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Stemcor Ethikrichtlinie einschließlich Regelungen zu Geschenken und

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<strong>Stemcor</strong> <strong>Ethikrichtlinie</strong><br />

<strong>einschließlich</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>Geschenken</strong> <strong>und</strong> Bewirtung<br />

1. Zielset<strong>zu</strong>ng<br />

1.1 Das Ziel von <strong>Stemcor</strong> ist es, hohe ethische Maßstäbe in allen Geschäftsbereichen<br />

<strong>und</strong> über alle Länder hinweg an<strong>zu</strong>setzen. Als internationales Handelsunternehmen<br />

stehen wir vor der Herausforderung, einheitliche ethische Maßstäbe an<strong>zu</strong>wenden <strong>und</strong><br />

dabei gleichzeitig die Kulturen <strong>und</strong> unterschiedlichen Geschäftsmethoden aller<br />

Länder in denen wir arbeiten, <strong>zu</strong> respektieren. Der gute Ruf von <strong>Stemcor</strong> ist einer<br />

unserer wichtigsten Vermögenswerte. Mitarbeiter, K<strong>und</strong>en, Lieferanten, Bankpartner,<br />

Versicherer <strong>und</strong> andere schenken uns ihr Vertrauen. Wir streben danach, dieses<br />

Vertrauen damit <strong>zu</strong> erwidern, dass wir uns in Übereinstimmung mit den höchsten<br />

geschäftlichen <strong>und</strong> ethischen Maßstäben verhalten.<br />

1.2 Zielset<strong>zu</strong>ng dieser <strong>Ethikrichtlinie</strong> ist, die Leitsätze <strong>und</strong> Vorgaben dar<strong>zu</strong>legen, nach<br />

denen sich unsere Geschäftstätigkeit richten soll. Die <strong>Ethikrichtlinie</strong> gilt in gleichem<br />

Maße für alle unsere Mitarbeiter <strong>und</strong> Vertreter, unabhängig von Funktion,<br />

Geschäftsbereich <strong>und</strong> Land.<br />

2. Einhaltung<br />

2.1 Im Rahmen der <strong>Ethikrichtlinie</strong> trägt jeder einzelne Mitarbeiter eine persönliche<br />

Verantwortung. Die Einhaltung ist verbindlich. Eine Nichteinhaltung wird sehr ernst<br />

genommen <strong>und</strong> kann <strong>zu</strong> Disziplinarverfahren bis <strong>einschließlich</strong> einer Kündigung<br />

führen.<br />

2.2 Gemäß unserer <strong>Regelungen</strong> <strong>zu</strong>m Whistleblowing (siehe Anhang 1), ist jeglicher<br />

Verdacht auf einen Verstoß gegen diese <strong>Ethikrichtlinie</strong> innerhalb oder außerhalb von<br />

<strong>Stemcor</strong> unverzüglich dem direkten Vorgesetzten oder einem Mitglied der<br />

Rechtsabteilung <strong>zu</strong>r Untersuchung <strong>zu</strong> melden.<br />

2.3 Die Wirtschaftsprüfer des Konzerns werden da<strong>zu</strong> aufgefordert, jegliche im Verlauf<br />

ihrer Arbeit entdeckte Geschäftsmethoden, die anscheinend gegen die <strong>Ethikrichtlinie</strong><br />

verstoßen, <strong>zu</strong> melden.<br />

3. Geschenke <strong>und</strong> Bewirtung<br />

3.1 Geschenke <strong>und</strong> Bewirtungen können dabei helfen, eine gute Geschäftsbeziehung<br />

auf<strong>zu</strong>bauen <strong>und</strong> dürfen daher in angemessenem Umfang ausgegeben <strong>und</strong><br />

angenommen werden. Sie können jedoch auch das unternehmerische<br />

Urteilsvermögen verzerren. Daher dürfen Gefälligkeiten, Geschenke, Bewirtungen<br />

