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RAL 1015 taxi news - Heft 04-2021

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taxinews

RAL 1015

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

28. Jahrgang • 2,70 Euro

BTV

Kann das noch was werden?

Überbrückungshilfe

Nochmals erweitert

Nr. 4

Mai 2021

Gesetz zum autonomen Fahren

„Nicht für Individualverkehr“


ALARM! ALARM! ALARM!

Berliner

Taxiservice

Liebe TaxifahrerInnen,

liebe TaxiunternehmerInnen,

laut einer Statistik können bereits 25 Prozent

(also ein Viertel!!) aller Kinder und

Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr

keine Absicherung mehr gegen Berufsunfähigkeit

erhalten – ihr Gesundheitszustand

und ihre Vorerkrankungen stehen

dem entgegen.

Es gilt zu handeln, solange der Nachwuchs

noch gesund ist!

Folgende Situation ereignete sich tatsächlich

letzten Monat in einem Beratungsgespräch

mit einem unserer Taxifahrer-Kunden,

und gab den Anlass für

diesen Artikel:

Herr P. sprach uns an, welche Möglichkeiten

es gibt, das zukünftige Einkommen

seiner drei Kinder abzusichern.

Ein Kollege klagte ihm kürzlich sein Leid,

da dieser von der Versicherung den gewünschten

Versicherungsschutz gegen

Berufsunfähigkeit abgelehnt bekam. Sein

Sohn hatte beim Fußball das Knie so unglücklich

verdreht, dass ein bleibender

Schaden am Knie die Folge war. Das

Knie als wichtiger Bestandteil des Bewegungsapparates

konnte nicht per Klausel

ausgeschlossen werden, sodass der gesamte

Vertrag nicht zustande kommen

konnte.

Von einem weiteren Kollegen erfuhr er

dann zusätzlich von einer ähnlichen Begebenheit.

Die zwei Kinder dieses Kollegen

hatten aufgrund der Trennung der

Eltern an einer Familientherapie teilgenommen.

Auch diese „psychologische“

Behandlung des Therapeuten führte zur

Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes

für die beiden Kinder.

Der Ansatz des Herrn P. ist also vollkommen

richtig.

Man sollte grundsätzlich über die Einkommensabsicherung

nachdenken, solange

man noch gesund ist; auch das jünge-

re Eintrittsalter wirkt sich positiv auf die

Prämie aus.

Es gibt mittlerweile zahlreiche vernünftige

Absicherungsmöglichkeiten

für Kinder und Jugendliche.

Herr P. hat sich beispielsweise bei zwei

seiner Kinder (9 und 11 Jahre alt) für eine

Absicherung für den Verlust von Grundfähigkeiten

entschieden – welche im Übrigen

unter bestimmten Voraussetzungen

ohne erneute Gesundheitsprüfung

in einen Berufsunfähigkeits-Schutzbrief

umgewandelt werden kann.

Für sein drittes Kind (16 Jahre) wählte er

einen Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief,

welcher ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung

in den Berufsunfähigkeits-

Schutzbrief gewechselt werden kann.

Helfen auch Sie Ihren Kindern – schaffen

Sie bereits heute die Grundlage für

einen Versicherungsschutz, den Ihr Kind

im schlimmsten Fall zu einem späteren

Zeitpunkt nicht mehr erhalten kann.

Sprechen Sie uns gerne an – wir werden

dann gemeinsam mit Ihnen an einer

individuellen und maßgeschneiderten Lösung

für Ihren Nachwuchs arbeiten.

Ihr Team der ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer &

Petra von Chamier GbR

ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer & Petra von Chamier GbR

Sie erreichen uns auch in unserem

nachstehend genannten Büro:

Berghofer Weg 38,

15569 Woltersdorf

Telefon 03362 880788

Fax 03362 880789


intro

Herzlich Willkommen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wenn uns die indische Corona-Mutante verschont,

scheinen wir so langsam wieder in die „alte

Normalität“ navigieren zu können.

Die Inzidenz geht seit Wochen stetig nach unten, die

Impfungen laufen mittlerweile auf akzeptablem Niveau

und Lockerungen nehmen zu. Schon bald dürfen

wir (endlich) wieder im Biergarten sitzen, Geschäfte

können ganz ohne Gewerbeschein, Termin oder

negativem Coronatest besucht werden ...

Damit scheint, zumindest für den Sommer, das Licht

am Ende des Tunnels deutlich sichtbar.

Ob dadurch das Taxigeschäft auch wieder belebter

wird und die Fahrgastzahlen, zumindest tagsüber, in

Richtung der Vor-Corona-Zeit ansteigen, insbesondere

da die Impffahrten der Ü70 auslaufen, wird die Realität

zeigen.

Richard Leipold hat unter dem Titel: „Kann das

noch was werden? Und wenn ja, was?“ einen sehr

lesenswerten Artikel zur Corona-Situation geschrieben

und dabei nicht nur das Taxigewerbe berücksichtigt.

Stellvertretend, natürlich nur um Sie zum Lesen zu

animieren, seien ein paar Stichpunkte aufgeführt:

Lockdown, am Boden, Impffahrten, Stolz, Andreas

Scheuer, PBefG, Mindestlohn, dumm gelaufen und

Bullerbü ... Wie Bullerbü? Sie erinnern sich doch

bestimmt an Pippi Langstrumpf. Was verbindet die

aktuelle Situation, die aktuelle Politik und diese „kleine

Göre“? Eben, unbedingt lesen!

Es ist bestimmt schon einigen Leser*innen aufgefallen,

dass in US-amerikanischen Filmen und Serien

oftmals gar nicht mehr von Taxi gesprochen wird,

sondern „Ich rufe einen Uber.“ Hierzulande hat das

Oberlandesgericht Frankfurt am Main zumindest die

Untersagung der Fahrdienstvermittlung für Mietwagen

per Uber-App bestätigt. Genaueres hierzu lesen Sie auf

Seite 13.

Die Mobilitätswende ist ein nicht mehr weg

zu denkendes Thema, welches zwangsläufig

E-Mobilität und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge

auf den Plan bringt. Zu beiden Konzepten haben wir

interessante Artikel, aus teilweise unterschiedlichen

Betrachtungswinkeln.

Zum Thema BEV stößt mir immer wieder ein Satz auf,

welcher zu meiner Fahrschulzeit (1990) gepredigt

wurde: „Nimm unnötiges Gepäck, o.ä. aus dem

Kofferraum, denn bereits 10 kg unnötiges Gewicht

erhöhen den Benzinverbrauch!“ Nun, ein Audi e-tron

(nur als Beispiel, gilt für andere BEV ähnlich) schleppt

einen Akku mit insgesamt 700 kg Gewicht mit sich

herum, ob dieser voll oder leer ist.

Der VW Golf I hatte als Einstiegsmodell ein Leergewicht

von ca. 750 kg, insgesamt, das komplette Fahrzeug!

Der Audi e-tron wiegt ca. 2.300 kg.

Natürlich sind beide Fahrzeuge absolut nicht

vergleichbar, aber es geht hierbei um die 10 kg, versus

der 700 kg, welche den Verbrauch beeinflussen! :)

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.

Ihre Redaktion

„Zukunft: die Zeit, von der man spricht, wenn man in der

Gegenwart mit einem Problem nicht fertig wird.“

Walter Hesselbach

4/2021 · RAL 1015 taxinews 3


Inhalt

Nr. 4

Mai 2021

intro

Intro ............................................................................................................ 3

Inhaltsverzeichnis .................................................................................. 4

recht & steuern

Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft ........................................... 5

BMF - Überbrückungshilfe nochmals erweitert ...................... 6 - 7

Kassensicherungsverordnung - Stellungnahme BVTM ........ 8 - 9

information

BG Verkehr fordert Impfpriorisierung von Fahrpersonal .......... 10

MOIA ab 2025 mit autonomen VWs ................................................. 11

Gesetz zum autonomen Fahren ....................................................... 12

UBER vom OLG abgewiesen .............................................................. 13

Elektroautos: Bestand steigt weltweit auf 10,9 Millionen . 14 - 15

Toyota Mirai Wasserstoff-Auto ..................................................... 16 - 18

Wasserstoff - Chancen und Risiken ........................................... 18 - 19

Seite

10

BG Verkehr fordert Impfpriorisierung von Fahrpersonal

berliner taxivereinigung e.V.

Kann das noch was werden? Und wenn ja, was? .............. 20 - 21

kommentar

Tesla macht mobil - Gaga statt Giga? ............................................. 22

Seite

12

hinweise & kleinanzeigen

Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 23

Gesetz zum autonomen Fahren

Seite

16 - 18

anzeigen- und redaktionsschluss

Heft 5-2021 erscheint im Juni

Redaktionelle Beiträge bitte bis 28. Mai 2021

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

So erreichen Sie uns

V & V Verkehrsverlag GmbH

Friedrich-Olbricht-Damm 62/Stieffring 2 , 13627 Berlin

Tel.: (030) 26 93 97-0

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taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

Toyota Mirai Wasserstoff-Auto

Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen

übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen

Verant wortung der jeweiligen Gewerbevertretung.

Leserbriefe geben die Meinung unserer Leser wieder, nicht die der Redaktion.

Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.

Titelbild: Gerd Altmann – Inhaltsseite: ampnet und Pixabay

4 RAL 1015 taxinews · 4/2021


recht und steuern

Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft:

Unternehmen müssen schnell reagieren

Der BDU unterstützt die Entscheidung

der Politik, die

corona-bedingte Aussetzung

der Insolvenz antragspflicht

nicht mehr zu verlängern und

empfiehlt fünf Maßnahmen zur Unternehmenssicherung.

Dabei: Schnell einen

Kassensturz machen und gleichzeitig trotz

Pandemie Ihre Transformation anstoßen.

Die Politik hat die corona-bedingte Aussetzung

der Insolvenzantragspflicht für

alle Firmen nicht mehr verlängert. Das

von dieser Entscheidung ausgehende

politische Signal findet auch die Unterstützung

von Ralf Strehlau, Präsident

des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater

(BDU). „Angesichts der

aktuellen Entwicklung in der Pandemie

ist dies der richtige Zeitpunkt. Die Unternehmen

– egal, ob überschuldet oder

zahlungsunfähig – müssen seit 1. Mai

wieder alle rechtlichen Regelungen bei

eingetretener Insolvenz beachten. Das

bedeutet: Es gilt, dringend einen ehrlichen

Kassensturz zu machen.“ Der BDU und die

Restrukturierungs experten seines Fachverbandes

Sanierungs- und Insolvenzberatung

empfehlen, dabei neben der Bestandsaufnahme

hinsichtlich der aktuellen Liquidität

insbesondere einen starken Fokus auf die

Transformation Ihrer Geschäftsgrund lage

zu legen. Burkhard Jung, Vorsitzender

des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und

Insolvenzberatung: „Die Unternehmen

müssen ganz schnell den Schalter umlegen

und nach vorne denken. Denn ein weiter so,

wie vor Corona wird es für viele nicht geben

können. In den letzten Wochen wurde stark

über eine drohende Insolvenzwelle, die

Frage der Verlängerung der Aussetzung

der Insolvenzantragspflichten sowie die Gewährung

weiterer Hilfen gesprochen. In der

jetzt offensichtlich ausklingenden Pandemiephase

sind aber wieder aktive, auf die

unternehmerische Zukunft ausgerichtete

Entscheidungen gefragt!“

Deutlich zu kurz gekommen sei leider in

der öffentlichen – aber auch unternehmerischen

Wahrnehmung – die Frage, wie es

jetzt für viele Firmen und Organisationen

weitergehen kann. Fünf Handlungsfelder

spielen aus Sicht der Unternehmensberater

aus dem BDU eine wichtige Rolle. Diese

gelte es, selbstkritisch zu analysieren und

zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln,

um kraftvoll aus der Krise beziehungsweise

aus der Sondersituation herauszukommen:

1. Kassensturz und Planung machen

Es ist eine sachgerechte Analyse der

eigenen Situation notwendig. Dabei

sollte insbesondere beachtet werden, ob

beispielsweise die Liquidität nur deshalb

positiv ist, weil Finanzämter, Sozialversicherungsträger

und/oder Vermieter

ihre Ansprüche gestundet haben. Wann

werden diese Beträge fällig? Und: An eine

fundierte Planung denken: Das Bestehende

sinnvoll zu verändern funktioniert

nur, wenn die Unternehmen wissen, wo

sie stehen und wie sie sich ohne und mit

Maßnahmen entwickeln.

2. Wieder-Anlauf managen

Die bisherigen staatlichen Hilfen haben

in der Corona-Krisenzeit für die Unternehmen

eine wichtige Unterstützung dargestellt.

Perspektivisch reichen sie aber

nicht aus. Wenn die Auftragslage bzw.

die Auslastung wieder anzieht, wird die

Liquidität zunächst durch einen erhöhten

Working Capital-Bedarf in Anspruch genommen.

Verschärft werden könnte die

Situation dadurch, dass die Lieferanten

wegen vorsichtiger Warenkreditversicherer

(WKV) – der derzeitige Schutzschirm

der WKV läuft ja zum 30.6.2021

aus – zu kürzen Zahlungszielen neigen.

Die Unternehmen sind gut beraten, sehr

rechtzeitig Lösungen für diesen möglichen

Engpass zu erarbeiten.

3. Reorganisation angehen

Wenn auch die Aussichten noch nicht

für alle Wirtschaftszweige wirklich klar

sind: Der „Neustart“ muss jetzt angegangen

werden, denn spätestens 2022

werden auch die Branchen, die heute von

Corona besonders betroffen sind, wieder

marktübliche Renditen erzielen müssen,

um weiterhin finanzierbar zu bleiben.

Die Grundlagen müssen nun geschaffen

werden.

4. Transformation trotz aber auch wegen

der Pandemie in Gang setzen

Die Pandemie hat die Transformation der

Wirtschaft und damit der Geschäftsmodelle

beschleunigt. Auch, wenn in den

letzten Monaten das Hauptaugenmerk

auf das Überleben des eigenen Unternehmens

gerichtet war: Jetzt muss sich

der Blick weiten und überlegt werden,

womit wirklich in Zukunft Geld verdient

werden kann. Die Megatrends, wie beispielsweise

ein veränderten Mobilitätsoder

Einkaufverhaltens oder das Agieren

in Plattformökonomien, beeinflussen

aktuell schon das unternehmerische

Handeln. Die Frage eines digitalen Workflows

oder das Adaptieren auf digitalisierte

Geschäftsmodelle muss beantwortet

werden können. Hier entscheidet

sich die Zukunftsfähigkeit des eigenen

Unternehmens.

