August 2017
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
17<br />
Eröffnung der<br />
Ausstellung „Mütter des<br />
Grundgesetzes“<br />
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Frauen –<br />
Netzwerke – Politik“, wurde am Mittwoch, dem<br />
02.08.<strong>2017</strong>, die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“<br />
im gut besuchten Bürgersaal des Rathauses<br />
Bissendorf eröffnet. Organisiert hatte den Abend<br />
die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Bissendorf,<br />
Angelika Rothe gemeinsam mit den Landfrauen<br />
Bissendorf-Holte, den Landfrauen Schledehausen<br />
und den Damen der kfd in Bissendorf und<br />
Schledehausen.<br />
„Jede Frau im Rat ist ein Gewinn. Frauen regieren mit Herz und<br />
Verstand – auch in den so genannten ,harten´ Ausschüssen“ betonte<br />
Bürgermeister Guido Halfter in seiner Begrüßungsrede.<br />
Angelika Rothe, die im Anschluss in die Ausstellung einführte, unterstrich<br />
diese Aussage. Sie wünsche sich, dass der heutige Abend<br />
viele Frauen dazu ermutige, sich politisch zu engagieren.<br />
Die Ausstellung, die noch bis zum 24.08.<strong>2017</strong> im Rathaus besichtigt<br />
werden kann, zeigt auf 16 Tafeln in Bild und Text das Leben<br />
und Wirken der 4 „Mütter des Grundgesetzes“: Elisabeth Selbert,<br />
Helene Weber, Helene Wessel und Frieda Nadig, denen der Satz<br />
„Frauen und Männer sind gleich“ im Artikel 3 unseres Grundgesetzes<br />
zu verdanken ist und die damit den Grundstein für viele Gesetze,<br />
wie das Mutterschutzgesetz oder das Partnerschaftsprinzip<br />
gelegt haben.<br />
Gitta Connemann, seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages<br />
und seit 2015 stellvertretende Vorsitzende der CDU Bundestagsfraktion,<br />
referierte über die Bedeutung von Frauen in und für die<br />
Politik. Dabei stellte sie besonders heraus, was Frauen in Sachen<br />
Gleichberechtigung in den letzten 70 Jahren erreicht haben. Sie<br />
mahnte aber auch an, wie sehr politisch arbeitende Frauen immer<br />
noch über Frisur oder Kleidung definiert und insbesondere von<br />
anderen Frauen kritisch beäugt werden. Häufig fehle Frauen der<br />
Wille zur Macht. „Macht ist nichts Unanständiges. Macht ist die<br />
Möglichkeit etwas machen zu können“ so Connemann. Sie wünsche<br />
sich mehr Engagement von Frauen in der Politik und bedauere<br />
gleichzeitig, dass an diesem Abend so wenige junge Frauen<br />
anwesend seien.<br />
Nach dem Vortrag reichten die Landfrauen einen schmackhaften<br />
Imbiss, bei dem viele Gäste der Ausstellung bei angeregten Diskussionen<br />
noch sehr gerne im Bürgersaal verweilten.<br />
(v. l. n. r.) Angelika Rothe, Almut Detert, Gitta Connemann,<br />
Andrea Krone, Irmgard Heckmann, Bürgermeister Guido Halfter<br />
(Foto: Bärbel Recker-Preuin)<br />
Pflegen, helfen, beraten<br />
und begleiten<br />
Haus am Lechtenbrink<br />
Alten- und Pflegeheim<br />
Telefon 0 54 02 / 98 45-0<br />
Telefax 0 54 02 / 98 45-71<br />
hal@diakonie-belm-bissendorf.de<br />
Diakonie Sozialstation Belm-Bissendorf<br />
Ambulanter Pflegedienst<br />
Telefon 0 54 02 / 401-74<br />
Telefax 0 54 02 / 401-79<br />
soz-bb@diakonie-belm-bissendorf.de<br />
Belm: Telefon 0 54 06 / 88 27 73<br />
Stadtweg 6a · 49143 Bissendorf /Jeggen · www.diakonie-belm-bissendorf.de<br />
Rückschnitt der in den öffentlichen<br />
Verkehrsraum wachsenden<br />
Hecken, Bäume und Sträucher<br />
Liebe Grundstückseigentümer!<br />
In der jetzigen Zeit treiben Bäume, Hecken und Sträucher stark aus.<br />
Teilweise reichen die Zweige von dem Bewuchs entlang der Straßen<br />
und Wege in den öffentlichen Verkehrsraum und behindern und gefährden<br />
besonders Fußgänger und Radfahrer als die schwächsten<br />
Verkehrsteilnehmer. Grünwuchs, wie z. B. überhängende Äste, Hecken<br />
und Sträucher behindern häufig den Verkehr. Kreuzungen und<br />
Einmündungen sind schlecht einsehbar. Fuß- und Radwege werden<br />
durch unkontrolliert wucherndes Grün immer schmaler. Straßenlampen<br />
und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen.<br />
Dieser „Wildwuchs“ beeinträchtigt sowohl die Verkehrssicherheit als<br />
auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer. Daher sollten Sie Hecken,<br />
Bäume und Sträucher rechtzeitig zurückschneiden, um die Verkehrsteilnehmer<br />
nicht zu gefährden. Auch abgestorbene Äste in den<br />
Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch herunterfallendes<br />
Astwerk verletzt werden kann. Gleichzeitig wird darum gebeten,<br />
auch Wildkräuter an den Grundstücksgrenzen im öffentlichen<br />
Verkehrsraum zu beseitigen. Im Kreuzungsbereich sind die „Sichtdreiecke“<br />
von jeder sichtbehindernden Bepflanzung freizuhalten. Gemeint<br />
ist damit das Sichtfeld, das dem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung<br />
steht, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete<br />
Straße einbiegen möchte. Ist dieses Sichtdreieck z.B. durch eine Hecke<br />
nicht mehr überschaubar, kann das Einbiegen in die bevorrechtigte<br />
Straße gefährlich sein. Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig.<br />
Sie haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung<br />
entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit<br />
aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:<br />
• Beachten Sie das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die<br />
öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollen bis zu<br />
einer Höhe von 2,50 m nicht über Geh- und Radwege ragen und über<br />
Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.<br />
• Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen<br />
und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre<br />
Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen<br />
und Verkehrsgefährdungen erst gar nicht entstehen. Achten Sie auch<br />
darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.<br />
• Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäumen im Bereich von Straßenleuchten<br />
und Verkehrszeichen zurück, so dass die Leuchten in ihrer<br />
Beleuchtungsfunktion nicht eingeschränkt werden und die Verkehrszeichen<br />
frühzeitig genug gesehen werden können.<br />
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken,<br />
Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden,<br />
abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte<br />
sowie Maßnahmen (behördlich angeordnet oder zugelassen) zur Beseitigung<br />
verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung<br />
unberührt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!<br />
Ihre Gemeindeverwaltung