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Neues Dienstrecht –<br />

Unterrichtsverpflichtung:<br />

24 Wochenstunden, davon 22 Wochenstunden in Form von Unterricht,<br />

2 Wochenstunden je nach Beauftragung als zusätzliche Aufgaben (KV, Kustodiate,<br />

QIBB, „qualifizierte Beratungstätigkeit“)<br />

Verwendungsbezeichnung: „Professor“, „Professorin“<br />

Optionsrecht zwischen neuem Dienstrecht und altem Dienstrecht für neu eintretende<br />

Kolleginnen bis 20<strong>18</strong>/19<br />

Freistellung für den Besuch der PH für die Dauer eines Semesters<br />

Fortbildung von mind. 15 Std. pro Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit<br />

Anrechnung von einschlägigen Vordienstzeiten bis zu 12 Jahren möglich<br />

Achtung! Ein Vorbildungsausgleich von fünf Jahren ist abzuziehen.<br />

Verweildauer in der Entlohnungsstufe 1: drei Jahre und sechs Monate<br />

in der Entlohnungsstufe 2: fünf Jahre<br />

in der Entlohnungsstufe 3: fünf Jahre<br />

in der Entlohnungsstufe 4: sechs Jahre<br />

in der Entlohnungsstufe 5: sechs Jahre<br />

in der Entlohnungsstufe 6: sechs Jahre<br />

ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT<br />

WALTER BACHER<br />

Ihr Anliegen ist mir wichtig.<br />

Rufen Sie mich an!<br />

Mein Büro:<br />

Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr<br />

0662 424500 703<br />

0664 4214<strong>43</strong>2<br />

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