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Personalvertretung, DA, ZA<br />

Alle 5 Jahre wird eine neue PV gewählt. Aufgabe der PV ist es, darauf zu achten,<br />

dass die gültigen Gesetze, Verordnungen und Erlässe eingehalten werden. Personalvertreter<br />

sind an keinen bestimmten Auftrag gebunden und können auch an die<br />

Öffentlichkeit gehen ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Sie sind weisungsfrei.<br />

Sie haben die sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen der Lehrerschaft<br />

zu fördern.<br />

Der DA ist für Verhandlungen mit dem Schulleiter zuständig, der ZA ist<br />

Verhandlungspartner des Dienstgebers (Ref. 2/03 und des Landesschulinspektors).<br />

Mitwirkungsrechte (Der DA darf mitwirken) gemäß § 9 Abs. 1 PVG:<br />

Beim Dienstnehmerschutz<br />

Zulassung zur Aus- und Fortbildung (Reihenfolge der Entsendung an PH)<br />

Gesundheitsfürsorge<br />

Gewährung von Geldaushilfen, Vorschüssen und Belohnungen<br />

Sonderurlaub<br />

Zuweisung von MDL-Stunden<br />

Auflösung von Dienstverhältnissen (Kündigung, Entlassung)<br />

Versetzung in den Ruhestand<br />

Untersagung einer Nebenbeschäftigung<br />

Schadenersatz oder Ersatz von Übergenüssen<br />

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