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1 Begriffsbestimmungen, Festlegung des Kassensystems ...

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mit Blickkontakt<br />

1<br />

2-5<br />

ab 6<br />

Durchschuss hemmende Schirme<br />

in Verb. mit Durchbruch hemmenden<br />

Abtrennungen<br />

je Kassiererarbeitsplatz<br />

max. 25.000 Euro<br />

max. 40.000 Euro<br />

max. 50.000 Euro<br />

Die in § 12 dargestellte Möglichkeit <strong>des</strong> Kassenarbeitsplatzes ist als Alternative zur Standardsicherung<br />

nach § 11 vorgesehen. Die Durchschuss hemmende Ausführung von Schirm und Türe<br />

dient der unmittelbaren Sicherheit der Arbeitsplätze –auch gegen Beschuss. In Ergänzung dazu<br />

sollen die Durchbruch hemmenden Aufbauten einen ungehinderten Zugang <strong>des</strong> Täters zum Arbeitsplatz<br />

verhindern.<br />

Die Regelung <strong>des</strong> § 12 Abs.1 ermöglicht den Einsatz von weniger als sechs Personen, obwohl<br />

Teile der Abtrennungen aus Durchbruch hemmenden Elementen bestehen können, solange der<br />

Kassiererarbeitsplatz und der Türbereich Durchschuss hemmend gesichert sind. Für den Versicherten<br />

besteht ein ausreichender Schutz, wenn er hinter den Durchschuss hemmenden Abtrennungen<br />

stehend und vom öffentlich zugänglichen Bereich aus nicht unmittelbar mit der Waffe<br />

bedroht werden kann. Die bei diesem Kassensystem zulässigen Sprech- und Durchreicheöffnungen<br />

in den Aufbauten ermöglichen mit dem Kunden eine gute Kommunikation.<br />

Folgende Materialien können für Durchbruch hemmende Abtrennungen v erwendet werden:<br />

- Glas-Widerstandsklasse P3A nach DIN EN 356<br />

- feste Vergitterungen - Min<strong>des</strong>tstärke von 8 mm<br />

- für andere Materialien muss die gleiche Schutzwirkung nachgewiesen sein. Einscheiben-<br />

Sicherheitsglas darf nicht verwendet werden.<br />

4.2 Durchbruch hemmende Abtrennungen<br />

8

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