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HS Modull 08 Seerecht gehört dazu

Interessierst Du Dich für Yachting und Boating? Und das weltweit...? Dann besuche einen Hochseescheinkurs bei der Schweizerischen Seefahrtschule. Dieses moderne Hochseeschein Coaching Modul zum Thema "Seerecht gehört dazu" kannst Du Dir als App auf Dein Ipad oder Tablet herunterladen. Für nur CHF 10.-. Mach den Schweizer Hochseeschein - am besten suchst Du Dir einen Kurs unter www.schweizerische-seefahrtschule.ch.

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Das Gestez<br />

5. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Flaggenscheins (Art. 12 JV)<br />

Der Flaggenschein ist drei Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer muss bei diesem Amt die<br />

Verlängerung um ein, zwei oder maximal drei Jahre beantragt werden. Zugleich ist nachzuweisen,<br />

dass die Jacht nach wie vor seetüchtig ist und die Rettungsinsel gemäss Herstellervorschrift<br />

regelmässig kontrolliert wurde. Dem Gesuch sind beizulegen:<br />

- Belege für die wichtigsten an der Jacht angeführten Unterhalts- und Reparaturarbeiten (Fobauingenieur<br />

oder durch die Werft, bei der die Jacht überholt wurde;<br />

tokopien der Rechnungen) oder ein Seetüchtigkeitszeugnis ausgestellt durch einen Schiffs-<br />

- der Nachweis der vorschriftsgemässen Überprüfung der aufblasbaren Rettungsinsel; sofern die<br />

Jacht mit einem starren Rettungsfloss ausgerüstet ist, wäre dies im Gesuch zu vermerken;<br />

- der Flaggenschein zwecks Eintragung der gewährten Erneuerung.<br />

Nach Ablauf der Gültigkeit des Flaggenscheines ist die Jacht nicht mehr berechtigt zur Führung<br />

der Schweizerflagge. Die Gültigkeit des Flaggenscheines kann nicht unterbrochen werden.<br />

6. Streichung im Register (Art. 13 JV)<br />

Wird die Jacht an einen Schweizer oder an einen Ausländer verkauft, so muss der Verkäufer<br />

unverzüglich die Streichung unter Rücksendung des Flaggenscheines und Angabe des genauen<br />

Verkaufsdatums beantragen.<br />

Bei einer späteren Registrierung der Jacht im Ausland wird in der Regel eine amtliche Streichungsbescheinigung<br />

benötigt, welche auf Antrag und Rechnung des Verkäufers durch uns<br />

ausgestellt wird.<br />

Falls die Voraussetzungen für die Eintragung nicht mehr gegeben sind, wird die Jacht im Register<br />

von Amtes wegen gestrichen. Dies trifft namentlich zu bei dauernder Seeuntüchtigkeit, Entzug<br />

der Verfügungsgewalt des Eigners, seit längerem abgelaufener Flaggenschein, etc. Grobe<br />

oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die JV (Führung ohne Ausweis, gewerbsmässiger<br />

Transport, etc.) oder gegen die anwendbaren Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes und der<br />

Seeschifffahrtsverordnung haben ebenfalls die Streichung zur Folge.<br />

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt<br />

Empfehlung<br />

Vor Anschaffung einer Jacht, welche in das schweizerische Jachtregister aufgenommen werden<br />

soll, ist mit dem schweizerischen Seeschifffahrtsamt Kontakt aufnehmen:<br />

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt<br />

Nauenstrasse 49<br />

Postfach<br />

4002 Basel<br />

Telefon 061 270 91 20<br />

Telefax 061 270 91 29<br />

dv-ssa@eda.admin.ch

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