5. Jetzt investieren

Die Unternehmen haben zurecht in den

letzten Monaten meist das Geld zusammengehalten

und ihre Liquidität über

Corona-Finanzierungen gesichert. Für

Investitionen fehlte – tatsächlich oder

vermeintlich – das Geld. Dies darf jedoch

nicht dazu führen, dass die Transformation

unterstützende Investitionen nicht

oder nicht konsequent durchgeführt

werden. Im Gegenteil: Zielgerichtete

Gespräche mit Hausbank oder alternativen

Finanzierern sind unbedingt

erforderlich, um die jetzt notwendigen

Investitionen zu tätigen. Die aktive

Kommunikation ist umso wichtiger, da es

in der Praxis der Unternehmensberater

vermehrt vorkommt, dass Kreditlinien

von Finanzinstituten zurzeit oft zögerlich

oder überhaupt nicht verlängert oder neu

vergeben werden. Hinzu kommt, dass

die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

offensichtlich angesichts der von der

Politik auf den Weg gebrachten volumenstarken

Corona-Hilfsprogramme sich bei

weiteren Finanzierungsangeboten zurzeit

eher zurückhält.

Quelle: Bundesverband Deutscher

Unternehmensberater BDU e.V.

A&M

KFZ-Sachverständigenbüro

Jürgen Boenigk

A&M KFZ-SV-Büro

J. Boenigk

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4/2021 · RAL 1015 taxinews 5


recht und steuern

Überbrückungshilfe nochmals

erweitert und verbessert

Die Überbrückungshilfe III ist das

zentrale Programm der Bundesregierung

für Unternehmen mit

einem erheblichen Corona-bedingten

Umsatzrückgang. Die

Beantragung ist einfacher, die Förderung

großzügiger als bisher und sie steht mehr

Unternehmen zur Verfügung. Für Härtefälle,

die keinen Anspruch auf die bestehenden

Programme haben, wurden gesonderte

Hilfen des Bundes und der Länder vereinbart.

Außerdem wird die Neustarthilfe für

Selbstständige verbessert und der Zugang

erweitert. Das KfW-Sonderprogramm wurde

zudem verlängert und ausgeweitet.

Damit möglichst alle gut durch diese Krise

kommen, wurden die umfangreichen

Wirtschaftshilfen ausgebaut und neue

Entwicklungen berücksichtigt. Durch die

Anpassungen wird die Überbrückungshilfe

III und deren Beantragung deutlich einfacher,

die Förderung großzügiger und steht

einem größeren Kreis an Unternehmen zur

Verfügung. Unternehmen, die besonders

schwer und über eine sehr lange Zeit von

Schließungen betroffen sind, erhalten zusätzliche

Unterstützung. Außerdem wird die

Neustarthilfe für Selbstständige verbessert.

Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern

ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu

unterstützen, die aufgrund von speziellen

Fallkonstellationen unter den bestehenden

umfassenden Hilfsprogrammen von Bund

und Ländern nicht berücksichtigt sind,

deren wirtschaftliche Existenz aber aufgrund

der Corona-Pandemie bedroht wird.

Unternehmen können zudem weiterhin auf

Hilfen über die KfW zählen. Das KfW-Sonderprogramm

wird bis Jahresende 2021

verlängert und Kredithöchstbeträge werden

erhöht.

Zu den wichtigsten Punkten

zählen unter anderem:

Zugang zur Überbrückungshilfe III

vereinfacht und erweitert

Antragsberechtigung bei Corona-bedingtem

Umsatzeinbruch in einem Monat von

mindestens 30 Prozent

• Für Unternehmen mit Jahresumsatz von

bis zu 750 Mio. Euro

• Bei direkt von den Schließungen betroffenen

Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenze

Fördervolumen und

Abschlagshöhe erhöht

• Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe

pro Monat, maximal 12 Mio. Euro

• Abschlagszahlungen von bis zu 800.000

Euro

• Fixkostenerstattung abhängig vom Umsatzrückgang

nun bis zu 100 Prozent

• Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für

Unternehmen, die besonders schwer und

über eine sehr lange Zeit von Schließungen

betroffen sind

• Überbrückungshilfe III auch für November

und Dezember 2020

Gezielte Regelungen für

besonders betroffene Branchen

• Einzelhandel: Abschreibungen auf

Saisonware können zu 100 Prozent als

Fixkosten angesetzt werden

• Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung

von Kosten und Umsatzausfällen

durch Absagen und Stornierungen

Härtefallfhilfen für Sonderfälle

• Für spezielle Fälle Corona-bedingter

wirtschaftlicher Härte, die von bestehenden

Programmen von Bund und Ländern

nicht berücksichtigt sind, richten Bund

und Länder gesonderte Härtefallhilfen

ein

• Bund und Länder steuern hierfür insgesamt

bis zu 1,5 Milliarden Euro bei

Neustarthilfe für

Soloselbstständige

• Neustarthilfe von einmalig 50 Prozent

des Referenzumsatzes

• Zugang auch für nicht fest angestellte

Schauspieler*innen und vergleichbar

Beschäftigte

• Maximale Betriebskostenpauschale von

bis zu 7.500 Euro

Weitere Verbesserungen der

Corona-Hilfen

Unternehmen können auch weiterhin

auf die Hilfen über die KfW zählen: Das

KfW-Sonderprogramm einschließlich des

KfW-Schnellkredits ist bis Ende 2021 verlängert

worden. Von dem Angebot profitieren

vor allem kleine und mittelständische

Unternehmen. Die Kreditobergrenzen

wurden zudem zum 1. April 2021 mehr als

verdoppelt.

Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses

vom 3. Februar 2021 gibt es

außerdem weitere Corona-Hilfen insbesondere

für Familien, einkommensschwache

Haushalte, die Gastronomie, den Kulturbereich

und für Unternehmen:

• Coronazuschuss

Erwachsene Grundsicherungsempfänger

erhalten eine einmalige Sonderzahlung

in Höhe von 150 Euro.

• Kinderbonus

Pro Kind wird auf das Kindergeld ein

6 RAL 1015 taxinews · 4/2021


recht und steuern

einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt.

Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen

Kinderfreibetrag vergleichbar

dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht

auf die Grundsicherung angerechnet.

• Erleichterter Zugang zur

Grundsicherung

Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme

wurde bis zum 31.

Dezember 2021 verlängert, analog zur

pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Das bietet insbesondere

krisenbedingt plötzlich in Not geratenen

Selbständigen und Beschäftigten mit

kleinen Einkommen Absicherung.

maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro

(bei Zusammenveranlagung) angehoben.

Das schafft in der Krise die notwendige

Liquidität, insbesondere für den Mittelstand.

Steuerliche Hilfen für

Beschäftigte und Unternehmen

Über die jüngsten Verbesserungen hinaus

gelten für Beschäftigte und Unternehmen

weiterhin zahlreiche bereits beschlossene

steuerliche Hilfen und Vereinfachungen.

Dazu zählen unter anderem die Stundung

von Steuerzahlungen und erleichterte

Anpassung von Steuervorauszahlungen,

verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen

durch Angehörige der Steuerberatenden

Berufe, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten

bei beweglichen

Wirtschaftsgütern, steuerfreie Zuschüsse

des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld,

Homeoffice-Pauschale sowie die dauerhafte

Erhöhung des Entlastungsbetrags für

Alleinerziehende.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten

Sie unter www.bundesfinanzministerium.de

im Überblick über steuerliche Maßnahmen

zur Bewältigung der Corona-Pandemie und

in den FAQ „Corona“ (Steuern).

Quelle: Bundesfinanzministerium

• Mehrwertsteuersenkung

Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der

Gastronomie wird über den 30. Juni 2021

hinaus befristet bis zum 31. Dezember

2022 auf den ermäßigten Steuersatz von

7 % gesenkt.

• Unterstützung der

Kulturschaffenden in der

Corona-Krise

Ein Anschlussprogramm für das Rettungs-

und Zukunftsprogramm „Neustart

Kultur“ in Höhe von abermals 1 Milliarde

Euro soll dem besonders betroffenen

Kulturbereich helfen.

• Steuerlicher Verlustrücktrag

Der geltende steuerliche Verlustrücktrag

wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf

Der Eigenkapitalzuschuss im Überblick:

a) Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens

50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis

Juni 2021.

b) Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent

des Betrages, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis

11 erstattet. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen

einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt

wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat

25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent

erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht

er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben

sich somit folgende Fördersätze:

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent Höhe des Zuschlags

1. und 2. Monat Kein Zuschlag

3. Monat 25 Prozent

4. Monat 35 Prozent

5. und jeder weitere Monat 40 Prozent

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recht und steuern

Taxameter und Wegstreckenzähler

Einbeziehung von Taxametern und Wegstreckenzählern

in die Kassensicherungsverordnung

Der Bundesverband Taxi und

Mietwagen e.V. hat im Rahmen

der Verbändeanhörung Stellung

zur Änderung der Kassensicherungsverordnung

genommen,

die federführend von der Abteilung IV A

(Steuerabteilung) des BMF begleitet wird.

Bereits im Dezember 2020 hatte der BVTM

in einer Positionierung gegenüber dem

BMF seine Altforderung erneuert und die

grundsätzliche Aufnahme von EU-Taxametern

und Wegstreckenzählern als kassenähnliche

Systeme in den Anwendungsbereich

der Kassensicherungsverordnung bei

angemessenen Übergangsfristen gefordert.

Vor dem Hintergrund der sich beispielsweise

abzeichnenden Änderungen durch die

PBefG-Novelle wichtige steuerrechtliche,

wettbewerbsrechtliche und technische

Erwägungen wurden ebenfalls geltend

gemacht, die zwingend einzubeziehen sind.

Dazu gehört z.B., dass die ausufernden

Wegstreckenzählerbefreiungen eingedämmt

werden müssen, um eine gleichmäßige

fiskalische Erfassung zu ermöglichen

und eine Flucht nicht steuerehrlicher

Unternehmen in den Mietwagenbereich zu

verhindern.

Der vorliegende Entwurf aus dem

BMF ist diesen Forderungen nicht

gerecht geworden.

Innerhalb der kurzen Stellungnahmefrist

wurde vom BVTM ein Ad-hoc-Expertenkreis

aus Finanzverwaltung, Verkehrsaufsichtsbehörden

sowie Vertretern der Taxameterhersteller

und Eichbehörden konsultiert.

Das eindeutige Ergebnis: Der Entwurf muss

gestoppt und grundlegend überarbeitet

werden.

Konkret erklärt der BVTM in seiner

Stellungnahme vom 7. April:

„… Zunächst vorangestellt und wie in unserer

Stellungnahme vom 18.12.2020 bereits

mitgeteilt, befürworten wir die Aufnahme

von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

als kassenähnliche Systeme in den Anwendungsbereich

der Kassensicherungsverordnung.

Mit unserem Schreiben haben

wir allerdings auch gewichtige Vorbehalte

mitgeteilt, denen der vorliegende Entwurf

nun in entschiedenden Punkten nicht

gerecht wird und das Ziel einer gleichmäßigen

Steuererfassung weit verfehlen würde.

Wir begrüßen die Intention des Entwurfs,

sowohl Taxameter als auch Wegstreckenzähler

in den Anwendungsbereich der

KassenSichV aufzunehmen und hierfür angemessene

Übergangsfristen vorzusehen.

Nach Beratung mit Experten aus den

Bereichen der Finanzverwaltung, Verkehrsaufsichtsbehörden,

Vertretern der

Taxameterhersteller und Eichbehörden

sowie Experten für Verschlüsselungs- und

Kassensicherungsverfahren kommen wir

zu dem Schluss, dass der vorliegende

Entwurf nicht praxistauglich umsetzbar

ist, das Gebot der Technologieoffenheit

verletzt, erhebliche juristische Probleme

nicht hinreichend auflöst und vor allem

nicht geeignet ist, die Umsätze im Verkehrsmarkt

Taxi/Mietwagen annähernd

vollständig zu erfassen. Damit wird er

nicht nur dem Anspruch der gleichmäßigen

Steuererfassung nicht gerecht, vielmehr

wären massive Wettbewerbsverzerrungen

zulasten steuerehrlicher Unternehmen die

unausweichliche Folge.

Die Kritikpunkte sind erheblich

und nicht in der gebotenen Kürze

der Zeit (geplante Kabinettsbefassung

am 21.04.2021) reparabel.

Wir kommen deshalb nicht umhin mit

Nachdruck zu empfehlen, den Erlass der

Verordnung auszusetzen bzw. diejenigen

Regelungen, die Taxameter und Wegstreckenzähler

betreffen, aus der anstehenden

Änderung auszuklammern. Vielmehr ist

nach unserer Auffassung eine grundlegende

Überarbeitung nach Einbeziehung

von Experten der Finanzverwaltung, der

Verkehrsaufsichtsbehörden sowie Spezialisten

aus dem Taxameterbereich, dem BSI

und der PTB zwingend erforderlich. Eine

Verschiebung würde darüber hinaus ermöglichen,

die Auswirkungen der aktuellen

Novelle des Personenbeförderungsgesetzes

gleich mit aufgreifen und adressieren

zu können.

Die hierfür tragenden Punkte in

bewusst kompakter Darstellung:

1. Der Entwurf berücksichtigt nicht die mit

der jüngst am 29.03.2021 verabschiedeten

Novelle des Personenbeförderungsgesetzes

für den Taxibestellmarkt

vorgesehenen, aber nicht näher definierten

„Tarifkorridore“ sowie individuell

vereinbarten Festpreise. Hier ist z.B. noch

völlig unklar, wie diese eichtechnisch

umgesetzt und die auf dieser Basis getätigten

Umsätze dann auch sicher erfasst

werden können. Noch unklarer ist, wie

die nach PBefG bzw. BOKraft nunmehr

möglichen „konformitätsbewerteten“

Software-Taxameter und -Wegstreckenzähler

aussehen könnten. Nach unserer

gemeinsamen Bewertung mit Spezialisten

der Taxameterhersteller und der

Eichbehörden ist eine Umsetzung nach

aktuellem Eichrecht nicht darstellbar.

Noch unklarer ist, wie eine sichere Erfassung

und Dokumentation aller Branchenumsätze

damit erfolgen könnte.

2. Die von der Verordnung in § 6a zur Übermittlung

vorgesehenen Daten gehen über

die von der maßgeblichen Europäischen

Messgeräterichtlinie MID 2014/32/EU

AnhangIXin Nr. 4 geregelten Konstruktionsanforderungen

hinaus. So wird in

§ 6a Absatz 2 Nr. 3 eine „eindeutige und

fortlaufende Transaktionsnummer“ und

in Nr. 4 ein „Prüfwert“ verlangt, den die

MID nicht vorschreibt.

Dieses ist juristisch nach unserer Auffassung

allein schon deshalb bedenklich, da

hier eine eigene Rechtssetzung für konstruktive

Bauartanforderungen erfolgt, die

MID diese für den Taxameterbereich aber

europarechtlich abschließend regelt.

In diesem Zusammenhang sei auch

darauf hingewiesen, dass die Übermittlung

der Tarifdaten bei jeder Transaktion

überflüssig ist. Je nach Beschaffenheit

des Tarifs handelt es sich hier um ein

erhebliches Datenvolumen (eben die

gesamte Tarifprogrammierung), dies

widerspricht schon dem Grundsatz der

Datensparsamkeit. Möglich und sinnvoll

erscheint es, hier die Zusammensetzung

des Fahrpreises festzuhalten (Weganteil,

Zeitanteil, €/km, €/h, Zuschläge).

