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Gemeinde Lohra - Unfallkasse Hessen

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Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

Der Weg zur Arbeit ist keine Privatsache!<br />

Chancen einer betrieblichen Wegeunfallprävention<br />

Alle 90 Minuten erleidet ein Versicherter der UKH einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit<br />

oder nach Hause. Diese Wege werden in den Mitgliedsbetrieben häufig als Privatsache<br />

der Beschäftigten angesehen, in die sich der Arbeitgeber nicht einzumischen hat. Diese<br />

Sicht greift aber zu kurz: In den meisten Branchen ereignen sich deutlich mehr Unfälle<br />

auf diesen Wegen als auf betrieblichen Fahrten. Die Ausfallzeiten und finanziellen Auswirkungen<br />

für die Betroffenen und die Arbeitgeber sind dabei erheblich – zusätzlich zu<br />

Schmerzen und Leid des Verletzten.<br />

Heute selbstverständliche<br />

Mobilitätsan-<br />

forderungen an den<br />

Arbeitnehmer bedeuten<br />

zunehmend mehr<br />

Zeit und Risiko für<br />

den Weg zur Arbeit als<br />

für die Arbeit selbst.<br />

Die Reduzierung von<br />

Wegerisiken (beruflich wie privat) ist deshalb<br />

für Arbeitnehmer und Unternehmer<br />

gleichermaßen wichtig.<br />

Die Zahlen sprechen für sich: Vier von<br />

fünf tödlichen Unfällen im Zusammenhang<br />

mit der beruflichen Tätigkeit sind<br />

durch Wegeunfälle begründet. Alle Wege-<br />

unfälle – insbesondere von Berufspendlern<br />

– ziehen überdurchschnittlich häufig<br />

schwere und lebenslange Unfallfolgen<br />

nach sich.<br />

Betriebliche Wegeunfallprävention<br />

als Chance begreifen<br />

Neben der ohnehin bestehenden gesetzlichen<br />

Verpflichtung des Arbeitgebers,<br />

Vorsorgemaßnahmen für arbeitsbedingte<br />

Gesundheitsgefahren zu treffen (§§ 8,<br />

21 SGB VII), bieten wirkungsvolle betriebliche<br />

Schutzmaßnahmen für Wegetätigkeiten<br />

zusätzlich einen wichtigen Beitrag für<br />

• den betrieblichen Gesundheitsschutz<br />

generell,<br />

• die Innen- und Außenwirkung und<br />

• die betriebswirtschaftliche Situation<br />

eines Unternehmens.<br />

Letztlich muss ein modernes Mobilitätsmanagement<br />

es dem Arbeitnehmer ermöglichen,<br />

schnell, effizient und sicher<br />

erforderliche Wege zurückzulegen.<br />

12<br />

Dies ist in der Praxis nicht einfach, gibt<br />

es doch zahllose direkte und indirekte<br />

betriebliche Einflussfaktoren, die zu<br />

einem Wegerisiko führen können. Zudem<br />

wirken besonders beim Weg von oder<br />

zur Arbeit auch private Belange in die<br />

betriebliche Sphäre hinein. Hinzu kommt<br />

der Faktor Zufall, der im öffentlichen<br />

Straßenverkehr einen Unfall verhindern<br />

oder mitverursachen kann.<br />

Die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> unterstützt ihre<br />

Mitgliedsbetriebe intensiv, den optimalen<br />

Maßnahmenmix eines betrieblichen<br />

Mobilitätsmanagements (weiter-)zuentwickeln.<br />

Ein erfolgreiches und sicheres<br />

betriebliches Mobilitätsmanagement<br />

braucht<br />

• die Unternehmensphilosophie:<br />

„Gehen und Fahren sind Arbeit!“,<br />

• die Kenntnis des Instrumentariums<br />

und<br />

• einen betrieblichen „Kümmerer“.<br />

Nicht mehr und nicht weniger!<br />

„Gehen und Fahren sind Arbeit!“<br />

Das bewusste Einbeziehen von Wegen<br />

in den betrieblichen Arbeitsschutz ist<br />

Grundvoraussetzung für eine gelebte<br />

Unternehmensphilosophie, die durch<br />

alle Hierarchieebenen wichtiger Teil des<br />

Arbeitsalltags sein sollte.<br />

Den Verantwortlichen ist bewusst, dass<br />

das Fahren von Gabelstaplern oder Einsatzfahrzeugen<br />

zur Arbeit zählt und hinsichtlich<br />

der Arbeitsschutzvorschriften<br />

genauso zu bewerten ist wie etwa das<br />

Bedienen einer Maschine oder eines PCs.<br />

Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz,<br />

die zugehörigen Verordnungen sowie die<br />

Unfallverhütungsvorschriften und Regeln<br />

der <strong>Unfallkasse</strong>n und Berufsgenossenschaften.<br />

Bei Fahrten im Straßenverkehr wird diese<br />

Tatsache gelegentlich übersehen – ein<br />

riskanter Trugschluss. Mit der eigentlichen<br />

Arbeitstätigkeit verbundene Wege zählen<br />

klar zur beruflichen Tätigkeit und unterliegen<br />

damit der Arbeitsschutzgesetz-<br />

gebung. Unternehmer und Beschäftigte<br />

müssen bei Fahrtätigkeiten die erforderlichen<br />

Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen<br />

und Gesundheitsgefahren treffen<br />

wie an jedem anderen Arbeitsplatz im<br />

Betrieb.<br />

Freiwillige Präventionsangebote<br />

Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle<br />

sind in der Regel unvermeidbar,<br />

auch die damit verbundenen Risiken.<br />

Konsequenterweise besteht auf diesen<br />

Wegen auch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz,<br />

der von den Arbeitgebern<br />

allein finanziert wird. Obgleich es für<br />

diese Wege keine näheren rechtlichen<br />

Verpflichtungen für Arbeitgeber gibt, sind<br />

auch freiwillige Präventionsangebote und<br />

Maßnahmen des Arbeitgebers für diese<br />

„außerbetrieblichen“ Risiken des Mitarbeiters<br />

wichtig und wirkungsvoll. Im Kontext<br />

„Betrieb“ sind die Mitarbeiter oftmals<br />

besonders offen für eine Sicherheitskultur<br />

und auch bereit, ihr eigenes Verkehrs-<br />

und Mobilitätsverhalten sicher und unfallfrei<br />

zu gestalten.<br />

Systematisches Erfassen der Wegerisiken<br />

Die systematische Implementierung von<br />

Wegerisiken in das betriebliche System

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