RAL 1015 taxi news - Heft 04-2021
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ALARM! ALARM! ALARM!
Berliner
Taxiservice
Liebe TaxifahrerInnen,
liebe TaxiunternehmerInnen,
laut einer Statistik können bereits 25 Prozent
(also ein Viertel!!) aller Kinder und
Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
keine Absicherung mehr gegen Berufsunfähigkeit
erhalten – ihr Gesundheitszustand
und ihre Vorerkrankungen stehen
dem entgegen.
Es gilt zu handeln, solange der Nachwuchs
noch gesund ist!
Folgende Situation ereignete sich tatsächlich
letzten Monat in einem Beratungsgespräch
mit einem unserer Taxifahrer-Kunden,
und gab den Anlass für
diesen Artikel:
Herr P. sprach uns an, welche Möglichkeiten
es gibt, das zukünftige Einkommen
seiner drei Kinder abzusichern.
Ein Kollege klagte ihm kürzlich sein Leid,
da dieser von der Versicherung den gewünschten
Versicherungsschutz gegen
Berufsunfähigkeit abgelehnt bekam. Sein
Sohn hatte beim Fußball das Knie so unglücklich
verdreht, dass ein bleibender
Schaden am Knie die Folge war. Das
Knie als wichtiger Bestandteil des Bewegungsapparates
konnte nicht per Klausel
ausgeschlossen werden, sodass der gesamte
Vertrag nicht zustande kommen
konnte.
Von einem weiteren Kollegen erfuhr er
dann zusätzlich von einer ähnlichen Begebenheit.
Die zwei Kinder dieses Kollegen
hatten aufgrund der Trennung der
Eltern an einer Familientherapie teilgenommen.
Auch diese „psychologische“
Behandlung des Therapeuten führte zur
Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes
für die beiden Kinder.
Der Ansatz des Herrn P. ist also vollkommen
richtig.
Man sollte grundsätzlich über die Einkommensabsicherung
nachdenken, solange
man noch gesund ist; auch das jünge-
re Eintrittsalter wirkt sich positiv auf die
Prämie aus.
Es gibt mittlerweile zahlreiche vernünftige
Absicherungsmöglichkeiten
für Kinder und Jugendliche.
Herr P. hat sich beispielsweise bei zwei
seiner Kinder (9 und 11 Jahre alt) für eine
Absicherung für den Verlust von Grundfähigkeiten
entschieden – welche im Übrigen
unter bestimmten Voraussetzungen
ohne erneute Gesundheitsprüfung
in einen Berufsunfähigkeits-Schutzbrief
umgewandelt werden kann.
Für sein drittes Kind (16 Jahre) wählte er
einen Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief,
welcher ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung
in den Berufsunfähigkeits-
Schutzbrief gewechselt werden kann.
Helfen auch Sie Ihren Kindern – schaffen
Sie bereits heute die Grundlage für
einen Versicherungsschutz, den Ihr Kind
im schlimmsten Fall zu einem späteren
Zeitpunkt nicht mehr erhalten kann.
Sprechen Sie uns gerne an – wir werden
dann gemeinsam mit Ihnen an einer
individuellen und maßgeschneiderten Lösung
für Ihren Nachwuchs arbeiten.
Ihr Team der ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer &
Petra von Chamier GbR
ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer & Petra von Chamier GbR
Sie erreichen uns auch in unserem
nachstehend genannten Büro:
Berghofer Weg 38,
15569 Woltersdorf
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