3. Die vorgesehene Übergangsvorschrift

des § 6 c für Insika-Systeme ist nicht

praxisgerecht. Nach dem vorliegenden

8 RAL 1015 taxinews · 4/2021


recht und steuern

Entwurf darf Insika nur bei Einbau vor

dem 01.01.2021 bis Ende 2025 genutzt

werden, nicht aber bspw. bei einem Fahrzeugwechsel

(z.B. nach unfallbedingtem

Wechsel nach dem 01.01.2021).

Insika ist DAS eingeführte und bewährte

System und wird z.B. in Hamburg und

Berlin flächendeckend in praktisch der

gesamten Taxiflotte wie auch in Mietwagenbetrieben

(!) eingesetzt, bundesweit in

rund 20.000 Fahrzeugen. Es ist mit einem

speziellen Datenmodell spezifisch auf die

Bedürfnisse des Gewerbes zugeschnitten,

es gibt kein System vergleichbarer

Funktionalität für das Taxi- und Mietwagengewerbe.

Den Finanz- und Verkehrsaufsichtsbehörden

stehen kostenlose

Tools für ihre Aufgaben zur Verfügung.

Die Unternehmen haben erhebliche Mittel

investiert, teilweise unterstützt durch

Landesförderungen. Speziell in Berlin

und Hamburg, wo die fiskalische Erfassung

der Umsätze praktisch flächendeckend

erfolgt, würde dies absehbar zu

einem Chaos führen. In anderen Städten

und Regionen würde die Ausrüstung

mit fiskalischen Erfassungssystemen

vermutlich um Jahre verzögert, weil niemand

jetzt noch Investitionen in ein auslaufendes

System tätigt. Die mittelfristige

Abschaffung von Insika ist auch deshalb

widersinnig, da bei der Bundesdruckerei

aktuell TIM-Karten mit einer den Vorgaben

des BSI entsprechenden höheren

Verschlüsselung entwickelt werden und

bis spätestens Ende 2021 zur Verfügung

stehen sollen. Auf jeden Fall aber würde

durch den aktuellen Entwurfsstand ein

Vakuum in der sicheren Datenaufzeichnung

entstehen, wobei für die Taxi-und

Mietwagenunternehmen völlig unsicher

ist, ob überhaupt ein zukunftssicheres

System zur Verfügung steht.

4. Für den Wegstreckenzähler werden

Anforderungen gestellt, die nicht der

nationalen Bauartvorschrift entsprechen.

Gegenwärtig sind noch geltende

Vorschrift die PTB-Anforderungen PTB-A

18.1 von April 1988, die z.B. überhaupt

keine Schnittstellen vorsehen. Aus

dem Jahr 2015 gibt es einen ENTWURF

der PTB (PTB-A 18.1 Entwurfsstand

10.11.2015) für eine zeitgemäße Bauartvorschrift,

die aber noch nicht geltendes

Recht ist. Gleichwohl gibt es bereits

mehrere Geräte von den Herstellern

Hale (SPW 03), Semitron (P6LW, P6SW)

und Ternica (WA12-Mietwagen), die dem

Entwurfsstand aus 2015 und seinen Voraussetzungen

entsprechen und zugelassen

wurden. Wir halten es für zumindest

problematisch, dass jetzt faktisch über

die Kassensicherungsverordnung Bauartzulassungsanforderungen

erfolgen,

die noch nicht rechtsgültig von der PTB

geregelt sind. Dies ist unseres Erachtens

nicht über die Ermächtigungsgrundlage

des § 146a Abs. 3 AO gedeckt. Zunächst

muss eine sichere und dem heutigen

technischen Stand entsprechende

Rechtsgrundlage für Wegstreckenzähler

in Kraft gesetzt werden. Danach sollte

das im aktuellen Entwurf § 8 Absatz

3 KassenSichV aufschiebend bedingte

(und im Bundesgesetzblatt separat zu

verkündende) Inkrafttreten für Wegstreckenzähler

gestrichen und rechtssicher

mit den gleichen Fristen wie bei Taxametern

geregelt werden – die entsprechenden

Geräte von drei unabhängigen

Herstellern sind bereits heute am Markt

verfügbar. Die in § 8 Absatz 3 Nr. 2 vorgesehene

erfolgreiche Konformitätsfeststellung

ist u.E. an dieser Stelle verfehlt,

da mit dieser Feststellung lediglich die

individuelle eichrechtliche Konformität

des „Gesamtmesssystems“, also des

individuell eingesetzten Fahrzeuges mit

eingebautem Taxameter/Wegstreckenzähler,

bestätigt wird. Diese speziell für

bestimmte Fahrzeug-Messgeräte-Kombinationen

vorgesehene Prüfung kann

nicht zusätzliche Voraussetzung für die

Erfassung der ganzen Gattung (ja bereits

bauartzugelassener) Wegstreckenzähler

sein. Sinnvoll könnte dies an eine

Baumusterprüfbescheinigung gekoppelt

werden.

5. Weiter ungelöst ist das Problem der

ausufernden Befreiungen von Mietwagenunternehmen

von der Wegstreckenzählerpflicht

durch Genehmigungsbehörden

- wir verweisen hier auf unsere

Ausführungen vom 18.12.2020. Nach

unserer Einschätzung werden vor allem

plattformvermittelte Mietwagen (Uber)

ohne nachvollziehbaren Grund von den

Verkehrsbehörden von der Einbaupflicht

befreit. Damit können sich die betreibenden

Unternehmen auch zukünftig

weiterhin einer steuerlichen Erfassung

entziehen.

Ohne Streichung der Befreiungsmöglichkeit

von der Wegstreckenzählerpflicht

in § 43 BOKraft durch das BMVI ist die

Einbeziehung von Wegstreckenzählern in

die KassenSichVnicht wirksam und stellt

höchstens ein Placebo dar.

Diese allgemeine Problemlage verschärft

sich insbesondere durch die unter 1. geschilderten

Punkte.

Es bedarf deshalb zwingend einer grundlegenden

Überarbeitung des Entwurfs im

Wege einer Ministeriums-übergreifenden

Zusammenarbeit vor allem mit dem BMVI

und unter Einbeziehung von Spezialisten

aus den o.g. Bereichen, um die gewünschte

und aus Wettbewerbsgesichtspunkten

zwingend erforderliche gleichmäßige

Erfassung aller Umsätze aus dem Bereich

des Taxi- und Mietwagengewerbes zu erreichen.

Keinesfalls darf nur das Taxigewerbe

allein fiskalisch erfasst werden, ansonsten

werden die sich schon seit Längerem zu

beobachtenden „Ausweichbewegungen“ in

den Mietwagenbereich massiv verstärken.

Hierfür bieten wir unsere intensive Mitarbeit

an. Neben den obigen, elementaren

Punkten erlauben wir uns zu dem Entwurf

noch folgende Anmerkungen: § 6a: In

Absatz 3 ist vorgesehen, dass der Beleg die

Zählwerksdaten enthalten muss. Wir gehen

von einem redaktionellen Irrtum aus. Dies

sind Umsatzdaten eines Unternehmers und

gehören (für die Verkehrsgewerbeaufsicht

und die Finanzbehörden) in das Sicherheitsmodul,

nicht aber auf einen Kundenbeleg.

Zu den Punkten 3. und 4. gelten die

oben gemachten Vorbehalte. § 6b: Nach

Absatz 2 Satz 2 sind die Daten nach Satz

1 Nummer 1 und 2 nur aufzuzeichnen,

soweit „diese durch den Wegstreckenzähler

erzeugt“ werden. Wir können den Sinn nicht

ganz nachvollziehen, verstehen dies aber

im Sinne einer Erfassung der Umsätze als

„Soll-Regelung“. Hier bedarf es einer klaren

„Muss-Regelung“. Auch bspw. bei Pauschalpreisen

müssen die Umsätze durch den

Wegstreckenzähler erfasst werden, ggf.

durch händische Eingabe vor Fahrtantritt.“

Quelle: BTMV

4/2021 · RAL 1015 taxinews 9


information

Selbstverwaltung der BG Verkehr fordert:

Mobile Beschäftigte bei der Impfpriorisierung vorziehen

Beschäftigte aus Verkehrswirtschaft,

Post-Logistik und Telekommunikation

gehören bisher

nicht zu den Berufsgruppen,

die bei der Covid-19-Impfung

höchste Priorität haben – trotz erhöhtem

Infektionsrisiko und hoher Systemrelevanz.

Das muss sich schnellstens ändern, fordert

die Vertreterversammlung der BG Verkehr.

Die Selbstverwaltung der BG Verkehr sieht

die Beschäftigten in Verkehrswirtschaft,

Post-Logistik und Telekommunikation

gegenüber anderen Berufsgruppen bei der

Impfung gegen Covid-19 unangemessen

benachteiligt. Die paritätisch mit Arbeitgeber

und Arbeitnehmervertretern und

-vertreterinnen besetzte Vertreterversammlung

der Berufsgenossenschaft

verabschiedete auf ihrer Sitzung am

12. Mai einen Appell an Bundesgesundheitsminister

Jens Spahn, zumindest die

mobilen Berufe innerhalb der Prioritätsgruppe

3 vorzuziehen.

Dazu gehören unter anderem das Fahrpersonal

von Lkw, Bussen und Taxis, Zusteller

und Zustellerinnen, Servicetechniker

und -technikerinnen, Schiffbesatzungen,

Müllwerker und Müllwerkerinnen sowie die

Besatzung von Flugzeugen.

In Verkehrsberufen gibt es keine

Chance auf Homeoffice

„Ein erheblicher Teil unserer Versicherten

hat nicht die Möglichkeit, ihre Arbeit vom

Homeoffice aus zu machen. Sie sind im

Lkw, Bus, Taxi, Transporter, Schiff und Flugzeug

unterwegs. Dabei sind Kontakte zu

zahlreichen Menschen unvermeidbar. Wir

fordern den Bundesgesundheitsminister

auf, diesen Beschäftigten höchste Priorität

bei der Impfung gegen Covid-19 einzuräumen.

Durch ihre hohe Mobilität und hohe

Kontaktrate haben sie ein vergleichsweise

hohes Infektionsrisiko und können ihrerseits

bei einer Infektion mehr Menschen

anstecken als beispielsweise Beschäftigte

im Büro“, sagt Klaus Peter Röskes, Vorsitzender

des Vorstandes der BG Verkehr.

Schnelle Impfung statt warmer

Dankesworte der Politik

Röskes und der Vorsitzende der Vertreterversammlung

auf Arbeitnehmerseite, Wolfgang

Witzke, verweisen auf die Systemrelevanz

der in der BG Verkehr versicherten

Wirtschaftszweige. „Unsere Mitgliedsunternehmen

haben während der Lockdowns

und zeitweisen Grenzschließungen die

Versorgung der deutschen Unternehmen

und Verbraucher jederzeit sicherstellen

können“, betont Röskes. Trotz Einhaltung

der von der BG Verkehr verabschiedeten

Regeln zum Gesundheitsschutz gäbe es

für die Beschäftigen eine beträchtliche

Gefahr, sich mit Covid-19 anzustecken. „Da

mittlerweile Impfstoff in erheblichem Maße

zur Verfügung steht, wollen wir das nicht

mehr hinnehmen. Wir erwarten von der

Politik jetzt mehr als warme Dankesworte“,

betonen Röskes und Witzke. Eine Lösung

könnte sein, in den betroffenen Mitgliedsunternehmen

zügig über die Betriebsärzte

und Betriebsärztinnen impfen zu lassen.

In der BG Verkehr sind rund 1,7 Millionen

Beschäftigte gesetzlich unfallversichert.

Davon sind deutlich mehr als eine Million in

mobilen Berufen aktiv.

Quelle: BG Verkehr

Über die BG Verkehr

Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung

für die Verkehrswirtschaft,

Post-Logistik und Telekommunikation.

Bei ihr sind rund 1,7 Millionen

Menschen versichert. Sie berät in den

fast 200.000 Mitgliedsunternehmen

zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen

und bei Berufskrankheiten

für die Behandlung, Rehabilitation und

Entschädigung ihrer Versicherten.

10 RAL 1015 taxinews · 4/2021


information

MOIA erster Anwender des ID. BUZZ AD

Volkswagen Nutzfahrzeuge und Argo AI starten internationalen Testbetrieb

für Autonomes Fahren

Die Entwicklung hat bereits

begonnen, in diesem Sommer

werden die ersten autonom

fahrenden Prototypen auf

Basis des künftigen ID. BUZZ im

Münchner Umland getestet. Ein Meilenstein

in der internationalen Zusammenarbeit im

Konzern, in der Volkswagen Nutzfahrzeuge

(VWN) die Entwicklung des Autonomen

Fahrens auf Level 4 für selbstfahrende

Shuttles und Transporter umsetzt. Leichte

Nutzfahrzeuge sind der erste, logische

Einsatzort für die autonome Beförderung

von Menschen und Gütern. „Unser Ziel

ist es, mit der autonomen Version des ID.

BUZZ ab 2025 kommerzielle Einsätze bei

Fahr- und Zustelldiensten zu ermöglichen“,

erklärte Christian Senger, Bereichsleiter

Autonomes Fahren bei VWN, in einer

digitalen Pressekonferenz. „Kunden können

sich dann in ausgewählten Städten mit

autonomen Fahrzeugen zu ihrem Ziel

bringen lassen, und auch Zusteller bei

Paket diensten werden durch das Autonome

Fahren deutlich entlastet.“

Volkswagen Nutzfahrzeuge hat für die Entwicklung

des Autonomen Fahrens ein eigenes

Geschäftsfeld gegründet und sich für

die Integration der Technologie in den vollelektrischen

ID. BUZZ AD an Argo AI beteiligt,

einem Unternehmen aus den USA, das das

sogenannte Self-Driving-System (SDS)

entwickelt. Im Frühjahr hat Argo bereits

einen ersten Prototyp damit ausgestattet

und testet damit erstmals auch in Deutschland.

„Wir betrachten das Argo-Testprogramm

als das größte für innerstädtisches

Fahren, mit sechs Standorten allein in den

USA“, berichtete Argo-CEO Bryan Salesky

auf der Pressekonferenz. „Jetzt freuen wir

uns, auf Basis dieser Entwicklungsarbeit

an unserem Standort München die Tests

für den Einsatz im europäischen Verkehr

durchzuführen. Dazu haben wir gerade ein

Testfeld in unmittelbarer Nähe zum Münchner

Flughafen errichtet.“

Sowohl Volkswagen Nutzfahrzeuge als

auch Argo AI halten den Einsatz einer

Kombination aus Sensoren und Kamerasystemen

im Fahrzeug für unverzichtbar.

Argo AI hat kürzlich einen Lidar-Scanner

(Light detection and ranging) vorgestellt,

der im Gegensatz zum Radar-System mit

Lichtwellen arbeitet und Objekte aus einer

Distanz von bis zu 400 Metern erfassen

kann. Sein patentierter Geiger-Modus

besitzt die Fähigkeit, selbst kleinste Partikel

(ein Phanton) zu erkennen, so dass auch

sehr schwach reflektierende Objekte

erfasst werden und damit sehr genaue

Darstellungen der Umgebung möglich sind.

„Diese Technologie setzen wir auch bei den

Fahrzeugen von Volkswagen Nutzfahrzeuge

ein“, so Salesky.

