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Übung „FLORIAN 2003/2004“ - beim Ministerium des Innern,für ...

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E.2. Wesentliche Erkenntnisse <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Umwelt und Forsten<br />

E.2. Wesentliche Erkenntnisse MUF<br />

Die Hochwasservorsorge im Rahmen <strong>des</strong> umfassenden<br />

Hochwasserschutzkonzeptes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ist eine der<br />

wesentlichen Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung.<br />

Während der <strong>Übung</strong> und insbesondere<br />

der <strong>Übung</strong>svorbereitung haben sich<br />

verschiedene Schwerpunkte herauskristallisiert,<br />

die im Folgenden mit den<br />

sich daraus ergebenden notwendigen<br />

Konsequenzen beschrieben werden.<br />

E.2.1. Vorwarnzeiten<br />

- 31 -<br />

Abb. 30 Bernkastel-Kues<br />

Die Hochwasservorhersage <strong>des</strong> Hochwassermeldedienstes Rheinland-<br />

Pfalz kann aufgrund der meteorologischen und hydrologischen Randbedingungen<br />

je nach Flussgebiet derzeit Vorhersagen bzw. Abschätzungen<br />

von max. 6 Stunden (Nahe, Lahn, Sieg), 9 Stunden (Mosel),<br />

24 Stunden (Oberrhein) und 36 Stunden (Mittelrhein) zuverlässig abdecken.<br />

Trotz laufender intensiver Forschung und Entwicklung lassen sich<br />

diese Zeiträume unter Beibehaltung der derzeitigen Genauigkeit aufgrund<br />

der physikalischen Gegebenheiten vorerst nicht entscheidend verlängern.<br />

Für einen wirkungsvollen Einsatz der Bun<strong>des</strong>wehr ist eine Vorwarnzeit von<br />

ca. 48 Stunden erforderlich. Über den Zeitraum der Hochwasservorhersage<br />

hinausgehende Tendenzen können nur in verbaler Form in den<br />

Lageberichten als Vorwarnung erfolgen. Diese basieren vor allem auf den<br />

mittel- und langfristigen Niederschlagsvorhersagen, die naturgemäß nicht<br />

so eindeutig und zutreffend sind, wie sie <strong>für</strong> die <strong>Übung</strong> entwickelt wurden.<br />

Bei den erforderlichen langen Vorwarnzeiten und aufgrund der erfahrungsgemäß<br />

kurzfristigen Veränderungen der Wetterlage ist damit zu rechnen,<br />

dass die angeforderten und bereitgestellten Einsatzkräfte nicht zum Einsatz<br />

kommen.<br />

E.2.2. Einsatzplanung im Vorfeld der Katastrophe<br />

Die <strong>Übung</strong>svorbereitung <strong>des</strong> Kreises Germersheim mit der SGD und der<br />

ADD hat gezeigt, dass die Folgen eines Deichversagens nur dann<br />

bewältigt werden können, wenn im Vorfeld und unter Berücksichtigung von<br />

Flutungssimulationen die vom ISM seit 1995 vorgesehenen AEP<br />

aufgestellt werden. Da sich die Situation schnell und dramatisch entwickelt,<br />

kann durch einen unvorbereiteten Einsatz nur noch reagiert, aber<br />

nicht mehr agiert werden. Konsequenz aus der <strong>Übung</strong> ist, dass Flutungssimulationen<br />

infolge von Deichbruchszenarien <strong>für</strong> die gefährdete Oberrheinniederung<br />

von der Wasserwirtschaftsverwaltung in Abstimmung mit<br />

den Kommunen als Grundlage <strong>für</strong> deren Alarm- und Einsatzplanung<br />

entwickelt werden müssen.

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