01.09.2017 Aufrufe

August 2017

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17<br />

Eröffnung der<br />

Ausstellung „Mütter des<br />

Grundgesetzes“<br />

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Frauen –<br />

Netzwerke – Politik“, wurde am Mittwoch, dem<br />

02.08.<strong>2017</strong>, die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“<br />

im gut besuchten Bürgersaal des Rathauses<br />

Bissendorf eröffnet. Organisiert hatte den Abend<br />

die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Bissendorf,<br />

Angelika Rothe gemeinsam mit den Landfrauen<br />

Bissendorf-Holte, den Landfrauen Schledehausen<br />

und den Damen der kfd in Bissendorf und<br />

Schledehausen.<br />

„Jede Frau im Rat ist ein Gewinn. Frauen regieren mit Herz und<br />

Verstand – auch in den so genannten ,harten´ Ausschüssen“ betonte<br />

Bürgermeister Guido Halfter in seiner Begrüßungsrede.<br />

Angelika Rothe, die im Anschluss in die Ausstellung einführte, unterstrich<br />

diese Aussage. Sie wünsche sich, dass der heutige Abend<br />

viele Frauen dazu ermutige, sich politisch zu engagieren.<br />

Die Ausstellung, die noch bis zum 24.08.<strong>2017</strong> im Rathaus besichtigt<br />

werden kann, zeigt auf 16 Tafeln in Bild und Text das Leben<br />

und Wirken der 4 „Mütter des Grundgesetzes“: Elisabeth Selbert,<br />

Helene Weber, Helene Wessel und Frieda Nadig, denen der Satz<br />

„Frauen und Männer sind gleich“ im Artikel 3 unseres Grundgesetzes<br />

zu verdanken ist und die damit den Grundstein für viele Gesetze,<br />

wie das Mutterschutzgesetz oder das Partnerschaftsprinzip<br />

gelegt haben.<br />

Gitta Connemann, seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages<br />

und seit 2015 stellvertretende Vorsitzende der CDU Bundestagsfraktion,<br />

referierte über die Bedeutung von Frauen in und für die<br />

Politik. Dabei stellte sie besonders heraus, was Frauen in Sachen<br />

Gleichberechtigung in den letzten 70 Jahren erreicht haben. Sie<br />

mahnte aber auch an, wie sehr politisch arbeitende Frauen immer<br />

noch über Frisur oder Kleidung definiert und insbesondere von<br />

anderen Frauen kritisch beäugt werden. Häufig fehle Frauen der<br />

Wille zur Macht. „Macht ist nichts Unanständiges. Macht ist die<br />

Möglichkeit etwas machen zu können“ so Connemann. Sie wünsche<br />

sich mehr Engagement von Frauen in der Politik und bedauere<br />

gleichzeitig, dass an diesem Abend so wenige junge Frauen<br />

anwesend seien.<br />

Nach dem Vortrag reichten die Landfrauen einen schmackhaften<br />

Imbiss, bei dem viele Gäste der Ausstellung bei angeregten Diskussionen<br />

noch sehr gerne im Bürgersaal verweilten.<br />

(v. l. n. r.) Angelika Rothe, Almut Detert, Gitta Connemann,<br />

Andrea Krone, Irmgard Heckmann, Bürgermeister Guido Halfter<br />

(Foto: Bärbel Recker-Preuin)<br />

Pflegen, helfen, beraten<br />

und begleiten<br />

Haus am Lechtenbrink<br />

Alten- und Pflegeheim<br />

Telefon 0 54 02 / 98 45-0<br />

Telefax 0 54 02 / 98 45-71<br />

hal@diakonie-belm-bissendorf.de<br />

Diakonie Sozialstation Belm-Bissendorf<br />

Ambulanter Pflegedienst<br />

Telefon 0 54 02 / 401-74<br />

Telefax 0 54 02 / 401-79<br />

soz-bb@diakonie-belm-bissendorf.de<br />

Belm: Telefon 0 54 06 / 88 27 73<br />

Stadtweg 6a · 49143 Bissendorf /Jeggen · www.diakonie-belm-bissendorf.de<br />

Rückschnitt der in den öffentlichen<br />

Verkehrsraum wachsenden<br />

Hecken, Bäume und Sträucher<br />

Liebe Grundstückseigentümer!<br />

In der jetzigen Zeit treiben Bäume, Hecken und Sträucher stark aus.<br />

Teilweise reichen die Zweige von dem Bewuchs entlang der Straßen<br />

und Wege in den öffentlichen Verkehrsraum und behindern und gefährden<br />

besonders Fußgänger und Radfahrer als die schwächsten<br />

Verkehrsteilnehmer. Grünwuchs, wie z. B. überhängende Äste, Hecken<br />

und Sträucher behindern häufig den Verkehr. Kreuzungen und<br />

Einmündungen sind schlecht einsehbar. Fuß- und Radwege werden<br />

durch unkontrolliert wucherndes Grün immer schmaler. Straßenlampen<br />

und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen.<br />

Dieser „Wildwuchs“ beeinträchtigt sowohl die Verkehrssicherheit als<br />

auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer. Daher sollten Sie Hecken,<br />

Bäume und Sträucher rechtzeitig zurückschneiden, um die Verkehrsteilnehmer<br />

nicht zu gefährden. Auch abgestorbene Äste in den<br />

Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch herunterfallendes<br />

Astwerk verletzt werden kann. Gleichzeitig wird darum gebeten,<br />

auch Wildkräuter an den Grundstücksgrenzen im öffentlichen<br />

Verkehrsraum zu beseitigen. Im Kreuzungsbereich sind die „Sichtdreiecke“<br />

von jeder sichtbehindernden Bepflanzung freizuhalten. Gemeint<br />

ist damit das Sichtfeld, das dem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung<br />

steht, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete<br />

Straße einbiegen möchte. Ist dieses Sichtdreieck z.B. durch eine Hecke<br />

nicht mehr überschaubar, kann das Einbiegen in die bevorrechtigte<br />

Straße gefährlich sein. Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig.<br />

Sie haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung<br />

entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit<br />

aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:<br />

• Beachten Sie das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die<br />

öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollen bis zu<br />

einer Höhe von 2,50 m nicht über Geh- und Radwege ragen und über<br />

Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.<br />

• Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen<br />

und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre<br />

Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen<br />

und Verkehrsgefährdungen erst gar nicht entstehen. Achten Sie auch<br />

darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.<br />

• Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäumen im Bereich von Straßenleuchten<br />

und Verkehrszeichen zurück, so dass die Leuchten in ihrer<br />

Beleuchtungsfunktion nicht eingeschränkt werden und die Verkehrszeichen<br />

frühzeitig genug gesehen werden können.<br />

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken,<br />

Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden,<br />

abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte<br />

sowie Maßnahmen (behördlich angeordnet oder zugelassen) zur Beseitigung<br />

verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung<br />

unberührt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!<br />

Ihre Gemeindeverwaltung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!