selbst konzessionspflichtig.
Nach der Berufungsverhandlung hat das
OLG die Berufung von Uber gegen das
Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt
noch nicht vor, das Urteil ist somit noch
nicht rechtskräftig.
Quelle: OLG Frankfurt
Anmerkungen:
Ende 2019 hatte das Landgericht Frankfurt
einer Klage der Taxigenossenschaften
stattgegeben und Uber die Vermittlung
von Mietwagenfahrten mit Fahrer untersagt.
Unter anderem war das Gericht der
Ansicht, dass aus der Sicht des Fahrgastes
Uber selbst die Dienstleistung erbringe und
daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes
sei. Deshalb
benötige Uber eine entsprechende Konzession,
die es „unzweifelhaft“ nicht habe
(Az. 3-08 O 44/19).
Daraufhin hatte Uber seine Vorgehensweise
in Deutschland verändert und unter anderem
sichergestellt, dass den Fahrgästen in
der App klar kommuniziert wird, welcher
Subunternehmer die Fahrt ausführt. In
Deutschland operiert das US-Unternehmen
mit einem lizenzierten Generalunternehmer
und zahlreichen Subunternehmen, die
Autos und Fahrer stellen. Die Deutschlandgeschäfte
werden von einer Niederlassung
in den Niederlanden gesteuert.
Uber: „Keinen Einfluss“ auf uns
Nach Ansicht von Uber schränkt auch das
jüngste Urteil des OLG Frankfurt seine
Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht ein.
„Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf
unseren Service in Deutschland, denn es
bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell“,
sagte ein Sprecher der dpa. „Dieses
hatten wir bereits nach der Entscheidung
des Landgerichts
Frankfurt Ende 2019
grundsätzlich geändert,
um den Anforderungen
des Gerichts zu entsprechen.“
Damit folgt das Unternehmen
einem Muster,
das seit dem Markteintritt
in Deutschland zu
beobachten ist: Auf Entscheidungen
der Justiz
reagiert Uber mit kleinen
Änderungen an den Abläufen und macht
munter weiter. Parallel versucht das Unternehmen,
die Rahmenbedingungen durch
Lobby-Arbeit zu ändern. In Deutschland
hat sich Uber bei der jüngsten Novelle des
PBefG für eine Liberalisierung des Marktes
eingesetzt.
Vollstreckung möglich
Die Entscheidung des OLG fiel kurz nach
der mündlichen Verhandlung am 20. Mai.
Das war schneller als erwartet, sagte
ein Sprecher von Taxi Deutschland. „Das
Oberlandesgericht hat bestätigt, dass
Uber selbst Beförderer ist und nicht nur
Vermittler“, betonte der Sprecher. „Und
damit brauchen sie eine Lizenz, die sie nur
mit einer Niederlassung in Deutschland
bekommen.“ Damit müsste Uber Strukturen
und Personal in Deutschland aufbauen
und hier selbst als Beförderungsanbieter
auftreten.
Nach Angabe von Taxi Deutschland wird
an dem Vorhaben festgehalten, das Urteil
vollstrecken zu lassen, sobald das möglich
ist. Wenn die schriftliche Begründung zugestellt
ist, könnten die Taxigenossenschaften
jede von Uber vermittelte Fahrt anzeigen –
dabei drohen Ordnungsgelder von bis zu
250.000 € pro Verstoß.
In den kommenden Wochen könnte der
jahrelange Konflikt also eskalieren. Die Vergangenheit
hat gezeigt, dass die Zustellung
eines Urteils der deutschen Justiz bei Uber
in Amsterdam nicht einfach ist. Aus diesem
Grund hat Uber offenbar eine deutsche
Niederlassung vermieden.
H.R.
4/2021 · RAL 1015 taxinews 13
information
Elektroautos:
Bestand steigt weltweit auf 10,9 Millionen
Im Jahr 2020 stieg der weltweite
Bestand an Elektroautos auf 10,9 Millionen,
ein Plus von mehr als drei Millionen
gegenüber dem Vorjahr. China liegt
mit gut fünf Millionen E-Autos weiter
unangefochten auf Platz eins, gefolgt von
den USA mit 1,77 Millionen. Deutschland
hat sich mit fast 570.000 Fahrzeugen um
drei Plätze auf Rang drei vorgearbeitet. Bei
den Pkw-Neuzulassungen liegt Deutschland
nun weltweit auf Platz zwei. Die
neuen Zahlen stammen aus einer aktuellen
Erhebung des Zentrums für Sonnenenergie-
und Wasserstoff-Forschung in
Baden-Württemberg (ZSW).
Das ZSW wertete für diesen Überblick
nur Daten von Fahrzeugen aus, die Strom
laden können, also von batterieelektrischen
Fahrzeugen sowie von solchen mit
Range-Extender-Systemen und Plug-in-
Hybrid-Modelle. Das ZSW findet bei den
neu zugelassenen Stromern jetzt erstmals
drei deutsche Hersteller auf den ersten
sechs Plätzen. Tesla führt mit fast 500.000
Neuzulassungen, wird aber vor allem von
VW bedrängt.
Klimaeffekte des E-Autos liegen in
weiter Ferne
Das ZSW weist aber auch darauf hin,
dass eine deutlich höhere Marktdynamik
erforderlich ist, wenn die Klimaschutzziele
im Verkehr im Jahr 2030 erreicht werden
sollen. Mit den heutigen Zahlen und Wachstumsraten
wird es noch lange dauern, bis
ein positiver Einfluss der Elektromobilität
auf das Klima spürbar werden wird. Der
Fahrzeugbestand weltweit liegt bei rund
1,4 Milliarden, die weitaus meisten mit Verbrennungsmotoren
ausgestattet und mit
einer maximalen „Lebenserwartung“ von
18 Jahren unterwegs. Selbst in Deutschland
liegt die Lebensdauer eines Personenwagens
inzwischen bei rund zehn Jahren.
Neuzulassungen steigen auf
Rekordhoch
Die Zahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen
hat weltweit im Jahr 2020
deutlich zugenommen: Sie stieg um
38 Prozent auf ein neues Rekordhoch von
3,18 Millionen – die Entwicklung lief damit
deutlich gegen den Trend des Gesamtmarktes,
der besonders durch die Corona-
Pandemie von einem spürbaren Rückgang
geprägt war. Während die Zulassungszahlen
für E-Autos in Europa um 134 Prozent
auf 1,37 Millionen stiegen, trugen die
großen Märkte China und USA hingegen
kaum zum Wachstum bei: Es gab auf dem
chinesischen Markt nur 1,25 Millionen Neuzulassungen
(drei Prozent Wachstum). Was
auch damit zusammenhängt, dass China
seine Förderung der Elektroautos deutlich
zurückgefahren hat. So konnte Europa
China überholen. In den USA war die Zahl
mit 322.400 Neuzulassungen, ein Minus
von zwei Prozent, sogar zum zweiten Mal in
Folge rückläufig.
Bei anderen Nationen ging es dagegen
rasant nach oben, am deutlichsten in
Deutschland: dort stieg die Zahl der Neuzulassungen
– getrieben von der extrem
starken Förderung durch den Staat – von
108.530 im Jahr 2019 auf nunmehr
394.632. Das ist ein Plus von 264 Prozent
– die weltweit höchste Wachstumsrate.
Deutschland liegt nun bei den Neuzulassungen
auf dem zweiten Rang hinter China
und verdrängt die USA auf Platz drei. An
vierter Position folgt Frankreich. Dort kletterten
die Neuzulassungen auf 194.700, ein
Wachstum von 180 Prozent. Ein deutliches
Marktwachstum weisen auch Dänemark
(245 Prozent), Italien (250 Prozent), Spanien
(136 Prozent) und Großbritannien (140 Prozent)
auf – jedoch auf deutlich niedrigerem
absolutem Niveau bezüglich der Fahrzeugzahlen.
Weiterhin mehr Dynamik nötig
„Der positive Trend ist jedoch auch auf
höhere Fördersätze für Elektrofahrzeuge
im Rahmen von Corona-Konjunkturpaketen
und zusätzliche Maßnahmen wie die
abgesenkte Mehrwertsteuer in Deutschland
zurückzuführen“, kommentiert Prof. Dr.