Auch für den kommerziellen Einsatz der

künftigen Technik bei Fahrdienstleistern

gibt es konkrete Pläne. Im Jahr 2025 wird

die Konzerntochter MOIA der erste Nutzer

des autonom fahrenden ID. BUZZ AD sein.

„MOIA verfügt über umfassende Erfahrungen

im Bereich der Mobilitätsdienstleistungen

und des Flottenmanagements. Inner -

halb kürzester Zeit haben wir Europas

größten, rein elektrischen Ridepooling-

Service aufgebaut und Millionen von Fahrgästen

befördert. Diese Expertise bringen

wir in die Kooperation mit Volkswagen

Nutzfahrzeuge und Argo AI ein. Hamburg

wird als erste Stadt einen autonomen Ridepooling-Service

mit einem ID. BUZZ haben”,

sagte Geschäftsführer Robert Henrich.

MOIA ist der flächengrößte Sharing-Anbieter

Hamburgs und beschäftigt aktuell 1.200

Mitarbeiter. Autonomes Fahren ist für das

Unternehmen ein wichtiger Schritt auf dem

Weg, dieses neue Geschäftsfeld auszubauen.

Quelle: Volkswagen Nutzfahrzeuge,

Argo AI und MOIA

Zweites Argo-Testfeld nach

dem Vorbild aus Pennsylvania

entsteht derzeit am Münchner

Flughafen

• Große Chance zur Steigerung der

Verkehrssicherheit auch in deutschen

Großstädten

• VWN setzt bei Level-4-Fahrzeugen

auf eine Kombination aus Lidar-, Radar-Sensoren

und Kamerasystemen

im Fahrzeug

• Kommerzieller Einsatz ab 2025:

Mobilitätsdienstleister MOIA wird autonomen

Service in Hamburg starten

4/2021 · RAL 1015 taxinews 11


information

Gesetz zum autonomen Fahren

„nicht für Individualverkehr“

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Als einen Schritt in die richtige

Richtung haben die zu einer

öffentlichen Anhörung des

Verkehrsausschusses Anfang

Mai geladenen Sachverständigen

mehrheitlich den Gesetzentwurf der

Bundesregierung zum autonomen Fahren

bewertet. Die Regelungen zielten eher auf

gewerbliche Anbieter und weniger auf den

Individualverkehr ab, lautete der überwiegende

Tenor.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung

einen Regelungsrahmen schaffen, damit

autonome Fahrzeuge künftig bundesweit

ohne einen physisch anwesenden Fahrer

in festgelegten Betriebsbereichen des

öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb

fahren können. Dazu werden die

technischen Anforderungen an den Bau,

die Beschaffenheit und die Ausrüstung von

Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen

geregelt - ebenso wie die Prüfung und das

Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis

durch das Kraftfahrt-Bundesamt

(KBA). Geregelt wird des Weiteren der

Umgang mit den für den Betrieb benötigten

Daten. Zudem wird der Begriff der Technischen

Aufsicht bestimmt. Diese muss laut

Bundesregierung eine natürliche Person

sein, die im Einzelfall die Deaktivierung

oder Freigabe von Fahrmanövern des Fahrzeuges

von außen vornehmen kann.

Einige Sachverständigen-

Meinungen

Martin Schmitz (VDV) erwartet von dem

Gesetz „Impulse für die Mobilitäts- und

Verkehrswende“. Aus dem Entwurf gehe

hervor, dass eine Vernetzung des automatisierten

Fahrens mit den öffentlichen Verkehren

notwendig ist, um nicht Parallelsysteme

aufzubauen. Richtig sei es auch, den

Wegfall des Fahrers durch eine Rechtsfigur

- der Technischen Aufsicht - auszugleichen,

deren Haftung im Vergleich zum Hersteller

einzuschränken sei.

Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der

FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, hält die

technischen Vorgaben in dem Gesetz dem

neuesten Stand der Technik entsprechend.

Zu kurz komme ihm aber die Validierung

der Leistungsfähigkeit hoch- und vollautomatisierter

Fahrzeuge. Es fehle eine lernende

Rückspiegelung. Vergleichbar dem

lebenslangen Lernen eines Fahrers nach

dem Fahrerlaubniserwerb müsse auch

die Leistungsfähigkeit der automatisierten

Fahrzeuge über die Jahre im Verkehr validiert

werden, sagte Bönninger. Als unzureichend

im Sinne dieses Lernens bewertete

er die geplanten Datenerhebungen.

Für Barbara Lenz vom Deutschen Zentrum

für Luft- und Raumfahrt bietet das Gesetz

die Chance, weiter in Richtung Verkehrswende

zu gehen. Im öffentlichen Verkehr,

aber auch bei geteilten Verkehren, könnten

so neue Angebote gemacht werden, die

den Umfang der Nutzung des Pkw in der

jetzigen Form deutlich reduzieren könnten.

Lenz forderte eine breite gesellschaftliche

Diskussion. Dabei müsse der Einfluss der

Fahrzeugautomatisierung auf Klima und

Umwelt stärker thematisiert werden und

gleichberechtigt neben ethischen, sicherheitsbezogenen

und rechtlichen Fragestellungen

stehen.

Peter Liggesmeyer, Leiter des Fraunhofer-Instituts

für Experimentelles Software

Engineering, nannte den Gesetzentwurf

„grundsätzlich positiv“ und die Einrichtung

der Technischen Aufsicht „vernünftig“. Festzustellen

sei aber, dass der Entwurf auf den

ÖPNV abziele und die Regelungen für den

Individualverkehr nicht realistisch seien.

Seiner Einschätzung nach ist das autonome

Fahren in einer deutschen Innenstadt auf

der Basis heutiger Technologien nicht abzudecken.

Es sei auch

nicht abschätzbar,

wann dies möglich

sein wird. Durch das

Gesetz könnten aber

benötigte Erfahrungen

mit autonomen

Systemen gewonnen

werden, sagte Liggesmeyer.

Auch aus Sicht von

Marion Jungbluth

vom Verbraucherzentrale

Bundesverband (vzbv) ist das

Gesetz „sinnvoll und richtig für gewerbliche

Anwendungsfälle“ - nicht aber für private

Fahrzeughalter. Diese würden durch die

im Gesetz auferlegten Aufgaben überfordert.

Daher, so ihre Forderung, sollte der

Anwendungsbereich des Gesetzes auch

auf gewerbliche Halter beschränkt werden.

Änderungsbedarf sieht Jungbluth bei der

Haftungsfrage.

Der Gesetzentwurf stellt nach Auffassung

des Rechtsanwalts Stefan Hessel, Erster

Vorsitzender des Vereins Algoright, allenfalls

die Vorstufe zu der benötigten umfassenden

Regulierung dar. Erhebliche Risiken

würden sich aktuell mit Blick auf Cyberangriffe

ergeben. Der Gesetzentwurf bleibe

hinter europäischen Regelungen zurück.

Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen

Verkehrssicherheitsrates, geht davon aus,

dass das automatisierte Fahren einen ganz

wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der

Verkehrssicherheit leisten werde. Eichendorf

sprach sich unter anderem dafür aus,

die Leistungsfähigkeit der autonomen

Fahrfunktion durch das KBA im Rahmen

einer Feldüberwachung kontinuierlich zu

überwachen. Sollten potentiell sicherheitskritische

Fehler erkannt werden, müsse die

Betriebserlaubnis durch das KBA solange

entzogen werden können, bis der Fehler

durch ein Hard- oder Softwareupdate behoben

wurde, forderte er.

Quelle: Deutscher Bundestag

12 RAL 1015 taxinews · 4/2021


information

Untersagung der Fahrdienstvermittlung für

Mietwagen durch Uber-App bestätigt

Uber ist mit seiner Berufung gegen

ein gerichtliches Verbot der

Mietwagenvermittlung durch

die App des US-Unternehmens

gescheitert. Das Oberlandesgericht

Frankfurt am Main (OLG) hat am

20. Mai die Berufung des Fahrdienstvermittlers

Uber gegen die Untersagung,

Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen

mittels einer Applikation zu

übermitteln, zurückgewiesen und damit

das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Der klagende Zusammenschluss von Taxizentralen

aus verschiedenen Städten

Deutschlands wendet sich gegen eine von

dem Fahrdienstvermittler Uber genutzte

Applikation. Über sie können Fahrten mit

Mietwagenfahrern gebucht und abgerechnet

werden. Der Fahrgast fragt mit der

App eine Fahrt zu einem angegebenen Ziel

an. Vor Bestätigung der Anfrage erhält er

u.a. Angaben zum Preis und zur Dauer der

Bereitstellung des Mietwagens. Die App

ermittelt dann automatisiert einen geeigneten

Fahrer eines Mietwagenunternehmens.

Dieser erhält eine Push-Mitteilung nebst

einer Dienstanweisung. Kommt es zur Auftragsannahme,

rechnet die Beklagte nach

Fahrtende die Fahrt über die App ab.

Die Kläger halten dieses Vorgehen unter

Hinweis auf die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes

(PBefG) in mehrfacher

Hinsicht für wettbewerbswidrig.

Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben

und die Fahrdienstvermittlung für

Mietwagen untersagt. Zur Begründung hatte

das Landgericht u.a. darauf hin gewiesen,

dass Uber die hier für die Übermittlung

von Fahrten an Mietwagenfahrer erforderliche

Mietwagenkonzession fehle. Aus

der maßgeblichen Sicht des Fahrgastes

erbringe Uber selbst die Dienstleistung und

sei damit Unternehmerin. Uber trete als

Anbieter der Beförderungsleistung nach

außen auf, bestimme die Konditionen und

rechne ab. Folglich sei Uber selbst konzessionspflichtig.

Nach der Berufungsverhandlung hat das

OLG die Berufung von Uber gegen das

Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt

noch nicht vor, das Urteil ist somit noch

nicht rechtskräftig.

Quelle: OLG Frankfurt

Anmerkungen:

Ende 2019 hatte das Landgericht Frankfurt

einer Klage der Taxigenossenschaften

stattgegeben und Uber die Vermittlung

von Mietwagenfahrten mit Fahrer untersagt.

Unter anderem war das Gericht der

Ansicht, dass aus der Sicht des Fahrgastes

Uber selbst die Dienstleistung erbringe und

daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes

sei. Deshalb

benötige Uber eine entsprechende Konzession,

die es „unzweifelhaft“ nicht habe

(Az. 3-08 O 44/19).

Daraufhin hatte Uber seine Vorgehensweise

in Deutschland verändert und unter anderem

sichergestellt, dass den Fahrgästen in

der App klar kommuniziert wird, welcher

Subunternehmer die Fahrt ausführt. In

Deutschland operiert das US-Unternehmen

mit einem lizenzierten Generalunternehmer

und zahlreichen Subunternehmen, die

Autos und Fahrer stellen. Die Deutschlandgeschäfte

werden von einer Niederlassung

in den Niederlanden gesteuert.

Uber: „Keinen Einfluss“ auf uns

Nach Ansicht von Uber schränkt auch das

jüngste Urteil des OLG Frankfurt seine

Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht ein.

„Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf

unseren Service in Deutschland, denn es

bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell“,

sagte ein Sprecher der dpa. „Dieses

hatten wir bereits nach der Entscheidung

des Landgerichts

Frankfurt Ende 2019

grundsätzlich geändert,

um den Anforderungen

des Gerichts zu entsprechen.“

Damit folgt das Unternehmen

einem Muster,

das seit dem Markteintritt

in Deutschland zu

beobachten ist: Auf Entscheidungen

der Justiz

reagiert Uber mit kleinen

Änderungen an den Abläufen und macht

munter weiter. Parallel versucht das Unternehmen,

die Rahmenbedingungen durch

Lobby-Arbeit zu ändern. In Deutschland

hat sich Uber bei der jüngsten Novelle des

PBefG für eine Liberalisierung des Marktes

eingesetzt.

Vollstreckung möglich

Die Entscheidung des OLG fiel kurz nach

der mündlichen Verhandlung am 20. Mai.

Das war schneller als erwartet, sagte

ein Sprecher von Taxi Deutschland. „Das

Oberlandesgericht hat bestätigt, dass

Uber selbst Beförderer ist und nicht nur

Vermittler“, betonte der Sprecher. „Und

damit brauchen sie eine Lizenz, die sie nur

mit einer Niederlassung in Deutschland

bekommen.“ Damit müsste Uber Strukturen

und Personal in Deutschland aufbauen

und hier selbst als Beförderungsanbieter

auftreten.

Nach Angabe von Taxi Deutschland wird

an dem Vorhaben festgehalten, das Urteil

vollstrecken zu lassen, sobald das möglich

ist. Wenn die schriftliche Begründung zugestellt

ist, könnten die Taxigenossenschaften

jede von Uber vermittelte Fahrt anzeigen –

dabei drohen Ordnungsgelder von bis zu

250.000 € pro Verstoß.

In den kommenden Wochen könnte der

jahrelange Konflikt also eskalieren. Die Vergangenheit

hat gezeigt, dass die Zustellung

eines Urteils der deutschen Justiz bei Uber

in Amsterdam nicht einfach ist. Aus diesem

Grund hat Uber offenbar eine deutsche

Niederlassung vermieden.

H.R.

4/2021 · RAL 1015 taxinews 13


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Elektroautos:

Bestand steigt weltweit auf 10,9 Millionen

Im Jahr 2020 stieg der weltweite

Bestand an Elektroautos auf 10,9 Millionen,

ein Plus von mehr als drei Millionen

gegenüber dem Vorjahr. China liegt

mit gut fünf Millionen E-Autos weiter

unangefochten auf Platz eins, gefolgt von

den USA mit 1,77 Millionen. Deutschland

hat sich mit fast 570.000 Fahrzeugen um

drei Plätze auf Rang drei vorgearbeitet. Bei

den Pkw-Neuzulassungen liegt Deutschland

nun weltweit auf Platz zwei. Die

neuen Zahlen stammen aus einer aktuellen

Erhebung des Zentrums für Sonnenenergie-

und Wasserstoff-Forschung in

Baden-Württemberg (ZSW).

Das ZSW wertete für diesen Überblick

nur Daten von Fahrzeugen aus, die Strom

laden können, also von batterieelektrischen

Fahrzeugen sowie von solchen mit

Range-Extender-Systemen und Plug-in-

Hybrid-Modelle. Das ZSW findet bei den

neu zugelassenen Stromern jetzt erstmals

drei deutsche Hersteller auf den ersten

sechs Plätzen. Tesla führt mit fast 500.000

Neuzulassungen, wird aber vor allem von

VW bedrängt.

Klimaeffekte des E-Autos liegen in

weiter Ferne

Das ZSW weist aber auch darauf hin,

dass eine deutlich höhere Marktdynamik

erforderlich ist, wenn die Klimaschutzziele

im Verkehr im Jahr 2030 erreicht werden

sollen. Mit den heutigen Zahlen und Wachstumsraten

wird es noch lange dauern, bis

ein positiver Einfluss der Elektromobilität

auf das Klima spürbar werden wird. Der

Fahrzeugbestand weltweit liegt bei rund

1,4 Milliarden, die weitaus meisten mit Verbrennungsmotoren

ausgestattet und mit

einer maximalen „Lebenserwartung“ von

18 Jahren unterwegs. Selbst in Deutschland

liegt die Lebensdauer eines Personenwagens

inzwischen bei rund zehn Jahren.

