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Gemeinde Lohra - Unfallkasse Hessen

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Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

Erste-Hilfe-Wissen immer aktuell halten<br />

Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb<br />

Jährlich werden in Deutschland annähernd neun Millionen Menschen verletzt. Etwa<br />

35 % dieser Unfälle ereignen sich in der Schule oder im Berufsleben. Ist Ihr Unternehmen<br />

für den Notfall gerüstet? Steht eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern zur Verfügung<br />

und werden diese regelmäßig fortgebildet, so dass ihr Wissen im Ernstfall wirklich auf<br />

dem aktuellen Stand ist?<br />

Das Plakat liegt Teilen dieser Ausgabe bei.<br />

Medizinisches Wissen wächst und wandelt<br />

sich. Bestehende Therapiestandards<br />

werden in Studien überprü� und ggf.<br />

optimiert. Das gilt auch für die Handlungsempfehlungen<br />

in der Ersten Hilfe.<br />

So werden zum Beispiel regelmäßig die<br />

Empfehlungen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />

auf internationaler Ebene überprü�<br />

und weiterentwickelt und in nationale<br />

Leitlinien überführt. Im November<br />

2010 hat der Deutsche Beirat für Erste<br />

8<br />

Hilfe und Wiederbelebung<br />

bei der Bundesärztekammer<br />

die neuesten Leitlinien<br />

für die Bundesrepublik<br />

Deutschland verabschiedet.<br />

Dabei haben sich einige<br />

Änderungen ergeben, beispielsweise<br />

bezüglich der<br />

empfohlenen Drucktiefe<br />

(fünf bis sechs cm) und<br />

Druckfrequenz (100 bis 120<br />

pro Minute) der Herz-Druck-<br />

Massage. Gleich geblieben<br />

ist hingegen das Verhältnis<br />

von Thoraxkompression<br />

zu Beatmung von 30 : 2<br />

(d. h., auf 30 Kompressionen<br />

sollen zwei Beatmungszyklen<br />

kommen).<br />

Ersthelfer müssen regelmäßig<br />

fortgebildet werden<br />

Die Unfallverhütungsvorschri�schri�<br />

„Grundsätze der<br />

Prävention“ (GUV-V A 1)<br />

verpflichtet den Unterneh- Unternehmer,<br />

für eine regelmäßige<br />

Fortbildung der Ersthelfer, in der Regel<br />

in Zeitabständen von zwei Jahren, Sorge<br />

zu tragen. Nur so können die Ersthelfer<br />

ihr Wissen und Können durch Training<br />

auf dem aktuellen Stand halten. Wie die<br />

Erste-Hilfe-Ausbildung dürfen auch die<br />

Fortbildungen nur von ermächtigten Stellen<br />

durchgeführt werden.<br />

Die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> übernimmt<br />

die Kosten der Aus- und Fortbildung der<br />

notwendigen Zahl der Ersthelfer in ihren<br />

Mitgliedsunternehmen. Dazu hat die UKH<br />

ein spezielles Antragsverfahren entwickelt.<br />

Weitere Informationen und die An-<br />

tragsformulare zum Download � nden Sie<br />

unter www.ukh.de, Webcode U264.<br />

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Antrag<br />

im Vorfeld gestellt wird.<br />

Neuer Aushang „Erste Hilfe“ (GUV-I 510)<br />

Nach der Unfallverhütungsvorschri�<br />

„Grundsätze der Prävention“ hat der<br />

Unternehmer auch dafür zu sorgen, dass<br />

den Versicherten durch Aushänge der<br />

Unfallversicherungsträger oder in anderer<br />

geeigneter schri� licher Form Hinweise<br />

über die Erste Hilfe gegeben werden.<br />

Außerdem müssen dort Angaben über<br />

Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen,<br />

über das Erste-Hilfe-Personal<br />

sowie über herbeizuziehende Ärzte und<br />

anzufahrende Krankenhäuser gemacht<br />

werden. Die Hinweise und Angaben sind<br />

stets aktuell zu halten.<br />

Anlässlich der neuen Reanimationsleitlinien<br />

wurde der Aushang „Erste Hilfe“<br />

(GUV-I 510) der Unfallversicherungsträger<br />

überarbeitet. Ein Plakat liegt Teilen dieser<br />

Ausgabe bei. Weitere Exemplare können<br />

Sie bei uns anfordern. Das Plakat soll –<br />

um Ihre betriebsspezi� schen Angaben<br />

ergänzt – an einer geeigneten Stelle gut<br />

sichtbar ausgehängt werden. Der Aushang<br />

ist sicherlich ein guter Anlass, die<br />

gesamte Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem<br />

Betrieb nochmals auf Aktualität zu überprüfen.<br />

Marianne Kühn (0561 72947-22)<br />

m.kuehn@ukh.de

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