Frithjof Staiß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des ZSW. „Es gilt deshalb,
diesen Förderimpuls sukzessive in ein
marktgetriebenes Wachstum zu überführen,
um das Ziel der Bundesregierung von
sieben bis zehn Millionen Elektroautos im
Bestand bis 2030 effizient erreichen zu
können. Hierfür müssen in Deutschland
im Schnitt jedes Jahr rund eine Million
E-Fahrzeuge neu zugelassen werden.“
Staiß erwartet vom ambitionierten neuen
EU-Klimaschutzziel einen deutlich größeren
Druck auf den Erfolg von E-Autos. Den
zehn Millionen E-Autos stünden dann nach
heutigen Zahlen in Deutschland immer
noch mehr als 50 Millionen Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren gegenüber.
In Norwegen wurden im Jahr 2020 mit
einem Anteil von 62,4 Prozent deutlich
mehr Elektrofahrzeuge zugelassen als
14 RAL 1015 taxinews · 4/2021
information
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die
anderen Länder folgen mit deutlichem
Abstand. In Schweden liegt der Wert bei
29,1 Prozent. In Deutschland ist der Anteil
auf 10,9 Prozent gestiegen und hat sich
damit im Vergleich zu 2019 mehr als
verdreifacht. In China, dem Land mit den
absolut höchsten Neuzulassungszahlen,
liegt der Anteil mit 6,2 Prozent deutlich
niedriger, in den USA verharrt er bei rund
zwei Prozent.
Drei deutsche Hersteller unter den
Top 6 – Tesla Nummer 1
Bei den Neuzulassungen 2020 steht der
Hersteller Tesla mit 499.600 E-Autos nach
wie vor an der Spitze. Mit wenig Abstand
folgt die VW-Gruppe. Der Wolfsburger
Autokonzern hat fast aufgeschlossen und
kommt bereits auf 421.600 verkaufte Modelle.
Das chinesische Unternehmen SAIC,
das fast ausschließlich auf dem heimischen
Markt tätig ist, folgt auf Rang drei (254.300).
BMW (192.600) und Daimler (163.000)
liegen mit Platz vier und sechs ebenfalls in
den Top-Ten, insbesondere durch den Verkaufserfolg
ihrer Plug-In-Hybrid-Modelle.
Addiert man sämtliche Neuzulassungen
der vergangenen Jahre weltweit, führt mit
über 1,38 Millionen Elektro-Pkw weiterhin
Tesla deutlich. Auf dem zweiten Platz
folgt ebenfalls unverändert BYD aus China
(916.400). Auf Rang drei vorgerückt ist VW
mit 778.300 zugelassenen Elektro-Pkw.
Platz vier besetzt BMW mit 603.200. Beide
deutschen Hersteller haben sich gegenüber
2019 erheblich verbessert, der Abstand
zum Marktführer Tesla ist aber noch
deutlich.
Bei den Modellen liegt Tesla
vorne – wie bislang
Das Model 3 von Tesla liegt mit 362.800
neu zugelassenen Exemplaren weiterhin
deutlich in Führung. Mit großem Abstand
folgen der nur in China und im Jahr 2020
erstmals verkaufte Hongguang Mini EV
(119.300) sowie der Renault Zoe (102.900).
Das beste deutsche Ergebnis erzielte auf
Anhieb der Volkswagen ID.3 mit 56.900
verkauften Modellen (Platz sechs). Weitere
deutsche Modelle in den Top-Ten sind der
Audi e-tron sowie der Plug-In-Hybrid VW
Passat GTE. Damit sind nun erstmals drei
deutsche Hersteller unter den beliebtesten
Neuzulassungen zu finden. Bei den
Neuzulassungen 2020 erreicht nur ein
Plug-In-Hybrid-Modell die Top-Ten, alle
anderen sind rein batterieelektrische Fahrzeuge.
Bei den kumulierten Neuzulassungen
sind noch drei Plug-In-Hybrid-Modelle
unter den ersten zehn Plätzen.
Den Spitzenplatz bei den kumulierten
Neuzulassungen erreicht das Model 3 von
Tesla: 812.900 zugelassene Exemplare.
Weiterhin auf den Rängen zwei und drei
folgen Nissan Leaf (494.800) und Model S
(308.700). Unter den Top-Ten bei den kumulierten
Neuzulassungen findet sich bislang
noch kein deutsches Modell.
VW führt in deutschem Markt
Blickt man auf den deutschen Markt, zeigt
sich ein anderes Bild im Vergleich zu den
weltweiten Zahlen: Die meisten Zulassungen
entfallen nun erstmals auf die
VW-Modelle, sie besetzen drei der ersten
fünf Plätze. Rang eins behauptet weiterhin
der Renault Zoe mit 30.376 Exemplaren,
ein Plus von rund 21.000. Auf den E-Golf
entfallen 17.438 Zulassungen. Das Model 3
von Tesla kommt auf 15.202 Fahrzeuge, der
VW-Passat GTE und der VW ID.3 auf jeweils
über 14.000.
„Die erfolgreiche Aufholjagd der deutschen
Hersteller bei den neu zugelassenen
Elektroautos zeigt, dass sie auf dem
richtigen Weg sind“, sagt Prof. Dr. Markus
Hölzle, ZSW-Vorstandsmitglied und Leiter
des Geschäftsbereichs Elektrochemische
Energietechnologien. Mit der zunehmenden
Anzahl an Elektrofahrzeugen gewinne
künftig außerdem das Recycling von
Batteriezellen an Bedeutung, so Hölzle.
„Die Wiederverwendung von Metallen wie
Kobalt oder Lithium, aber auch von Graphit
aus Batterien ist wichtig für die Nachhaltigkeit
der Produktionsprozesse und bietet
zudem einen verbilligten Zugang zu diesen
Rohstoffen.“
Quelle: ampnet/Sm
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information
Brennstoffzellenauto das Auto der Zukunft
Wasserstoffautos sind ausgesprochen
umweltfreundlich
und perfekt geeignet
für das alltägliche Leben.
Das beweist auch der
Mirai, der als erstes Fahrzeug von Toyota
die Technologie der Brennstoffzelle nutzt
und in Serie erhältlich ist.
Dieselgate und Klimawandel:
Die Zeit der Brennstoffzelle ist
gekommen.
Der Klimawandel ist für uns immer deutlicher
zu spüren: In den Gebirgsketten
schmelzen die Gletscher, in der Arktis und
Antarktis die Eisflächen. Der Meeresspiegel
steigt langsam, Starkregen und Dürren
treten immer häufiger auf und die Luftqualität
verschlechtert sich zunehmend.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind
verheerend.
Was können wir dagegen tun? Diese Frage
wird für uns immer bedeutender. Die
Diskussion um Diesel als Kraftstoff und
überschrittene Grenzwerte für Stickoxide
insbesondere in Städten sind aktuell wie
nie. Die Suche nach alternativen Antrieben
und umweltfreundlicheren Kraftstoffen
nimmt zu. So legen Automobilhersteller
den Fokus noch stärker auf die Entwicklung
von ganzheitlichen und nachhaltigen
Automobilkonzepten und schaffen Antriebe,
die im besten Fall sogar ohne jegliche
Emissionen von Schadstoffen auskommen:
Für einen verbesserten Klimaschutz.
Ein Ansatz für umweltfreundliches Fahren
sind Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen
betrieben werden. Ihre einzige Emission
ist Wasser, wodurch sie zum potenziellen
Auto der Zukunft werden. Das funktioniert
jedoch nur, wenn dafür grüner Wasserstoff
genutzt wird – also Wasserstoff, der durch
erneuerbare Energien wie Wind oder Sonne
produziert wird. Denn nur dann ist er CO2-
frei und tatsächlich neutral für das Klima.
Aufbau und Funktion einer
Brennstoffzelle (Fuel Cell)
Die kleinste Untereinheit einer Brennstoffzellen-Einheit,
die einzelne Zelle, besteht
aus einer Elektrolyt-Membran, einer
negativen und einer positiven Elektrode
sowie zwei Separatoren. Brennstoffzellen
gehören zu den galvanischen Zellen.
