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kompakt 1-3_2017 gr

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NEU<br />

Wichtige Änderungen<br />

ab <strong>2017</strong><br />

Ausbildungspflicht bis 18<br />

Alle Jugendlichen, die mit Ende des Schuljahrs<br />

2016/17 bzw. danach ihre allgemeine<br />

Schulpflicht erfüllt haben, müssen bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahrs entweder eine Schule<br />

besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine<br />

sonstige Ausbildung, etwa AMS-Kurse oder Praktika<br />

machen.<br />

Ausbildungsgarantie bis 25<br />

Mit der Ausbildungsgarantie bis 25 soll sichergestellt<br />

werden, dass jeder junge Mensch einen<br />

guten Ausbildungsplatz bekommt.<br />

Mit der Umsetzung der Ausbildungsgarantie<br />

und der Ausbildungspflicht werden mit 1. 1. <strong>2017</strong><br />

rund 15.000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen.<br />

Mehr Geld für pflegende<br />

Angehörige<br />

Pflegende Angehörige von demenziell erkrankten<br />

oder minderjährigen PflegegeldbezieherInnen<br />

erhalten ab Jänner im Falle einer Verhinderung<br />

mehr Geld für professionelle oder private<br />

Ersatzpflege (jährliche Höchstzuwendung<br />

wird um 300 Euro angehoben).<br />

Fachkräftestipendium<br />

Ab <strong>2017</strong> gibt es wieder Fachkräftestipendien:<br />

Menschen, die in ihrem Beruf keine Zukunft mehr<br />

sehen und eine Ausbildung in einem auf dem Arbeitsmarkt<br />

sehr nachgefragten Beruf machen,<br />

können für ihren Lebensunterhalt mit rund 800<br />

Euro monatlicher Förderung rechnen. Seit über<br />

einem Jahr hatten ÖGB und AK entsprechenden<br />

Druck gemacht, nun gibt es in den kommenden<br />

beiden Jahren bis zu 6.500 Förderungen.<br />

Kinderbetreuungsgeld<br />

Das Kinderbetreuungsgeld wird flexibler. Im<br />

Kern bedeutet das, dass die bisherigen vier Pauschalvarianten<br />

durch ein flexibles Kinderbetreuungsgeldkonto<br />

ersetzt werden. Der Vorteil: Die<br />

finanziellen Unterschiede der früheren Modelle<br />

werden aufgehoben. Den Eltern steht eine einheitliche<br />

Gesamtsumme zur Verfügung (für ein<br />

Elternteil: 12.337 Euro, für beide Elternteile:<br />

15.449 Euro). Wenn die Betreuung mit 50:50 oder<br />

60:40 aufgeteilt wird, gibt es einen „Partnerschaftsbonus“<br />

von 1.000 Euro. Dieser gilt auch<br />

für die einkommensabhängige Variante, die bestehen<br />

bleibt.<br />

Fragen und<br />

Antworten<br />

zur Arbeitszeit<br />

Kann ich jetzt schon 12 Stunden arbeiten?<br />

In vielen Bereichen und unter ganz genau geregelten gesetzlichen und/oder kollektiv -<br />

vertraglichen Rahmenbedingungen. Für die Gewerkschaft ist klar, dass es sich dabei um<br />

Höchstarbeitszeit handelt, die mit entsprechenden Zuschlägen entlohnt werden muss.<br />

Entscheidend ist, dass ArbeitnehmerInnen (AN) auf kollektivvertraglicher (oder einzelvertraglicher)<br />

Basis mitbestimmen, wann und unter welchen Bedingungen sie länger arbeiten<br />

und dass die Flexibilisierung nicht einfach vom Arbeitgeber (AG) diktiert werden kann.<br />

Welche Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gibt es bereits<br />

und welche Branchen sind davon betroffen?<br />

Das Arbeitszeitgesetz bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung.<br />

So ist es bereits jetzt gesetzlich möglich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit auf<br />

10 Stunden pro Tag auszudehnen (etwa bei der 4-Tage-Woche oder bei Gleitzeit). Kollektiv -<br />

verträge haben zudem die Spielräume für Arbeitszeitflexibilisierungen geschaffen und erweitert.<br />

So kann einerseits auf die Bedürfnisse bestimmter Branchen (auch bei Auftragsspitzen)<br />

eingegangen werden, andererseits sind aber wichtige Regelungen für die Beschäftigten<br />

wie Zeitausgleich, Zuschläge oder Schutzbestimmungen enthalten.<br />

Flexibilisierungen sind im Kollektivvertrag immer mit Arbeitszeitverkürzung oder selbst<br />

gewähltem Zeitausgleich für die AN verbunden.<br />

Ab wann müssen Überstundenzuschläge bezahlt werden?<br />

Das hängt sehr stark vom vereinbarten Arbeitszeitmodell ab. Das Gesetz definiert ganz<br />

<strong>gr</strong>undlegend eine mögliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden<br />

wöchentlich. Darüber hinaus entstehen dann Überstunden. Mit sogenannten Durchrechnungsmodellen<br />

können aber die täglichen und wöchentlichen Grenzen verschoben werden,<br />

sofern sie nach Ende der Durchrechnungsperiode wieder ausgeglichen werden.<br />

Was ist Normalarbeitszeit/Höchstarbeitszeit?<br />

Normalarbeitszeit beschreibt im Regelfall die „normal zu arbeitende Zeit“ – das kann die<br />

gesetzliche (max. 40 Stunden pro Woche), die kollektivvertragliche (z. B. 36 Stunden bis 39<br />

Stunden pro Woche – je nach KV) oder einzelvertraglich vereinbarte Arbeitszeit (z. B. Teilzeit<br />

20 Stunden pro Woche) sein (ohne Überstunden und Mehrarbeit). Die Normalarbeitszeit darf<br />

im Durchschnitt die im Arbeitszeitgesetz festgelegten 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.<br />

Höchstarbeitszeit definiert im Regelfall die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegte<br />

Maximalarbeitszeit. Im Regelfall sind das 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche.<br />

Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen (12/60, Erhöhungen bei Arbeitsbereitschaft etc.).<br />

Was ist Mehrarbeit?<br />

Oft im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung: Mehrarbeit ist über die Normalarbeitszeit<br />

hinausgehende Arbeitszeit. Hier fallen keine Überstundenzuschläge an. Beispiel:<br />

Ein Betrieb beschießt eine Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38,5 Stunden. Hier können die<br />

1,5 Stunden als Mehrarbeit festgelegt werden, ohne dass Zuschläge bezahlt werden müssen.<br />

Welche Auswirkungen hätte der 12-Stunden-Tag auf die Zuschläge?<br />

Der 12-Stunden-Tag hätte insbesondere dann Auswirkungen, wenn es, wie von der Wirtschaft<br />

gefordert, zu einer De-facto-Abschaffung der Zuschläge durch Erhöhung der zulässigen<br />

Normalarbeitszeit (10 Stunden pro Tag) und einer generellen Erhöhung der höchstzulässigen<br />

Arbeitszeit (12 Stunden pro Tag) käme, die mit einer extrem langen, bis zu 2 Jahre dauernden<br />

Durchrechnungsperiode verknüpft wären.<br />

Im Extremfall wären die Überstunden dann wohl Geschichte, da in auftragsschwachen<br />

Monaten die angehäuften Stunden – im Sinne des Unternehmens – wieder verbraucht werden<br />

„müssten“.<br />

Weitere Informationen: Betriebsrat/Personalvertretung oder www.oegb.at<br />

Nr. 1–3 / <strong>2017</strong><br />

gpf <strong>kompakt</strong> 11

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