oder sonstige Zuwendungen weder angeboten <strong>und</strong> gefordert, noch ausgegeben oder<br />

angenommen werden, wenn deren Umfang oder Häufigkeit größer als üblich oder<br />

angemessen ist oder als unangemessene Einflussnahme oder Versuch der<br />

Einflussnahme auf den Empfänger betrachtet werden kann.<br />

3.2 Die Handlungen unserer Vertreter <strong>und</strong> anderer von uns beauftragter Personen liegen<br />

in unserer Verantwortung. Wir haben sicher<strong>zu</strong>stellen, dass sie sich an unsere<br />

Richtlinien halten <strong>und</strong> keine Bestechung oder bestechungsähnliche Leistungen<br />

anbieten, zahlen oder erhalten.<br />

3.3 Im Allgemeinen <strong>zu</strong>lässige Geschenke <strong>und</strong> Bewirtungen<br />

� Essenseinladung – angemessene gelegentliche Essenseinladung,


� Veranstaltungen – gelegentliche Teilnahme an gewöhnlichen Sport- oder<br />

Kulturveranstaltungen oder<br />

� Geschenke – Geschenke mit nominellem Wert, beispielsweise Stifte, Terminkalender<br />

oder kleine Werbegeschenke<br />

können ausgegeben oder angenommen werden, sofern Sie die folgenden Aussagen<br />

bestätigen können:<br />

� Absicht – Die Absicht besteht nur darin, eine Geschäftsbeziehung auf<strong>zu</strong>bauen oder<br />

übliche Höflichkeiten aus<strong>zu</strong>drücken, nicht in der Beeinflussung des Empfängers bei<br />

einer geschäftlichen Entscheidung.<br />

� Umfang <strong>und</strong> Häufigkeit – Umfang <strong>und</strong> Häufigkeit sind bescheiden <strong>und</strong> selten genug,<br />

dass der Empfänger sich nicht <strong>zu</strong>r Erbringung einer Gegenleistung verpflichtet fühlt.<br />

� Legalität – Das Geschenk oder die Bewirtung ist in Ihrem Land <strong>und</strong> dem Land der<br />

anderen Person legal <strong>und</strong> wird vom Unternehmen der anderen Person gestattet. Im<br />

Umgang mit Regierungsbeamten sollten Sie besonders vorsichtig sein, da diese<br />

normalerweise strenge <strong>Regelungen</strong> <strong>zu</strong>r Annahme <strong>und</strong> Vergabe von <strong>Geschenken</strong> <strong>und</strong><br />

Bewirtungen haben.<br />

� Transparenz – Sie <strong>und</strong> die andere Person würden nicht in Verlegenheit gebracht<br />

werden, wenn das Geschenk oder die Bewirtung öffentlich gemacht würde.<br />

3.4 Nicht <strong>zu</strong>lässige Geschenke <strong>und</strong> Bewirtungen<br />

Folgendes sollte nie angeboten oder angenommen werden:<br />

� Illegale Geschenke oder Bewirtungen,<br />

� Bargeld oder bargeldähnliche Geschenke (z. B. Gutscheine),<br />

� Geschenke oder Bewirtungen, die im Gegen<strong>zu</strong>g etwas bewirken sollen (z. B. wenn<br />

ein Einkaufsleiter darüber entscheidet, welcher Lieferant beauftragt werden soll <strong>und</strong><br />

von einem möglichen Lieferanten ein Geschenk in der Hoffnung angeboten bekommt,<br />

es könnte die Entscheidung beeinflussen),<br />

� Geschenke oder Bewirtungen, für die Sie privat zahlen, um sie nicht angeben <strong>zu</strong><br />

müssen.<br />

3.5 Geschenke <strong>und</strong> Bewirtungen, die bei vorheriger Genehmigung <strong>zu</strong>lässig sein<br />

können<br />

Sollten sie nicht in eine der obigen Kategorien fallen, können die folgenden<br />