Eine einzige Brennstoffzelle erzeugt nur
geringe elektrische Energie von einem
Volt. Das reicht nicht aus, um ein Auto
mit Brennstoffzellen-Antrieb zu bewegen.
Deshalb sind für einen Fahrzeugantrieb
mehrere Hundert von Brennstoffzellen notwendig.
Sie bilden zusammen eine Brennstoffzellen-Einheit,
den Fuel Cell Stack. Die
Fuel Cell, auf Deutsch Brennstoffzelle, wird
nicht nur in der Autoindustrie genutzt. Fuel
Cells werden ebenso zum Lieferanten von
elektrischer Energie für Gebäude, um sie
mit Wärme und Strom zu versorgen.
Eine Brennstoffzelle erzeugt elektrische
Energie durch ein chemisches Verfahren.
Die Basiselemente dieses Prozesses sind
Wasserstoff und Sauerstoff. Der Wasserstoff
gelangt zur negativen Elektrode, wo
er auf einem Katalysator aktiviert wird.
Elektronen setzen sich frei und wandern
zur positiven Elektrode. Dabei entsteht ein
elektrischer Strom. Die Wasserstoff-Atome
verwandeln sich durch die Abgabe der
Elektronen in Wasserstoff-Ionen. Die Ionen
fließen durch die Polymer-Elektrolyt-Membran
zur negativen Elektrode. Dort entsteht
aus Sauerstoff, Wasserstoff-Ionen und
Elektronen durch eine chemische Reaktion
schließlich Wasser.
Der Antrieb des Mirai besitzt neben der
Brennstoffzellen-Einheit eine leistungsstarke
Batterie. Der Mirai ist daher ein
Hybridfahrzeug mit einem Antrieb, der eine
Brennstoffzellen-Einheit und eine Batterie
miteinander kombiniert. Die Batterie unterstützt
beim Anfahren und Beschleunigen
den Brennstoffzellen-Antrieb.
16 RAL 1015 taxinews · 4/2021
information
FUNKTION EINES
BRENNSTOFFZELLENAUTOS
Wasserstoff ist kein natürliches Element.
Seine Herstellung ist nur mit Energie möglich.
Um die Umwelt zu schützen, sollten
dafür regenerative Energiequellen genutzt
werden. Als optimaler Energieträger ist
Wasserstoff für den Anrieb von Fahrzeugen
besonders gut geeignet. Zudem lässt sich
Wasserstoff leicht speichern und transportieren.
So ist er einer der wichtigsten
Energieträger die Zukunft.
In einem Auto mit Brennstoffzelle befinden
sich zwei spezielle Tanks außen im
Unterboden des Fahrzeuges. Sie speichern
den Wasserstoff. Über eine Leitung gelangt
er in die Brennstoffzelle und reagiert dort
mit Sauerstoff. Der Sauerstoff gelangt
durch große Lufteinlässe in den Verdichter.
Durch eine chemische Reaktion, eine „kalte
Verbrennung“, entsteht an der Membran
die nötige Elektrizität für den elektrischen
Antrieb des Autos. Eine Hochvolt-Batterie
speichert zusätzlich Bremsenergie und
setzt diese Energie bei Überholmanövern
ein.
Sicher mit Brennstoffzellenautos
unterwegs
Experten erprobten in unzähligen Fahrversuchen
die Sicherheit der Fahrzeuge, bevor
Autos mit Brennstoffzelle in Serie gingen.
Sie legten dabei Millionen von Kilometern
zurück. Auch der Mirai wurde über eine
Vielzahl von Kilometern erfolgreich geprüft
und ist genauso sicher wie jedes andere
Fahrzeug von Toyota auch.
Wasserstoff ist ein gasförmiges Element
mit speziellen Eigenschaften. Sowohl beim
Tanken als auch beim Fahren besteht keine
Gefahr. Das gilt auch bei Unfällen. Obwohl
ein Leck im Tank sehr unwahrscheinlich ist,
erkennen Sensoren den möglichen Austritt
von Wasserstoff. Das Fahrzeug schaltet
dann automatisch ab und sämtliche Sicherheitsventile
schließen sich.
Als dritte Sicherheitsebene ist der Innenraum
komplett vom Wasserstoff-System
getrennt. Das verhindert den Eintritt
des gasförmigen Elements in den Fahrgastraum.
Freigesetzter Wasserstoff steigt
aufgrund seiner geringen Dichte schneller
als jedes andere Gas in die Atmosphäre auf.
Ein Ventil für Überdruck bläst bei hohen
Temperaturen, die durch einen Brand nach
einem Unfall entstehen können, den Wasserstoff
ins Freie.
Der Tank ist im Bereich der Hinterachse
platziert und somit gut geschützt. Er
besteht aus einer robusten Außenschale,
die aus einem Kohlefaserverbundwerkstoff
besteht. Darüber befindet sich ein
aus Fasern verstärkter Kunststoff. So sind
Beschädigungen sofort erkennbar. Der Tank
ist gegen Druck von innen und außen sowie
gegen Feuer widerstandsfähig.
Intelligentes Sicherheitssystem
beim Tanken
Beim Tanken von Benzin oder Diesel tropft
unter Umständen etwas Kraftstoff daneben.
Wie ist das beim Tanken von Wasserstoff?
Während des Tankvorgangs sorgen Schutzmaßnahmen
für die nötige Sicherheit. Das
Zapfventil am Zapfsäulenschlauch verfügt
über eine mechanische Sicherung. Sie
garantiert eine optimale Kopplung mit dem
Einfüllstutzen des Fahrzeugs. Der Tankvorgang
beginnt erst, wenn die Sicherung ordnungsgemäß
einrastet. Durch Druckimpulse
lassen sich mögliche Lecks im System
zwischen Zapfsäule und Brennstoffzellenauto
identifizieren. Bei einer Störung stoppt
der Tankvorgang sofort.
Infrarot-Sensoren in den Wasserstofftanks
sowie an Zapfventil und Pumpe kontrollieren
beim Tanken kontinuierlich die
Temperatur. Dadurch ist die genaue Steuerung
der Füllmenge bei der Zufuhr von
Wasserstoff möglich. Steckt der Schlauch
zum Betanken noch im Fahrzeug, bewegt
sich das Brennstoffzellenauto keinen Meter
vorwärts. Eine Weiterfahrt ist erst dann
möglich, wenn der Fahrer das Zapfventil
abnimmt und den Tankdeckel schließt.
Umweltfreundlich und
Alltagstauglich: Der Toyota Mirai
Die Brennstoffzellen-Technologie ist ein
Wendepunkt für den Automobilbau und
unsere Umwelt. Der Toyota Mirai ist weltweit
die erste serienmäßige Limousine mit
Brennstoffzelle. Das Brennstoffzellen-Fahrzeug
ging 2014 nach fast 20 Jahren Forschung
in Serie. Der Mirai hat den Weg in
eine emissionsfreiere Zukunft geebnet.
Toyota legte vor über 20 Jahren den Grundstein
dafür und führte in Japan den Prius
mit Hybridantrieb ein. Inzwischen fahren
fast 50 Prozent unserer privat neu zugelassenen
Autos in Deutschland mit einem Hybridantrieb.
Als weltweit größter Hersteller
von Hybridfahrzeugen treibt Toyota diese
Entwicklung bis heute voran. Der Toyota
Mirai ist der Beginn eines neuen Zeitalters
in der Automobilbranche: das Zeitalter des
Wasserstoffautos.
Der Mirai unterscheidet sich im alltäglichen
Gebrauch kaum von einem Auto mit
Verbrennungsmotor. Er tankt lediglich Wasserstoff
statt Benzin und besitzt keinen Verbrennungsmotor,
sondern einen leistungsstarken
Elektromotor. Die Brennstoffzelle
benötigt Wasserstoff, um Energie für den
Elektromotor herzustellen. Dabei entsteht
als Emission lediglich Wasserdampf. Zwei
speziell entwickelte Tanks außerhalb des
Innenraums des Toyota Mirai speichern den
Wasserstoff. Die Brennstoffzelle im Auto
wandelt ihn dann in elektrische Energie um.
