der Grundschule Am Sandhaus
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Schul- und Hausordnung<br />
<strong>der</strong><br />
<strong>Grundschule</strong> <strong>Am</strong> <strong>Sandhaus</strong><br />
__________________________________________________________________<br />
Vorwort<br />
Diese Ordnung ist eine offene Ordnung. Sie gibt nur einen Rahmen des Zusammenlebens vor. Sie ist offen<br />
für notwendige Ergänzungen im Einzelfall, für Verän<strong>der</strong>ungen und neue Wege. Diese Ordnung strebt<br />
sowohl eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern als auch eine<br />
Schulatmosphäre an, in <strong>der</strong> sich alle wohl fühlen und gut lernen können.<br />
1. Grundsätze<br />
Für alle Situationen soll <strong>der</strong> Grundsatz gelten, sich gegenseitig zu respektieren und füreinan<strong>der</strong><br />
Verantwortung zu tragen. Das zeigt sich darin, dass Schüler und Lehrer Zeit zum Ausreden haben. Konflikte<br />
werden in Gesprächen mit Argumenten gelöst, jegliches aggressives Verhalten (z. B. Treten, Schlagen,<br />
Kratzen, Bespucken, Beschimpfen) wird unterbunden. Das Eigentum jedes Einzelnen muss geachtet werden.<br />
Alle an <strong>der</strong> Schule Beteiligten sollen zu einer positiven Lernatmosphäre beitragen und sich gegenseitig helfen.<br />
Verpflichtungen für die Schüler:<br />
Die Schüler sollen<br />
- <strong>der</strong> gesetzlichen Schulpflicht nachkommen,<br />
- zum Unterricht pünktlich erscheinen, stets die erfor<strong>der</strong>lichen Arbeitsmaterialien mitbringen und im<br />
Unterricht aktiv mitarbeiten,<br />
- die Hausaufgaben gewissenhaft erledigen,<br />
- alle Einrichtungen <strong>der</strong> Schule pfleglich und sachgemäß behandeln. Das gilt in gleicher Weise für<br />
Räumlichkeiten, für die leihweise überlassenen Arbeitsmaterialien und für die Medien. Bei<br />
vorsätzlicher Beschädigung werden die Schüler bzw. <strong>der</strong>en Sorgeberechtigten haftbar gemacht.<br />
Verpflichtungen für die Eltern:<br />
Die Eltern sollen<br />
- für die Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Schulpflicht sorgen,<br />
- sich regelmäßig über den Leistungsstand ihrer Kin<strong>der</strong> informieren und entsprechende Veranstaltungen<br />
(Elternsprechtag, Elternversammlungen usw.) besuchen,<br />
- die Arbeit <strong>der</strong> Schule in vielfältiger Weise unterstützen.<br />
Verbote:<br />
Gegenstände, die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulgemeinschaft gefährden können (wie Streichhölzer und Feuerzeuge),<br />
gehören nicht in die Schule; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für Waffen aller Art (z. B. Messer).<br />
Die Nutzung von Fahrrä<strong>der</strong>n, Inlineskatern und Ähnlichem ist auf dem Schulgelände verboten. Das<br />
Benutzen von Handys ist in <strong>der</strong> Schule nicht erlaubt; sie müssen während <strong>der</strong> Schulzeit ausgeschaltet sein.<br />
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Auf dem gesamten Schulgelände besteht für Schüler Rauchverbot. Rauchverbot gilt auch für alle Erwachsene.<br />
Für die strikte Durchsetzung des Rauchverbotes ist die Schulleitung verantwortlich. Das Mitbringen und<br />
Konsumieren von Alkohol und an<strong>der</strong>en Drogen bzw. <strong>der</strong> Handel mit diesen ist in <strong>der</strong> Schule strikt untersagt.<br />
2. Regeln für den Tagesablauf<br />
Der Schulhof und das Schulgebäude sind für Frühhortkin<strong>der</strong> ab 6.00 Uhr geöffnet.<br />
Der Einlass zum För<strong>der</strong>unterricht und zur 0. Stunde erfolgt 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.<br />
Ab 7.30 Uhr wird auf dem Schulhof die Aufsicht gewährleistet und bei Regen erfolgt <strong>der</strong> Einlass ins Foyer<br />
bzw. über den Horteingang. Um 7.50 Uhr klingelt es zum Einlass ins Schulgebäude. Die Schüler gehen<br />
selbständig (ohne ihre Eltern) zum Unterrichtsraum und bereiten sich auf die Stunde vor.<br />
Ab 8.00 Uhr ist grundsätzlich <strong>der</strong> Haupteingang zu nutzen.<br />
Schüler, <strong>der</strong>en Unterricht später beginnt, erscheinen entsprechend 10 Minuten vor ihrem Unterrichtsbeginn.<br />
Eltern warten beim Abholen <strong>der</strong> Schüler nach Unterrichtsschluss auf dem Hof.<br />