Neuzulassungen steigen auf

Rekordhoch

Die Zahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen

hat weltweit im Jahr 2020

deutlich zugenommen: Sie stieg um

38 Prozent auf ein neues Rekordhoch von

3,18 Millionen – die Entwicklung lief damit

deutlich gegen den Trend des Gesamtmarktes,

der besonders durch die Corona-

Pandemie von einem spürbaren Rückgang

geprägt war. Während die Zulassungszahlen

für E-Autos in Europa um 134 Prozent

auf 1,37 Millionen stiegen, trugen die

großen Märkte China und USA hingegen

kaum zum Wachstum bei: Es gab auf dem

chinesischen Markt nur 1,25 Millionen Neuzulassungen

(drei Prozent Wachstum). Was

auch damit zusammenhängt, dass China

seine Förderung der Elektroautos deutlich

zurückgefahren hat. So konnte Europa

China überholen. In den USA war die Zahl

mit 322.400 Neuzulassungen, ein Minus

von zwei Prozent, sogar zum zweiten Mal in

Folge rückläufig.

Bei anderen Nationen ging es dagegen

rasant nach oben, am deutlichsten in

Deutschland: dort stieg die Zahl der Neuzulassungen

– getrieben von der extrem

starken Förderung durch den Staat – von

108.530 im Jahr 2019 auf nunmehr

394.632. Das ist ein Plus von 264 Prozent

– die weltweit höchste Wachstumsrate.

Deutschland liegt nun bei den Neuzulassungen

auf dem zweiten Rang hinter China

und verdrängt die USA auf Platz drei. An

vierter Position folgt Frankreich. Dort kletterten

die Neuzulassungen auf 194.700, ein

Wachstum von 180 Prozent. Ein deutliches

Marktwachstum weisen auch Dänemark

(245 Prozent), Italien (250 Prozent), Spanien

(136 Prozent) und Großbritannien (140 Prozent)

auf – jedoch auf deutlich niedrigerem

absolutem Niveau bezüglich der Fahrzeugzahlen.

Weiterhin mehr Dynamik nötig

„Der positive Trend ist jedoch auch auf

höhere Fördersätze für Elektrofahrzeuge

im Rahmen von Corona-Konjunkturpaketen

und zusätzliche Maßnahmen wie die

abgesenkte Mehrwertsteuer in Deutschland

zurückzuführen“, kommentiert Prof. Dr.

Frithjof Staiß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied

des ZSW. „Es gilt deshalb,

diesen Förderimpuls sukzessive in ein

marktgetriebenes Wachstum zu überführen,

um das Ziel der Bundesregierung von

sieben bis zehn Millionen Elektroautos im

Bestand bis 2030 effizient erreichen zu

können. Hierfür müssen in Deutschland

im Schnitt jedes Jahr rund eine Million

E-Fahrzeuge neu zugelassen werden.“

Staiß erwartet vom ambitionierten neuen

EU-Klimaschutzziel einen deutlich größeren

Druck auf den Erfolg von E-Autos. Den

zehn Millionen E-Autos stünden dann nach

heutigen Zahlen in Deutschland immer

noch mehr als 50 Millionen Fahrzeuge mit

Verbrennungsmotoren gegenüber.

In Norwegen wurden im Jahr 2020 mit

einem Anteil von 62,4 Prozent deutlich

mehr Elektrofahrzeuge zugelassen als

14 RAL 1015 taxinews · 4/2021


information

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die

anderen Länder folgen mit deutlichem

Abstand. In Schweden liegt der Wert bei

29,1 Prozent. In Deutschland ist der Anteil

auf 10,9 Prozent gestiegen und hat sich

damit im Vergleich zu 2019 mehr als

verdreifacht. In China, dem Land mit den

absolut höchsten Neuzulassungszahlen,

liegt der Anteil mit 6,2 Prozent deutlich

niedriger, in den USA verharrt er bei rund

zwei Prozent.

Drei deutsche Hersteller unter den

Top 6 – Tesla Nummer 1

Bei den Neuzulassungen 2020 steht der

Hersteller Tesla mit 499.600 E-Autos nach

wie vor an der Spitze. Mit wenig Abstand

folgt die VW-Gruppe. Der Wolfsburger

Autokonzern hat fast aufgeschlossen und

kommt bereits auf 421.600 verkaufte Modelle.

Das chinesische Unternehmen SAIC,

das fast ausschließlich auf dem heimischen

Markt tätig ist, folgt auf Rang drei (254.300).

BMW (192.600) und Daimler (163.000)

liegen mit Platz vier und sechs ebenfalls in

den Top-Ten, insbesondere durch den Verkaufserfolg

ihrer Plug-In-Hybrid-Modelle.

Addiert man sämtliche Neuzulassungen

der vergangenen Jahre weltweit, führt mit

über 1,38 Millionen Elektro-Pkw weiterhin

Tesla deutlich. Auf dem zweiten Platz

folgt ebenfalls unverändert BYD aus China

(916.400). Auf Rang drei vorgerückt ist VW

mit 778.300 zugelassenen Elektro-Pkw.

Platz vier besetzt BMW mit 603.200. Beide

deutschen Hersteller haben sich gegenüber

2019 erheblich verbessert, der Abstand

zum Marktführer Tesla ist aber noch

deutlich.

Bei den Modellen liegt Tesla

vorne – wie bislang

Das Model 3 von Tesla liegt mit 362.800

neu zugelassenen Exemplaren weiterhin

deutlich in Führung. Mit großem Abstand

folgen der nur in China und im Jahr 2020

erstmals verkaufte Hongguang Mini EV

(119.300) sowie der Renault Zoe (102.900).

Das beste deutsche Ergebnis erzielte auf

Anhieb der Volkswagen ID.3 mit 56.900

verkauften Modellen (Platz sechs). Weitere

deutsche Modelle in den Top-Ten sind der

Audi e-tron sowie der Plug-In-Hybrid VW

Passat GTE. Damit sind nun erstmals drei

deutsche Hersteller unter den beliebtesten

Neuzulassungen zu finden. Bei den

Neuzulassungen 2020 erreicht nur ein

Plug-In-Hybrid-Modell die Top-Ten, alle

anderen sind rein batterieelektrische Fahrzeuge.

Bei den kumulierten Neuzulassungen

sind noch drei Plug-In-Hybrid-Modelle

unter den ersten zehn Plätzen.

Den Spitzenplatz bei den kumulierten

Neuzulassungen erreicht das Model 3 von

Tesla: 812.900 zugelassene Exemplare.

Weiterhin auf den Rängen zwei und drei

folgen Nissan Leaf (494.800) und Model S

(308.700). Unter den Top-Ten bei den kumulierten

Neuzulassungen findet sich bislang

noch kein deutsches Modell.

VW führt in deutschem Markt

Blickt man auf den deutschen Markt, zeigt

sich ein anderes Bild im Vergleich zu den

weltweiten Zahlen: Die meisten Zulassungen

entfallen nun erstmals auf die

VW-Modelle, sie besetzen drei der ersten

fünf Plätze. Rang eins behauptet weiterhin

der Renault Zoe mit 30.376 Exemplaren,

ein Plus von rund 21.000. Auf den E-Golf

entfallen 17.438 Zulassungen. Das Model 3

von Tesla kommt auf 15.202 Fahrzeuge, der

VW-Passat GTE und der VW ID.3 auf jeweils

über 14.000.

„Die erfolgreiche Aufholjagd der deutschen

Hersteller bei den neu zugelassenen

Elektroautos zeigt, dass sie auf dem

richtigen Weg sind“, sagt Prof. Dr. Markus

Hölzle, ZSW-Vorstandsmitglied und Leiter

des Geschäftsbereichs Elektrochemische

Energietechnologien. Mit der zunehmenden

Anzahl an Elektrofahrzeugen gewinne

künftig außerdem das Recycling von

Batteriezellen an Bedeutung, so Hölzle.

„Die Wiederverwendung von Metallen wie

Kobalt oder Lithium, aber auch von Graphit

aus Batterien ist wichtig für die Nachhaltigkeit

der Produktionsprozesse und bietet

zudem einen verbilligten Zugang zu diesen

Rohstoffen.“

Quelle: ampnet/Sm

4/2021 · RAL 1015 taxinews 15


information

Brennstoffzellenauto das Auto der Zukunft

Wasserstoffautos sind ausgesprochen

umweltfreundlich

und perfekt geeignet

für das alltägliche Leben.

Das beweist auch der

Mirai, der als erstes Fahrzeug von Toyota

die Technologie der Brennstoffzelle nutzt

und in Serie erhältlich ist.

Dieselgate und Klimawandel:

Die Zeit der Brennstoffzelle ist

gekommen.

Der Klimawandel ist für uns immer deutlicher

zu spüren: In den Gebirgsketten

schmelzen die Gletscher, in der Arktis und

Antarktis die Eisflächen. Der Meeresspiegel

steigt langsam, Starkregen und Dürren

treten immer häufiger auf und die Luftqualität

verschlechtert sich zunehmend.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind

verheerend.

Was können wir dagegen tun? Diese Frage

wird für uns immer bedeutender. Die

Diskussion um Diesel als Kraftstoff und

überschrittene Grenzwerte für Stickoxide

insbesondere in Städten sind aktuell wie

nie. Die Suche nach alternativen Antrieben

und umweltfreundlicheren Kraftstoffen

nimmt zu. So legen Automobilhersteller

den Fokus noch stärker auf die Entwicklung

von ganzheitlichen und nachhaltigen

Automobilkonzepten und schaffen Antriebe,

die im besten Fall sogar ohne jegliche

Emissionen von Schadstoffen auskommen:

Für einen verbesserten Klimaschutz.

Ein Ansatz für umweltfreundliches Fahren

sind Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen

betrieben werden. Ihre einzige Emission

ist Wasser, wodurch sie zum potenziellen

Auto der Zukunft werden. Das funktioniert

jedoch nur, wenn dafür grüner Wasserstoff

genutzt wird – also Wasserstoff, der durch

erneuerbare Energien wie Wind oder Sonne

produziert wird. Denn nur dann ist er CO2-

frei und tatsächlich neutral für das Klima.

Aufbau und Funktion einer

Brennstoffzelle (Fuel Cell)

Die kleinste Untereinheit einer Brennstoffzellen-Einheit,

die einzelne Zelle, besteht

aus einer Elektrolyt-Membran, einer

negativen und einer positiven Elektrode

sowie zwei Separatoren. Brennstoffzellen

gehören zu den galvanischen Zellen.

Eine einzige Brennstoffzelle erzeugt nur

geringe elektrische Energie von einem

Volt. Das reicht nicht aus, um ein Auto

mit Brennstoffzellen-Antrieb zu bewegen.

Deshalb sind für einen Fahrzeugantrieb

mehrere Hundert von Brennstoffzellen notwendig.

Sie bilden zusammen eine Brennstoffzellen-Einheit,

den Fuel Cell Stack. Die

Fuel Cell, auf Deutsch Brennstoffzelle, wird

nicht nur in der Autoindustrie genutzt. Fuel

Cells werden ebenso zum Lieferanten von

elektrischer Energie für Gebäude, um sie

mit Wärme und Strom zu versorgen.

Eine Brennstoffzelle erzeugt elektrische

Energie durch ein chemisches Verfahren.

Die Basiselemente dieses Prozesses sind

Wasserstoff und Sauerstoff. Der Wasserstoff

gelangt zur negativen Elektrode, wo

er auf einem Katalysator aktiviert wird.

Elektronen setzen sich frei und wandern

zur positiven Elektrode. Dabei entsteht ein

elektrischer Strom. Die Wasserstoff-Atome

verwandeln sich durch die Abgabe der

Elektronen in Wasserstoff-Ionen. Die Ionen

fließen durch die Polymer-Elektrolyt-Membran

zur negativen Elektrode. Dort entsteht

aus Sauerstoff, Wasserstoff-Ionen und

Elektronen durch eine chemische Reaktion

schließlich Wasser.

Der Antrieb des Mirai besitzt neben der

Brennstoffzellen-Einheit eine leistungsstarke

Batterie. Der Mirai ist daher ein

Hybridfahrzeug mit einem Antrieb, der eine

Brennstoffzellen-Einheit und eine Batterie

miteinander kombiniert. Die Batterie unterstützt

beim Anfahren und Beschleunigen

den Brennstoffzellen-Antrieb.

16 RAL 1015 taxinews · 4/2021


information

FUNKTION EINES

BRENNSTOFFZELLENAUTOS

Wasserstoff ist kein natürliches Element.

Seine Herstellung ist nur mit Energie möglich.

Um die Umwelt zu schützen, sollten

dafür regenerative Energiequellen genutzt

werden. Als optimaler Energieträger ist

Wasserstoff für den Anrieb von Fahrzeugen

besonders gut geeignet. Zudem lässt sich

Wasserstoff leicht speichern und transportieren.

So ist er einer der wichtigsten

Energieträger die Zukunft.

In einem Auto mit Brennstoffzelle befinden

sich zwei spezielle Tanks außen im

Unterboden des Fahrzeuges. Sie speichern

den Wasserstoff. Über eine Leitung gelangt

er in die Brennstoffzelle und reagiert dort

mit Sauerstoff. Der Sauerstoff gelangt

durch große Lufteinlässe in den Verdichter.

Durch eine chemische Reaktion, eine „kalte

Verbrennung“, entsteht an der Membran

die nötige Elektrizität für den elektrischen

Antrieb des Autos. Eine Hochvolt-Batterie

speichert zusätzlich Bremsenergie und

setzt diese Energie bei Überholmanövern

ein.

Sicher mit Brennstoffzellenautos

unterwegs

Experten erprobten in unzähligen Fahrversuchen

die Sicherheit der Fahrzeuge, bevor

Autos mit Brennstoffzelle in Serie gingen.

Sie legten dabei Millionen von Kilometern

zurück. Auch der Mirai wurde über eine

Vielzahl von Kilometern erfolgreich geprüft

und ist genauso sicher wie jedes andere

Fahrzeug von Toyota auch.

Wasserstoff ist ein gasförmiges Element

mit speziellen Eigenschaften. Sowohl beim

Tanken als auch beim Fahren besteht keine

Gefahr. Das gilt auch bei Unfällen. Obwohl

ein Leck im Tank sehr unwahrscheinlich ist,

erkennen Sensoren den möglichen Austritt

von Wasserstoff. Das Fahrzeug schaltet

dann automatisch ab und sämtliche Sicherheitsventile

schließen sich.

Als dritte Sicherheitsebene ist der Innenraum

komplett vom Wasserstoff-System

getrennt. Das verhindert den Eintritt

des gasförmigen Elements in den Fahrgastraum.

Freigesetzter Wasserstoff steigt

aufgrund seiner geringen Dichte schneller

als jedes andere Gas in die Atmosphäre auf.

Ein Ventil für Überdruck bläst bei hohen

Temperaturen, die durch einen Brand nach

einem Unfall entstehen können, den Wasserstoff

ins Freie.