Der Mirai garantiert in jeder Situation eine
optimale Performance und nachhaltigen
Fahrspaß. Basis dafür ist das Zusammenspiel
der Brennstoffzelle mit dem 113 kW
und 154 PS starken Elektromotor. Auf Leistung
und Komfort müssen Autofahrer dabei
nicht verzichten. Wasserstoffautos verfügen
über eine Reichweite von 500 Kilometern1,2.
Sie sind daher keineswegs nur
für den Stadtverkehr geeignet und können
mit Benzinern einwandfrei mithalten. Der
Tankvorgang dauert zudem nur etwa drei
Minuten. Mittlerweile gibt es in Deutschland
bereits rund 90 Wasserstoff-Tankstellen
und es werden immer mehr.
CO2-Bilanz eines
Wasserstoffautos
Toyota ist vom langfristigen Erfolg der
Brennstoffzelle überzeugt. Sie löst im Vergleich
zu anderen alternativen Antrieben
viele Herausforderungen der Zukunft.
Bevor der Wasserstoff im Tank landet,
muss er produziert und transportiert wer-
4/2021 · RAL 1015 taxinews 17
information
den. Wie bei allen anderen Kraftstoffarten
kommt er deshalb nicht vollständig ohne
CO2-Emissionen aus. Eine Ausnahme ist
die Herstellung von Wasserstoff durch
erneuerbare Energien. Unter Einbeziehung
der Produktion des Kraftstoffes verursacht
der Mirai lediglich Emissionen von 121
Gramm CO2 pro Kilometer. Ein vergleichbarer
oberer Mittelklasse-Wagen mit Benzinmotor
produziert 241 Gramm CO2 pro
Kilometer. Deshalb erhielt der Toyota Mirai
im ADAC EcoTest 2016 ganze fünf Sterne.
Die weitere Optimierung der Herstellung
von Wasserstoff macht Brennstoffzellenautos
noch umweltfreundlicher. Eine Option
ist die Produktion von grünem Wasserstoff.
Er stammt aus regenerativen Energiequellen.
Seit 2015 fährt der Mirai bereits
mit grünem Wasserstoff befüllt ganz ohne
Emissionen auf den Straßen.
Selbst wenn die Herstellung des Wasserstoffs
berücksichtigt wird, verursacht der
Toyota Mirai nach aktuellem Strommix nur
121 Gramm/km .
Mit Strom aus rein regenerativen Quellen
wären die CO2-Emissionen gleich Null.
Toyotas Environmental
Challenge 2050
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind
für Toyota elementar und in ihrer Vision
fest etabliert. „Wir entwickeln innovative
Technologien. Wir realisieren Projekte, die
sich an der Zukunft orientieren, um das
wegweisende Unternehmensziel „Null
Emissionen“ zu erreichen. Dabei schauen
wir nicht nur auf den Fahrzeugsektor. Auch
bei den Standorten unserer Produktion und
Händler setzen wir auf umweltfreundliche
und energieeffiziente Maßnahmen.“
In der Environmental Challenge 2050 platziert
und definiert Toyota diese hohen Ziele
selbst. „Wir fördern die Entwicklung mit
alternativen Kraftstoffen für umweltverträgliche
Fahrzeuge und wollen die Vision
von emissionsfreien Antrieben so bald wie
möglich verwirklichen.“
Technik mit Brennstoffzellen spielt für
dieses Bestreben eine wichtige Rolle. Um
das Ziel zu erreichen, hat Toyota anderen
Fahrzeugherstellern und Branchen 5.600
Brennstoffzellen-Patente zur Verfügung
gestellt.
Quelle: Toyota
information
Wasserstoff statt Elektrifizierung?
Chancen und Risiken für Klimaziele
Wasserstoffbasierte Brennstoffe
sollten vor allem in
Sektoren wie der Luftfahrt
oder industriellen Prozessen
eingesetzt werden,
die nicht elektrifiziert werden können. Ihre
Herstellung ist zu ineffizient, zu kostspielig,
und ihre Verfügbarkeit zu unsicher, um
damit fossile Brennstoffe auf breiter Front
zu ersetzen – etwa in Autos oder beim
Heizen von Gebäuden. Das zeigt eine neue
Studie des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung.
Für die meisten Sektoren ist
die direkte Nutzung von Elektrizität, zum
Beispiel in Elektroautos oder Wärmepumpen,
wirtschaftlich sinnvoller. Setzt man
stattdessen in erster Linie auf Brennstoffe
auf Wasserstoffbasis statt Elektrifizierung
und behält Verbrennungstechnologien bei,
so die Forscher, könnte eine Verlängerung
der Abhängigkeit von fossilen Energien
drohen – und weiterer Ausstoß von Treibhausgasen.
„Wasserstoffbasierte Brennstoffe sind ein
beeindruckend vielseitiger Energieträger –
doch beeindruckend sind auch ihre Kosten
und die damit verbundenen Risiken", sagt
Falko Ueckerdt vom Potsdam-Institut für
Klimafolgenforschung (PIK), Leitautor der
Studie. „Solche Brennstoffe als universelle
Klimalösung sind ein bisschen ein falsches
Versprechen. Sie sind zwar wunderbar
vielseitig, aber es ist nicht zu erwarten,
dass sie fossile Brennstoffe auf breiter
Front ersetzen können. Das gelingt nur mit
direkter Elektrifizierung. Wasserstoffbasierte
Kraftstoffe werden wahrscheinlich
für mindestens ein weiteres Jahrzehnt sehr
knapp und nicht wettbewerbsfähig sein.“
Ueckerdt weiter: „Auf ihren großflächigen
Einsatz zu setzen, könnte letztlich sogar
die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
verlängern: Wenn wir an Verbrennungstechnologien
festhalten – in der Hoffnung,
sie mit wasserstoffbasierten Brennstoffen
weiter betreiben zu können – und sich
dann die neuen Brennstoffe als zu teuer
und knapp erweisen, werden wir am Ende
weiter auf Öl und Gas zurückgreifen. Das
gefährdet die kurzfristigen und langfristigen
Klimaziele."
Priorisierung auf Anwendungen
wie Luftfahrt und Stahlproduktion
„Wir sollten daher die wertvollen wasserstoffbasierten
Brennstoffe prioritär für
Wasserstoffverbrennungsmotor
(Foto: Claus Ableiter/CC BY-SA 4.0)
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information
diejenigen Anwendungen einsetzen, für die
sie unverzichtbar sind: die Langstreckenflüge,
Teile der chemischen Produktion,
Stahlerzeugung und möglicherweise einige
industrielle Hochtemperaturprozesse", sagt
Ueckerdt. „Das sind Sektoren und Anwendungen,
die wir kaum direkt elektrifizieren
können." Die Forscher identifizieren eine
sogenannte „Merit-Order des Wasserstoffund
E-Fuel-Bedarfs": eine Priorisierung, wo
diese neuen Brennstoffe vor allem eingesetzt
werden sollen.
Sogenannter grüner Wasserstoff wird
durch einen Prozess namens Elektrolyse
hergestellt. Um die stabilen Wassermoleküle
H2O in Wasserstoff und Sauerstoff
zu spalten, wird viel (erneuerbarer) Strom
benötigt. Der Wasserstoff kann dann
zur Synthese von Kohlenwasserstoffen
verwendet werden, indem Kohlenstoff aus
CO2 hinzugefügt wird. Die dabei entstehenden
mit Elektrizität erzeugten Brenn- und
Kraftstoffe oder E-Fuels sind einfacher zu
speichern und zu transportieren als Strom
oder reiner Wasserstoff. „Entscheidend ist,
dass diese Brennstoffe in konventionellen
Verbrennungsprozessen und Motoren
genutzt werden können und somit fossile
Brennstoffe direkt ersetzen", sagt Gunnar
Luderer, Ko-Autor der Studie. „Angesichts
ihrer begrenzten Verfügbarkeit wäre es
jedoch falsch zu glauben, dass fossile
Brennstoffe auf diese Weise vollständig
ersetzt werden können."