Geschenke/Bewirtungen gestattet werden, wenn Sie vorher die Genehmigung Ihres<br />

Vorgesetzten (oder der Rechtsabteilung des Konzerns) einholen:<br />

� Geschenke, die über einem nominellen Wert liegen<br />

� Aufwendige oder teure Bewirtungen/Veranstaltungen<br />

� Außergewöhnliche Essenseinladungen<br />

� Besondere Veranstaltungen (beispielsweise Eintrittskarten für Weltmeisterschaften<br />

oder größere Golfturniere).<br />

Der Vorgesetzte sollte für sich bestätigen können, dass die Kriterien von Abschnitt 3.4<br />

oben (in Be<strong>zu</strong>g auf Absicht, Umfang <strong>und</strong> Häufigkeit, Legalität <strong>und</strong> Transparenz)<br />

eingehalten werden, bevor eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob das<br />

Geschenk/die Bewirtung angenommen oder gestattet werden kann.<br />

3.6 Sollte die Zurückweisung eines Geschenks oder einer Bewirtung den K<strong>und</strong>en oder<br />

Lieferanten beleidigen, wird versucht, dies <strong>zu</strong> vermeiden. Falls notwendig kann das<br />

Geschenk – mit Genehmigung des Vorgesetzten – angenommen <strong>und</strong> für einen<br />

wohltätigen Zweck gespendet werden.


4. Beziehungen <strong>zu</strong> K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten<br />

4.1 Unser Ziel ist es, auf Vertrauen <strong>und</strong> guten Leistungen basierende Beziehungen <strong>zu</strong><br />

unseren K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten auf<strong>zu</strong>bauen.<br />

4.2 Mangelhafte oder irreführende Beschreibungen von Produkten <strong>und</strong> Leistungen<br />

werden nicht absichtlich herausgegeben. Wir geben keine Versprechen von denen<br />

wir wissen, dass wir sie nicht halten können.<br />

4.3 Unsere Lieferanten werden pünktlich <strong>und</strong> gemäß der vereinbarten<br />

Handelsbedingungen bezahlt.<br />

4.4 Praktiken, bei denen eine Umsatzerhöhung oder Beschaffung von Mitteln durch nicht<br />

legitime Geschäftsmethoden erreicht werden soll, sind <strong>zu</strong> vermeiden.<br />

4.5 Bestechungen oder sonstige Geschenke oder Gefälligkeiten, die als Bestechung<br />

betrachtet werden können, werden nicht angenommen oder angeboten. Hier<strong>zu</strong> siehe<br />

auch Abschnitt 3.<br />

4.6 K<strong>und</strong>eninformationen werden vertraulich behandelt.<br />

5. Beziehungen <strong>zu</strong> Wettbewerbern<br />

5.1 Im Wettbewerb mit anderen tritt <strong>Stemcor</strong> energisch auf, bleibt jedoch ehrlich.<br />

5.2 Der Ruf von Wettbewerbern wird von <strong>Stemcor</strong> nicht in unfairer oder illegaler Art <strong>und</strong><br />

Weise beschädigt, weder direkt noch durch Unterstellungen oder versteckte<br />

Andeutungen.<br />

5.3 Firmeninterne oder vertrauliche Informationen werden von den Mitarbeitern nicht an<br />

unsere Wettbewerber weitergegeben.<br />

5.4 Informationen über das Geschäft eines Wettbewerbers werden von <strong>Stemcor</strong> nicht auf<br />

unehrenhafte Art <strong>und</strong> Weise eingeholt.<br />

6. Verhalten bei internationalen Geschäften<br />

6.1 Traditionen <strong>und</strong> Kulturen jedes Landes, in dem wir tätig sind, werden von uns<br />

respektiert.<br />

6.2 Die Gesetze jedes Landes, in dem wir geschäftlich tätig sind, werden von uns befolgt<br />

<strong>und</strong> wir setzen von unseren Vertretern voraus, dass sie genauso handeln..<br />