Für den Freizeitbereich gelten Son<strong>der</strong>regelungen.<br />
Unangemeldete Elterngespräche können vor dem Unterricht und in den Pausen nicht geführt werden.<br />
Besucher <strong>der</strong> Schule (auch Eltern mit Terminen bei Lehrern und Erziehern) melden sich nach dem Betreten<br />
des Schulhauses im Sekretariat.<br />
Unterricht<br />
Wenn <strong>der</strong> Unterrichtsraum während des Unterrichts verlassen werden muss, darf dies nur mit <strong>der</strong> Erlaubnis<br />
des Lehrers und ruhig geschehen.<br />
Den Unterricht beendet <strong>der</strong> Lehrer.<br />
Nach <strong>der</strong> letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler alle Stühle auf den Tisch. Zuletzt verlässt <strong>der</strong> Lehrer<br />
den Klassenraum und schließt ihn ab.<br />
Während des Sportunterrichts darf wegen <strong>der</strong> Verletzungsgefahr kein Schmuck getragen werden.<br />
Pausen<br />
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Unterrichtszeiten<br />
0.Stunde 7.05 – 7.50 Uhr<br />
För<strong>der</strong>unterricht 7.25 – 7.50 Uhr<br />
1. Stunde 8.00 – 8.45 Uhr<br />
2. Stunde 8.55 – 9.40 Uhr<br />
3. Stunde 10.00 – 10.45 Uhr<br />
4. Stunde 10.55 – 11.40 Uhr<br />
Essenpause<br />
5. Stunde 12.05 – 12.50 Uhr<br />
Essenpause<br />
6. Stunde 13.15 – 14.00 Uhr<br />
7. Stunde 14.05 – 14.50 Uhr<br />
7./8. Stunde Zusatzsport 14.05 – 15.35 Uhr<br />
Die Schüler wechseln mit Beginn <strong>der</strong> Pause den Raum.<br />
In den kleinen Pausen bereiten sich alle auf die nächste Stunde vor.<br />
In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof, die Schulsachen verbleiben in einem verschlossenen<br />
Raum.
Bei widrigen Wetterverhältnissen bleiben die Schüler im Klassenraum und im Flurbereich vor ihrem Raum.<br />
Um während <strong>der</strong> Regenpause Unfälle (Verletzungen, Sachbeschädigungen) zu vermeiden, ist von allen<br />
Schülern rücksichtsvolles Verhalten nötig.<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Lehrer, <strong>der</strong> die Klasse bis zur Pause unterrichtet hat, bis zum Ende <strong>der</strong> Regenpause für<br />
die Klasse verantwortlich.<br />
Auf dem Schulhof sind das Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen untersagt.<br />
Das Ballspielen ist auf dem Schulhof bei trockenem Wetter nur mit Softbällen gestattet (Ausnahme:<br />
Basketballanlage). Der Transport <strong>der</strong> Bälle erfolgt in Netzen o<strong>der</strong> Taschen.<br />
Die Aufsicht führenden Lehrer werden in den großen Pausen von Ordnungsschülern unterstützt; auch <strong>der</strong>en<br />
Anweisungen sind Folge zu leisten.<br />
Nach dem ersten Klingeln am Ende <strong>der</strong> großen Pause gehen die Schüler in ihre Unterrichtsräume zurück und<br />
wechseln gegebenenfalls den Raum.<br />
3. Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände<br />
Das Schulhaus soll in ordentlichem Zustand gehalten werden, deshalb werden die Sanitäranlagen, das<br />
Mobiliar und die Bücher schonend behandelt.<br />
Je<strong>der</strong> fühlt sich für die Ordnung im Klassenzimmer verantwortlich.<br />
Der Ordnungsdienst <strong>der</strong> Klasse sorgt für Tafelreinheit, geschlossene Fenster und Abfallbeseitigung, wobei<br />
die Mülltrennung strikt zu beachten ist.<br />
Die Klassen <strong>der</strong> 3. bis 6. Jahrgangsstufe sind wochenweise für die Reinigung des Schulhofes (Papier u. Ä.<br />
aufsammeln) nach dem Unterricht verantwortlich.<br />
Jede Klasse übernimmt ein Teilstück <strong>der</strong> Grünanlage in persönlicher Pflege und alle achten auf den<br />
sorgsamen Umgang mit Pflanzen und Gestaltungselementen.<br />
4. Fehlen und Beurlauben vom Unterricht<br />
Vor Beendigung des Unterrichts dürfen Schüler das Schulgelände nicht unerlaubt verlassen.<br />
Son<strong>der</strong>regelungen an Projekt- und Wan<strong>der</strong>tagen sind den Eltern vorher bekannt zu geben.<br />
Sollte ein Schüler wegen Krankheit die Schule vorzeitig verlassen müssen, sind die Eltern unverzüglich zu<br />
informieren; sie entscheiden, welcher Erwachsene ihr Kind abholt.<br />
Fehlt ein Schüler wegen Krankheit o<strong>der</strong> unvorhersehbarer Ereignisse, ist die Schule am ersten Tag des<br />
Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen.<br />