Mit E-Fuels verbraucht ein Pkw
mit Verbrennungsmotor fünfmal
mehr Energie als ein Elektroauto
„Wir sind derzeit weit entfernt von
100 Prozent Strom aus erneuerbaren
Quellen – daher ist eine effiziente Nutzung
dieser sauberen Energie wichtig. Wenn
wir jedoch wasserstoffbasierte Kraftstoffe
anstelle von direkter Elektrifizierung verwenden,
wird je nach Anwendung und den
jeweiligen Technologien die zwei- bis vierzehnfache
Menge an Strom benötigt", sagt
Ko-Autor Romain Sacchi vom Paul Scherrer
Institut. „Effizienzverluste entstehen sowohl
in den Produktionsprozessen der wasserstoffbasierten
Kraftstoffe, als auch bei
deren Verbrauch – ein Verbrennungsmotor
verschwendet viel mehr Energie als ein
elektrischer."
„Niedrige Energieeffizienzen führen
zu einem fragilen Nutzen fürs Klima",
sagt Sacchi. „Wenn wasserstoffbasierte
Brennstoffe mit dem aktuellen Strom-Mix
erzeugt würden, würden sie die Treibhausgasemissionen
leider erhöhen – und nicht
senken. Beim deutschen Strom-Mix des
Jahres 2018 würde die Verwendung von
wasserstoffbasierten Kraftstoffen in Autos,
Lastwagen oder Flugzeugen etwa drei- bis
viermal mehr Ausstoß von Treibhausgasen
verursachen als die Verwendung fossiler
Kraftstoffe." Im Gegensatz dazu verursachen
Elektro-Autos oder strombetriebene
Lastwagen Treibhausgas-Emissionen, die
in den meisten Ländern bereits mit dem
heutigen Strom-Mix vergleichbar oder
geringer sind als die von Diesel- oder Benzinfahrzeugen.
Das zeigen die Forscher auf
Basis einer Lebenszyklus-Analyse, die auch
die mit der Batterieproduktion verbundenen
Emissionen einbezieht.
„Nur für wirklich erneuerbare Stromsysteme
werden wasserstoffbasierte Kraftstoffe
zu einem effektiven Mittel, um zur Stabilisierung
unseres Klimas beizutragen", sagt
Ko-Autor Jordan Everall. „Wasserstoffbasierte
Kraftstoffe erfordern also ganz klar
den Aufbau zusätzlicher Anlagen erneuerbarer
Energieerzeugung."
Die CO2-Vermeidungskosten
liegen bislang bei rund 1.000 Euro
pro Tonne CO2
Selbst wenn man von 100 Prozent erneuerbarem
Strom ausgeht, lägen die Kosten
für die Vermeidung einer Tonne CO2 durch
wasserstoffbasierte Kraftstoffe derzeit
bei 800 Euro für flüssige und 1.200 Euro
für gasförmige Brennstoffe, errechneten
die Forscher. Das ist deutlich höher als die
aktuellen CO2-Preise etwa im europäischen
Emissionshandelssystem, die bei knapp
50 Euro pro Tonne liegen. Mit technologischem
Fortschritt – getrieben durch eine
ansteigende Bepreisung von CO2-Emissionen,
durch massive Subventionen sowie
durch Investitionen in Wasserstoff und
verwandte Industrien – könnten diese
CO2-Vermeidungskosten bis 2050 auf etwa
20 Euro für flüssige und 270 Euro für gasförmige
Brennstoffe sinken.
Deshalb könnten wasserstoffbasierte
Brennstoffe bei steigenden CO2-Preisen
wahrscheinlich bis 2040 kostenmäßig
wettbewerbsfähig werden. Angesichts der
Dringlichkeit der Reduzierung von Treibhausgasemissionen
zur Stabilisierung
unseres Klimas wäre 2040 jedoch zu spät
für all jene Sektoren, in denen eine direkte
Elektrifizierung möglich ist.
CO2-Preise sind nötig, um
wasserstoffbasierte Brennstoffe
wettbewerbsfähig zu machen
„Trotz der Ungewissheit über die zukünftigen
Kosten haben wasserstoffbasierte
Brennstoffe das Potenzial, eine Technologie
zur Absicherung für den Ersatz der um
2040-50 noch verbleibenden fossilen Kraftstoffe
zu werden. Die Verwirklichung hängt
jedoch von der groß angelegten politischen
Unterstützung ab, und zwar für etwa zwei
Jahrzehnte, bevor Geschäftsmodelle allein
durch die steigenden CO2-Preise gesichert
werden könnten", sagt Falko Ueckerdt.
„Eine politische Gesamtstrategie könnte
auf zwei Säulen ruhen: Erstens auf einer
breiten Unterstützung von Technologien,
einschließlich der direkten Elektrifizierung,
um Innovationen und erste Wachstumsschritte
zu fördern. Zweitens auf einer
substanziellen Bepreisung von CO2 und
eine Energiesteuerreform, die zusammen
gleiche Wettbewerbs-Bedingungen für alle
Technologien schaffen – und damit eine
vernünftige Balance zwischen direkter und
indirekter Elektrifizierung."
„Die langfristige Vision von wasserstoffbasierten
Brennstoffen ist vielversprechend",
sagt Gunnar Luderer. „Durch die Nutzung
des riesigen Potenzials von Windkraft und
Sonnenenergie im globalen Sonnengürtel
in den Ländern des Südens können
wasserstoffbasierte Brennstoffe global
gehandelt werden und so Engpässe bei den
erneuerbaren Energien in dicht besiedelten
Ländern wie Japan oder in Europa beheben.
Da die internationalen und nationalen
Klimaziele jedoch sofortige Emissionsreduktionen
erfordern, sollte heute die
direkte Elektrifizierung an erster Stelle
stehen, um eine sichere Zukunft für alle zu
gewährleisten."
Quelle: PIK
4/2021 · RAL 1015 taxinews 19
berliner taxivereinigung e.V. e.V.
Kann Wie lange das noch geht das was noch werden? gut?
Und wenn ja, was?
Berliner Taxivereinigung e.V.
Grunewaldstraße 70
10823 Berlin
Tel. 030 / 21 45 888-1
Fax 030 / 21 45 888-2
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Richard Leipold (1. Vorsitzender)
Jamal Derzi
(stellvertretender Vorsitzender)
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(stellvertretender Vorsitzender)
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Aufnahmeantrag finden Sie unter:
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(alle 5 Konzessionen gibt es eine
Stime, maximal hat ein Mitglied
7 Stimmen)
Aufnahmegebühr: € 25,00
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(telefonische
(telefonische
Terminvereinbarung,
Terminvereinbarung,
bitte
bitte
Terminwunsch
Terminwunsch
auf
auf
Anrufbeantworter)
Anrufbeantworter)
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10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr
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Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
Agentur Petra von Chamier
Dienstag: 14:00-18:00 Uhr
Presserechtlich verantwortlich:
Richard Leipold
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Vereinsregister Nr.: VR 22433 B
Berlin Finanzamt für Körperschaften I
Steuernummer: 27/620/56674
Lockdown
Das Anfang Berliner Taxigewerbe Februar liegt 2020 wirtschaftlich
am Boden. das Anderen Landesamt Gewerbezweigen für Bürger-
meldete
geht es auch und nicht Ordnungsaufgaben gut. Die Veranstaltungsbranche,
das LABO Hotellerie- Berlin und die Gaststätten-
Januarzahlen
kurz
gewerbe, die für Musiker, das Taxi- Schauspieler und Mietwagengewerbe
in unserer sie alle schönen pfeifen aus Stadt. dem Der
und
Clubbetreiber,
letzten Berliner Loch. Bevölkerung Alle hoffen stehen auf ein jetzt Ende 7.928 der
Beschränkungen, Taxen und 3.954 damit Mietwagen sie ihr zur Gewerbe Verfügung.
