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NEU<br />
Wichtige Änderungen<br />
ab <strong>2017</strong><br />
Ausbildungspflicht bis 18<br />
Alle Jugendlichen, die mit Ende des Schuljahrs<br />
2016/17 bzw. danach ihre allgemeine<br />
Schulpflicht erfüllt haben, müssen bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahrs entweder eine Schule<br />
besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine<br />
sonstige Ausbildung, etwa AMS-Kurse oder Praktika<br />
machen.<br />
Ausbildungsgarantie bis 25<br />
Mit der Ausbildungsgarantie bis 25 soll sichergestellt<br />
werden, dass jeder junge Mensch einen<br />
guten Ausbildungsplatz bekommt.<br />
Mit der Umsetzung der Ausbildungsgarantie<br />
und der Ausbildungspflicht werden mit 1. 1. <strong>2017</strong><br />
rund 15.000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen.<br />
Mehr Geld für pflegende<br />
Angehörige<br />
Pflegende Angehörige von demenziell erkrankten<br />
oder minderjährigen PflegegeldbezieherInnen<br />
erhalten ab Jänner im Falle einer Verhinderung<br />
mehr Geld für professionelle oder private<br />
Ersatzpflege (jährliche Höchstzuwendung<br />
wird um 300 Euro angehoben).<br />
Fachkräftestipendium<br />
Ab <strong>2017</strong> gibt es wieder Fachkräftestipendien:<br />
Menschen, die in ihrem Beruf keine Zukunft mehr<br />
sehen und eine Ausbildung in einem auf dem Arbeitsmarkt<br />
sehr nachgefragten Beruf machen,<br />
können für ihren Lebensunterhalt mit rund 800<br />
Euro monatlicher Förderung rechnen. Seit über<br />
einem Jahr hatten ÖGB und AK entsprechenden<br />
Druck gemacht, nun gibt es in den kommenden<br />
beiden Jahren bis zu 6.500 Förderungen.<br />
Kinderbetreuungsgeld<br />
Das Kinderbetreuungsgeld wird flexibler. Im<br />
Kern bedeutet das, dass die bisherigen vier Pauschalvarianten<br />
durch ein flexibles Kinderbetreuungsgeldkonto<br />
ersetzt werden. Der Vorteil: Die<br />
finanziellen Unterschiede der früheren Modelle<br />
werden aufgehoben. Den Eltern steht eine einheitliche<br />
Gesamtsumme zur Verfügung (für ein<br />
Elternteil: 12.337 Euro, für beide Elternteile:<br />
15.449 Euro). Wenn die Betreuung mit 50:50 oder<br />
60:40 aufgeteilt wird, gibt es einen „Partnerschaftsbonus“<br />
von 1.000 Euro. Dieser gilt auch<br />
für die einkommensabhängige Variante, die bestehen<br />
bleibt.<br />
Fragen und<br />
Antworten<br />
zur Arbeitszeit<br />
Kann ich jetzt schon 12 Stunden arbeiten?<br />
In vielen Bereichen und unter ganz genau geregelten gesetzlichen und/oder kollektiv -<br />
vertraglichen Rahmenbedingungen. Für die Gewerkschaft ist klar, dass es sich dabei um<br />
Höchstarbeitszeit handelt, die mit entsprechenden Zuschlägen entlohnt werden muss.<br />
Entscheidend ist, dass ArbeitnehmerInnen (AN) auf kollektivvertraglicher (oder einzelvertraglicher)<br />
Basis mitbestimmen, wann und unter welchen Bedingungen sie länger arbeiten<br />
und dass die Flexibilisierung nicht einfach vom Arbeitgeber (AG) diktiert werden kann.<br />
Welche Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gibt es bereits<br />
und welche Branchen sind davon betroffen?<br />
Das Arbeitszeitgesetz bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung.<br />
So ist es bereits jetzt gesetzlich möglich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit auf<br />
10 Stunden pro Tag auszudehnen (etwa bei der 4-Tage-Woche oder bei Gleitzeit). Kollektiv -<br />
verträge haben zudem die Spielräume für Arbeitszeitflexibilisierungen geschaffen und erweitert.<br />
So kann einerseits auf die Bedürfnisse bestimmter Branchen (auch bei Auftragsspitzen)<br />
eingegangen werden, andererseits sind aber wichtige Regelungen für die Beschäftigten<br />
wie Zeitausgleich, Zuschläge oder Schutzbestimmungen enthalten.<br />
Flexibilisierungen sind im Kollektivvertrag immer mit Arbeitszeitverkürzung oder selbst<br />
gewähltem Zeitausgleich für die AN verbunden.<br />
Ab wann müssen Überstundenzuschläge bezahlt werden?<br />
Das hängt sehr stark vom vereinbarten Arbeitszeitmodell ab. Das Gesetz definiert ganz<br />
<strong>gr</strong>undlegend eine mögliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden<br />
wöchentlich. Darüber hinaus entstehen dann Überstunden. Mit sogenannten Durchrechnungsmodellen<br />
können aber die täglichen und wöchentlichen Grenzen verschoben werden,<br />
sofern sie nach Ende der Durchrechnungsperiode wieder ausgeglichen werden.<br />
Was ist Normalarbeitszeit/Höchstarbeitszeit?<br />
Normalarbeitszeit beschreibt im Regelfall die „normal zu arbeitende Zeit“ – das kann die<br />
gesetzliche (max. 40 Stunden pro Woche), die kollektivvertragliche (z. B. 36 Stunden bis 39<br />
Stunden pro Woche – je nach KV) oder einzelvertraglich vereinbarte Arbeitszeit (z. B. Teilzeit<br />
20 Stunden pro Woche) sein (ohne Überstunden und Mehrarbeit). Die Normalarbeitszeit darf<br />
im Durchschnitt die im Arbeitszeitgesetz festgelegten 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.<br />
Höchstarbeitszeit definiert im Regelfall die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegte<br />
Maximalarbeitszeit. Im Regelfall sind das 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche.<br />
Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen (12/60, Erhöhungen bei Arbeitsbereitschaft etc.).<br />
Was ist Mehrarbeit?<br />
Oft im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung: Mehrarbeit ist über die Normalarbeitszeit<br />
hinausgehende Arbeitszeit. Hier fallen keine Überstundenzuschläge an. Beispiel:<br />
Ein Betrieb beschießt eine Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38,5 Stunden. Hier können die<br />
1,5 Stunden als Mehrarbeit festgelegt werden, ohne dass Zuschläge bezahlt werden müssen.<br />
Welche Auswirkungen hätte der 12-Stunden-Tag auf die Zuschläge?<br />
Der 12-Stunden-Tag hätte insbesondere dann Auswirkungen, wenn es, wie von der Wirtschaft<br />
gefordert, zu einer De-facto-Abschaffung der Zuschläge durch Erhöhung der zulässigen<br />
Normalarbeitszeit (10 Stunden pro Tag) und einer generellen Erhöhung der höchstzulässigen<br />
Arbeitszeit (12 Stunden pro Tag) käme, die mit einer extrem langen, bis zu 2 Jahre dauernden<br />
Durchrechnungsperiode verknüpft wären.<br />
Im Extremfall wären die Überstunden dann wohl Geschichte, da in auftragsschwachen<br />
Monaten die angehäuften Stunden – im Sinne des Unternehmens – wieder verbraucht werden<br />
„müssten“.<br />
Weitere Informationen: Betriebsrat/Personalvertretung oder www.oegb.at<br />
Nr. 1–3 / <strong>2017</strong><br />
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