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's Gmeiblättle - Suedlicht GmbH

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Hinweis:<br />

Ihre Spende können Sie in der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2002 steuerlich geltend machen. Als Nachweis<br />

genügt dem Finanzamt ein Einzahlungsbeleg oder der entsprechende Kontoauszug. Daraus müssen Name und<br />

Kontonummer des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.<br />

Eine Spendenbescheinigung der Gemeinde ist somit nicht erforderlich.<br />

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Bundestagswahl am 22. September 2002<br />

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis<br />

spätestens 01. September 2002 eine Wahlbenachrichtigung erhalten.<br />

Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch<br />

gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben<br />

kann.<br />

Der Einspruch kann in der Zeit vom 02. September 2002 bis zum 06. September 2002, spätestens am 06. September<br />

2002 bis 12.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Pfaffenweiler, Rathausgasse 4, Zimmer XV, eingelegt werden.<br />

(Bitte melden Sie sich gegebenenfalls bei Herrn Schumacher, Tel. 9700-12.)<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein<br />

und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

Das Bürgermeisteramt<br />

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Hinweis zur Bundestagswahl für Blinde und Sehbehinderte<br />

Blinde und Sehbehinderte können kostenlos eine Wahlschablone anfordern, damit sie ohne fremde Hilfe ihre Stimme<br />

abgeben können. Bitte wenden Sie sich fernmündlich an die Selbsthilfegruppe unter:<br />

01805/666456. Neben der Schablone können Sie dort auch eine Beschreibung über die Handhabung wahlweise auf<br />

Tonkassette oder in Blindenschrift beziehen.<br />

Das Bürgermeisteramt<br />

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Fundsachen<br />

1 Kettler Kinder-Roller wurde beim Stubenplatz gefunden; 1 goldene Halskette. Die Verlierer können sich umgehend im<br />

Rathaus, Zimmer 11, melden.<br />

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Sauberhalten der Rebwege, Wasserrinnen und Wassereinläufe<br />

Durch das Mulchen werden die Wege und Wassereinläufe verschmutzt. Bei Nichtreinigung wächst das Gras in die<br />

Teerdecke, was im Laufe der Zeit zu Straßenschäden führt. Das dürre Gras und die Grundschollen verstopfen die Wasserrinnen<br />

und Einlaufschächte. Die Verunkrautung nimmt ständig zu.<br />

Wir bitten die Grundstücksbewirtschafter der Reinigungspflicht nachzukommen, da bei Nichtbefolgung für die Gemeinde<br />

hohe Kosten entstehen. Außerdem sollten die Winzer auch im eigenen Interesse für einen sauberen Rebberg sorgen,<br />

ist doch dies Voraussetzung für eine positive Weinwerbung vor Ort.<br />

Das Bürgermeisteramt<br />

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