7. Beziehungen <strong>zu</strong>r Regierung <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r Gesellschaft<br />

7.1 Wir streben danach, ein gutes Mitglied der Gesellschaft (Corporate Citizen) <strong>zu</strong> sein.<br />

Durch die effiziente <strong>und</strong> gewinnbringende Bereitstellung von Waren <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen, guten Beschäftigungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen<br />

dienen wir der Allgemeinheit.<br />

7.2 Die Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, werden von uns unterstützt. <strong>Stemcor</strong><br />

beabsichtigt, 1 % des Gewinns vor Steuern jährlich wohltätigen Zwecken <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen.<br />

7.3 <strong>Stemcor</strong> befasst sich mit der Erhaltung der Umwelt im weiteren Sinne <strong>und</strong> ist sich<br />

bewusst, dass bestimmte Ressourcen endlich sind <strong>und</strong> verantwortungsvoll genutzt<br />

werden müssen.


8. Leitlinie<br />

8.1 Diese Richtlinie kann nicht jeden Eventualfall umfassen. Es liegt in der persönlichen<br />

Verantwortung der Mitarbeiter, hohe Verhaltensstandards ein<strong>zu</strong>halten.<br />

8.2 Im Zweifel sollte sich jeder Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder an ein<br />

Mitglied der Rechtsabteilung des Konzerns wenden.


ANHANG 1: <strong>Stemcor</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zu</strong>m Whistleblowing<br />

1. Zielset<strong>zu</strong>ng<br />

1.1. Als Whistleblowing bezeichnet man die Weitergabe von Informationen über Gefahren,<br />

Betrug oder anderes illegales oder unethisches Verhalten am Arbeitsplatz an<br />

Entscheidungsberechtigte durch einen Hinweisgeber (Whistleblower). Whistleblowing ist<br />

unabhängig von Beschwerdeverfahren im üblichen Sinne.<br />

1.2. Es ist wichtig für <strong>Stemcor</strong>, dass Betrug, Fehlverhalten oder Rechtsverlet<strong>zu</strong>ngen jeglicher Art,<br />

die durch für das Unternehmen tätige Personen begangen werden, gemeldet <strong>und</strong> verfolgt<br />

werden. <strong>Stemcor</strong> verpflichtet sich, Fehlverhalten <strong>und</strong> Rechtsverlet<strong>zu</strong>ngen innerhalb des<br />

Unternehmens <strong>zu</strong> verhindern <strong>und</strong> Mitarbeiter vor Kündigung oder Schikanierung <strong>zu</strong><br />

schützen, wenn sie in gutem Glauben jegliche Form von Fehlverhalten an <strong>Stemcor</strong> oder an<br />

eine andere geeignete Institution melden. Daher ermutigt <strong>Stemcor</strong> jeden, berechtigte<br />

Bedenken über das Verhalten anderer im Unternehmen oder darüber, wie Geschäfte geführt<br />

werden, <strong>zu</strong> äußern.<br />

1.3. Diese <strong>Regelungen</strong> legen die Art <strong>und</strong> Weise fest, in der aufkommende Bedenken gemeldet<br />

werden können <strong>und</strong> wie mit diesen Hinweisen umgegangen wird.<br />

2. Umfang & Berechtigung<br />

Diese <strong>Regelungen</strong> gelten für jeden, der im Rahmen eines Vertrags jeglicher Art für <strong>Stemcor</strong><br />

arbeitet, <strong>einschließlich</strong> Subunternehmer.<br />

3. Abgabe von Hinweisen im Rahmen des Whistleblowing<br />

Im Rahmen dieser <strong>Regelungen</strong> sollten Hinweise bei berechtigter ehrlicher Überzeugung<br />

abgegeben werden, dass:<br />

� eine strafbare Handlung begangen wurde, gerade begangen wird oder wahrscheinlich<br />

begangen wird oder<br />

� eine Person gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, derzeit nicht<br />

nachkommt oder wahrscheinlich nicht nachkommen wird oder<br />

� ein Fehlurteil gefällt wurde, gerade gefällt wird oder wahrscheinlich gefällt wird oder<br />

