13.12.2012 Aufrufe

der Grundschule Am Sandhaus

der Grundschule Am Sandhaus

der Grundschule Am Sandhaus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Erziehungsmaßnahmen<br />

sind:<br />

- ein klärendes Gespräch<br />

- gemeinsame Absprachen<br />

- die Eintragung ins Klassenbuch<br />

- eine mündliche Verwarnung<br />

- eine schriftliche Verwarnung<br />

- ein mündlicher Tadel<br />

- ein schriftlicher Tadel<br />

- die Wie<strong>der</strong>gutmachung angerichteten Schadens, <strong>der</strong>en Art und Umfang durch die Klassenkonferenz<br />

beschlossen wird,<br />

- die vorübergehende Einziehung von unerlaubten Gegenständen.<br />

Bei anhaltenden o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Verhaltensproblemen verständigt sich die Klassenkonferenz auf die<br />

weiteren Maßnahmen.<br />

Die Eltern müssen frühzeitig durch den Lehrer über Verhaltensauffälligkeiten o<strong>der</strong> Fehlverhalten ihrer<br />

Kin<strong>der</strong> informiert und in den Maßnahmenprozess einbezogen werden.<br />

Ordnungsmaßnahmen<br />

gegenüber Schülern sind durch das Schulgesetz geregelt. Sie sind:<br />

4<br />

- <strong>der</strong> schriftliche Verweis<br />

- <strong>der</strong> Ausschluss vom Unterricht und an<strong>der</strong>en schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen<br />

- die Umsetzung in eine Parallelklasse o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Unterrichtsgruppe<br />

- die Überweisung in eine an<strong>der</strong>e Schule desselben Bildungsziel durch die Schulaufsichtsbehörde<br />

- <strong>der</strong> Entlassung aus <strong>der</strong> Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist.<br />

6. Sonstiges<br />

Ein funktionierendes Schulleben ist auf die Bereitschaft von Schülern, Eltern und Lehrern angewiesen, über<br />

den Unterricht hinaus Aufgaben für die Schulgemeinschaft zu leisten.<br />

Das Engagement von Schülern kann sich in vielen Bereichen zeigen, z. B. in <strong>der</strong> Tätigkeit als<br />

Ordnungsschüler o<strong>der</strong> bei Klassenämtern.<br />

Das beson<strong>der</strong>e Engagement soll Anerkennung durch den Schulleiter finden, z. B. bei jährlichen<br />

Veranstaltungen <strong>der</strong> Schule.<br />

Wertsachen sollen zu Hause bleiben, da für sie keine Haftung übernommen wird.<br />

Fahrrä<strong>der</strong> und Cityroller (und Ähnliches) dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen (Fahrradstän<strong>der</strong>)<br />

abgestellt werden. Für gestohlene o<strong>der</strong> beschädigte Fahrrä<strong>der</strong> und Cityroller übernimmt die Schule keine<br />

Haftung. Daher sollen alle Schüler auf das Verhin<strong>der</strong>n von Beschädigungen an den Fahrrä<strong>der</strong>n und<br />

Cityrollern achten.<br />

Die Benutzung von Inlineskatern und Skateboards (und Ähnliches) in <strong>der</strong> Schule ist nicht gestattet.<br />

Die großen Fensterflügel dürfen nur mit Zustimmung von Aufsichtspersonen geöffnet werden.<br />

Die Gar<strong>der</strong>obe gehört auf die Klei<strong>der</strong>haken im Klassenraum.<br />

In einer Gefahrensituation ist sofort das Schulpersonal zu verständigen.<br />

Fluchtwege sind geson<strong>der</strong>t gekennzeichnet. Den Verhaltensvorschriften des Schulpersonals ist Folge zu<br />

leisten.<br />

Alle Teilnehmer von außerunterrichtlichen Veranstaltungen unterliegen dieser Schul- und Hausordnung.<br />

Die Hausordnung tritt am 16.02.2004 durch Beschluss <strong>der</strong> Schulkonferenz in Kraft.<br />

Letzte Än<strong>der</strong>ung laut Beschluss <strong>der</strong> Schulkonferenz vom 29.06.2009.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!