Der Tank ist im Bereich der Hinterachse

platziert und somit gut geschützt. Er

besteht aus einer robusten Außenschale,

die aus einem Kohlefaserverbundwerkstoff

besteht. Darüber befindet sich ein

aus Fasern verstärkter Kunststoff. So sind

Beschädigungen sofort erkennbar. Der Tank

ist gegen Druck von innen und außen sowie

gegen Feuer widerstandsfähig.

Intelligentes Sicherheitssystem

beim Tanken

Beim Tanken von Benzin oder Diesel tropft

unter Umständen etwas Kraftstoff daneben.

Wie ist das beim Tanken von Wasserstoff?

Während des Tankvorgangs sorgen Schutzmaßnahmen

für die nötige Sicherheit. Das

Zapfventil am Zapfsäulenschlauch verfügt

über eine mechanische Sicherung. Sie

garantiert eine optimale Kopplung mit dem

Einfüllstutzen des Fahrzeugs. Der Tankvorgang

beginnt erst, wenn die Sicherung ordnungsgemäß

einrastet. Durch Druckimpulse

lassen sich mögliche Lecks im System

zwischen Zapfsäule und Brennstoffzellenauto

identifizieren. Bei einer Störung stoppt

der Tankvorgang sofort.

Infrarot-Sensoren in den Wasserstofftanks

sowie an Zapfventil und Pumpe kontrollieren

beim Tanken kontinuierlich die

Temperatur. Dadurch ist die genaue Steuerung

der Füllmenge bei der Zufuhr von

Wasserstoff möglich. Steckt der Schlauch

zum Betanken noch im Fahrzeug, bewegt

sich das Brennstoffzellenauto keinen Meter

vorwärts. Eine Weiterfahrt ist erst dann

möglich, wenn der Fahrer das Zapfventil

abnimmt und den Tankdeckel schließt.

Umweltfreundlich und

Alltagstauglich: Der Toyota Mirai

Die Brennstoffzellen-Technologie ist ein

Wendepunkt für den Automobilbau und

unsere Umwelt. Der Toyota Mirai ist weltweit

die erste serienmäßige Limousine mit

Brennstoffzelle. Das Brennstoffzellen-Fahrzeug

ging 2014 nach fast 20 Jahren Forschung

in Serie. Der Mirai hat den Weg in

eine emissionsfreiere Zukunft geebnet.

Toyota legte vor über 20 Jahren den Grundstein

dafür und führte in Japan den Prius

mit Hybridantrieb ein. Inzwischen fahren

fast 50 Prozent unserer privat neu zugelassenen

Autos in Deutschland mit einem Hybridantrieb.

Als weltweit größter Hersteller

von Hybridfahrzeugen treibt Toyota diese

Entwicklung bis heute voran. Der Toyota

Mirai ist der Beginn eines neuen Zeitalters

in der Automobilbranche: das Zeitalter des

Wasserstoffautos.

Der Mirai unterscheidet sich im alltäglichen

Gebrauch kaum von einem Auto mit

Verbrennungsmotor. Er tankt lediglich Wasserstoff

statt Benzin und besitzt keinen Verbrennungsmotor,

sondern einen leistungsstarken

Elektromotor. Die Brennstoffzelle

benötigt Wasserstoff, um Energie für den

Elektromotor herzustellen. Dabei entsteht

als Emission lediglich Wasserdampf. Zwei

speziell entwickelte Tanks außerhalb des

Innenraums des Toyota Mirai speichern den

Wasserstoff. Die Brennstoffzelle im Auto

wandelt ihn dann in elektrische Energie um.

Der Mirai garantiert in jeder Situation eine

optimale Performance und nachhaltigen

Fahrspaß. Basis dafür ist das Zusammenspiel

der Brennstoffzelle mit dem 113 kW

und 154 PS starken Elektromotor. Auf Leistung

und Komfort müssen Autofahrer dabei

nicht verzichten. Wasserstoffautos verfügen

über eine Reichweite von 500 Kilometern1,2.

Sie sind daher keineswegs nur

für den Stadtverkehr geeignet und können

mit Benzinern einwandfrei mithalten. Der

Tankvorgang dauert zudem nur etwa drei

Minuten. Mittlerweile gibt es in Deutschland

bereits rund 90 Wasserstoff-Tankstellen

und es werden immer mehr.

CO2-Bilanz eines

Wasserstoffautos

Toyota ist vom langfristigen Erfolg der

Brennstoffzelle überzeugt. Sie löst im Vergleich

zu anderen alternativen Antrieben

viele Herausforderungen der Zukunft.

Bevor der Wasserstoff im Tank landet,

muss er produziert und transportiert wer-

4/2021 · RAL 1015 taxinews 17


information

den. Wie bei allen anderen Kraftstoffarten

kommt er deshalb nicht vollständig ohne

CO2-Emissionen aus. Eine Ausnahme ist

die Herstellung von Wasserstoff durch

erneuerbare Energien. Unter Einbeziehung

der Produktion des Kraftstoffes verursacht

der Mirai lediglich Emissionen von 121

Gramm CO2 pro Kilometer. Ein vergleichbarer

oberer Mittelklasse-Wagen mit Benzinmotor

produziert 241 Gramm CO2 pro

Kilometer. Deshalb erhielt der Toyota Mirai

im ADAC EcoTest 2016 ganze fünf Sterne.

Die weitere Optimierung der Herstellung

von Wasserstoff macht Brennstoffzellenautos

noch umweltfreundlicher. Eine Option

ist die Produktion von grünem Wasserstoff.

Er stammt aus regenerativen Energiequellen.

Seit 2015 fährt der Mirai bereits

mit grünem Wasserstoff befüllt ganz ohne

Emissionen auf den Straßen.

Selbst wenn die Herstellung des Wasserstoffs

berücksichtigt wird, verursacht der

Toyota Mirai nach aktuellem Strommix nur

121 Gramm/km .

Mit Strom aus rein regenerativen Quellen

wären die CO2-Emissionen gleich Null.

Toyotas Environmental

Challenge 2050

Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind

für Toyota elementar und in ihrer Vision

fest etabliert. „Wir entwickeln innovative

Technologien. Wir realisieren Projekte, die

sich an der Zukunft orientieren, um das

wegweisende Unternehmensziel „Null

Emissionen“ zu erreichen. Dabei schauen

wir nicht nur auf den Fahrzeugsektor. Auch

bei den Standorten unserer Produktion und

Händler setzen wir auf umweltfreundliche

und energieeffiziente Maßnahmen.“

In der Environmental Challenge 2050 platziert

und definiert Toyota diese hohen Ziele

selbst. „Wir fördern die Entwicklung mit

alternativen Kraftstoffen für umweltverträgliche

Fahrzeuge und wollen die Vision

von emissionsfreien Antrieben so bald wie

möglich verwirklichen.“

Technik mit Brennstoffzellen spielt für

dieses Bestreben eine wichtige Rolle. Um

das Ziel zu erreichen, hat Toyota anderen

Fahrzeugherstellern und Branchen 5.600

Brennstoffzellen-Patente zur Verfügung

gestellt.

Quelle: Toyota

information

Wasserstoff statt Elektrifizierung?

Chancen und Risiken für Klimaziele

Wasserstoffbasierte Brennstoffe

sollten vor allem in

Sektoren wie der Luftfahrt

oder industriellen Prozessen

eingesetzt werden,

die nicht elektrifiziert werden können. Ihre

Herstellung ist zu ineffizient, zu kostspielig,

und ihre Verfügbarkeit zu unsicher, um

damit fossile Brennstoffe auf breiter Front

zu ersetzen – etwa in Autos oder beim

Heizen von Gebäuden. Das zeigt eine neue

Studie des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung.

Für die meisten Sektoren ist

die direkte Nutzung von Elektrizität, zum

Beispiel in Elektroautos oder Wärmepumpen,

wirtschaftlich sinnvoller. Setzt man

stattdessen in erster Linie auf Brennstoffe

auf Wasserstoffbasis statt Elektrifizierung

und behält Verbrennungstechnologien bei,

so die Forscher, könnte eine Verlängerung

der Abhängigkeit von fossilen Energien

drohen – und weiterer Ausstoß von Treibhausgasen.

„Wasserstoffbasierte Brennstoffe sind ein

beeindruckend vielseitiger Energieträger –

doch beeindruckend sind auch ihre Kosten

und die damit verbundenen Risiken", sagt

Falko Ueckerdt vom Potsdam-Institut für

Klimafolgenforschung (PIK), Leitautor der

Studie. „Solche Brennstoffe als universelle

Klimalösung sind ein bisschen ein falsches

Versprechen. Sie sind zwar wunderbar

vielseitig, aber es ist nicht zu erwarten,

dass sie fossile Brennstoffe auf breiter

Front ersetzen können. Das gelingt nur mit

direkter Elektrifizierung. Wasserstoffbasierte

Kraftstoffe werden wahrscheinlich

für mindestens ein weiteres Jahrzehnt sehr

knapp und nicht wettbewerbsfähig sein.“

Ueckerdt weiter: „Auf ihren großflächigen

Einsatz zu setzen, könnte letztlich sogar

die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen

verlängern: Wenn wir an Verbrennungstechnologien

festhalten – in der Hoffnung,

sie mit wasserstoffbasierten Brennstoffen

weiter betreiben zu können – und sich

dann die neuen Brennstoffe als zu teuer

und knapp erweisen, werden wir am Ende

weiter auf Öl und Gas zurückgreifen. Das

gefährdet die kurzfristigen und langfristigen

Klimaziele."

Priorisierung auf Anwendungen

wie Luftfahrt und Stahlproduktion

„Wir sollten daher die wertvollen wasserstoffbasierten

Brennstoffe prioritär für

Wasserstoffverbrennungsmotor

(Foto: Claus Ableiter/CC BY-SA 4.0)

18 RAL 1015 taxinews · 4/2021


information

diejenigen Anwendungen einsetzen, für die

sie unverzichtbar sind: die Langstreckenflüge,

Teile der chemischen Produktion,

Stahlerzeugung und möglicherweise einige

industrielle Hochtemperaturprozesse", sagt

Ueckerdt. „Das sind Sektoren und Anwendungen,

die wir kaum direkt elektrifizieren

können." Die Forscher identifizieren eine

sogenannte „Merit-Order des Wasserstoffund

E-Fuel-Bedarfs": eine Priorisierung, wo

diese neuen Brennstoffe vor allem eingesetzt

werden sollen.

Sogenannter grüner Wasserstoff wird

durch einen Prozess namens Elektrolyse

hergestellt. Um die stabilen Wassermoleküle

H2O in Wasserstoff und Sauerstoff

zu spalten, wird viel (erneuerbarer) Strom

benötigt. Der Wasserstoff kann dann

zur Synthese von Kohlenwasserstoffen

verwendet werden, indem Kohlenstoff aus

CO2 hinzugefügt wird. Die dabei entstehenden

mit Elektrizität erzeugten Brenn- und

Kraftstoffe oder E-Fuels sind einfacher zu

speichern und zu transportieren als Strom

oder reiner Wasserstoff. „Entscheidend ist,

dass diese Brennstoffe in konventionellen

Verbrennungsprozessen und Motoren

genutzt werden können und somit fossile

Brennstoffe direkt ersetzen", sagt Gunnar

Luderer, Ko-Autor der Studie. „Angesichts

ihrer begrenzten Verfügbarkeit wäre es

jedoch falsch zu glauben, dass fossile

Brennstoffe auf diese Weise vollständig

ersetzt werden können."

Mit E-Fuels verbraucht ein Pkw

mit Verbrennungsmotor fünfmal

mehr Energie als ein Elektroauto

„Wir sind derzeit weit entfernt von

100 Prozent Strom aus erneuerbaren

Quellen – daher ist eine effiziente Nutzung

dieser sauberen Energie wichtig. Wenn

wir jedoch wasserstoffbasierte Kraftstoffe

anstelle von direkter Elektrifizierung verwenden,

wird je nach Anwendung und den

jeweiligen Technologien die zwei- bis vierzehnfache

Menge an Strom benötigt", sagt

Ko-Autor Romain Sacchi vom Paul Scherrer

Institut. „Effizienzverluste entstehen sowohl

in den Produktionsprozessen der wasserstoffbasierten

Kraftstoffe, als auch bei

deren Verbrauch – ein Verbrennungsmotor

verschwendet viel mehr Energie als ein

elektrischer."

„Niedrige Energieeffizienzen führen

zu einem fragilen Nutzen fürs Klima",

sagt Sacchi. „Wenn wasserstoffbasierte

Brennstoffe mit dem aktuellen Strom-Mix

erzeugt würden, würden sie die Treibhausgasemissionen

leider erhöhen – und nicht

senken. Beim deutschen Strom-Mix des

Jahres 2018 würde die Verwendung von

wasserstoffbasierten Kraftstoffen in Autos,

Lastwagen oder Flugzeugen etwa drei- bis

viermal mehr Ausstoß von Treibhausgasen

verursachen als die Verwendung fossiler

Kraftstoffe." Im Gegensatz dazu verursachen

Elektro-Autos oder strombetriebene

Lastwagen Treibhausgas-Emissionen, die

in den meisten Ländern bereits mit dem

heutigen Strom-Mix vergleichbar oder

geringer sind als die von Diesel- oder Benzinfahrzeugen.

Das zeigen die Forscher auf

Basis einer Lebenszyklus-Analyse, die auch

die mit der Batterieproduktion verbundenen

Emissionen einbezieht.

„Nur für wirklich erneuerbare Stromsysteme

werden wasserstoffbasierte Kraftstoffe

zu einem effektiven Mittel, um zur Stabilisierung

unseres Klimas beizutragen", sagt

Ko-Autor Jordan Everall. „Wasserstoffbasierte

Kraftstoffe erfordern also ganz klar

den Aufbau zusätzlicher Anlagen erneuerbarer

Energieerzeugung."

Die CO2-Vermeidungskosten

liegen bislang bei rund 1.000 Euro

pro Tonne CO2

Selbst wenn man von 100 Prozent erneuerbarem

Strom ausgeht, lägen die Kosten

für die Vermeidung einer Tonne CO2 durch

wasserstoffbasierte Kraftstoffe derzeit

bei 800 Euro für flüssige und 1.200 Euro

für gasförmige Brennstoffe, errechneten

die Forscher. Das ist deutlich höher als die

aktuellen CO2-Preise etwa im europäischen

Emissionshandelssystem, die bei knapp

50 Euro pro Tonne liegen. Mit technologischem

Fortschritt – getrieben durch eine

ansteigende Bepreisung von CO2-Emissionen,

durch massive Subventionen sowie

durch Investitionen in Wasserstoff und

verwandte Industrien – könnten diese

CO2-Vermeidungskosten bis 2050 auf etwa

20 Euro für flüssige und 270 Euro für gasförmige

Brennstoffe sinken.

Deshalb könnten wasserstoffbasierte

Brennstoffe bei steigenden CO2-Preisen

wahrscheinlich bis 2040 kostenmäßig

wettbewerbsfähig werden. Angesichts der

Dringlichkeit der Reduzierung von Treibhausgasemissionen

zur Stabilisierung

unseres Klimas wäre 2040 jedoch zu spät

für all jene Sektoren, in denen eine direkte

Elektrifizierung möglich ist.

