Ww_1-2017
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Genussbotschafter<br />
Fortbildung der Sarah-Wiener-Stiftung<br />
Dichtgedrängt stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus<br />
verschiedenen Abteilungen in der kleinen Küche des Veranstaltungshauses<br />
der Lebenshilfe Celle vor den dampfenden Töpfen<br />
und Pfannen. Gutgelaunt wird geschnippelt, gebrutzelt und eifrig<br />
neue (vollwertige) Rezepte ausprobiert. Zwei Kolleginnen aus dem<br />
Wohnbereich stecken ihre Köpfe zusammen und riechen an verschiedenen<br />
Gewürzen.<br />
16 Mitarbeitende der Lebenshilfe Celle wurden am 3. Februar zu<br />
Genussbotschaftern ausgebildet, um ihr neues Wissen an die Kinder,<br />
Schüler, Mieter und Beschäftigten der Lebenshilfe Celle<br />
weiter zugeben. Neben der Vermittlung von Lerninhalten wird im<br />
Praxis teil vor allem eines vermittelt: Essen ist ein sinnliches Erlebnis,<br />
das Spaß machen soll! Gekocht wird mit frischer regionaler<br />
Saisonware in Bioqualität.<br />
Lena Thyra Meyer, Küchenmeisterin und Ökotrophologin mit jahrelanger<br />
Erfahrung in der gehobenen Gastronomie, leitet den Kurs<br />
im Auftrag der Sarah-Wiener-Stiftung und der BARMER GEK im<br />
Rahmen der Initiative „Ich kann kochen!“ und weiß neben vielen<br />
praktischen Tipps und Hinweisen auch Wissenswertes zu theoretischen<br />
Hintergrundinformationen rund um das Thema Ernährung,<br />
Hygiene und Methodik zu berichten. Ein rundes Paket, das hier für<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe geschnürt<br />
wurde und das allen Teilnehmenden Lust macht ihr Wissen um gesunde<br />
Ernährung weiterzugeben.<br />
Tanja Brüning<br />
Betriebliche Eingliederung –<br />
Zurück am Arbeitsplatz<br />
„Schön, dass Sie wieder da sind!“<br />
Nach langandauernder Erkrankung ist es häufig gar nicht so einfach<br />
wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Vielleicht gab es<br />
während der Abwesenheit noch Kontakt mit den Kollegen, aber<br />
der eine oder andere fragt sich: schaffe ich es, meinen Arbeitsalltag<br />
wieder zu leisten, nachdem ich nun länger ausgefallen bin?<br />
In § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX ist die rechtliche Grundlage beschrieben,<br />
nach der ein Arbeitnehmer, der innerhalb eines Jahres<br />
(12 Monate, nicht Kalenderjahr) länger als sechs Wochen ununterbrochen<br />
oder wiederholt arbeitsunfähig ist, Anspruch auf ein Betriebliches<br />
Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) durch den Arbeitgeber<br />
hat.<br />
Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff?<br />
BEM ist ein strukturiertes Verfahren, das zum Ziel hat<br />
• die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,<br />
• erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen,<br />
• die Gesundheit zu erhalten und zu fördern und<br />
• das Arbeitsverhältnis zu sichern.<br />
Die Arbeitsgruppe Gesundheit hat gemeinsam mit dem Betriebsrat<br />
an einer Betriebsvereinbarung gearbeitet, in der sie Strukturen<br />
und Rahmenbedingungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />
für alle Mitarbeiter/innen der Lebenshilfe Celle festgelegt<br />
sind.<br />
Als fester Bestandteil wurde ein Integrationsteam aus Personalleitung,<br />
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung gebildet. Je<br />
nach Wunsch und Bedarf können weitere Fachkräfte (z.B. der Betriebsarzt<br />
oder eine Vertrauensperson) hinzugezogen werden. Das<br />
Integrationsteam wird sich über Fortbildungen zum Thema noch<br />
intensiv auf die neue Aufgabe vorbereiten.<br />
Das Prinzip BEM beruht auf der Freiwilligkeit des Betroffenen. Der<br />
Mitarbeiter kann zu jeder Zeit entscheiden, ob er ein BEM in Anspruch<br />
nehmen möchte oder nicht.<br />
Die Betriebsvereinbarung trat zum 1. Juni <strong>2017</strong> in Kraft.<br />
Tanja Brüning<br />
http://clipart-library.com/clipart/8czraA67i.htm<br />
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