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Tätigkeitsbericht Pflegeanwaltschaft Kärnten (2016)

2016: Idee, grafische Gestaltung, Lektorat.

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1 Die <strong>Pflegeanwaltschaft</strong> <strong>Kärnten</strong><br />

DIE PFLEGEANWALTSCHAFT KÄRNTEN BESTEHT SEIT JUNI 2014. DIE ERSTE PFLEGEAN-<br />

WÄLTIN, DR. IN CHRISTINE FERCHER-REMLER, GING IM JÄNNER 2014 BEI EINEM OB-<br />

JEKTIVIERUNGSVERFAHREN VON 22 MITBEWERBERINNEN ALS ERSTGEREIHTE HERVOR<br />

UND TRAT IHREN DIENST ALS PFLEGEANWÄLTIN AM 01. JUNI 2014 AN.<br />

Auf die Frage, was die <strong>Pflegeanwaltschaft</strong> nun eigentlich ist, können mehrere Begriffe,<br />

wie „Servicestelle“, „Beratungsstelle“ oder „Beschwerdestelle“ genannt werden. Das Besondere<br />

an ihr ist aber die Einzigartigkeit nicht nur österreich- sondern europaweit. In den<br />

anderen Bundesländern Österreichs gibt es keine weitere autonome <strong>Pflegeanwaltschaft</strong>,<br />

die auch von einer Pflegeanwältin oder einem Pflegeanwalt geleitet wird. Häufig sind die<br />

länderspezifischen <strong>Pflegeanwaltschaft</strong>en ebenfalls für Fragestellungen bzw. Beschwerdemeldungen<br />

aus dem Langzeitpflegebereich, sowie zum Teil auch für Beschwerdemeldungen<br />

aus dem häuslichen Versorgungsbereich, beispielsweise im Fall einer pflegerischen<br />

Betreuung durch soziale, mobile Dienste zuständig. Das Bundesland Tirol etwa, hat eine<br />

„Heimanwaltschaft“. Ihre Zuständigkeit ergibt sich bereits aus dem Namen und erstreckt<br />

sich ausschließlich über die Angelegenheiten von Personen, die in einem Altenwohn- und<br />

Pflegeheim leben (z.B. Bearbeitung von Beschwerden betreffend HeimbewohnerInnen,<br />

Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Altenwohn- und Pflegeheimen etc.).<br />

Der erste Abschnitt des nunmehr vorliegenden ersten <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es der <strong>Pflegeanwaltschaft</strong><br />

stellt eine breite Übersicht über die <strong>Pflegeanwaltschaft</strong> im Allgemeinen, ihrer<br />

Entstehung, ihrer Aufgabenstellung, ihrer internen Organisation usw. dar.<br />

1.1 Entstehungsgeschichte der <strong>Pflegeanwaltschaft</strong> <strong>Kärnten</strong><br />

2001<br />

1999<br />

Erste Diskussionen<br />

amtsintern & mit Regierungsmitgliedern<br />

über die Ausweitung<br />

der Anwaltschaften,<br />

auch im Bereich<br />

PFLEGE<br />

SPÖ-Antrag zur<br />

Errichtung einer<br />

<strong>Pflegeanwaltschaft</strong><br />

inkl. Gesetzesentwurf.<br />

Gesetzesperiode des<br />

Landtages lief ab und<br />

alle Anträge wurden<br />

hinfällig<br />

DEZ 2008<br />

Gesetzesbeschluss zur<br />

Installierung einer <strong>Pflegeanwaltschaft</strong><br />

durch<br />

die Regierung - Weiterleitung<br />

an den Landtag<br />

MÄRZ 2010<br />

Änderung<br />

K-PPAG<br />

JUNI 2014<br />

Bestellung der<br />

Pflegeanwältin<br />

6<br />

2000<br />

Landtagsbeschluss -<br />

die Landesregierung<br />

müsse eine <strong>Pflegeanwaltschaft</strong><br />

einrichten<br />

2005<br />

Neuerliche Anträge von<br />

Landesparteien zur Einrichtung<br />

einer <strong>Pflegeanwaltschaft</strong><br />

- es blieb bei einer<br />

bloßen Antragstellung<br />

FEB 2009<br />

K-PPAG trat<br />

in Kraft<br />

APRIL 2014<br />

Wesentliche<br />

Änderung K-PPAG<br />

PFLEGEANWALTSCHAFT

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