Für aufnehmen Kunden können. ist das schön. Die Impfzahlen Beförde-
wieder
steigen, rungsangebote die Inzidenzen gibt es fallen im Überfluss, und viele und
sehen auch die für ihre BVG Geschäfte bietet mit ein ihrem Licht BerlKönig- am Ende
des Service Tunnels. ein Das weiteres ist nicht „Taxiangebot“. unrealistisch. Mit
In 156 Deutschland Fahrzeugen und werden in Berlin gibt Friedrichshain
virtuelle die wirtschaftlich Haltestellen angefahren.
gar nicht unter
es viele
Menschen
der Die Pandemie Nutzer finden gelitten das haben. Angebot Auf Klasse. ihren
Konten Es ist schließlich gingen Monat beinahe für Monat so komfortabel
Löhne und
Gehälter, wie Taxifahren, Renten und bloß Pensionen viel billiger. ein, Auch die sie
nicht die Mietwagen ausgeben konnten. bieten ihren Auf diese Taxiservice gut mit
Geld deutlich versehenen preiswerter Kunden als hoffen das Taxi nun an. Hotels, Im
Restaurants Durchschnitt und zahlen die Touristikunternehmen.
die Kunden etwa
20 % weniger für die Mietwagenfahrt, als
Impffahrten
wenn sie sich ein Taxi genommen hätten.
Das Taxigewerbe in Berlin hatte bereits
seinen Fakten Lichtblick. und Meinungen
Der Senat bezahlte aus
Steuergeldern Taxibetriebe schließen die Impffahrten massenhaft für alle ihre über
70-jährigen Tore. Im Lauf Mitmenschen. eines Jahres Für (vom Taxifahrer Januar
war 2019 das bis eine zum Geldinfusion, Januar 2020) die warfen die Umsätze
tagsüber 339 Betriebe auf etwa das 80 Handtuch bis 90 Prozent und gaben der
Einnahmen auf. Die Kontrollbehörde anhob, die vor der findet Coronapandemie
nicht problematisch. erwirtschaftet Schließlich werden konnten. habe
das noch
Nachts die Taxenanzahl war die Stadt seit tot. 2016 Es war sogar völlig um sinnlos
31 eine Fahrzeuge Taxe auf zugenommen. die Straße schicken, Kommentatoren
alle Lokale in verschiedenen geschlossen Foren und verram-
haben
weil
melt den waren Sachverhalt und alle gründlich möglichen analysiert Kunden und
zu sind Hause zu dem blieben. Schluss Jetzt gekommen, sind beinahe dass alle
alten das Taxigewerbe Menschen geimpft, selber die schuld Impffahrten an seiner
laufen Misere aus ist. und Die es Taxen ist absehbar, seien dreckig, dass bald die
der Fahrer letzte ortsunkundig, Impfcoupon ausgestellt unfreundlich sein und wird.
Bereits der deutschen jetzt können Sprache wir an kaum den Umsatzzahlen
und sehen, zu allem was Überfluss das bedeutet. sei Taxifahren Nachts erholt viel
mächtig
sich zu teuer. das Geschäft, Deshalb tagsüber sei es überfällig, fallen die dass
Einnahmen endlich günstige unter den Angebote Wert, der auf notwendig den Markt
ist kämen. um Treibstoff und die Mindestlohnkosten
zu bezahlen. Damit wir uns nicht missverstehen:
Mietwagen Nachts sind die Einnahmen von
katastrophal Interessant auf finde grauenvoll ich, dass angestiegen,
die Taxiunternehmer
sind den Stein die Einnahmen der Weisen zum noch Sterben nicht
tagsüber
zu gefunden hoch und haben. zum Leben Sie könnten zu niedrig. doch einfach
selber saubere Taxen anbieten, die
Stolz von ortskundigen, freundlichen und gut
Politiker deutsch sind sprechenden stolz auf ihre Fahrern Leistungen. gesteuert
Andreas werden. Scheuers Diese Qualitätsfahrer Freunde preisen gibt das es
novellierte scheinbar PBefG offenkundig als Meilenstein in Massen. in eine Wie
neue sonst Mobilität. könnten Sozialpolitiker die Mietwagenfirmen wollen den sonst
Mindestlohn außer der Reihe auf 12,00 EUR/
Stunde derart erhöhen expandieren? und versprechen Sie haben ihren der
Bevölkerung Fahrzeugbestand damit gute schließlich Löhne. seit Schulpolitikerinnen
2018 von 1.606 in Berlin auf jetzt freuen 3.954 sich Fahrzeuge darüber,
Anfang
wie mehr viele als Jugendliche verdoppelt. eines Jahrgangs
Abiturzeugnisse erwerben. Die Wähler und
Wählerinnen Preise sind theoretisch zwar die
Chefs Preislich der Politiker können Taxen und Beamten, natürlich es weder hilft
ihnen mit den aber Mietwagenangeboten, nichts, wenn sie sich brummig noch mit
über dem kaputte BerlKönig Schultoiletten mithalten. beschweren.
Sie dürfen das
Wehe schlicht dem nicht, Bürger, weil wenn sie an er den Staat Taxitarif
braucht gebunden sind. im Internet Die Senatsbehörde einen Termin für
für Umwelt, die Ausstellung Verkehr und einer Klimaschutz Bescheinigung (kurz
buchen SenUmVuK) will, die setzt er als den braver Taxipreis Staatbürger nach
haben sorgfältiger muss. Taxiunternehmer Abwägung von Kundeninteresse
ihrem und „Fürsten“. betrieblicher Sie benötigen Notwendigkeit Unbe-
müssen oft
zu
denklichkeitsbescheinigungen fest. Das muss sie, denn sie ist und vom müssen
ihre Gesetzgeber „Taxiführerscheine“ dazu verpflichtet. verlängern Wenn lassen.
Die Mietwagen Fahrzeuge so müssen viel billiger dem anbieten Eichamt
vorgestellt können, dann und ist die entweder Taxikonzessionen bei den alle Mietwagenpreisen
Jahre verlängert etwas werden. faul, oder Auch unsere die
fünf
Fahrpreise Behörde ist werden zu dusselig von den einen Behörden angemessenen
Wie Taxitarif das Gesetz festzulegen. befiehlt, Diesen
festgesetzt.
wacht Verdacht der Staat hegen über hochrangige ihr Wohl und Behördenvertreter
Zeit offenbar hat. Oder selbst. Lust. Ein Oder Referats-
genügend
Wehe.
Wenn
Personal. leiter äußerte, Gut überwacht seiner Behörde und reguliert fehle die
dürften Kompetenz Taxiunternehmer zur Festlegung zwar eines nicht angemessenen
sollte gesetzeskonformen ihnen aber möglich Taxi-
sein,
reich
werden,
auskömmlich tarifes und deshalb zu leben, wurde wenn ein sie externer fleißig
sind. Gutachter Eigentlich. beigezogen. In seinem Gutachten
empfahl dieser allerdings sogar
Dumm einen noch gelaufen höheren Preis als den von den
Der Taxiverbänden Staat schüttet beantragten. das Füllhorn der Wohltaten
nicht nur über das Taxigewerbe aus.
Geld Im Februar das Politiker 2020 noch teilte gar die nicht BVG haben, dem
wird Senat für von Kurzarbeitergeld Berlin und der ausgegeben. Öffentlichkeit Eins,
zwei, mit, dass drei gibt sie es das Zahlungen BerlKönig-Angebot für Coronahilfene
Eine auf Neustarthilfe die ganze Stadt wird ausweiten spendiert. würde. Und
ger-
trotzdem Künftig stünden750 geht Betrieben Fahrzeuge wirtschaftlich „appnutzenden“
Luft aus. Kunden Wie kann für 1,50 das sein? EUR pro In diesem Kilo-
die
Text meter will zur ich Verfügung heute das Problem und 100 nicht Fahrzeuge analysieren.
dieser Ich Flotte bitte würden ihn auch so nicht umgerüstet, als Polemik dass
zu auch verstehen. Elektrorollstühle Wenn man befördert auf Bremse werden
steht könnten. und gleichzeitig Es gäbe nur Vollgas ein kleines gibt, dann Problem.
kommt Die bisherigen man nicht Sponsoren voran. Es macht ViaVan einen und
Höllenkrach Mercedes möchten und die Bremsbeläge die Verluste nicht werden
rauchen, mehr tragen. aber ein Sollten Ziel erreicht nicht 43 man Millionen nicht.
