N I E D E R S C H R I F T - Abwasserzweckverband Erdinger Moos
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31. Vorstellung des Entwurfs des Abwasserentsorgungskonzeptes<br />
Der Verbandsvorsitzende informiert den Verbandsausschuss über<br />
die zukünftigen Anforderungen und Fördermöglichkeiten der Kleinkläranlagen.<br />
Da die Abwasserentsorgung von 6 Prozent der Bevölkerung durch<br />
Kleinkläranlagen die Gewässer mehr als alle kommunalen Kläranlagen<br />
zusammen belasten, sollen alle Ortsteile mit einem vertretbaren<br />
Kostenaufwand an den Kanal angeschlossen werden. Die verbleibenden<br />
Kleinkläranlagen sollen saniert und mit biologischen<br />
Behandlungsstufen nachgerüstet werden.<br />
Für die Umsetzung der Nachrüstung der Kleinkläranlagen haben die<br />
Landratsämter in angemessener Zeit zu sorgen.<br />
Der Freistaat Bayern fördert die Nachrüstung der Kleinkläranlagen<br />
mit festen Pauschalen. Für die mechanische Vorbehandlungsstufe<br />
werden 750,-- € und für die biologische Reinigungsstufe 1500,-- € für<br />
4 Einwohner und 250,-- € je weiteren Einwohner gewährt.<br />
Die Erstellung eines Abwasserentsorgungskonzeptes ist Voraussetzung<br />
für die staatliche Förderung der Kleinkläranlagen.<br />
Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> hat für die Verbandsmitgliedsgemeinden<br />
ein Konzept mit entsprechenden Kostenvergleichsberechnungen<br />
erstellt.<br />
Zuständig für die Erstellung des Abwasserentsorgungskonzeptes ist<br />
nicht der <strong>Abwasserzweckverband</strong>, sondern die Gemeinden.<br />
Das Abwasserentsorgungskonzept legt verbindlich fest, welche<br />
Grundstücke in den nächsten fünf Jahren an den Kanal anschließen<br />
müssen bzw. die vorhandenen Kleinkläranlagen mit einer biologischen<br />
Reinigungsstufe nachgerüstet werden müssen.<br />
Herr Wrobel erläutert am Beispiel des Ortsteiles Grund der<br />
Gemeinde Ottenhofen die Konzeption der Kostenvergleichsberechnung<br />
zwischen einem Anschluss an die öffentliche Kanalisation und<br />
der Nachrüstung der Kleinkläranlagen mit einer biologischen Kleinkläranlage.<br />
Er weist darauf hin, dass die Kostenvergleichsberechnung<br />
nur eine Orientierung liefert, ob der Anschluss an die öffentliche<br />
Kanalisation wirtschaftlich ist. Die Einzelanwesen wurden zu<br />
einem entsprechenden Erschließungsbereich für einen Kanalanschluss<br />
zusammengefasst. Für die fiktive Berechnung an die<br />
Entwässerungseinrichtung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es wurden<br />
aus Kostengründen überwiegend Druckleitungen vorgesehen. Da in<br />
fast allen Fällen eigene Pumpstationen erforderlich sind und die<br />
Bau- und Betriebskosten von den Grundstückseigentümern zu tragen<br />
wären, ergeben sich für die Grundstückseigentümer bei der<br />
öffentlichen Lösung keine Kostenvorteile gegenüber der Lösung mit<br />
Kleinkläranlagen.<br />
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