Übung „FLORIAN 2003/2004“ - beim Ministerium des Innern,für ...
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E.2. Wesentliche Erkenntnisse <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Umwelt und Forsten<br />
E.2. Wesentliche Erkenntnisse MUF<br />
Die Hochwasservorsorge im Rahmen <strong>des</strong> umfassenden<br />
Hochwasserschutzkonzeptes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ist eine der<br />
wesentlichen Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung.<br />
Während der <strong>Übung</strong> und insbesondere<br />
der <strong>Übung</strong>svorbereitung haben sich<br />
verschiedene Schwerpunkte herauskristallisiert,<br />
die im Folgenden mit den<br />
sich daraus ergebenden notwendigen<br />
Konsequenzen beschrieben werden.<br />
E.2.1. Vorwarnzeiten<br />
- 31 -<br />
Abb. 30 Bernkastel-Kues<br />
Die Hochwasservorhersage <strong>des</strong> Hochwassermeldedienstes Rheinland-<br />
Pfalz kann aufgrund der meteorologischen und hydrologischen Randbedingungen<br />
je nach Flussgebiet derzeit Vorhersagen bzw. Abschätzungen<br />
von max. 6 Stunden (Nahe, Lahn, Sieg), 9 Stunden (Mosel),<br />
24 Stunden (Oberrhein) und 36 Stunden (Mittelrhein) zuverlässig abdecken.<br />
Trotz laufender intensiver Forschung und Entwicklung lassen sich<br />
diese Zeiträume unter Beibehaltung der derzeitigen Genauigkeit aufgrund<br />
der physikalischen Gegebenheiten vorerst nicht entscheidend verlängern.<br />
Für einen wirkungsvollen Einsatz der Bun<strong>des</strong>wehr ist eine Vorwarnzeit von<br />
ca. 48 Stunden erforderlich. Über den Zeitraum der Hochwasservorhersage<br />
hinausgehende Tendenzen können nur in verbaler Form in den<br />
Lageberichten als Vorwarnung erfolgen. Diese basieren vor allem auf den<br />
mittel- und langfristigen Niederschlagsvorhersagen, die naturgemäß nicht<br />
so eindeutig und zutreffend sind, wie sie <strong>für</strong> die <strong>Übung</strong> entwickelt wurden.<br />
Bei den erforderlichen langen Vorwarnzeiten und aufgrund der erfahrungsgemäß<br />
kurzfristigen Veränderungen der Wetterlage ist damit zu rechnen,<br />
dass die angeforderten und bereitgestellten Einsatzkräfte nicht zum Einsatz<br />
kommen.<br />
E.2.2. Einsatzplanung im Vorfeld der Katastrophe<br />
Die <strong>Übung</strong>svorbereitung <strong>des</strong> Kreises Germersheim mit der SGD und der<br />
ADD hat gezeigt, dass die Folgen eines Deichversagens nur dann<br />
bewältigt werden können, wenn im Vorfeld und unter Berücksichtigung von<br />
Flutungssimulationen die vom ISM seit 1995 vorgesehenen AEP<br />
aufgestellt werden. Da sich die Situation schnell und dramatisch entwickelt,<br />
kann durch einen unvorbereiteten Einsatz nur noch reagiert, aber<br />
nicht mehr agiert werden. Konsequenz aus der <strong>Übung</strong> ist, dass Flutungssimulationen<br />
infolge von Deichbruchszenarien <strong>für</strong> die gefährdete Oberrheinniederung<br />
von der Wasserwirtschaftsverwaltung in Abstimmung mit<br />
den Kommunen als Grundlage <strong>für</strong> deren Alarm- und Einsatzplanung<br />
entwickelt werden müssen.