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Tätigkeitsbericht Pflegeanwaltschaft Kärnten (2016)

2016: Idee, grafische Gestaltung, Lektorat.

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3.2.3 Beratungen allgemein<br />

Die übrigen Beratungs- und Informationsgespräche<br />

bezogen sich auf einzelne Sozialbzw.<br />

Förderleistungen, wie z.B. Kurzzeit- oder<br />

Übergangspflege, der möglichen Verordnung<br />

von diversen Hilfsmitteln (z.B. Inkontinenzhilfsmittel,<br />

Rollstühle…) aber auch gezielten Fragestellungen<br />

zu Sachwalterschaften, Vorsorgevollmachten<br />

oder der Vertretung nächster<br />

Angehöriger.<br />

allg. Beratungsgespräche<br />

Pflegegeld<br />

Sozialleistungen/Förderleistungen<br />

Hilfsmittel<br />

Vertretungsverhältnisse<br />

Familiäre Konflikte<br />

keine Zuständigkeit<br />

Sonstiges<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45<br />

Wenn spezielle Fragen gestellt werden, worin<br />

seitens der <strong>Pflegeanwaltschaft</strong> keine Zuständigkeit<br />

besteht, z.B. bei Behandlung und Pflege<br />

von Personen in Krankenhäusern, werden<br />

die Anfragenden an die zuständigen Anlaufstellen<br />

verwiesen.<br />

3.3 Mitteilungen ohne Intervention<br />

In 32 Fällen handelte es sich lediglich um<br />

Berichte über diverse Problemsituationen, in<br />

deren Fall auf Wunsch der/des Beschwerdeführerin/Beschwerdeführers<br />

kein Einschreiten<br />

erfolgte.<br />

16<br />

Gut erkennbar ist, dass die meisten Fragestellungen<br />

zum Thema Pflegegeld gestellt wurden.<br />

Wobei sich die Fragestellungen zumeist<br />

auf die Problematik der nicht gerechtfertigt<br />

wahrgenommenen Einstufung des Pflegegeldes<br />

bzw. der Möglichkeit zur „Klage“ des<br />

Pflegegeldbescheides beziehen. Weitere Fragen<br />

betreffen die Möglichkeiten Pflegegeld zu<br />

beantragen oder zu erhöhen. Es werden aber<br />

auch Fragen zum Einstufungsverfahren selbst<br />

gestellt.<br />

Unter „Beratungsgespräche allgemein“ werden<br />

Beratungsgespräche verstanden, die sowohl<br />

im häuslichen, wie auch im stationären<br />

Bereich stattfinden und in deren Ablauf zahlreiche<br />

Themen bzw. verschiedenste Fragestellungen<br />

besprochen werden können (z.B.<br />

Gespräch über sämtliche Möglichkeiten der<br />

Versorgung von der Hinzuziehung sozialer,<br />

mobiler Dienste, 24-h-Betreuungspersonen<br />

bis hin zum eventuellen Pflegeheimeinzug;<br />

sämtliche Fördermöglichkeiten bezüglich der<br />

häuslichen Versorgung von der Weiterversicherung<br />

für pflegende Angehörige, die Möglichkeit<br />

zur Pflegekarenz bis hin zur Kurzzeitpflege<br />

etc.).<br />

Sehr häufig handelt es sich hierbei um Erzählungen<br />

über personenbezogene Pflege- und<br />

Betreuungssituationen in diversen Einrichtungen.<br />

Sie geben der <strong>Pflegeanwaltschaft</strong> in ihren<br />

Namen keine, oder häufig „noch“ keine Vollmacht<br />

um tätig werden zu können. Aus manchen<br />

dieser Mitteilungen wurde in späterer<br />

Folge eine Mitteilung mit Intervention, somit<br />

ein Beschwerdefall.<br />

3.4 Mitteilungen mit Interventionen<br />

Wie bereits dargestellt bearbeitete die <strong>Pflegeanwaltschaft</strong><br />

seit ihrem Bestehen insgesamt<br />

249 Mitteilungen mit Interventionen bzw. Beschwerdefälle.<br />

Die Interventionen, die seitens<br />

der <strong>Pflegeanwaltschaft</strong> in den diversen Beschwerdefällen<br />

getätigt wurden sind äußerst<br />

unterschiedlich.<br />

Jeder Beschwerdefall wird individuell bearbeitet<br />

und geht mit verschiedensten Interventionen<br />

einher. Beispielhaft können als<br />

Interventionen angeführt werden:<br />

• Einholung von Stellungnahmen bzw. Auskünften<br />

bei diversen anderen in der Pflegeund<br />

Betreuungssituation beteiligten Personen,<br />

Dienstleistern oder Behörden etc.<br />

• Einsicht in Akten der betroffenen pflege- und<br />

betreuungsbedürftigen Personen bei anderen<br />

Behörden<br />

• direkte Gesprächsführung mit der betroffenen<br />

pflege- und betreuungsbedürftigen Person<br />

PFLEGEANWALTSCHAFT

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