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Arbeitsanleitung Nr. 88 Hamburger Modell zur ...

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platz noch besser ausüben zu können, einen flexiblen Einsatz<br />

des Mitarbeiters zu ermöglichen und einen erweiterten Tätigkeitsbereich<br />

im Unternehmen wahrzunehmen, um den Arbeitsplatz<br />

auf Dauer zu sichern.<br />

Ausgeschlossen von der Kostenerstattung sind:<br />

� Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung<br />

(MPU) sowie die Kosten für die Wiedererlangung<br />

der Fahrerlaubnis wegen zeitweiligen Entzugs.<br />

� Kosten für die Erlangung eines „Taxischeines“.<br />

� Die Kosten für eine betriebsübliche Einarbeitung.<br />

6. Antragsverfahren und Auszahlungsmodalitäten<br />

Ein Förderantrag kann formlos sowohl vom Arbeitgeber als<br />

auch vom Arbeitnehmer im Standort gestellt werden.<br />

Die Integrationsfachkraft prüft den Förderantrag und entscheidet,<br />

ob<br />

zum Zeitpunkt der Antragstellung die Fördervoraussetzungen<br />

erfüllt sind und<br />

dokumentiert dies im IT-Fachverfahren VerBIS.<br />

Wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und nachvollziehbar<br />

dokumentiert sind, erfolgt die Ausgabe des Förderschecks.<br />

Weiterhin muss in VerBIS begründet werden, warum<br />

dieses und kein anderes arbeitsmarktpolitisches Instrument<br />

genutzt wird und warum kein anderes eingliederungsorientiertes<br />

Instrument (insbesondere<br />

nicht EGZ) den gewünschten Eingliederungserfolg in<br />

angemessener Zeit in der Regel von 6 Monaten herbeiführen<br />

wird.<br />

Für die Förderung des Arbeitgebers muss begründet<br />

werden, dass sich die individuelle Problemlage des Arbeitnehmers<br />

auch auf die Beschäftigung auswirkt.<br />

Der Förderscheck kann innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum<br />

bei einem Arbeitgeber eingereicht werden.<br />

Der Förderscheck ist vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen.<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestätigen mit ihrer Unterschrift<br />

auf dem Förderscheck die Kenntnisnahme und Einhaltung<br />

der Förderbedingungen.<br />

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderscheck<br />

ist im Original zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrages<br />

und der Anmeldung <strong>zur</strong> Sozialversicherung (Kopie gem.<br />

§25 DEÜV) an das Jobcenter zu schicken.<br />

Ausschluss von der<br />

Kostenerstattung<br />

Förderantrag<br />

Scheckausgabe<br />

Begründungserfordernis<br />

Gültigkeit<br />

Versendung Antragsunterlagen<br />

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