der Grundschule Am Sandhaus
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Erziehungsmaßnahmen<br />
sind:<br />
- ein klärendes Gespräch<br />
- gemeinsame Absprachen<br />
- die Eintragung ins Klassenbuch<br />
- eine mündliche Verwarnung<br />
- eine schriftliche Verwarnung<br />
- ein mündlicher Tadel<br />
- ein schriftlicher Tadel<br />
- die Wie<strong>der</strong>gutmachung angerichteten Schadens, <strong>der</strong>en Art und Umfang durch die Klassenkonferenz<br />
beschlossen wird,<br />
- die vorübergehende Einziehung von unerlaubten Gegenständen.<br />
Bei anhaltenden o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Verhaltensproblemen verständigt sich die Klassenkonferenz auf die<br />
weiteren Maßnahmen.<br />
Die Eltern müssen frühzeitig durch den Lehrer über Verhaltensauffälligkeiten o<strong>der</strong> Fehlverhalten ihrer<br />
Kin<strong>der</strong> informiert und in den Maßnahmenprozess einbezogen werden.<br />
Ordnungsmaßnahmen<br />
gegenüber Schülern sind durch das Schulgesetz geregelt. Sie sind:<br />
4<br />
- <strong>der</strong> schriftliche Verweis<br />
- <strong>der</strong> Ausschluss vom Unterricht und an<strong>der</strong>en schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen<br />
- die Umsetzung in eine Parallelklasse o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Unterrichtsgruppe<br />
- die Überweisung in eine an<strong>der</strong>e Schule desselben Bildungsziel durch die Schulaufsichtsbehörde<br />
- <strong>der</strong> Entlassung aus <strong>der</strong> Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist.<br />
6. Sonstiges<br />
Ein funktionierendes Schulleben ist auf die Bereitschaft von Schülern, Eltern und Lehrern angewiesen, über<br />
den Unterricht hinaus Aufgaben für die Schulgemeinschaft zu leisten.<br />
Das Engagement von Schülern kann sich in vielen Bereichen zeigen, z. B. in <strong>der</strong> Tätigkeit als<br />
Ordnungsschüler o<strong>der</strong> bei Klassenämtern.<br />
Das beson<strong>der</strong>e Engagement soll Anerkennung durch den Schulleiter finden, z. B. bei jährlichen<br />
Veranstaltungen <strong>der</strong> Schule.<br />
Wertsachen sollen zu Hause bleiben, da für sie keine Haftung übernommen wird.<br />
Fahrrä<strong>der</strong> und Cityroller (und Ähnliches) dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen (Fahrradstän<strong>der</strong>)<br />
abgestellt werden. Für gestohlene o<strong>der</strong> beschädigte Fahrrä<strong>der</strong> und Cityroller übernimmt die Schule keine<br />
Haftung. Daher sollen alle Schüler auf das Verhin<strong>der</strong>n von Beschädigungen an den Fahrrä<strong>der</strong>n und<br />
Cityrollern achten.<br />
Die Benutzung von Inlineskatern und Skateboards (und Ähnliches) in <strong>der</strong> Schule ist nicht gestattet.<br />
Die großen Fensterflügel dürfen nur mit Zustimmung von Aufsichtspersonen geöffnet werden.<br />
Die Gar<strong>der</strong>obe gehört auf die Klei<strong>der</strong>haken im Klassenraum.<br />
In einer Gefahrensituation ist sofort das Schulpersonal zu verständigen.<br />
Fluchtwege sind geson<strong>der</strong>t gekennzeichnet. Den Verhaltensvorschriften des Schulpersonals ist Folge zu<br />
leisten.<br />
Alle Teilnehmer von außerunterrichtlichen Veranstaltungen unterliegen dieser Schul- und Hausordnung.<br />
Die Hausordnung tritt am 16.02.2004 durch Beschluss <strong>der</strong> Schulkonferenz in Kraft.<br />
Letzte Än<strong>der</strong>ung laut Beschluss <strong>der</strong> Schulkonferenz vom 29.06.2009.