� die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit einer Person gefährdet wurde, gerade gefährdet wird<br />

oder wahrscheinlich gefährdet wird oder<br />

� die Umwelt geschädigt wurde, gerade geschädigt wird oder wahrscheinlich geschädigt<br />

wird oder<br />

� einer oder mehrere der genannten Sachverhalte absichtlich geheim gehalten werden<br />

oder wahrscheinlich <strong>zu</strong>künftig absichtlich geheimgehalten werden.<br />

4. Verfahren bei Whistleblowing<br />

4.1. Schritt 1<br />

Zunächst sollte die Angelegenheit vertraulich mit dem direkten Vorgesetzen besprochen<br />

werden, es sei denn es bestehen berechtigte Bedenken, dass der direkte Vorgesetzte an<br />

dem Sachverhalt beteiligt ist oder es besteht aus anderen Gründen der Wunsch, sich nicht<br />

an den direkten Vorgesetzten <strong>zu</strong> wenden. In diesem Fall wird direkt <strong>zu</strong> Schritt 3<br />

übergegangen.<br />

4.2. Schritt 2<br />

Der direkte Vorgesetzte kümmert sich um eine Untersuchung des Sachverhalts. Die<br />

Untersuchung kann die Abgabe einer schriftlichen Darstellung durch den Hinweisgeber <strong>und</strong><br />

andere beteiligte Personen beinhalten; der Hinweisgeber kann da<strong>zu</strong> aufgefordert werden,<br />

sich <strong>zu</strong> weiteren erhaltenen Beweisen <strong>zu</strong> äußern. Die mit der Untersuchung betraute


Person berichtet dann an das Compliance Committee, welches die erforderlichen Schritte in<br />

die Wege leitet. Sollten disziplinarische Maßnahmen erforderlich sein, erstattet der<br />

Untersucher der Personalabteilung Bericht <strong>und</strong> leitet das Disziplinarverfahren ein. Nach<br />

Abschluss der Untersuchung wird der Hinweisgeber über das Ergebnis <strong>und</strong> darüber<br />

informiert, welche Maßnahmen das Compliance Committee ergriffen hat oder beabsichtigt.<br />

Sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, sind die Gründe hierfür dar<strong>zu</strong>legen.<br />

4.3. Schritt 3<br />

Im Falle von Bedenken, dass der direkte Vorgesetzte in das Fehlverhalten involviert ist, eine<br />

ordentliche Untersuchung nicht in die Wege geleitet hat oder den Bericht über die<br />

Informationen des Hinweisgebers nicht an das Compliance Committee weitergeleitet hat,<br />

sollte der Hinweisgeber selbst den Leiter der Rechtsabteilung, Graham Donnell oder ein<br />

anderes Mitglied des Compliance Committee informieren. Möchte sich der Hinweisgeber<br />

aus anderen Gründen nicht an den direkten Vorgesetzten wenden, sollte er den Leiter der<br />

Rechtsabteilung informieren.<br />

Jeder Sachverhalt wird zeitnah <strong>und</strong> gründlich von einem angemessenen Vorgesetzten<br />

untersucht <strong>und</strong> sehr ernst genommen. Handelt der Hinweisgeber in gutem Glauben <strong>und</strong><br />

sollte sich herausstellen, dass die Anschuldigungen unbegründet sind, wird er für diesen<br />

Irrtum nicht bestraft.<br />

Jeder Hinweis, der im Rahmen dieser <strong>Regelungen</strong> in gutem Glauben abgegeben wird ist<br />

wertvoll für <strong>Stemcor</strong>. Bestehen Unsicherheiten, ob ein Sachverhalt im Rahmen dieser<br />