Viele EUR betrachten jährlich aus das der als Stadtkasse dummes Verhalten.
BVG Das überwiesen ist es auch, werden, es sei denn, dann das müsste Ziel ist
an die
der die Höllenkrach.
Berliner Bevölkerung auf dieses hervorragende
Angebot leider verzichten.
PBefG
Das BVGnovellierte PBefG bietet den Kommunen
Die viele Berliner Möglichkeiten Regierungsfraktionen für Eingriffe. Die (egal
Behörden welcher Partei) vor Ort sind wissen von am der besten, Kostenexplo- was
20 24 RAL 1015 taxinews · · 4/2021 1/2020
berliner taxivereinigung e.V.
das örtliche Gewerbe benötigt. Sie sollen in
die Lage versetzt werden auf Bedürfnisse
und Notwendigkeiten flexibel zu reagieren.
Es gibt Genehmigungsgebiete in denen
notwendige Eingriffe auch mit dem alten
PBefG problemlos möglich waren. In so
einem Genehmigungsgebiet leben wir
in Berlin aber nicht. Hier in Berlin fürchten
wir uns, wenn unsere Behörden eine
„Kann“-Vorschrift erhalten. Wir sind uns
sicher, dass dann einfach nichts passieren
wird. Ein westdeutscher Bürgermeister witzelte
einmal, bei Überqueren der Berliner
Stadtgrenze verlasse man den funktionierenden
Teil Deutschlands. Das war fies.
Die erboste Reaktion der Betroffenen lässt
allerdings vermuten, dass mehr als nur ein
Körnchen Wahrheit in dem Satz steckt. Einfache
Bürger glauben Bosheit und Borniertheit
verursache solch ein Behörden(nicht)
handeln. Viele, die mit den Schulämtern,
dem Bau- und Stadtentwicklungssektor
oder mit der Personenbeförderung täglich
zu tun haben vermuten, dass Faulheit oder
Unfähigkeit den grässlichen Zustand dieser
Sektoren bewirken. Was aber, wenn das
alles nicht stimmt?
Bullerbü
In Bullerbü machen die Heldinnen sich
die Welt passend. Für jeden gibt es, was
ihm gefällt. Wenn wir diese Ansprüche
für die Personenbeförderung übersetzen,
dann muss Taxifahren billig sein, und die
Taxifahrer müssen soviel verdienen, dass
sie sich eine Wohnung leisten, einigermaßen
vernünftig leben und genug fürs Alter
zurücklegen können. In Bullerbü klappt
das problemlos. Frau Marion Jungbluth
ist Leiterin Team Mobilität und Reisen,
Geschäftsbereich Verbraucherpolitik,
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Sie hat eine Lösung für das verzwickte
Problem in der wirklichen Welt. Die
Zauberformel heißt Konkurrenz und Digitalisierung.
Christoph Weigler ist der Chef von
UBER Deutschland. Diese Firma verspricht
genau diese Zauberformel anzuwenden.
Das macht nicht nur Frau Jungbluth glücklich,
sondern erfüllt alle Forderungen aus
Bullerbü. Das ist wichtig. Denn nur wenn
die lästige Realität zur Ruhe gebracht ist,
kann man und natürlich auch frau sich
den wirklich zentralen Fragen widmen.
Lästige Ecken und Kanten der Welt müssen
mit Hilfe politisch korrekter Sprache
abgeschliffen werden, bis sie passen. Wir
nehmen dafür ja nur in Kauf, dass wir uns
schämen müssen, wenn wir als Kinder
nicht Cowboy, sondern Indianerhäuptling
sein wollten. Das ist ein geringer Preis.
Schließlich verändern ja Worte und nicht
Taten die Welt, nicht wahr?
Richard Leipold BTV
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4/2021 · RAL 1015 taxinews 21
Kommentar
Tesla macht mobil – Gaga statt Giga?
Musk streicht Subventionen
ein, gräbt der Region das
Wasser ab, tadelt die Bürokratie,
verweigert sich den
Gewerkschaften und macht
sich gemein mit der DUH.
Gleichzeitig gibt er zu erkennen, dass er
außerdem wenig Lust hat, sich deutschen
Sitten und Gepflogenheiten im Verhältnis
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
unterwerfen zu wollen. Sowas hat
uns gerade noch gefehlt. Da verkündet ein
ebenso skrupelloser wie steinreicher amerikanischer
Industrieller in Brandenburg
zuerst, eine Fabrik für Elektroautos bauen
zu lassen sowie anschließend eine riesige
Produktion für Batteriezellen. Dafür streicht
er staatliche Fördermittel von vermutlich
1,4 Milliarden Euro ein. Dann aber mahlen
ihm die deutschen Genehmigungsmühlen
zu langsam, worauf er als selbst ernannter
Kronzeuge eines eher zweifelhaften
Vereins zum Schutz der Umwelt vor Gericht
auftaucht.
Alles aus der Luft gegriffen? Von wegen.
In Wirklichkeit sieht so die Strategie von
Elon Musk aus, unter anderem Gründer des
E-Auto-Unternehmens Tesla in San Carlos/
Kalifornien und zweitreichster Mann der
Welt. Der Bau und Betrieb seiner sogenannten
Giga Factory Berlin mit einer geplanten
Jahresproduktion von 500.000 Elektrofahrzeugen
im brandenburgischen Grünheide
machen ihm zu wenig Fortschritte.
Als Musks Manager damit
beginnen, die Pläne ihres Chefs
umzusetzen, gehen sie nach
Ansicht des TV-Senders rbb
ebenso vor wie ihre Kollegen im
Silicon Valley:
„Ähnlich wie Software-Unternehmen, die
Produkte auf den Markt bringen und dann
im Nachhinein verfeinern, hat Tesla im
Dezember 2019 zunächst nur grobe Fabrikpläne
zur Genehmigung eingereicht.“ Weil
diese Strategie anhält, gibt es immer nur
Teilgenehmigungen für das Vorhaben. Ein
abschließender Freibrief für das Gesamtprojekt
fehlt bis heute.
Die Kalifornier befinden sich wohl mit dem
deutschen Genehmigungsrecht von Anfang
an auf dem Kriegspfad. „Sie hatten gehofft,
dass vieles als geringfügige Änderung
durchgehen würde“, erklärte Wirtschaftsminister
Jörg Steinbach dem rbb schon im
Juni 2020. So schleppt sich das Genehmigungsverfahren
dahin, während die
Baufortschritte rasant zunehmen.
Inzwischen aber muss Elon Musk die
Nerven verloren haben. Jetzt tauchte auf
seinen Befehl Tesla wie Kai aus der Kiste
bei einer Klage der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland
vor dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg auf. Dort startet die
DUH einen Versuch, die Bundesregierung
zu zwingen, Klimaschutz-Ziele schneller
umzusetzen. Wie allerdings die DUH und
ein Automobilproduzent zusammenpassen,
der unter anderem Fahrzeuge mit einem
Gewicht von über zwei Tonnen produziert,
die angeblich von null auf 100 km/h bei
einer Leistung von 1100 PS in 2,1 bis
3,2 Sekunden beschleunigen und bis zu
261 km/h schnell sein sollen (Model S),
wissen nur die Götter. Und auch der
Raubbau der Giga Factory an der Natur in
Brandenburg in punkto Flächenbedarf und
Trinkwasserverbrauch irritiert.
„Ausgerechnet der US-Konzern Tesla geht
nun auf Konfrontationskurs zu deutschen
Politikern“, wunderte sich die Tageszeitung
„Welt“. „Trotz der Subventionen und bevorzugter
Genehmigungsverfahren unterstützt
Tesla eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung,
die die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) Anfang März eingereicht hatte.
Ausgerechnet die DUH, die seit dem Streit
über Dieselfahrverbote einen zweifelhaften
Ruf genießt.“
„Amicus Curiae“ (lateinisch für
„Freund des Gerichts“) nennt sich
ein solcher Schritt.