CO2-Preise sind nötig, um

wasserstoffbasierte Brennstoffe

wettbewerbsfähig zu machen

„Trotz der Ungewissheit über die zukünftigen

Kosten haben wasserstoffbasierte

Brennstoffe das Potenzial, eine Technologie

zur Absicherung für den Ersatz der um

2040-50 noch verbleibenden fossilen Kraftstoffe

zu werden. Die Verwirklichung hängt

jedoch von der groß angelegten politischen

Unterstützung ab, und zwar für etwa zwei

Jahrzehnte, bevor Geschäftsmodelle allein

durch die steigenden CO2-Preise gesichert

werden könnten", sagt Falko Ueckerdt.

„Eine politische Gesamtstrategie könnte

auf zwei Säulen ruhen: Erstens auf einer

breiten Unterstützung von Technologien,

einschließlich der direkten Elektrifizierung,

um Innovationen und erste Wachstumsschritte

zu fördern. Zweitens auf einer

substanziellen Bepreisung von CO2 und

eine Energiesteuerreform, die zusammen

gleiche Wettbewerbs-Bedingungen für alle

Technologien schaffen – und damit eine

vernünftige Balance zwischen direkter und

indirekter Elektrifizierung."

„Die langfristige Vision von wasserstoffbasierten

Brennstoffen ist vielversprechend",

sagt Gunnar Luderer. „Durch die Nutzung

des riesigen Potenzials von Windkraft und

Sonnenenergie im globalen Sonnengürtel

in den Ländern des Südens können

wasserstoffbasierte Brennstoffe global

gehandelt werden und so Engpässe bei den

erneuerbaren Energien in dicht besiedelten

Ländern wie Japan oder in Europa beheben.

Da die internationalen und nationalen

Klimaziele jedoch sofortige Emissionsreduktionen

erfordern, sollte heute die

direkte Elektrifizierung an erster Stelle

stehen, um eine sichere Zukunft für alle zu

gewährleisten."

Quelle: PIK

4/2021 · RAL 1015 taxinews 19


berliner taxivereinigung e.V. e.V.

Kann Wie lange das noch geht das was noch werden? gut?

Und wenn ja, was?

Berliner Taxivereinigung e.V.

Grunewaldstraße 70

10823 Berlin

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(stellvertretender Vorsitzender)

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(stellvertretender Vorsitzender)

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Informationen, Satzung und

Aufnahmeantrag finden Sie unter:

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(alle 5 Konzessionen gibt es eine

Stime, maximal hat ein Mitglied

7 Stimmen)

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Richard Leipold 030/8518734

(telefonische

(telefonische

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Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

Vereinsregister Nr.: VR 22433 B

Berlin Finanzamt für Körperschaften I

Steuernummer: 27/620/56674

Lockdown

Das Anfang Berliner Taxigewerbe Februar liegt 2020 wirtschaftlich

am Boden. das Anderen Landesamt Gewerbezweigen für Bürger-

meldete

geht es auch und nicht Ordnungsaufgaben gut. Die Veranstaltungsbranche,

das LABO Hotellerie- Berlin und die Gaststätten-

Januarzahlen

kurz

gewerbe, die für Musiker, das Taxi- Schauspieler und Mietwagengewerbe

in unserer sie alle schönen pfeifen aus Stadt. dem Der

und

Clubbetreiber,

letzten Berliner Loch. Bevölkerung Alle hoffen stehen auf ein jetzt Ende 7.928 der

Beschränkungen, Taxen und 3.954 damit Mietwagen sie ihr zur Gewerbe Verfügung.

Für aufnehmen Kunden können. ist das schön. Die Impfzahlen Beförde-

wieder

steigen, rungsangebote die Inzidenzen gibt es fallen im Überfluss, und viele und

sehen auch die für ihre BVG Geschäfte bietet mit ein ihrem Licht BerlKönig- am Ende

des Service Tunnels. ein Das weiteres ist nicht „Taxiangebot“. unrealistisch. Mit

In 156 Deutschland Fahrzeugen und werden in Berlin gibt Friedrichshain

virtuelle die wirtschaftlich Haltestellen angefahren.

gar nicht unter

es viele

Menschen

der Die Pandemie Nutzer finden gelitten das haben. Angebot Auf Klasse. ihren

Konten Es ist schließlich gingen Monat beinahe für Monat so komfortabel

Löhne und

Gehälter, wie Taxifahren, Renten und bloß Pensionen viel billiger. ein, Auch die sie

nicht die Mietwagen ausgeben konnten. bieten ihren Auf diese Taxiservice gut mit

Geld deutlich versehenen preiswerter Kunden als hoffen das Taxi nun an. Hotels, Im

Restaurants Durchschnitt und zahlen die Touristikunternehmen.

die Kunden etwa

20 % weniger für die Mietwagenfahrt, als

Impffahrten

wenn sie sich ein Taxi genommen hätten.

Das Taxigewerbe in Berlin hatte bereits

seinen Fakten Lichtblick. und Meinungen

Der Senat bezahlte aus

Steuergeldern Taxibetriebe schließen die Impffahrten massenhaft für alle ihre über

70-jährigen Tore. Im Lauf Mitmenschen. eines Jahres Für (vom Taxifahrer Januar

war 2019 das bis eine zum Geldinfusion, Januar 2020) die warfen die Umsätze

tagsüber 339 Betriebe auf etwa das 80 Handtuch bis 90 Prozent und gaben der

Einnahmen auf. Die Kontrollbehörde anhob, die vor der findet Coronapandemie

nicht problematisch. erwirtschaftet Schließlich werden konnten. habe

das noch

Nachts die Taxenanzahl war die Stadt seit tot. 2016 Es war sogar völlig um sinnlos

31 eine Fahrzeuge Taxe auf zugenommen. die Straße schicken, Kommentatoren

alle Lokale in verschiedenen geschlossen Foren und verram-

haben

weil

melt den waren Sachverhalt und alle gründlich möglichen analysiert Kunden und

zu sind Hause zu dem blieben. Schluss Jetzt gekommen, sind beinahe dass alle

alten das Taxigewerbe Menschen geimpft, selber die schuld Impffahrten an seiner

laufen Misere aus ist. und Die es Taxen ist absehbar, seien dreckig, dass bald die

der Fahrer letzte ortsunkundig, Impfcoupon ausgestellt unfreundlich sein und wird.

Bereits der deutschen jetzt können Sprache wir an kaum den Umsatzzahlen

und sehen, zu allem was Überfluss das bedeutet. sei Taxifahren Nachts erholt viel

mächtig

sich zu teuer. das Geschäft, Deshalb tagsüber sei es überfällig, fallen die dass

Einnahmen endlich günstige unter den Angebote Wert, der auf notwendig den Markt

ist kämen. um Treibstoff und die Mindestlohnkosten

zu bezahlen. Damit wir uns nicht missverstehen:

Mietwagen Nachts sind die Einnahmen von

katastrophal Interessant auf finde grauenvoll ich, dass angestiegen,

die Taxiunternehmer

sind den Stein die Einnahmen der Weisen zum noch Sterben nicht

tagsüber

zu gefunden hoch und haben. zum Leben Sie könnten zu niedrig. doch einfach

selber saubere Taxen anbieten, die

Stolz von ortskundigen, freundlichen und gut

Politiker deutsch sind sprechenden stolz auf ihre Fahrern Leistungen. gesteuert

Andreas werden. Scheuers Diese Qualitätsfahrer Freunde preisen gibt das es

novellierte scheinbar PBefG offenkundig als Meilenstein in Massen. in eine Wie

neue sonst Mobilität. könnten Sozialpolitiker die Mietwagenfirmen wollen den sonst

Mindestlohn außer der Reihe auf 12,00 EUR/

Stunde derart erhöhen expandieren? und versprechen Sie haben ihren der

Bevölkerung Fahrzeugbestand damit gute schließlich Löhne. seit Schulpolitikerinnen

2018 von 1.606 in Berlin auf jetzt freuen 3.954 sich Fahrzeuge darüber,

Anfang

wie mehr viele als Jugendliche verdoppelt. eines Jahrgangs

Abiturzeugnisse erwerben. Die Wähler und

Wählerinnen Preise sind theoretisch zwar die

Chefs Preislich der Politiker können Taxen und Beamten, natürlich es weder hilft

ihnen mit den aber Mietwagenangeboten, nichts, wenn sie sich brummig noch mit

über dem kaputte BerlKönig Schultoiletten mithalten. beschweren.

Sie dürfen das

Wehe schlicht dem nicht, Bürger, weil wenn sie an er den Staat Taxitarif

braucht gebunden sind. im Internet Die Senatsbehörde einen Termin für

für Umwelt, die Ausstellung Verkehr und einer Klimaschutz Bescheinigung (kurz

buchen SenUmVuK) will, die setzt er als den braver Taxipreis Staatbürger nach

haben sorgfältiger muss. Taxiunternehmer Abwägung von Kundeninteresse

ihrem und „Fürsten“. betrieblicher Sie benötigen Notwendigkeit Unbe-

müssen oft

zu

denklichkeitsbescheinigungen fest. Das muss sie, denn sie ist und vom müssen

ihre Gesetzgeber „Taxiführerscheine“ dazu verpflichtet. verlängern Wenn lassen.

Die Mietwagen Fahrzeuge so müssen viel billiger dem anbieten Eichamt

vorgestellt können, dann und ist die entweder Taxikonzessionen bei den alle Mietwagenpreisen

Jahre verlängert etwas werden. faul, oder Auch unsere die

fünf

Fahrpreise Behörde ist werden zu dusselig von den einen Behörden angemessenen

Wie Taxitarif das Gesetz festzulegen. befiehlt, Diesen

festgesetzt.

wacht Verdacht der Staat hegen über hochrangige ihr Wohl und Behördenvertreter

Zeit offenbar hat. Oder selbst. Lust. Ein Oder Referats-

genügend

Wehe.

Wenn

Personal. leiter äußerte, Gut überwacht seiner Behörde und reguliert fehle die

dürften Kompetenz Taxiunternehmer zur Festlegung zwar eines nicht angemessenen

sollte gesetzeskonformen ihnen aber möglich Taxi-

sein,

reich

werden,

auskömmlich tarifes und deshalb zu leben, wurde wenn ein sie externer fleißig

sind. Gutachter Eigentlich. beigezogen. In seinem Gutachten

empfahl dieser allerdings sogar

Dumm einen noch gelaufen höheren Preis als den von den

Der Taxiverbänden Staat schüttet beantragten. das Füllhorn der Wohltaten

nicht nur über das Taxigewerbe aus.

Geld Im Februar das Politiker 2020 noch teilte gar die nicht BVG haben, dem

wird Senat für von Kurzarbeitergeld Berlin und der ausgegeben. Öffentlichkeit Eins,

zwei, mit, dass drei gibt sie es das Zahlungen BerlKönig-Angebot für Coronahilfene

Eine auf Neustarthilfe die ganze Stadt wird ausweiten spendiert. würde. Und

ger-

trotzdem Künftig stünden750 geht Betrieben Fahrzeuge wirtschaftlich „appnutzenden“

Luft aus. Kunden Wie kann für 1,50 das sein? EUR pro In diesem Kilo-

die

Text meter will zur ich Verfügung heute das Problem und 100 nicht Fahrzeuge analysieren.

dieser Ich Flotte bitte würden ihn auch so nicht umgerüstet, als Polemik dass

zu auch verstehen. Elektrorollstühle Wenn man befördert auf Bremse werden

steht könnten. und gleichzeitig Es gäbe nur Vollgas ein kleines gibt, dann Problem.

kommt Die bisherigen man nicht Sponsoren voran. Es macht ViaVan einen und

Höllenkrach Mercedes möchten und die Bremsbeläge die Verluste nicht werden

rauchen, mehr tragen. aber ein Sollten Ziel erreicht nicht 43 man Millionen nicht.

Viele EUR betrachten jährlich aus das der als Stadtkasse dummes Verhalten.

BVG Das überwiesen ist es auch, werden, es sei denn, dann das müsste Ziel ist

an die

der die Höllenkrach.

Berliner Bevölkerung auf dieses hervorragende

Angebot leider verzichten.

PBefG

Das BVGnovellierte PBefG bietet den Kommunen

Die viele Berliner Möglichkeiten Regierungsfraktionen für Eingriffe. Die (egal

Behörden welcher Partei) vor Ort sind wissen von am der besten, Kostenexplo- was

20 24 RAL 1015 taxinews · · 4/2021 1/2020


berliner taxivereinigung e.V.

das örtliche Gewerbe benötigt. Sie sollen in

die Lage versetzt werden auf Bedürfnisse

und Notwendigkeiten flexibel zu reagieren.

Es gibt Genehmigungsgebiete in denen

notwendige Eingriffe auch mit dem alten

PBefG problemlos möglich waren. In so

einem Genehmigungsgebiet leben wir

in Berlin aber nicht. Hier in Berlin fürchten

wir uns, wenn unsere Behörden eine

„Kann“-Vorschrift erhalten. Wir sind uns

sicher, dass dann einfach nichts passieren

wird. Ein westdeutscher Bürgermeister witzelte

einmal, bei Überqueren der Berliner

Stadtgrenze verlasse man den funktionierenden

Teil Deutschlands. Das war fies.

Die erboste Reaktion der Betroffenen lässt

allerdings vermuten, dass mehr als nur ein

Körnchen Wahrheit in dem Satz steckt. Einfache

Bürger glauben Bosheit und Borniertheit

verursache solch ein Behörden(nicht)

handeln. Viele, die mit den Schulämtern,

dem Bau- und Stadtentwicklungssektor

oder mit der Personenbeförderung täglich

zu tun haben vermuten, dass Faulheit oder

Unfähigkeit den grässlichen Zustand dieser

Sektoren bewirken. Was aber, wenn das

alles nicht stimmt?

Bullerbü

In Bullerbü machen die Heldinnen sich

die Welt passend. Für jeden gibt es, was

ihm gefällt. Wenn wir diese Ansprüche

für die Personenbeförderung übersetzen,

dann muss Taxifahren billig sein, und die

Taxifahrer müssen soviel verdienen, dass

sie sich eine Wohnung leisten, einigermaßen

vernünftig leben und genug fürs Alter

zurücklegen können. In Bullerbü klappt

das problemlos. Frau Marion Jungbluth

ist Leiterin Team Mobilität und Reisen,

Geschäftsbereich Verbraucherpolitik,

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Sie hat eine Lösung für das verzwickte

Problem in der wirklichen Welt. Die

Zauberformel heißt Konkurrenz und Digitalisierung.

Christoph Weigler ist der Chef von

UBER Deutschland. Diese Firma verspricht

genau diese Zauberformel anzuwenden.

Das macht nicht nur Frau Jungbluth glücklich,

sondern erfüllt alle Forderungen aus

Bullerbü. Das ist wichtig. Denn nur wenn

die lästige Realität zur Ruhe gebracht ist,

kann man und natürlich auch frau sich

den wirklich zentralen Fragen widmen.

