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1 Begriffsbestimmungen, Festlegung des Kassensystems ...

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Dieses Behältnis muss min<strong>des</strong>tens fünf Öffnungs-/Zeitstufen, d. h. min<strong>des</strong>tens fünf Fächer besitzen.<br />

Zur Öffnung jeden Faches sind min<strong>des</strong>tens 30 Sekunden einzuhalten; das Gesamtbehältnis<br />

soll frühestens nach 10 Minuten geöffnet werden können. In § 16 Abs. 3 wird ein Hinweis auf die<br />

zeitverschlussgesicherte Aufbewahrung der Geldbestände gefordert. Für potenzielle Täter wird<br />

dadurch das Risiko eines Überfalls schwer kalkulierbar.<br />

Autor: Michael Böttcher, Geschäftsbereich Prävention beim Bayer. GUVV<br />

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