1 Begriffsbestimmungen, Festlegung des Kassensystems ...
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Anzahl der Mitarbeiter<br />
mit Blickkontakt<br />
je Kassiererarbeitsplatz<br />
ab 6 max. 50.000 Euro<br />
Geschäftsstellen, in denen die ständige Anwesenheit von min<strong>des</strong>tens sechs Mitarbeitern mit<br />
Blickkontakt gewährleistet ist, dürfen im Kassenbereich mit Durchbruch hemmenden Abtrennungen<br />
gesichert werden. Diese im Hinblick auf die Standardlösung im § 11 reduzierten Sicherheitsanforderungen<br />
erklären sich durch den Abschreckungseffekt, den eine große Zahl von Mitarbeitern<br />
auf den Täter ausübt.<br />
4.4 Durchbruch hemmende Abtrennungen in Verbindung mit Behältnissen für zeitlich gestaffelte<br />
Betragsfreigabe<br />
§ 16 Abs. 1: „Abweichend von § 11 dürfen Arbeitsplätze mit grifbereiten Banknoten in öfentlich<br />
zugänglichen Bereichen auch Durchbruch hemmend abgetrennt sein, wenn dort Behältnisse<br />
für zeitlich gestaffelte Betragsfreigabe eingesetzt sind und in diesen Bereichen die<br />
ständige Anwesenheit v on min<strong>des</strong>tens zwei Versicherten mit Blickkontakt gewährleistet<br />
ist.“<br />
Anzahl der Mitarbeiter<br />
mit Blickkontakt<br />
2-3<br />
4-5<br />
je Kassiererarbeitsplatz<br />
max. 10.000 Euro<br />
max. 15.000 Euro<br />
Bei Geschäftsstellen mit zwei oder mehr ständig anwesenden Versicherten mit Blickkontakt ist<br />
nach § 16 als Alternative zu § 11 eine Durchbruch hemmende Abtrennung möglich. Griffbereite<br />
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