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Übung „FLORIAN 2003/2004“ - beim Ministerium des Innern,für ...

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A. Inhalte und Ziele<br />

A.1. Einführung<br />

- 1 -<br />

A. Inhalte und Ziele<br />

Die Katastrophe in Südasien hat der Welt wiederum vor Augen geführt,<br />

wie verletzlich unsere Gesellschaften doch sind. Deutschland verfügt in<br />

Bund, Ländern und Gemeinden über ein funktionieren<strong>des</strong> und eingespieltes<br />

System der Gefahrenabwehr. Die Notwendigkeit, dieses<br />

System an sich verändernde Umweltgefahren anzupassen und wo immer<br />

notwendig zu stärken, liegt auf der Hand. <strong>Übung</strong>en sind ein unverzichtbarer<br />

Bestandteil dieser Bestrebungen.<br />

Katastrophen zeichnen sich durch ihren unvorhergesehenen und<br />

chaotischen Verlauf aus. Der Vorbereitung auf Katastrophen und der<br />

Planung von Abwehrmaßnahmen sind <strong>des</strong>halb naturgegebene Grenzen<br />

gesetzt. Die Erkenntnis von der Verletzlichkeit unserer Gesellschaft ist<br />

schmerzlich, darf gerade <strong>des</strong>halb aber nicht verdrängt werden. In diesem<br />

Sinne tragen <strong>Übung</strong>en zur Gefahrenabwehr und Schadenbewältigung<br />

auch dazu bei, die Gesellschaft <strong>für</strong> die latenten Gefahren zu<br />

sensibilisieren.<br />

A.2. Ausgangslage<br />

Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) im Inland behält, auch vor<br />

dem Hintergrund einer sich im Rahmen der Transformation verändernden<br />

Bun<strong>des</strong>wehr, eine große Bedeutung. Die Bun<strong>des</strong>wehr steht zu den sich<br />

aus dem Grundgesetz Artikel 35 (Bezug 2) ergebenden Verpflichtungen<br />

der Katastrophenhilfe.<br />

Angesichts einer sich verringernden Truppenstärke und dem Outsourcing<br />

von Fähigkeiten der Bun<strong>des</strong>wehrverwaltung in den zivilen Bereich, z.B. bei<br />

Bekleidung und Verpflegung, stellte sich aber die Frage, in welchem<br />

Umfang und mit welcher Vorbereitungszeit Hilfe geleistet werden kann.<br />

Hilfeleistungen der Bun<strong>des</strong>wehr bei<br />

Naturkatastrophen und besonders<br />

schweren Unglücksfällen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>wehr ist aufgrund ihres Organisationsgra<strong>des</strong>, ihrer<br />

Ausrüstung und Ausbildung zur Hilfeleistung besonders<br />

geeignet.<br />

Leistungen werden subsidiär erbracht unter Beachtung der<br />

verfassungsmäßigen Zuständigkeiten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />

Länder (Art 35 GG).<br />

Die Organisation der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit wird im<br />

Hinblick auf die föderale Gliederung Deutschlands angepasst.<br />

Abb. 1 Katastrophenhilfe der Bun<strong>des</strong>wehr (Quelle: KdB, Bezug 3)

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