1 Begriffsbestimmungen, Festlegung des Kassensystems ...
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Anzahl der Mitarbeiter<br />
mit Blickkontakt<br />
1<br />
2-5<br />
ab 6<br />
Durchschuss hemmende Schirme<br />
in Verb. mit Durchbruch hemmenden<br />
Abtrennungen<br />
je Kassiererarbeitsplatz<br />
max. 25.000 Euro<br />
max. 40.000 Euro<br />
max. 50.000 Euro<br />
Die in § 12 dargestellte Möglichkeit <strong>des</strong> Kassenarbeitsplatzes ist als Alternative zur Standardsicherung<br />
nach § 11 vorgesehen. Die Durchschuss hemmende Ausführung von Schirm und Türe<br />
dient der unmittelbaren Sicherheit der Arbeitsplätze –auch gegen Beschuss. In Ergänzung dazu<br />
sollen die Durchbruch hemmenden Aufbauten einen ungehinderten Zugang <strong>des</strong> Täters zum Arbeitsplatz<br />
verhindern.<br />
Die Regelung <strong>des</strong> § 12 Abs.1 ermöglicht den Einsatz von weniger als sechs Personen, obwohl<br />
Teile der Abtrennungen aus Durchbruch hemmenden Elementen bestehen können, solange der<br />
Kassiererarbeitsplatz und der Türbereich Durchschuss hemmend gesichert sind. Für den Versicherten<br />
besteht ein ausreichender Schutz, wenn er hinter den Durchschuss hemmenden Abtrennungen<br />
stehend und vom öffentlich zugänglichen Bereich aus nicht unmittelbar mit der Waffe<br />
bedroht werden kann. Die bei diesem Kassensystem zulässigen Sprech- und Durchreicheöffnungen<br />
in den Aufbauten ermöglichen mit dem Kunden eine gute Kommunikation.<br />
Folgende Materialien können für Durchbruch hemmende Abtrennungen v erwendet werden:<br />
- Glas-Widerstandsklasse P3A nach DIN EN 356<br />
- feste Vergitterungen - Min<strong>des</strong>tstärke von 8 mm<br />
- für andere Materialien muss die gleiche Schutzwirkung nachgewiesen sein. Einscheiben-<br />
Sicherheitsglas darf nicht verwendet werden.<br />
4.2 Durchbruch hemmende Abtrennungen<br />
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