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N I E D E R S C H R I F T - Abwasserzweckverband Erdinger Moos

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31. Vorstellung des Entwurfs des Abwasserentsorgungskonzeptes<br />

Der Verbandsvorsitzende informiert den Verbandsausschuss über<br />

die zukünftigen Anforderungen und Fördermöglichkeiten der Kleinkläranlagen.<br />

Da die Abwasserentsorgung von 6 Prozent der Bevölkerung durch<br />

Kleinkläranlagen die Gewässer mehr als alle kommunalen Kläranlagen<br />

zusammen belasten, sollen alle Ortsteile mit einem vertretbaren<br />

Kostenaufwand an den Kanal angeschlossen werden. Die verbleibenden<br />

Kleinkläranlagen sollen saniert und mit biologischen<br />

Behandlungsstufen nachgerüstet werden.<br />

Für die Umsetzung der Nachrüstung der Kleinkläranlagen haben die<br />

Landratsämter in angemessener Zeit zu sorgen.<br />

Der Freistaat Bayern fördert die Nachrüstung der Kleinkläranlagen<br />

mit festen Pauschalen. Für die mechanische Vorbehandlungsstufe<br />

werden 750,-- € und für die biologische Reinigungsstufe 1500,-- € für<br />

4 Einwohner und 250,-- € je weiteren Einwohner gewährt.<br />

Die Erstellung eines Abwasserentsorgungskonzeptes ist Voraussetzung<br />

für die staatliche Förderung der Kleinkläranlagen.<br />

Der <strong>Abwasserzweckverband</strong> hat für die Verbandsmitgliedsgemeinden<br />

ein Konzept mit entsprechenden Kostenvergleichsberechnungen<br />

erstellt.<br />

Zuständig für die Erstellung des Abwasserentsorgungskonzeptes ist<br />

nicht der <strong>Abwasserzweckverband</strong>, sondern die Gemeinden.<br />

Das Abwasserentsorgungskonzept legt verbindlich fest, welche<br />

Grundstücke in den nächsten fünf Jahren an den Kanal anschließen<br />

müssen bzw. die vorhandenen Kleinkläranlagen mit einer biologischen<br />

Reinigungsstufe nachgerüstet werden müssen.<br />

Herr Wrobel erläutert am Beispiel des Ortsteiles Grund der<br />

Gemeinde Ottenhofen die Konzeption der Kostenvergleichsberechnung<br />

zwischen einem Anschluss an die öffentliche Kanalisation und<br />

der Nachrüstung der Kleinkläranlagen mit einer biologischen Kleinkläranlage.<br />

Er weist darauf hin, dass die Kostenvergleichsberechnung<br />

nur eine Orientierung liefert, ob der Anschluss an die öffentliche<br />

Kanalisation wirtschaftlich ist. Die Einzelanwesen wurden zu<br />

einem entsprechenden Erschließungsbereich für einen Kanalanschluss<br />

zusammengefasst. Für die fiktive Berechnung an die<br />

Entwässerungseinrichtung des <strong>Abwasserzweckverband</strong>es wurden<br />

aus Kostengründen überwiegend Druckleitungen vorgesehen. Da in<br />

fast allen Fällen eigene Pumpstationen erforderlich sind und die<br />

Bau- und Betriebskosten von den Grundstückseigentümern zu tragen<br />

wären, ergeben sich für die Grundstückseigentümer bei der<br />

öffentlichen Lösung keine Kostenvorteile gegenüber der Lösung mit<br />

Kleinkläranlagen.<br />

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