FH KarriereGuide 2017
Der aktuelle FH KarriereGuide für Studieninteressierte, Studierende und Berufseinsteiger. Gratis für euch! Themen im Fokus • 1st week im neuen Job – Tipps & Infos • Die besten Produktivitätstools • Unternehmens-Insider
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Arbeitszeugnis: Die Geheimsprache der<br />
HR-Verantwortlichen<br />
Die Jobsuche<br />
enn Du auf Jobsuche bist, legst Du Dei-<br />
Bewerbungsunterlagen meistens<br />
Wnen<br />
auch Arbeitszeugnisse von ehemaligen Anstellungen<br />
bei. Aber was steckt eigentlich genau<br />
hinter den Formulierungen? Wir entschlüsseln<br />
die Geheimcodes der HR-Verantwortlichen.<br />
PersonalistInnen unterscheiden zwischen zwei<br />
Formen von Arbeitszeugnissen: Das einfache<br />
und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Ersteres<br />
sieht das Gesetz vor. Es enthält allgemeine Angaben<br />
zur Person, genaue Bezeichnung der ArbeitgeberInnen,<br />
Dauer des Dienstverhältnisses<br />
sowie die Tätigkeitsfelder. Generell sollten die<br />
Tätigkeitsbereiche umso ausführlicher beschrieben<br />
werden, je qualifizierter sie waren. Eine<br />
einfache Angabe der Stellenbezeichnung ist<br />
daher selten ausreichend.<br />
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist gesetzlich<br />
nicht vorgeschrieben und enthält neben den<br />
oben genannten Angaben auch welche über<br />
die Qualität der erbrachten Leistungen und<br />
wird auf Deinen Wunsch hin ausgestellt. Willst<br />
Du Dich gegen MitbewerberInnen durchsetzen,<br />
ist das qualifizierte Zeugnis in jedem Fall<br />
aussagekräftiger.<br />
Der Inhalt oder die Form eines Arbeitszeugnisses<br />
darf nichts enthalten, das dem/r ArbeitnehmerIn<br />
bei zukünftigen Bewerbungen zum<br />
Nachteil gereicht. (http://bit.ly/2mKX5iD). Im<br />
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sind der<br />
Aufbau und die Formulierung des Zeugnisses<br />
dem/r ArbeitgeberIn überlassen. Die Beurteilung<br />
im Arbeitszeugnis muss aber wahr und klar<br />
sein. Es sollte unbedingt auf Geschäftspapier<br />
des Unternehmens verfasst sein und die Unterschrift<br />
des/der ZeugnisausstellersIn tragen.<br />
Fehlende Angaben und Lücken im Zeugnis<br />
werden im Zweifel gegen den/die BewerberIn<br />
ausgelegt. Gibt es keine Aussagen über die<br />
Arbeitsweise, könnte das bedeuten, dass die<br />
Leistungen dementsprechend ungenügend<br />
waren und daher nicht erwähnenswert sind.<br />
Vielmals werden sogenannte Geheimsprachen<br />
oder Codes diskutiert, mit denen Personalverantwortliche<br />
untereinander kommunizieren.<br />
Oftmals wissen aber vor allem kleinere Unternehmen<br />
gar nicht, wie man so ein Arbeitszeugnis<br />
verfassen muss. Solches Unwissen, kann<br />
sich dann für Dich negativ auswirken.<br />
Kodierte Arbeitszeugnisse<br />
Wie schon oben erwähnt, dürfen Arbeitszeugnisse<br />
nicht erschwerend auf die Suche eines<br />
neuen Jobs wirken. Es ist aber so, dass gerade<br />
bei qualifizierten Zeugnissen die positiven<br />
Formulierungen eine versteckte, negative Wertung<br />
enthalten. Mit dieser Geheimsprache ist<br />
oft die wahre Botschaft zwischen den Zeilen<br />
versteckt.<br />
Um ganz sicher zu sein, kannst Du Dein Arbeitszeugnis<br />
auch durch die Arbeiterkammer überprüfen<br />
lassen und gegebenenfalls ein korrekt<br />
ausgestelltes Arbeitszeugnis vom/n ArbeitgeberIn<br />
verlangen.<br />
Ein paar Beispiele solcher Formulierungen<br />
sind:<br />
„Frau A. hat sich stets bemüht.” Dekodiert: Sie<br />
hat sich bemüht, aber das Ergebnis ist fraglich.<br />
„Herr M. hat alle Arbeiten ordnungsgemäß<br />
erledigt.” Dekodiert: Ordnungsgemäß schon,<br />
jedoch zeigte er nur wenig Eigeninitiative.<br />
„Er hat sich stets um Verbesserungsvorschläge<br />
bemüht.” Dekodiert: Er ist ein Besserwisser,<br />
der seine Fachkenntnisse (soweit vorhanden)<br />
nicht in die Praxis umsetzen kann.<br />
„Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.”<br />
Dekodiert: Er ist ein Mitläufer, der<br />
sich gut anpasst.<br />
Für den Fall einen Job im Ausland anzustreben,<br />
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