Lästige Ecken und Kanten der Welt müssen

mit Hilfe politisch korrekter Sprache

abgeschliffen werden, bis sie passen. Wir

nehmen dafür ja nur in Kauf, dass wir uns

schämen müssen, wenn wir als Kinder

nicht Cowboy, sondern Indianerhäuptling

sein wollten. Das ist ein geringer Preis.

Schließlich verändern ja Worte und nicht

Taten die Welt, nicht wahr?

Richard Leipold BTV

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4/2021 · RAL 1015 taxinews 21


Kommentar

Tesla macht mobil – Gaga statt Giga?

Musk streicht Subventionen

ein, gräbt der Region das

Wasser ab, tadelt die Bürokratie,

verweigert sich den

Gewerkschaften und macht

sich gemein mit der DUH.

Gleichzeitig gibt er zu erkennen, dass er

außerdem wenig Lust hat, sich deutschen

Sitten und Gepflogenheiten im Verhältnis

zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

unterwerfen zu wollen. Sowas hat

uns gerade noch gefehlt. Da verkündet ein

ebenso skrupelloser wie steinreicher amerikanischer

Industrieller in Brandenburg

zuerst, eine Fabrik für Elektroautos bauen

zu lassen sowie anschließend eine riesige

Produktion für Batteriezellen. Dafür streicht

er staatliche Fördermittel von vermutlich

1,4 Milliarden Euro ein. Dann aber mahlen

ihm die deutschen Genehmigungsmühlen

zu langsam, worauf er als selbst ernannter

Kronzeuge eines eher zweifelhaften

Vereins zum Schutz der Umwelt vor Gericht

auftaucht.

Alles aus der Luft gegriffen? Von wegen.

In Wirklichkeit sieht so die Strategie von

Elon Musk aus, unter anderem Gründer des

E-Auto-Unternehmens Tesla in San Carlos/

Kalifornien und zweitreichster Mann der

Welt. Der Bau und Betrieb seiner sogenannten

Giga Factory Berlin mit einer geplanten

Jahresproduktion von 500.000 Elektrofahrzeugen

im brandenburgischen Grünheide

machen ihm zu wenig Fortschritte.

Als Musks Manager damit

beginnen, die Pläne ihres Chefs

umzusetzen, gehen sie nach

Ansicht des TV-Senders rbb

ebenso vor wie ihre Kollegen im

Silicon Valley:

„Ähnlich wie Software-Unternehmen, die

Produkte auf den Markt bringen und dann

im Nachhinein verfeinern, hat Tesla im

Dezember 2019 zunächst nur grobe Fabrikpläne

zur Genehmigung eingereicht.“ Weil

diese Strategie anhält, gibt es immer nur

Teilgenehmigungen für das Vorhaben. Ein

abschließender Freibrief für das Gesamtprojekt

fehlt bis heute.

Die Kalifornier befinden sich wohl mit dem

deutschen Genehmigungsrecht von Anfang

an auf dem Kriegspfad. „Sie hatten gehofft,

dass vieles als geringfügige Änderung

durchgehen würde“, erklärte Wirtschaftsminister

Jörg Steinbach dem rbb schon im

Juni 2020. So schleppt sich das Genehmigungsverfahren

dahin, während die

Baufortschritte rasant zunehmen.

Inzwischen aber muss Elon Musk die

Nerven verloren haben. Jetzt tauchte auf

seinen Befehl Tesla wie Kai aus der Kiste

bei einer Klage der Deutschen Umwelthilfe

(DUH) gegen die Bundesrepublik Deutschland

vor dem Oberverwaltungsgericht

Berlin-Brandenburg auf. Dort startet die

DUH einen Versuch, die Bundesregierung

zu zwingen, Klimaschutz-Ziele schneller

umzusetzen. Wie allerdings die DUH und

ein Automobilproduzent zusammenpassen,

der unter anderem Fahrzeuge mit einem

Gewicht von über zwei Tonnen produziert,

die angeblich von null auf 100 km/h bei

einer Leistung von 1100 PS in 2,1 bis

3,2 Sekunden beschleunigen und bis zu

261 km/h schnell sein sollen (Model S),

wissen nur die Götter. Und auch der

Raubbau der Giga Factory an der Natur in

Brandenburg in punkto Flächenbedarf und

Trinkwasserverbrauch irritiert.

„Ausgerechnet der US-Konzern Tesla geht

nun auf Konfrontationskurs zu deutschen

Politikern“, wunderte sich die Tageszeitung

„Welt“. „Trotz der Subventionen und bevorzugter

Genehmigungsverfahren unterstützt

Tesla eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung,

die die Deutsche Umwelthilfe

(DUH) Anfang März eingereicht hatte.

Ausgerechnet die DUH, die seit dem Streit

über Dieselfahrverbote einen zweifelhaften

Ruf genießt.“

„Amicus Curiae“ (lateinisch für

„Freund des Gerichts“) nennt sich

ein solcher Schritt.

Er erlaubt besonders im US-amerikanischen

Recht einem Unbeteiligten, zu wichtigen

Fragen eines anhängigen Rechtsstreits

Stellung zu nehmen. Im Kern der zehnseitigen

unangeforderten Tesla-Schrift heißt es,

dass die Produktion von 500.000 batteriebetriebener

Autos in Grünheide für eine

CO2-Minderung in Europa von 15 Milli onen

Tonnen pro Jahr sorgen würde. Deshalb

müssten Einspruchsverfahren für umweltfreundliche

Produktionsanlagen drastisch

vereinfacht und die Beteiligung der Bürger

eingeschränkt werden.

Gaga statt Giga in Brandenburg?

Diese Forderung wirft nämlich ein grelles

Licht auf das Demokratieverständnis von

Elon Musk. Zudem ist seine Behauptung zur

CO2-Ersparnis Unsinn. Wie viel Kohlendioxid

beim Bau von E-Autos und erst

recht bei der Batterieproduktion in die Luft

geblasen wird, lässt er nämlich unter den

Tisch fallen.

Ebenso weigert er sich, mit der IG Metall,

Tarifverträge auszuhandeln. Denn Musk

hasst Gewerkschaften wie der Teufel das

Weihwasser. Wie die US-Finanznachrichtenagentur

Bloomberg kürzlich berichtete,

schwebt ihm eine Bezahlung seiner bis

zu 40.000 Arbeiter in Grünheide vor, die

sich unter anderem an der Entwicklung

der Tesla-Aktie orientiert. Die zeichnete

sich bislang mit einer atemberaubenden

Achterbahnfahrt nach oben und unten aus.

Keine verlässlichen Aussichten also für die

Belegschaft, zumal der Gewinn von Tesla in

der Vergangenheit nicht aus dem Automobilbau

stammte, sondern aus dem Versilbern

von Luft-Verschmutzungsrechten an

den Wettbewerb.

Ob der brandenburgische Ministerpräsident

Dietmar Woidke geahnt hat, welche Laus er

sich in den Pelz mit der Einladung an Tesla

gesetzt hat, in seinem Bundesland eine

Fabrik zu bauen? Wohl kaum.

ampnet/hrr

22 RAL 1015 taxinews · 4/2021


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Wichtige Rufnummern

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Feuerwehr / Notarzt 112

Polizei 110

Giftnotruf 192 40

Jugend-Notdienst 3 49 99 34

Kinderschutz-Hotline 61 00 66

Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111

Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33

Produktionsdaten

2021

Heft 1 / Februar

Anzeigen und Daten bis 28. Januar,

erscheint in 9. KW

Heft 2 / März

Anzeigen und Daten bis 25. Februar,

erscheint in 13. KW

Heft 3 / April

Anzeigen und Daten bis 26. März,

erscheint in 17. KW

Heft 4 / Mai

Anzeigen und Daten bis 28. April,

erscheint in 22. KW

Heft 5 / Juni

Anzeigen und Daten bis 27. Mai,

erscheint in 26. KW

Heft 6 / Juli

Anzeigen und Daten bis 26. Juni,

erscheint in 31. KW

Heft 7 / September

Anzeigen und Daten bis 25. August,

erscheint in 39. KW

Heft 8 / Oktober

Anzeigen und Daten bis 25. September,

erscheint in 44. KW

Heft 9 / November

Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,

erscheint in 48. KW

Heft 10 / Dezember

Anzeigen und Daten bis 26. November,

erscheint in 52. KW

In den Monaten Januar und August

erscheint keine Ausgabe.

Veranstaltungen

Taxi

20. Februar

Driving

bis 01. März

Innovation

vor Potsdamer Ort Platz, – Kino International etc

Berlinale

Bundesverband Internationales Filmfestivalädt ein

zur Webinar-Reihe

28. Februar

Max-Schmeling-Halle

Die Gegenwart ist schon herausfordernd

Wanda

genug

Konzert

– doch trotzdem dürfen wir die

Zukunft Beginn: nicht 20 Uhr aus dem Blick verlieren.

Das Personenbeförderungsgesetz

(PBefG)

28. Februar

wurde

bis

jüngst

01. März

verabschiedet

und Motorwerk wartet nun Berlin auf sein Inkrafttreten.

Doch kolektif aktuell Berlin sind diesbezüglich noch

viele Fahrradmesse Dinge unklar. Das neue PBefG birgt

Chancen täglich ab wie 9 auch Uhr Schwierigkeiten,

weshalb es sich lohnt, hierüber gemeinsam

04. bis ins 08. Gespräch März zu kommen und der

Messegelände unter dem Funkturm

Frage nachzugehen: „PBefG – Wie geht

ITB: Internationale Tourismusbörse

es jetzt weiter?“.

Leitmesse der Tourismusbranche

täglich von 10 bis 18 Uhr

Gemeinsam mit der Telekom Deutschland

13. bis

veranstaltet

15. März

der Bundesverband

Taxi Berlin und ExpoCenter Mietwagen Airport e.V. ab dem 31. Mai

2021 Auto deshalb Camping die Caravan digitale Webinar-Reihe

„Taxi Präsentations- Driving Innovation und Verkaufsmesse

vor Ort“.

für Reise-, Wohnmobile und Campingzubehör

sind herzlich eingeladen, an den

Sie

kostenlosen täglich von Webinaren 10 bis 18 Uhr teilzunehmen

und gemeinsam mit Gewerbevertretern

14. März aus unterschiedlichsten Regionen

Deutschlands

Stadion An der

über

Alter

das

Försterei

neue Personenbeförderungsgesetz

zu diskutieren:

1. FC Union Berlin – Bayern München

Bundesligaspiel

u.a. über Chancen und Risiken, neue

Anstoß: 18:30 Uhr

Steuerungsmöglichkeiten für die Genehmigungsbehörden

und die Fachkunde

21. März

Olympiastadion

im Gelegenheitsverkehr. Da die

Webinare Hertha BSC digital - 1. stattfinden, FC Union Berlin entfällt eine

Anreise. Bundesligaspiel Sie können sich bequem per

Smartphone, Anstoß: 18:30 Laptop Uhr oder Tablet anmelden

und teilnehmen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Die Veranstaltung im Überblick:

• Webinar I: PBefG – Wie geht’s weiter?

Kleinanzeigen aufgeben:

Fokus Norddeutschland

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

(31.05.2021 – 15:00 Uhr)

• Webinar II: PBefG – Wie geht’s weiter?

Fokus Westdeutschland Kleinanzeigen

(07.06.2021 – 15:00 Uhr)

Junger • Webinar Prius+ III: PBefG Hybrid – Wie sucht geht’s Einzelfahrer weiter?

mit Fokus Garagen-Option Ostdeutschland für 5 Schichten

(14.06.2021 wöchentlich. – 15:00 2.000€s Uhr) Fixum.

• Webinar Schriftliche IV: PBefG Bewerbungen – Wie geht’s bitte weiter? an

Fokus V & Süddeutschland

V Verkehrsverlag GmbH,

(21.06.2021 Chiffre – 15:00 1806 Uhr)

Stieffring 2, 13627 Berlin.

Den Programmflyer mit allen Informationen

und den geladenen Experten

sowie den www.metropolis-taxi.de:

Link zur Anmeldung finden

Sie unter: zentral, https://bundesverband.taxi/

korrekt, gut.

taxi-driving-innovation-vor-ort-bundesverband-laedt-ein-zur-webinar-reihe/

und Fahrer – und solche, die es

Wir suchen zuverlässige Fahrerinnen

werden wollen. Tel.: 618 81 18

Impressum

RAL 1015 taxinews

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das

Taxi ge werbe

Verlag · Redaktion

V&V Verkehrsverlag GmbH

Geschäftsführerin: Geschäftsführer: Sebastian Helga Jäger Jäger

helga.jaeger@jmzb.de

V.i.S.d.P.: Helga Jäger

Friedrich-Olbricht-Damm 62 / Stieffring 2

13627 Berlin

Tel. (030) 26 93 97-0

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

www.taxi-news.de

AG Charlottenburg 49 HRB 40617

USt-IdNr.: DE 167448535

Anzeigen und Anzeigenpreisliste

V&V Verkehrsverlag GmbH,

Helga Jäger, helga.jaeger@jmzb.de

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10

vom 1. Januar 2017.

Erscheinen, Bezugsmöglichkeiten

und Preise

RAL 1015 taxi news erscheint zehnmal jährlich,

der Direktvertrieb erfolgt durch die V&V Verkehrsverlag

GmbH. RAL 1015 taxi news ist an

den Brennpunkten des Berliner Taxigewerbes

erhältlich.

Ein Abonnement kostet € 27,– inkl. MwSt., ist

beim Verlag zu bestellen und gilt für zehn Ausgaben.

Es verlängert sich jeweils um ein Jahr,

wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich

gekündigt wird. Einzelheft € 2,70 plus Versandkosten.

Gesamtherstellung

Jäger Fotosatz GmbH

Friedrich-Olbricht-Damm 62, 13627 Berlin

Tel. (030) 26 93 97-0

Nachdruck und Nutzungsrechte

Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind,

bzw. aus anderen Publikationen übernommen

wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der

Redaktion wieder. Die Seiten unter der Rubrik

„Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen

Verantwortung der Gewerbevertretung.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird

keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch

auszugsweise – oder Fotokopien dürfen nur mit

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Die Nutzung der Kennzeichnung „RAL 1015 taxi

news“ erfolgt mit freundlicher Genehmigung

des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung

und Kennzeichnung e. V. und der RAL gGmbH.

Die V&V Verkehrsverlag GmbH in Berlin ist we-

weder gesellschaftsrechtlich noch noch wirtschaftlich wirtschaftlich

dem mit dem RAL RAL Deutsches Deutsches Institut Institut für Gütesi-

für Gütesicherung

und und Kennzeichnung e. e. V. V. oder oder der der RAL RAL

gGmbH verflochten oder verbunden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist mit

Berlin.

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bis 30.06.2021 und nur, solange der Vorrat reicht. | 3 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“

i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes

Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von den

gewählten Sonderausstattungen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können

dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil

Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. | 4 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, zuzüglich lokaler Überführungskosten. | 5 Die Finanzierungs-/Darlehensrate

kann sich ausstattungsbedingt ändern. | Abbildung entspricht nicht dem Angebot. Abbildung enthält Sonderausstattungen. | Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

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