Gemeinde Lohra - Unfallkasse Hessen
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Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
Erste-Hilfe-Wissen immer aktuell halten<br />
Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb<br />
Jährlich werden in Deutschland annähernd neun Millionen Menschen verletzt. Etwa<br />
35 % dieser Unfälle ereignen sich in der Schule oder im Berufsleben. Ist Ihr Unternehmen<br />
für den Notfall gerüstet? Steht eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern zur Verfügung<br />
und werden diese regelmäßig fortgebildet, so dass ihr Wissen im Ernstfall wirklich auf<br />
dem aktuellen Stand ist?<br />
Das Plakat liegt Teilen dieser Ausgabe bei.<br />
Medizinisches Wissen wächst und wandelt<br />
sich. Bestehende Therapiestandards<br />
werden in Studien überprü� und ggf.<br />
optimiert. Das gilt auch für die Handlungsempfehlungen<br />
in der Ersten Hilfe.<br />
So werden zum Beispiel regelmäßig die<br />
Empfehlungen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />
auf internationaler Ebene überprü�<br />
und weiterentwickelt und in nationale<br />
Leitlinien überführt. Im November<br />
2010 hat der Deutsche Beirat für Erste<br />
8<br />
Hilfe und Wiederbelebung<br />
bei der Bundesärztekammer<br />
die neuesten Leitlinien<br />
für die Bundesrepublik<br />
Deutschland verabschiedet.<br />
Dabei haben sich einige<br />
Änderungen ergeben, beispielsweise<br />
bezüglich der<br />
empfohlenen Drucktiefe<br />
(fünf bis sechs cm) und<br />
Druckfrequenz (100 bis 120<br />
pro Minute) der Herz-Druck-<br />
Massage. Gleich geblieben<br />
ist hingegen das Verhältnis<br />
von Thoraxkompression<br />
zu Beatmung von 30 : 2<br />
(d. h., auf 30 Kompressionen<br />
sollen zwei Beatmungszyklen<br />
kommen).<br />
Ersthelfer müssen regelmäßig<br />
fortgebildet werden<br />
Die Unfallverhütungsvorschri�schri�<br />
„Grundsätze der<br />
Prävention“ (GUV-V A 1)<br />
verpflichtet den Unterneh- Unternehmer,<br />
für eine regelmäßige<br />
Fortbildung der Ersthelfer, in der Regel<br />
in Zeitabständen von zwei Jahren, Sorge<br />
zu tragen. Nur so können die Ersthelfer<br />
ihr Wissen und Können durch Training<br />
auf dem aktuellen Stand halten. Wie die<br />
Erste-Hilfe-Ausbildung dürfen auch die<br />
Fortbildungen nur von ermächtigten Stellen<br />
durchgeführt werden.<br />
Die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> übernimmt<br />
die Kosten der Aus- und Fortbildung der<br />
notwendigen Zahl der Ersthelfer in ihren<br />
Mitgliedsunternehmen. Dazu hat die UKH<br />
ein spezielles Antragsverfahren entwickelt.<br />
Weitere Informationen und die An-<br />
tragsformulare zum Download � nden Sie<br />
unter www.ukh.de, Webcode U264.<br />
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Antrag<br />
im Vorfeld gestellt wird.<br />
Neuer Aushang „Erste Hilfe“ (GUV-I 510)<br />
Nach der Unfallverhütungsvorschri�<br />
„Grundsätze der Prävention“ hat der<br />
Unternehmer auch dafür zu sorgen, dass<br />
den Versicherten durch Aushänge der<br />
Unfallversicherungsträger oder in anderer<br />
geeigneter schri� licher Form Hinweise<br />
über die Erste Hilfe gegeben werden.<br />
Außerdem müssen dort Angaben über<br />
Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen,<br />
über das Erste-Hilfe-Personal<br />
sowie über herbeizuziehende Ärzte und<br />
anzufahrende Krankenhäuser gemacht<br />
werden. Die Hinweise und Angaben sind<br />
stets aktuell zu halten.<br />
Anlässlich der neuen Reanimationsleitlinien<br />
wurde der Aushang „Erste Hilfe“<br />
(GUV-I 510) der Unfallversicherungsträger<br />
überarbeitet. Ein Plakat liegt Teilen dieser<br />
Ausgabe bei. Weitere Exemplare können<br />
Sie bei uns anfordern. Das Plakat soll –<br />
um Ihre betriebsspezi� schen Angaben<br />
ergänzt – an einer geeigneten Stelle gut<br />
sichtbar ausgehängt werden. Der Aushang<br />
ist sicherlich ein guter Anlass, die<br />
gesamte Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem<br />
Betrieb nochmals auf Aktualität zu überprüfen.<br />
Marianne Kühn (0561 72947-22)<br />
m.kuehn@ukh.de