<strong>Regelungen</strong> vorliegt, ermutigen wir jeden, seine Bedenken dem direkten Vorgesetzten<br />

mit<strong>zu</strong>teilen. Bei wissentlich falschen Anschuldigungen eines Mitarbeiters gegen einen<br />

Kollegen wird <strong>Stemcor</strong> jedoch ein Disziplinarverfahren einleiten.<br />

5. Geheimhaltung<br />

Bei im Rahmen dieser <strong>Regelungen</strong> erteilten Informationen wird alles dafür getan, die Identität des<br />

Hinweisgebers geheim <strong>zu</strong> halten, <strong>zu</strong>mindest bis eine offizielle Untersuchung anläuft. Damit eine<br />

Untersuchung des mutmaßlichen Fehlverhaltens nicht gefährdet wird, ist der Hinweisgeber<br />

aufgefordert, die Hinweisgabe, die Art des Hinweises <strong>und</strong> die Identität der beteiligten Personen<br />

vertraulich <strong>zu</strong> behandeln. Es kann jedoch Umstände geben, in denen es aufgr<strong>und</strong> der Art der<br />

Untersuchung oder des Hinweises erforderlich ist, die Identität des Hinweisgebers offen<strong>zu</strong>legen.<br />

Dies kann im Zusammenhang mit da<strong>zu</strong>gehörigen Disziplinarverfahren, strafrechtlichen<br />

Ermittlungen oder Gerichtsverfahren der Fall sein. Sollten unserer Meinung nach solche<br />

Umstände bestehen werden wir versuchen, den Hinweisgeber darüber <strong>zu</strong> informieren, dass seine<br />

Identität voraussichtlich offengelegt wird. Sollte die Beteiligung des Hinweisgebers an einer<br />

Untersuchung notwendig sein, wird die Tatsache, von wem der Hinweis ursprünglich kam, soweit<br />

wie möglich vertraulich behandelt <strong>und</strong> es werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um den<br />

Hinweisgeber vor Schikanierung oder anderen Schäden <strong>zu</strong> bewahren. Es ist jedoch möglich,<br />

dass die Rolle als Hinweisgeber im Verlauf der Untersuchung gegenüber Dritten offensichtlich<br />

wird.<br />

6. Schutz <strong>und</strong> Unterstüt<strong>zu</strong>ng für Hinweisgeber<br />

Sollten im Rahmen dieser <strong>Regelungen</strong> in gutem Glauben ehrliche Hinweise geben werden, wird<br />

der Hinweisgeber aufgr<strong>und</strong> seiner Angaben weder entlassen noch nachteilig behandelt.<br />

Nachteilige Behandlung beinhaltet ungerechtfertigte Disziplinarverfahren, Schikanierung oder<br />

Bedrohung. Ist der Hinweisgeber der Meinung, dass er aufgr<strong>und</strong> von im Rahmen dieser<br />

<strong>Regelungen</strong> geäußerten Hinweisen nachteilige Behandlung am Arbeitsplatz erfährt, sollte er<br />

unverzüglich <strong>zu</strong>nächst den direkten Vorgesetzten oder das Compliance Committee informieren.<br />

Wird keine Abhilfe geschaffen, kann der Hinweisgeber im Rahmen des Beschwerdeverfahrens<br />

offiziell Beschwerde einlegen. Gegen Mitarbeiter, die Hinweisgeber im Rahmen dieser<br />

<strong>Regelungen</strong> schikanieren oder sich an ihnen rächen, werden Disziplinarverfahren eingeleitet.


Bei anonymen Hinweisen oder Nichteinhaltung der Vorgaben dieser <strong>Regelungen</strong> kann der oben<br />

beschriebene Schutz nicht gewährt werden. Zusätzlich droht bei absichtlich falschen<br />

Anschuldigungen gegen einen Kollegen ein Disziplinarverfahren von <strong>Stemcor</strong>.

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