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FH KarriereGuide 2017

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Arbeitszeugnis: Die Geheimsprache der<br />

HR-Verantwortlichen<br />

Die Jobsuche<br />

enn Du auf Jobsuche bist, legst Du Dei-<br />

Bewerbungsunterlagen meistens<br />

Wnen<br />

auch Arbeitszeugnisse von ehemaligen Anstellungen<br />

bei. Aber was steckt eigentlich genau<br />

hinter den Formulierungen? Wir entschlüsseln<br />

die Geheimcodes der HR-Verantwortlichen.<br />

PersonalistInnen unterscheiden zwischen zwei<br />

Formen von Arbeitszeugnissen: Das einfache<br />

und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Ersteres<br />

sieht das Gesetz vor. Es enthält allgemeine Angaben<br />

zur Person, genaue Bezeichnung der ArbeitgeberInnen,<br />

Dauer des Dienstverhältnisses<br />

sowie die Tätigkeitsfelder. Generell sollten die<br />

Tätigkeitsbereiche umso ausführlicher beschrieben<br />

werden, je qualifizierter sie waren. Eine<br />

einfache Angabe der Stellenbezeichnung ist<br />

daher selten ausreichend.<br />

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist gesetzlich<br />

nicht vorgeschrieben und enthält neben den<br />

oben genannten Angaben auch welche über<br />

die Qualität der erbrachten Leistungen und<br />

wird auf Deinen Wunsch hin ausgestellt. Willst<br />

Du Dich gegen MitbewerberInnen durchsetzen,<br />

ist das qualifizierte Zeugnis in jedem Fall<br />

aussagekräftiger.<br />

Der Inhalt oder die Form eines Arbeitszeugnisses<br />

darf nichts enthalten, das dem/r ArbeitnehmerIn<br />

bei zukünftigen Bewerbungen zum<br />

Nachteil gereicht. (http://bit.ly/2mKX5iD). Im<br />

Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sind der<br />

Aufbau und die Formulierung des Zeugnisses<br />

dem/r ArbeitgeberIn überlassen. Die Beurteilung<br />

im Arbeitszeugnis muss aber wahr und klar<br />

sein. Es sollte unbedingt auf Geschäftspapier<br />

des Unternehmens verfasst sein und die Unterschrift<br />

des/der ZeugnisausstellersIn tragen.<br />

Fehlende Angaben und Lücken im Zeugnis<br />

werden im Zweifel gegen den/die BewerberIn<br />

ausgelegt. Gibt es keine Aussagen über die<br />

Arbeitsweise, könnte das bedeuten, dass die<br />

Leistungen dementsprechend ungenügend<br />

waren und daher nicht erwähnenswert sind.<br />

Vielmals werden sogenannte Geheimsprachen<br />

oder Codes diskutiert, mit denen Personalverantwortliche<br />

untereinander kommunizieren.<br />

Oftmals wissen aber vor allem kleinere Unternehmen<br />

gar nicht, wie man so ein Arbeitszeugnis<br />

verfassen muss. Solches Unwissen, kann<br />

sich dann für Dich negativ auswirken.<br />

Kodierte Arbeitszeugnisse<br />

Wie schon oben erwähnt, dürfen Arbeitszeugnisse<br />

nicht erschwerend auf die Suche eines<br />

neuen Jobs wirken. Es ist aber so, dass gerade<br />

bei qualifizierten Zeugnissen die positiven<br />

Formulierungen eine versteckte, negative Wertung<br />

enthalten. Mit dieser Geheimsprache ist<br />

oft die wahre Botschaft zwischen den Zeilen<br />

versteckt.<br />

Um ganz sicher zu sein, kannst Du Dein Arbeitszeugnis<br />

auch durch die Arbeiterkammer überprüfen<br />

lassen und gegebenenfalls ein korrekt<br />

ausgestelltes Arbeitszeugnis vom/n ArbeitgeberIn<br />

verlangen.<br />

Ein paar Beispiele solcher Formulierungen<br />

sind:<br />

„Frau A. hat sich stets bemüht.” Dekodiert: Sie<br />

hat sich bemüht, aber das Ergebnis ist fraglich.<br />

„Herr M. hat alle Arbeiten ordnungsgemäß<br />

erledigt.” Dekodiert: Ordnungsgemäß schon,<br />

jedoch zeigte er nur wenig Eigeninitiative.<br />

„Er hat sich stets um Verbesserungsvorschläge<br />

bemüht.” Dekodiert: Er ist ein Besserwisser,<br />

der seine Fachkenntnisse (soweit vorhanden)<br />

nicht in die Praxis umsetzen kann.<br />

„Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.”<br />

Dekodiert: Er ist ein Mitläufer, der<br />

sich gut anpasst.<br />

Für den Fall einen Job im Ausland anzustreben,<br />

//<br />

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