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1 Begriffsbestimmungen, Festlegung des Kassensystems ...

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Anzahl der Mitarbeiter<br />

mit Blickkontakt<br />

je Kassiererarbeitsplatz<br />

ab 6 max. 50.000 Euro<br />

Geschäftsstellen, in denen die ständige Anwesenheit von min<strong>des</strong>tens sechs Mitarbeitern mit<br />

Blickkontakt gewährleistet ist, dürfen im Kassenbereich mit Durchbruch hemmenden Abtrennungen<br />

gesichert werden. Diese im Hinblick auf die Standardlösung im § 11 reduzierten Sicherheitsanforderungen<br />

erklären sich durch den Abschreckungseffekt, den eine große Zahl von Mitarbeitern<br />

auf den Täter ausübt.<br />

4.4 Durchbruch hemmende Abtrennungen in Verbindung mit Behältnissen für zeitlich gestaffelte<br />

Betragsfreigabe<br />

§ 16 Abs. 1: „Abweichend von § 11 dürfen Arbeitsplätze mit grifbereiten Banknoten in öfentlich<br />

zugänglichen Bereichen auch Durchbruch hemmend abgetrennt sein, wenn dort Behältnisse<br />

für zeitlich gestaffelte Betragsfreigabe eingesetzt sind und in diesen Bereichen die<br />

ständige Anwesenheit v on min<strong>des</strong>tens zwei Versicherten mit Blickkontakt gewährleistet<br />

ist.“<br />

Anzahl der Mitarbeiter<br />

mit Blickkontakt<br />

2-3<br />

4-5<br />

je Kassiererarbeitsplatz<br />

max. 10.000 Euro<br />

max. 15.000 Euro<br />

Bei Geschäftsstellen mit zwei oder mehr ständig anwesenden Versicherten mit Blickkontakt ist<br />

nach § 16 als Alternative zu § 11 eine Durchbruch hemmende Abtrennung möglich. Griffbereite<br />

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