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HILFE & SERVICE<br />
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Die Finanzverwaltung wird digital<br />
Federführend hat Nordrhein-Westfalen mit Bayern die Weichen<br />
für eine komplett papierlose Steuererklärung gestellt.<br />
Ab dem Jahr 2017 müssen Bürger ihrer Steuererklärung<br />
keine Belege mehr beifügen. Ebenfalls können die Bescheide<br />
über das Internet abgerufen und künftig können immer<br />
mehr Daten in einer vorausgefüllten Steuererklärung angeboten<br />
werden.<br />
Das erklärte Ziel der Finanzverwaltung ist es „die bürgerfreundlichste<br />
Verwaltung“ zu werden. Wie jede Medaille hat<br />
die Digitalisierung für unsere Mandanten auch eine andere<br />
Seite.<br />
Die formalen Anforderungen an die Buchführung, wie die<br />
zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung von Belegen, sind<br />
schon immer hoch gewesen. Aufgrund des digitalen Zeitalters<br />
werden die von Ihnen durchgeführten buchhaltungsrelevanten<br />
Tätigkeiten zunehmend im Fokus der Finanzverwaltung<br />
stehen. Die Betriebsprüfungen der vergangenen<br />
Monate hat uns gezeigt, dass sich das „Klima“ teilweise<br />
verschärft hat und zunehmend auf Formalismen abbestellt<br />
wird, um hieraus Mehrergebnisse und für Sie „Mehrsteuern“<br />
zu erzielen.<br />
Die Kassenprüfung ist immer ein Prüfungsschwerpunkt und<br />
hat das Ziel, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu<br />
belegen oder zu widerlegen. Ab dem 01.01.2017 haben sich<br />
die Vorgaben für elektronische Kassensysteme deutlich verschärft.<br />
Alle elektronischen Kassensysteme müssen steuerlich<br />
relevante Einzeldaten vollständig, unveränderbar und<br />
unverdichtet speichern können. Zudem müssen alle Protokolle<br />
über Programmierungen sowie Organisationsunterlagen<br />
der Kasse und eine Verfahrensdokumentation vorliegen.<br />
Zukünftig müssen elektronische Registrierkassen über eine,<br />
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.<br />
Um diese Umsetzung zu kontrollieren sind sogenannte<br />
Kassen-Nachschauen geplant, bei denen Amtsträger der<br />
Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung während der<br />
üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume betreten und<br />
die Kasse prüfen dürfen.<br />
Wir können Ihnen bei den Lösungsansätzen helfen, gemeinsam<br />
individuelle Herangehensweisen entwickeln und Sie<br />
bei der Digitalisierung mit Programmen, wie zum Beispiel<br />
Unternehmen Online von DATEV, unterstützen.<br />
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