Er erlaubt besonders im US-amerikanischen
Recht einem Unbeteiligten, zu wichtigen
Fragen eines anhängigen Rechtsstreits
Stellung zu nehmen. Im Kern der zehnseitigen
unangeforderten Tesla-Schrift heißt es,
dass die Produktion von 500.000 batteriebetriebener
Autos in Grünheide für eine
CO2-Minderung in Europa von 15 Milli onen
Tonnen pro Jahr sorgen würde. Deshalb
müssten Einspruchsverfahren für umweltfreundliche
Produktionsanlagen drastisch
vereinfacht und die Beteiligung der Bürger
eingeschränkt werden.
Gaga statt Giga in Brandenburg?
Diese Forderung wirft nämlich ein grelles
Licht auf das Demokratieverständnis von
Elon Musk. Zudem ist seine Behauptung zur
CO2-Ersparnis Unsinn. Wie viel Kohlendioxid
beim Bau von E-Autos und erst
recht bei der Batterieproduktion in die Luft
geblasen wird, lässt er nämlich unter den
Tisch fallen.
Ebenso weigert er sich, mit der IG Metall,
Tarifverträge auszuhandeln. Denn Musk
hasst Gewerkschaften wie der Teufel das
Weihwasser. Wie die US-Finanznachrichtenagentur
Bloomberg kürzlich berichtete,
schwebt ihm eine Bezahlung seiner bis
zu 40.000 Arbeiter in Grünheide vor, die
sich unter anderem an der Entwicklung
der Tesla-Aktie orientiert. Die zeichnete
sich bislang mit einer atemberaubenden
Achterbahnfahrt nach oben und unten aus.
Keine verlässlichen Aussichten also für die
Belegschaft, zumal der Gewinn von Tesla in
der Vergangenheit nicht aus dem Automobilbau
stammte, sondern aus dem Versilbern
von Luft-Verschmutzungsrechten an
den Wettbewerb.
Ob der brandenburgische Ministerpräsident
Dietmar Woidke geahnt hat, welche Laus er
sich in den Pelz mit der Einladung an Tesla
gesetzt hat, in seinem Bundesland eine
Fabrik zu bauen? Wohl kaum.
ampnet/hrr
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Wichtige Rufnummern
W Notdienste
Feuerwehr / Notarzt 112
Polizei 110
Giftnotruf 192 40
Jugend-Notdienst 3 49 99 34
Kinderschutz-Hotline 61 00 66
Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111
Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33
Produktionsdaten
2021
Heft 1 / Februar
Anzeigen und Daten bis 28. Januar,
erscheint in 9. KW
Heft 2 / März
Anzeigen und Daten bis 25. Februar,
erscheint in 13. KW
Heft 3 / April
Anzeigen und Daten bis 26. März,
erscheint in 17. KW
Heft 4 / Mai
Anzeigen und Daten bis 28. April,
erscheint in 22. KW
Heft 5 / Juni
Anzeigen und Daten bis 27. Mai,
erscheint in 26. KW
Heft 6 / Juli
Anzeigen und Daten bis 26. Juni,
erscheint in 31. KW
Heft 7 / September
Anzeigen und Daten bis 25. August,
erscheint in 39. KW
Heft 8 / Oktober
Anzeigen und Daten bis 25. September,
erscheint in 44. KW
Heft 9 / November
Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,
erscheint in 48. KW
Heft 10 / Dezember
Anzeigen und Daten bis 26. November,
erscheint in 52. KW
In den Monaten Januar und August
erscheint keine Ausgabe.
Veranstaltungen
Taxi
20. Februar
Driving
bis 01. März
Innovation
vor Potsdamer Ort Platz, – Kino International etc
Berlinale
Bundesverband Internationales Filmfestivalädt ein
zur Webinar-Reihe
28. Februar
Max-Schmeling-Halle
Die Gegenwart ist schon herausfordernd
Wanda
genug
Konzert
– doch trotzdem dürfen wir die
Zukunft Beginn: nicht 20 Uhr aus dem Blick verlieren.
Das Personenbeförderungsgesetz
(PBefG)
28. Februar
wurde
bis
jüngst
01. März
verabschiedet
und Motorwerk wartet nun Berlin auf sein Inkrafttreten.
Doch kolektif aktuell Berlin sind diesbezüglich noch
viele Fahrradmesse Dinge unklar. Das neue PBefG birgt
Chancen täglich ab wie 9 auch Uhr Schwierigkeiten,
weshalb es sich lohnt, hierüber gemeinsam
04. bis ins 08. Gespräch März zu kommen und der
Messegelände unter dem Funkturm
Frage nachzugehen: „PBefG – Wie geht
ITB: Internationale Tourismusbörse
es jetzt weiter?“.
Leitmesse der Tourismusbranche
täglich von 10 bis 18 Uhr
Gemeinsam mit der Telekom Deutschland
13. bis
veranstaltet
15. März
der Bundesverband
Taxi Berlin und ExpoCenter Mietwagen Airport e.V. ab dem 31. Mai
2021 Auto deshalb Camping die Caravan digitale Webinar-Reihe
„Taxi Präsentations- Driving Innovation und Verkaufsmesse
vor Ort“.
für Reise-, Wohnmobile und Campingzubehör
sind herzlich eingeladen, an den
Sie
kostenlosen täglich von Webinaren 10 bis 18 Uhr teilzunehmen
und gemeinsam mit Gewerbevertretern
14. März aus unterschiedlichsten Regionen
Deutschlands
Stadion An der
über
Alter
das
Försterei
neue Personenbeförderungsgesetz
zu diskutieren:
1. FC Union Berlin – Bayern München
Bundesligaspiel
u.a. über Chancen und Risiken, neue
Anstoß: 18:30 Uhr
Steuerungsmöglichkeiten für die Genehmigungsbehörden
und die Fachkunde
21. März
Olympiastadion
im Gelegenheitsverkehr. Da die
Webinare Hertha BSC digital - 1. stattfinden, FC Union Berlin entfällt eine
Anreise. Bundesligaspiel Sie können sich bequem per
Smartphone, Anstoß: 18:30 Laptop Uhr oder Tablet anmelden
und teilnehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr
Die Veranstaltung im Überblick:
• Webinar I: PBefG – Wie geht’s weiter?
Kleinanzeigen aufgeben:
Fokus Norddeutschland
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
(31.05.2021 – 15:00 Uhr)
• Webinar II: PBefG – Wie geht’s weiter?
Fokus Westdeutschland Kleinanzeigen
(07.06.2021 – 15:00 Uhr)
Junger • Webinar Prius+ III: PBefG Hybrid – Wie sucht geht’s Einzelfahrer weiter?
mit Fokus Garagen-Option Ostdeutschland für 5 Schichten
(14.06.2021 wöchentlich. – 15:00 2.000€s Uhr) Fixum.
• Webinar Schriftliche IV: PBefG Bewerbungen – Wie geht’s bitte weiter? an
Fokus V & Süddeutschland
V Verkehrsverlag GmbH,
(21.06.2021 Chiffre – 15:00 1806 Uhr)
Stieffring 2, 13627 Berlin.
Den Programmflyer mit allen Informationen
und den geladenen Experten
sowie den www.metropolis-taxi.de:
Link zur Anmeldung finden
Sie unter: zentral, https://bundesverband.taxi/
korrekt, gut.
taxi-driving-innovation-vor-ort-bundesverband-laedt-ein-zur-webinar-reihe/
und Fahrer – und solche, die es
Wir suchen zuverlässige Fahrerinnen
werden wollen. Tel.: 618 81 18
Impressum
RAL 1015 taxinews
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das
Taxi ge werbe
Verlag · Redaktion
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GmbH. RAL 1015 taxi news ist an
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beim Verlag zu bestellen und gilt für zehn Ausgaben.
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr,
wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Einzelheft € 2,70 plus Versandkosten.
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Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 495 BGB. Das Angebot ist zeitlich begrenzt und gilt bei Bestellung und Übernahme des Fahrzeugs
bis 30.06.2021 und nur, solange der Vorrat reicht. | 3 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“
i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes
Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von den
gewählten Sonderausstattungen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können
dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil
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kann sich ausstattungsbedingt ändern. | Abbildung entspricht nicht dem Angebot. Abbildung enthält Sonderausstattungen. | Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.