Gemeinde Lohra - Unfallkasse Hessen
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Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Der Weg zur Arbeit ist keine Privatsache!<br />
Chancen einer betrieblichen Wegeunfallprävention<br />
Alle 90 Minuten erleidet ein Versicherter der UKH einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit<br />
oder nach Hause. Diese Wege werden in den Mitgliedsbetrieben häufig als Privatsache<br />
der Beschäftigten angesehen, in die sich der Arbeitgeber nicht einzumischen hat. Diese<br />
Sicht greift aber zu kurz: In den meisten Branchen ereignen sich deutlich mehr Unfälle<br />
auf diesen Wegen als auf betrieblichen Fahrten. Die Ausfallzeiten und finanziellen Auswirkungen<br />
für die Betroffenen und die Arbeitgeber sind dabei erheblich – zusätzlich zu<br />
Schmerzen und Leid des Verletzten.<br />
Heute selbstverständliche<br />
Mobilitätsan-<br />
forderungen an den<br />
Arbeitnehmer bedeuten<br />
zunehmend mehr<br />
Zeit und Risiko für<br />
den Weg zur Arbeit als<br />
für die Arbeit selbst.<br />
Die Reduzierung von<br />
Wegerisiken (beruflich wie privat) ist deshalb<br />
für Arbeitnehmer und Unternehmer<br />
gleichermaßen wichtig.<br />
Die Zahlen sprechen für sich: Vier von<br />
fünf tödlichen Unfällen im Zusammenhang<br />
mit der beruflichen Tätigkeit sind<br />
durch Wegeunfälle begründet. Alle Wege-<br />
unfälle – insbesondere von Berufspendlern<br />
– ziehen überdurchschnittlich häufig<br />
schwere und lebenslange Unfallfolgen<br />
nach sich.<br />
Betriebliche Wegeunfallprävention<br />
als Chance begreifen<br />
Neben der ohnehin bestehenden gesetzlichen<br />
Verpflichtung des Arbeitgebers,<br />
Vorsorgemaßnahmen für arbeitsbedingte<br />
Gesundheitsgefahren zu treffen (§§ 8,<br />
21 SGB VII), bieten wirkungsvolle betriebliche<br />
Schutzmaßnahmen für Wegetätigkeiten<br />
zusätzlich einen wichtigen Beitrag für<br />
• den betrieblichen Gesundheitsschutz<br />
generell,<br />
• die Innen- und Außenwirkung und<br />
• die betriebswirtschaftliche Situation<br />
eines Unternehmens.<br />
Letztlich muss ein modernes Mobilitätsmanagement<br />
es dem Arbeitnehmer ermöglichen,<br />
schnell, effizient und sicher<br />
erforderliche Wege zurückzulegen.<br />
12<br />
Dies ist in der Praxis nicht einfach, gibt<br />
es doch zahllose direkte und indirekte<br />
betriebliche Einflussfaktoren, die zu<br />
einem Wegerisiko führen können. Zudem<br />
wirken besonders beim Weg von oder<br />
zur Arbeit auch private Belange in die<br />
betriebliche Sphäre hinein. Hinzu kommt<br />
der Faktor Zufall, der im öffentlichen<br />
Straßenverkehr einen Unfall verhindern<br />
oder mitverursachen kann.<br />
Die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> unterstützt ihre<br />
Mitgliedsbetriebe intensiv, den optimalen<br />
Maßnahmenmix eines betrieblichen<br />
Mobilitätsmanagements (weiter-)zuentwickeln.<br />
Ein erfolgreiches und sicheres<br />
betriebliches Mobilitätsmanagement<br />
braucht<br />
• die Unternehmensphilosophie:<br />
„Gehen und Fahren sind Arbeit!“,<br />
• die Kenntnis des Instrumentariums<br />
und<br />
• einen betrieblichen „Kümmerer“.<br />
Nicht mehr und nicht weniger!<br />
„Gehen und Fahren sind Arbeit!“<br />
Das bewusste Einbeziehen von Wegen<br />
in den betrieblichen Arbeitsschutz ist<br />
Grundvoraussetzung für eine gelebte<br />
Unternehmensphilosophie, die durch<br />
alle Hierarchieebenen wichtiger Teil des<br />
Arbeitsalltags sein sollte.<br />
Den Verantwortlichen ist bewusst, dass<br />
das Fahren von Gabelstaplern oder Einsatzfahrzeugen<br />
zur Arbeit zählt und hinsichtlich<br />
der Arbeitsschutzvorschriften<br />
genauso zu bewerten ist wie etwa das<br />
Bedienen einer Maschine oder eines PCs.<br />
Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz,<br />
die zugehörigen Verordnungen sowie die<br />
Unfallverhütungsvorschriften und Regeln<br />
der <strong>Unfallkasse</strong>n und Berufsgenossenschaften.<br />
Bei Fahrten im Straßenverkehr wird diese<br />
Tatsache gelegentlich übersehen – ein<br />
riskanter Trugschluss. Mit der eigentlichen<br />
Arbeitstätigkeit verbundene Wege zählen<br />
klar zur beruflichen Tätigkeit und unterliegen<br />
damit der Arbeitsschutzgesetz-<br />
gebung. Unternehmer und Beschäftigte<br />
müssen bei Fahrtätigkeiten die erforderlichen<br />
Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen<br />
und Gesundheitsgefahren treffen<br />
wie an jedem anderen Arbeitsplatz im<br />
Betrieb.<br />
Freiwillige Präventionsangebote<br />
Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle<br />
sind in der Regel unvermeidbar,<br />
auch die damit verbundenen Risiken.<br />
Konsequenterweise besteht auf diesen<br />
Wegen auch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz,<br />
der von den Arbeitgebern<br />
allein finanziert wird. Obgleich es für<br />
diese Wege keine näheren rechtlichen<br />
Verpflichtungen für Arbeitgeber gibt, sind<br />
auch freiwillige Präventionsangebote und<br />
Maßnahmen des Arbeitgebers für diese<br />
„außerbetrieblichen“ Risiken des Mitarbeiters<br />
wichtig und wirkungsvoll. Im Kontext<br />
„Betrieb“ sind die Mitarbeiter oftmals<br />
besonders offen für eine Sicherheitskultur<br />
und auch bereit, ihr eigenes Verkehrs-<br />
und Mobilitätsverhalten sicher und unfallfrei<br />
zu gestalten.<br />
Systematisches Erfassen der Wegerisiken<br />
Die systematische Implementierung von<br />
Wegerisiken in das betriebliche System