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1 Begriffsbestimmungen, Festlegung des Kassensystems ...

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2.2 Griffbereite Banknoten<br />

§ 2 Abs. 2: „Grifbereit im Sinne dieser Unfalverhütungsvorschrift sind Banknotenbestände dann,<br />

wenn der Zugrif zu den Banknoten ohne besondere Erschwernis möglich ist.“<br />

Zu § 2 Abs. 2: „Besondere Erschwernise sind z. B. gegeben bei Verwahrung der Banknoten in Behältnissen,<br />

die unter Zeit- und Doppelverschlus stehen.“<br />

Der Begrif „grifbereit“ wird im Wesentlichen durch die zeitliche Komponente bestimmt. Art und Beschaffenheit<br />

eines Behältnisses sind nicht entscheidend. Vorrangig kommt es darauf an, dass nicht<br />

schnel auf den Bestand zugegrifen werden kann. Auch bei der Verwahrung unter „Doppelverschlus“<br />

hat es oberste Priorität, den schnellen Zugriff auf Banknotenbestände zu verhindern.<br />

In den Durchführungsanweisungen zu § 32 Abs. 2 sind die Sperrzeiten für nicht griffbereite Banknotenbestände<br />

festgelegt. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Bestände erst nach Ablauf der<br />

festgelegten Sperrzeiten zugänglich sind.<br />

2.3 Nebenbestände<br />

Nebenbestände sind<br />

��die Banknotenbestände, die bei Arbeitsplätzen mit griffbereiten Banknoten für die Nachversorgung<br />

benötigt werden,<br />

��die bei Arbeitsplätzen mit „Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten“ (BBA) für den Kasenbetrieb<br />

erforderlichen avisierten Banknotenbeträge, Großgeldscheine und Sorten.<br />

Nebenbestände sind unter Zeitverschluss in entsprechenden Behältnissen oder unter Doppelverschluss<br />

mit entsprechender zeitlicher Verzögerung aufzubewahren.<br />

2.4 Hintergrundbestand<br />

Hintergrundbestände sind Banknotenbestände, die auch während der Geschäftszeiten in Wertschutzschränken<br />

oder –räumen verwahrt sind und nicht für den täglichen Zahlungsverkehr benötigt werden<br />

bzw. vorgesehen sind.<br />

Hintergrundbestände sind im Wertschutzschrank im Nebenraum aufzubewahren. Schlüssel sind im<br />

Zeitverschlussbehältnis zu deponieren. Alternativ ist ein Elektronikschloss zu verwenden.<br />

Sperrzeiten beim Hintergrundbestand<br />

im öffentl. zugänglichen Bereich<br />

im öffentl. nicht zugänglichen Bereich<br />

Sperrzeit v on 5 Minuten<br />

Sperrzeit v on 3 Minuten<br />

2.5 Banknotenautomaten –Zeitv erschlussbehältnisse<br />

In den Selbstbedienungszonen der Sparkassen sind heutzutage eine Reihe von Selbstbedienungsautomaten<br />

aufgestellt, an denen Kunden (Kundenkarte/Eingabe PIN) ihre Geldgeschäfte alleine erledigen<br />

können. Die UVV „Kase“ bezeichnet diese SB-Geräte als „Kundenbediente Banknotenautomaten“<br />

(KBA). Hierzu gehören neben den Geldausgabeautomaten (GAA) auch Einzahlungs- und Wechselautomaten.<br />

Man unterscheidet außerdem noch Outdoor-Automaten, die im Freien an der Außenwand der<br />

Sparkasse installiert und Indoor-Geräte, die in einem Selbstbedienungsfoyer aufgestellt werden.<br />

„Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten“ (BBA) sind Geldausgabeautomaten, die nur von Mitarbeitern<br />

der Sparkasse bei der Kundenbedienung betätigt werden. Die zur Auszahlung kommenden<br />

Geldbeträge werden über eine Tastatur angefordert und anschließend programmgesteuert zur Verfügung<br />

gestellt. Durch den Einsatz von BBA können Kassenarbeitsplätze im öffentlich zugänglichen Bereich<br />

geschaffen werden und somit ein direkter Kontakt ohne störenden Glasaufbauten zwischen Kunde<br />

und Mitarbeiter geschafen werden. BBA werden oft auch als „Automatischer Kasentresor“ (AKT) bezeichnet.<br />

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