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Töfte Regionsmagazin 08/2016 - Oktoberfest

In der Januar-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Telgte, Ennigerloh, Rinkerode, Everswinkel, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ostenfelde, Westkirchen, Ostbevern, Westbevern, Drensteinfurt, Walstedde, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles um das Oktoberfest. Viel Spaß! Weitere Informationen finden Sie auf Facebook unter: https://www.facebook.com/toefte.regionsmagazin/

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TÖFTE RATSCHLAG<br />

VW Abgasskandal<br />

und die Rechte der Käufer<br />

Am 22.09.2015 hatte der VW-Konzern bekanntgegeben durch eine Software<br />

die Abgaswerte in Fahrzeugen mit Motoren vom Typ EA 189 so manipuliert<br />

zu haben, dass im Rahmen von Test-läufen ein geringerer Abgasausstoß verzeichnet<br />

wird als unter tatsächlichen Fahrzeugbedingungen.<br />

Welche Rechte hat der Käufer gegen den Händler?<br />

1. Anspruch auf Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1, 439 BGB)<br />

Um die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen,<br />

muss das Fahrzeug einen Sachmangel aufweisen, Ist- und Sollbeschaffenheit<br />

müssen ungünstig voneinander abweichen.<br />

Der Abgaswert ist als wertbildender Faktor eine Eigenschaft. Die Emissionswerte<br />

werden neben Laufleistung, Erstzulassungsdatum und Fahrzeugleistung<br />

in fast jeder Verkaufsanzeige genannt. Sie sind für Pkw neben dem<br />

Hubraum für die Höhe der Kfz-Steuer maßgeblich (§ 8 KraftStG). In Zeiten<br />

wachsenden Umweltbewusstseins rückt der Abgaswert verstärkt in den<br />

Vordergrund.<br />

Die in der Werbung veröffentlichten Schadstoffausstoßwerte entsprechen<br />

nicht den tatsächlichen Abgaswerten. Der Käufer eines Neufahrzeugs darf<br />

jedoch davon ausgehen, dass dessen Motor die gesetzlich vorgegebenen<br />

und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nicht nur aufgrund<br />

der manipulierten Software im Prüfstand einhält (LG Münster, Urt.<br />

v. 14.03.<strong>2016</strong> – 011 O 341/15). Die Ist-Beschaffenheit weicht damit von der<br />

Soll-Beschaffenheit, die der Käufer er-warten durfte, ab.<br />

Der Käufer kann daher Nacherfüllung verlangen (§ 439 I BGB). Er hat gegenüber<br />

dem Händler ein Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels<br />

(Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachliefe-<br />

rung).<br />

Nachlieferung bei Gebrauchtfahrzeugen ist idR unmöglich, da gebrauchte<br />

Güter aufgrund ihrer Eigenart im Allgemeinen nicht ersetzt werden können.<br />

Ob Nachlieferung eines neuen, mangel-freien VW überhaupt möglich ist,<br />

ist fraglich. Sollten nur Autos mit Motoren der Abgasnorm Eu-ro-5 betroffen<br />

sein, wäre der Austausch gegen Fahrzeuge mit einem Motor, der der<br />

Abgasnorm Euro-6 entspricht, zwar möglich. Gleichwohl könnte der Verkäufer<br />

die gewählte Art der Nacher-füllung verweigern, wenn sie nur mit<br />

unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (§ 439 II BGB). Das dürfte angesichts<br />

der hohen Preise eines Neuwagens meist der Fall sein. Es bliebe<br />

dann die Nachbesserung.<br />

2. Rücktritt (§ 437 Nr. 2 BGB)<br />

Bei Rücktritt kann der Käufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs Rückzahlung des<br />

Kaufpreises abzüglich Wertersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen.<br />

Der Käufer muss grundsätzlich dem Verkäufer eine angemessene Frist zur<br />

Mangelbeseitigung einräumen. Weiter muss der Mangel erheblich sein.<br />

Das ist nicht der Fall, wenn der Mangel durch einfache technische Maßnahme,<br />

die kurzfristig und ohne weitere Vorbereitung vorgenommen werden<br />

kann, zu beseitigen ist (vgl. LG Lüneburg, Urt. v. 02.06.<strong>2016</strong>-4 O 3/16) – etwa<br />

durch ein Software-Update mit geringem finanziellen Aufwand von etwa<br />

100,00 € (LG Münster a.a.O) oder wenn Mängelbeseitigung mit Kostenaufwand<br />

von unter 5 % des Pkw-Kaufpreises verbunden ist (vgl. OLG Köln NJW<br />

2007, 1694; LG Bochum, Urt. v. 16.03.<strong>2016</strong>, I-2 O 425/15: bei Kosten-aufwand<br />

von 1 % des Kaufpreises).<br />

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