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Die PLURAL-Unternehmenszeitschrift - Plural servicepool GmbH

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Unternehmen<br />

Wirkungsvoller Lärmschutz am Arbeitsplatz:<br />

Leiser ist weiser!<br />

<strong>Die</strong> Welt, in der wir leben und arbeiten,<br />

wird immer lauter. Von<br />

morgens bis abends sind wir einer<br />

Vielzahl von Schall-, Geräusch-<br />

und Lärmquellen ausgesetzt.<br />

Nur ein Beispiel: der<br />

Straßenverkehrslärm.<br />

Rund 70 Prozent der<br />

Bundesbürgerinnen<br />

und -bürger fühlen<br />

sich davon massiv<br />

gestört.<br />

Und an vielenArbeitsplätzen<br />

strapazieren<br />

ratternde, kreischende,stampfende<br />

oder heulende<br />

Maschinen und Anlagen<br />

unsere Ohren.<br />

Doch Fachleute warnen:<br />

Lärm ist nicht nur lästig, er kann<br />

auch krank machen. Jahrelanger<br />

Dauerlärm über 85 dB(A) – das<br />

entspricht etwa dem Lärm an<br />

<strong>Die</strong> Lautstärke (physikalisch: der Schalldruckpegel) wird in Dezibel<br />

(dB) gemessen. An der unteren Hörgrenze, bei 0 db(A) ist ein Ton<br />

der Frequenz 1.000 Hz gerade nicht mehr zu hören. <strong>Die</strong> Schmerzschwelle<br />

liegt bei ca. 120 db(A). Empfundene Lautstärke und tatsächlicher<br />

Schalldruck sind nicht identisch. Eine Verzehnfachung<br />

des Schalldrucks (also auch der gesundheitlichen Gefährdung)<br />

wird gerade mal als doppelte Lautstärke empfunden.<br />

Einige ca.-Beispiele für Geräusch-/Lärmquellen<br />

n Blätterrascheln, leises Flüstern 10 db(A)<br />

n Ticken einer Uhr 30 db(A)<br />

n Musik in Zimmerlautstärke 40 db(A)<br />

n Normale Unterhaltung 60 db(A)<br />

n Pkw, Telefonklingeln, Hundegebell 70 db(A)<br />

n Staubsauger 80 db(A)<br />

n Schwerer Lkw 90 db(A)<br />

n Disco 100 db(A)<br />

n Presslufthammer 110 db(A)<br />

n Düsenflugzeug beim Start 140 db(A)<br />

einer stark befahrenen Durchgangsstraße<br />

– verursacht nicht<br />

mehr heilbare Schädigungen an<br />

den feinen Sinneshärchen im Innenohr.<br />

Lärmschwerhörigkeit ist<br />

mittlerweile in Deutschland die<br />

häufigste Berufskrankheit; Jahr<br />

für Jahr kommen mehr als 6.000<br />

neue Fälle hinzu. „Fast jeder<br />

dritte Arbeitnehmer hierzulande<br />

ist einer hohen Lärmbelästigung<br />

ausgesetzt“, sagt Claudia<br />

Kracke, Leiterin Qualitäts- und<br />

Umweltmanagement, Arbeitssicherheit,<br />

in der <strong>PLURAL</strong>-Servicezentrale.<br />

„Wir wissen aber<br />

heute, dass bereits niedrigere<br />

Lärmpegel zu mehr Stress, Nervosität,<br />

Schlafstörungen und<br />

gesteigertem Herzinfarktrisiko<br />

führen können. Auch das Unfallrisiko<br />

nimmt zu, weil bei Lärm<br />

die sprachliche Verständigung<br />

erschwert und Warnsignale<br />

überhört werden können.“<br />

Neue Schutzverordnung:<br />

Niedrigere Grenzwerte<br />

Als Umsetzung zweier EU-<br />

Richtlinien ist im März ver-<br />

gangenen Jahres die neue<br />

Lärm- und Vibrations-ArVibrations-Arbeitsschutzverordnung<br />

(LärmVibrationsArb-<br />

SchV) SchV) in Kraft getre- getre-<br />

ten. Ihr Ziel: <strong>Die</strong><br />

Beschäftigten<br />

sollen bei der Arbeit<br />

besser vor<br />

Gefährdungen<br />

ihrer Gesundheit<br />

und<br />

Sicherheit durch Lärm Lärm oder ViVibrationen geschützt werden.<br />

Gehörschutz ist jetzt bereits bei<br />

85 db(A) Pflicht, denn gegenüber<br />

früheren Regelungen sind die<br />

Vorsorge- und Schutzwerte um<br />

5 db(A) gesenkt worden. „Fünf<br />

Dezibel – das klingt nach wenig,<br />

macht aber sehr viel aus“, erläutert<br />

Assistent Kai Janson. „Denn<br />

bereits drei Dezibel stellen eine<br />

Verdoppelung der Schallenergie<br />

dar und bei zehn Dezibel mehr<br />

empfinden wir Lärm bereits als<br />

doppelt so laut.“<br />

Hinweis:<br />

<strong>Die</strong> vollständige Lärm- und<br />

Vibrations-Arbeitsschutzverordnung<br />

ist hinterlegt in<br />

Global-Transfer/Gesetze,<br />

Vorschriften/Verordnungen.<br />

<strong>Die</strong> neue Verordnung verpflichtet<br />

den Arbeitgeber, im<br />

Rahmen der arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenenGefährdungsbeurteilung<br />

den ortsbezogenen<br />

Tages-Lärmexpositionspegel zu<br />

ermitteln und zu beurteilen, gegebenenfalls<br />

durch geeignete<br />

Messungen. Bei einem unteren<br />

Auslösewert von 80 dB(A)<br />

sind sind die Beschäftigten<br />

über<br />

Gefahren<br />

durch Lärm zu<br />

unterweisen;<br />

liegt die Lärmbelästigung<br />

zwischen 80<br />

und 85 db(A), müssen<br />

zusätzliche geeigneteGehörschützer<br />

bereit gestellt und<br />

den Beschäftigten arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersu-Vorsorgeuntersuchungen<br />

angeboten werden.<br />

8 1 |2008 REPORT

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