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RAL 1015 taxi news - Heft 04-2021

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ALARM! ALARM! ALARM!

Berliner

Taxiservice

Liebe TaxifahrerInnen,

liebe TaxiunternehmerInnen,

laut einer Statistik können bereits 25 Prozent

(also ein Viertel!!) aller Kinder und

Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr

keine Absicherung mehr gegen Berufsunfähigkeit

erhalten – ihr Gesundheitszustand

und ihre Vorerkrankungen stehen

dem entgegen.

Es gilt zu handeln, solange der Nachwuchs

noch gesund ist!

Folgende Situation ereignete sich tatsächlich

letzten Monat in einem Beratungsgespräch

mit einem unserer Taxifahrer-Kunden,

und gab den Anlass für

diesen Artikel:

Herr P. sprach uns an, welche Möglichkeiten

es gibt, das zukünftige Einkommen

seiner drei Kinder abzusichern.

Ein Kollege klagte ihm kürzlich sein Leid,

da dieser von der Versicherung den gewünschten

Versicherungsschutz gegen

Berufsunfähigkeit abgelehnt bekam. Sein

Sohn hatte beim Fußball das Knie so unglücklich

verdreht, dass ein bleibender

Schaden am Knie die Folge war. Das

Knie als wichtiger Bestandteil des Bewegungsapparates

konnte nicht per Klausel

ausgeschlossen werden, sodass der gesamte

Vertrag nicht zustande kommen

konnte.

Von einem weiteren Kollegen erfuhr er

dann zusätzlich von einer ähnlichen Begebenheit.

Die zwei Kinder dieses Kollegen

hatten aufgrund der Trennung der

Eltern an einer Familientherapie teilgenommen.

Auch diese „psychologische“

Behandlung des Therapeuten führte zur

Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes

für die beiden Kinder.

Der Ansatz des Herrn P. ist also vollkommen

richtig.

Man sollte grundsätzlich über die Einkommensabsicherung

nachdenken, solange

man noch gesund ist; auch das jünge-

re Eintrittsalter wirkt sich positiv auf die

Prämie aus.

Es gibt mittlerweile zahlreiche vernünftige

Absicherungsmöglichkeiten

für Kinder und Jugendliche.

Herr P. hat sich beispielsweise bei zwei

seiner Kinder (9 und 11 Jahre alt) für eine

Absicherung für den Verlust von Grundfähigkeiten

entschieden – welche im Übrigen

unter bestimmten Voraussetzungen

ohne erneute Gesundheitsprüfung

in einen Berufsunfähigkeits-Schutzbrief

umgewandelt werden kann.

Für sein drittes Kind (16 Jahre) wählte er

einen Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief,

welcher ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung

in den Berufsunfähigkeits-

Schutzbrief gewechselt werden kann.

Helfen auch Sie Ihren Kindern – schaffen

Sie bereits heute die Grundlage für

einen Versicherungsschutz, den Ihr Kind

im schlimmsten Fall zu einem späteren

Zeitpunkt nicht mehr erhalten kann.

Sprechen Sie uns gerne an – wir werden

dann gemeinsam mit Ihnen an einer

individuellen und maßgeschneiderten Lösung

für Ihren Nachwuchs arbeiten.

Ihr Team der ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer &

Petra von Chamier GbR

ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer & Petra von Chamier GbR

Sie erreichen uns auch in unserem

nachstehend genannten Büro:

Berghofer Weg 38,

15569 Woltersdorf

Telefon 03362 880788

Fax 03362 880789

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