04.05.2017 Aufrufe

Berghofer Blick

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HILFE & SERVICE<br />

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Die Finanzverwaltung wird digital<br />

Federführend hat Nordrhein-Westfalen mit Bayern die Weichen<br />

für eine komplett papierlose Steuererklärung gestellt.<br />

Ab dem Jahr 2017 müssen Bürger ihrer Steuererklärung<br />

keine Belege mehr beifügen. Ebenfalls können die Bescheide<br />

über das Internet abgerufen und künftig können immer<br />

mehr Daten in einer vorausgefüllten Steuererklärung angeboten<br />

werden.<br />

Das erklärte Ziel der Finanzverwaltung ist es „die bürgerfreundlichste<br />

Verwaltung“ zu werden. Wie jede Medaille hat<br />

die Digitalisierung für unsere Mandanten auch eine andere<br />

Seite.<br />

Die formalen Anforderungen an die Buchführung, wie die<br />

zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung von Belegen, sind<br />

schon immer hoch gewesen. Aufgrund des digitalen Zeitalters<br />

werden die von Ihnen durchgeführten buchhaltungsrelevanten<br />

Tätigkeiten zunehmend im Fokus der Finanzverwaltung<br />

stehen. Die Betriebsprüfungen der vergangenen<br />

Monate hat uns gezeigt, dass sich das „Klima“ teilweise<br />

verschärft hat und zunehmend auf Formalismen abbestellt<br />

wird, um hieraus Mehrergebnisse und für Sie „Mehrsteuern“<br />

zu erzielen.<br />

Die Kassenprüfung ist immer ein Prüfungsschwerpunkt und<br />

hat das Ziel, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu<br />

belegen oder zu widerlegen. Ab dem 01.01.2017 haben sich<br />

die Vorgaben für elektronische Kassensysteme deutlich verschärft.<br />

Alle elektronischen Kassensysteme müssen steuerlich<br />

relevante Einzeldaten vollständig, unveränderbar und<br />

unverdichtet speichern können. Zudem müssen alle Protokolle<br />

über Programmierungen sowie Organisationsunterlagen<br />

der Kasse und eine Verfahrensdokumentation vorliegen.<br />

Zukünftig müssen elektronische Registrierkassen über eine,<br />

vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.<br />

Um diese Umsetzung zu kontrollieren sind sogenannte<br />

Kassen-Nachschauen geplant, bei denen Amtsträger der<br />

Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung während der<br />

üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume betreten und<br />

die Kasse prüfen dürfen.<br />

Wir können Ihnen bei den Lösungsansätzen helfen, gemeinsam<br />

individuelle Herangehensweisen entwickeln und Sie<br />

bei der Digitalisierung mit Programmen, wie zum Beispiel<br />

Unternehmen Online von DATEV, unterstützen.<br />

SWM PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft

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