1 Begriffsbestimmungen, Festlegung des Kassensystems ...
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2.2 Griffbereite Banknoten<br />
§ 2 Abs. 2: „Grifbereit im Sinne dieser Unfalverhütungsvorschrift sind Banknotenbestände dann,<br />
wenn der Zugrif zu den Banknoten ohne besondere Erschwernis möglich ist.“<br />
Zu § 2 Abs. 2: „Besondere Erschwernise sind z. B. gegeben bei Verwahrung der Banknoten in Behältnissen,<br />
die unter Zeit- und Doppelverschlus stehen.“<br />
Der Begrif „grifbereit“ wird im Wesentlichen durch die zeitliche Komponente bestimmt. Art und Beschaffenheit<br />
eines Behältnisses sind nicht entscheidend. Vorrangig kommt es darauf an, dass nicht<br />
schnel auf den Bestand zugegrifen werden kann. Auch bei der Verwahrung unter „Doppelverschlus“<br />
hat es oberste Priorität, den schnellen Zugriff auf Banknotenbestände zu verhindern.<br />
In den Durchführungsanweisungen zu § 32 Abs. 2 sind die Sperrzeiten für nicht griffbereite Banknotenbestände<br />
festgelegt. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Bestände erst nach Ablauf der<br />
festgelegten Sperrzeiten zugänglich sind.<br />
2.3 Nebenbestände<br />
Nebenbestände sind<br />
��die Banknotenbestände, die bei Arbeitsplätzen mit griffbereiten Banknoten für die Nachversorgung<br />
benötigt werden,<br />
��die bei Arbeitsplätzen mit „Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten“ (BBA) für den Kasenbetrieb<br />
erforderlichen avisierten Banknotenbeträge, Großgeldscheine und Sorten.<br />
Nebenbestände sind unter Zeitverschluss in entsprechenden Behältnissen oder unter Doppelverschluss<br />
mit entsprechender zeitlicher Verzögerung aufzubewahren.<br />
2.4 Hintergrundbestand<br />
Hintergrundbestände sind Banknotenbestände, die auch während der Geschäftszeiten in Wertschutzschränken<br />
oder –räumen verwahrt sind und nicht für den täglichen Zahlungsverkehr benötigt werden<br />
bzw. vorgesehen sind.<br />
Hintergrundbestände sind im Wertschutzschrank im Nebenraum aufzubewahren. Schlüssel sind im<br />
Zeitverschlussbehältnis zu deponieren. Alternativ ist ein Elektronikschloss zu verwenden.<br />
Sperrzeiten beim Hintergrundbestand<br />
im öffentl. zugänglichen Bereich<br />
im öffentl. nicht zugänglichen Bereich<br />
Sperrzeit v on 5 Minuten<br />
Sperrzeit v on 3 Minuten<br />
2.5 Banknotenautomaten –Zeitv erschlussbehältnisse<br />
In den Selbstbedienungszonen der Sparkassen sind heutzutage eine Reihe von Selbstbedienungsautomaten<br />
aufgestellt, an denen Kunden (Kundenkarte/Eingabe PIN) ihre Geldgeschäfte alleine erledigen<br />
können. Die UVV „Kase“ bezeichnet diese SB-Geräte als „Kundenbediente Banknotenautomaten“<br />
(KBA). Hierzu gehören neben den Geldausgabeautomaten (GAA) auch Einzahlungs- und Wechselautomaten.<br />
Man unterscheidet außerdem noch Outdoor-Automaten, die im Freien an der Außenwand der<br />
Sparkasse installiert und Indoor-Geräte, die in einem Selbstbedienungsfoyer aufgestellt werden.<br />
„Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten“ (BBA) sind Geldausgabeautomaten, die nur von Mitarbeitern<br />
der Sparkasse bei der Kundenbedienung betätigt werden. Die zur Auszahlung kommenden<br />
Geldbeträge werden über eine Tastatur angefordert und anschließend programmgesteuert zur Verfügung<br />
gestellt. Durch den Einsatz von BBA können Kassenarbeitsplätze im öffentlich zugänglichen Bereich<br />
geschaffen werden und somit ein direkter Kontakt ohne störenden Glasaufbauten zwischen Kunde<br />
und Mitarbeiter geschafen werden. BBA werden oft auch als „Automatischer Kasentresor“ (AKT) bezeichnet.<br />
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