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Ww_1-2017

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Genussbotschafter<br />

Fortbildung der Sarah-Wiener-Stiftung<br />

Dichtgedrängt stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus<br />

verschiedenen Abteilungen in der kleinen Küche des Veranstaltungshauses<br />

der Lebenshilfe Celle vor den dampfenden Töpfen<br />

und Pfannen. Gutgelaunt wird geschnippelt, gebrutzelt und eifrig<br />

neue (vollwertige) Rezepte ausprobiert. Zwei Kolleginnen aus dem<br />

Wohnbereich stecken ihre Köpfe zusammen und riechen an verschiedenen<br />

Gewürzen.<br />

16 Mitarbeitende der Lebenshilfe Celle wurden am 3. Februar zu<br />

Genussbotschaftern ausgebildet, um ihr neues Wissen an die Kinder,<br />

Schüler, Mieter und Beschäftigten der Lebenshilfe Celle<br />

weiter zugeben. Neben der Vermittlung von Lerninhalten wird im<br />

Praxis teil vor allem eines vermittelt: Essen ist ein sinnliches Erlebnis,<br />

das Spaß machen soll! Gekocht wird mit frischer regionaler<br />

Saisonware in Bioqualität.<br />

Lena Thyra Meyer, Küchenmeisterin und Ökotrophologin mit jahrelanger<br />

Erfahrung in der gehobenen Gastronomie, leitet den Kurs<br />

im Auftrag der Sarah-Wiener-Stiftung und der BARMER GEK im<br />

Rahmen der Initiative „Ich kann kochen!“ und weiß neben vielen<br />

praktischen Tipps und Hinweisen auch Wissenswertes zu theoretischen<br />

Hintergrundinformationen rund um das Thema Ernährung,<br />

Hygiene und Methodik zu berichten. Ein rundes Paket, das hier für<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe geschnürt<br />

wurde und das allen Teilnehmenden Lust macht ihr Wissen um gesunde<br />

Ernährung weiterzugeben.<br />

Tanja Brüning<br />

Betriebliche Eingliederung –<br />

Zurück am Arbeitsplatz<br />

„Schön, dass Sie wieder da sind!“<br />

Nach langandauernder Erkrankung ist es häufig gar nicht so einfach<br />

wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Vielleicht gab es<br />

während der Abwesenheit noch Kontakt mit den Kollegen, aber<br />

der eine oder andere fragt sich: schaffe ich es, meinen Arbeitsalltag<br />

wieder zu leisten, nachdem ich nun länger ausgefallen bin?<br />

In § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX ist die rechtliche Grundlage beschrieben,<br />

nach der ein Arbeitnehmer, der innerhalb eines Jahres<br />

(12 Monate, nicht Kalenderjahr) länger als sechs Wochen ununterbrochen<br />

oder wiederholt arbeitsunfähig ist, Anspruch auf ein Betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) durch den Arbeitgeber<br />

hat.<br />

Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff?<br />

BEM ist ein strukturiertes Verfahren, das zum Ziel hat<br />

• die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,<br />

• erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen,<br />

• die Gesundheit zu erhalten und zu fördern und<br />

• das Arbeitsverhältnis zu sichern.<br />

Die Arbeitsgruppe Gesundheit hat gemeinsam mit dem Betriebsrat<br />

an einer Betriebsvereinbarung gearbeitet, in der sie Strukturen<br />

und Rahmenbedingungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

für alle Mitarbeiter/innen der Lebenshilfe Celle festgelegt<br />

sind.<br />

Als fester Bestandteil wurde ein Integrationsteam aus Personalleitung,<br />

Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung gebildet. Je<br />

nach Wunsch und Bedarf können weitere Fachkräfte (z.B. der Betriebsarzt<br />

oder eine Vertrauensperson) hinzugezogen werden. Das<br />

Integrationsteam wird sich über Fortbildungen zum Thema noch<br />

intensiv auf die neue Aufgabe vorbereiten.<br />

Das Prinzip BEM beruht auf der Freiwilligkeit des Betroffenen. Der<br />

Mitarbeiter kann zu jeder Zeit entscheiden, ob er ein BEM in Anspruch<br />

nehmen möchte oder nicht.<br />

Die Betriebsvereinbarung trat zum 1. Juni <strong>2017</strong> in Kraft.<br />

Tanja Brüning<br />

http://clipart-library.com/clipart/8czraA67i.htm<br />

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