Bei Rückkehr in die Schule hat <strong>der</strong> Schüler eine Erklärung bzw. ein Arztattest vorzulegen, woraus sich die<br />
Dauer seines Fernbleibens sowie <strong>der</strong> Grund dafür ergeben.<br />
Beurlaubungen aus zwingenden Gründen mit einer maximalen Dauer von drei Tagen können vom<br />
Klassenlehrer genehmigt werden. Jegliche Beurlaubungen vor Beginn o<strong>der</strong> nach Ende <strong>der</strong> Ferien o<strong>der</strong> über<br />
drei Tage hinausgehend sind mindestens zehn Tage vorher schriftlich beim Schulleiter unter Angabe <strong>der</strong><br />
Gründe zu beantragen.<br />
5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen<br />
Auf Verstöße gegen diese Ordnung soll zunächst mit Erziehungsmaßnahmen, erfor<strong>der</strong>lichenfalls mit<br />
Ordnungsmaßnahmen reagiert werden.<br />
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Erziehungsmaßnahmen<br />
sind:<br />
- ein klärendes Gespräch<br />
- gemeinsame Absprachen<br />
- die Eintragung ins Klassenbuch<br />
- eine mündliche Verwarnung<br />
- eine schriftliche Verwarnung<br />
- ein mündlicher Tadel<br />
- ein schriftlicher Tadel<br />
- die Wie<strong>der</strong>gutmachung angerichteten Schadens, <strong>der</strong>en Art und Umfang durch die Klassenkonferenz<br />
beschlossen wird,<br />
- die vorübergehende Einziehung von unerlaubten Gegenständen.<br />
Bei anhaltenden o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Verhaltensproblemen verständigt sich die Klassenkonferenz auf die<br />
weiteren Maßnahmen.<br />
Die Eltern müssen frühzeitig durch den Lehrer über Verhaltensauffälligkeiten o<strong>der</strong> Fehlverhalten ihrer<br />
Kin<strong>der</strong> informiert und in den Maßnahmenprozess einbezogen werden.<br />
Ordnungsmaßnahmen<br />
gegenüber Schülern sind durch das Schulgesetz geregelt. Sie sind:<br />
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- <strong>der</strong> schriftliche Verweis<br />
- <strong>der</strong> Ausschluss vom Unterricht und an<strong>der</strong>en schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen<br />
- die Umsetzung in eine Parallelklasse o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Unterrichtsgruppe<br />
- die Überweisung in eine an<strong>der</strong>e Schule desselben Bildungsziel durch die Schulaufsichtsbehörde<br />
- <strong>der</strong> Entlassung aus <strong>der</strong> Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist.<br />
6. Sonstiges<br />
Ein funktionierendes Schulleben ist auf die Bereitschaft von Schülern, Eltern und Lehrern angewiesen, über<br />
den Unterricht hinaus Aufgaben für die Schulgemeinschaft zu leisten.<br />
Das Engagement von Schülern kann sich in vielen Bereichen zeigen, z. B. in <strong>der</strong> Tätigkeit als<br />
Ordnungsschüler o<strong>der</strong> bei Klassenämtern.<br />
Das beson<strong>der</strong>e Engagement soll Anerkennung durch den Schulleiter finden, z. B. bei jährlichen<br />
Veranstaltungen <strong>der</strong> Schule.<br />
Wertsachen sollen zu Hause bleiben, da für sie keine Haftung übernommen wird.<br />
Fahrrä<strong>der</strong> und Cityroller (und Ähnliches) dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen (Fahrradstän<strong>der</strong>)<br />
abgestellt werden. Für gestohlene o<strong>der</strong> beschädigte Fahrrä<strong>der</strong> und Cityroller übernimmt die Schule keine<br />
Haftung. Daher sollen alle Schüler auf das Verhin<strong>der</strong>n von Beschädigungen an den Fahrrä<strong>der</strong>n und<br />
Cityrollern achten.<br />
Die Benutzung von Inlineskatern und Skateboards (und Ähnliches) in <strong>der</strong> Schule ist nicht gestattet.<br />
Die großen Fensterflügel dürfen nur mit Zustimmung von Aufsichtspersonen geöffnet werden.<br />
Die Gar<strong>der</strong>obe gehört auf die Klei<strong>der</strong>haken im Klassenraum.<br />
In einer Gefahrensituation ist sofort das Schulpersonal zu verständigen.<br />
Fluchtwege sind geson<strong>der</strong>t gekennzeichnet. Den Verhaltensvorschriften des Schulpersonals ist Folge zu<br />
leisten.<br />
Alle Teilnehmer von außerunterrichtlichen Veranstaltungen unterliegen dieser Schul- und Hausordnung.<br />
Die Hausordnung tritt am 16.02.2004 durch Beschluss <strong>der</strong> Schulkonferenz in Kraft.<br />
Letzte Än<strong>der</strong>ung laut Beschluss <strong>der</strong> Schulkonferenz vom 29.06.2009.